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Sachgebiet: Rechtsanw�lte und Notare

2987 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IBRRS 2018, 2557
WohnraummieteWohnraummiete
Inkasso III: Abtretung von Ansprüchen gemäß „Mietpreisbremse“ unwirksam!

LG Berlin, Beschluss vom 03.07.2018 - 67 S 157/18

1. Die im Rahmen des von einem legal tech-Unternehmen im Internet betriebenen akquisitorischen Geschäftsmodells zur Erbringung von Inkasso- und Rechtsberatungsdienstleistungen zu dessen Gunsten erklärte Abtretung mietrechtlicher Ansprüche ist gemäß § 134 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG unwirksam, auch wenn das Unternehmen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG als Inkassodienstleister registriert ist.*)

2. Zu legal tech als unqualifizierter Rechtsdienstleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG.*)

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IBRRS 2018, 2527
WohnraummieteWohnraummiete
Inkasso II: Abtretung von Ansprüchen gemäß „Mietpreisbremse“ wirksam!

AG Lichtenberg, Urteil vom 04.01.2018 - 16 C 135/17

1. Die außergerichtliche Tätigkeit eines Inkassounternehmens hinsichtlich der Rückzahlung überzahlter Mieten wegen einer Mietpreisüberhöhung bei Vertragsschluss, einschließlich der damit notwendigerweise verbundenen Klärung mit dem Vermieter hinsichtlich der tatsächlich geschuldeten – und mithin auch künftig zu zahlenden - Miete ist vom Umfang der Inkassobefugnis gedeckt und stellt keine darüberhinausgehende Rechtsbesorgung und einen sich auf die Abtretung auswirkenden Verstoß gegen §§ 2, 5 RDG dar.

2. Die Abtretung eines Freistellungsanspruchs ist trotz § 399 Alt. 1 BGB zulässig, wenn sie an den Gläubiger der Forderung bewirkt worden ist, von der freizustellen ist. Die Forderung wandelt sich dabei in einen Zahlungsanspruch.

3. Die Erneuerung von Fliesen bzw. Fußbodenbelägen ist als Instandhaltung zu qualifizieren. Der Gebrauchswert erhöht sich hierdurch nicht.

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IBRRS 2018, 2524
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Inkasso: Abtretung von Ansprüchen gemäß „Mietpreisbremse“ wirksam!

LG Berlin, Urteil vom 20.06.2018 - 65 S 70/18

1. Teilt ein Fachgericht die Überzeugung eines vorlegenden Gerichts von der Unvereinbarkeit einer gesetzlichen Regelung mit dem Grundgesetz nicht, so hat es diese weiter anzuwenden.

2. Die Erlaubnis zum geschäftsmäßigen außergerichtlichen Forderungseinzug gestattet stets eine umfassende rechtliche Forderungsprüfung. Sie umfasst auch die rechtliche Beratung darüber, ob und unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten dem Kunden eine Forderung überhaupt zusteht.

3. Da die außergerichtliche Forderungseinziehung nach der Wertung des Gesetzgebers nicht den Rechtsanwälten vorbehalten, sondern der durch Inkassounternehmer sogar gleichgestellt ist, müssen auch Rechtsäußerungen im Rahmen des außergerichtlichen Konfliktes zwischen Gläubiger und Schuldner von der Inkassoerlaubnis gedeckt sein.

4. Eine rechtliche Beratung darüber, ob und unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten dem Kunden eine Forderung zusteht, im Vorfeld der Abtretung ist eine von einer Inkassoerlaubnis gedeckte Tätigkeit.

5. Eine Beschränkung der Einziehung auf bereits entstandene, fällige Forderungen findet weder im Gesetz noch seinen Materialien oder der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Stütze.

6. Zur Einziehung übertragen oder abgetreten werden können auch künftige Forderungen, sie müssen lediglich bestimmt oder bestimmbar sein, um den konkreten (vertraglichen) Rahmen der Inkassodienstleistung zu beschreiben.

7. Das Anbieten eines "Mietpreisrechners", der Mietern über heute allgemein übliche und zugängliche technische Kommunikationsmittel eine summarische Prüfung ermöglicht, ob Forderungen gegen den Vermieter bestehen können, ist keine Rechtsberatung.

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IBRRS 2018, 2488
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Inkasso IV: Abtretung von Ansprüchen gemäß „Mietpreisbremse“ unwirksam!

