Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
80 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 2913KG, Urteil vom 28.05.2002 - 15 U 9892/00
1. In der Berufungsinstanz kann ein neuer Beklagter nicht schon bei schlichter Sachdienlichkeit, sondern grundsätzlich nur bei Vorliegen seiner Zustimmung oder bei rechtsmissbräuchlicher Verweigerung der Zustimmung in den Rechtsstreit hineingezogen werden, weil prinzipiell seine Abwehrmöglichkeiten nicht verkürzt werden dürfen.
2. Aufgrund der Änderung der Rechtsauffassung zur Rechtspersönlichkeit der GbR wäre die Verweigerung der Zustimmung der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit zur Erweiterung der Klage auch die GbR selbst rechtsmissbräuchlich, so dass eine derartige Klageänderung in der Berufungsinstanz keinen Bedenken begegnet.
3. Zur Frage, ob eine Doppelberechnung der Leistungsphasen 8 und 9 nach § 15 HOAI vorliegt.
4. Zur Frage, ob ein Architekt bei der Prüfung der Schlussrechnung die Voraussetzungen des Verfalls einer Vertragsstrafe und damit die Möglichkeit ihres Absetzens zu untersuchen hat.
5. Grundsätzlich gilt für den Baubereich, dass abgesehen von besonders gewichtigen Einzelpunkten geringfügige Abweichungen, die durchaus 1 oder 2 cm betragen können, hinzunehmen sind. Hinzu tritt, dass dann, wenn unvermaßte Zeichnungen zur Bauausführung übergeben werden, eine deutlich größere Toleranz hinzunehmen ist, weil zusätzlich Abweichungen beim Ausmessen der Zeichnungen als unschädlich in Betracht zu ziehen sind, wobei auch Beachtung finden muss, dass mit Blick auf den jeweils gewählten Maßstab, hier 1 : 20, geringfügige Messfehler sich durch den Maßstab erheblich multiplizieren. Zudem bringt die fehlende Vermaßung in aller Regel zum Ausdruck, dass eine genaue Maßhaltigkeit nicht erforderlich ist.
6. Geht eine vertragliche Regelung dahin, den vorhandenen Oberboden nach Errichtung des Bauwerks wieder einzusetzen, und allenfalls, soweit dieser nicht genügt, in geringem Umfang nachzuliefernden Oberboden zu verwenden, so ist die mangelhafte Qualität nicht dem Architekten als Überwachungsmangel anzurechnen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Folge des vertraglich vorgesehenen Wiedereinbaus des abgeschobenen Altbodens.
7. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass bei innerstädtischen Bodenflächen auf Baugrundstücken regelmäßig mit einem hohen Anteil von Verunreinigungen in Form von Bauschutt und Sand zu rechnen ist. Naturgemäß muss dies einem Bauherrn, der im Baubereich fachkundig ist, erst recht geläufig sein, so dass eine Pflicht zum gesonderten Hinweis durch den Architekten nicht erkennbar ist.
IBRRS 2003, 2302
LG Hamburg, Urteil vom 23.11.2001 - 325 O 443/98
1. Handelt es sich bei dem Projektsteuerungsvertrag um einen Werkvertrag, können Honorarabzüge wegen nicht erbrachter Leistungen allenfalls dann in Betracht kommen, wenn trotz des eingetretenen Erfolges wesentliche Leistungen nicht erbracht sind oder sich durch Weglassen einzelner Leistungen die Tätigkeit insgesamt als mangelhaft erweist.
2. Sieht der Projektsteuerungsvertrag keine Bewertung der Einzelleistungen vor und gibt auch der vereinbarte Zahlungsplan keine ausreichenden Anhaltspunkte, kann zur Bemessung erbrachter Leistungen auf die Bewertung einzelner Teilleistungen nach der Honorarordnung für die Projektsteuerung DVP/AHO abgestellt werden.
VolltextIBRRS 2003, 2299
OLG Hamburg, Urteil vom 03.09.2002 - 9 U 8/02
1. Handelt es sich bei dem Projektsteuerungsvertrag um einen Werkvertrag, können Honorarabzüge wegen nicht erbrachter Leistungen allenfalls dann in Betracht kommen, wenn trotz des eingetretenen Erfolges wesentliche Leistungen nicht erbracht sind oder sich durch Weglassen einzelner Leistungen die Tätigkeit insgesamt als mangelhaft erweist.
2. Sieht der Projektsteuerungsvertrag keine Bewertung der Einzelleistungen vor und gibt auch der vereinbarte Zahlungsplan keine ausreichenden Anhaltspunkte, kann zur Bemessung erbrachter Leistungen auf die Bewertung einzelner Teilleistungen nach der Honorarordnung für die Projektsteuerung DVP/AHO abgestellt werden.
