Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
246 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2021
IBRRS 2021, 0219OLG Köln, Urteil vom 18.12.2019 - 16 U 114/19
Zur Abgrenzung eines "selbständigen Sonderwunschvertrags" ("Handwerker-Sonderwunschvertrag") von einem "scheinselbständigen Sonderwunschvertrag", bei welchem der Erwerber von Wohnungseigentum zwar mit einem Handwerker eine vertragliche Abrede über eine höherwertige Ausstattung trifft und diesem insoweit eine höhere Vergütung als diejenige für eine Standardausführung geschuldet wird, der Grundpreis der Ausstattung jedoch Gegenstand des Bauträgervertrags bleibt.*)
VolltextIBRRS 2021, 0090
OLG Celle, Urteil vom 17.12.2020 - 6 U 50/20
1. Der Bürge verliert das Recht, sich gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger gem. § 768 BGB auf die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zu berufen (Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung), wenn im Rahmen eines im Hauptschuldverhältnis ergangenen rechtskräftigen Urteils die Wirksamkeit bejaht wurde und der Hauptschuldner erfolglos die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung erhoben hatte.
2. Der Bürge kann selbst dann, wenn im Hauptschuldverhältnis vor Schluss der mündlichen Verhandlung der ersten Instanz Verjährung eingetreten ist, die Einrede der Verjährung in der Berufungsinstanz erheben, wenn der Sachverhalt, auf den der Verjährungseinwand gestützt wird, unstreitig ist.
3. Der Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten wird, auch soweit es um Kosten für die Mängelbeseitigung geht, im Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung fällig.
4. Die Verjährungsfrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem die außerordentliche Kündigung erklärt wurde.
IBRRS 2021, 0086
KG, Urteil vom 26.10.2018 - 21 U 67/17
1. Vergleichen sich die Parteien eines Bauvertrags dahingehend, dass der Auftraggeber eine vom Auftragnehmer geleistete Sicherheit zurückzugeben hat, wenn der "Nachweis für eine ausreichende Deckung des Heizenergiebedarfs erbracht wird", kommt es für die Freigabe der Sicherheit nicht darauf an, ob die Leistung des Auftragnehmers insgesamt mangelfrei ist.
2. Verlangt der Auftragnehmer die Sicherheit heraus, kann der Auftraggeber sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung berufen.
3. Ein vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot steht auch der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts entgegen, wenn die Ausübung des Zurückhaltungsrechts eine der Aufrechnung gleichkommende Wirkung hat.
VolltextOnline seit 2020
IBRRS 2020, 3817LG Münster, Urteil vom 03.12.2020 - 212 O 24/20
1. Eine natürliche Person ist ein Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn er ein Rechtsgeschäft überwiegend weder zu gewerblichen noch zu selbständigen beruflichen Zwecken abschließt.
2. An der Qualifikation als Verbraucher ändert es nichts, wenn der Auftraggeber das Objekt für den Betrieb eines Gewerbebetriebs an einen Dritten vermietet. Bei der Verwaltung eigenen Vermögens durch Immobilienverwaltung entfällt die Verbrauchereigenschaft erst dann, wenn die Vermietung selbst einen eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
3. Ein Vertrag über Bauarbeiten ist ein Verbraucherbauvertrag, wenn es sich um einen Vertrag zum Neubau eines Gebäudes handelt. Auch bei der Vergabe von Einzelgewerken liegt ein Verbraucherbauvertrag vor.
VolltextIBRRS 2020, 3646
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020 - 5 U 354/19
1. Eine Sicherungsabrede, wonach eine Vertragserfüllungssicherheit, die auch Mängelansprüche sichert, und daneben eine Mängelansprüchesicherheit i.H.v. jeweils 5% der Auftragssumme zu stellen ist, ist auch dann unwirksam, wenn die Vertragserfüllungssicherheit nach Abnahme und Erbringung aller bis dahin erhobenen Ansprüche in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt werden kann.
2. Es kommt nicht darauf an, ob die Sicherungsabrede so ausgelegt werden kann, dass sie den Auftragnehmer nicht benachteiligt, sondern nur, wie diese nach der kundenfeindlichsten Auslegung verstanden werden kann.
VolltextIBRRS 2020, 3448
OLG München, Beschluss vom 22.05.2017 - 28 U 4449/16 Bau
1. Welche Frist zur Leistung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB (§ 648a BGB a.F.) angemessen ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmen. In der Regel ist eine Frist von sieben bis 10 Tagen angemessen.