LG Berlin, Beschluss vom 26.07.2018 - 67 S 157/18

1. Die im Rahmen des von einem legal-tech-Unternehmen im Internet betriebenen akquisitorischen Geschäftsmodells zur Erbringung von Inkasso- und Rechtsberatungsdienstleistungen zu dessen Gunsten erklärte Abtretung mietrechtlicher Ansprüche ist gem. § 134 BGB i.V.m. § 2 Abs. 1, §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG unwirksam, auch wenn das Unternehmen gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG als Inkassodienstleister registriert ist.*)

2. Zu legal-tech als unqualifizierter Rechtsdienstleistung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG.*)

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IBRRS 2018, 2282
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann bestehen über das Mandat hinausgehende Warn- und Hinweispflichten?

BGH, Urteil vom 21.06.2018 - IX ZR 80/17

1. Der Rechtsanwalt ist nur dann zu Warnungen und Hinweisen außerhalb des ihm erteilten Mandats verpflichtet, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten kannte, aus denen die dem Mandanten drohende Gefahr folgte, oder wenn diese offenkundig waren.*)

2. Darlegungs- und beweispflichtig für die tatsächlichen Voraussetzungen einer über das Mandat hinausgehenden Warn- und Hinweispflicht des rechtlichen Beraters ist der Mandant.*)

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IBRRS 2018, 2160
RechtsanwälteRechtsanwälte
In welcher Höhe sind die Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts zu ersetzen?

BGH, Beschluss vom 09.05.2018 - I ZB 62/17

Ist die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO, führt dies lediglich dazu, dass die Mehrkosten, die gegenüber der Beauftragung von bezirksansässigen Prozessbevollmächtigten entstanden sind, nicht zu erstatten sind. Tatsächlich angefallene Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts sind deshalb insoweit erstattungsfähig, als sie auch dann entstanden wären, wenn die obsiegende Partei einen Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks beauftragt hätte.*)

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IBRRS 2018, 2147
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss die gesamte Handakte herausgeben!

BGH, Urteil vom 17.05.2018 - IX ZR 243/17

Ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich verpflichtet, seinem Mandanten auf Verlangen die gesamte Handakte herauszugeben. Soweit der Anwalt die Herausgabe mit Rücksicht auf Geheimhaltungsinteressen sonstiger Mandanten verweigert, hat er dies unter Angabe näherer Tatsachen nachvollziehbar darzulegen.*)

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IBRRS 2018, 1611
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wiedereinsetzung bei fehlgeschlagener Übermittlung der Berufungsschrift über beA?

LSG Bayern, Beschluss vom 03.01.2018 - L 17 U 298/17

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach Versäumung der Berufungsfrist wegen fehlgeschlagener Übermittlung eines Berufungsschriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach bzw. das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfch nicht zu gewähren, wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt den Büroablauf in seiner Kanzlei nicht so organisiert hat, dass jedenfalls für fristwahrende Schriftsätze stets eine Prüfung des Erhalts der Eingangsbestätigung des Gerichts durchgeführt wird.*)




IBRRS 2018, 0353
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notar muss die Vertretungsmacht und die Existenz des Vertretenen prüfen!

BGH, Beschluss vom 13.11.2017 - NotSt(Brfg) 4/17

§ 17 Abs. 1 BeurkG verpflichtet den Notar bei der Vornahme von Beurkundungen, an denen Vertreter beteiligt sind, die Existenz des Vertretenen und grundsätzlich auch die Vertretungsmacht des Vertreters zu prüfen.*)

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IBRRS 2018, 0856
ImmobilienImmobilien
Bewertungsprivileg gilt auch ohne Hofvermerk!

OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2018 - 18 W 3/18

Die Anwendung von § 48 Abs. 1 GNotKG ist nicht davon abhängig, dass für den übertragenen Grundbesitz im Grundbuch ein Hofvermerk eingetragen ist.*)

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IBRRS 2017, 4037
WohnraummieteWohnraummiete
Hausverwaltung muss einfache Rechtsfragen selbst beantworten können!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 14.06.2017 - 9 C 406/16

1. Bei einem Unterlassungspflichtverstoß (hier: Gefahr einer Kohlenmonoxydvergiftung aufgrund Betreibens eines Lüfters) ist dem Vermieter im Rahmen seiner Gläubiger-Obliegenheit zuzumuten, zunächst durch eigene Kontaktaufnahme zum Mieter dessen Fehlverhalten aufzuzeigen und ihn von dessen Wiederholung abzubringen. Eines Rechtsanwalts bedarf es hierfür nicht.

