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Sachgebiet: Rechtsanw�lte und Notare

2978 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 1274
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Internetseite verwechselt und falsche Faxnummer verwendet: Pech!

BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZB 50/11

Der Anwalt hat in geeigneter Weise organisatorisch sicherzustellen, dass die den offiziellen Seiten der Gerichte im Internet entnommenen Faxnummern verschiedener Gerichte dem richtigen Vorgang zugeordnet und Rechtsmittelbegründungen an die richtigen Gerichte übermittelt werden.*)

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IBRRS 2013, 1273
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fristgebundenen Schriftsatz per Fax: Eingangszeitpunkt maßgebend

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.08.2012 - 12 U 32/12

1. Für den rechtzeitigen Eingang eines per Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsatzes (hier: der Berufungsbegründung) kommt es allein darauf an, ob die Empfangseinrichtung des Gerichts die gesendeten Signale bis zum Ablauf der Frist vollständig gespeichert hat, mithin der Übertragungsvorgang mit der Speicherung komplett abgeschlossen war. Um dies zu ermitteln, ist dem aus dem Journal des Empfangsgerätes ersichtlichen Übertragungsbeginn die dort ebenfall verzeichnete Übertragungsdauer hinzuzurechnen.*)

2. Wurde die abrufbare Datei im internen Datenspeicher des Empfangsgerätes trotz fristgerechten Übertragungsbeginns erst nach Fristablauf angelegt, kann sich der Absender nicht darauf berufen, jede Seite des Schriftsatzes gesondert unterschrieben zu haben.*)




IBRRS 2013, 1258
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zahlen der Prozesskosten trotz Vermögensverfall?

BGH, Beschluss vom 01.03.2013 - AnwZ (Brfg) 63/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1254
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Revision: Keine Zustimmung der Anwaltskammer ohne Mitgliedschaft

BGH, Beschluss vom 18.02.2013 - AnwZ (Brfg) 72/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1251
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
"Scheinsozietät": Wann haftet der Erfüllungsgehilfe selbst?

BGH, Beschluss vom 14.02.2013 - IX ZR 121/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1197
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Nebentätigkeit: Auskunft erteilen ist notarielle Amtstätigkeit!

BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - V ZB 168/12

Die Erteilung einer Auskunft kann - als Nebentätigkeit - auch dann eine im Notarbeschwerdeverfahren durchsetzbare notarielle Amtstätigkeit sein, wenn die Haupttätigkeit und deren Vollzug abgeschlossen sind.*)

BeurkG § 51 Abs. 3; BNotO § 18 Abs. 1*)

Dient die Einsichtnahme in die Nebenakten des Notars der Ausforschung eines vermuteten Sachverhalts, besteht keine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht des Notars.*)

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IBRRS 2013, 1195
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfall

BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 65/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1194
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Schwere Erkrankung als Prozessmangel muss erläutert werden!

BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 64/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1125
ProzessualesProzessuales
Arbeit als Unternehmensberater: Interessenkollision?

BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 22/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1109
VergabeVergabe
RA-Vergütung: Vergabenachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006 - Verg 19/05

Das Vergaberecht ist eine von Haus aus unübersichtliche und schwierige Rechtsmaterie. Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren deshalb "umfangreich oder schwierig", so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 VV in vielen Fällen keine Rolle spielt.

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IBRRS 2013, 1051
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
"Spezialist für Familienrecht": Wettbewerbswidrige Werbung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2013 - 4 U 120/12

Ein Rechtsanwalt, der im Rechtsverkehr für sich mit der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" wirbt, verstößt gegen § 43b BRAO i. V. m. § 7 Abs. 2 BORA und handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig.*)

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IBRRS 2013, 1005
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann liegt Vermögensverfall vor?

BGH, Beschluss vom 04.02.2013 - AnwZ (Brfg) 62/12

Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn.

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IBRRS 2013, 0999
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
"Fristzettel" macht Ausgangskontrolle nicht entbehrlich!

BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - XII ZB 559/12

Die Übergabe des vom Prozessbevollmächtigten unterschriebenen Schriftsatzes an die Kanzleiangestellte am Tag des Fristablaufs mit der Bitte, den Schriftsatz noch am selben Tag auszufertigen, und ein auf der Akte angehefteter Zettel "Frist! Heute noch an OLG Jena faxen" machen ausreichende Vorkehrungen zur Ausgangs- und Fristenkontrolle am Tagesende nicht entbehrlich.*)

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IBRRS 2013, 0998
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 61/12

Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn.

