Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
622 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 3236BGH, Beschluss vom 12.07.2013 - V ZB 74/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3235
BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - IX ZB 44/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3234
BGH, Urteil vom 19.06.2013 - VIII ZR 7/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3232
BGH, Beschluss vom 06.08.2013 - III ZA 18/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3231
BGH, Beschluss vom 02.07.2013 - VI ZR 110/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3219
BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - V ZB 37/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3218
BGH, Urteil vom 20.02.2013 - I ZR 189/11
a) Die Angemessenheit von nach der Übergangsregelung des § 27 Abs. 1 UrhWG als Tarife weitergeltenden Vergütungssätzen ist gerichtlich überprüfbar.*)
b) Der Vertragspartner der Verwertungsgesellschaft trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG als Tarife weitergeltende Vergütungssätze eines beendeten Gesamtvertrages unangemessen sind.*)
c) Die in einem Gesamtvertrag vereinbarten Vergütungssätze gelten nach dessen Beendigung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG ohne Abzug eines vereinbarten Gesamtvertragsnachlasses als Tarife weiter.*)
VolltextIBRRS 2013, 3217
BGH, Urteil vom 28.05.2013 - II ZR 67/12
Schließt eine Gesellschaft, die Genussscheine begeben hat, als abhängige Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab, sind die Genussscheinbedingungen an die neu geschaffene Lage dergestalt anzupassen, dass jedenfalls in den Fällen, in denen bei Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages davon auszugehen ist, dass die abhängige Gesellschaft in der Zukunft bis zum Ende des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ohne den Vertrag genügend Gewinn ausgewiesen hätte, um die Genussrechte bedienen zu können, sie dies auch nach Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages tun muss, ohne dass es auf die dann ausgewiesenen (fiktiven) Gewinne oder Verluste ankommt; sie darf dann auch den Rückzahlungsanspruch nicht kürzen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3216
BGH, Urteil vom 28.05.2013 - II ZR 2/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3215
BGH, Beschluss vom 09.07.2013 - KZR 15/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3214
BGH, Urteil vom 11.07.2013 - IX ZR 286/12
Der negativen Feststellungsklage, mit welcher die schuldnerische GmbH ihren im Prüfungstermin erhobenen Widerspruch gegen die Feststellung einer Forderung verfolgt, für die ein vorläufig vollstreckbarer Titel vorliegt, kann nicht das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, solange nicht feststeht, dass eine Vollstreckung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 3213
BGH, Urteil vom 16.07.2013 - VI ZR 442/12
a) Zum Umfang der Schadensersatzpflicht bei Verwendung von Subventionen entgegen der Verwendungsbeschränkung.*)
b) Der nach § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB Strafbare ist nicht verpflichtet, seine nach Erhalt der Subventionen gefasste Absicht der zweckwidrigen Verwendung oder die bereits erfolgte zweckwidrige Verwendung anzuzeigen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3212
BGH, Beschluss vom 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3192
BGH, Beschluss vom 11.06.2013 - II ZR 278/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3191
BGH, Urteil vom 16.07.2013 - XI ZR 363/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3190
BGH, Urteil vom 04.06.2013 - II ZR 207/10
a) Die im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründete Verpflichtung einer nicht leistungsfähigen Gesellschafterin zur Rückzahlung erheblicher Beträge, die der andere Gesellschafter einlegt und die vereinbarungsgemäß dem im Interesse der Gesellschaft tätigen Ehemann der Gesellschafterin zufließen, ist nicht sittenwidrig, wenn die Ehefrau aufgrund ihrer Gesellschafterstellung ein adäquates wirtschaftliches Eigeninteresse an der mit den Zahlungen verbundenen Förderung des Gesellschaftszwecks hat.*)
b) Die Beurteilung der Sittenwidrigkeit gesellschaftsvertraglicher Regelungen erfordert eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände, die zur Zeit des Vertragsschlusses gegeben sind.*)
VolltextIBRRS 2013, 3189
BGH, Urteil vom 11.07.2013 - III ZR 154/12
a) Die Anfechtung der Ausführungsanordnung nach § 117 BauGB durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 217 Abs. 1 Satz 1 BauGB entfaltet aufschiebende Wirkung.*)
b) Die mit dem Erlass der Ausführungsanordnung angestrebte Rechtsänderung tritt auch dann ein, wenn an dem nach § 117 Abs. 5 Satz 1 BauGB hierfür festgesetzten Tag die aufschiebende Wirkung eines dagegen gerichteten -im Ergebnis erfolglos gebliebenen - Antrags auf gerichtliche Entscheidung noch angedauert hat.*)
