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Sachgebiet: Kaufrecht

159 Entscheidungen insgesamt

Online seit 28. März

IBRRS 2025, 0850
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Der eine riecht's, der andere nicht!

OLG Hamm, Urteil vom 17.02.2025 - 22 U 117/23

1. Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sich der Verkäufer nicht auf einen vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss berufen kann. Die Kenntnis der mangelbegründen Umstände muss im Einzelfall festgestellt und darf nicht durch wertende Überlegungen ersetzt werden (hier: Geruchsbelästigung und Schadstoffbelastung mit Formaldehyd und Lindan).

2. Beim Grundstückskauf ist dem Verkäufer das Wissen desjenigen zuzurechnen, der Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe ist.

3. Bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise erwarten darf.

4. Macht der Verkäufer tatsächliche Angaben, die für den Kaufentschluss des anderen Teils von Bedeutung sein können, müssen diese unabhängig vom Bestehen einer Offenbarungspflicht richtig sein.

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Online seit 21. März

IBRRS 2025, 0766
KaufrechtKaufrecht
Balkonkraftwerk mit Hauselektrik inkompatibel: Hinweispflicht des Verkäufers!

LG Lübeck, Urteil vom 21.02.2025 - 14 S 67/24

Tritt der Verkäufer als Anbieter von Energielösungen auf und führt er vor Abschluss des Kaufvertrags einen Ortstermin beim Käufer durch, begründet dies die berechtigte Erwartung des Käufers, über typische relevante Funktionshindernisse eines Balkonkraftwerks an seinem konkreten Objekt hingewiesen zu werden, die von wesentlicher Bedeutung für die Kaufentscheidung sein können. Dies gilt unabhängig von der Komplexität der Anlage.

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Online seit 14. März

IBRRS 2025, 0709
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Richtig belehren will gelernt sein!

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.03.2025 - 6 U 12/24

1. Aus Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs.3 EGBGB ergibt sich in richtlinienkonformer Auslegung der Vorschrift die Pflicht des Unternehmers, das Bestehen oder Nichtbestehen des Widerrufsrechts aus einem im Fernabsatz geschlossenen Verbrauchsgüterkauf eigenverantwortlich zu prüfen und den Verbraucher eindeutig darüber zu informieren. Diese Information ist dann nicht erteilt, wenn der Unternehmer den Verbraucher lediglich über die Voraussetzungen des Widerrufsrechts belehrt, ohne ihm konkret mitzuteilen, ob er zum Widerruf berechtigt ist.*)

2. Im Vergleich zu einer Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher eindeutig mitteilt, dass er zum Widerruf berechtigt ist, ist die abstrakte Belehrung lediglich über die rechtlichen Voraussetzungen eines Widerrufs [hier: „Wenn Sie ein Verbraucher sind und diesen Vertrag ausschließlich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (wie z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail o.ä.) geschlossen haben,…“] weniger deutlich und stellt den Verbraucher vor nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Beurteilung des Bestehens eines Widerrufsrechts. Er wird dadurch nicht in die Lage versetzt, sein Widerrufsrecht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen wie bei Erteilung einer gesetzeskonformen Belehrung auszuüben.*)

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Online seit 3. März

IBRRS 2025, 0570
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gewährleistungsausschluss wegen bekannten Schädlingsbefalls?

OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2025 - 22 U 25/24

1. Arglistig handelt ein Verkäufer bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels, wenn er den Sachmangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass sein Vertragspartner den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.

2. Dagegen genügt es nicht, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen aufklärungsbedürftiger Tatsachen hätte aufdrängen müssen. Auch ein bewusstes Sichverschließen genügt nicht den Anforderungen, die an die Arglist zu stellen sind. Erforderlich ist die Kenntnis der den Mangel begründenden Umstände zumindest in der Form des Eventualvorsatzes. Liegt eine solche Kenntnis vor, ist es unerheblich, ob der Verkäufer daraus den Schluss auf einen Mangel im Rechtssinne zieht.

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Online seit 12. Februar

IBRRS 2025, 0400
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Auch eine Rechnung kann ein kfm. Bestätigungsschreiben sein!

OLG München, Urteil vom 08.01.2025 - 7 U 1776/23

1. Voraussetzung für einen Vertragsschluss nach den Grundsätzen über das kaufmännische Bestätigungsschreiben sind u.a. Verhandlungen, die auch per WhatsApp geführt werden können.

2. Eine Rechnung, in der vorangegangene Verhandlungen und Abreden per WhatsApp zusammengefasst werden, kann ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben darstellen.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden durch die Inbezugnahme in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben Vertragsbestandteil.

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Online seit 10. Februar

IBRRS 2025, 0351
KaufrechtKaufrecht
Betriebsanleitung fehlt: Rügefrist beginnt nicht zu laufen!

BGH, Beschluss vom 14.01.2025 - VIII ZR 100/24

1. Der Beginn der Rügefrist kann vertraglich über den handelsrechtlich vorgesehenen Zeitpunkt der "Ablieferung" hinaus auf denjenigen der "Inbetriebnahme" verschoben werden.

2. Übergibt der Verkäufer dem Käufer nicht die vertraglich geschuldete Betriebsanleitung, beginnt die zwischen den Parteien vereinbarte Rügefrist nicht zu laufen. Eine vollständige Lieferung wird nicht dadurch entbehrlich, dass die Parteien eine Inbetriebnahme der gelieferten Kaufsache für den Beginn der Rügefrist als erforderlich erachtet haben.

3. In den Entscheidungsgründen müssen die wesentlichen Tatsachen- und Rechtsausführungen verarbeitet werden. Wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern ihres Vorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu würdigen und in den Entscheidungsgründen hierzu Stellung zu nehmen. Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde.

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Online seit 7. Februar

IBRRS 2025, 0350
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
"Dach komplett erneuert" = Dach komplett erneuert!

BGH, Urteil vom 06.12.2024 - V ZR 229/23

1. Der allgemeine Sprachgebrauch ist als allgemeiner Erfahrungssatz revisibel.*)

2. Es gibt keinen allgemeinen Sprachgebrauch des Inhalts, dass unter einem in einem bestimmten Jahr komplett erneuerten Dach stets nur die Erneuerung der obersten Dachschicht (hier: Bitumenbahnen) zu verstehen ist.*)




Online seit 20. Januar

IBRRS 2025, 0150
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
"Anfechtung und Rücktritt" erklärt: Welche Rechte hat der Käufer?

