Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1272 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2020
IBRRS 2020, 1152BGH, Urteil vom 18.02.2020 - VI ZR 135/19
Die in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Auftraggeber dem Sachverständigen in Bezug auf dessen Honoraranspruch "erfüllungshalber" seinen auf Ersatz der Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger abtritt, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wenn die Klausel zugleich die Regelung enthält: "Das Sachverständigenbüro kann die Ansprüche gegen mich [geschädigter Auftraggeber] geltend machen, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet. In diesem Fall erhalte ich die Forderung zurück, um sie selbst gegen die Anspruchsgegner durchzusetzen."*)
VolltextIBRRS 2020, 1069
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2019 - 18 W 155/19
§ 8a Abs. 4 JVEG ist nicht dahin einschränkend auszulegen, dass die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleibt, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige gem. § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre. Dies ist auch nicht für die Erheblichkeit i.S.v. § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO vorausgesetzt (entgegen OLG Stuttgart, IBR 2007, 1372 - nur online, OLG Naumburg, IBR 2014, 1229 - nur online, OLG Dresden, IBR 2015, 335 und OLG Karlsruhe, IBR 2017, 408).*)
VolltextIBRRS 2020, 1047
SG Fulda, Beschluss vom 23.03.2020 - S 4 SF 45/18
1. Geht der Vergütungsanspruch eines Sachverständigen gegen die Staatskasse auf einen Dritten über, so kann dieser die Erstattung der rechnerisch auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer nur verlangen, wenn auch der Sachverständige selbst in Bezug auf die Vergütung umsatzsteuerpflichtig wäre.*)
2. Erwirbt ein Dritter einen Vergütungsanspruch nach dem JVEG, ist er berechtigt, einen Antrag auf richterliche Festsetzung gem. § 4 Abs. 1 JVEG zu stellen.*)
VolltextIBRRS 2020, 0542
LG Dortmund, Beschluss vom 29.11.2019 - 17 T 78/19
Auch Nießbraucher haben ein berechtigtes Interesse an der Begutachtung des Schadens in einer Eigentumswohnung und damit ein rechtliches Interesse i.S.v. § 485 Abs. 2 ZPO.
VolltextIBRRS 2020, 0797
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.01.2020 - 5 O 5/19
Überschreiten die Kosten eines Sachverständigen eine vom Gericht bei der Auftragserteilung festgesetzte Obergrenze um gut 5%, ist dies nicht erheblich und löst keine Hinweispflicht des Sachverständigen aus.*)
VolltextIBRRS 2020, 0492
OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.11.2019 - 5 W 50/19
Nicht jede Überschreitung des Gutachtenauftrags oder jedes sonstige prozesswidrige oder untunliche Verhalten eines medizinischen Sachverständigen begründet seine Befangenheit.*)
VolltextIBRRS 2020, 0026
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2019 - 5 W 32/19
Weist ein gerichtlich bestellter Sachverständiger das Gericht nicht vor Fristablauf darauf hin, dass die vom Gericht für die Erstellung des Gutachtens gesetzte Nachfrist nicht eingehalten werden kann, ist ein ein Ordnungsgeld begründendes Verschulden des Sachverständigen zu bejahen. Dabei ist eine Nachfrist von lediglich einem Monat ausreichend bemessen.
VolltextIBRRS 2020, 0221
OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2019 - 25 W 249/19
1. Teilt der Sachverständige nach Eingang des gerichtlichen Gutachtenauftrags mit, dass er seinen Geschäftspartner "um Mithilfe bei der Beantwortung der Beweisfrage bitten wird", ist dies als Hilfeleistung zulässig, wenn der Sachverständige die Gutachtertätigkeit leitend und insbesondere umfassend selbst vornimmt.
2. Überträgt der Sachverständige einen wesentlichen - hier sogar den maßgeblichen - Teil der Begutachtung an seinen Geschäftspartner, steht ihm für seine Tätigkeit keine Vergütung zu.
VolltextIBRRS 2020, 0197
OLG Dresden, Beschluss vom 17.12.2019 - 4 W 943/19
Bei der Frage, ob eine beleidigende Herabsetzung einer Prozesspartei in einem Sachverständigengutachten vorliegt, die Anlass zur Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bietet, ist zu berücksichtigen, ob die Formulierung spontan oder als Reaktion auf vergleichbare Formulierungen einer Prozesspartei erfolgt sind.*)
VolltextIBRRS 2020, 0015
OLG München, Beschluss vom 12.12.2019 - 20 W 1503/19
1. Ein Beschluss, mit dem die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens festgestellt wird, hat nur deklaratorische und keine konstitutive Wirkung. Denn das selbständige Beweisverfahren endet mit seiner sachlichen Erledigung.
