Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
720 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IBRRS 2017, 3100FG Hamburg, Beschluss vom 13.07.2017 - 3 KO 74/17 (nicht bestandskräftig)
1. Über die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts oder Steuerberaters hinausgehend vereinbarte Stundensatz-Honorare sind nicht zu erstatten.*)
2. Der Kostensenat ist gebunden an die vom Klagesenat getroffenen Entscheidungen zur Hauptsache, Kostenlast und notwendigen Vertretung im Vorverfahren sowie zum Streitwert.*)
VolltextIBRRS 2017, 3036
AG München, Urteil vom 27.11.2014 - 155 C 13757/14
1. Wird eine WEG in einem Verfahren in 1. und 2. Instanz jeweils von verschiedenen Anwälten vertreten und soll das Unterliegen in einem WEG- Verfahren alleine die Folge richterlicher Fehlentscheidungen in beiden Instanzen gewesen sein, ist nachvollziehbar darzulegen, dass keine schuldhafte Schlechterfüllung des eigenen Anwaltsvertrags vorlag.
2. Liegen die Voraussetzungen für einen Gesamtschuldnerausgleich vor, muss der erste Anwalt für den hälftigen Ausgleich des Selbstbehaltsbetrags für das Gericht schlüssig darlegen, welchen exakten Verschuldensanteil die weitere zweitinstanzliche Beratung durch den zweiten Anwalt an dem eingetretenen Gesamtschaden einnimmt.
VolltextIBRRS 2017, 3018
BGH, Beschluss vom 18.07.2017 - VI ZR 52/16
Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 09.05.1989 - VI ZB 12/89; BGH, Beschlüsse vom 09.02.1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20.05.1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850; vom 30.05.1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768). Diese Unterrichtung erfordert eine richtige Belehrung über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12.03.1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636; vom 09.02.1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198).*)
VolltextIBRRS 2017, 2686
BGH, Beschluss vom 27.06.2017 - VI ZB 32/16
1. Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeberichts zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist.*)
2. Die Kontrolle des Sendeberichts darf sich grundsätzlich nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, etwa in den Schriftsatz eingefügten Faxnummer zu vergleichen. Vielmehr muss der Abgleich anhand einer zuverlässigen Quelle vorgenommen werden, aus der die Faxnummer des Gerichts hervorgeht, für das die Sendung bestimmt ist.*)
3. Der Rechtsanwalt hat seine organisatorischen Anweisungen klar und unmissverständlich zu formulieren.*)
VolltextIBRRS 2017, 2936
OLG Braunschweig, Beschluss vom 07.08.2017 - 2 W 92/17
Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt hat gegen die Staatskasse auch dann einen Anspruch auf Festsetzung der Umsatzsteuer, wenn die von ihm vertretene Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist.*)
VolltextIBRRS 2017, 2951
AG Frankenthal, Beschluss vom 14.06.2017 - 3a C 302/16
Keine Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft in Beschlussanfechtungsverfahren durch unterlegenen Prozessgegner.*)
VolltextIBRRS 2017, 2898
OVG Saarland, Beschluss vom 16.08.2017 - 1 A 566/17
Es gehört zu den Pflichten des Rechtsanwalts, die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung einer Frist, ihrer Notierung auf den Handakten, zur Eintragung im Fristenkalender sowie zur Bestätigung der Kalendereintragung durch einen Erledigungsvermerk in den Handakten stets zu prüfen, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden.
VolltextIBRRS 2017, 2911
AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2017 - 1 AGH 74/16
Ein im Bereich der Schadensregulierung in Angelegenheiten der Bauhaftpflicht, der allgemeinen Haftpflicht sowie der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bei einer Versicherung tätiger Volljurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.*)
VolltextIBRRS 2017, 2889
AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.04.2017 - 1 AGH 66/16
Einer in der Geschäftsführung bei einem Jobcenter Arbeit und Grundsicherung tätige Volljuristin kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin zu versagen sein.*)
VolltextIBRRS 2017, 2847
BVerfG, Beschluss vom 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16
1. Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Entscheidungen folgen, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen.