2. Eine zumindest durchschnittlich mit Mietwohnungs-Angelegenheiten sachlich und rechtlich bewanderte Hausverwaltung muss erst recht in der Lage sein, das in Rede stehende Fehlverhalten ohne vorherige externe rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt selbständig und zutreffend zu beurteilen sowie eine entsprechende eigene Abmahnung gegenüber dem Mieter auszusprechen.

3. Aufgrund der eigenen Lebensgefahr ist auch nicht davon auszugehen, dass der Mieter aufgrund "nur" eines Schreibens der Hausverwaltung sein lebensgefährliches Handeln nicht eingestellt hätte.

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IBRRS 2018, 0062
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kaufvertrag mit der Verpflichtung zur Herstellung gewerblicher Wohnimmobilien: Geschäftswert?

BGH, Beschluss vom 16.11.2017 - V ZB 124/17

Der Geschäftswert einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Errichtung von Wohngebäuden entspricht auch dann gemäß § 50 Nr. 3 a GNotKG 20% des Verkehrswerts des unbebauten Grundstücks, wenn es sich um sog. gewerbliche Wohngebäude handelt, wenn also der Verpflichtete die zu errichtenden Wohngebäude z. B. verkaufen oder vermieten will.*)

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IBRRS 2017, 4088
Mit Beitrag
NotareNotare
Wartefrist bei Verträgen zwischen Verbrauchern

OLG Celle, Urteil vom 01.12.2017 - Not 13/17

1. § 17 Abs. 2a Satz 2 BeurkG findet ausschließlich auf Verbraucherverträge Anwendung.*)

2. Für eine Ausdehnung der Bestimmung auch auf andere Verträge gibt der Wortlaut der Bestimmung nichts her. Auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes rechtfertigt nicht die Annahme, dass über den Verbrauchervertrag hinaus auch Verträge ohne Beteiligung eines Unternehmers unter die Vorschrift fallen sollen.

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Online seit 2017

IBRRS 2017, 3938
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

BFH, Urteil vom 27.09.2017 - XI R 15/15

Ein Rechtsanwalt, der Beratungsleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer erbracht hat, die ihm ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben, kann die u. a. für diese Fälle vorgeschriebene Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung mit den darin geforderten Angaben (u.a. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mandanten, Gesamtbetrag der Beratungsleistungen an den Mandanten) nicht unter Berufung auf seine Schweigepflicht verweigern.*)

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IBRRS 2017, 3933
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch Fachanwalt darf auf Rechtsmittelbelehrung vertrauen!

BGH, Beschluss vom 28.09.2017 - V ZB 109/16

Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 09.03.2017 - V ZB 18/16, IMR 2017, 299 = ZWE 2017, 293).*)

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IBRRS 2017, 3280
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 07.09.2017 - IX ZR 71/16

Der mit der Durchsetzung einer Forderung beauftragte Rechtsanwalt kann verpflichtet sein, den Mandanten auf die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit freiwilliger Zahlungen des Schuldners und das hiermit verbundene Ausfallrisiko hinzuweisen. (Rn. 12)*)

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IBRRS 2017, 2951
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts!

AG Frankenthal, Beschluss vom 14.06.2017 - 3a C 302/16

Keine Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft in Beschlussanfechtungsverfahren durch unterlegenen Prozessgegner.*)

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IBRRS 2017, 2866
NotareNotare
Notar darf Versicherungsbetrug nicht unterstützen!

BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - NotSt (Brfg) 2/17

Der Notar hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar ist, insbesondere seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden. Das gilt vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass seine Tätigkeit der Begehung von Straftaten dienen könnte (Anschluss an Senatsbeschluss vom 23.11.2015 - NotSt (BrfG) 4/15, NJW-RR 2016, 251 Rn. 17).*)

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IBRRS 2017, 2911
RechtsanwälteRechtsanwälte
Volljurist bei einer Versicherung: Zulassung als Syndikusanwalt möglich?

AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2017 - 1 AGH 74/16

Ein im Bereich der Schadensregulierung in Angelegenheiten der Bauhaftpflicht, der allgemeinen Haftpflicht sowie der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bei einer Versicherung tätiger Volljurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.*)

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IBRRS 2017, 2889
RechtsanwälteRechtsanwälte
"Staatsnähe" rechtfertigt Versagung der Anwaltszulassung!

AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.04.2017 - 1 AGH 66/16

Einer in der Geschäftsführung bei einem Jobcenter Arbeit und Grundsicherung tätige Volljuristin kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin zu versagen sein.*)

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IBRRS 2017, 2735
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Beurkundungsauftrag erteilt: Notargebühren sind zu zahlen!

LG Heidelberg, Beschluss vom 28.07.2017 - 3 T 9/17

1. Für die Annahme eines Beurkundungsauftrags (für den Verkauf einer Wohnung) ist es nicht notwendig, dass ein konkreter Termin vereinbart wurde.

2. Ein wesentliches Indiz für einen Beurkundungsauftrag ist bereits in der Zurverfügungstellung der im Zusammenhang mit der Beurkundung stehenden Informationen zu sehen. Dem steht auch nicht entgegen, dass deutlich gemacht wird, dass der Abschluss des Kaufvertrags noch unter einem Finanzierungsvorbehalt stehe.

3. Die Amtstätigkeit (Beurkundungstätigkeit) eines Notars kann auch dadurch veranlasst werden, dass die Beteiligten den Notar um Änderungen an dem ihnen übersandten Entwurf eines zu beurkundenden Vertrags bitten.

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IBRRS 2017, 2198
Mit Beitrag
NotareNotare
Unzulässige Weitergabe von Grundbuchdaten: Abmahnung!

OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2017 - 15 VA 18/16

Eine unzulässige Weitergabe von Grundbuchdaten, die der Notar in zulässiger Weise im automatisierten Verfahren abgerufen hat, kann auch dann zu einer Abmahnung im Hinblick auf einen vorbehaltenen Widerruf der Zugangsgenehmigung führen, wenn das Verhalten des Notars bereits disziplinarrechtlich geahndet worden ist.*)

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IBRRS 2017, 1737
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Erstattung überzahlter Nebenkosten: Mieter muss Aufwendungen und Umlageschlüssel angeben!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2017 - 24 U 152/16

1. In dem mietvertraglichen Anspruch auf Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen ist der Bereicherungsanspruch auf Erstattung überzahlter Nebenkosten auch nicht als Minus enthalten. Vielmehr handelt es sich dabei um unterschiedliche Streitgegenstände, die unterschiedliche Grundlagen haben und anderen Voraussetzungen unterliegen. Das schließt jedoch nicht aus, dass der klagende Mieter beide Ansprüche miteinander verbindet, indem er in erster Linie die Formwirksamkeit der Nebenkostenabrechnung bestreitet und für den Fall, dass das Gericht seiner Auffassung nicht folgt, hilfsweise die Überzahlung der berechtigten Nebenkosten geltend macht. In dem Fall handelt es sich bei dem verfolgten Anspruch auf Erstattung der Überzahlung allerdings nicht um ein bloßes Hilfsvorbringen, sondern um einen eventualiter gestellten Antrag.*)

2. Macht der Mieter (hilfsweise) den Bereicherungsanspruch auf Erstattung überzahlter Nebenkosten geltend, muss er (nach Belegeinsicht) zu jeder Kostenart die dem Vermieter entstandenen Aufwendungen und den zutreffenden Umlageschlüssel angeben.*)

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IBRRS 2017, 1506
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts sind nicht erstattungsfähig!

AG Schwabach, Beschluss vom 04.01.2017 - 9 C 772/15

In dem Fall, in dem eine Partei, die im eigenen Gerichtsstand (hier: Schwabach) verklagt wird und mit ihrer Vertretung einen auswärtigen Rechtsanwalt an einem dritten Ort (hier: Nürnberg) beauftragt, handelt es sich bei dem dadurch anfallenden Mehraufwand regelmäßig nicht um Kosten, die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig sind.