2. Handelt es sich beim Besteller allerdings um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ist eine Frist von acht Wochen als angemessen anzusehen.
3. Kündigt der Unternehmer den Vertrag, ohne den Ablauf einer angemessenen Frist für die geforderte Sicherheitsleistung abzuwarten und obwohl ihm der Besteller seine Bereitschaft zur Sicherheitsleistung deutlich signalisiert hat, ist der Besteller zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Fristsetzung berechtigt.
VolltextIBRRS 2020, 3447
OLG München, Beschluss vom 06.03.2017 - 28 U 4449/16 Bau
1. Welche Frist zur Leistung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB (§ 648a BGB a.F.) angemessen ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmen. In der Regel ist eine Frist von sieben bis 10 Tagen angemessen.
2. Handelt es sich beim Besteller allerdings um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ist eine Frist von acht Wochen als angemessen anzusehen.
3. Kündigt der Unternehmer den Vertrag, ohne den Ablauf einer angemessenen Frist für die geforderte Sicherheitsleistung abzuwarten und obwohl ihm der Besteller seine Bereitschaft zur Sicherheitsleistung deutlich signalisiert hat, ist der Besteller zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Fristsetzung berechtigt.
VolltextIBRRS 2020, 3066
OLG Bamberg, Urteil vom 30.10.2019 - 3 U 22/19
1. Verlangt der Auftragnehmer für streitige Mehrvergütungsansprüche und Nachtragsforderungen eine Bauhandwerkersicherheit, reicht im Sicherheitenprozess eine schlüssige Darlegung zum Anspruchsgrund nicht aus, sondern der Auftragnehmer muss das Vorliegen der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach jeweils voll beweisen.
2. Ist hingegen der Anspruchsgrund - die Einigung über die Änderung oder einseitige Änderung des Bauentwurfs - unstreitig, reicht für für die Besicherbarkeit der Nachtragsforderung die schlüssige Darlegung der Nachtragshöhe aus.
VolltextIBRRS 2020, 3011
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.11.2018 - 1 U 86/17
Ein vom Unternehmer als Darlehensgeber mit dem Besteller als Darlehensnehmer geschlossener Darlehensvertrag, der durch eine erstrangige Grundschuld abgesichert wird, stellt keine taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a BGB a.F. dar.
VolltextIBRRS 2020, 2821
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.07.2018 - 1 U 86/17
1. Der Unternehmer eines Bauwerks kann vom Besteller jederzeit Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen verlangen. Das gilt auch dann, wenn er noch Mängelbeseitigungsmaßnahmen vorzunehmen hat.
2. Bei einer Klärschlammtrocknungsanlage handelt es sich um ein Bauwerk.
3. Ein mit dem Besteller geschlossener Darlehensvertrag in Höhe der Vergütungsforderung des Unternehmers ist keine geeignete Bauhandwerkersicherung.
VolltextIBRRS 2020, 2820
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.09.2018 - 1 U 86/17
1. Der Unternehmer eines Bauwerks kann vom Besteller jederzeit Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen verlangen. Das gilt auch dann, wenn er noch Mängelbeseitigungsmaßnahmen vorzunehmen hat.
2. Bei einer Klärschlammtrocknungsanlage handelt es sich um ein Bauwerk.
3. Ein mit dem Besteller geschlossener Darlehensvertrag in Höhe der Vergütungsforderung des Unternehmers ist keine geeignete Bauhandwerkersicherung.
VolltextIBRRS 2020, 2637
BGH, Urteil vom 16.07.2020 - VII ZR 159/19
Ergibt sich aus den formularmäßigen Vertragsbestimmungen eines Bauvertrags - für sich oder in ihrem Zusammenwirken -, dass der Auftragnehmer für einen nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche des Auftraggebers eine Sicherheit stellen muss, die 8% der Auftragssumme beträgt, führt dies nach der Rechtsprechung des BGH zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers (Fortführung von BGH, IBR 2015, 133 ; IBR 2014, 735; IBR 2011, 409).*)
VolltextIBRRS 2020, 2381
OLG Oldenburg, Urteil vom 02.10.2018 - 13 U 8/16
Kann der Auftragnehmer aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften nur Netto-Beträge verlangen, umfasst der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 649a BGB a.F. (§ 650f BGB) nicht die vom Auftraggeber noch nicht geleistete Umsatzsteuer.
