Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Insolvenz und Zwangsvollstreckung

866 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 1697
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gesetzte Fristen gelten auch gegenüber neuem Verwalter

BGH, Beschluss vom 16.03.2023 - IX ZB 28/22

1. Die von oder gegenüber einem Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverwalter vorgenommenen Rechtshandlungen bleiben nach seiner Abberufung auch gegenüber dem neu bestellten Verwalter wirksam. Das gilt namentlich für gerichtliche Zustellungen und damit in Lauf gesetzte Fristen.*)

2. Lehnt das Gericht es ab, einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss von Amts wegen zu ändern, eröffnet dies kein Rechtsmittel zugunsten eines Beteiligten, für den die Beschwerdefrist gegen diesen Beschluss bereits abgelaufen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1597
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wg nicht zu ersetzenden Nachteile

BGH, Beschluss vom 10.05.2023 - VIII ZR 23/23

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0338
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verzicht auf Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid ist unwiderruflich!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2023 - 13 U 83/22

Der Verzicht auf einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist eine bestimmende Prozesshandlung, die weder widerruflich noch wegen Willensmängel anfechtbar ist. Dies gilt auch, wenn der Verzicht nicht gegenüber dem Gericht, sondern dem Gegner erklärt wurde und der Gegner sich im Prozess auf den Verzicht beruft.




IBRRS 2023, 1373
NotareNotare
Beihilfe zur Insolvenzverschleppung durch beurkundenden Notar

LG Lübeck, Beschluss vom 27.03.2023 - 6 Qs 33/22

1. Die Beurkundung durch einen Notar stellt eine berufstypische Handlung dar, was ihrer Qualifizierung als objektive Beihilfehandlung nicht entgegensteht. Die Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile auf einen Dritten, wiederholte Wechsel in der Person des Geschäftsführers und Sitzverlegungen sind auf die Vorbereitung einer "Firmenbestattung" hindeutende Indizien, die durch die Beurkundung ermöglicht werden. Die Beurkundung eines Geschäftsanteilskaufvertrags über u. a. die Abtretung von Gesellschaftsanteilen fördert eine zu begehende Insolvenzverschleppung, da ohne die Beurkundung kein faktischer Geschäftsführer bestellt werden kann.

2. Die Kenntnis des beurkundenden Notars von der Vorbereitung einer "Firmenbestattung" der Gesellschaft begründet den hinreichenden Verdacht, dass dieser Kenntnis von einer bevorstehenden Insolvenzverschleppung hatte, da in diesem Rahmen die Begehung von Straftaten gem. § 15a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Nr. 1 InsO vorhersehbar ist. Das Hilfeleisten zu einer vorbereitenden Handlung ist ausreichend; der Notar muss keine bestimmte Vorstellung von den Einzelheiten der zu begehenden Insolvenzverschleppung haben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1302
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
IVR

LG München I, Beschluss vom 03.02.2022 - 16 T 1095/22

(Ohne)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1252
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 03.04.2023 - IX ZR 91/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1184
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nur schuldumschaffende Vereinbarung wird Masseverbindlichkeit

BGH, Urteil vom 09.03.2023 - IX ZR 90/22

Eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Insolvenzverwalter über eine Insolvenzforderung kann nur dann eine Masseverbindlichkeit begründen, wenn es sich um eine schuldumschaffende Vereinbarung handelt oder die Vereinbarung zweifelsfrei einen Anspruch auf eine Vorwegbefriedigung aus der Insolvenzmasse begründet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1181
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Zwangsgeld bei unterbliebenem Heckenrückschnitt

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.2023 - 26 W 1/23

Bei dem von einer Schuldnerin vorzunehmenden Rückschnitt einer Bepflanzung handelt es sich um eine vertretbare Handlung, die grundsätzlich der Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO unterliegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1067
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kann Zessionar den Prozess ohne Zustimmung des Schuldners aufnehmen?