2. Trägt der Beschwerdeführer keine hinreichend substantiierten Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass die angegriffene gesetzliche Regelung (hier: über das in den §§ 164 ff. BRAO geregelte Wahlverfahren) verfassungswidrig ist, ist seine Verfassungsbeschwerde unzulässig.
3. Dem Bundesgerichtshof als Wahlprüfungsgericht ist es mit Rücksicht auf Beurteilungs- und Ermessensspielraum des Wahlausschusses grundsätzlich nicht möglich, eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen und einen besser geeigneten Bewerber zu bestimmen.
VolltextIBRRS 2017, 2736
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.07.2017 - 6 W 47/17
Ergeht im Verhandlungstermin gegen den säumigen Gegner ein Versäumnisurteil, entsteht für den Anwalt eine volle Terminsgebühr nur dann, wenn über die Stellung des Antrags auf Erlass des Versäumnisurteils hinaus eine inhaltliche Erörterung stattgefunden hat. Zur Glaubhaftmachung dieses Umstandes kann eine anwaltliche Versicherung ausreichen; aus dem Sitzungsprotokoll muss sich die Erörterung nicht ergeben.*)
VolltextIBRRS 2017, 2702
BGH, Beschluss vom 04.07.2017 - X ZB 11/15
Einer ausländischen Partei ist es unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten (Fortführung von BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13, IBRRS 2014, 3389).*)
VolltextIBRRS 2017, 2687
BGH, Beschluss vom 20.06.2017 - VI ZB 55/16
1. Ein Rechtsanwalt, der sich selbst und zugleich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vertritt, deren Geschäftsführer er ist, kann in dem ihn betreffendenden Kostenfestsetzungsverfahren Kosten für eine Rechtsanwältin aus seiner Kanzlei, die sich zusätzlich für ihn bestellt hat, nur geltend machen, wenn die zusätzliche Vertretung notwendig war (Bestätigung BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03, IBRRS 2004, 0461; IMRRS 2004, 0237).*)
2. Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft kann er nicht verlangen, so gestellt zu werden, als schulde er sich selbst gemäß § 7 Abs. 2 RVG im Innenverhältnis entfallende Gebühren und Auslagen (Fortentwicklung BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02, IBRRS 2003, 1875; IMRRS 2003, 0760).*)
VolltextIBRRS 2017, 2679
BGH, Beschluss vom 13.07.2017 - IX ZB 110/16
Den Prozessbevollmächtigten trifft ein seiner Partei anzulastendes Organisationsverschulden, wenn bei Urlaubsabwesenheit des sachbearbeitenden Rechtsanwalts eine Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt nicht geregelt ist.*)
VolltextIBRRS 2017, 2573
VG Oldenburg, Beschluss vom 27.07.2017 - 1 E 5687/17
1. Auch ein unzulässiger Antrag auf mündliche Verhandlung kann nicht analog § 125 Abs. 2, § 144 Abs. 1 VwGO durch Beschluss verworfen werden, sondern macht eine mündliche Verhandlung erforderlich.*)
2. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut von Ziffer 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV-RVG soll die fiktive Terminsgebühr in allen Fällen entstehen, in denen eine mündliche Verhandlung erzwungen werden kann. Das sind im Verwaltungsprozess die Fälle des § 84 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 VwGO. Dagegen ist das Entstehen einer Terminsgebühr nunmehr ausgeschlossen, wenn ein Fall des § 84 Abs. 2 Nr. 1 oder 3 VwGO vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2017, 2629
BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - XII ZB 463/16
Zwar kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert. Hierzu bedarf es aber jedenfalls einer Versicherung der Richtigkeit dieser Angaben (Fortführung von BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14, IBRRS 2014, 2956; IMRRS 2014, 1559).*)
VolltextIBRRS 2017, 2562
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2017 - 8 W 14/17
Die Kosten für die Zustellung einer einstweiligen Verfügung an eine im Ausland ansässige Antragsgegnerin sind nicht erstattungsfähig, wenn die einstweilige Verfügung an den inländischen Prozessbevollmächtigten, der zuvor eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß § 195 ZPO verweigert hat, durch Gerichtsvollzieher zugestellt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2017, 2554
FG Hamburg, Beschluss vom 04.05.2017 - 3 KO 104/17
1. Der ausgeschiedene Prozessbevollmächtigte hat nach Rechtskraft seiner Vergütungsfestsetzung und der Kostenfestsetzung keinen Anspruch mehr auf eine (gem. § 11 Abs. 2 RVG, § 107 Abs. 1 Satz 2 ZPO) rechtskraftdurchbrechende Streitwert-Heraufsetzung nach §§ 32, 33 RVG oder § 63 GKG und diesbezügliche Gebühren-Nachfestsetzung.*)
2. Für eine erstmalige finanzgerichtliche Wertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 GKG fehlt es an der amtswegigen Angemessenheit, wenn ein Streit über Gerichtskosten nicht mehr in Betracht kommt.*)
VolltextIBRRS 2017, 2499
OLG München, Urteil vom 12.07.2017 - 15 U 4938/16
1. Der Gegenstandswert soll das Interesse des Mandanten an der anwaltlichen Tätigkeit ausdrücken und muss nicht wissenschaftlich exakt ermittelt werden. Ein Sachverständigengutachten über den Wert des Grundstücks scheidet im Honorarprozess aus, wenn die Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zum streitigen Vergütungsanteil stehen.
2. Ist unstreitig, dass ein Rechtsverhältnis besteht und keiner Partei ein Recht zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses zusteht, einigen sich die Parteien aber auf eine Beendigung oder Modifizierung dieses Rechtsverhältnisses, so wird keine Einigungsgebühr ausgelöst, weil es an einem Streit fehlt.
VolltextIBRRS 2017, 2470
BGH, Urteil vom 03.07.2017 - AnwZ(Brfg) 42/16
Der Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatungen für Personen anbieten, die einen Verkehrsunfall erlitten haben.*)
VolltextIBRRS 2017, 2355
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2017 - 7 U 57/14
1. Der Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf die hälftigen Mieteinnahmen, sondern nur auf Teilung eines etwaigen Reingewinns, der sich aus der Differenz zwischen Mieteinnahmen und Aufwendungen des Klägers für die Finanzierung und dem Erhalt der Immobilie ergibt.
2. Entsteht kein Reingewinn, weil die Aufwendungen des Klägers die an diesen gezahlten Mieteinnahmen übertreffen, ist der Mandant hierüber vom Anwalt bei Übernahme der Vertretung in dem Rechtsstreit mit dem Insolvenzverwalter aufzuklären.
3. Die Ermittlung des an den Insolvenzverwalter auszukehrenden Reingewinns durch Abrechnung ist keine Aufrechnung. Sie bestimmt vielmehr erst die dem Insolvenzverwalter zustehende Forderung zugunsten der Insolvenzmasse.