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IBRRS 2013, 0950
VergabeVergabe
Keine Gebührenerhöhung für Vertretung einer ARGE

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2002 - Verg W 10/01

Bietergemeinschaften können am Vergabeverfahren als Einheit teilnehmen. Eine Erhöhung der Gebühren nach § 6 Abs. 1 BRAGO bei Beauftragung durch eine Bietergemeinschaft im Vergabenachprüfungsverfahren kommt daher nicht in Betracht.

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IBRRS 2013, 0946
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verspätete Berufung

BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 12/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0936
ProzessualesProzessuales
Erledigung der Rechtssache: Kostentragung Ermessensentscheidung!

BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 49/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0935
ProzessualesProzessuales
Wann entscheidet der BGH über Urteile des Anwaltsgerichtshofs?

BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - AnwZ (B) 6/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0931
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Entsteht eine RA-Gebühr im Verfahren der Richterablehnung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2012 - 14 W 582/12

1. Im Beschwerdeverfahren der Richterablehnung entsteht die Gebühr nach Nr. 3500 VV - RVG beim Bevollmächtigten des Prozessgegners des Ablehnenden erst aufgrund einer Tätigkeit im Interesse des Mandanten, sei es, dass der Anwalt dessen ergänzende Informationen entgegen nimmt, oder dass er das Erfordernis einer Erwiderung auf das gegnerische Rechtsmittel prüft. Der Einreichung eines Schriftsatzes bedarf es nicht.*)

2. Nimmt der Anwalt allerdings nur die Beschwerdeschrift entgegen und leitet sie an die eigene Partei weiter, handelt es sich um eine mit dem Hauptsacheverfahren zusammenhängende Tätigkeit, die durch die dortige Verfahrensgebühr abgegolten ist.*)

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IBRRS 2013, 0900
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verkehrsunfall: ohne Schmerzensgeld nur 1,3-fache Gebühr!

BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 195/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0869
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Frage der Berufungseinlegung muss RA persönlich klären!

BGH, Urteil vom 02.10.2012 - VI ZB 71/11

Die Klärung der Frage, ob gegen ein Urteil Berufung eingelegt werden soll, darf der Rechtsanwalt grundsätzlich nicht allein einem Telefongespräch einer Kanzleikraft überlassen.*)

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IBRRS 2013, 0859
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

BGH, Beschluss vom 10.12.2012 - AnwZ (Brfg) 57/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0834
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Interessenkollision in Erbfallsache

BGH, Beschluss vom 16.01.2013 - IV ZB 32/12

1. Ein Rechtsanwalt, der anlässlich desselben Erbfalles Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen vertritt, verstößt ohne die Interessenkollision auflösende Mandatsbeschränkungen gegen das Vertretungsverbot gemäß § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA.*)

2. Ein solcher Verstoß kann die rückwirkende Aufhebung seiner Beiordnung gemäß § 121 ZPO rechtfertigen.*)

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IBRRS 2013, 0794
VergabeVergabe
Rechtsanwaltsvergütung im Vergabeverfahren

VK Saarland, Beschluss vom 27.01.2009 - 2 VK 01/2008

1. Geschäftsgebühr gemäß § 2 Abs. 2 RVG: Im Nachprüfungsverfahren ist wie im Widerspruchsverfahren (verwaltungsrechtlichen Vorverfahren) vor Zuerkennung des Gebührentatbestands Nr. 2300 RVG-VV stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung von Nr. 2301 RVG-VV vorliegen. Die Gebühr nach Nr. 2301 RVG-VV ist dann einschlägig, wenn die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten diese bereits im Vergabeverfahren vertreten haben.*)

2. Der Umstand, dass es sich bei einem Beteiligten um eine aus zwei Unternehmen bestehende Bietergemeinschaft handelt, kann nicht das Inansatzbringen einer Erhöhungsgebühr begründen. Auch im Nachprüfungsverfahren werden Bietergemeinschaften als ein einheitliches beteiligungsfähiges Unternehmen nach den §§ 107, Abs. 2 S. 1, 109 Abs. 1 GWB behandelt.*)

3. Der Festsetzung einer (zusätzlichen) Einigungsgebühr auf der Grundlage von Nr. 1000 RVG-VV für die Mitwirkung an einem im Vergabenachprüfungsverfahren geschlossenen Vergleich kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden. Die anwaltliche Vertretung im Verfahren vor der Vergabekammer gehört zu den außergerichtlichen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Verwaltungsverfahren, deren Vergütung bereits im Teil 2 des VV abschließend geregelt ist.*)