BGH, Urteil vom 16.02.2023 - IX ZR 21/22

Tritt ein Insolvenzgläubiger eine zur Tabelle angemeldete und bestrittene Forderung, über die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit anhängig war, nach der Anmeldung ab, so kann der Zessionar den Rechtsstreit auch ohne Zustimmung des Prozessgegners aufnehmen, wenn die Rechtsnachfolge zwischen Zessionar, Prozessgegner und dem Zedenten unstreitig ist und gegenüber dem Insolvenzgericht nachgewiesen, in der Tabelle vermerkt und dem Prozessgegner angezeigt worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1050
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück?

BGH, Beschluss vom 02.03.2023 - V ZB 64/21

1. Die Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück ist zulässig.*)

2. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnungsrechts als Eigentümerrecht, sei es durch eine nachträgliche (Wieder-)Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person (§ 889 BGB), muss sich der Wohnungsberechtigte für die Pfändung so behandeln lassen, als habe er es gestattet, die Ausübung des Wohnungsrechts einem anderen zu überlassen; infolgedessen ist ein Eigentümerwohnungsrecht stets pfändbar (Fortführung von Senat, Urteil vom 11.03.1964 - V ZR 78/62, NJW 1964, 1226, insoweit in BGHZ 41, 209 nicht abgedruckt).*)

3. Aufgrund der Pfändbarkeit fällt das Eigentümerwohnungsrecht bei Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter ist befugt, im Rahmen der Verwertung die Löschung des Wohnungsrechts zu bewilligen.*)




IBRRS 2023, 0840
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann hat Gläubiger Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz?

BGH, Beschluss vom 12.01.2023 - IX ZR 71/22

Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner nicht wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0668
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei Immobilienverwaltung

LG Dresden, Beschluss vom 22.06.2022 - 5 T 722/21

1. Das Insolvenzgericht hat den Vergütungsantrag selbstständig zu prüfen. Es kann sich aber eines Gutachtens bedienen, um sich über die Entscheidung von Zu- oder Abschlägen eine Meinung zu bilden.

2. In der Regelvergütung ist die Verwaltung von Immobilien grundsätzlich nicht enthalten. Zuschläge sind möglich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0390
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Schwebende Unwirksamkeit von Grundschuldbestellung bei Insichgeschäft wegen Kollusion

OLG München, Urteil vom 28.09.2022 - 7 U 3238/20

Schließt ein nach § 181 BGB Befreiter mit sich selbst oder einem von ihm vertretenen Dritten ein Geschäft zum Nachteil des Vertretenen ab, wäre Rechtsfolge des nach an sich die Nichtigkeit des Vertretergeschäftes wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB). Interessengerechter erscheint aber die Annahme einer schwebenden Unwirksamkeit des Vertretergeschäfts in analoger Anwendung des § 177 BGB.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0379
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung bei Gesundheitsgefahren

BVerfG, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 BvR 2013/22

Die aus der Zwangsvollstreckung möglicherweise entstehenden Nachteile für die Gesundheit des dementen und nicht transportfähigen Beschwerdeführers erscheinen mit Blick jedenfalls auf einen mittlerweile vorgelegten Vertrag über die Anmietung einer Ersatzwohnung unverhältnismäßig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0608
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Unentgeltliche Leistung bei Auszahlungen von Scheingewinnen im Schneeballsystem

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2022 - 3 U 45/21

1. Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll.

2. Eine objektiv unentgeltliche Leistung liegt insbesondere auch bei Auszahlungen von in „Schneeballsystemen“ erzielten Scheingewinnen vor.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0607
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung eines Insolvenzverwalters im Bauinsolvenzverfahren

LG Münster, Beschluss vom 22.07.2022 - 5 T 1570/21

Auch bei Bauinsolvenzen hat der Insolvenzverwalter bei Geltendmachung eines Zuschlags wegen "Bauinsolvenz" seine besonders intensive Inanspruchnahme im Einzelfall konkret darzulegen und zu begründen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0387
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine über § 66 Abs. 1 ZVG hinausgehende Hinweispflicht des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

LG München I, Beschluss vom 11.05.2022 - 16 T 1095/22

Ein offensichtlicher Fehler des Rechtspflegers liegt nicht vor, wenn er im Versteigerungsverfahren auf die Grundbucheintragung hinweist, aber nicht darauf, dass ein im Versteigerungsgutachten erwähntes Nutzungsrecht an einem Stellplatz von der WEG bestritten wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0589
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nur bei Aussicht auf Erfolg des eingelegten Rechtsmittels

BGH, Beschluss vom 09.02.2023 - V ZA 3/23

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0501
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutzantrag muss im ersten Rechtszug gestellt werden!

