Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
2978 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 4400![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - IX AR (VZ) 1/12
Eine juristische Person wird durch die Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen nicht in ihren Grundrechten auf Gleichbehandlung und auf Berufsfreiheit verletzt.*)
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IBRRS 2013, 4204
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - IX ZB 16/11
Hebt ein Verfassungsgericht die Entscheidung eines Gerichts auf und verweist die Sache an dieses zurück, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug.*)
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IBRRS 2013, 4190
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Celle, Beschluss vom 04.10.2013 - 2 W 217/13
Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45 ff. RVG kein Anspruch gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer zu, sofern die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)
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IBRRS 2013, 4169
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
KG, Beschluss vom 29.08.2013 - 27 W 48/13
Ein Kostenerstattungsanspruch mehrerer Parteien kann insgesamt auf den Betrag beschränkt sein, der sich ergeben hätte, wenn diese einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beauftragt hätten.
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IBRRS 2013, 4135
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OLG Celle, Beschluss vom 03.04.2013 - 4 W 31/13
Ein Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch kommt dem Rechtsanwalt aus eigenem Recht nur zu, wenn er ein eigenes rechtliches Interesse gemäß § 12 Abs. 1 GBO geltend machen kann. Hierzu reicht die Darlegung, dass die Grundbucheinsicht zur Durchsetzung anwaltlicher Honoraransprüche gegenüber einem in diesem Grundbuch nie eingetragenen früheren Mandanten benötigt werde, nicht aus.*)
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IBRRS 2013, 4089
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BGH, Beschluss vom 10.09.2013 - VI ZB 61/12
Das Büropersonal ist anzuweisen, bei einem fristgebundenen Schriftsatz die in einem Sendebericht ausgewiesene Faxnummer nach Ausdruck noch einmal anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle auf ihre Zuordnung zu dem vom Rechtsanwalt bezeichneten Empfangsgericht zu überprüfen.*)
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IBRRS 2013, 4014
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BGH, Beschluss vom 25.08.2013 - AnwZ (Brfg) 41/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3927
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OLG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2013 - 8 W 62/13
Erlangen die Beklagten Kenntnis von der Klagerücknahme und informieren sie hierüber nicht zeitnah ihre Prozessbevollmächtigten, können sie nicht die Erstattung einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Ziff.3100 VV RVG für die Einreichung einer Klagerwiderung nach Eingang der Klagrücknahme beanspruchen. Innerhalb von sechs Tagen nach Absendung der Klagrücknahme an die Beklagten kann eine Information ihrer Prozessbevollmächtigten erwartet werden. Es kann aber eine 0,8 Gebühr nach Ziff.3101 VV RVG erstattungsfähig sein.*)
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IBRRS 2013, 3917
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BGH, Beschluss vom 13.09.2013 - V ZR 136/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3914
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BGH, Beschluss vom 16.08.2013 - AnwZ (Brfg) 38/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3889
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BGH, Beschluss vom 25.08.2013 - AnwZ (Brfg) 29/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3842
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BGH, Beschluss vom 12.08.2013 - AnwZ (Brfg) 11/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3841
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 13.08.2013 - AnwZ (Brfg) 28/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3802
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BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei plötzlich auftretender Erkrankung.*)
IBRRS 2013, 3765
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OLG Hamburg, Beschluss vom 02.07.2013 - 8 W 61/13
Für die Weiterleitung eines Schreibens, welches den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Partei über die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde informiert, verbunden mit der Bitte, noch keinen eigenen BGH-Anwalt zu bestellen, die Besprechung dieser Bitte mit der Partei und die Erteilung der Zustimmung sowie die spätere Zustimmung zur Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde steht dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten keine Verkehrsanwaltsgebühr zu. Es handelt sich um Neben- und Abwicklungstätigkeiten im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 9 RVG.*)
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IBRRS 2013, 3679
![Schiedswesen Schiedswesen](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 08.08.2013 - 34 Sch 10/11
Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs verbleibt es für das Rechtsbeschwerdeverfahren bei der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG; eine entsprechende Anwendung des Unterabschnitts 2 (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a), der die Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel betrifft und Verfahrensgebühren nach Nr. 3206 mit Nr. 3208 zur Folge hätte, kommt nicht in Betracht.*)
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IBRRS 2013, 3653
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.07.2013 - 7 U 244/11
1. Für die Einhaltung der Beschwerdefrist kommt es nicht auf das Absendedatum der Beschwerde an, sondern auf den Eingang bei der Kanzlei des Gerichtshofs. Dabei gilt als Datum der Beschwerde das Datum der ersten Mitteilung des Beschwerdeführers, in welcher der Gegenstand der Beschwerde dargelegt wird.
