Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Rechtsanw�lte und Notare

2987 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 0644
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Haftung für Vorschüsse

LG Lüneburg, Urteil vom 17.02.2006 - 4 S 77/05

1. Macht ein Rechtsanwalt die Übernahme eines Prozessauftrages und die Wahrnehmung eines gerichtlichen Verhandlungstermins von einem Vorschuss in Höhe der Wahlanwaltsgebühren abhängig und wird seinem Mandanten anschließend Prozesskostenhilfe gewährt, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Vorschüsse an seinen Mandanten zurückzuzahlen.

2. Unterlässt der Rechtsanwalt die Rückzahlung, macht er sich gegenüber seinem Mandanten schadensersatzpflichtig, wenn die Inanspruchnahme der Staatskasse aufgrund des Anrechnung des Vorschusses nicht mehr in Frage kommt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0552
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Keine Nichtzulassungsbeschwerde in Anwaltssachen

BGH, Beschluss vom 17.10.2005 - AnwZ (B) 75/04

Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch der Justizgewährungsanspruch gebieten die Einrichtung eines Instanzenzuges. Es liegt in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, ob er für bestimmte Streitigkeiten Rechtszüge einrichtet, welche Zwecke er damit verfolgt und wie er sie im einzelnen regelt. Die in § 223 Abs. 3 BRAO getroffene Regelung ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0550
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0540
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Überwachung des elektronischen Fristenkalenders bei Löschungen

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.10.2005 - 2 UF 133/05

Verwendet ein Rechtsanwalt einen elektronischen Fristenkalender, bei dem Eintragungen infolge eines Versehens des Kanzleipersonals gelöscht werden können, ohne dass dies erkennbar wird, so werden die im Hinblick auf die Fristwahrung an die Büroorganisation zu stellenden Anforderungen auch dann nicht gewahrt, wenn er behauptet, er habe sein Personal ausdrücklich angewiesen, Löschungen zu unterlassen und die Einhaltung dieser Weisung durch Stichproben überwacht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0531
VergabeVergabe
Rechtsanwaltsgebühr

BayObLG, Beschluss vom 19.01.2006 - Verg 22/04

Legt ein Bieter gegen die seinen Antrag ablehnende Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde ein und beantragt er daneben die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde, so ist auch nach der Neuregelung durch das RVG die Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts für die Hauptsache (Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 Nr.4 i.V.m. Nr. 3200 VV) auf die Verfahrensgebühr für das vorläufige Verfahren (Nr. 3300 VV) anzurechnen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0509
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verminderte Gebühr nach 3105 VV RVG auch in weiterem Termin!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.11.2005 - 4 W 2257/05

Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG umfasst auch die Wahrnehmung eines weiteren Termins durch den Rechtsanwalt, wenn aufgrund erneuter Säumnis des Prozeßgegners lediglich ein Antrag auf Erlass eines zweiten Versäumnisurteils gestellt wird. Der Rechtsanwalt hat dann weder einen Anspruch auf eine weitere 0,5-Terminsgebühr, noch steht ihm die volle Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG zu.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0502
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Zu Notargebühren bei unrichtiger Sachbehandlung

OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 32 Wx 122/05

1) Der Anfall einer Notargebühr nach der KostO bestimmt sich nach den tatsächlich beurkundeten Willenserklärungen, auch wenn der gleiche Zweck kostengünstiger durch die Beurkundung anderer Willenserklärungen erreicht hätte werden können.*)

2) Die Aufhebung eines Vertrages stellt keine Vertragsänderung im Sinne des § 42 KostO dar.*)

3) Wegen unrichtiger Sachbehandlung im Sinne der §§ 141, 16 Abs. 1 KostO nicht erhoben werden Gebühren, welche diejenigen übersteigen, die entstanden wären, wenn der Notar eine kostensparendere, gleich sichere, sachdienliche und übliche Gestaltungsmöglichkeit gewählt hätte. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Gestaltungsmöglichkeit diese Anforderungen erfüllt, hat der Notar einen weiten Ermessensspielraum.*)