LG Berlin, Beschluss vom 17.12.2022 - 67 S 278/22

Ein Antrag nach § 718 Abs. 1 ZPO mit dem Ziel, das erstinstanzliche Urteil "nicht vorläufig vollstreckbar" erklären zu lassen, ist nur begründet, wenn der Vollstreckungsschuldner bereits im ersten Rechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gem. § 712 Abs. 1, § 714 Abs. 2 ZPO gestellt hat, den das erstinstanzliche Gericht entweder übergangen oder anderweitig fehlerhaft behandelt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0497
Mit Beitrag
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Vergütung des Zwangsverwalters für Fortsetzung eines Gewerbebetriebs?

BGH, Beschluss vom 11.01.2023 - V ZB 23/22

Führt der Zwangsverwalter auf dem beschlagnahmten Grundstück einen Gewerbetrieb fort, bemisst sich seine Vergütung gemäß § 19 Abs. 1 ZwVwV nach Zeitaufwand. Eine Abrechnung auf der Grundlage eines Prozentsatzes der erzielten Einnahmen und der nicht eingezogenen Forderungen scheidet demgegenüber aus. § 18 Abs. 1 ZwVwV gilt nur bei der Nutzung des Grundstücks durch Vermieten und Verpachten und findet bei der Fortführung eines Gewerbebetriebs keine entsprechende Anwendung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3267
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Sind Miteigentümer bei Zwangsversteigerung Beteiligte?

BGH, Beschluss vom 22.09.2022 - V ZB 8/22

1. In dem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück sind die Eigentümer der übrigen Miteigentumsanteile nicht schon wegen ihrer Stellung als Miteigentümer als Beteiligte i.S.v. § 9 Nr. 1 ZVG anzusehen.*)

2. Die übrigen Miteigentümer sind aber nach § 9 Nr. 1 ZVG Beteiligte, wenn für sie oder ihren jeweiligen Miteigentumsanteil ein Recht an dem zu versteigernden Miteigentumsanteil im Grundbuch eingetragen ist (etwa ein Grundpfandrecht, ein Vorkaufsrecht oder eine Regelung nach § 1010 BGB), oder wenn ihre aus dem Grundbuch ersichtlichen rechtlichen Interessen ausnahmsweise ihre Beteiligung gebieten; das ist etwa dann der Fall, wenn eine Gesamtgrundschuld auf allen Miteigentumsanteilen lastet (Fortführung von Senat, IVR 2018, 144).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0462
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Straftat ist kein Arrestgrund!

LG München I, Urteil vom 19.01.2023 - 31 S 2971/22

1. Ein Arrestbefehl und die Eintragung einer Arresthypothek als Sicherungshypothek auf dem Grundeigentum des Arrestbeklagten setzen gem. § 917 Abs. 1 ZPO einen Arrestgrund voraus. Es muss zu besorgen sein, dass - nach dem objektiven Standpunkt eines verständigen, gewissenhaft prüfenden Menschen - ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

2. Es besteht regelmäßig kein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zu Grunde liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (Anschluss an OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2006 - 20 U 84/06, NJW-RR 2007, 388; entgegen OLG München, Urteil vom 27.09.2021 - 3 U 3242/21, BeckRS 2021, 28915).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0393
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Drohende Obdachlosigkeit muss Schuldner hinnehmen!