VolltextIBRRS 2017, 2298
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2017 - 6 W 33/17
Die Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts, dessen Beauftragung nicht notwendig war, sind auch nicht in Höhe der - fiktiven - Kosten erstattungsfähig, die bei der Anreise eines am weitest entfernten Ort im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts entstanden wären.*)
VolltextIBRRS 2017, 2282
OLG Dresden, Beschluss vom 23.06.2017 - 4 U 642/17
Die sich aus dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) enthaltenen Beschränkungen der Postulationsfähigkeit diskriminieren nicht in Deutschland zugelassene oder aufgenommene Rechtsanwälte nicht.*)
VolltextIBRRS 2017, 2164
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2017 - 18 W 85/17
Eine die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG hindernde nicht-gebührenrechtliche Einwendung im Sinne von § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG ist auch dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen aufrechenbaren Gegenanspruch behauptet, der aus einem Sachverhalt resultieren soll, der außerhalb des Verfahrens liegt, für das die Festsetzung der Vergütung begehrt wird.*)
VolltextIBRRS 2017, 2045
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2017 - 18 W 195/16
Angesichts des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs reicht die Kommunikation mit elektronischen Medien (per Mail, Skype, Videotelefonie, Mobiltelefon, etc.) für den Anfall der Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG aus, so dass diese mit jeder von einem Rechtsanwalt ausgehenden Nutzung dieser Kommunikationsmedien anfällt, auch wenn aufgrund von Flatrateverträgen die Aufschlüsselung einzelner Kosten für die konkrete Kommunikation nicht möglich ist.*)
VolltextIBRRS 2017, 2011
BGH, Beschluss vom 09.05.2017 - VIII ZB 55/16
Ein Rechtsanwalt wirkt an einer "auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts" nur mit - und verdient damit eine Terminsgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG -, wenn bei Beginn des Gesprächs eine Einigung der Parteien noch nicht erzielt worden war.*)
VolltextIBRRS 2017, 1987
BGH, Beschluss vom 25.04.2016 - VI ZB 45/16
1. Den Prozessbevollmächtigten trifft kein Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist, wenn er seine bisher zuverlässige Angestellte mittels einer auf dem Schriftsatz vermerkten Anweisung dazu anhält, die falsche Bezeichnung des Berufungsgerichts zu korrigieren, und er die Berufungsschrift vor der von ihm für erforderlich gehaltenen Korrektur unterzeichnet hat.*)
2. Zu der gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlichen Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen im Wiedereinsetzungsantrag gehört in diesen Fällen der Vortrag zur bisherigen Zuverlässigkeit der Kanzleiangestellten, der die Einzelweisung erteilt worden ist.*)
3. Dies muss einem Rechtsanwalt auch ohne richterlichen Hinweis geläufig sein.*)
VolltextIBRRS 2017, 1985
BGH, Beschluss vom 09.05.2017 - VIII ZB 69/16
1. Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Berufungsführer nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Gewährung der beantragten Fristverlängerung berufen, wenn diese mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18.07.2007 - IV ZR 132/06, FamRZ 2007, 1808 Rn. 5 = IBRRS 2007, 4242 = IMRRS 2007, 1987; vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8 = IBR 2009, 1309 - nur online; jeweils mwN). Dies wiederum ist bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dann der Fall, wenn dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18.07.2007 - IV ZR 132/06, aaO; vom 15.08.2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76 Rn. 10 = IBRRS 2007, 4243 = IMRRS 2007, 1988; vom 16.10.2007 - VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 Rn. 9 = IBRRS 2007, 4821 = IMRRS 2007, 2374; vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08, aaO; vom 26.01.2017 - IX ZB 34/16, IBRRS 2017, 0749 = IMRRS 2017, 0321; jeweils mwN).*)
2. An die Darlegung eines erheblichen Grundes für die Notwendigkeit der Fristverlängerung dürfen bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden. Daher reicht der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung zur Feststellung eines erheblichen Grundes im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (im Anschluss an BVerfG, NJW 2001, 812, 813; NJW 2007, 3342; BGH, Beschlüsse vom 16.03.2010 - VI ZB 46/09, NJW 2010, 1610 Rn. 9 = IBR 2010, 1178 - nur online); vom 10.06.2010 - V ZB 42/10, NJW-RR 2011, 285 Rn. 8 = IBRRS 2010, 2707 = IMRRS 2010, 1989; vom 12.11.2013 - VI ZB 4/13, NJW 2014, 700 Rn. 15 = IBRRS 2013, 5296 = IMRRS 2013, 2433; jeweils mwN).*)