4. Erstattungsfähig sind nur die Reisekosten, die im Rahmen einer fiktiven Betrachtung eines am Standort des Beteiligten ansässigen Rechtsanwaltes zu seinem Mandanten entstanden wären. Die Wegstrecke vom Standort eines am Verfahren Beteiligten zum Sitz der erkennenden Vergabekammer ist generell als eine Entfernung zu bewerten, die einem Antrag auf Reisekostenerstattung berechtigterweise zu Grunde gelegt werden kann. Den Beteiligten bleibt es selbstverständlich unbenommen, ihren Rechtsbeistand frei zu wählen. Sie haben jedoch die zusätzliche Kostenfolge ihrer Entscheidung selbst zu tragen. Ein Abwälzen dieser Verpflichtung auf den Gegner erscheint unbillig.*)

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IBRRS 2013, 0780
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung: Gegenstandswert?

OLG Naumburg, Urteil vom 29.11.2012 - 2 U 63/12 (Baul)

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Vertretung des Grundstückseigentümers in einem behördlichen Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung ist auf 20 % des Verkehrswerts des betroffenen Grundstücks festzusetzen. Der Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichte findet keine Anwendung.*)

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IBRRS 2013, 0765
VergabeVergabe
Keine Gebührenerhöhung bei arbeitsteiliger AG-Gemeinschaft!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2008 - Verg 33/07

Bietergemeinschaften nehmen am Vergabeverfahren wie ein einziger Bieter teil. Eine Erhöhungsgebühr fällt deshalb nicht an. Entsprechendes gilt auch für mehrere Auftraggeber, die ihren jeweiligen Beschaffungsbedarf bündeln, um einen günstigeren Preis zu erzielen, und sich für die Dauer des Vergabeverfahrens zu einer Auftraggeber- bzw. Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen.

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IBRRS 2013, 0731
VergabeVergabe
Geschäftsgebühr von 2,3 statt 2,0: (Un-)billig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2008 - Verg 8/08

Hat die Vergabekammer zutreffend eine Geschäftsgebühr von (mindestens) 2,0 für billig gehalten, kann die letztlich gewählte Geschäftsgebühr von 2,3 nicht als unbillig angesehen werden.

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IBRRS 2013, 0711
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - AnwZ (Brfg) 58/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0705
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Pflicht des Notars zur Ermittlung steuerrechtlich relevanter Umstände?

LG Verden, Urteil vom 30.01.2013 - 7 O 276/12

Subjektive Voraussetzung für die Verletzung einer Belehrungspflicht in der Person des Notars ist, dass dieser die Tatsachen, aus denen sich die Gefährdung ergibt, erkennt. Allerdings braucht der Notar die besonderen Umstände, die Anlass für eine Hinweis- und Warnpflicht sein könnten, nicht zu ermitteln.

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IBRRS 2013, 0632
ProzessualesProzessuales
Wie weit darf Kritik an Kollegen gehen?

OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2012 - 13 U 178/11

1. Nimmt ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt wegen in laufenden Zivilprozessen als Partei und/oder Prozessbevollmächtigter getätigter Äußerungen, die der Anspruchsteller für beleidigend und verleumderisch erachtet, auf Unterlassung in Anspruch, so ist eine diesbezügliche Unterlassungsklage grundsätzlich wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn die Ausgangsverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.*)

2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegt, bei der es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein um eine Diffamierung und Herabsetzung des Betroffenen jenseits polemischer und überspitzter Kritik geht.*)

3. Auch in der Sache kann in derartigen Fällen - nach rechtskräftigem Abschluss des Ausgangsverfahrens - die Unterlassung der beanstandeten Äußerungen nur unter strengen Voraussetzungen verlangt werden, namentlich dann, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt worden sind oder eine reine Schmähkritik im vorgenannten Sinne vorliegt.*)

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IBRRS 2013, 0605
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Streit mit Kammer um Führung von Dr.-Titel: AGH zuständig!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.07.2012 - 9 S 882/11

Auch Auseinandersetzungen zwischen einem Rechtsanwalt und der Rechtsanwaltskammer im Vorfeld von Maßnahmen des Vorstands nach §§ 73 Abs. 2 Nr. 1, 74 BRAO fallen in die Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs nach § 112a Abs. 1 BRAO (im Anschluss an BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10, ibr-online).*)

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IBRRS 2013, 0599
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann fällt eigene Einigungsgebühr für RA des Streithelfers an?