AG Wuppertal, Beschluss vom 19.09.2022 - 43 M 2411/22

Die Ausnahmevorschrift des § 765a ZPO ist eng auszulegen. Eine drohende Obdachlosigkeit muss der Schuldner hin­nehmen. Der Einwand, einen Vermieter zu finden, der auch den Hund des Schuldners akzeptiert, ist unbeachtlich. Not­falls muss das Tier vorübergehend oder dauerhaft in einem Tierheim untergebracht werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0382
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Zwangsräumung

LG Verden, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 T 88/22

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0380
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vereinigung von Grundstückseigentum und Inhaberschaft an Grundschuld in einer Person

LG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2022 - 27 O 56/22

1. Vereinigen sich Grundstückseigentum und Inhaberschaft an einer Grundschuld in einer Person, so erlöschen Ansprüche auf rückständige Zinsen und Nebenleistungen auch dann, wenn über das Vermögen des Eigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.*)

2. Der Eigentümer kann Zinsansprüche aus einer Eigentümergrundschuld für den Zeitraum einer angeordneten Zwangsverwaltung auch in einem späteren Zwangsversteigerungsverfahren geltend machen, soweit die Zinsansprüche nicht aus der Teilungsmasse des Zwangsverwaltungsverfahrens erfüllt sind (entgegen RG, Urteil vom 5. April 1905 - V 454/04, RGZ 60, 359, 362).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3706
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsräumung trotz konkreter Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners?

LG Traunstein, Beschluss vom 16.05.2022 - 4 T 1275/21

1. Die Einstellung der Räumungsvollstreckung scheidet aus, wenn der Gesundheitsgefahr durch ärztliche Maßnahmen begegnet werden kann.

2. Auch eine Unterrichtung der zuständigen Sicherheitsbehörden (Landratsamt) über die Zurückweisung/Nichteinstellung kann genügen.

3. Zum (geringen) Schutzbedürfnis des verschwiegenen Mitbesitzers.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0327
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 13.12.2022 - VIII ZR 96/22

ohne amtlichen Leitsatz




IBRRS 2023, 0116
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 16.11.2022 - XII ZB 100/22

1. Der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe und der grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung fortbestehende Charakter der ehelichen Immobilie als Ehewohnung gebieten es nicht, eine Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit ohne eine Abwägung der beiderseitigen Interessen generell als unzulässig anzusehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. März 1962 - IV ZR 253/61, BGHZ 37, 38 = NJW 1962, 1244). (Rn. 28)*)

2. Die schutzwürdigen Belange des teilungsunwilligen Ehegatten werden durch ein Schrankensystem aus materiell-rechtlichen Einwendungen nach §§ 1365, 1353 Abs. 1 Satz 2, 242 BGB, die im Drittwiderspruchsverfahren geltend zu machen sind, und vollstreckungsschützenden Vorschriften im Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 Abs. 2 und 3 ZVG, § 765 a ZPO gewahrt. (Rn. 29)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0057
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Darf Insolvenzverwalter sonstige Rechte verwerten?

BGH, Urteil vom 27.10.2022 - IX ZR 145/21

Das Recht des Insolvenzverwalters, bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, und zur Sicherheit abgetretene Forderungen des Schuldners zu verwerten, erstreckt sich nicht auf sonstige Rechte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0046
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Muss anwaltlicher Insolvenzverwalter beA nutzen?

BGH, Beschluss vom 24.11.2022 - IX ZB 11/22

Ein anwaltlicher Insolvenzverwalter ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel im Insolvenzverfahren einlegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3798
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Testamentarische Verfügung zu Grundstücksverkauf als Teilungsverbot

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.02.2022 - 11 U 7/21

1. Eine testamentarische Verfügung, nach welcher ein in den Nachlass fallendes Grundstück nur bei Einstimmigkeit aller Miterben verkauft werden darf, ist als Teilungsverbot auszulegen.