BGH, Beschluss vom 12.12.2024 - IX ZR 28/23

1. Bei arglistiger Täuschung ist der Käufer berechtigt, den Vertrag anzufechten oder den Rücktritt zu erklären, ohne dass es insoweit einer Nachfrist bedürfte.

2. Ein arglistig verschwiegener, die Funktion der Heizung beeinträchtigender Mangel ist, auch wenn die Mängelbeseitigungskosten nicht 5% des Kaufpreises erreichen, erheblich.

3. Erklärt der Käufer "Anfechtung und Rücktritt" vom Vertrag, kann er - unabhängig davon, ob die Erklärung als Anfechtung oder Rücktritt auszulegen ist - vom Verkäufer nicht mehr Nachbesserung und Schadensersatz, der auf Erstattung der notwendigen Kosten für eine Beseitigung der Mängel gerichtet ist, verlangen. Er kann die Kosten der Mängelbeseitigung auch nicht aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder aus Delikt beanspruchen.

4. Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags und damit auf einen Gehörsverstoß schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war.

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Online seit 2024

IBRRS 2024, 3624
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Darum prüfe, wer sich selbst bindet ...

OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2024 - 18 U 97/23

1. Verpflichtet sich ein öffentlicher Auftraggeber ausweislich der Teilnahmebedingungen dazu, einen Vertrag mit jedem Lieferanten zu schließen, der ein den vorgegebenen Bedingungen entsprechendes Angebot abgibt, kommt durch die Übersendung eines entsprechenden Angebots ein vorvertragliches Schuldverhältnis zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Lieferanten zu Stande.

2. Entspricht das Angebot des Lieferanten den Ausschreibungsbedingungen, muss es der öffentliche Auftraggeber - entsprechend seiner Selbstverpflichtung - annehmen. Andernfalls hat der Lieferant einen auf Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzanspruch. Er ist so zu stellen, wie er stünde, wenn der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag pflichtgemäß erteilt hätte.

3. Ein Fixgeschäft kann nicht wirksam per vorformulierter Vertragsbedingungen vereinbart werden (Anschluss an OLG Köln, IBR 2024, 427, und Urteil vom 19.07.2024 - 6 U 101/23, IBRRS 2024, 3038).

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IBRRS 2024, 3554
KaufrechtKaufrecht
Lieferung und Montage einer PV-Anlage ist Kaufvertrag!

LG Magdeburg, Urteil vom 28.11.2024 - 10 O 563/23

1. Die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage nebst Stromspeicher ist rechtlich als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung zu bewerten.*)

2. Die Drosselung eines Stromspeichers einer Photovoltaikanlage mittels Fernwartung durch den Hersteller auf 70 % der Gesamtkapazität stellt einen Mangel dar.*)

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IBRRS 2024, 3512
KaufrechtKaufrecht
Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts: Prüfungsumfang des Zivilgerichts?

OLG Hamm, Beschluss vom 01.10.2024 - 22 U 83/24

1. Der Bescheid der Gemeinde über die Ausübung des Vorkaufsrechts gem. §§ 24, 28 BauGB stellt einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt dar. Dieser führt dazu, dass unmittelbar ein neuer Kaufvertrag zwischen der ausübenden Gemeinde und dem Verkäufer begründet wird (im Anschluss an BGH, Urteil vom 5. Mai 1988 - III ZR 105/87, IBRRS 1988, 0186).*)

2. Macht der Verkäufer geltend, dass ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht bestehe, weil in Abweichung vom Inhalt der notariellen Urkunde eine gemischte Schenkung vereinbart worden sei, muss er den Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts anfechten. Denn in einem gerichtlichen Verfahren, das Ansprüche aus dem aufgrund der Ausübung des Vorkaufsrechts entstandenen Kaufvertrag zwischen Gemeinde und Verkäufer zum Gegenstand hat, gehen von dem Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts Bindungswirkungen aus; es unterliegt danach nicht mehr der Prüfungskompetenz des Zivilgerichts, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts einen (reinen) Kaufvertrag gem. § 433 BGB zum Gegenstand hat. Dies gilt nur dann ausnahmsweise nicht, wenn der Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 44 VwVfG NRW nichtig ist, weil er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.*)

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IBRRS 2024, 3388
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mieterträge können Beschaffenheitsvereinbarung in Immobilienkaufverträgen sein

OLG Naumburg, Urteil vom 06.11.2023 - 12 U 84/23

Durch die Angabe der tatsächlichen Mieterträge in einer dem Kaufvertrag als Anlage beigefügten Mieterliste kann eine konkludente Vereinbarung insofern liegen, als die Vermietbarkeit einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten als Beschaffenheit vereinbart ist.*)

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IBRRS 2024, 3262
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Mängel der Kaufsache sind unverzüglich zu rügen!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.07.2024 - 4 U 63/24

1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

2. Der Begriff "unverzüglich" ist streng auszulegen. Schon geringe, bei ordnungsmäßigem Geschäftsgang vermeidbare Lässigkeit macht die Rüge verspätet. Der Maßstab ist dabei ein objektiver, wobei Unterschiede nach Branche, Größe des Betriebs und Art der Ware zu machen sind.

3. Für die Untersuchungsobliegenheit ist darauf abzustellen, welche in den Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs fallenden Maßnahmen einem ordentlichen Kaufmann im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung auch der schutzwürdigen Interessen des Verkäufers zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte zugemutet werden können.

4. Nicht erforderlich ist, dass der Käufer die Ursache des Sachmangels herausfindet, um diesen konkret zu benennen. Für eine wirksame Rüge genügt eine hinreichende Konkretisierung des Mangelbefunds. Nicht erforderlich ist, dass diesem überhaupt eine vorangegangene Untersuchung zu Grunde liegt. Selbst eine vom Käufer ins Blaue hinein erhobene Mängelrüge kann fristwahrend sein.