2. Wird in einem selbständigen Beweisverfahrens die Fortführung des Verfahrens beantragt, nachdem ein am Verfahren nicht beteiligter Dritter eine notwendige Bauteilöffnung abgelehnt hat, ist die Entscheidung über die Zurückweisung dieses Antrags mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
3. Eine Bohrkernentnahme kann nicht dadurch erzwungen werden, dass das Gericht gegenüber einem am Verfahren nicht beteiligten Dritten die Duldung der Bauteilöffnung anordnet.
VolltextOnline seit 2019
IBRRS 2019, 4035BGH, Beschluss vom 05.11.2019 - VIII ZR 344/18
Klärt das Gericht entscheidungserhebliche Widersprüche zwischen den Schlussfolgerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und denjenigen eines Privatgutachters nicht hinreichend auf, sondern folgt ohne logische und nachvollziehbare Begründung den Ausführungen eines von ihnen - vorliegend denjenigen des Privatgutachters -, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts (§ 286 ZPO) und ist damit das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) derjenigen Partei, die sich das ihr günstige Beweisergebnis - vorliegend in Form eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens - zu eigen gemacht hat, verletzt (im Anschluss an BGH, IBR 2011, 1467 - nur online; Beschluss vom 14.01.2014 - VI ZR 340/13, Rz. 11, IBRRS 2014, 1031; Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14, Rz. 24, IBRRS 2017, 2390).*)
VolltextIBRRS 2019, 3879
LG Memmingen, Beschluss vom 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17
Keine Kürzung der Sachverständigenvergütung gem. § 8a Abs. 4 JVEG in der Fassung des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 15.10.2016 (BGBl. I S. 222), wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen weder eingeschränkt noch ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre.*)
VolltextIBRRS 2019, 3454
VG Stade, Urteil vom 15.10.2019 - 6 A 1256/14
1. Der Kläger hat weder einen Anspruch auf Bestellung aus der verfahrensmäßigen Behandlung seines Antrags durch die Beklagte noch liegen die Voraussetzungen für seine Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor.*)
2. Das Überprüfungsverfahren der Beklagten unter Beteiligung des Sachverständigenausschusses ist kein Prüfungsverfahren, das streng nach normierten Verfahrensabläufen durchzuführen ist. Vielmehr handelt es sich um ein prüfungsähnliches Verfahren. Der Antragsteller hat daher keinen Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise der Behandlung seines Antrags durch den Sachverständigenausschuss.*)
3. Die besondere Sachkunde des Antragstellers ist bei jeder Bestellung nachzuweisen. Das gilt auch bei einer bereits früher erfolgten Bestellung.*)
4. Bei der besonderen Sachkunde handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff. Der Bestellungskörperschaft steht kein der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungsspielraum zu. Dabei ist es in erster Linie Sache des Antragstellers, seine besondere Sachkunde nachzuweisen.*)
VolltextIBRRS 2019, 3372
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.02.2019 - 11 U 114/17
1. Ein Haftpflichtversicherer darf ein zur Schadensregulierung eingereichtes Kfz-Sachverständigengutachten einschließlich Lichtbilder an ein beauftragtes Unternehmen zur Überprüfung der Kalkulation weitergeben. Dies verstößt weder gegen das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung noch das Urheberrecht.*)
2. Die Versicherung darf die Daten des Versicherten und dessen Kraftfahrzeug zur Schadensregulierung speichern. Dies umfasst das Recht der Versicherung, die Speicherung von Daten zu Kontrollzwecken durch eine von ihr mit dieser Aufgabe betraute Stelle im Rahmen der Auftragsdatenverwaltung vornehmen zu lassen.*)
VolltextIBRRS 2019, 3054
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2019 - 10 W 84/19
Zum Vertrauensschutz im Falle einer gerichtlichen Zustimmungsentscheidung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 JVEG.*)
VolltextIBRRS 2019, 3052
OLG Köln, Beschluss vom 30.08.2019 - 2 Wx 249/19
Für die Entscheidung über die (Erst-)Beschwerde eines Sachverständigen gegen einen Beschluss des Amtsgerichts über die Festsetzung der Vergütung durch die Staatskasse gem. § 4 Abs. 3 JVEG ist in allen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht das OLG, sondern das dem entscheidenden AG übergeordnete LG zuständig.*)
VolltextIBRRS 2019, 3051