c) In einem solchen Fall beginnt die Verwendungsfrist nach § 114 Abs. 1 BauGB nicht (rückwirkend) an dem in der Ausführungsanordnung festgesetzten Tag, sondern an dem Tag, an dem die Anordnung bestandskräftig geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 3188
BGH, Beschluss vom 11.06.2013 - II ZR 279/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3187
BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - VII ZR 153/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3186
BGH, Beschluss vom 08.07.2013 - VII ZB 35/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3185
BGH, Beschluss vom 12.07.2013 - KVR 11/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3182
BGH, Beschluss vom 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3169
BGH, Beschluss vom 12.07.2013 - EnZR 73/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3167
BGH, Beschluss vom 25.07.2013 - IX ZB 32/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3166
BGH, Beschluss vom 22.07.2013 - IX ZA 21/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3165
BGH, Beschluss vom 11.07.2013 - IX ZR 279/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3164
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - IV ZR 224/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3161
BGH, Urteil vom 14.05.2013 - X ZR 15/11
a) Inwieweit die Reise mangelhaft war und sich der Reisepreis infolgedessen mindert, kann bei einer Kreuzfahrt nicht schematisch aufgrund eines für jeden Reisetag anzusetzenden gleichen Bruchteils des Reisepreises beurteilt werden. Vielmehr ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der einzelnen Teilen des Reiseprogramms unterschiedliches Gewicht beizumessen sein kann.*)
b) Ob der Reisende wegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen kann, hängt nicht nur davon ab, in welchem Umfang Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht worden sind. Vielmehr ist aufgrund einer an Zweck und konkreter Ausgestaltung der Reise sowie Art und Dauer der Beeinträchtigung orientierten Gesamtwürdigung zu beurteilen, wie gravierend sich die Mängel für den Reisenden ausgewirkt haben.*)
c) Eine bestimmte Minderungsquote, etwa von 50%, ist für die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise weder notwendig noch ausreichend. Eine hohe Minderungsquote ist jedoch ein Indiz für eine erhebliche Beeinträchtigung.*)
d) Grundsätzlich dieselben Maßstäbe gelten für die Beurteilung der Frage, ob der Reisende wegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise den Vertrag kündigen kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. April 2012 X ZR 76/11, RRa 2012, 170, Rn. 32).*)
VolltextIBRRS 2013, 3160
BGH, Beschluss vom 09.07.2013 - KVR 56/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3159
BGH, Beschluss vom 28.02.2013 - I ZB 56/11
a) Die graphische Darstellbarkeit und die für die Bejahung der Markenfähigkeit erforderliche hinreichende Bestimmtheit einer Marke im Sinne von Art. 2 MarkenRL gehören zu den wesentlichen Grundlagen des harmonisierten Markenrechts und fallen daher unter den Begriff der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 6quinquies Abschn. B Satz 1 Nr. 3 PVÜ, Art. 5 Abs. 1 MMA.*)
b) Den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Zeichens im Sinne von Art. 2 MarkenRL, § 3 Abs. 1 MarkenG genügt es nicht, wenn sich der Gegenstand einer Anmeldung auf unterschiedliche Erscheinungsformen erstreckt.*)
c) Die wegen Unbestimmtheit fehlende Markenfähigkeit ist nicht nur im Eintragungsverfahren relevant, sondern kann auch zur Schutzentziehung einer bereits eingetragenen Marke führen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3158
BGH, Beschluss vom 16.04.2013 - X ZR 83/12
Nachträglicher Leitsatz
*)
Eine Weigerung, den Fluggast zu befördern, kann grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn sie diesem gegenüber auch zum Ausdruck gebracht wird.*)
VolltextIBRRS 2013, 3157
BGH, Urteil vom 18.07.2013 - IX ZR 219/11
Wird eine für ein Gesellschafterdarlehen anfechtbar bestellte Sicherung verwertet, greift die Anfechtung mangels einer Sperrwirkung des Befriedigungstatbestandes auch dann durch, wenn die Verwertung länger als ein Jahr vor der Antragstellung erfolgte.*)
Eine von der Schuldnerin zur Sicherung eines Darlehens gewährte Forderungsabtretung ist anfechtbar, wenn der Gesellschafter der Schuldnerin mit 50 v.H. an der darlehensgebenden Gesellschaft beteiligt und zugleich deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 3156
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - I ZR 151/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3155
BGH, Beschluss vom 09.07.2013 - II ZB 7/13
Wenn ein Antrag auf eine Eintragung in das Handelsregister zurückgewiesen oder nach einem gerichtlichen Hinweis auf Eintragungshindernisse zurückgenommen wurde, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen gleichlautenden Antrag auf Eintragung, wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat.*)
VolltextIBRRS 2013, 3154