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IBRRS 2024, 3058
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Fünfjährige Verjährungsfrist nur bei Bauwerksmängeln!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2024 - 11 U 31/23

Als Mangel "bei einem Bauwerk" i.S.d. § 438 Abs. 1 Nr. 2 a BGB ist nur diejenige (unzureichende) Beschaffenheit der Kaufsache anzusehen, die auch Folge einer bauvertraglichen Werkleistung sein könnte. Vertragliche oder wirtschaftliche Verhältnisse, die sich nicht auf die körperliche Beschaffenheit der Sache als mit dem Erdboden verbundenes Produkt aus Arbeit und Material beziehen, werden von der Norm nicht erfasst.*)

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IBRRS 2024, 3038
KaufrechtKaufrecht
Zeitdruck ist kein Grund für AGB-widrige Verträge!

OLG Köln, Urteil vom 19.07.2024 - 6 U 101/23

1. Die Klausel in einem Open-House-Vertrag zur Lieferung von Corona-Schutzausrüstung mit Vereinbarung eines "spätesten Liefertermins", bei dessen Nichteinhaltung die gegenseitigen Pflichten der Vertragsparteien entfallen und eine verspätete Lieferung keine Erfüllung des Vertrags darstellt ("absolutes Fixgeschäft"), benachteiligt die Lieferanten unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 2, Nr. 1 BGB.*)

2. Die Vereinbarung eines relativen Fixgeschäfts außerhalb der vorgegebenen Vertragsklauseln kommt in Betracht; insoweit kann aber nicht nach dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" auf eine unwirksame Vereinbarung eines absoluten Fixgeschäfts zurückgegriffen werden.*)

3. Die Notwendigkeit einer zügigen Beschaffung von Schutzausrüstung unter den Bedingungen einer sich entwickelnden Pandemielage mit einer erheblichen Gefährdung für die Bevölkerung, die zeitlich begrenzte Verkehrsfähigkeit bestimmter Schutzmasken oder die Deckelung des Einkaufsvolumens sind keine hinreichenden Gründe für die Annahme eines relativen Fixgeschäfts; die Fristsetzung zur Nacherfüllung war danach nicht gem. § 323 Abs. 2, Nr. 2 BGB entbehrlich.*)

4. Die vertraglich vereinbarte Vorleistungspflicht entfällt, wenn der andere Teil zu Unrecht den Rücktritt erklärt und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er wolle die ihm obliegende Leistung nicht mehr erbringen.*)

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IBRRS 2024, 2787
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Notarverträge sind keine AGB!

OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2024 - 22 U 26/24

1. Es kann nach den stets zu prüfenden Umständen des Einzelfalls keinen Sachmangel i.S.v. § 434 BGB darstellen, wenn asbesthaltige Dachschindeln auf dem Mansardendach eines Bestandsgebäudes verbaut sind und weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch Beschaffenheitserwartung eine Asbestfreiheit begründen (Anschluss an BGH, Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08, IBRRS 2009, 1319 = IMR 2009, 216).*)

2. Von Notaren wiederholt verwendete, nicht von einer Vertragspartei vorgegebene Vertragsklauseln in notariellen Kaufverträgen über mit Bestandsimmobilien bebaute Grundstücke stellen regelmäßig keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, weil keine Vertragspartei diese Vertragsbedingungen gem. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB gestellt hat.*)

3. Die Versicherung des Verkäufers in einem notariellen Vertrag, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt seien, stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar. Sie verändert bei einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss auch nicht die Darlegungs- und Beweislast für eine Arglist des Verkäufers (§ 444 BGB), die der Käufer trägt.*)

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IBRRS 2024, 1949
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Fixklausel ist unwirksam!

OLG Köln, Urteil vom 21.06.2024 - 6 U 112/23

1. Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen des Käufers: "Spätester Liefertermin ist der .... Bei Nichteinhaltung des spätesten Liefertermins entfallen die gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner; eine verspätete Lieferung stellt keine Erfüllung des Vertrags durch den Auftragnehmer dar (absolutes Fixgeschäft)", benachteiligt den Verkäufer/Lieferanten unangemessen und ist unwirksam.

2. Die völlige Freistellung des Klauselverwenders von dem Erfordernis einer Fristsetzung ist auch im kaufmännischen Verkehr nicht wirksam vereinbar.

3. Dem berechtigten Interesse der Käufers, dass "die Auftragnehmer von Beginn an eine einwandfreie, sofort verwendbare Kaufsache anliefern", kann auch ohne eine solche Klausel und mit kurzer Nachfristsetzung Rechnung getragen werden.

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IBRRS 2024, 1826
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
(Wieder-)Verkäufer haftet nicht für Herstellungsfehler!

OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2023 - 2 U 49/21

1. Die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache erfordert den Willen des Erklärenden, für das Garantierte uneingeschränkt, also insbesondere unabhängig von einem Verschulden, einzustehen.

2. Mit Rücksicht auf die weitreichenden Folgen ist insbesondere bei der Annahme einer - grundsätzlich möglichen - stillschweigenden Übernahme einer solchen Einstandspflicht Zurückhaltung geboten.

3. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, nach der der Verkäufer für die vereinbarte Beschaffenheit der Kaufsache eine Garantie übernimmt, benachteiligt den Verkäufer unangemessen und ist unwirksam, weil sie ihn dem Risiko einer unübersehbaren Schadensersatzhaftung aussetzt.

4. Der Verkäufer hat einen Sachmangel auch dann zu vertreten, wenn er insoweit fahrlässig gehandelt hat. An den ihm obliegenden Entlastungsbeweis sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Er ist geführt, wenn der Verkäufer darlegt und gegebenenfalls beweist, dass er den für ihn geltenden Sorgfaltsmaßstab eingehalten hat.

5. Welche Sorgfaltsanforderungen für den Verkäufer, der nicht zugleich Hersteller der Kaufsache ist, gelten, kann nicht für alle Verträge gleichermaßen beantwortet werden. In der Regel ist ein Zwischenhändler aber nicht nur bei Speziessachen, sondern auch bei Gattungskäufen nicht zu einer Untersuchung der von ihm angekauften und weiterverkauften Ware verpflichtet.

5. Der (Zwischen-)Verkäufer muss sich ein etwaiges Verschulden des Herstellers nicht zurechnen lassen.




IBRRS 2024, 1472
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Kein allgemeiner Haftungsausschluss für vereinbarte Beschaffenheit!