2. Dieses Teilungsverbot steht einer Aufhebung der Erbengemeinschaft durch die von einem Miterben beantragte Teilungsversteigerung entgegen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2022

IBRRS 2022, 3750
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungstitel ist auch ein Vergleich!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2022 - 8 U 130/21

1. Auf Geschäftsraummietverhältnisse findet § 940a Abs. 2 ZPO keine (analoge) Anwendung.*)

2. Räumungstitel i.S.v. § 940 Abs. 2 ZPO ist auch ein Vergleich, der in einem Gerichtsverfahren zu Stande gekommen ist, in welchem der Kläger die Räumung und Herausgabe der Mieträume beantragt hat.*)

3. Die Räumung von Gewerberaum gegen einen im Räumungstitel nicht genannten Dritten durch einstweilige Verfügung kommt in Betracht, wenn der Mieter die Vollstreckung mithilfe von missbräuchlich eingesetzten Untermietern verhindern oder verzögern will und die besondere Eilbedürftigkeit nach Maßgabe der §§ 935, 940 ZPO glaubhaft gemacht wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3649
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mangelnde Form eines Vollstreckungsauftrags

AG Lörrach, Beschluss vom 25.08.2022 - 1 M 300/22

Der schriftsätzlich eingereichte Auftrag stellt kein "Nullum" dar, der keine Kosten auslöst. Zwar konnte er, da er nicht auf dem vorgeschriebenen elektronischen Wege erteilt worden war, nicht beachtet werden und damit insoweit keine Wirkung entfalten. Dies bedeutet jedoch nicht dass es sich hierbei um ein unbeachtliches "Nullum" handelt und hierdurch keine Kosten entstehen. Vielmehr handelt es sich um eine Prozesshandlung, über die mangels Einhaltung der Formvorschriften zu entscheiden ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3636
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung in ein durch Arrestvollziehung gesichertes Grundstück

OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.2022 - 3 W 13/22

1. Auch die Staatsanwaltschaft selbst hat - wie andere Gläubiger - wegen § 111h Abs. 2 S.1 StPO kein Recht auf die Eintragung einer weiteren Sicherungshypothek in das Grundbuch, wenn das Grundstück bereits durch eine Sicherungshypothek aufgrund einer Arrestvollziehung durch die Staatsanwaltschaft gesichert ist.*)

2. § 111h Abs. 2 S.1 StPO dient der Sicherung des grundsätzlichen Vorrangs der Verletzten vor anderen Gläubigern und der Gleichbehandlung der Tatgeschädigten.*)

3. Die Vorschrift soll darüber hinaus, im Hinblick auf das Erlöschen des Sicherungsrechts nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (gem. § 111i Abs. 1 S.1 StPO), verhindern, dass durch Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen zwischen der Arrestvollziehung und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Absonderungsrechte einzelner Gläubiger entstehen, die die Vermögensmasse zu Lasten der Verletzten schmälern.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3720
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann liegt vorweggenommene Befriedigung vor?

BGH, Urteil vom 10.11.2022 - IX ZR 160/21

Eine den insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch ausschließende vorweggenommene Befriedigung kann auch dann anzunehmen sein, wenn die vorinsolvenzliche Rückführung des in anfechtbarer Weise erlangten Gegenstands oder dessen Werts in das Vermögen des Schuldners mit dem Willen zur Erfüllung eines anderen, auf ein und dieselbe Leistung gerichteten Anspruchs erfolgt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 25.01.2018 - IX ZR 299/16, Rz. 10 ff., IBRRS 2018, 0668).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3719
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kündigung aus wichtigem Grund bei Insolvenz zulässig!?

BGH, Urteil vom 27.10.2022 - IX ZR 213/21

1. Eine insolvenzabhängige Lösungsklausel ist unwirksam, wenn der insolvenzabhängige Umstand für sich allein die Lösung vom Vertrag ermöglicht und die Lösungsklausel in Voraussetzungen oder Rechtsfolgen von gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten abweicht, ohne dass für diese Abweichungen bei objektiver Betrachtung ex ante zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Grundlage der wechselseitigen Interessen der Parteien berechtigte Gründe bestehen (Ergänzung BGH, IBR 2013, 278).*)