3. Unter Umständen kann auch eine konkludente Darlegung der für eine Fristverlängerung erforderlichen Voraussetzungen (hier: Arbeitsüberlastung) ausreichend sein (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZB 74/05, NJW 2006, 2192 Rn. 10).*)
VolltextIBRRS 2017, 1893
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.03.2017 - 14 W 112/17
Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann wirksam dem im Prozess bestellten Bevollmächtigten zugestellt werden. Ob und wann die Partei von dem Kostenfestsetzungsbeschluss Kenntnis erlangt, ist für den Beginn der Beschwerdefrist unerheblich.*)
VolltextIBRRS 2017, 1821
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2017 - 24 U 104/16
1. Wenn ein Gläubiger im Rahmen von Vergleichsgesprächen erklärt, dass er "grundsätzlich" mit einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung einverstanden ist, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Verzichtsbereitschaft nur für den Fall des Vergleichsschlusses besteht.*)
2. Wenn nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ein Altmassegläubiger die Aufnahme seiner Forderung in die Masseschuldliste erwirkt, ist die Verjährung der Masseverbindlichkeit anlog §§ 205, 206 BGB gehemmt.*)
VolltextIBRRS 2017, 1785
OLG Dresden, Beschluss vom 26.04.2017 - 4 U 225/17
1. Ein Rechtsanwalt hat sicherzustellen, dass mit einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist eine Vorfrist eingetragen wird, damit die Berufungsbegründung innerhalb der verlängerten Frist fertiggestellt werden kann (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.06.1999 - XII ZB 62/99, NJW-RR 1999, 1663).*)
2. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand in die versäumte Berufungsbegründungsfrist kann auch dann nicht bewilligt werden, wenn der Rechtsanwalt zwar die Eintragung einer solchen Vorfrist glaubhaft macht, eine eigenständige Fristenprüfung bei Aktenvorlage nach deren Ablauf aber unterlässt.*)
VolltextIBRRS 2017, 1708
BGH, Beschluss vom 09.03.2017 - V ZB 18/16
Der Rechtsanwalt unterliegt in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum, wenn er die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen Berufungsgericht, sondern bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht einlegt.*)
VolltextIBRRS 2017, 1611
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2017 - 24 U 34/16
Erteilt der Geschäftsführer einer GmbH einem Rechtsanwalt im eigenen Namen ein Mandat, so steht letzterem nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag selbst dann kein Honorarspruch gegen die GmbH zu, wenn er mit seiner Tätigkeit auch ein Geschäft der GmbH besorgt, weil die Entgeltfrage durch den Anwaltsvertrag mit dem Geschäftsführer umfassend und abschließend geregelt ist.*)
VolltextIBRRS 2017, 1573
OLG München, Beschluss vom 03.05.2017 - 34 Wx 153/17
Ein Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek ist zurückzuweisen, wenn sich die Namen der übrigen im Vollstreckungstitel nur mit dem Zusatz "Co." bezeichneten Gläubiger nicht durch Auslegung des Titels feststellen lassen und eine Einzelgläubigerschaft des einzigen namentlich Genannten nach der Gläubigerbezeichnung im Titel nicht angenommen werden kann.*)
VolltextIBRRS 2017, 1574
LG Bamberg, Urteil vom 26.04.2017 - 2 HK O 4/17
1. Anwaltskosten für ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben zur Abgabe einer Abschlusserklärung werden mit Datum des Schreibens fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Die in Wettbewerbssachen geltende Verjährungsfrist von sechs Monaten für geltend gemachte Abmahnkosten ist auch auf Kosten für die Fertigung eines Abschlussschreibens anzuwenden.
VolltextIBRRS 2017, 1506
AG Schwabach, Beschluss vom 04.01.2017 - 9 C 772/15
In dem Fall, in dem eine Partei, die im eigenen Gerichtsstand (hier: Schwabach) verklagt wird und mit ihrer Vertretung einen auswärtigen Rechtsanwalt an einem dritten Ort (hier: Nürnberg) beauftragt, handelt es sich bei dem dadurch anfallenden Mehraufwand regelmäßig nicht um Kosten, die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig sind.