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2019 - 10 W 103/19
1. Überschreitet die vom Sachverständigen begehrte Vergütung den Auslagenvorschuss um mehr als 20% und hat der Sachverständige auf die Überschreitung nicht rechtzeitig hingewiesen, so ist die Vergütung mit dem Betrag des Vorschusses zu kappen.*)
2. Für die vergütungsrelevante Berücksichtigung einer Sachverständigenleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 2 JVEG durch das Gericht reicht es im selbständigen Beweisverfahren aus, dass das Gericht in dem angefochtenen Beschluss ausführt, das Gutachten inhaltlich für nachvollziehbar zu halten und zur Unverwertbarkeit führende Mängel nicht erkennen zu können.*)
VolltextIBRRS 2019, 3050
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2019 - 10 W 102/19
1. Überschreitet die vom Sachverständigen begehrte Vergütung den Auslagenvorschuss um mehr als 20% und hat der Sachverständige auf die Überschreitung nicht rechtzeitig hingewiesen, so ist die Vergütung mit dem Betrag des Vorschusses zu kappen.*)
2. Für die vergütungsrelevante Berücksichtigung einer Sachverständigenleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 2 JVEG durch das Gericht reicht es im selbständigen Beweisverfahren aus, dass das Gericht in dem angefochtenen Beschluss ausführt, das Gutachten inhaltlich für nachvollziehbar zu halten und zur Unverwertbarkeit führende Mängel nicht erkennen zu können.*)
IBRRS 2019, 3049
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2019 - 10 W 104/19
Ist ein Sachverständigengutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel nur zum Teil verwertbar, erhält der Sachverständige für solchen Zeitaufwand und bare Aufwendungen eine Vergütung, die auf den vom Gericht verwerteten bzw. verwertbaren Teil seiner Leistung entfallen. Die Vergütung ist in diesem Fall konkret unter Benennung der vom Gericht für bestimmungsgemäß verwertbar erachteten Leistungsteile zu errechnen.*)
VolltextIBRRS 2019, 3008
OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2019 - 4 W 629/19
Ein zur Ablehnung eines Sachverständigen berechtigender Umstand kann auch darin liegen, dass der Sachverständige in eigener Verantwortung medizinische Anknüpfungstatsachen ermittelt, hierzu eine Partei getrennt befragt und sich negativ zum prozessualen Vorgehen einer Partei äußert.*)
VolltextIBRRS 2019, 2830
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2019 - 8 W 33/19
Die Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht kann als verfahrensleitende Zwischenentscheidung nicht isoliert, sondern nur zusammen mit der Sachentscheidung angegriffen werden.*)
VolltextIBRRS 2019, 2815
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2019 - 7 U 164/18
Die Erstellung eines Gutachtens zu der Frage, ob die an einem Bauvorhaben vorgesehene Feuchtigkeitssperre den anerkannten Regeln der Technik entspricht, stellt eine Überwachungsleistung für ein Bauwerk dar, so dass Schadensersatzansprüche wegen Mängeln des Gutachtens in fünf Jahren verjähren.
VolltextIBRRS 2019, 2714
OLG Naumburg, Urteil vom 13.12.2017 - 10 U 42/14
1. Ein Vertrag über die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist als Werkvertrag anzusehen.
2. Zu der üblichen Beschaffenheit eines Verkehrswertgutachtens gehört, dass der Gutachter die allgemein anerkannten Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken beachtet.
3. Der Verkehrswertgutachter darf sich mit der bloßen Inaugenscheinnahme des Objekts begnügen. Zu Ermittlungen über verdeckte Mängel oder Einschränkungen des Baugrunds ist er nicht verpflichtet.
VolltextIBRRS 2019, 2637
BFH, Urteil vom 14.05.2019 - VIII R 35/16
1. Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, üben eine freiberufliche Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG aus.*)
2. Der Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs steht die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte nicht entgegen, wenn er weiterhin leitend und eigenverantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig ist. An einer eigenverantwortlichen Tätigkeit fehlt es jedoch, wenn angestellte Prüfingenieure eigenständig Hauptuntersuchungen durchführen und dabei lediglich stichprobenartig überwacht werden.*)
VolltextIBRRS 2019, 2296
OLG Dresden, Beschluss vom 02.01.2019 - 4 W 1108/18
Tritt ein Sachverständiger nach dem (späteren) Beklagten als Referent auf einer Fortbildungsveranstaltung auf, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit.