2. Die von Amts wegen zu prüfende 6-Monats-Frist, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in jedem Stadium des Verfahrens und noch im Stadium der Begründetheitsprüfung vornehmen darf, endet genau nach sechs Kalendermonaten. Das Ende der Frist verschiebt sich auch dann nicht auf den folgenden Werktag, wenn es auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
3. Ein Rechtsanwalt, der eine Beschwerde im Vertrauen auf eine Verlängerung der Beschwerdefrist erst zwei Tage nach Fristablauf einreicht, verstößt gegen seine vertragliche Pflicht zur Rechtsprüfung unter Beachtung des Grundsatzes des sichersten Wegs.
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IBRRS 2013, 3590
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2012 - 6 W 138/12
1. Die Zustimmung des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers zum Fristverlängerungsantrag des Beklagten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist keine Tätigkeit, die mit den im Berufungsverfahren entstandenen Gebühren mit abgegolten ist. Es kommt die Festsetzung einer 0,3-Verfahrensgebühr in Betracht.
2. Ein Rechtsanwalt, der beim BGH nicht zugelassen ist, kann einen umfassenden Verfahrensauftrag seines Mandanten, dessen Interessen in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gegenüber Gericht und Gegner wahrzunehmen, nicht ausführen. Er kann jedoch grundsätzlich eine 0,8-Verfahrensgebühr verlangen, wenn er im Auftrag seines Mandanten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Einzeltätigkeiten ausführt.
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IBRRS 2013, 3586
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 16.07.2013 - VIII ZB 62/12
Eine Unterschrift muss die Identität des Unterschreibenden erkennen lassen, individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweisen, die Nachahmung erschweren, sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen.
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IBRRS 2013, 3551
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 25/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3544
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 08.07.2013 - PatAnwZ 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3443
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 13/12
Eine nicht nur vereinzelt nachlässige Handhabung steuerlicher Verpflichtungen stellt eine für einen Notar nicht hinnehmbare Art der Wirtschaftsführung dar, die die Amtsenthebung gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 8, 2. Alt. BNotO rechtfertigen kann.*)
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IBRRS 2013, 3405
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2003 - 9 S 872/02
Die Entscheidung eines Altanwalts, an der vom Versorgungswerk gebotenen Versorgung mit Blick auf eine bereits anderweit getroffene private Vorsorge nur teilweise oder überhaupt nicht teilnehmen zu wollen, ist nach Ablauf der in der Satzung bestimmten Fristen nicht revidierbar. Eine spätere Rückkehr zur vollen Teilnahme sieht die Satzung nicht vor. Das steht mit höherrangigem Recht in Einklang.*)
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IBRRS 2013, 3357
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - V ZB 130/12
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Ermäßigung von Notargebühren nur solchen Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen gewährt wird, die ausschließlich mildtätige oder kirchliche, nicht aber gemeinnützige Zwecke verfolgen.*)
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IBRRS 2013, 3309
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
LG Heidelberg, Urteil vom 09.08.2013 - 3 O 63/10
Die Vergütungswegfallbestimmung des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB ist auf Sachverhalte, in denen dem Verpflichteten (hier: Rechtsanwalt) die geschuldete Dienstleistung infolge einer unverschuldeten Erkrankung vorübergehend unmöglich geworden ist, nicht entsprechend anzuwenden.*)
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IBRRS 2013, 3267
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 15/12
Zur Genehmigungsfähigkeit einer Nebentätigkeit eines Notars als Mitglied im Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung, die Anteilseignerin von auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Gesellschaften ist.*)
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IBRRS 2013, 3226
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.02.2013 - I ZR 146/12
Solange der Umstand, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedarf, für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit darstellt, verstößt ein Rechtsanwalt, dem vor dem 1. Juni 2007 eine solche Zulassung erteilt worden ist und der hierauf in einem Zusatz zur Namensleiste seines Briefkopfs hinweist, nicht gegen das Irreführungsverbot nach § 5 Abs. 1 UWG.*)
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IBRRS 2013, 3176