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IBRRS 2017, 1500
RechtsanwälteRechtsanwälte
Honorarberechnung in der Klageschrift?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2016 - 24 U 21/16

1. Wenn ein Rechtsanwalt seine Honorarberechnung in die Klageschrift integriert, ist seine Vergütung selbst dann einforderbar im Sinne von § 10 Abs. 1 S. 1 RVG, wenn ungeklärt bleibt, ob seinem Mandanten vorgerichtlich eine unterschriebene Kostenberechnung zugegangen ist.*)

2. Voraussetzung für eine gemäß § 850f Abs. 2 ZPO privilegierte Zwangsvollstreckung ist, dass der geltend gemachte Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung resultiert. Das ist nicht der Fall, wenn der Schuldner die Durchsetzung eines vertraglich begründeten Vergütungsanspruchs durch eine unerlaubte Handlung (hier: Prozessbetrug) abzuwenden versucht.*)

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IBRRS 2017, 1435
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gericht leitet Schriftsätze weiter: Dann darf Rechtsanwalt auch darauf vertrauen

BGH, Beschluss vom 29.03.2017 - XII ZB 567/16

Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 23.03.2006 - IX ZB 56/05, AnwBl. 2006, 491, und vom 12.07.1961 - I ZB 2/61, VersR 1961, 923).*)

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IBRRS 2017, 1042
RechtsanwälteRechtsanwälte
Typische Rechtsfragen: Keine Reisekostenerstattung für auswärtigen Anwalt!

OLG Koblenz, Urteil vom 07.03.2017 - 14 W 96/17

1. Es entspricht dem gerichtlichen Alltag in zivilrechtlichen Turnussenaten, dass sich Gericht und Bevollmächtigte immer wieder in neue Rechtsgebiete und Rechtsfragen einarbeiten müssen.*)

2. Der Streit um die kaufrechtliche Gewährleistung beim Erwerb eines Modellflugzeuges erfordert keine derart ungewöhnlichen Erfahrungen und Spezialkenntnisse im „Modellflugrecht“, dass der Rechtsstreit nicht durch einen im Gerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwalt geführt werden könnte.*)

3. Für die Reisekosten des Rechtsanwalts sind ohne Vorliegen besonderer Gründe nur die fiktiven Reisekosten zu berücksichtigen, die bei Beauftragung eines Rechtsanwalts am Ort des Prozessgerichts entstanden wären.

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IBRRS 2017, 0850
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Sondernutzungsrecht muss in das Grundbuch eingetragen werden!

LG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2017 - 25 T 107/16

1. Das Sondernutzungsrecht ist eine vereinbarte Nutzungsregelung. Sie hat zwei Komponenten: Dem Eigentümer einer bestimmten Wohnung wird die Befugnis zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt, alle übrigen Eigentümer werden von der ihnen als Miteigentümern zustehenden Befugnis zum Mitgebrauch ausgeschlossen.

2. Die Begründung von Sondernutzungsrechten setzt eine Eintragung im Grundbuch voraus. Diese führt zu einer inhaltlichen Änderung des Sondereigentums aller Wohnungseigentümer.

3. Für die Geschäftswertfestsetzung ist der Wert des Nutzungsrechts maßgebend. Dieser kann durch einen im notariellen Kaufvertrag angesetzten Kaufpreis bestimmt sein, sofern dieser dem Verkehrswert nicht offensichtlich widerspricht.

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IBRRS 2017, 0635
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anforderungen an Bescheinigung der Vollmacht durch den Notar

OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.01.2017 - 15 W 2134/16

Den Anforderungen des § 34 GBO in Verbindung mit § 21 Abs. 3 BNotO genügt eine Bescheinigung, mit der als Ergebnis einer Subsumtion des Notars bestätigt wird, dass in Bezug auf ein konkretes Rechtsgeschäft der Vertreter kraft Vollmacht für den Vertretenen handeln durfte. Nicht erforderlich ist, dass die abstrakten Grenzen der Vertretungsberechtigung - wie die Befugnis zum Selbstkontrahieren - wiedergeben werden.

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IBRRS 2017, 0045
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 12.10.2016 - V ZB 178/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2016

IBRRS 2016, 3189
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Urteil vom 07.11.2016 - AnwZ(Brfg) 47/15

Zur berufsrechtlichen Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen, im Gerichtssaal getragenen Anwaltsrobe.

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IBRRS 2016, 2809
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vertretung durch mehrere Anwälte im Anfechtungsverfahren?

