Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
704 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2019
IBRRS 2019, 3743OLG München, Beschluss vom 28.10.2019 - 34 Wx 444/19 Kost
Eine einer Kostenfestsetzung zugrundeliegende Beschwerdeentscheidung, in der neben der Zwischenverfügung nach § 18 GBO auch über einen weitergehenden Antrag entschieden wird, stellt sich nicht als bloße Entscheidung über eine Neben- oder Zwischenentscheidung des Grundbuchamts i.S.v. Nr. 3500 VV-RVG dar.*)
VolltextIBRRS 2019, 3718
BGH, Urteil vom 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 63/17
1. Für die anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses ist entscheidend, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern oder Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird.*)
2. Ein Anteil von 65 % anwaltlicher Tätigkeit liegt am unteren Rand des für eine anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses Erforderlichen.*)
VolltextIBRRS 2019, 3699
AG Idstein, Beschluss vom 07.08.2019 - 3 C 165/19
1. Für Klagen Dritter gegen Wohnungseigentümer, die sich auf das Sondereigentum beziehen, ist nach § 43 Nr. 5 WEG das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet.
2. Dies ist auch bei Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts zu bejahen, der im Auftrag eines Wohnungseigentümers Ansprüche wegen des Sondereigentums geltend macht.
VolltextIBRRS 2019, 3383
SG Kassel, Beschluss vom 14.10.2019 - S 7 SF 15/19
Die Terminsgebühr nach Ziffer 3104 VV-RVG i.V.m. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV-RVG entsteht auch, wenn die außergerichtliche Mitwirkung an einer Besprechung, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet war, fernmündlich, von kurzer Dauer und sogar erfolglos war (nach BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZB 9/06, IBRRS 2007, 0264).*)
VolltextIBRRS 2019, 3297
OLG Rostock, Urteil vom 26.02.2019 - 24 U 1/17
Ein Rechtsanwalt haftet für vermeidbare steuerlich nachteilige Auswirkungen einer von ihm empfohlenen Vertragsgestaltung grundsätzlich auch dann, wenn eine Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich Inhalt des ihm erteilten Mandats gewesen ist.*)
VolltextIBRRS 2019, 3102
BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 13/19
1. Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis für eine Urteilszustellung erst unterzeichnen, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.*)
2. Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen müssen so notiert werden, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben.*)
VolltextIBRRS 2019, 3030
BGH, Urteil vom 12.09.2019 - IX ZR 190/18
War ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, endet seine Mithaftung nicht mit der Abgabe des Mandats innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft.*)
VolltextIBRRS 2019, 3043
BGH, Beschluss vom 21.08.2019 - XII ZB 93/19
Auch ein sich selbst vertretender Rechtsanwalt hat Vorkehrungen dafür zu treffen, dass im Falle seiner Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Verfahrenshandlungen vornimmt.*)
VolltextIBRRS 2019, 2921
BGH, Beschluss vom 08.08.2019 - VII ZB 35/17
Der Einzelanwalt, der am Tag des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist unvorhergesehen erkrankt und deshalb nicht mehr in der Lage ist, die Berufungsbegründung rechtzeitig fertigzustellen, genügt seinen Sorgfaltspflichten regelmäßig dann, wenn er einen Vertreter beauftragt, der einen Fristverlängerungsantrag stellt. Erteilt die Gegenseite in diesem Fall die zur Fristverlängerung gemäß § 520 Abs. 2 ZPO erforderliche Einwilligung nicht und wird die Frist deshalb nicht verlängert, ist dem Berufungsführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren (Fortführung von BGH, IBR 2009, 1368 - nur online).*)