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 04.07.2013 - IX ZR 306/12
Beantragt der Rechtsanwalt gegen seinen Mandanten, nachdem er diesem höhere Rahmengebühren in Rechnung gestellt hat, die Festsetzung der Mindestgebühren, verzichtet er damit auf die weitere Gebührenforderung.*)
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IBRRS 2013, 3173
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - 24 U 120/12
1. Dem Feststellungsantrag fehlt nicht das Rechtsschutzinteresse. Zwar besteht der Schaden des Klägers in der Belastung mit dem rechtskräftigen, ihn zur Zahlung verpflichtenden Titel, so dass er, soweit er hierauf noch keine Zahlungen erbracht hat, Freistellung fordern könnte. Befindet sich ein anspruchsbegründender Sachverhalt aber im Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Entwicklung, so steht der Umstand, dass eine teilweise Bezifferung möglich wäre, der Bejahung des Feststellungsinteresses nicht entgegen.*)
2. Hängt die Frage, ob der Rechtsanwalt seinen Vertragspflichten gerecht geworden ist, vom Umfang des Mandats ab und besteht über diese Frage Streit, trifft die Darlegungs- und Beweislast den Schadensersatz begehrenden Mandaten.*)
3. Ohne besonderen Auftrag gehört es nicht zu den Aufgaben des erstinstanzlich tätigen Rechtsanwalts, die materiellen Gründe eines Urteils einer eingehenden Prüfung auf ihre Richtigkeit zu unterziehen und erfolgversprechende Angriffspunkte herauszuarbeiten.
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IBRRS 2013, 3136
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OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2013 - 4 W 60/13
Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45ff. RVG ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer auch dann zu, wenn seine Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist.*)
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IBRRS 2013, 3113
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2013 - 24 U 204/12
1. Rechtsinhaberin der Honoraransprüche von Rechtsanwälten, die in einer (Außen-)GbR zusammenarbeiten ist die GbR. Klagt statt der GbR ein Gesellschafter, ist er nicht aktivlegitimiert.*)
2. Der Mangel der Aktivlegitimation wird auch nicht geheilt, wenn der Gesellschafter auf Zahlung an die GbR klagt. Im Allgemeinen ist der Gesellschafter nämlich nicht berechtigt, eine der Gesamthand zustehende Forderung allein gegen einen Dritten im eigenen Namen geltend zu machen.*)
3. Ein Neugläubiger hat im Falle eines Verstoßes gegen die Insolvenzantragspflicht Anspruch gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin auf Ausgleich des Schadens, der ihm dadurch entsteht, dass er in Rechtsbeziehungen zu einer überschuldeten oder zahlungsunfähigen Gesellschaft getreten ist. Sein Schaden besteht darin, dass er der Gesellschaft noch Geld- oder Sachmittel zur Verfügung gestellt hat, ohne einen entsprechend werthaltigen Gegenanspruch oder eine entsprechende Gegenleistung zu erlangen. Der ihm zu ersetzende Schaden besteht deshalb nicht in dem wegen Insolvenz der Gesellschaft "entwerteten" Erfüllungsanspruch. Auszugleichen ist vielmehr regelmäßig nur das negative Interesse.*)
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IBRRS 2013, 3024
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2013 - 24 U 131/12
1. Bei der hypothetischen Kausalität handelt es sich nicht um ein Kausalitätsproblem, sondern um eine Frage der Schadenszurechnung.*)
2. Ob eine Reserveursache beachtlich ist und zu einer Entlastung des Schädigers führt, ist eine Wertungsfrage, die für verschiedene Fallgruppen unterschiedlich beantwortet werden kann.*)
3. Die Haftung wegen defizitärer rechtlicher Beratung kann entfallen, wenn die Eigenbedarfskündigung des Vermieters zwar nicht begründet war, aber der Erwerber, der die Mietwohnung vom Vermieter gekauft hat, wegen Eigenbedarfs hätte kündigen können und von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht hätte.*)
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IBRRS 2013, 2999
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2013 - 24 U 61/12
1. Hat ein Rechtsanwalt es versäumt, für seine Mandantin vor Inkrafttreten des VersAusglG (01.09.2009) einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen, haftet er für den Schaden, der ihr durch den Versorgungsausgleich nach dem für sie ungünstigeren neuen Versorgungsausgleichsrecht entsteht, sofern das Familiengericht bei rechtzeitiger Antragstellung im ersten Rechtszug noch vor Ablauf des 31.08.2010 eine Endentscheidung getroffen hätte. Ob das der Fall gewesen wäre, hat das Regressgericht nach § 287 ZPO zu beurteilen.*)
2. Die geschädigte Mandantin kann grundsätzlich verlangen, dass der verantwortliche Rechtsanwalt sie im Wege der Naturalrestitution durch entsprechende Zahlungen an den Rentenversicherer so stellt, wie sie stünde, wenn der Versorgungsausgleich nach altem Recht durchgeführt worden wäre.*)