VolltextIBRRS 2017, 1503
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2017 - 2 E 108/16
1. Kosten für einen außerprozessual tätig gewordenen Anwalt sind nicht erstattungsfähig, wenn die anwaltliche Beratung vier Wochen nach Erhebung und umfangreicher Begründung der Klage erfolgte, obwohl im Verfahren bis dahin nichts Verfahrensrelevantes geschehen war, insbesondere noch keine Klageerwiderung vorlag.
2. Zweifel an Umfang und Inhalt anwaltlicher Beratung außerhalb eines Verfahrens und unterhalb der Prozessbevollmächtigung gehen stets zulasten des Anspruchstellers.
3. Muss der Gegner aufgrund der Gesamtumstände nicht mit erstattungsfähigen Anwaltskosten rechnen, weil der Kläger den Prozess jedenfalls nach außen vollständig allein geführt hat, kommt eine Erstattung auch aus diesem Grund nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2017, 1499
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2017 - 14 W 47/17
1. Der Rechtsanwalt hat ein Wahlrecht, ob er die Kostenfestsetzung für die Partei oder für sich als Bevollmächtigten beantragt.*)
2. Sofern der Kostenfestsetzungsbeschluss für die Partei beantragt und zu ihren Gunsten erlassen wurde, setzt die Umschreibung auf einen Sozius der bevollmächtigten Kanzlei den nach § 727 ZPO formgerechten Nachweis der Rechtsnachfolge nach der Partei voraus.*)
VolltextIBRRS 2017, 1500
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2016 - 24 U 21/16
1. Wenn ein Rechtsanwalt seine Honorarberechnung in die Klageschrift integriert, ist seine Vergütung selbst dann einforderbar im Sinne von § 10 Abs. 1 S. 1 RVG, wenn ungeklärt bleibt, ob seinem Mandanten vorgerichtlich eine unterschriebene Kostenberechnung zugegangen ist.*)
2. Voraussetzung für eine gemäß § 850f Abs. 2 ZPO privilegierte Zwangsvollstreckung ist, dass der geltend gemachte Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung resultiert. Das ist nicht der Fall, wenn der Schuldner die Durchsetzung eines vertraglich begründeten Vergütungsanspruchs durch eine unerlaubte Handlung (hier: Prozessbetrug) abzuwenden versucht.*)
VolltextIBRRS 2017, 1435
BGH, Beschluss vom 29.03.2017 - XII ZB 567/16
Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 23.03.2006 - IX ZB 56/05, AnwBl. 2006, 491, und vom 12.07.1961 - I ZB 2/61, VersR 1961, 923).*)
VolltextIBRRS 2017, 1413
KG, Beschluss vom 03.03.2017 - 6 U 130/16
1. Der Eingang des Berufungsschriftsatzes per Fax auf dem Faxgerät der Referendarabteilung des Kammergerichts ist nicht geeignet, die Rechtzeitigkeit des Eingangs zu wahren, da es sich bei der Referendarausbildung um eine dem Kammergericht übertragene Justizverwaltungsaufgabe handelt, die von der spruchrichterlichen Tätigkeit zu trennen ist. Der Schriftsatz ist damit nicht in die Verfügungsgewalt des Gerichtes in seiner Funktion als Rechtsmittelgericht gelangt.*)
2. Der Rechtsanwalt muss durch geeignete Anweisungen dafür sorgen, dass sein Büropersonal bei einer Belegung des Faxgerätes der gemeinsamen Briefannahmestelle am Nachmittag des Fristablaufs nur geeignete alternative Faxnummern für die Übermittlung per Fax auswählt.*)
VolltextIBRRS 2017, 1408
BGH, Beschluss vom 14.03.2017 - XI ZB 16/16
Ein Rechtsanwalt, der einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift auch dann die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes, wenn seiner Unterschrift maschinenschriftlich der Name des anderen Rechtsanwalts beigefügt wird.*)
VolltextIBRRS 2017, 1350
BGH, Beschluss vom 14.02.2017 - AnwSt(B) 4/16
Die Beschwerdeschrift gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs muss
eine konkrete Rechtsfrage ausdrücklich bezeichnen oder jedenfalls
konkret ansprechen.