VolltextIBRRS 2019, 2771
OVG Thüringen, Beschluss vom 06.03.2019 - 2 EO 768/18
1. Bei Fristen für die Begründung eines Rechtsmittels muss der Rechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass er sich rechtzeitig auf die Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen sowie Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen vor Fristablauf Rechnung tragen kann. Daher muss er einen über die voraussichtliche Übermittlungsdauer des eigentlichen Telefaxvorgangs hinausgehenden Sicherheitszuschlag einkalkulieren.*)
2. Ein Rechtsanwalt handelt fahrlässig, wenn er 21 Minuten vor Fristablauf mit der Telefax-Übermittlung eines 20-seitigen Schriftsatzes beginnt, nicht glaubhaft machen kann, dass er unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Übermittlungszeit mit einem fristgerechten Eingang rechnen durfte, und darüber hinaus keine Zeitreserve einplante.*)
3. Der Sicherheitszuschlag gilt nicht nur für den Fall, dass der Zielanschluss belegt ist, sondern für allfällige sonstige Übertragungsprobleme.*)
VolltextIBRRS 2019, 2810
BGH, Beschluss vom 20.08.2019 - VIII ZB 19/18
Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an der temporären Belegung oder Störung des Telefaxempfangsgeräts des Gerichts, darf der Prozessbevollmächtigte der Partei nicht ohne Weiteres mehrere Stunden vor Ablauf des letzten Tages der Frist - vorliegend bereits gegen 20.00 Uhr - zusätzliche Übermittlungsversuche einstellen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 04.11.2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rz. 21).*)
IBRRS 2019, 2769
OLG Dresden, Beschluss vom 29.07.2019 - 4 U 879/19
1. Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an das Gericht aus zunächst ungeklärter Ursache, hat der Rechtsanwalt technische Störungen im Empfangsbereich durch eine Rückfrage bei Gericht auszuschließen.*)
2. Ist auch hiernach eine Versendung per Telefax nicht möglich, hat der Rechtsanwalt den Schriftsatz gegebenenfalls persönlich aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu versenden; dass hierfür derzeit nur eine passive Nutzungspflicht besteht, steht einer solchen Pflicht nicht entgegen.*)
IBRRS 2019, 2762
BGH, Beschluss vom 31.07.2019 - XII ZB 36/19
Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Dabei hat der Einzelanwalt für den Fall einer Verhinderung im Rahmen der ihm obliegenden allgemeinen Vorkehrungen selbst für eine anwaltliche Vertretung Vorsorge zu treffen (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 16.04.2019 - VI ZB 44/18, IBRRS 2019, 1877 = IMRRS 2019, 0691, und vom 10.04.2018 - VI ZB 44/16, NJW-RR 2018, 1210 = IBRRS 2018, 2170 = IMRRS 2018, 0777).*)
VolltextIBRRS 2019, 2698
BGH, Urteil vom 23.07.2019 - VI ZR 307/18
§ 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Rechtsschutzversicherers.*)
VolltextIBRRS 2019, 2639
OVG Saarland, Beschluss vom 16.08.2019 - 2 B 250/19
1. Rechtsanwälte sind grundsätzlich verpflichtet, Fristsachen mit größter Genauigkeit zu behandeln.*)
2. Der Antragsteller muss sich das Versäumnis seiner (früheren) Prozessbevollmächtigten, ihn auf ihre fehlende Absicht, Beschwerde einzulegen, hinzuweisen, zurechnen lassen.*)
VolltextIBRRS 2019, 2550
OLG Naumburg, Beschluss vom 10.04.2019 - 12 W 43/18
Die Terminsgebühr reduziert sich bei Wahrnehmung eines Termins, in dem eine Partei nicht erschienen ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt wird, auf 0,5.