AG Itzehoe, Beschluss vom 01.04.2016 - 97 C 16/15

1. Die Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts ist grundsätzlich ausreichend. Etwas anderes gilt nicht schon deshalb, weil das Vertrauensverhältnis einzelner Wohnungseigentümer zum Verwalter erschüttert worden ist und die Beauftragung des Anwalts ohne Rücksprache erfolgt ist.

2. Denn wäre eine Beauftragung mehrerer Anwälte bereits dann geboten, wenn auf Vertrauensmängel zwischen Verwalter und einzelner Wohnungseigentümer abzustellen wäre, stellte die Mehrfachvertretung nicht die Ausnahme, sondern den Regelfall dar.

3. Bei Anwendung der im Kostenrecht gebotenen typisierenden Betrachtungsweise ist es daher sachgerecht, Interessenkonflikte zwischen den beklagten Wohnungseigentümern und dem Verwalter im Rahmen von § 50 WEG unberücksichtigt zu lassen.

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IBRRS 2016, 2789
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vollstreckungsabwehrklage: Zum Entstehen der Verfahrensgebühr

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.04.2016 - 14 W 154/16

Auch allein durch die Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 ZPO wird eine die Verfahrensgebühr auslösende Tätigkeit entfaltet, da hierin prozessbezogener Schriftverkehr zu sehen ist. Auf die Rechtshängigkeit der nach § 767 ZPO kommt es insoweit nicht an.*)

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IBRRS 2016, 2770
RechtsanwälteRechtsanwälte
Richter a. D. darf an ehemaligem Dienstgericht nicht als Anwalt auftreten!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15

1. Einem Ruhestandsrichter des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Auftreten als Rechtsanwalt vor dem Gericht seiner früheren Dienstleistung nach Maßgabe der § 71 DRiG, § 41 BeamtStG, § 2 Abs. 2 LRiStaG-NW, § 52 Abs. 5 LBG-NW zu untersagen; der zuständigen letzten dienstvorgesetzten Behörde kommt hierbei kein Ermessen zu.*)

2. Die Anwendung der vorgenannten dienstrechtlichen Ermächtigungsgrundlage wird nicht durch die berufsrechtlichen Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und namentlich nicht durch § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO gehindert.*)

3. Ein Tätigkeitsverbot nach § 41 Satz 2 BeamtStG hat bei einem Beamten oder Richter im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, der vorzeitig, aber weniger als zwei Jahre vor dem Erreichen der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in den Ruhestand getreten ist, spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt des für ihn geltenden Regelruhestandseintritts zu enden; die Regelung des § 52 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 LBG-NW ist insoweit teleologisch zu reduzieren.*)

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IBRRS 2016, 2278
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsrichterbestellung erfolglos: Geschäftsgebühr für Aufforderungsschreiben?

OLG München, Beschluss vom 03.08.2016 - 34 SchH 9/15

Fordert die Partei eines Schiedsvertrags über ihre anwaltlichen Vertreter die Gegenseite zum Zweck der Konstituierung eines Schiedsgerichts erfolglos zur Schiedsrichterbestellung auf, kann eine Geschäftsgebühr für das Aufforderungsschreiben nicht auf der Grundlage der Kostengrundentscheidung des gerichtlichen Bestellungsbeschlusses im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2016, 2041
ProzessualesProzessuales
Unterschrift mit "i.A." reicht nicht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2015 - Kart 3/15 (V)

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 2008
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unterschrift mit "i.A." reicht nicht!

BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - KVZ 53/15

1. Wird die Unterschrift unter einem bestimmenden Schriftsatz lediglich mit dem Zusatz "i.A." geleistet, gibt der Rechtsanwalt damit zu erkennen, dass er nicht die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehmen, sondern gegenüber dem Gericht nur als Erklärungsbote auftreten will. Dies gilt auch für das kartellverwaltungsgerichtliche Verfahren.

2. Die Klärung der Identität und Postulationsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ist nur dann zulässig, wenn bis zum Fristablauf klar ist, dass die Unterschrift von einem Rechtsanwalt stammt.