4) Soll ein Grundstückskaufvertrag, der ein Wiederkaufsrecht für die verkaufende Gemeinde für die Fälle der Weiterveräußerung ohne Bebauung oder des Nichtbeginns der Bebauung innerhalb von 5 Jahren enthält, vor Ablauf dieser Frist aufgehoben werden, stellt es keine unrichtige Sachbehandlung dar, wenn der Notar einen Aufhebungsvertrag anstatt einer Abänderung des Vertrages, die bereits jetzt den Wiederkauf ermöglicht, und einer anschließenden einseitigen Wiederkaufserklärung beurkundet. Dies gilt zumindest dann, wenn dem Notar bei dem Beurkundungstermin ausschließlich der Beschluss des Gemeinderats über die Zustimmung zur Vertragsaufhebung und nicht eine Zustimmung zur Vertragsänderung vorliegt und die Beurkundung des Aufhebungsvertrags nur geringfügig teurer ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0489
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fällt Terminsgebühr unter Kosten der Säumnis?

KG, Beschluss vom 13.12.2005 - 1 W 454/05

Sind in einem Termin beide Parteien anwaltlich vertreten, entsteht eine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104. Daran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn eine Partei in dem Termin keinen Antrag stellt und gegen sie ein Versäumnisurteil ergeht. Werden dieser Partei in einem nachfolgenden Urteil die Kosten ihrer Säumnis auferlegt, so fällt die einmal entstandene Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 nicht darunter.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0472
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Reisekosten des Unterbevollmächtigen als notwendige Kosten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2006 - 2 W 375/05

Kosten eines Unterbevollmächtigten sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder- verteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden oder solche erstattungsfähig wären.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0468
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Parteiverwechslung durch Rechtsanwalt bei Berufungseinlegung

OLG München, Beschluss vom 25.01.2006 - 7 U 5103/05

1. Verwechselt der Anwalt den Berufungsführer dahingehend, dass er ausdrücklich namens einer ausgeschiedenen Partei, die er als Drittwiderbeklagte neben der Klägerin anwaltlich bereits in erster Instanz vertreten hatte, Berufung einlegt, so kommt eine Rubrumsberichtigung nicht in Betracht.*)

2. Die Mitteilung des Anwalts, die Berufung sei für die Klägerin eingelegt, die Drittwiderbeklagte bleibe außen vor, ist als Rücknahme der für die Drittwiderbeklagte eingelegten Berufung auszulegen.*)

3. Ist aus dem Inhalt der Berufungsbegründung zu schließen, dass Rechtsmittelführer die Klägerin sein soll, so ist hierin eine Berufungseinlegung für die Klägerin zu sehen.*)

4. Ist diese nach § 517 ZPO verspätet, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Büroversehens nicht in Betracht, da der Anwalt den Berufungsschriftsatz nicht ungeprüft, insbesondere auch hinsichtlich der rechtsmittelführenden Partei, unterzeichnen und an das Rechtsmittelgericht weiterleiten darf.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0446
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Darf Notar Vorsitzender eines eingetragenen Vereins sein?

OLG Celle, Beschluss vom 24.01.2006 - Not 16/05

1. Die Tätigkeit eines Notars als Vorsitzender des Vorstandes eines eingetragenen Sportvereins, der eine in der ersten Bundesliga spielenden Fußballprofimannschaft unterhält, bedarf jedenfalls dann keiner Genehmigung der Notaraufsichtsbehörden, wenn die erwerbswirtschaftliche Betätigung der Profiabteilung in Kapitalgesellschaften ausgelagert ist, in deren geschäftsführenden Organen der Notar nicht mitwirkt.*)