BGH, Urteil vom 10.04.2024 - VIII ZR 161/23

1. Haben die Parteien eines Kaufvertrags (ausdrücklich oder stillschweigend) eine Beschaffenheit der Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. vereinbart, ist ein daneben vereinbarter allgemeiner Haftungsausschluss für Sachmängel dahin auszulegen, dass er nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, sondern nur für Mängel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. gelten soll (st. Rspr.; seit Senatsurteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 31 = IBRRS 2007, 3060 = IMRRS 2007, 1225; zuletzt Senatsurteil vom 27.09.2017 - VIII ZR 271/16, NJW 2018, 146 Rn. 23 = IBR 2017, 707).*)

2. Eine von diesem Grundsatz abweichende Auslegung des Gewährleistungsausschlusses kommt beim Kauf eines (hier fast 40 Jahre alten) Gebrauchtwagens auch dann nicht in Betracht, wenn die Funktionsfähigkeit eines bestimmten Fahrzeugbauteils (hier: Klimaanlage) den Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung bildet. Insbesondere rechtfertigen in einem solchen Fall weder das (hohe) Alter des Fahrzeugs beziehungsweise des betreffenden Bauteils noch der Umstand, dass dieses Bauteil typischerweise dem Verschleiß unterliegt, die Annahme, dass sich ein zugleich vereinbarter allgemeiner Gewährleistungsausschluss auch auf die getroffene Beschaffenheitsvereinbarung erstrecken soll.*)

3. Haben die Parteien die "einwandfreie" Funktionsfähigkeit eines typischerweise dem Verschleiß unterliegenden Fahrzeugbauteils im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. vereinbart, liegt ein Sachmangel vor, wenn sich dieses Bauteil bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs in einem Zustand befindet, der seine einwandfreie Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Das gilt unabhängig davon, ob insoweit ein "normaler", das heißt ein insbesondere nach Alter, Laufleistung und Qualitätsstufe nicht ungewöhnlicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß vorliegt - der nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsurteile vom 10.11.2021 - VIII ZR 187/20, BGHZ 232, 1 Rn. 39 = IBRRS 2022, 0266; vom 09.09.2020 - VIII ZR 150/18, NJW 2021, 151 Rn. 21 ff. = IBR 2020, 667, jeweils m.w.N.) einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. nicht begründet - und/oder ob bei objektiver Betrachtung jederzeit mit dem Eintreten einer Funktionsbeeinträchtigung dieses Bauteils zu rechnen war.*)

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IBRRS 2024, 1457
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Verkäufer muss gerügte Mängel untersuchen dürfen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.06.2022 - 10 U 189/21

1. Das Recht des Käufers, wegen eines Mangels der Kaufsache von einem Kaufvertrag zurückzutreten, setzt grundsätzlich den erfolglosen Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung voraus. Dabei muss das Nacherfüllungsverlangen auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen am Erfüllungsort der Nacherfüllung für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

2. Der Verkäufer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung der Kaufsache gegeben hat.

3. Der Käufer darf die vom Verkäufer begehrte Untersuchung des Kaufgegenstands nicht deshalb verweigern, weil der Verkäufer hiermit einen Dritten beauftragen will.

4. Der Hinweis des Verkäufers darauf, dass durch eine unberechtigte Geltendmachung von Mängelrechten Schadensersatzansprüche ausgelöst werden können, berechtigt den Käufer nicht dazu, die Untersuchung gerügter Mängel zu verweigern.

5. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert. Ein Anwaltsschreiben, in dem es heißt, dass Mängel "nicht erkennbar" seien, ist keine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung.

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IBRRS 2024, 1406
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Telefonnummer fehlt: Widerrufsbelehrung (un-)wirksam?

LG Frankenthal, Urteil vom 13.12.2023 - 6 O 198/23

1. Ein Verkäufer kann seine Informationspflichten auch durch eine Widerrufsbelehrung erfüllen, die von der Musterbelehrung abweicht, wenn diese inhaltlich die erforderlichen Pflichtangaben enthält. Der Verwender trägt in diesem Fall jedoch das Risiko, dass seine Information den allgemeinen Anforderungen an eine umfassende, unmissverständliche und nach dem Verständnis eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers eindeutige Belehrung nicht genügt.*)

2. Die Belehrung genügt den allgemeinen Anforderungen, wenn über die allgemeinen Bedingungen und Fristen hinreichend belehrt wird. Das Fehlen einer Telefonnummer führt dabei nicht zu einer Unwirksamkeit der Belehrung, da die Mitteilung einer Telefonnummer für eine ordnungsgemäße Belehrung über das Verfahren für die Ausübung des Widerrufs nicht erforderlich ist. Erforderlich und ausreichend ist lediglich den Adressaten des Widerrufs zu benennen und einen möglichen Kontaktweg aufzuzeigen.*)

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IBRRS 2024, 1316
KaufrechtKaufrecht
Hersteller ist kein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers!

LG Gießen, Urteil vom 20.09.2022 - 5 O 402/21

1. Der Käufer verstößt nicht gegen seine kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, wenn die Verunreinigung der Kaufsache (hier: Granulat) durch eine vom Käufer im Rahmen der Wareneingangsuntersuchung durchgeführte Sichtkontrolle aufgrund der Gleichfarbigkeit von mangelfreiem und kontaminiertem Material nicht feststellbar war.

2. Zu einer eigenen Überprüfung der chemischen Zusammensetzung des angelieferten Materials ist der Käufer nicht verpflichtet.

3. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch des Käufers wegen der Lieferung einer mangelhaften Sache ist, dass der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Verhältnis zwischen den Parteien eines Kaufvertrags geht es dabei um die Frage, ob der Verkäufer erkannt hat oder erkennen musste, dass die verkaufte Ware mangelbehaftet ist.

4. Wird die Kaufsache nicht vom Verkäufer, sondern von dessen Muttergesellschaft hergestellt, ist der Verkäufer im Verhältnis zum Käufer nicht als Hersteller der Kaufsache anzusehen. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kaufsache verpackt und die Verpackung mit seinem Firmenlabel versieht. Ein solcher Aufdruck besagt nicht, dass Verkäufer die Kaufsache selbst hergestellt hat.

5. Der Hersteller einer Kaufsache ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers in dessen Verhältnis zum Käufer. Für einen Fehler, dem der Hersteller bei der Produktion der Kaufsache unterlaufen ist, trifft den Verkäufer gegenüber dem Käufer keine Verantwortlichkeit.