VolltextIBRRS 2020, 2117
LG Wiesbaden, Urteil vom 11.03.2020 - 12 O 96/19
1. Eine Sicherungsabrede in einem Bauvertrag, wonach die Vertragserfüllungsbürgschaft nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz auf Verlangen des Auftragnehmers in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
2. Der Bürge kann sich im Fall seiner Inanspruchnahme durch den Auftraggeber auf die Unwirksamkeit der bauvertraglichen Sicherungsabrede berufen.
VolltextIBRRS 2020, 1918
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.05.2020 - 21 U 74/19
Der formularmäßig vereinbarte Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB in einer vom Unternehmer zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft führt jedenfalls dann zu keiner unangemessenen Benachteiligung des Unternehmers im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, sofern die Bürgschaft der Ablösung eines wirksam vereinbarten Sicherungseinbehalts dient.*)
VolltextIBRRS 2020, 0434
OLG Celle, Urteil vom 04.09.2018 - 14 U 18/18
1. Der Grundstückseigentümer, der nicht Auftraggeber ist, muss die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek dulden, wenn er Alleineigentümer und Bewohner des Gebäudes ist, für den der Auftragnehmer Leistungen ausgeführt hat, und er einen Dritten (hier: seine Lebensgefährtin) vorgeschoben hat, um nicht selbst als Vertragspartner in Erscheinung zu treten.
2. Verlegt der Grundstückseigentümer den Verwaltungssitz seiner Firma ins Ausland, um Vollstreckungsmaßnahmen des Auftragnehmers zu erschweren, haftet er dem Auftragnehmer auf Schadensersatz.
VolltextIBRRS 2020, 1781
KG, Urteil vom 13.09.2019 - 7 U 80/18
Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Unterlassung einer Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaftsvereinbarung und eine Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (an den Bürgen) verlangen wenn der durch die Bürgschaft gesicherte Anspruch nicht besteht, aber auch nicht mehr entstehen kann (hier verneint).
VolltextIBRRS 2020, 1775
OLG Köln, Urteil vom 17.06.2020 - 11 U 186/19
1. Die Verjährung des Anspruchs auf Stellung einer Sicherheit nach § 650f BGB beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
2. Der Anspruch entsteht erst mit dem Verlangen der Sicherheit und nicht bereits mit Abschluss des Bauvertrags.
VolltextIBRRS 2020, 1155
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.02.2019 - 5 U 87/18
1. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags hat auch nach Kündigung gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (BGH, IBR 2014, 344).
2. Der Anspruch auf Sicherheitsstellung ist durch Vorlage des Bauvertrags, des Leistungsverzeichnisses und der Schlussrechnung nebst Anlagen schlüssig dargelegt.
3. Wird die Kündigung sehr kurzfristig erklärt, liegt es trotz der guten Konjunkturlage im Baugewerbe nicht nahe, dass der Auftragnehmer sog. Füllaufträge erlangt hat.
4. Nur wenn es nahe liegt, dass eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals in Betracht kommt, ist in einem eilbedürftigen Rechtsstreit um eine Sicherheitsleistung eine detaillierte Darlegung erforderlich.
VolltextIBRRS 2020, 1154
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.05.2019 - 5 U 87/18
1. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags hat auch nach Kündigung gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (BGH, IBR 2014, 344).
2. Der Anspruch auf Sicherheitsstellung ist durch Vorlage des Bauvertrags, des Leistungsverzeichnisses und der Schlussrechnung nebst Anlagen schlüssig dargelegt.
3. Wird die Kündigung sehr kurzfristig erklärt, besteht trotz der guten Konjunkturlage im Baugewerbe keine Vermutung dahingehend, dass der Auftragnehmer sog. Füllaufträge erlangt hat.
4. Nur wenn es nahe liegt, dass eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals in Betracht kommt, ist in einem eilbedürftigen Rechtsstreit um eine Sicherheitsleistung eine detaillierte Darlegung erforderlich.
VolltextIBRRS 2020, 1101
OLG München, Beschluss vom 06.08.2019 - 27 U 302/19 Bau
Die Inanspruchnahme einer zeitlich befristeten Bürgschaft setzt voraus, dass der verbürgte Anspruch innerhalb der Frist fällig geworden ist.