VolltextIBRRS 2019, 2381
BFH, Beschluss vom 05.06.2019 - IX B 121/18
1. Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz vom Intermediär-Server nicht an den BFH weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kommt Wiedereinsetzung von Amts wegen in Betracht, wenn der Absender nicht eindeutig darauf hingewiesen worden ist, dass entsprechende Zeichen nicht verwendet werden dürfen und wenn er nach dem Versenden an Stelle einer Fehlermeldung eine Mitteilung über die erfolgreiche Versendung des Schriftsatzes erhalten hat.*)
2. Die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist schon dann willkürlich, wenn die Ablehnung des Gesuchs ein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand, den Verfahrensstand oder den Akteninhalt erfordert.*)
IBRRS 2019, 2369
LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.05.2019 - 5 T 81/18
Die Teilnahme des Rechtsanwalts bei der Räumungsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher begründet keine Terminsgebühr gemäß RVG VV 3310, da der Räumungstermin des Gerichtsvollziehers kein Gerichtstermin im Sinne dieser Vorschrift ist. *)
VolltextIBRRS 2019, 2214
BGH, Beschluss vom 01.07.2019 - VII ZR 168/17
1. Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach dem Wert, der die Grundlage für den Auftrag zur Einlegung der Nichtzulassungbeschwerde bildet.
2. Erteilt der Beklagte einen unbeschränkten Rechtsmittelauftrag, erstreckt sich dieser auf die gesamte, durch das Berufungsurteil begründete Beschwer. Diese entspricht dem Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren.
VolltextIBRRS 2019, 2164
BGH, Beschluss vom 23.05.2019 - V ZB 196/17
1. Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten sind erstattungsfähig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme der Klage befunden hat (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 07.02.2018 - XII ZB 112/17, NJW 2018, 1403 = IBRRS 2018, 0938 = IMRRS 2018, 0308; Beschluss vom 18.12.2018 - VI ZB 2/18, NJW-RR 2019, 381 = IBRRS 2019, 0473).*)
2. Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen und berechnet sich seine Vergütung nach Wertgebühren, erfolgt die Deckelung der Erhöhung durch eine Begrenzung auf einen Gebührensatz von 2,0; dass die Erhöhung das Doppelte der Ausgangsgebühr übersteigt, ist unschädlich.*)
VolltextIBRRS 2019, 2158
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.06.2019 - 6 W 15/18
Ein vom Rechtsanwalt geführtes Telefonat mit dem Gegner, das allein die Korrektur von Tippfehlern in einer bereits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung zum Gegenstand hat, führt nicht zur Entstehung einer Einigungs- und Terminsgebühr.*)
VolltextIBRRS 2019, 2048
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.01.2019 - 12 W 81/18 (KfB)
Erfolgt ein Wechsel der klagenden Partei infolge Abtretung eines jederzeit begründeten Anspruchs, ist eine kopfanteilige Kürzung der nach § 104 ZPO festzusetzenden Kosten des Rechtsanwalts, der beide Kläger vertreten hat, zu Gunsten der Beklagten nicht gerechtfertigt.*)
VolltextIBRRS 2019, 2049
LG Berlin, Urteil vom 15.01.2019 - 15 O 60/18
1. Die Bereitstellung von Online-Formularen und das bloße Abfragen von Daten sowie deren Auswertung zur Vorbereitung eines Inkassovertrags sind keine Rechtsdienstleistungen.
2. Die Abgabe von Erklärungen sowie die Äußerungen von Rechtsansichten gegenüber dem Schuldner sind von der Inkassoerlaubnis erfasst, hier: Aussprache der Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB.
3. Auskunftsansprüche nach § 556g Abs. 3 BGB sind als Hilfsansprüche inkassofähig, so dass sich eine begleitende Rechtsberatung auch auf diese beziehen darf.
4. Im Rahmen einer Prozessfinanzierungsdienstleistung sind die rechtliche Prüfung und die Mitteilung des Ergebnisses an den Kunden keine Rechtsdienstleistung.
VolltextIBRRS 2019, 2023
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 23.01.2019 - 3 C 2/18
1. Die Abtretung von Ansprüchen auf die Mietrückforderung im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse ist wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes unwirksam. Der Auffassung dass die Inkassozession zulässig ist, ist nicht zu folgen. (a. A. LG Berlin, IMR 2018, 388).