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IBRRS 2024, 0687
KaufrechtKaufrecht
Verbraucher kann nach Fristablauf ohne Fristsetzung zurücktreten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2023 - 23 U 55/23

1. Der in einem Kauvertrag enthaltene Ausschluss jeglicher Gewährleistung ist bei einem Verbrauchsgüterkauf unzulässig und nicht wirksam.

2. Bei einem Verbrauchsgüterkauf bedarf es grundsätzlich keiner Fristsetzung zur Nacherfüllung. Der Verbraucher kann nach Ablauf einer angemessenen Frist ohne Fristsetzung zurücktreten, wenn er den Unternehmer von dem Mangel unterrichtet hat.

3. Auch wenn erst ein Ersatzteil beschafft und eingebaut werden muss, erscheint dafür eine Frist von zwei Wochen grundsätzlich angemessen.

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IBRRS 2024, 0571
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Verkaufte Forderung besteht nicht: Wann verjähren die Ansprüche des Käufers?

BGH, Urteil vom 18.10.2023 - VIII ZR 307/20

1. Ist dem Verkäufer einer Forderung deren Übertragung auf den Käufer nicht möglich, weil die Forderung nicht besteht, liegt ein vom allgemeinen Leistungsstörungsrecht geregelter Fall der Nichterfüllung (§ 275 Abs. 1 BGB), nicht aber ein vom kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht (§ 453 Abs. 1, §§ 434 f. BGB a.F., § 437 BGB) erfasster Mangel der verkauften Forderung vor.*)

2. Die Verjährung der sich daraus ergebenden Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB. Die Bestimmung des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB ist hierauf nicht analog anwendbar.*)

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IBRRS 2024, 0404
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Im Rückgewährschuldverhältnis bestehen Rücksichtnahmepflichten!

BGH, Urteil vom 29.11.2023 - VIII ZR 164/21

Die Weigerung des Verkäufers, nach dem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag die vom Käufer zum Zwecke der Rückgewähr in Natur gem. § 346 Abs. 1 BGB angebotene mangelhafte Kaufsache zurückzunehmen, kann jedenfalls unter den besonderen Umständen des Einzelfalls (hier: Arsenbelastung großer Mengen vom Verkäufer gelieferten Recycling-Schotters) als Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) im Rückgewährschuldverhältnis anzusehen sein, die zu einem Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer gem. § 280 Abs. 1 BGB führen kann.*)




Online seit 2023

IBRRS 2023, 3152
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Kauf technischer Anlagenteile: Toleranzen sind hinzunehmen!

OLG München, Beschluss vom 08.11.2022 - 7 U 9266/21

1. Bei einem Vertrag über die Lieferung einer technischen Anlage (hier: Aufzugskabinenteile) ist davon auszugehen, dass die Vertragsparteien ihren Vereinbarungen stillschweigend die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Grunde legen und deshalb gewisse Toleranzen zulässig sind, auch wenn in der Vereinbarung die Maße der zu liefernden Teile bezeichnet sind.

2. Hat der Verkäufer die Kaufsache dem Käufer übergeben, trägt der Käufer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels. Nur vor Gefahrübergang liegt die Beweislast für die Mangelfreiheit beim Verkäufer.

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IBRRS 2023, 3058
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KaufrechtKaufrecht
Kaufgegenstand weiterveräußert: Rücktritt ausgeschlossen!

OLG Dresden, Urteil vom 23.05.2023 - 4 U 1465/22

Das Rücktrittsrecht des Käufers setzt eigene Vertragstreue voraus, an der es fehlen kann, wenn der Kaufgegenstand vor der Rücktrittserklärung weiterveräußert wird.*)

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IBRRS 2023, 3043
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümer beteiligt an Instandhaltungsrückstellung

FG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 2 K 158/20

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2788
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KaufrechtKaufrecht
Ohne-Rechnung-Abrede macht Kaufvertrag nichtig!

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.08.2023 - 10 U 207/22

1. Ein Verbotsgesetz steht nicht zur Disposition der Parteien. Wenn schwer wiegende Indizien, die den Schluss auf den Verstoß gegen das Verbotsgesetz erlauben, vorliegen, kann allein durch die Äußerung der Rechtsansicht, ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz liege nicht vor, dessen Anwendung nicht ausgeschlossen sein.

2. Eine Häufung von Indizien kann vielmehr dazu Anlass geben, einen Verstoß auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft.

3. Eine Ohne-Rechnung-Abrede führt zur Gesamtnichtigkeit des (Kauf-)Vertrags mit der Folge, dass keine Gewährleistungsansprüche bestehen.

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IBRRS 2023, 2454
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KaufrechtKaufrecht
Eingang glaubhafter Reklamationen: Beginn der kaufmännischen Rügefrist!

LG Essen, Urteil vom 23.06.2023 - 45 O 28/22

1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.

2. Liegt aufgrund einer Mängelrüge eines Kunden zumindest ein Mangelverdacht vor, gibt dies Anlass für eine weitergehende Untersuchung durch den Käufer.

3. Erfährt der Käufer durch Kundenreklamationen von Mängeln, beginnt die Rügefrist, wenn ernstzunehmende, glaubhafte Reklamationen eingegangen sind.

4. Sind die Reklamationen zu unspezifisch und versetzen den Käufer nicht in die Lage, eine ordnungsmäßige Mängelrüge vorzunehmen, verschiebt sich der Beginn der Rügefrist um die Zeit, die der Käufer für Rückfragen bei seinen Abnehmern benötigt.

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IBRRS 2023, 0086
KaufrechtKaufrecht
Stillschweigender Verzicht auf Einwand der verspäteten Mängelrüge nur im Ausnahmefall!