OLG München, Beschluss vom 16.01.2013 - 11 W 1896/12

1. Für den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers fällt eine Einigungsgebühr nur an, wenn der Streithelfer in dem Vergleich eine eigene Verpflichtung übernimmt bzw. für oder gegen ihn ein Recht begründet wird.*)

2. Es genügt auch nicht eine im Vergleich getroffene Vereinbarung über die Kosten der Streithilfe, wenn diese Vereinbarung keine Abweichung von der gesetzlichen Regelung vorsieht, sondern nur die in § 101 Abs. 1 ZPO enthaltene Regelung wiedergibt (entgegen Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011, I-24 W 106/11, JurBüro 2012, 301, 302, und vom 26. August 2008, I-10 W 53/08, AGS 2008, 589-591).*)

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IBRRS 2013, 0578
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Berufungsbegründungsfrist versäumt: Keine Wiedereinsetzung!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.01.2013 - 2 U 19/13

Keine Wiedereinsetzung bei versäumter Kontrolle der Berufungsbegründungsfrist.*)

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IBRRS 2013, 0546
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltswerbung mit dem Zusatz „Vorsorgeanwalt“ zulässig!

AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.09.2012 - 2 AGH 29/11

Die Bezeichnung "Vorsorgeanwalt" auf dem Briefkopf eines Rechtsanwalts überschreitet nicht die von § 43 b BRAO in Verbindung mit §§ 6 I, 7 BORA gezogenen Grenzen zulässiger anwaltlicher Werbung (Aufgabe von AnwGH Hamm, ZEV 2012, 107).

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IBRRS 2013, 0498
ProzessualesProzessuales
Faxgerät gestört? Anwaltliche Versicherung reicht nicht aus!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.12.2012 - 4 U 1590/12

1. Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kommt auch dann in Betracht, wenn der Anwalt erst kurz vor Fristablauf mit der Übermittlung des fristgebundenen Schriftsatzes beginnt, sofern er die ordnungsgemäße Nutzung eines funktionsfähigen Telefaxgerätes glaubhaft macht.*)

2. Ist eine Störung des Empfangsgerätes nicht nachgewiesen und wird das Sendeprotokoll des Ausgangsgeräts trotz Aufforderung nicht vorgelegt, ist dieser Nachweis auch dann nicht geführt, wenn der Anwalt die ordnungsgemäße Nutzung anwaltlich versichert.*)

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IBRRS 2013, 0473
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
OWi-Verfahren vor Behörde und Gericht: Dieselbe Angelegenheit?

BGH, Urteil vom 19.12.2012 - IV ZR 186/11

Bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vor der Verwaltungsbehörde und vor dem Amtsgericht handelt es sich um dieselbe Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG, so dass ein Rechtsanwalt die Telekommunikationspauschale (Nr. 7002 VV RVG) nur einmal fordern kann.*)

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IBRRS 2013, 0456
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fristenkalender: Wann darf Kanzleikraft Fristen streichen?

BGH, Beschluss vom 08.01.2013 - VI ZB 78/11

Die für die Ausgangskontrolle zuständige Kanzleikraft ist anzuweisen, Fristen im Kalender grundsätzlich erst zu streichen oder als erledigt zu kennzeichnen, nachdem sie sich anhand der Akte vergewissert hat, dass zweifelsfrei nichts mehr zu veranlassen ist.*)

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IBRRS 2013, 0445
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zulassung der Berufung

BGH, Beschluss vom 17.12.2012 - AnwZ (Brfg) 39/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0440
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zulassung der Berufung

BGH, Beschluss vom 12.12.2012 - AnwZ (Brfg) 10/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0421
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

BGH, Beschluss vom 02.01.2013 - NotZ(Brfg) 13/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0402
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten (Patentstreit)

BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - X ZB 6/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0327
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verstoß gegen Werbeverbot: Anwaltsvertrag nichtig!

AG Weilheim, Urteil vom 09.07.2012 - 2 C 102/12

Ein unter Verstoß gegen das Verbot einer Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall (hier: Rundschreiben an geschädigte Anleger) geschlossener Mandatsvertrag ist gem. § 134 BGB i.V. mit § 43b BRAO nichtig, wenn ein bestehender Beratungsbedarf ausgenutzt wird bzw. ein Beratungsbedarf erst geweckt werden soll.*)

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IBRRS 2013, 0303
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zivilrecht - Rechtsanwalt als Wissensvertreter eines Gläubigers

BGH, Urteil vom 10.01.2013 - IX ZR 13/12

1. Ein vom Gläubiger mit der Durchsetzung einer Forderung gegen den späteren Insolvenzschuldner beauftragter Rechtsanwalt ist Wissensvertreter des Gläubigers, soweit er sein Wissen aus allgemein zugänglichen Quellen erlangt oder es über seine Internetseite selbst verbreitet hat.*)

2. Die Angaben des Rechtsanwalts auf seiner Internetseite zu der Liquiditätslage des späteren Insolvenzschuldners können ein Beweisanzeichen für die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz darstellen.*)