2. Ist die Abtretung gegenüber dem Inkassounternehmen unwirksam, kann der Vermieter gegenüber dem Mieter im Wege der zulässigen Drittwiderklage negative Feststellungsklage erheben, dass Rückzahlungsansprüche der Überzahlungen nicht geschuldet sind.
VolltextIBRRS 2019, 2045
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.06.2019 - 9 OA 245/19
1. Die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, 1003 VV-RVG kann auch entstehen, wenn die Gemeinde im Laufe des Verfahrens ihr eigenes Satzungsrecht ändert und die Beitragsbescheide nicht aufhebt oder ändert. Denn die Beitragsbescheide erfahren auch dann eine wesentliche inhaltliche Änderung, wenn ihnen im Laufe des gerichtlichen Verfahrens eine Beitragssatzung zu Grunde gelegt wird, die die Beitragspflicht erst zur Entstehung gebracht und die vorher rechtswidrigen Bescheide geheilt hat.*)
2. Eine nachträglich in den Prozess eingeführte Satzungsänderung führt ohne ausdrückliche Änderung/Aufhebung der angefochtenen Bescheide noch keine Erledigung des Rechtsstreits herbei. Insofern obliegt die Entscheidung, ob der Rechtsstreit dadurch in der Sache erledigt ist oder fortgesetzt werden soll, dem Kläger. An dieser Entscheidungsfindung kann der Prozessbevollmächtigte besonders mitwirken.*)
VolltextIBRRS 2019, 2034
BGH, Urteil vom 06.06.2019 - IX ZR 104/18
Der Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und dem bei dem Mandanten eingetretenen Schaden entfällt nicht bereits durch die naheliegende Möglichkeit, den Schaden in einem Rechtsmittelverfahren beseitigen zu können.*)
VolltextIBRRS 2019, 1965
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2019 - 2 S 896/19
Ein Erstattungsverlangen nach § 162 Abs. 1 und 2 Satz 1 VwGO ist nicht treuwidrig, wenn zwar die Vertretungsanzeige gegenüber dem Gericht erst nach Erledigung der Hauptsache erfolgt, die Kosten aber bereits vor der Erledigung der Hauptsache entstanden sind und die Heranziehung des Rechtsanwalts weder offensichtlich nutzlos noch objektiv nur dazu angetan war, dem Gegner Kosten zu verursachen.*)
VolltextIBRRS 2019, 1962
BGH, Urteil vom 07.03.2019 - IX ZR 221/18
1. Die Kündigung des Dienstverhältnisses ist nur dann durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst, wenn zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vertragsverletzung Motiv für die außerordentliche Kündigung war und sie diese adäquat kausal verursacht hat (Anschluss an BGH, NJW 2018, 3513 = IBRRS 2018, 3152 = IMRRS 2018, 1136).*)
2. Vorarbeiten eines Anwalts, welche noch zu keinem Arbeitsergebnis geführt haben, das an den Mandanten oder einen Dritten herausgegeben werden sollte, können eine Pflichtwidrigkeit nicht begründen, selbst wenn sie Fehler aufweisen.*)
VolltextIBRRS 2019, 1854
OLG Dresden, Beschluss vom 16.05.2019 - 4 U 384/19
1. Die Kopfzeile eines per Telefax an das Gericht übermittelten Schriftsatzes erbringt keinen Nachweis, dass die Sendung auch zu der aufgedruckten Zeit eingegangen ist. Maßgeblich ist hierfür allein der Empfangsbericht.*)
2. Schöpft ein Rechtsanwalt eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag aus, muss er eine ausreichende Zeitreserve für die Übermittlung des Schriftsatzes einplanen. Diese beträgt auch bei einem nur wenige Seiten umfassenden Schriftsatzes mindestens 20 Minuten.*)