2. Eine vorbeugende Untersagung der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied in Tochtergesellschaften eines Vereins ist als Auflage zur Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für die Übernahme einer Tätigkeit des Notars als Vereinspräsident nicht zulässig, solange konkrete Anhaltspunkte für die Annahme fehlen, der Notar werde ohne vorherige Genehmigung der Notaraufsichtsbehörden in den Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft eintreten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0445
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Haftung für Treuhandkonto

OLG Celle, Urteil vom 25.01.2006 - 3 U 184/05

1. Stellt ein Rechtsanwalt ein auf seinen Namen lautendes Treuhandkonto zur Verfügung, hat er die zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu prüfen.*)

2. Auf ein Treuhandkonto einzahlende Dritte sind in den Schutzbereich eines Treuhandvertrages einbezogen, wenn dieser vermögensschützenden Charakter hat.*)

3. Den Anleger trifft ein Mitverschulden, wenn er trotz offensichtlicher Nichterreichbarkeit des versprochenen Anlageerfolges dennoch eine Anlage tätigt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0442
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltliches Organisationsverschulden

BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - II ZB 33/04

Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt einen EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, aber nicht anordnet, dass die Eingaben in diesen Kalender jeweils durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über einen Drucker kontrolliert werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0435
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

BGH, Beschluss vom 18.10.2005 - AnwZ (B) 12/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0432
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

BGH, Beschluss vom 17.10.2005 - AnwZ (B) 73/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0408
SteuerrechtSteuerrecht

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - IX ZR 205/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0405
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Vergütung bei Vertretung durch Assessor

BGH, Beschluss vom 02.11.2005 - XII ZB 264/03

Einem Rechtsanwalt steht nach der bis zum 30. Juni 2004 geltenden, hier anzuwendenden Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung je nach den Umständen eine Vergütung in Höhe der vollen gesetzlichen Gebühren auch dann zu, wenn er durch einen Assessor vertreten wurde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0358
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Muss berufsunfähiger RA Reha-Maßnahmen durchführen?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.01.2006 - 8 LC 56/05

Nach der Satzung für das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist ein berufsunfähiges Mitglied bislang nicht verpflichtet, sich Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Berufsfähigkeit zu unterziehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0348
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

BGH, Beschluss vom 17.10.2005 - AnwZ (B) 66/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0346
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

BGH, Beschluss vom 17.10.2005 - AnwZ (B) 16/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0342
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 27.10.2005 - AnwZ(B) 88/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0333
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Mindestgebühren für Rechtsanwälte verstoßen gegen EU-Recht

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 01.02.2006 - Rs. C-202/04

1. Art. 81 EG-Vertrag in Verbindung mit Art. 10 EG-Vertrag steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, mit der eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte erlassen wird, und zwar auch nicht im Hinblick auf außergerichtliche Dienstleistungen, sofern die Regelung einer wirksamen Überwachung durch den Staat unterworfen worden ist und die Befugnis des Richters, von den in der Gebührenordnung festgelegten Sätzen abzuweichen, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht dahin ausgelegt wird, dass die wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Regelung eingeschränkt werden.

2. Art. 49 EG-Vertrag steht einer nationalen Regelung entgegen, mit der durch eine Gebührenordnung Mindestgebühren für Rechtsanwälte festgelegt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0332
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Mindestgebühren für Rechtsanwälte verstoßen gegen EU-Recht

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 01.02.2006 - Rs. C-94/04

1. Art. 81 EG-Vertrag in Verbindung mit Art. 10 EG-Vertrag steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, mit der eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte erlassen wird, und zwar auch nicht im Hinblick auf außergerichtliche Dienstleistungen, sofern die Regelung einer wirksamen Überwachung durch den Staat unterworfen worden ist und die Befugnis des Richters, von den in der Gebührenordnung festgelegten Sätzen abzuweichen, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht dahin ausgelegt wird, dass die wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Regelung eingeschränkt werden.