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IBRRS 2016, 1455
RechtsanwälteRechtsanwälte
Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn

BFH, Urteil vom 10.03.2016 - VI R 58/14

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten.*)

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IBRRS 2016, 1367
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wettbewerbswidrige Herabsetzung des Mitbewerbers von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt

BGH, Urteil vom 31.03.2016 - I ZR 160/14

1. Nutzt ein Rechtsanwalt seine Kontakte zu Medien, um über eine Berichterstattung zu aktuellen Rechtsstreitigkeiten vorrangig potentielle Mandanten auf seine anwaltlichen Dienstleistungen aufmerksam zu machen, liegt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor.*)

2. Zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar, die beide am selben Ort im Bereich des Immobilienrechts tätig sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn abträgliche Äußerungen des Rechtsanwalts über die Notartätigkeit sich nachteilhaft auch im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit des Anwaltsnotars auswirken können.*)

3. Eine Tatsachenbehauptung im Sinne des § 4 Nr. 8 UWG 2008 kann ausscheiden und ein Werturteil vorliegen, wenn ein strafrechtlich relevanter Vorwurf erhoben wird, der eine komplexe rechtliche Würdigung erfordert und bei dem der wertende Gehalt der Äußerung einen etwaigen Tatsachenkern überlagert (hier: "Ich halte das für organisierte Wirtschaftskriminalität, bei der gezielt Anleger ruiniert werden").*)

4. § 4 Nr. 7 UWG 2008 ist inhaltsgleich in die Neufassung des § 4 Nr. 1 UWG übernommen worden, so dass ein Verstoß gegen § 4 Nr. 7 UWG 2008 zugleich die Voraussetzungen des § 4 Nr. 1 UWG erfüllt.*)

5. Der gegenüber einem Rechtsanwalt und Notar in einem Zeitungsartikel von einem Rechtsanwalt erhobene Vorwurf kriminellen Handelns und einer gezielten Ruinierung von Anlegern kann besonders schwer wiegen und auch in Abwägung mit der Meinungsfreiheit einen Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers begründen, wenn dieser Bewertung im Kontext der Äußerung eine sachliche Grundlage fehlt.*)

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IBRRS 2016, 1074
Mit Beitrag
NotareNotare
Makler bevollmächtigt? Notar muss nachfragen!

LG Freiburg, Beschluss vom 15.02.2016 - 3 OH 29/15

1. Zu den Sorgfaltspflichten des Notars, wenn er durch einen Makler ohne schriftliche Eigentümervollmacht mit der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags beauftragt wird.*)

2. Die Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht richtet sich nach § 179 BGB analog. Dabei kommt auch § 179 Abs. 2 BGB zur Anwendung.*)

3. Haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 Abs. 2 BGB nur auf das negative Interesse, so begründet allein der Arbeitsaufwand des Notars noch keinen Vermögensschaden.*)

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IBRRS 2016, 0981
RechtsanwälteRechtsanwälte
Beleidigung kann Zulassung kosten!

AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2015 - 1 AGH 25/15

Einer juristischen Assessorin, die während ihrer Referendarzeit einen ihrer Ausbilder in massiver Form beleidigt, deswegen strafrechtlich rechtskräftig verurteilt wird, kann die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen sein.*)

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IBRRS 2016, 0975
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kündigung ist nur bei tatsächlichem Eingang des Faxes wirksam!

AG Hamburg, Urteil vom 20.05.2015 - 49 C 501/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0866
NotareNotare
Wie weit reicht der Anwendungsbereich der notariellen Eigenurkunde?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.11.2015 - 3 W 54/15

1. Der Anwendungsbereich der notariellen Eigenurkunde ist nicht darauf beschränkt, verfahrensrechtliche Erklärungen der Beteiligten zu ändern, zu ergänzen oder zu berichtigen, soweit dies zum grundbuchlichen Vollzug dieser Urkunde erforderlich ist. Sie kann auch materiellrechtliche Erklärungen zum Gegenstand haben, jedenfalls soweit diese dem Geschäftskreis des Notars zuzuordnen sind.*)

2. Zum Umfang einer dem Notar erteilten Vollmacht, die gerichtliche Genehmigung nach § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB entgegenzunehmen, dem anderen Teil mitzuteilen und diese Mitteilung für ihn in Empfang zu nehmen.*)

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IBRRS 2016, 0442
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Erledigung fristgebundener Sachen muss jeden Tag kontrolliert werden!