VolltextIBRRS 2003, 1281
LG Leipzig, Urteil vom 11.10.2002 - 05 HK O 2292/02
Eine privatrechtliche GmbH, die als Investorin ein Bauprojekt überwiegend über öffentliche Zuschüsse finanziert, ist - jedenfalls ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung der öffentlichen Hand - nicht von der Anwednung des § 648a BGB befreit.
VolltextIBRRS 2003, 1067
BayObLG, Beschluss vom 09.04.2002 - Verg 4/02
Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren und bei der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer.*)
VolltextIBRRS 2003, 0314
VK Thüringen, Beschluss vom 20.12.2002 - 216-4004.20-062/02-EF-S
1. Ohne die Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber und das Führen von Verhandlungsgesprächen über die Auftragsbedingungen ist ein Verhandlungsverfahren nicht vergaberechtskonform.
2. Ein Gespräch zur “Vorstellung des Unternehmens” und “der das Projekt betreuenden Personen und deren Referenzen” genügt den Anforderungen an ein Verhandlungsgespräch im Sinne der VOF nicht.
IBRRS 2003, 0258
OLG Dresden, Urteil vom 21.06.2001 - 16 U 3229/98
1. Ein Baubetreuungs- und Projektsteuerungsvertrag unterliegt wegen der im Schwerpunkt erfolgsorientierten Verpflichtungen dem Werkvertragsrecht.
2. Die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen nach Kündigung des Projektsteuerungsvertrages setzt voraus, dass der Projektsteuerer die erbrachten Leistungen im Einzelnen spezifiziert und die Vergütung für die erbrachten Leistungen nach Maßgabe des Umfangs der Leistungen und nicht nur zeitanteilig ermittelt.
VolltextIBRRS 2003, 0233
KG, Urteil vom 28.01.2000 - 21 U 5379/98
Die richtige Klageart für einen Bauzeitverlängerungsanspruch ist die Feststellungsklage.
VolltextIBRRS 2003, 0078
KG, Urteil vom 18.04.2002 - 27 U 7390/00
1. Zur Vergütungsfrage bei unvorhersehbaren wesentlichen Planungsänderungen, wenn die Parteien eines Generalplanungsvertrages hierzu keine Vereinbarung getroffen haben.
2. Ist einem Architekten im Bereich der Kostenschätzung für den Fall der Bausummenüberschreitung ein Toleranzrahmen von 30 % und mehr zuzubilligen, so muss dies erst recht für den Fall einer Grobkostenschätzung gelten, die der Kostenschätzung vorgelagert ist.
VolltextIBRRS 2003, 0030
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2001 - 22 U 53/00
1. Der Umstand, daß dem Auftraggeber im Baubetreuungsvertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist, falls der notarielle Grundstückskaufvertrag mit einem Dritten nicht zustande kommt, spricht gegen eine rechtliche Einheit der beiden Verträge und damit gegen eine Formbedürftigkeit des Baubetreuungsvertrags nach § 313 BGB.*)
2. Das in einem Baubetreuungsvertrag vereinbarte Rücktrittsrecht des Auftraggebers für den Fall, daß der notarielle Grundstückskaufvertrag mit einem Dritten nicht zustande kommt, ist dahin auszulegen, daß der Auftraggeber dann nicht wirksam zurücktreten kann, wenn er den Abschluß des Kaufvertrags treuwidrig vereitelt hat.*)
VolltextOnline seit 2002
IBRRS 2002, 2149OLG München, Urteil vom 10.07.2001 - 9 U 1979/01
1. Der Projektsteuerer ist bei Übernahme des Baumanagements verpflichtet, Mehrkosten infolge einer Bauinsolvenz prüfbar abzurechnen.
2. Die Erstellung einer solchen Mehrkostenabrechnung gehört nicht zu den in § 31 HOAI beschriebenen Leistungen der Projektsteuerung.