2. Solche berechtigten Gründe können sich bei insolvenzabhängigen Lösungsklauseln allgemein aus einer insolvenzrechtlich gerechtfertigten Zielsetzung oder zu Gunsten eines Sach- oder Dienstleistungsgläubigers ergeben. Hingegen ist eine insolvenzabhängige Lösungsklausel zu Gunsten eines Geldleistungsgläubigers regelmäßig unwirksam.*)

3. Vereinbaren die Parteien eines Schülerbeförderungsvertrags, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist, ist die Klausel, dass der vom Erbringer der Leistungen gestellte Insolvenzantrag als wichtiger Grund gilt, wirksam, wenn der Besteller bei einer typisierten, objektiven Betrachtung ex ante zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein berechtigtes Interesse daran hatte, mit der Vereinbarung eines Insolvenzereignisses als wichtigem Grund Vorsorge für eine allgemein bei Schülerbeförderungsverträgen mit einem Insolvenzfall einhergehende besondere Risikoerhöhung zu treffen.*)




IBRRS 2022, 3572
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Räumungsfrist nach gerichtlichem Räumungsvergleich

AG Seligenstadt, Beschluss vom 06.09.2022 - 1 C 76/22

Eine Antragsbewilligung kommt bei nachträglich geänderten Umständen nur in Betracht, wenn der Räumungsschuldner diese bei Vergleichsabschluss ohne grobes Verschulden nicht vorhergesehen hat.




IBRRS 2022, 3647
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ersteher kann sich nicht auf Sicherungsvertrag berufen

OLG München, Urteil vom 20.07.2022 - 7 U 6031/20

Der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung, der aus einer bestehen gebliebenen Grundschuld dinglich (hier auf Zinszahlungen) in Anspruch genommen wird, kann dem Grundschuldgläubiger grundsätzlich keine Einreden entgegensetzen, die sich aus dem zwischen dem früheren Eigentümer (Sicherungsgeber) und dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) abgeschlossenen Sicherungsvertrag ergeben (Anschluss an BGH, BeckRS 2003, 5078). Dies gilt auch dann, wenn ein Miterbe des Sicherungsgebers den weiteren Miterben, der das Grundstück im Wege der Teilungsversteigerung erwirbt, nach Übertragung der Grundschuld durch den Sicherungsgeber im Wege der Abtretung auf die ungeteilte Erbengemeinschaft auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen dinglicher Zinsen in Anspruch nimmt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3637
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Räumungsvollstreckung aufgrund des Ablebens des Schuldners

AG Heidelberg, Beschluss vom 22.03.2021 - 1 M 7/21

Die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ist nach dessen Tod einzustellen und nicht nach § 779 ZPO durchzuführen. Nach dieser Vorschrift kann beim Tod eines Schuldners nach Beginn der Zwangsvollstreckung diese unmittelbar in den Nachlass fortgesetzt werden, ohne dass es einer Titelumschreibung auf die Erben bedarf. Voraussetzung hierfür aber ist, dass die Vollstreckung vor dem Tod des Schuldners schon begonnen hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3638
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher ist an Einweisungsverfügung gebunden

AG Bad Iburg, Beschluss vom 11.05.2022 - 3 M 140/22

Der Gerichtsvollzieher ist an die Einweisungsverfügung der Stadt gebunden. Die ordnungsrechtliche Verfügung geht aufgrund ihres gefahrenabwehrsrechtlichen Charakters den zivilprozessualen Regelungen vor und begründet ein Vollstreckungshindernis.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3635
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung der Finanzverwaltung aus einer Zwangssicherungshypothek nach Restschuldbefreiung

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.08.2022 - 13 K 18/21

1. Lässt die Finanzverwaltung zur Vollstreckung einer Steuerforderung eine Zwangssicherungshypothek eintragen, veräußert der Vollstreckungsschuldner anschließend das belastete Grundstück und wird ihm nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erteilt, bleibt der Erlass eines Duldungsbescheids gegenüber dem Rechtsnachfolger gem. §§ 191, 323 AO weiterhin möglich.