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZB 15/15

1. Ein Rechtsanwalt hat durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört dabei die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird.*)

2. Die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze mittels Abgleich mit dem Fristenkalender dient auch dazu, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht. Deshalb ist dabei, ggf. anhand der Akten, auch zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze tatsächlich abgesandt worden sind.*)

3. Auch im Falle einer Einzelweisung des Rechtsanwalts an einen Mitarbeiter, einen Schriftsatz noch am selben Tag zu versenden, sind ausreichende Sicherheitsvorkehrungen dagegen zu treffen, dass sie nicht in Vergessenheit gerät und die zu treffende Maßnahme unterbleibt.*)

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IBRRS 2016, 0450
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Keine Aktenversendungspauschale für justizinterne Personal- und Sachkosten

OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2016 - 2 W 32/16

Fallen für die Versendung von Akten keine Auslagen an Dritte, sondern nur justizintern Personal- und Sachkosten an, ist der Ansatz der Pauschale nach Nr. 9003 KV GKG nicht gerechtfertigt.*)

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IBRRS 2016, 0399
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fehler dürfen sich nicht wiederholen!

BGH, Beschluss vom 13.01.2016 - XII ZB 653/14

Sind einer Rechtsanwaltsfachangestellten in der Vergangenheit bei der Fertigung oder Versendung fristgebundener Schriftsätze Fehler unterlaufen, so muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass sich solche nicht wiederholen.*)

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IBRRS 2016, 0252
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ob Abmahnung oder einstweilige Verfügung: Tätigkeitsgegenstand bleibt derselbe!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2015 - 14 W 220/15

Hat eine Wettbewerbsverletzung zunächst zu einer Abmahnung und später zu einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geführt, ist Gegenstand der Abmahnung und des anschließenden Verfügungsverfahrens jeweils der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch. Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist daher derselbe, die vom Antragsgegner ausgeglichene Geschäftsgebühr (RVG-VV 2300) hälftig auf die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren anzurechnen. Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV ordnet die Anrechnung für eine Tätigkeit wegen "desselben Gegenstands" an; ob unterschiedliche Angelegenheiten (§ 17 RVG) vorliegen, ist unerheblich.*)

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IBRRS 2016, 0251
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Terminsgebühr bei widersprechenden Darstellungen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2015 - 14 W 491/15

Die Festsetzung einer Terminsgebühr für die Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ist abzulehnen, wenn die Darstellungen der Prozessbevollmächtigten beider Seiten einander widersprechen und eine verlässliche Sachaufklärung mit den im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren bestehenden sonstigen Erkenntnismöglichkeiten ebenfalls scheitert.*)

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IBRRS 2016, 0264
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unterschriftenmappe darf nicht ohne Unterschrift zurückgegeben werden!

BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - V ZB 161/14

1. Die auf dem Fehlen der Unterschrift beruhende Versäumung einer Rechtsmittel(begründungs)frist ist von dem Rechtsanwalt auch dann verschuldet, wenn er irrtümlich annimmt, dass es seiner Unterschrift auf einem ihm vorgelegten Schriftsatz nicht mehr bedürfe, weil er die für das Gericht bestimmte Ausfertigung bereits unterzeichnet habe. Ein Rechtsanwalt darf einen ihm in einer Unterschriftenmappe zur Unterzeichnung vorgelegten Schriftsatz nur dann ohne Unterschrift an das Büro zurückgeben, wenn er sich zuvor durch Nachfrage vergewissert hat, dass die (scheinbar erneute) Vorlage auf einem Büroversehen beruht.*)

2. Der Grundsatz, dass es nach Erteilung einer Einzelanweisung des Rechtsanwalts an seine Angestellte, deren Befolgung eine versäumte Frist gewahrt hätte, auf Vortrag zu den allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen in einer Rechtsanwaltskanzlei nicht ankommt, gilt nur so lange, wie der Rechtsanwalt auf die Ausführung der Weisung vertrauen darf.*)

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IBRRS 2016, 0247
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RechtsanwälteRechtsanwälte
Honorarobergrenze zugesagt: Keine Kostenfestsetzung nach RVG!

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.12.2015 - 14 W 777/15

Tritt der Mandant dem Kostenfestsetzungsantrag seines Bevollmächtigten mit dem Einwand entgegen, es sei ein bestimmter Betrag als Kostenobergrenze genannt worden, handelt es sich um einen die Festsetzung nach § 11 RVG hindernden Einwand, sofern die Behauptung nicht ersichtlich jeder tatsächlichen Grundlage entbehrt (hier verneint). Auch die Festsetzung des zugestandenen Höchstbetrages ist abzulehnen.*)

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