VolltextIBRRS 2019, 1877
BGH, Beschluss vom 16.04.2019 - VI ZB 44/18
1. Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Ist er als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, z.B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, treffen. Durch konkrete Maßnahmen im Einzelfall muss sich der Rechtsanwalt allerdings nur dann vorbereiten, wenn er einen solchen konkreten Ausfall vorhersehen kann.*)
2. Ein Rechtsanwalt muss, wenn er unvorhergesehen erkrankt, nur das, aber auch alles zur Fristwahrung unternehmen, was ihm dann möglich und zumutbar ist. Die fristwahrenden Maßnahmen eines unvorhergesehen erkrankten Einzelanwalts ohne eigenes Personal können sich darin erschöpfen, die Vertretung, für die er zuvor im Rahmen der ihm obliegenden allgemeinen Vorkehrungen für Verhinderungsfälle Vorsorge zu treffen hatte, zu kontaktieren und um die Beantragung einer Fristverlängerung zu bitten.*)
VolltextIBRRS 2019, 1848
BGH, Urteil vom 14.02.2019 - IX ZR 203/18
Zum Zustandekommen eines Anwaltsvertrags, wenn eine Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers eingeholt werden soll.*)
VolltextIBRRS 2019, 1807
OLG München, Beschluss vom 05.06.2019 - 15 U 319/18
1. Besteht eine gesetzliche Vergütungsregelung wie das RVG, unterliegen davon abweichende Mandatsbedingungen einer AGB-Kontrolle.
2. Klauseln über die Mindestvergütung und die Hinzurechnung einer Abfindung zum Gegenstandswert sind unwirksam, wenn sie den Mandanten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
3. Dies gilt erst recht, wenn die streitigen Klauseln zu einer indirekten Erfolgsbeteiligung des Mandanten führen, denn Erfolgshonorarvereinbarungen sind grundsätzlich unzulässig (§ 49b Abs. 2 BRAO).
4. Die formularmäßige Vereinbarung eines 15-Minuten-Takts, die zur Aufrundung des Zeitaufwands für jede Tätigkeit führt, ist nach § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Senats vom 30.11.2016 - 15 U 1298/16, NJW 2017, 2127).
VolltextIBRRS 2019, 1801
VG München, Beschluss vom 27.05.2019 - 5 M 19.1162
1. Eine Angelegenheit i.S.d. RVG ist das Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach dem erteilten Auftrag bezieht.
2. Eine Angelegenheit kann auch mehrere Gegenstände umfassen.
3. Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, richtet sich danach, ob sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt.
4. Daher kann es sich trotz prozessual verschiedener Verfahren bei mehreren Klagen um dieselbe Angelegenheit i.S.d. RVG handeln.
VolltextIBRRS 2019, 1800
VG München, Beschluss vom 27.05.2019 - 5 M 19.1133
1. Eine Angelegenheit i.S.d. RVG ist das Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach dem erteilten Auftrag bezieht.
2. Eine Angelegenheit kann auch mehrere Gegenstände umfassen.
3. Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, richtet sich danach, ob sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt.
4. Daher kann es sich trotz prozessual verschiedener Verfahren bei mehreren Klagen um dieselbe Angelegenheit i.S.d. RVG handeln.