3. Ersatz dafür, dass sie an den Berufsunfähigkeitsrenten ihres Ehemannes nicht im Wege der Anordnung von Beitragszahlungen profitiert hat, kann die geschädigte Mandantin nur verlangen, wenn die Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG a.F. erfüllt gewesen wären. Anderenfalls ist sie nur so zu stellen, als ob die Berufsunfähigkeitsrenten durch das erweiterte Splitting gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG a.F. ausgeglichen worden wären und sie auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen worden wäre. Schadensersatz durch Zahlung an die Rentenversicherung Bund zugunsten ihres Rentenversicherungskontos kann sie wegen des nicht durchgeführten erweiterten Splittings indes nicht verlangen, weil kein Fall des § 187 SGB VI vorliegt.*)
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IBRRS 2013, 2939
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BGH, Urteil vom 13.06.2013 - IX ZR 155/11
Zu den Pflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens, wenn eine psychische Schädigung des Mandanten in Betracht kommt.*)
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IBRRS 2013, 2856
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OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2013 - 13 W 48/13
1. Werden in unterschiedlichen Verfahren anhängige Gegenstände in einer Einigung geregelt, so entsteht nur eine Einigungsgebühr und zwar in dem Verfahren, in dem die Vereinbarung getroffen wird.
2. Die durch die Einigungstätigkeit hervorgerufenen Gebühren entstehen somit nur in dem Verfahren, in dem die Bemühungen erfolgen, nicht jedoch bei Einbeziehung anderweitiger anhängiger Ansprüche in dem Verfahren, in dem der miteinbezogene Anspruch anhängig ist.
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IBRRS 2013, 2791
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.06.2013 - 6 UF 89/13
Der Rechtsanwalt hat den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden.*)
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IBRRS 2013, 2711
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - IX ZB 152/11
Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grundsätzlich die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen verlangen.*)
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IBRRS 2013, 2645
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 47/10
Zur nicht beachteten Einzelweisung eines Rechtsanwalts an seine Angestellte, die Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Rechtsmittelgericht zu korrigieren.*)
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IBRRS 2013, 2513
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2013 - 2 W 134/13
Eine Terminsgebühr nach Nrn. 3202, 3104 VV RVG entsteht für das Berufungsverfahren auch dann, wenn in dem Verfahren auf Vorschlag der Parteien noch während der laufenden Frist zur Berufungsbegründung ein schriftlicher Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird.*)
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IBRRS 2013, 2440
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2013 - 4 U 18/13
Der Betreiber eines Internetportals, der Rechtsanwälten darüber die Möglichkeit bietet, u. a. Terminsvertreter zu finden, und der sich dafür im Erfolgsfall eine Transaktionsgebühr entrichten lässt, verstößt nicht gegen berufsrechtliche Verbote und kann deshalb von einem Mitbewerber nicht auf Unterlassung gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO, § 27 Satz 1 BORA in Anspruch genommen werden.*)
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IBRRS 2013, 2439
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.01.2013 - 10 WF 1449/12
Im Rahmen der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe kann auch eine Rechtsanwaltsgesellschaft, zu deren Geschäftsführern andere Personen als Rechtsanwälte gehören, nach § 121 ZPO beigeordnet werden.*)
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IBRRS 2013, 2429
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZR 137/11
Erbringt ein Rechtsanwalt zu einem überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit Hilfeleistungen in Steuersachen und ist deshalb die Angabe "Steuerbüro" in seiner Kanzleibezeichnung objektiv zutreffend, so ist diese Angabe nicht allein deshalb als irreführend zu verbieten, weil ein Teil der an diesen Dienstleistungen interessierten Verbraucher aus der Angabe "Steuerbüro" den unrichtigen Schluss zieht, in der Kanzlei sei auch ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht tätig.*)
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IBRRS 2013, 2409
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.05.2013 - 11 AR 4/13
1. Ist bei einem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ein Hauptsacheverfahren nicht anhängig, so entsteht für den Rechtsanwalt eine 0,8-fache Verfahrensgebühr VV 3101 RVG.