2. Art. 49 EG-Vertrag steht einer nationalen Regelung entgegen, mit der durch eine Gebührenordnung Mindestgebühren für Rechtsanwälte festgelegt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0305
ProzessualesProzessuales
Belehrungspflichten des Rechtsanwalts

BGH, Urteil vom 08.12.2005 - IX ZR 188/04

Der Rechtsanwalt ist nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung gegen seinen Auftraggeber nicht zu dem Hinweis verpflichtet, dass durch die unaufgeforderte Abgabe einer Abschlusserklärung möglicherweise eine sonst eintretende Kostenbelastung vermieden werden kann, solange er dem Kostengesichtspunkt bei den Entscheidungen seines Auftraggebers nur untergeordnete Bedeutung beimessen darf.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0281
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Bestellung zum Notar

BGH, Beschluss vom 28.11.2005 - NotZ 18/05

Hat die Landesjustizverwaltung bei der Besetzung von ausgeschriebenen (Anwalts-)Notarstellen eine nach Abschluss des fachgerichtlichen Konkurrentenstreitverfahrens vom Bundesverfassungsgericht erlassene einstweilige Verfügung auf Freihaltung einer Stelle für einen Mitbewerber unbeachtet gelassen, so kann der unberücksichtigt gebliebene Mitbewerber in dem nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht an die Fachgerichte zurückverwiesenen Verfahren nicht die Zuteilung einer weiteren Notarstelle (ohne vorherige Ausschreibung) verlangen (Abgrenzung zu BVerwGE 118, 370).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0274
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Bestellung zum Notar

BGH, Beschluss vom 28.11.2005 - NotZ 34/05

Die Entscheidung der Landesjustizverwaltung ein auf der Grundlage der §§ 17 ff. AVNot NRW 2002 in Gang gesetztes Besetzungsverfahren mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304), in der die Verfassungswidrigkeit der darin niedergelegten Auswahlmaßstäbe festgestellt worden ist, abzubrechen, ist nicht schon deshalb ermessensfehlerhaft, weil zum Zeitpunkt des Abbruchs die Auswahlentscheidung bereits getroffen und die Ernennung des ausgewählten Bewerbers nur deshalb noch nicht erfolgt war, weil unterlegene Mitbewerber Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt hatten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0264
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fristenkontrolle: In Familiensachen allgemeine Büroanweisung!

BGH, Beschluss vom 09.11.2005 - XII ZB 140/05

Insbesondere in Familiensachen ist durch allgemeine Büroanweisung des Rechtsanwalts sicherzustellen, dass bei zwei oder mehr Rechtsmitteln in einem oder mehreren Verfahren derselben Partei auch am gleichen Tag ablaufende Fristen jeweils gesondert und unverwechselbar im Fristenkalender eingetragen werden (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1987 - IVb ZB 132/86 - FamRZ 1987, 1017 f. und vom 25. März 1992 - XII ZB 25/92 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 25).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0241
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Kein Beschwerderecht des Beteiligten bei Ablehnung des Konkurrenten

BGH, Beschluss vom 28.11.2005 - NotZ 26/05

Gegen den den Antrag eines Konkurrenten auf gerichtliche Entscheidung zurückweisenden Beschluss steht dem von der Justizverwaltung ausgewählten Bewerber mangels Beschwer ein selbständiges Beschwerderecht nicht zu. Dies gilt auch dann, wenn den Gründen der angefochtenen Entscheidung (hier: Billigung des Abbruchs des Bewerbungsverfahrens) zu entnehmen ist, dass auch seine Bewerbung keinen Erfolg (mehr) haben wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0240
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeistand muss Rechtsnachteil der Verjährung abwenden

BGH, Urteil vom 17.11.2005 - IX ZR 8/04

1. Zur Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid, wenn Ansprüche aus eigenem und aus abgetretenem Recht geltend gemacht werden.*)

2. Ein Rechtsbeistand hat seinen Auftraggeber vor Rechtsnachteilen durch Verjährung zu bewahren, auch wenn dieser zusätzlich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.*)

3. Vertragliche Schadensansprüche gegen einen nicht kammerangehörigen Rechtsbeistand unterlagen auch nach altem Recht der Regelverjährung; dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.*)

4. Wegen der Pfändung und Überweisung eines Teils der Klageforderung nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz ist eine Klageänderung im Revisionsverfahren nicht geboten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0239
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten für wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Verfahrenskosten?