VolltextIBRRS 2019, 1713
BGH, Beschluss vom 09.05.2019 - IX ZB 6/18
Zu den Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten, der einen anderen Anwalt mit der fristwahrenden Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt.*)
VolltextIBRRS 2019, 1676
EuGH, Urteil vom 07.05.2019 - C-431/17
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2019, 1591
OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.2019 - 8 LB 12/17
1. Wird entgegen der Satzung des Rechtsanwaltsversorgungswerks dem Antrag auf Weitergewährung einer Berufsunfähigkeitsrente kein ärztliches Gutachten beigefügt, so ist die Behauptung, berufsunfähig zu sein, in aller Regel unsubstantiiert. Das Unterlassen der Gutachtenvorlage im Verwaltungsverfahren hat aber keine materielle Ausschlusswirkung.*)
2. Unfähigkeit zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs liegt vor, wenn der Betroffene nicht mehr über ein Restleistungsvermögen verfügt, mit dem eine Tätigkeit ausgeübt werden kann, die dem anwaltlichen Berufsbild entspricht, eine noch leistbare Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden ist oder diese Tätigkeit von dem Betroffenen nicht in dem erforderlichen Mindestumfang ausgeübt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2019, 1352
BGH, Beschluss vom 19.02.2019 - VI ZB 43/18
1. Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Ist er als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, z. B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen treffen. Durch konkrete Maßnahmen im Einzelfall muss sich der Rechtsanwalt allerdings nur dann vorbereiten, wenn er einen solchen konkreten Ausfall vorhersehen kann.*)
2. Ein Rechtsanwalt muss, wenn er unvorhergesehen erkrankt, nur das, aber auch alles zur Fristwahrung unternehmen, was ihm dann möglich und zumutbar ist. Die fristwahrenden Maßnahmen eines unvorhergesehen erkrankten Einzelanwalts ohne eigenes Personal können sich darin erschöpfen, die Vertretung, für die er zuvor im Rahmen der ihm obliegenden allgemeinen Vorkehrungen für Verhinderungsfälle Vorsorge zu treffen hatte, zu kontaktieren und um die Beantragung einer Fristverlängerung zu bitten. Für die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags ist deshalb die Darlegung und Glaubhaftmachung notwendig, dass aufgrund der Erkrankung selbst diese Maßnahme nicht möglich oder zumutbar war bzw. - bei pflichtgemäßem Treffen der allgemeinen Vorkehrungen - gewesen wäre.*)
VolltextIBRRS 2019, 1238
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2019 - 1 AR 6/19
1. Eine Niederlassung ist jede an einem anderen Ort als dem Sitz auf Dauer eingerichtete Geschäftsstelle, die selbständig zum Geschäftsabschluss und zum Handeln berechtigt ist.
2. Gewerbetreibende i.S.d. § 21 ZPO sind auch die Inhaber von freien Berufen.
3. Erweckt ein Standort einer überörtlichen Kanzlei den Anschein einer selbständigen Niederlassung, können sowohl die Kanzlei als auch ihre Sozien am Gerichtsstand dieser Niederlassung verklagt werden.
VolltextIBRRS 2019, 1170
BGH, Urteil vom 18.03.2019 - AnwZ (Brfg) 6/18
Entspricht die vom Antragsteller zuletzt ausgeübte Tätigkeit den Anforderungen des § 46 Abs. 2 bis 5 BRAO, kann der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung Elternzeit in Anspruch nimmt.*)
VolltextIBRRS 2019, 1136
VG Augsburg, Beschluss vom 29.03.2019 - 4 M 19.30226
1. Für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG kommt es allein darauf an, ob gegen einen Gerichtsbescheid ein Antrag auf mündliche Verhandlung statthaft und zulässig ist, nicht dagegen, ob kein anderes Rechtsmittel als der Antrag auf mündliche Verhandlung gegeben ist.
2. Die fiktive Terminsgebühr ist damit nicht auf Fälle des § 84 Abs. 2 Nr. 5 VwGO beschränkt (teilweise Anschluss an BayVGH BeckRS 2018, 28752).