VolltextIBRRS 2020, 1200
OLG Celle, Urteil vom 07.03.2019 - 6 U 71/18
Fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Fristsetzung zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung auf und droht er an, seine Leistung einzustellen, wenn die Sicherheit nicht fristgemäß gestellt wird, ist es ihm verwehrt, nach fruchtlosem Fristablauf die Kündigung des Bauvertrags zu erklären.
VolltextIBRRS 2020, 1038
LG München I, Urteil vom 04.03.2020 - 8 HK O 8030/19
1. Eine gemeinsame Klage gegen den Auftraggeber und die Bürgin aus einer Sicherheit nach § 650f BGB ist möglich.
2. Die Bürgin kann sich nicht darauf berufen, dass nach § 650f Abs. 2 Satz 2 BGB schon vor Klageerhebung die Voraussetzungen zum Beginn einer Zwangsvollstreckung vorliegen müssen.
3. Ein (deklaratorisches) Anerkenntnis i.S.v. § 650f BGB liegt schon vor, wenn nur die Werklohnforderung verbindlich bestätigt wird, aber zugleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird.
VolltextIBRRS 2020, 0909
OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2016 - 19 U 112/15
1. Auf einen Vertrag über die Erbringung von Planungsleistungen und deren Umsetzung durch den Einbau von Einrichtungs- und Dekorationsgegenständen findet Werkvertragsrecht Anwendung, so dass der Auftragnehmer eine Sicherheit gem. § 648a BGB a.F. verlangen kann.
2. Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über das Vorhandensein von Mängeln der erbrachten Leistung stehen einem Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB a.F. nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2020, 0783
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.01.2020 - 12 U 195/17
1. Auch ein Architekt kann eine Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) verlangen. Das gilt nicht, wenn der Bauherr eine natürliche Person ist und die Planung zur Herstellung oder Instandsetzung eines Einfamilienhauses mit oder ohne Einliegerwohnung erbringen lässt.
2. Zwei nahezu gleich große Eigentumswohnungen sind kein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung. Das gilt auch dann, wenn eine der beiden Wohnungen den Eigenbedarf des Bauherrn decken soll.
3. Der Architekt kann seine Leistung verweigern, wenn er dem Bauherrn erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung einer Bauhandwerkersicherung gesetzt hat. Angemessen ist eine Frist von sieben bis zehn Tagen.
VolltextIBRRS 2020, 0490
KG, Urteil vom 22.06.2018 - 7 U 111/17
1. Verlangt der Auftraggeber die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen und enthält das Nachtragsangebot des Auftragnehmers keinen Hinweis auf bauzeitbedingte Mehrkosten, kann er diese nicht (mehr) geltend machen, wenn der Auftraggeber das Angebot vorbehaltlos annimmt ("kein Nachtrag zum Nachtrag").
2. Die Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen ist weder eine unterlassene Mitwirkungshandlung des Auftraggebers noch eine von ihm zu vertretende Vertragsverletzung.
3. Gibt der Auftraggeber aufgrund einer Bauzeitverzögerung neue Vertragstermine vor und erklärt sich der Auftragnehmer mit diesen einverstanden, liegt eine "andere Anordnung des Auftraggebers" vor, so dass dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Mehrvergütung zusteht.
4. Für die Sicherung eines Mehrvergütungsanspruchs aufgrund einer bauzeitlichen Anordnung kann der Auftragnehmer die Stellung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) verlangen.
5. Mit der Vorlage eines substantiierten baubetrieblichen Gutachtens wird der zu sichernde Anspruch des Auftragnehmers der Höhe nach schlüssig dargelegt.
IBRRS 2020, 0710
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2017 - 10 U 81/16
1. Das AGB-Recht stellt auch im unternehmerischen Rechtsverkehr zwingendes Recht dar. Der Vereinbarung, dass man sich auf entsprechende (Sicherungs-)Abreden individualvertraglich verständigt hat, kommt deshalb keine rechtserhebliche Bedeutung zu.
2. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Klausel, wonach der Auftragnehmer eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Brutto-Auftragssumme zu stellen hat, ist wirksam. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist.
VolltextIBRRS 2020, 0491
OLG München, Urteil vom 02.04.2019 - 9 U 1683/18 Bau
1. Der Auftragnehmer kann auch nach Kündigung des Bauvertrags eine Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB (§ 648a BGB a.F.) verlangen.