2. Obwohl die Steuerforderung infolge der Restschuldbefreiung gem. §§ 286 f., 301 Abs. 1 und 3 InsO zur Naturalobligation wird, gilt sie im steuervollstreckungsrechtlichen Sinne als vollstreckbar, da § 301 Abs. 2 InsO die Vollstreckung aus der Zwangssicherungshypothek weiterhin zulässt. Die in § 191 AO vorausgesetzte Akzessorietät wird in diesen Fällen durch § 301 Abs. 2 InsO gelockert, weil ansonsten eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von privaten Gläubigern und Abgabengläubigern entstehen würde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3651
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumung trotz positivem Covid-Test?

LG Berlin, Beschluss vom 19.04.2022 - 51 T 152/22

Ein positiver Testnachweis auf eine Infektion des SARSCoV2-Erregers führt nicht zur Sittenwidrigkeit der Zwangsräumung und damit zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3644
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verjährung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs

OLG Dresden, Urteil vom 13.07.2022 - 22 UF 330/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2591
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Grenzen der Teilungsversteigerung

BGH, Beschluss vom 23.06.2022 - V ZB 32/21

Vereinigen sich die Miteigentumsanteile an einem Grundstück in der Hand eines Eigentümers und wird ein Anspruch des Übertragenden auf Rückübereignung eines Miteigentumsanteils durch Vormerkung gesichert, kommt eine Teilungsversteigerung des Grundstücks in analoger Anwendung von § 180 Abs. 1 ZVG nicht in Betracht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3634
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Zwangsversteigerung, Erbrecht

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.08.2022 - 5 U 81/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3605
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verwalter ist an eine einmal gewählte Vergütungsgrundlage gebunden

BGH, Beschluss vom 27.10.2022 - IX ZB 10/22

Der Verwalter, der eine Aufgabe selbst wahrnimmt, mit der er zulässigerweise einen Rechtsanwalt hätte beauftragen können, hat den Vorteil, wählen zu können, ob er seine Vergütung nach dem RVG oder nach der InsVV geltend macht. Entscheidet er sich für Letztere, darf er nicht erwarten, zumindest so gestellt zu werden, als hätte er die Vergütung nach dem RVG gewählt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11, IBRRS 2012, 1333).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3366
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anwaltsvergütung des als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters nicht durch Insolvenzgericht festsetzbar

BGH, Beschluss vom 29.09.2022 - IX ZA 10/22

Ein als Rechts­an­walt zu­ge­las­se­ner In­sol­venz­ver­wal­ter kann an­walt­li­che Tä­tig­kei­ten für die Masse nicht über seine Ver­gü­tung als Ver­wal­ter be­zahlt be­kom­men. Er kann seine Ge­büh­ren und Aus­la­gen ohne vor­he­ri­ge ge­richt­li­che Fest­set­zung aus der Masse ent­neh­men. Dabei han­de­le es sich um Mas­se­ver­bind­lich­kei­ten und nicht um Kos­ten des In­sol­venz­ver­fah­rens.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3592
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Tod des Schuldners vor Anordnung der Zwangsversteigerung

AG Crailsheim, Beschluss vom 22.06.2022 - 31 K 21/21

(Ohne)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3580
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kann Insolvenzgericht anordnen, woraus unpfändbarer Betrag zu entnehmen ist?

BGH, Beschluss vom 29.09.2022 - IX ZB 48/21

Hat der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Schuldners freigegeben und erzielt der Schuldner zusätzlich Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, kann das Insolvenzgericht nicht anordnen, dass der unpfändbare Betrag in erster Linie den Einkünften des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit oder den fiktiven Einkünften aus dem angemessenen Dienstverhältnis zu entnehmen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3481
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung gegen Kinder des Mieters

AG Wedding, Beschluss vom 24.09.2021 - 33 M 1729/21

Die nach Erreichen der Volljährigkeit weiter in der elterlichen Wohnung lebenden Kinder bleiben im Regelfall Besitzdiener, ohne dass es darauf ankommt, ob die Kinder unter der Adresse gemeldet sind und der Vermieter die tatsächlichen Verhältnisse kennt.

Dokument öffnen Volltext