BGH, Beschluss vom 20.10.2005 - I ZB 21/05

Die auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG nicht anrechenbare Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 dieser Anlage für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zählt nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i.S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO, § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG festgesetzt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0213
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Unterzeichnung der Berufungsbegründung durch den Rechtsanwalt

BGH, Beschluss vom 22.11.2005 - VIII ZB 40/05

Zum Erfordernis der Unterzeichnung der Berufungsbegründung durch einen postulationsfähigen Rechtsanwalt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0212
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Anderkontogelder: Sicherung für den Insolvenzfall berücksichtigen!

BGH, Urteil vom 08.12.2005 - III ZR 324/04

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagen-sicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842) mit der umfassend ausgestalteten Pflicht der Kreditinstitute, Kunden über die Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung und vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich über die für die Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren (§ 23a Abs. 1 KWG), ist der Notar verpflichtet, bei der Annahme anvertrauter Gelder, die einem Notaranderkonto zuzuführen sind, die Sicherung für den Insolvenzfall zu berücksichtigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0204
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

BGH, Beschluss vom 26.10.2005 - AnwZ (B) 55/05

1. In streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist über die Ablehnung eines Richters in entsprechender Anwendung der §§ 42 ff ZPO zu befinden.

2. Gemäß § 42 Abs. 2 ZPO setzt die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit einen Grund voraus, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Gründe für ein solches Misstrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0200
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Beschluss vom 11.10.2005 - AnwZ(B) 43/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0191
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten in einem Drittschuldnerprozess

BGH, Beschluss vom 20.12.2005 - VII ZB 57/05

1. Die dem Gläubiger in einem Drittschuldnerprozess entstandenen notwendigen Kosten können, soweit sie nicht beim Drittschuldner beigetrieben werden können, im Verfahren nach § 788 ZPO festgesetzt werden.*)

2. Das gilt hinsichtlich entstandener Anwaltskosten auch dann, wenn der Drittschuldnerprozess vor dem Arbeitsgericht geführt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0187
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verlust der Rechtsanwalts-Zulassung: Folgen für den Prozess

OLG Celle, Urteil vom 22.12.2005 - 5 U 111/05

1. Verliert in einem Anwaltsprozess der Anwalt einer Prozesspartei seine Zulassung, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens ein.

2. Tritt der frühere Anwalt weiter als Prozessbevollmächtigter einer Partei auf und stellt einen Klageabweisungsantrag, so ist das auf die Verhandlung ergangene Urteil wirkungslos.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0184
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei

OLG München, Beschluss vom 23.01.2006 - Verg 22/05

Im Verfahren vor der Vergabekammer sind Verdienstausfall und Fahrtkosten für die Anreise einer Partei aus einer 250 km entfernten Stadt zur Wahrnehmung von Akteneinsicht in die Akten der Vergabestelle jedenfalls dann keine notwendigen Auslagen, wenn zugleich ein im Vergaberecht versierter Rechtsanwalt für die Partei Akteneinsicht nimmt, von dem nach den Umständen erwartet werden kann, dass er eigenständig die für die Vertretung des Mandanten nötigen bzw. hilfreichen Unterlagen ausfindig macht und kopiert.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0182
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fachanwalt: Fortbildungspflicht

AGH Hessen, Beschluss vom 02.05.2005 - 2 AGH 21/03

Auch wenn ein Fachanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur in einem sehr geringen Umfang ausübt, ist er zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Denn der Zweck der Pflicht zur Fortbildung ist die Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandards für alle Fachanwälte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0181
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fachanwalt: Inhalt und Umfang des Fachgespräches

AGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.06.2005 - AGH 58/2004 (II)

1. Die Fachausschüsse der Rechtsanwaltskammer besitzen kein selbstständiges Prüfungsrecht hinsichtlich der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Rechtsanwalts auf seinem Fachgebiet. Sie sind lediglich auf die Überprüfung formalisierter Nachweise beschränkt. Dies gilt auch für das Fachgespräch gemäß § 7 FAO.