VolltextIBRRS 2002, 1880
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2001 - 7 U 99/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1386
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.09.2000 - 13 U 2401/00
Sind Vertragsgegenstand Projektsteuerungsleistungen im Sinne des § 31 HOAI und zugleich preisrechtlich geregelte, nach den Mindestsätzen der HOAI zu vergütende Architektenleistungen, muß bei der Abrechnung zwischen ihnen getrennt werden; denn § 4 HOAI darf nicht umgangen werden. Dann kann es für die Honorierung der Projektsteuerungsleistungen darauf ankommen, welche Vergütung üblich ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 1367
OLG Naumburg, Urteil vom 26.04.2001 - 3 U 69/00
(Zu den Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses)*)
Ein deklaratorisches Anerkenntnis gemäß §§ 305, 241 BGB setzt voraus, dass die Parteien mit der Regelung des Schuldverhältnisses insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder die Ungewissheit entziehen wollen (vgl. BGH NJW 1995, 961). Entscheidend für das Vorliegen eines solchen Anerkenntnisses ist, ob die Erklärung der Parteien nach ihrem für alle Beteiligten erkennbaren Zweck und Inhalt darauf gerichtet sein sollte, Zweifel und Unklarheiten über das Bestehen der Schuld, hier der Gemeinkostenunterdeckung, zu beseitigen und in dieser Hinsicht dem Werkunternehmer eine bessere Rechtsstellung als vor der Erklärung zu bringen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1342
OLG Oldenburg, Urteil vom 25.10.2000 - 2 U 210/00
1. Ist einem Ingenieur die "Projektssteuerung" für ein Bauvorhaben übertragen worden, ergeben sich die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht aus § 31 HOAI, sondern aus dem konkret geschlossenen Vertrag.*)
2. Bei einem solchen Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag, weil kein Erfolg, sondern nur Koordinations- und Informationsleistungen geschuldet werden; daran ändert die Vereinabrung eines neben dem Grund- zu zahlenden Erfolgshonorars nichts.*)
VolltextIBRRS 2002, 0704
KG, Urteil vom 07.01.2002 - 10 U 9059/00
1. Schadensersatzansprüche können gemäß § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B bestehen, wenn durch Ausführungsfehler des Auftragnehmers Mängelbeseitigungsarbeiten erforderlich werden, die die Nachfolgegewerke behindern und zur Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Nachfolgeunternehmer gemäß § 642 BGB führen.
2. Der Auftraggeber muss darlegen, durch welche Ausführungsfehler er in welchem Umfang gegenüber dem Nachfolgeunternehmer in Annahmeverzug geraten ist. Die Bezugnahme auf ein baubetriebliches Gutachten, aus dem sich auch auftraggeberseitig zu vertretende Verzögerungsursachen ergeben, reicht nicht aus.
VolltextIBRRS 2002, 0438
OLG München, Urteil vom 28.03.2000 - 28 U 3035/99
Den "Baubetreuer" trifft eine Schadensersatzpflicht, wenn er seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Zahlungsfreigabe der von der örtlichen Bauleitung geprüften Rechnungen und seiner Verpflichtung zur Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs- und Förderungsverfahren nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
VolltextIBRRS 2002, 0295
BGH, Urteil vom 07.03.2002 - III ZR 12/01
Der mit einem gewerblichen Unternehmer geschlossene Vertrag über die Ausführung von Buchhaltungsarbeiten und den Entwurf der Jahresabschlüsse ist entweder ein Werkvertrag oder ein typengemischter Vertrag, bei dem die erfolgsbezogenen Leistungen deutlich im Vordergrund stehen. Bei Mängeln in der Buchhaltung muß daher der Auftraggeber dem Unternehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Anders liegt es dann, wenn der Unternehmer ernsthaft und endgültig eine Nachbesserung verweigert oder sie für den Auftraggeber unzumutbar ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0228
VK Bund, Beschluss vom 28.08.2001 - VK 1-29/01
Die Spekulation auf einen Auftrag bedeutet oftmals den Verlust des Vergaberechtsschutzes nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
VolltextIBRRS 2002, 0047
BGH, Urteil vom 11.10.2001 - VII ZR 475/00
Wer eine auch nur stichprobenartige Kontrolle des Bauvorhabens und die gutachterliche Erfassung von Mängel übernimmt, kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung für "Schadenersatzforderung jedweder Art infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel" nicht wirksam vollständig ausschließen.
IBRRS 2002, 0011
OLG Bremen, Beschluss vom 22.10.2001 - Verg 2/2001
Es ist zulässig, Bauleistungen alternativ in Fachlosen bzw. als Generalunternehmer-Los parallel auszuschreiben; entscheidend für den Zuschlag ist die Wirtschaftlichkeitswertung.
VolltextIBRRS 2002, 0007
OLG Köln, Urteil vom 27.04.2001 - 11 U 63/00
Zur Frage eines mangelhaften Werkes.
VolltextOnline seit 2001
IBRRS 2001, 0006BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 380/00
1. Die Darlegungslast für einen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI trägt derjenige, der aus diesem Verstoß günstige Rechtsfolgen ableitet.