VolltextIBRRS 2017, 1327
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.02.2017 - 7 U 127/16
1. Es ist grundsätzlich zulässig, wenn ein Prozessbevollmächtigter die Führung des Fristenkalenders auf sein zuverlässiges Personal überträgt. Allerdings obliegt die Fristenprüfung dem Rechtsanwalt selbst, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung im Zusammenhang mit der fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden.
2. Eine Anweisung an das Büropersonal betreffend die Fristwahrung kann ihn von dieser Verpflichtung nicht befreien. Dem Prozessbevollmächtigten obliegt es ferner, in seinem Büro eine Ausgangskontrolle zu schaffen, die gewährleistet, dass die Fristen im Fristenkalender erst dann gestrichen werden, wenn der Schriftsatz gefertigt, abgesandt und nötigenfalls vorab per Telefax übermittelt worden ist.
3. Bei der Übermittlung per Telefax ist Bestandteil der Ausgangskontrolle, dass der Rechtsanwalt seinem Personal die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Frist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen.
VolltextIBRRS 2017, 1250
OLG Celle, Beschluss vom 19.01.2017 - 2 W 12/17
1. Der auf den Verstoß gegen ein gesetzliches Vertretungsverbot gestützte Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen.*
2. Hat der in Berufsgemeinschaft mit dem Prozessvertreter verbundene Notar den streitigen Vertrag des Mandanten (hier: über Dauerwohnrecht) beurkundet, ist der Anwaltsvertrag nichtig und es besteht kein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten.
VolltextIBRRS 2017, 1203
BGH, Beschluss vom 28.02.2017 - I ZB 55/16
Fällt die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts mehrfach an und werden die vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren verfolgt, so dass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt, sind alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2017, 1042
OLG Koblenz, Urteil vom 07.03.2017 - 14 W 96/17
1. Es entspricht dem gerichtlichen Alltag in zivilrechtlichen Turnussenaten, dass sich Gericht und Bevollmächtigte immer wieder in neue Rechtsgebiete und Rechtsfragen einarbeiten müssen.*)
2. Der Streit um die kaufrechtliche Gewährleistung beim Erwerb eines Modellflugzeuges erfordert keine derart ungewöhnlichen Erfahrungen und Spezialkenntnisse im „Modellflugrecht“, dass der Rechtsstreit nicht durch einen im Gerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwalt geführt werden könnte.*)
3. Für die Reisekosten des Rechtsanwalts sind ohne Vorliegen besonderer Gründe nur die fiktiven Reisekosten zu berücksichtigen, die bei Beauftragung eines Rechtsanwalts am Ort des Prozessgerichts entstanden wären.
VolltextIBRRS 2017, 0875
BGH, Beschluss vom 26.01.2017 - I ZB 43/16
Gelingt es einem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, ist er nicht gehalten, eine dem Pressesprecher des Gerichts zugewiesene Telefaxnummer ausfindig zu machen und den Schriftsatz zur Fristwahrung an diese Nummer zu versenden.*)
VolltextIBRRS 2017, 0862
BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - VI ZB 21/16
Die Gebühr nach Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV RVG entsteht auch dann, wenn die Entscheidung nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne einen entsprechenden (Prozess-)Antrag des Klägers ergeht.*)
VolltextIBRRS 2017, 0749
BGH, Beschluss vom 26.01.2017 - IX ZB 34/16
1. Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird, sofern er erhebliche Gründe wie Arbeitsüberlastung oder Urlaubsabwesenheit dargelegt hat.*)
2. Der Rechtsanwalt muss sich nicht darüber vergewissern, ob seinem erstmaligen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wurde, wenn er nach dem Inhalt der mitgeteilten Gründe auf eine Verlängerung vertrauen durfte.*)
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