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IBRRS 2013, 0287
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - AnwZ (Brfg) 27/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0267
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erörterungsgebühr bei Anhörung im selbständigen Beweisverfahren?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.01.2013 - 13 W 2126/12

1. Bei der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen in einem selbständigen Beweisverfahren entsteht in der Regel keine Erörterungsgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO, soweit nicht auf den Abschluss eines Vergleichs gerichtete Erörterungen stattfinden.*)

2. Insbesondere stellen - auch kontroverse - Ausführungen von Parteivertretern keine Erörterung im Sinne des genannten Gebührentatbestands dar, wenn sie dazu dienen, den Grund für bestimmte an einen Sachverständigen gerichtete Fragen darzustellen. Diese Tätigkeit des Rechtsanwalts wird durch die Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO mit abgegolten.*)

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IBRRS 2013, 0248
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Akten aus Gerichtsfach abgeholt: Versendungspauschale fällig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2013 - 14 W 19/13

Die Pauschale für die Versendung von Akten schuldet der antragstellende Rechtsanwalt auch dann, wenn er die Akten zur Einsichtnahme in der Kanzlei aus seinem Gerichtsfach abholen lässt.*)

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IBRRS 2013, 0233
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kein Fachanwaltstitel ohne jährliche Fortbildung!

BGH, Beschluss vom 20.03.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11

1. Die Entscheidung gem. § 43 c Abs. 4 S. 2 BRAO, die Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung zu widerrufen, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Rechtsanwaltskammer.

2. Die Rechtsanwaltskammer ist im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens berechtigt, auf den Widerruf der Erlaubnis (zunächst) zu verzichten, wenn der Rechtsanwalt die versäumte Fortbildung im folgenden Kalenderjahr nachholt.

3. Der Widerruf der Erlaubnis zum Führen eines Fachanwaltstitels ist jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Rechtsanwalt mehrfach Fristen zur Nachholung der Fortbildung ungenutzt hat verstreichen lassen.

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IBRRS 2013, 0212
ProzessualesProzessuales
Antragsrücknahme vor RA-Beauftragung: Kosten erstattungsfähig?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2012 - 6 WF 103/12

Auch wenn im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwalts der Antrag bereits zurückgenommen ist, steht dies der Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts nicht grundsätzlich entgegen. (vgl. auch Oberlandesgericht Hamm II-6 WF 197/12)*)

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IBRRS 2013, 0189
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kostenrechnung beanstandet: Muss Notar den Schuldner belehren?

KG, Beschluss vom 30.11.2012 - 9 W 47/12

1. Die Ausschlussfrist des § 156 Absatz 2 Satz 1 KostO wird durch die Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenrechnung des Notars auch dann in Lauf gesetzt, wenn der Kostenschuldner zuvor die Kostenrechnung dem Notar gegenüber beanstandet und der Notar den Kostenschuldner weder auf die Möglichkeit des Antrages nach § 156 Absatz 1 Satz 1 KostO hingewiesen hat noch die Beanstandung des Kostenschuldners selbst dem Landgericht gemäß § 156 Absatz 1 Satz 3 KostO vorgelegt hat. [entgegen OLG Düsseldorf JurBüro 2007, 373; OLG Düsseldorf NotBZ 2001, 36; KG (1. ZS) KGR Berlin 2001, 326; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 647; KG (25. ZS) NJW-RR 1998, 645].*)

2. Die Ausschlussfrist des § 156 Absatz 3 Satz 1 KostO wird durch die Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenrechnung des Notars auch dann in Lauf gesetzt, wenn dir zugrunde liegende Kostenberechnung nicht den formellen Anforderungen des § 154 Absatz 2 KostO entspricht. (entgegen OLG Hamm ZNotP 2004, 166).*)

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IBRRS 2013, 0168
ProzessualesProzessuales
Was gehört zu den Folgesachen einer Scheidung?

OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2012 - 4 WF 128/12

1. Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts ist nur dann auf den Gesamtbetrag der zusammengerechneten Gegenstandswerte nach dem höchsten Gebührensatz begrenzt, wenn die Gegenstandswerte "dieselbe Angelegenheit" betreffen.

2. Als "dieselbe Angelegenheit" können unter anderem eine Scheidungssache und die Folgesachen - wie Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt und Güterrechtsachen - angesehen werden. Keine Folgesachen sind dagegen die Pflicht zur Zahlung von Trennungsunterhalt und die Freistellung des Ehemannes von möglichen Ansprüchen der gemeinschaftlichen Kinder für die Zeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Scheidungsantrag.

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