VolltextIBRRS 2019, 1078
BGH, Urteil vom 07.03.2019 - IX ZR 143/18
1. Der Rechtsanwalt ist nach Kündigung des Mandats vertraglich verpflichtet, erhaltene Vorschüsse abzurechnen.*)
2. Der Rechtsanwalt ist vertraglich verpflichtet, erhaltene und nicht verbrauchte Vorschüsse nach Kündigung des Mandats an den Mandanten zurückzuzahlen.*)
3. Der Rechtsanwalt ist nicht allein deshalb zur Rückzahlung geforderter und erhaltener Vorschüsse verpflichtet, weil er pflichtwidrig keine den gesetzlichen Anforderungen genügende Rechnung erstellt und dem Mandanten mitgeteilt hat.*)
VolltextIBRRS 2019, 1030
KG, Beschluss vom 03.08.2004 - 27 W 159/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2019, 0933
BGH, Beschluss vom 28.02.2019 - III ZB 96/18
1. Bei der Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen. Unterbleibt eine derartige Kontrolle, so liegt ein anwaltliches Organisationsverschulden vor (Bestätigung BGH, IBR 2018, 422, und Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZB 55/11, NJW-RR 2012, 1085 = IBRRS 2012, 2009 = IMRRS 2012, 1481).*)
2. Werden die Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender und die anschließende Eingabekontrolle in zwar mehrstufigen, aber ausschließlich EDV-gestützten und jeweils nur kurze Zeit benötigenden Arbeitsschritten am Bildschirm durchgeführt, besteht eine erhöhte Fehleranfälligkeit. Den Anforderungen, die an die Überprüfungssicherheit der elektronischen Kalenderführung zu stellen sind, wird durch eine solche Verfahrensweise nicht genügt.*)
VolltextIBRRS 2019, 0785
LG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2019 - 3 O 22/14
Zahlt eine beklagte Partei eine Vergleichssumme auf das Konto des Prozessbevollmächtigten der Klägerin, ohne dazu aufgefordert zu sein, so entsteht eine Hebegebühr nach Nr. 1009 VV-RVG, die im Rahmen des § 91 ZPO als notwendige Kosten des Rechtsstreits im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist.
VolltextIBRRS 2019, 0793
AGH Niedersachsen, Urteil vom 12.11.2018 - AGH 13/18
Führt ein Rechtsanwalt mehrere Fachanwaltstitel, muss er je Fachgebiet 15 Zeitstunden Fortbildung pro Kalenderjahr nachweisen. Das gilt auch dann, wenn er Fortbildungsveranstaltungen besucht, die thematisch mehrere Rechtsgebiete abdecken. Eine Doppelverwertung ist ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2019, 0725
BGH, Urteil vom 14.02.2019 - IX ZR 181/17
Zur Frage, inwieweit sich ein Rechtsanwalt auf Angaben seines Mandanten über den Zeitpunkt des Zugangs eines Kündigungsschreibens verlassen darf.*)
VolltextIBRRS 2019, 0694
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.02.2019 - 7 U 160/17
1. Nach Beendigung des Rechtsstreits, in dessen Verlauf die Zahlung als Sicherheit geleistet wurde, besteht aus dem Treuhandverhältnis gem. § 667 BGB infolge Rechtskraft der klageabweisenden Entscheidung ein Rückzahlungsanspruch.
2. Der Inhalt der Vereinbarung ist nach den Umständen dahin zu bestimmen, dass für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung und zur Abwendung der Vollstreckung der Betrag als Sicherheit für die Erfüllung der Klageforderung gezahlt wird.
3. Steht mit der Rechtskraft des klageabweisenden Urteils fest, dass die Klageforderung nicht zu erfüllen ist, entfällt der Grund der Sicherheitsleistung. Das Treuhandverhältnis ist beendet, die Auszahlung des treuhänderisch verwahrten Betrags ist zu veranlassen.
VolltextIBRRS 2019, 0662
BGH, Urteil vom 07.02.2019 - IX ZR 5/18
Der Abwickler kann das Eigentum an den Handakten des früheren Rechtsanwalts auf dessen Mandanten übertragen.*)
VolltextIBRRS 2019, 0638
BGH, Beschluss vom 31.01.2019 - III ZB 88/18
Der Prozessbevollmächtigte einer Partei, der aufgrund der bereits auf dem Originalschriftsatz kaum sichtbaren (blassen) Unterschrift damit rechnen muss, dass diese entgegen § 130 Nr. 6 ZPO möglicherweise nicht auf die Telekopie übertragen werden wird, handelt schuldhaft, wenn das bei Gericht eingehende und dort ausgedruckte Fax eine im Original tatsächlich vorhandene Unterschrift nicht erkennen lässt und er dadurch eine Frist im Sinne von § 233 Satz 1 ZPO versäumt.*)
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