2. Das Fachgespräch ist kein echtes Prüfungsgespräch. Lediglich die durch die vorgelegten Unterlagen bereits erbrachten Nachweise sollen inhaltlich überprüft oder ergänzt werden können, wenn hierzu nach der Maßgabe des § 7 Abs. 1 FAO tatsächlich Veranlassung besteht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0180
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fachanwalt: Vorlage der Aufsichtsarbeit im Original?

AGH Hessen, Beschluss vom 02.05.2005 - 2 AGH 15/04

1. Die Vorlage der Aufsichtsarbeiten im Original stellt keine zwingende Antragsvoraussetzung dar.

2. Der Bewerber kann vielmehr seine besonderen theoretischen Kenntnisse auch in anderer Weise als durch Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen (vgl. Wortlaut des § 6 FAO). Damit muss es auch möglich sein, den Nachweis der Teilnahme an mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen in anderer Weise zu führen als durch Vorlage der Aufsichtsarbeiten im Original.

3. Einer Rechtsanwaltskammer – bzw. ihrem Fachausschuss – steht kein materielles Prüfungsrecht im Hinblick auf den Inhalt der gefertigten Aufsichtsarbeit und ihre Bewertung zu.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0158
VergabeVergabe
Rechtsanwaltsgebühr: Bestimmung des Streitwerts

OLG München, Beschluss vom 14.09.2005 - Verg 15/05

1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ist ein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff GWB zum zuständigen Vergabesenat statthaft ist.

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 50 Abs. 2 GKG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG und beträgt 5% der Bruttoauftragssumme. Auszugehen ist vom Wert der Auftragssumme, hilfsweise der Angebotssumme, also demjenigen Betrag, für den der Bieter den Zuschlag erhalten hat oder erhalten will. Zu berücksichtigen sind zudem Optionsrechte, bei denen der Unternehmer dem Auftraggeber das bindende Recht einräumt, durch einseitige gestaltende Erklärung eine Verlängerung des Vertrags zustande zu bringen.

3. Betrifft die Rahmenvereinbarung die Ausstattung von 26 Leitstellen, verpflichtet sich der Auftragnehmer also, die Leistungen 26 Mal zu erbringen, erhält zugleich aber auch die Chance, ebenso oft den vereinbarten Preis zu vereinnahmen, ist nicht der einfache, sondern der 26-fache Wert der Angebotssumme maßgeblich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0126
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Haftung bei Belehrung über Insolvenzfestigkeit bei Vollstreckung

BGH, Urteil vom 06.07.2000 - IX ZR 198/99

1) Ein Rechtsanwalt, der einen Gläubiger wegen der Vollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil berät, muß diesen über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der Sicherungsvollstreckung belehren, wenn er weiß oder wissen muß, daß der Schuldner in angespannten finanziellen Verhältnissen lebt und seinen Sitz in den neuen Bundesländern hat oder ihn dorthin verlegen will.*)

2) Wenn im Haftpflichtprozeß die Frage, ob dem Anspruchsteller durch die schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängt, muß das Regreßgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden (gewesen) wäre. Dies gilt auch dann, wenn das andere Verfahren unterbrochen ist und noch fortgesetzt werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0123
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Grundurteils

BGH, Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 45/98

1. Zur Unzulässigkeit eines Grundurteils über einen Klageanspruch, der aus einem Zahlungs- und unbezifferten Feststellungsantrag besteht.*)

2. Zur haftungsausfüllenden Kausalität, wenn der Rechtsanwalt nicht rechtzeitig für seinen Mandanten Klage gegen eine Änderungskündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz erhoben hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0103
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beurkundungsbedürftigkeit einer Veräußerungsvollmacht?