BGH, Urteil vom 16.11.2022 - VIII ZR 383/20

1. Der Verkäufer kann jederzeit und auch stillschweigend auf die Rechtsfolgen aus § 377 Abs. 2, 3 HGB - beziehungsweise auf den Einwand der Verspätung einer Mängelrüge - verzichten. Hierfür müssen jedoch eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, die der Käufer als (endgültige) Aufgabe des Rechts - hier: des Verspätungseinwands - durch den Verkäufer verstehen darf (im Anschluss BGH, NJW 2023, 1567; NJW 1999, 1259; NJW 1991, 2633.*)

2. Solche eindeutigen Anhaltspunkte lassen sich grundsätzlich noch nicht ohne Weiteres einem Schreiben des Fahrzeugverkäufers entnehmen, mit dem der Fahrzeugkäufer über die Bereitstellung eines Software-Updates durch den Fahrzeughersteller unterrichtet, um die Vereinbarung eines Termins zum Aufspielen des Updates in der Werkstatt des Fahrzeugverkäufers gebeten und auf die Übernahme der Kosten der Maßnahme durch den Hersteller sowie die Möglichkeit einer für den Fahrzeugkäufer kostenlosen Überlassung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Maßnahme hingewiesen wird.*)

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IBRRS 2023, 2239
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KaufrechtKaufrecht
Nach der Nachbesserung verbleibender Minderwert ist auszugleichen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2023 - 8 U 85/23

1. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann von dem Verkäufer in Ausübung seines Wahlrechts gem. § 439 Abs. 1 BGB auch dann Nachbesserung verlangen, wenn feststeht, dass der Mangel durch die Nachbesserung nicht vollständig beseitigt werden kann ("Ausbesserungsanspruch").*)

2. Entscheidet er sich für diese Variante der Nacherfüllung, kann er zusätzlich den Kaufpreis in dem Umfang mindern, in dem der Wert der Kaufsache wegen des verbliebenen Mangels gegenüber dem Wert einer mangelfreien Sache herabgesetzt ist.*)

3. Der Verkäufer kann das Nachbesserungs- und Minderungsverlangen zurückweisen und den Käufer auf die (mögliche) Nachlieferung verweisen, wenn die verlangte "Ausbesserung" unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kaufpreisminderung unverhältnismäßig und ihm deshalb nicht zumutbar ist.*)

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IBRRS 2023, 1323
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ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft durch das Prozessgericht

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2021 - 11 U 7/21

1. Dem formellen Anspruch auf jederzeitige Auseinandersetzung einer Grundstückgemeinschaft kann bei materiell-rechtlichen Einwendungen mit einer Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO begegnet werden.

2. Dem Kläger (= Antragsgegner beim Vollstreckungsgericht) kann über das Prozessgericht die Einstellung des Verfahrens nach § 769 ZPO eingeräumt werden.

3. Eine Einstellung nach § 769 ZPO kann ohne Auferlegung einer Sicherheitsleistung angeordnet werden.

4. Der Beschluss kann ohne mündliche Verhandlung, auch bei fehlender Zustimmung des Beklagten, ergehen.

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IBRRS 2023, 2177
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WerkvertragWerkvertrag
Lieferung und Montage einer Einbauküche: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG München, Urteil vom 26.07.2023 - 7 U 4188/21

1. Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag (gerade auch bei einer Einbauküche) erfolgt danach, ob bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt auf der Verpflichtung zur Verschaffung von Eigentum und Besitz (dann Kaufrecht) oder auf der Montageleistung (dann Werkvertragsrecht) liegt.

2. Beträgt der Anteil der Vergütung für die Montageleistung 7,2% des vereinbarten Gesamtpreises, stellt die Montage im Vergleich zum Erwerb der Möbel und Elektrogeräte nur eine untergeordnete Leistung dar, so dass auf den Vertrag die Vorschriften über den Kaufvertrag Anwendung finden.

3. ...

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IBRRS 2023, 2096
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KaufrechtKaufrecht
Lieferung verschiedener Bauteile: Belegabgleich und Sichtprüfung erforderlich!

OLG Bremen, Urteil vom 17.03.2023 - 2 U 32/20

1. Der Käufer, der sich seine Mängelrechte aus einem Handelskauf bewahren will, darf sich bei der Untersuchung der Lieferung einer Vielzahl von Bauteilen unterschiedlichster Art und Abmessungen von verschiedenen Herstellern jedenfalls dann nicht auf eine Stichprobe beschränken, soweit ihm die Kontrolle der vereinbarten Beschaffenheit einer bestimmten Zertifizierung des jeweiligen Herstellers durch Belegabgleich und einfache Sichtprüfung möglich ist und andernfalls erhebliche Mangelfolgeschäden drohen.*)

2. Eine Mängelrüge des Käufers, die einen bei ordnungsgemäßer Untersuchung durch Belegabgleich und bloße Sichtprüfung erkennbaren Mangel anzeigt, ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich i.S.d. § 377 Abs. 1 HGB erfolgt, wenn sie 15 Tage, nachdem sowohl die Ware als auch die gesondert übermittelten zugehörigen Abnahmeprüfzeugnisse abgeliefert worden sind, abgegeben wird.*)

3. Zur Bestimmtheit der Mängelrüge und zum arglistigen Verschweigen eines Mangels im Handelskauf.*)

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IBRRS 2023, 2005
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KaufrechtKaufrecht
Vorfertigung ist Teil des Einbaus!

BGH, Urteil vom 21.06.2023 - VIII ZR 105/22

1. Der Anwendungsbereich des Aufwendungsersatzanspruchs gem. § 439 Abs. 3 BGB ist unter dem Gesichtspunkt des Einbaus der mangelhaften Kaufsache in eine andere Sache auch dann eröffnet, wenn sich ein Sachmangel der Kaufsache bereits im Rahmen eines - ihrer Art und ihrem Verwendungszweck entsprechenden - Vorfertigungsprozesses zeigt und es deshalb nicht mehr zum Abschluss des Einbauvorgangs kommt.*)

2. Sofern die Kaufsache nicht untrennbar mit einer anderen Sache verbunden wird, sondern in ihrer ursprünglichen Sacheigenschaft noch vorhanden ist, steht es dem Aufwendungsersatzanspruch gem. § 439 Abs. 3 BGB nicht entgegen, dass durch den Einbauvorgang eine neue Sache hergestellt wird.*)

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IBRRS 2023, 1607
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KaufrechtKaufrecht
An einen Gewährleistungsverzicht sind strenge Anforderungen zu stellen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2023 - 19 U 15/22

1. Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände - sei es zum Nachweis eines vom Urkundstext abweichenden übereinstimmenden Willens der Beteiligten, sei es zum Zwecke der Deutung des Inhalts des Beurkundeten aus der Sicht des Erklärungsempfängers (§§ 133, 157 BGB) - beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (BGH, IBR 2002, 574).*)