VolltextIBRRS 2019, 2294
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.06.2019 - 2-13 T 48/19
Die Sachverständigenvergütung kann jedenfalls dann nicht nach § 8a Abs. 5 JVEG wegen des Unterlassens der Anzeige des Überschreitens des Auslagenvorschusses gekürzt werden, wenn die Parteien mit den erhöhten Kosten des Gutachtens einverstanden sind, die nachträglich eingeforderten Vorschüsse zahlen und weitere kostenauslösende Maßnahmen durch den Sachverständigen (Ergänzungsgutachten, Anhörung) begehren.*)
VolltextIBRRS 2019, 2161
OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2019 - 4 W 441/19
Eine gefestigte Zusammenarbeit auf fachlichem Gebiet, die die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen rechtfertigen kann, liegt noch nicht darin, dass der Sachverständige gemeinsam mit einer Partei im Vorstand einer berufsständischen Kammerversammlung tätig ist und mit ihr zusammen gelegentliche Gutachterschulungen anbietet.*)
VolltextIBRRS 2019, 2157
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2018 - 10 W 160/18
1. Die Beauftragung eines Sachverständigen durch den vom Gericht beauftragten Sachverständigen mit der Beantwortung von Fragen, die nicht unmittelbar zum Spezialgebiet gehören, das der vom Gericht beauftragte Sachverständige abdeckt, ist unzulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gericht diese Konstruktion erlaubt oder nicht.*)
2. Stützt sich ein Gutachten eines Gerichtssachverständigen auf gutachterliche Ausführungen eines Dritten, obwohl der Gerichtssachverständige mangels eigener Sachkunde für die Ergebnisse des weiteren Sachverständigen nicht die uneingeschränkte persönliche Verantwortung übernehmen kann, ist ein solches Gutachten im Prozess unverwertbar.*)
3. Ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse fällt in diesem Fall weder für den vom Gerichtssachverständigen beauftragten weiteren Sachverständigen an, noch kann der Gerichtssachverständige derartige Kosten als Teil seiner eigenen Vergütung liquidieren. Auch ein Vorschuss gem. § 3 JVEG kann für solche Aufwendungen nicht bewilligt werden.*)
4. Im Beschwerdeverfahren nach § 4 Abs. 3 JVEG gilt das Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius) nicht.*)
VolltextIBRRS 2019, 2102
AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.04.2019 - 29 C 1170/16
1. Erbringt der Sachverständige eine mangelhafte Leistung, erhält er eine Vergütung nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist.
2. Ein Gutachten ist mangelhaft, wenn es für die Beantwortung der Beweisfragen keine Grundlage bilden kann. Dies ist der Fall, wenn das Gutachten nicht ergiebig, die beigefügten Fotos unprofessionell und nicht aussagekräftig sind und das Gericht nicht in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob eine vertragsgemäße Leistung vorlag bzw. welche Mängel vorliegen.
VolltextIBRRS 2019, 2052
BGH, Beschluss vom 07.05.2019 - VI ZR 257/17
Für die Frage, ob die Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihm erstatteten Gutachtens geboten ist, kommt es nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ob ein solcher von einer Partei nachvollziehbar dargetan worden ist (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 10.07.2018 - VI ZR 580/15, IBR 2018, 717).*)
VolltextIBRRS 2019, 1864
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.06.2019 - 2 LB 117/17
Mittagspausen sind keine vergütbare Wartezeit i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG.*)
VolltextIBRRS 2019, 1589
LG Schwerin, Beschluss vom 08.03.2019 - 1 O 122/15
1. Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn Tatsachen oder Umstände vorliegen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber.
2. Nicht jede persönliche und/oder berufliche Beziehung eines Sachverständigen zu einer Partei ist geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen.
3. Gibt es im Gerichtsbezirk nur wenige Bausachverständige, so dass sich deren wiederholte Beauftragung auch durch eine Partei nicht vermeiden lässt ("Haus- und Hofgutachter"), begründet dies ohne weitere Tatsachen nicht für eine Besorgnis der Befangenheit.