2. Der Architekt oder Ingenieur ist deshalb nicht gehalten, zur Begründung seines vertraglich vereinbarten Pauschalhonoraranspruchs darzulegen, daß die Vereinbarung nicht gegen zwingendes Preisrecht verstößt.
VolltextIBRRS 2000, 0868
BGH, Urteil vom 13.07.2000 - VII ZR 139/99
Ein Gericht ist nur befugt, einen angebotenen Sachverständigenbeweis nicht zu erheben, wenn es für die Streitfrage über die hinreichende eigene Sachkunde verfügt. Eine Entscheidung aufgrund beanspruchter eigener Sachkunde ist nur dann verfahrensrechtlich zulässig, wenn das Gericht vor der Entscheidung den Parteien Gelegenheit gibt, zu der beanspruchten eigenen Sachkunde Stellung zu nehmen, und wenn das Gericht die eigene Sachkunde im Urteil ausweist.
VolltextIBRRS 2000, 0770
BGH, Urteil vom 02.09.1999 - VII ZR 225/98
Besondere Vertrauenesstellung bei Projektsteuerungsvertrag
Ein Vertrag über Leistungen der Projektsteuerung begründet eine besondere Vertrauensstellung des Projektsteuerers.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann gerechtfertigt sein, wenn diese Vertrauensbeziehung gestört ist.
VolltextIBRRS 2000, 0745
BGH, Urteil vom 10.06.1999 - VII ZR 215/98
Rechtsnatur eines Projektsteuerungsvertrages
a) Ob auf einen Projektsteuerungsvertrag das Recht des Dienst- oder Werkvertrages anwendbar ist, ergibt die Auslegung der vertraglichen Vereinbarung.
b) Hat der Projektsteuerer verschiedene Aufgaben übernommen, ist Werkvertragsrecht anwendbar, wenn die erfolgsorientierten Aufgaben dermaßen überwiegen, daß sie den Vertrag prägen.
c) Werkvertragsrecht ist anwendbar, wenn die zentrale Aufgabe des Projektsteuerers die technische Bauüberwachung eines Generalübernehmers ist.
VolltextIBRRS 2000, 0540
BGH, Urteil vom 09.01.1997 - VII ZR 48/96
Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleistungen
a) § 31 Abs. 2 1. Halbs. HOAI ist mangels Ermächtigung nichtig, soweit die Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleistungen davon abhängig gemacht wird, daß sie "schriftlich" und "bei Auftragserteilung" getroffen worden sind.
b) Der Anwendungsbereich von § 31 HOAI ist nicht auf den Fall beschränkt, daß ein Architekt oder Ingenieur neben preisrechtlich gebundenen Leistungen auch solche der Projektsteuerung übernimmt.
VolltextIBRRS 2000, 0417
BGH, Urteil vom 26.01.1995 - VII ZR 49/94
Allein aus der Vereinbarung eines Erfolgshonorars Honorar für erzielte Einsparungen für Projektsteuerungsleistungen kann nicht hergeleitet werden, daß ein Projektsteuerungsvertrag ein Werkvertrag ist.
VolltextIBRRS 2000, 0121
BGH, Urteil vom 17.04.1991 - IV ZR 112/90
Bei einem Baubetreuungsvertrag im Rahmen eines Bauherrenmodells, in dem der Baubetreuer auch die Verpflichtung zur Beschaffung der Finanzierung und der Bauherr die zu ihrer Abnahme übernimmt, und in dem die Vergütung nicht nach Prozenten des vermittelten Kredits, sondern als Gesamtvergütung an der Wohnfläche der Eigentumswohnung ausgerichtet ist, handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der nicht dem Maklerrecht, sondern dem Werkvertragsrecht unterliegt.*)
VolltextIBRRS 2000, 0079
BGH, Urteil vom 25.10.1990 - VII ZR 230/88
a) Der Baubetreuer, der vertraglich neben der wirtschaftlichen die technische Betreuung der Bauherren übernommen hat, ist grundsätzlich verpflichtet zu prüfen, ob die Bauausführung mit den Flächenangaben im Prospekt und in den von den Bauherren abgeschlossenen Verträgen übereinstimmt, unabhängig davon, ob auch der Treuhänder zu einer derartigen Prüfung verpflichtet ist.
b) Erwirbt ein Bauherr infolge der schuldhaften Verletzung dieser Prüfungspflicht eine Fläche, die geringer ist, als die in dem Prospekt vorgesehene und nach dem Vertrag geschuldete Fläche, haftet der Baubetreuer nach § 635 BGB.
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