2. Die rechtsgeschäftliche Behandlung von "Vertragsumschreibungen" richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB. Dabei kann den §§ 151 Satz 1 Alt. 2 BGB und 267 Abs. 1 Satz 1 BGB Bedeutung zukommen.*)

3. An die Auslegung einer Willenserklärung, die zum Verlust einer Rechtsposition - hier: Gewährleistungsrechte - führte, sind strenge Anforderungen zu stellen; der dahingehende Wille muss unzweifelhaft und eindeutig nach außen treten (BGH, IBR 1995, 411).*)

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IBRRS 2023, 1133
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KaufrechtKaufrecht
Verkäufer erfüllt nicht: Kein Abzug vom entgangenen Gewinn!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2023 - 9 U 39/22

Der Käufer eines Grundstücks, dem der Verkäufer wegen Nichterfüllung den entgangenen Gewinn ersetzen muss, muss sich nicht den durch andere Geschäfte erzielbaren Gewinn abziehen lassen. § 648 Satz 2 Halbs. 2 BGB oder § 615 Satz 2 BGB sind nicht analog auf den Schadensersatzanspruch des Käufers anwendbar.*)

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IBRRS 2023, 1022
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KaufrechtKaufrecht
Gewerbeausübung untersagt: Kaufvertrag trotz Verstoßes wirksam!

OLG Rostock, Urteil vom 28.03.2023 - 7 U 95/22

1. Nicht jeder Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbestand stellt notwendigerweise ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB dar. Dies ist im Zweifel nur anzunehmen, wenn sich das strafrechtliche Verbot gegen beide Vertragsparteien richtet.

2. Hat sich nur eine Partei ordnungswidrig verhalten oder strafbar gemacht, ist ein Rechtsgeschäft (ebenfalls) lediglich dann gem. § 134 BGB nichtig, sofern der Zweck des Verbotsgesetzes anders nicht zu erreichen ist und die rechtsgeschäftlich getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann.

3. Handelt es sich bei § 35 Abs. 1 GewO um eine gewerberechtliche Ordnungsvorschrift, die nicht als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB anzusehen ist, kann hinsichtlich der Tatbestände der § 146 Abs. 1 Nr. 1 a, § 148 Nr. 1 GewO nichts anderes gelten.*)

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IBRRS 2023, 1001
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KaufrechtKaufrecht
Vorauszahlung trotz Mahnung nicht geleistet: Käufer kommt in Annahmeverzug!

OLG Schleswig, Urteil vom 24.03.2023 - 1 U 67/22

1. Ein Käufer, der die vereinbarte Vorauszahlung auf den Kaufpreis trotz Rechnung und Mahnung nicht leistet, worauf die von ihm vorzunehmende Abholung der Kaufsache Zug um Zug gegen Zahlung des Restkaufpreises scheitert, kommt in Annahmeverzug.*)

2. Ein Verkäufer, der eine verkaufte Maschine nach Abschluss des Kaufvertrags bis zur Abholung durch den Käufer weiter benutzt, handelt nicht allein deswegen grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig.*)

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IBRRS 2023, 0990
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KaufrechtKaufrecht
Schwarzarbeitsrechtsprechung gilt auch im Kaufrecht!

OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2023 - 2 U 78/22

1. Ein in schriftlicher Form geschlossener Kaufvertrag, in dem der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis zum Zwecke der Steuerverkürzung wahrheitswidrig zu niedrig angegeben wird, kann gem. § 134 BGB i.V.m. § 370 AO nichtig sein.*)

2. Die Rechtsprechung des für Werkrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu "Schwarzarbeitsfällen" kann bei Vergleichbarkeit der Sachverhalte auch auf das Kaufrecht zu übertragen sein.*)

3. Ein Anspruch auf Rückforderung des geleisteten Kaufpreises kann bei Nichtigkeit des Kaufvertrags aufgrund eines Verstoßes gegen § 370 AO gem. § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen sein.*)

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Online seit 2022

IBRRS 2022, 3639
KaufrechtKaufrecht
Billig angekauft und teuer zurückvermietet: Kauf- und Mietvertrag sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 16.11.2022 - VIII ZR 436/21

Zur Frage des Vorliegens eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts im Falle des (gewerbsmäßigen) Ankaufs von Kraftfahrzeugen und anschließender Vermietung an den Verkäufer im Rahmen eines sog. "sale and rent back".*)

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IBRRS 2022, 3429
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG Jena, Urteil vom 18.01.2022 - 1 U 763/21

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Inbetriebnahme eines Blockheizkraftwerkes kann als Kaufvertrag einzuordnen sein.*)

2. Da das verkaufte Kraftwerk keine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk eingesetzt worden ist, ist die Verjährungsfrist auf zwei Jahre begrenzt.*)

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IBRRS 2022, 2217
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Wann wird eine (mangelhafte) Sache in eine andere Sache "eingebaut"?

OLG Köln, Urteil vom 07.04.2022 - 15 U 82/21

Zum Begriff des "Einbaus" bzw. des "Anbringens" bei § 439 Abs. 3 BGB.*)

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IBRRS 2022, 1674
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Verweisung an zuständiges Gericht ist noch in der Berufung möglich!

OLG Braunschweig, Urteil vom 03.05.2022 - 4 U 525/21

1. Bei der Rückabwicklung eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages ist ein einheitlicher Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers gem. § 29 ZPO nicht begründet. Vielmehr verbleibt es bei der separaten Zuständigkeitsbestimmung für jeden einzelnen Antrag.*)

2. Hat das Gericht erster Instanz seine Zuständigkeit zu Recht verneint, kann der Kläger noch im Berufungsverfahren hilfsweise die Verweisung an das zuständige Gericht erster Instanz beantragen. Auf den Antrag ist der Rechtsstreit unter Aufhebung des rechtsfehlerfrei ergangenen klageabweisenden Urteils an das sachlich und örtlich zuständige Gericht erster Instanz zu verweisen. Diese Verweisung erfolgt in der Rechtsmittelinstanz durch Urteil unter gleichzeitiger Aufhebung des Urteils der Vorinstanz.*)

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IBRRS 2022, 1545
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sind Anschluss- und Erschließungsbeiträge im Grundstückskaufvertrag auszuweisen?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.04.2022 - 2 S 762/22