BGH, Beschluss vom 08.12.2005 - IX ZR 296/01

Auch für Vereinbarungen über ein Grundstücksgeschäft, die wirtschaftlich einer Veräußerungspflicht gleichkommen, besteht nach dem Normzweck des § 313 BGB a.F. der Formzwang. Für eine unwiderruflich erteilte Veräußerungsvollmacht gilt nichts anderes.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0075
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Mitwirkungsverbot

OLG Celle, Beschluss vom 04.10.2005 - Not 10/05

Das Mitwirkungsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeurkG greift nicht ein, soweit sich die Tätigkeit der bevollmächtigten Sozien eines Notars auf Erklärungen beschränkt, die lediglich dem Vollzug, der Durchführung oder Abwicklung der zugrunde liegenden Immobilenkaufverträge dient. Das gilt auch dann, wenn die den Sozien erteilte Vollmacht zu weitergehenden Rechtshandlungen ermächtigt, die aber tatsächlich nicht vorgenommen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0072
ProzessualesProzessuales
Rücknahme der Berufung: Gebühr

OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.11.2005 - 2 WF 204/05

Bei Zurücknahme einer Berufung innerhalb der Begründungsfrist kann die gegnerische Partei bei Stellung eines Antrages auf Zurückweisung (nur) eine 1,1fache Gebühr nach Nr 3201 VV RVG erstattet verlangen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0071
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Keine Erlaubnis zur Rechtsberatung: Irreführende Werbung

OLG Oldenburg, Urteil vom 08.09.2005 - 1 U 28/05

Zu den Voraussetzungen irreführender Werbung eines Unternehmens, das ohne Erlaubnis zur Rechtsberatung Beratungsdienstleistungen gegenüber verschuldeten Verbrauchern anbietet und hierfür wirbt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0055
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann Rechtsanwalt den Höchstsatz als Vergütung verlangen?

OLG München, Beschluss vom 11.01.2006 - Verg 21/05

Der Höchstsatz einer 2,5-fachen Geschäftsgebühr für die Tätigkeit eines Anwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren ist nur bei überdurchschnittlich umfangreichen und schwierigen Fällen gerechtfertigt. In einem durchschnittlich schwierigen Nachprüfungsverfahren ist ein solcher Ansatz auch dann unbillig, wenn eine mündliche Verhandlung vor der Vergabekammer stattgefunden hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0029
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Abrechnen der Kosten des automatisierten Grundbuchabrufs

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2005 - 3 W 221/05

Die von der Justiz für die automatisierte Gewährung der Einsicht in das Grundbuch erhobenen Gebühren kann der Notar dem Zahlungspflichtigen als verauslagte Gerichtskosten in Rechnung stellen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0004
ImmobilienImmobilien
Notarkosten: Geschäftswert bei Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung

BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZB 103/05

1. Der Geschäftswert für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags bestimmt sich nach dem Gesamtwert der Leistungen des Käufers; ist der Verkehrswert des verkauften Grundstücks höher, ist dieser maßgebend.*)

2. Die Übernahme einer Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung in einem Grundstückskaufvertrag ist eine vermögensrechtliche Angelegenheit im Sinne von § 30 Abs. 1 KostO, auch wenn der Verkäufer kein wirtschaftliches, sondern ein ideelles Interesse an der Erfüllung der Verpflichtung hat.*)

3. Gewährt der Grundstücksverkäufer dem Käufer für die Übernahme einer Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung einen Preisnachlass, ist mangels anderer Anhaltspunkte die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Verkehrswert des Grundstücks als Wert der übernommenen Verpflichtung anzusetzen; entspricht der Kaufpreis dem Verkehrswert, ist der Wert der Verpflichtung grundsätzlich mit einem prozentualen Anteil des Kaufpreises unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.*)

Dokument öffnen Volltext