2. Zwar wird die geringere Bedeutung der Zuständigkeitsbestimmung im Rahmen der Wertfestsetzung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren auf Ebene des Streitwerts berücksichtigt. Dies führt aber nicht dazu, dass für die Rechtsanwaltsgebühr VV 3100 RVG einschlägig wäre.
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IBRRS 2013, 2396
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Jena, Beschluss vom 19.04.2013 - 9 W 188/13
Wenn in einem Gerichtstermin zusätzlich Verhandlungen über Ansprüche geführt werden, die in einem anderen Verfahren rechtshängig sind, so fällt eine durch diese Verhandlungen ausgelöste Terminsgebühr in dem Verfahren an, in dem der Gerichtstermin stattgefunden hat (Einbeziehungsverfahren), nicht jedoch in dem Verfahren, dessen Gegenstand einbezogen wurde; und zwar dergestalt, dass im Einbeziehungsverfahren nicht zwei Terminsgebühren anfallen, sondern eine erhöhte Terminsgebühr festzusetzen ist.*)
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IBRRS 2013, 2357
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
AnwGH Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.11.2012 - AGH 1/12
1. Eine strafrechtliche Beleidigung eines Anwaltskollegen ist regelmäßig auch ein Verstoß gegen das berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot.
2. Eine anwaltsgerichtliche Ahndung steht neben einem strafrechtlichen Verfahren.
3. Auch ein vorheriges vermeintliches Fehlverhalten eines Kollegen rechtfertigt nicht, selbst gegen das Sachlichkeitsgebot zu verstoßen.
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IBRRS 2013, 2328
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - XII ZB 396/12
Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung nur dann ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit erheblich eingeschränkt wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 XII ZB 298/11 FamRZ 2012, 621).*)
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IBRRS 2013, 2306
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 29.05.2013 - IV AR(VZ) 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 2267
![Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwälte und Notare](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
AG Gengenbach, Urteil vom 14.05.2013 - 1 C 193/12
1. Die Ablehnung eines Beratungshilfemandats aus wichtigem Grund durch den Rechtsanwalt kann im Rahmen des Erstgespräches mit dem Mandanten erfolgen; bei einem anschließend erklärten Verzicht des Mandanten auf die Inanspruchnahme der Beratungshilfe kann eine wirksame Vergütungsvereinbarung geschlossen werden.*)
2. Die wirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars setzt u.a. voraus, dass eine Gegenüberstellung der voraussichtlichen gesetzlichen Vergütung mit der erfolgsabhängigen vertraglichen Vergütung erfolgt.*)
3. Im Falle der Unwirksamkeit der vertraglichen Vergütung bleibt der Rechtsanwalt nach Treu und Glauben an den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt des Honorars gebunden.*)
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IBRRS 2013, 2266
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
KG, Urteil vom 12.04.2013 - 6 U 132/11
1. Der Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er den Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung vollzieht und den Treuhandauftrag der teilfinanzierenden Bank ausführt, ohne diese darüber zu unterrichten, dass die Verkäuferin selbst eine Einzahlung in Höhe des nicht finanzierten Kaufpreisteils auf das Notaranderkonto eingezahlt hat. In einem solchen Fall liegen hinreichende Anhaltspunkte für ihn vor, dass er an der Erreichung unerlaubter oder unredlicher Zwecke zulasten der Bank mitwirken würde. Die Auszahlung der hinterlegten Summe an die Verkäuferin stellt eine Verletzung der Treuhandauflage dar, da die Voraussetzung der vollständigen Hinterlegung des Kaufpreises nicht erfüllt ist.*)
2. Mit der Erteilung einer Bestätigung über den Eingang eines "Teilkaufpreises" auf dem Notaranderkonto verletzt er außerdem seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Bezeugung und zur Vermeidung eines falschen Anscheins.*)
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IBRRS 2013, 2238
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.01.2013 - 11 LA 3/13
Einem Rechtsanwalt ist es grundsätzlich zumutbar, an einem Tag um 9.00 Uhr einen bis zu einstündigen ersten und um 15.00 Uhr einen zweiten Gerichtstermin in einem ca. 170 Kilometer entfernten Gerichtsort wahrzunehmen.*)
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