BGH, Beschluss vom 09.07.2013 - XI ZB 20/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3153
BGH, Urteil vom 11.06.2013 - VI ZR 209/12
Zur Zulässigkeit eines satirisch gefärbten Fernsehbeitrags über das Streitgespräch eines Journalisten mit einer Teilnehmerin an einer Mahnwache im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild und am eigenen Wort.*)
VolltextIBRRS 2013, 3152
BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - IX ZB 66/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3151
BGH, Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 323/12
a) Aus der Kommunalaufsicht des Staates können sich auch gegenüber einem kommunalen (Vor-)Zweckverband Amtspflichten zur sachgemäßen Ausübung dieser Aufsicht ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - III ZR 201/01, BGHZ 153, 198). Die sich aus einer Verletzung dieser Pflichten ergebenden Amts- oder Staatshaftungsansprüche eines Vor-Zweckverbands gehen auf den Zweckverband über, sobald dieser wirksam entstanden ist.*)
b) Diese Haftungsgrundsätze gelten auch für thüringische Zweckverbände, sofern sich das Fehlverhalten der Kommunalaufsicht während der Geltungsdauer (bis 30. Dezember 2002) des § 117 ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1998 ereignet hat.*)
c) Ist das Landratsamt als untere staatliche Behörde für die Kommunalaufsicht zuständig, so hängt in Thüringen die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit (Landkreis oder Land), sofern sich das Fehlverhalten der Kommunalaufsicht während der Geltungsdauer (bis 30. Dezember 2002) des § 111 ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1998 ereignet hat, davon ab, wer Anstellungskörperschaft des handelnden Amtsträgers ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 3150
BGH, Urteil vom 28.02.2013 - I ZR 237/11
Die unaufgeforderte Übersendung einer vorbeugenden Unterwerfungserklärung stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Urheberrechtsberechtigten dar, wenn der Versender zuvor bereits von anderen Rechteinhabern wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war.*)
VolltextIBRRS 2013, 3149
BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 298/12
a) Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut (hier: Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche) können unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf begründen.*)
b) Für berechtigten Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes haben grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen und nach den Maßstäben des § 1603 Abs. 1 BGB aufzukommen, so dass vor der Gegenüberstellung der beiderseitigen unterhaltsrelevanten Einkünfte generell ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts abzuziehen ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. November 2008 XII ZR 65/07 - FamRZ 2009, 962).*)
VolltextIBRRS 2013, 3148
BGH, Urteil vom 02.07.2013 - II ZR 293/11
a) Auf den Jahresabschluss einer prüfungspflichtigen mittelgroßen GmbH sind die Vorschriften des § 256 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 6 Satz 1 AktG entsprechend anwendbar.*)
b) Ein Wirtschaftsprüfer verletzt seine ihm gegenüber der zu prüfenden mittelgroßen GmbH obliegenden Pflichten aus dem Vertrag über die Prüfung des Jahresabschlusses, wenn er die Prüfung durchführt, obwohl er nicht über den nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB erforderlichen Qualitätsnachweis (Bescheinigung nach § 57a WPO) verfügt und dies der Auftraggeberin nicht mitteilt. Er haftet gegenüber der GmbH auf Ersatz der durch die Pflichtverletzung entstandenen Kosten. Dazu gehören auch Kosten, die dadurch entstehen, dass die GmbH trotz der nach Ablauf der Fristen des § 256 Abs. 6 Satz 1 AktG geheilten Nichtigkeit des geprüften Jahresabschlusses die Bilanzwerte des Jahresabschlusses erneut prüfen lässt (sog. Herausforderungsfall).*)
VolltextIBRRS 2013, 3132
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - IV ZR 268/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3131
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 1/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3130
BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - V ZR 151/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3129
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 360/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3128
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 367/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3127
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - IV ZR 150/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3126
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 363/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3125
BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - V ZB 75/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3124
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 356/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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