VolltextIBRRS 2019, 1588
OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.05.2019 - 8 W 103/19
Ein Sachverständiger, der die Begutachtung verweigert, weil die Parteien mit der Gewährung einer besonderen Vergütung nach § 13 JVEG nicht einverstanden sind, verliert seinen Vergütungsanspruch nur unter den Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 JVEG - also nach erfolgloser Festsetzung von Ordnungsgeld gemäß § 409 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2019, 0637
OLG Köln, Beschluss vom 09.08.2017 - 11 W 44/17
Fragt ein Sachverständiger bei einer Prozesspartei wegen einer in losem Zusammenhang mit der anderen Partei stehenden, anderweitigen gutachterlichen Tätigkeit an, ob hierin ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit seiner Person gesehen wird, führt diese Anfrage als solche noch nicht zur Besorgnis der Befangenheit.
VolltextIBRRS 2019, 1435
OLG Dresden, Beschluss vom 03.04.2019 - 4 U 338/18
1. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Sachverständigenvergütung entscheidet nicht der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle als Kostenbeamter, sondern der zuständige Einzelrichter.*)
2. Die auf einen "Personalwechsel" zurückzuführende Fristversäumnis rechtfertigt eine Wiedereinsetzung nicht.*)
VolltextIBRRS 2019, 1304
OLG Dresden, Beschluss vom 11.03.2019 - 4 W 208/19
1. Ein Befangenheitsantrag, der innerhalb der Frist des § 411 Abs. 4 ZPO eingereicht wird, ist nur bezüglich solcher Gründe als fristgerecht anzusehen, die sich aus der Befassung mit dem Gutachten selbst ergeben.*)
2. Dass ein medizinischer Sachverständige einen vom Patienten geäußerten Verdacht als "aus der Luft gegriffen und unsinnig" qualifiziert, begründet die Besorgnis der Befangenheit nicht, wenn diese Äußerung Bestandteil einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem geäußerten Vorwurf ist.*)
3. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens über einen Befangenheitsantrag beträgt 1/3 des Hauptsachestreitwerts.*)
VolltextIBRRS 2019, 1167
OLG Naumburg, Beschluss vom 19.02.2019 - 12 W 63/18
Soweit die Partei am Verfahren zur Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen nach § 4 JVEG nicht beteiligt ist, kann sie noch im Kostenfestsetzungsverfahren rügen, die Staatskasse habe den Sachverständigen zu hoch oder zu Unrecht vergütet.*)
VolltextIBRRS 2019, 0891
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2019 - 12 W 3/19
1. Für die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen genügt jede Tatsache, die ein auch nur subjektives Misstrauen einer Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann.
2. Ob die Überschreitung des Gutachtenauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden.
3. Die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit läuft im Allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme ab, wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss.
VolltextIBRRS 2019, 0702
OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2019 - 2 W 21/19
Ein Sachverständiger erhält keine Vergütung für eine Korrespondenz mit dem Gericht über den Anfall seiner Vergütung, sondern nur für Tätigkeiten, die der Vorbereitung oder der Erstellung des Gutachtens dienen.*)
VolltextIBRRS 2019, 0697
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 U 97/15
Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens einen Ortstermin in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne der anderen die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, lässt ihn dies als befangen erscheinen.
VolltextIBRRS 2019, 0634
OLG Dresden, Beschluss vom 23.01.2019 - 3 W 652/18
Beauftragt ein Gericht einen Professor für internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung mit Sonderkenntnis des italienischen Rechts damit, ein Rechtsgutachten zu der Frage zu erstellen, ob der vom Kläger geltend gemachte Schadenersatzanspruch nach italienischem materiellem Recht dem Grunde, der Quote und der Höhe nach gegeben ist, erscheint die Einordnung der Tätigkeit in die höchste Honorargruppe zu einem Stundensatz von 125,00 Euro durchaus angemessen.
VolltextIBRRS 2019, 0494
OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 U 180/18
Grundsätzlich ist das Gericht nicht befugt, einen Bausachverständigen gem. § 404a Abs. 1 ZPO zu einer Bauteilöffnung zu verpflichten. Ob das im Einzelfall anders beurteilt werden kann, hängt vom Ergebnis einer Interessenabwägung ab.*)
VolltextIBRRS 2019, 4197
OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.11.2019 - 5 O 1205/16
1. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger hat nach § 407 ZPO einer Heranziehung zu den gesetzlichen Konditionen Folge zu leisten.