2. Die Höhe des zu sichernden Vergütungsanspruchs ist vom Auftragnehmer konkret und in nachvollziehbarer Weise darzulegen.
3. Haben die Bauvertragsparteien auf der Grundlage von Einheitspreisen einen sog. Detail-Pauschalvertrag geschlossen, kann der Auftragnehmer seine erbrachten Leistungen auf Einheitspreisbasis (schlüssig) abrechnen.
VolltextIBRRS 2020, 0473
OLG Celle, Urteil vom 06.02.2020 - 14 U 160/19
1. Zur Verkörperung der planerischen Leistungen des Architekten in einem Bauwerk ist es erforderlich, dass mit der Bauausführung (Errichtung des Bauwerks) begonnen wurde.*)
2. Notwendige Vorbereitungshandlungen für die geplante Bebauung stellen keine Bauausführungen dar.*)
3. Zu Vorbereitungshandlungen gehört auch die Eintragung von Baulasten, um die Erschließung des Grundstücks öffentlich-rechtlich zu sichern, um eine Baugenehmigung beantragen zu können.*)
VolltextIBRRS 2020, 0453
KG, Beschluss vom 26.11.2019 - 1 W 301/19
Verlangt der Unternehmer von dem Besteller die Bewilligung zur Eintragung einer Sicherungshypothek und besteht zwischen ihnen Streit über Grund und/oder Höhe der zu sichernden Forderung, kommt die Eintragung einer Höchstbetragshypothek bis zu dem von dem Unternehmer verlangten Betrag nicht in Betracht, weil die zu sichernde Forderung bereits nach Grund und Höhe bestimmt ist. Der schuldrechtliche Anspruch, zu dem die Hypothek akzessorisch sein soll, ist hier nicht einer späteren Bestimmung vorbehalten.*)
IBRRS 2020, 0410
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2016 - 23 U 158/15
1. Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).
2. Auch wenn nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche (noch) nicht verjährt ist, muss der Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit nicht teilweise frei geben.
VolltextIBRRS 2020, 0409
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2016 - 23 U 158/15
1. Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).
2. Auch wenn nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche (noch) nicht verjährt ist, muss der Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit nicht teilweise frei geben.
VolltextIBRRS 2019, 4151
OLG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2019 - 1 W 12/19
Auch eine ein Jahr alte Schlussrechnungsforderung kann dinglich gesichert werden, wenn sich die Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit) aus einer veränderten Situation ergibt (entgegen OLG Celle, IBR 2015, 309). Eine Verkaufsabsicht kann ein Grund dafür sein.
VolltextIBRRS 2021, 0275
LG Hannover, Urteil vom 20.11.2019 - 14 O 54/19
Das gem. § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht aus Gründen der Prozessökonomie, wenn zu erwarten ist, dass durch einen mit einer Leistungsklage verbundenen Feststellungsantrag eine endgültige Streitbeilegung herbeigeführt werden kann, und so weitere Verfahren vermieden werden.
VolltextIBRRS 2020, 0212
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2019 - 21 U 47/19
1. Wird eine Bürgschaft als Vertragserfüllungsbürgschaft bezeichnet und zur Umschreibung der verbürgten Hauptforderung die Formulierung verwendet, dass die Bürgschaft "zur Sicherung sämtlicher Ansprüche" aus dem zu Grunde liegenden Bauvertrag dient, schließt diese Formulierung auch die nach Abnahme der Werkleistung entstehenden Mängelansprüche ein.
2. Regelungen zur Vertragserfüllungsbürgschaft, die eine Absicherung von 10% der Auftragssumme als Sicherungsumfang vorsehen, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers dar, wenn nicht nur die bis zur Abnahme entstandenen Ansprüche, sondern auch solche Gewährleistungsansprüche erfasst werden, die im Zeitraum nach Abnahme entstehen.
VolltextOnline seit 2019
IBRRS 2019, 4057OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2018 - 29 U 55/17
1. Will der Auftraggeber einen VOB-Bauvertrag wegen eines ungenehmigten Nachunternehmereinsatzes aus wichtigem Grund kündigen, muss er dem Auftragnehmer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben.
2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur wirksam, wenn sie innerhalb angemessener Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund erklärt wird.
3. Eine aus wichtigem Grund erklärte Kündigung ist als sog. freie Kündigung zu bewerten, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt.