1. Nach § 24 i.V.m. § 16 Satz 1 KAG sind Anschluss- und Erschließungsbeiträge bei Grundstücken, die im Eigentum des Beitragsberechtigten (hier der Gemeinde) stehen, in der Höhe, wie sie bei einem Dritten entstehen würden, intern zu verrechnen, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen die Beitragsschuld bei einem Dritten entstehen würde. Die (sachliche) Beitragsschuld für solche Grundstücke gilt nach § 24 i.V.m. § 16 Satz 2 KAG in dem Zeitpunkt als entstanden (und zugleich als erloschen), in dem sie bei einem Dritten entstehen würde. Nach diesem Zeitpunkt kann die Beitragsschuld nicht nochmals zur Entstehung gelangen und damit auch nicht mehr nach § 26 KAG abgelöst werden.*)

2. Der Beitragsberechtigte kann ein Grundstück ab diesem Zeitpunkt als "erschlossen" zu einem entsprechenden Kaufpreis veräußern, ohne den Anteil der Erschließungskosten am Kaufpreis offenlegen zu müssen.*)

3. Weist der Beitragsberechtigte im Grundstückskaufvertrag dennoch einen bestimmten Betrag als Erschließungskosten aus, so kann dies nicht als (verdeckte) Ablösungsvereinbarung i.S.d. § 26 KAG verstanden werden; vielmehr hat die Ausweisung der Erschließungskosten in diesem Fall nur informatorischen Charakter.*)

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IBRRS 2022, 1522
ProzessualesProzessuales
Kein einheitlicher Gerichtsstand bei Rückabwicklung eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags

OLG Braunschweig, Urteil vom 03.05.2022 - 4 U 582/21

1. Bei der Rückabwicklung eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags ist ein einheitlicher Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers gem. § 29 ZPO nicht begründet. Vielmehr verbleibt es bei der separaten Zuständigkeitsbestimmung für jeden einzelnen Antrag.*)

2. Hat das Gericht erster Instanz seine Zuständigkeit zu Recht verneint, kann der Kläger noch im Berufungsverfahren hilfsweise die Verweisung an das zuständige Gericht erster Instanz beantragen. Auf den Antrag ist der Rechtsstreit unter Aufhebung des rechtsfehlerfrei ergangenen klageabweisenden Urteils an das sachlich und örtlich zuständige Gericht erster Instanz zu verweisen. Diese Verweisung erfolgt in der Rechtsmittelinstanz durch Urteil unter gleichzeitiger Aufhebung des Urteils der Vorinstanz.*)

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IBRRS 2022, 1425
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KaufrechtKaufrecht
Verkäufer bietet kostenlose Abholung an: Kein Anspruch auf Transportkostenvorschuss!

BGH, Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 109/20

1. Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers setzt die Zurverfügungstellung der Kaufsache am Erfüllungsort der Nacherfüllung voraus (im Anschluss an Senatsurteile vom 13.04.2011 - VII ZR 220/10, Rz. 13 ff., IBR 2011, 731 = BGHZ 189, 196; vom 19.07.2017 - VIII ZR 278/16, Rz. 21, 27 = IBR 2017, 590; IBR 2017, 591 = NJW 2017, 2758; vom 30.10.2019 - VIII ZR 69/18, Rz. 37, IBRRS 2019, 3951 = NJW 2020, 389).*)

2. Erfordert die Nacherfüllung hiernach eine Verbringung der Kaufsache an einen entfernt liegenden Nacherfüllungsort und fallen beim Käufer hierfür Transportkosten an, kann er im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs grundsätzlich schon vorab einen (abrechenbaren) Vorschuss zur Abdeckung dieser Kosten verlangen (jetzt: § 475 Abs. 4 BGB; im Anschluss an Senatsurteile vom 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, Rz. 37, a.a.O.; vom 19.07.2017 - VIII ZR 278/16, Rz. 29, a.a.O.).*)

3. Ein solcher Anspruch auf Zahlung eines (abrechenbaren) Transportkostenvorschusses steht dem Verbraucher grundsätzlich nicht zu, wenn der Verkäufer zu einer für den Verbraucher unentgeltlichen Abholung der Kaufsache und deren Verbringung zum Erfüllungsort bereit ist.*)

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IBRRS 2022, 0760
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Fahrzeug "kaputtrepariert": Welche Ansprüche hat der Käufer?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.04.2021 - 2 U 46/20

1. Wird im Zuge der Nachbesserungsarbeiten ein neuer (bei Gefahrübergang noch nicht vorhandener) Mangel verursacht, ist das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht weder direkt noch analog anwendbar.*)

2. Rückabwicklung kann in diesem Fall nur unter dem Gesichtspunkt der Nebenpflichtverletzung (§ 241 Abs.2 BGB) nach Maßgabe der §§ 282, 324 BGB verlangt werden. Die vorgenannten Vorschriften sind im Lichte des Art. 3 Abs. 5 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (EGRL 44/1999) auszulegen.*)

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IBRRS 2022, 0682
KaufrechtKaufrecht
Kein Fixgeschäft durch AGB!

LG Bonn, Urteil vom 19.01.2022 - 20 O 191/20

1. Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen mangelhafter Leistungen setzt grundsätzlich voraus, dass eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde und erfolglos verstrichen ist. Die Fristsetzung ist ausnahmsweise u. a. dann entbehrlich, wenn die Parteien ein absolutes Fixgeschäft geschlossen haben.

2. Ein sog. absolutes Fixgeschäft liegt vor, wenn bei der Nichteinhaltung der Leistungszeit bei wertender Betrachtung Unmöglichkeit eintritt, weil die Leistungszeit so wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr sein kann (z.B. Bestellungen für bestimmte Veranstaltungen, die danach nie mehr benötigt werden). Bei einem absoluten Fixgeschäft greifen die Regelungen über die Unmöglichkeit ein.

4. Bei einem "relativen" Fixgeschäft muss die Einhaltung der Leistungszeit so wesentlich sein, dass mit der zeitgerechten Leistung das Geschäft "stehen und fallen" soll.

5. Ob ein Fixgeschäft vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Der Fixcharakter einer Lieferfrist im Kaufrecht kann nicht wirksam in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden.

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