2. Eine Zustimmung des Gerichts zu einer Honorierung, die über die Vorgaben des § 9 JVEG hinausgeht, ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
VolltextIBRRS 2019, 2373
VerfG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2019 - VfGBbg 1/19 EA
1. Die Auffassung, dass ein sich aus einer ärztlichen Untersuchung ergebender Befangenheitsgrund entsprechend § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO unverzüglich i.S.v. § 121 Abs. 1 BGB - und nicht erst nach Bekanntgabe des schriftlichen Gutachtens - geltend zu machen ist, ist frei von Willkür. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass der Sachverständige die beanstandeten Aussagen im Gutachten wiedergibt.
2. Zur Frage, ob die Bezugnahme in einem psychiatrischen Sachverständigengutachten auf Befangenheitsanträge des Betroffenen einen Ablehnungsgrund darstellen können.
VolltextIBRRS 2019, 0214
LG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2019 - 8 OH 5/16
1. Bei der Berechnung der für eine Vorschussgewährung gem. § 3 Alt. 2 JVEG erforderlichen zu erwartenden Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen i.H.v. mindestens 2.000,01 Euro sind neben dem Honorar für die Leistung gem. §§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 9 bis 11 JVEG auch die weiteren in § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 JVEG genannten Aufwendungen (Fahrtkostenersatz gem. § 5 JVEG, Entschädigung für Aufwand gem. § 6 JVEG und Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen gem. §§ 7 und 12 JVEG) sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer zu berücksichtigen.*)
2. Eine Vorschussgewährung nach § 3 Alt. 1 JVEG für den Fall, dass dem Berechtigten erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen entstanden sind oder voraussichtlich entstehen werden, kann erfolgen, wenn die Fahrtkosten oder sonstigen Aufwendungen einen Betrag von 250 Euro übersteigen.*)
3. Aufwendungen für Hilfskräfte können gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG auch im Rahmen der Vorschussgewährung nach § 3 JVEG nur berücksichtigt werden, wenn die von der Hilfskraft verrichteten Arbeiten konkret und zeitlich und sachlich im Einzelnen abgrenzbar benannt werden.*)
VolltextIBRRS 2019, 0210
OLG Dresden, Beschluss vom 06.12.2018 - 4 W 1076/18
1. Für die Frage, ob die Äußerung eines Sachverständigen im Rahmen seines Gutachtens die Besorgnis der Befangenheit begründet, ist auf den Gesamtzusammenhang abzustellen.*)
2. Dass ein medizinischer Sachverständiger dem beklagten Arzt eine "hohe Kompetenz" bescheinigt, reicht hierfür für sich genommen nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2019, 0113
OLG Hamm, Beschluss vom 21.11.2018 - 20 U 88/18
1. Ein Vertreter oder Verhandlungsgehilfe haftet ausnahmsweise dann persönlich, wenn er besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt. Voraussetzung ist, dass er durch sein Auftreten eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende persönliche Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Vertrags übernommen hat.
2. Nicht ausreichend ist hingegen das bloße Auftreten als „ausgewiesener Fachmann“ und „Wortführer“, ebenso wenig der Hinweis auf eine besondere eigene Sachkunde.
VolltextOnline seit 2018
IBRRS 2018, 3987OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2018 - 10 W 161/18
Die Annahme einer Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens wegen objektiv feststellbarer Mängel mit der Konsequenz eines vollständigen Vergütungsverlusts nach § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG setzt voraus, dass auch Nachbesserungen und Ergänzungen des Gutachtens den Mangel der Verwertbarkeit nicht beheben können. Sind nur Teile des Gutachtens verwertbar, erhält der Sachverständige hierfür eine Vergütung.*)
VolltextIBRRS 2018, 3988
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2018 - 10 W 173/18
1. Der Sachverständige erhält eine Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses, wenn die Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich übersteigt und er nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hingewiesen hat.
2. Ein Beurteilungsspielraum, ob die Begutachtung durch ein Zurückstellen der weiteren Bearbeitung unverhältnismäßig verzögert wird, steht dem Sachverständigen nicht zu. Etwaige Unklarheiten muss der Sachverständige durch Rücksprache mit dem Gericht ausräumen.
VolltextIBRRS 2018, 3611
OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2018 - 16 W 112/18
Verwehrt der gerichtliche Sachverständige einem im Ortstermin anwesenden Parteigutachter die Teilnahme am Termin, führt das nicht ohne Weiteres zu einem Ablehnungsgrund.
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