4. Die Vergütung für die nach einer freien Kündigung nicht erbrachten Teilleistungen unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
5. Eine Bürgschaft "durch sicherungsweise Verpfändung des Mietertragskontos" stellt eine Verpfändung von Forderungen dar und ist keine taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB).
VolltextIBRRS 2019, 4051
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2019 - 5 U 35/18
1. Die Zubilligung einer angemessenen Prüffrist des Bürgen liegt im Interesse der Gesamtheit der Bau- und Kreditwirtschaft.
2. Diese Prüffrist beträgt, unter Anlehnung an die Rechtsprechung zur Prüfung der Einstandspflicht der Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, für den Bürgen vier bis sechs Wochen.
VolltextIBRRS 2019, 3663
OLG Dresden, Beschluss vom 15.06.2017 - 22 U 472/17
Kündigt der mit der Planung und Errichtung eines Mehrfamilienhauses beauftragte Auftragnehmer den Bauvertrag nach Erstellung der Genehmigungsplanung, weil der Auftraggeber keine Sicherheit nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) leistet, kann der Auftragnehmer die erbrachten Planungsleistungen auf der Basis einer "HOAI-Binnenkalkulation" abrechnen.
VolltextIBRRS 2019, 3374
OLG Dresden, Beschluss vom 13.09.2017 - 22 U 472/17
Kündigt der mit der Planung und Errichtung eines Mehrfamilienhauses beauftragte Auftragnehmer den Bauvertrag nach Erstellung der Genehmigungsplanung, weil der Auftraggeber keine Sicherheit nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) leistet, kann er die erbrachten Planungsleistungen auf der Basis einer "HOAI-Binnenkalkulation" abrechnen.
VolltextIBRRS 2019, 3313
OLG Rostock, Beschluss vom 17.07.2019 - 4 U 66/19
1. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme ist für sich genommen ebenso wenig zu beanstanden wie diejenige zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zuzüglich erteilter Nachträge.
2. Eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist allerdings gegeben, wenn die Forderung nach der Hergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft einerseits und einer Gewährleistungsbürgschaft andererseits dazu führt, dass sie in Kumulation dem Auftraggeber eine Sicherheit von mehr als sechs Prozent verschaffen und durch die Vertragsgestaltung nicht sichergestellt ist, dass die eine Bürgschaft die andere ablöst, sondern beide nebeneinander bestehen können, sich also zeitlich und inhaltlich überschneiden.
3. Können für den Ausschlusstatbestand des § 814 BGB Beweiserleichterungen bestehen, wenn der Bereicherungsschuldner einem bestimmten Verkehrskreis angehört, der im Allgemeinen die für sein Fachgebiet wesentlichen Rechtsvorschriften kennt, reicht es dafür nicht aus, wenn Bauunternehmen eigene Rechtsabteilungen unterhalten und ab einem bestimmten Stadium bereits eine anwaltliche Begleitung bestand, sofern die Rechtsanwendung die Beurteilung Allgemeiner Geschäftsbedingungen betrifft, welche in vergleichbar Gestaltung bereits Gegenstand differenzierender höchstrichterlicher Rechtsprechung waren.*)
VolltextIBRRS 2019, 3300
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2019 - 10 U 247/18
1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Klausel gem. Nr. 4 BVB des VHB-Bund-Ausgabe 2008 (Stand: Mai 2010) über die Stellung einer Vertragserfüllungssicherheit hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.*)
2. Durch das Formblatt "Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - 421", wonach eine kombinierte Vertrags- und Mängelansprüchebürgschaft (sog. "Kombibürgschaft") i.H.v. 5% der Auftragssumme gestellt wird, wird die Gefahr einer Übersicherung nicht begründet. Solange der Auftraggeber eine Kombibürgschaft vorliegen hat, kann er keine weitere Mängelansprüchesicherheit verlangen.*)
VolltextIBRRS 2019, 2425
LG Flensburg, Urteil vom 05.10.2018 - 2 O 38/18
1. Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Als Unternehmer ist auch der planende oder bauüberwachende Architekt anzusehen.
2. Der Unternehmer kann eine Absicherung in Form einer Bauhandwerkersicherungshypothek nur dann verlangen, wenn mit der Ausführung der Bauarbeiten bereits begonnen wurde. Das gilt auch für den planenden Architekten. Denn der Wert eines Grundstücks steigt nicht bereits dadurch, dass der Architekt Pläne erstellt hat.
VolltextIBRRS 2019, 2761
OLG München, Urteil vom 11.07.2017 - 9 U 2437/16
1. Der Haftungsumfang einer Bürgschaft ergibt sich aus dem Bürgschaftsvertrag, der regelmäßig in der Bürgschaftsurkunde niedergelegt ist. Außerhalb der Bürgschaftsurkunde können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die dem Bürgen zumindest zur Zeit der Bürgschaftserklärung bekannt waren.
2. Erklärt der Bürge, dass er sich für den Vergütungsanspruch aus einem bestimmten Bauvertrag verbürgt, ohne auf etwaige oder konkrete Nachtragsforderungen Bezug zu nehmen, werden diese von der Bürgschaft nicht umfasst.
3. Gebühren und Nebenkosten sind keine Nachträge.
VolltextIBRRS 2019, 2807
LG Köln, Urteil vom 07.08.2019 - 37 O 294/18
Die Verjährung des Anspruchs auf Sicherheitsleistung nach § 648a Abs. 1 BGB a.F. beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Bauvertrag geschlossen wurde.
VolltextIBRRS 2019, 2715
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.2019 - 21 U 11/19
1. Vergehen zwischen einer berechtigten Arbeitseinstellung nach § 648a BGB und dem Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Sicherungshypothek eineinhalb Jahre, lässt dies den Verfügungsgrund nicht entfallen.
2. Erfolgt mit der Replik in zweiter Instanz ein grundlegend neuer Sachvortrag mit neuen Beweisangeboten, ist dies verspätet.
VolltextIBRRS 2019, 2424
LG Flensburg, Beschluss vom 16.02.2018 - 2 O 38/18
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2019, 2421
LG Baden-Baden, Beschluss vom 19.02.2018 - 3 O 40/18
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2019, 2350
OLG Dresden, Urteil vom 20.09.2018 - 10 U 1729/17
1. Auch Nachunternehmer sind "Unternehmer eines Bauwerks" und haben gegenüber ihrem Auftraggeber, dem Hauptauftragnehmer, gem. § 648a BGB a.F. bzw. § 650f BGB einen Anspruch auf Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung.
2. Der Nachunternehmer kann die Sicherheit selbst dann noch verlangen, wenn die Arbeiten bereits vollständig abgeschlossen und gegebenenfalls sogar abgenommen worden sind.
3. Verlangt der Nachunternehmer für die ihm zustehende Vergütung eine § 648a BGB-Sicherheit, muss er die Höhe seines Vergütungsanspruchs schlüssig darlegen (Anschluss an BGH, IBR 2014, 345).
VolltextIBRRS 2019, 2036
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2018 - 5 U 70/17
1. Hat der Auftraggeber als § 648a BGB-Sicherheit eine Bankbürgschaft gestellt, darf die Bank nur Zahlungen an den Auftragnehmer leisten, soweit der Auftraggeber den Vergütungsanspruch anerkannt hat oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf.
2. Ist der Auftraggeber zwischenzeitlich insolvent, genügt statt eines vorläufig vollstreckbaren Urteils die Feststellung der Forderung zur Tabelle durch den Insolvenzverwalter.
3. Abschlagszahlungen sind ebenso wie Vorauszahlungen lediglich Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Leistungspositionen des Bauvertrags bezogen werden können. Einer Abschlagszahlung kommt als Anzahlung auf die Schlussrechnungsforderung hur die Funktion einer vorläufigen Zahlung zu.
4. Mit der Vorlage der Schlussrechnung gehen Abschlagszahlungen in der Gesamtabrechnung auf. Deshalb sind zu hohe oder zu geringe Abschlagzahlungen im Rahmen der Schlussrechnung auszugleichen.
5. Der Auftragnehmer muss nach Erstellung der Schlussrechnung eine Überzahlung einzelner Teilleistungen nicht zurückgewähren, soweit er andere noch nicht oder nur unzureichend vergütete Leistungen erbracht hat, auf die der durch Gegenleistungen nicht gedeckte Teil der Abschlagzahlungen im Rahmen der Schlussrechnung zu verrechnen ist.
VolltextIBRRS 2019, 1893
OLG Köln, Beschluss vom 17.04.2019 - 16 U 20/19
Der Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB a.F. (§ 650e BGB), wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.*)
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