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Sachgebiet: Rechtsanw�lte und Notare

2987 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 3046
ProzessualesProzessuales
Keine Terminsgebühr bei Vergleich im schriftlichen Verfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2005 - 12 W 78/05

Die Mitwirkung am Zustandekommen des im Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossenen Vergleichs lässt für den Beschwerdeführer keine Gebühr nach Nr. 3104 Anlage 1 zum RVG entstehen.*)

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IBRRS 2005, 3043
VergabeVergabe
Erstattung von nur zur Beratung entstandenen Rechtsanwaltskosten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2005 - 1 Verg 2/05

1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß den §§ 116 ff GWB zum Vergabesenat gegeben ist.

2. Über Beschwerden gegen Nebenentscheidungen der Vergabekammern - wie Entscheidungen über die Kosten und die Auslagen, selbst wenn sie isoliert getroffen worden sind - kann generell ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

3. Die Entscheidung über die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die zur nur Beratung im Vergabekammerverfahren entstanden sind, kann erst im Verfahren der Kostenfestsetzung erfolgen.

4. Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten, die zur Beratung eines Antragstellers im Vergabekammerverfahren entstanden sind, richtet sich nach den Grundsätzen zur Erstattungsfähigkeit eines förmlich beauftragten Rechtsanwalts.

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IBRRS 2005, 3036
ProzessualesProzessuales
Erstattungsfähigkeit von Terminsreisekosten

KG, Beschluss vom 15.08.2005 - 1 W 281/05

Das Vorliegen eines Routinefalls, bei dem ein vorbereitendes Mandantengespräch in der Regel entbehrlich ist, kann verneint werden, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen der gegnerischen Partei angeordnet und der Rechtsanwalt der auswärtigen Partei - wie vom Gericht erbeten - gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO bevollmächtigt sein soll.*)

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IBRRS 2005, 3005
ProzessualesProzessuales
Terminsgebühr bei Vergleichsabschluss?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.06.2005 - 1 W 692/05

Bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO fällt eine 1,2 Terminsgebühr an, wenn die Parteivertreter außergerichtliche Vergleichsgespräche führen (Abgrenzung zu OLG Nürnberg, 3 W 4006/04; 2 W 208/05).*)

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IBRRS 2005, 2993
ProzessualesProzessuales
Kostenverteilung bei gemeinsam vertretenen Streitgenossen

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VIII ZB 114/04

Bei unterschiedlichem Prozessausgang für gemeinsam von demselben Rechtsanwalt vertretene Streitgenossen, kann derjenige mit der günstigeren Erstattungsquote gegenüber dem Prozessgegner grundsätzlich den vollen Haftungsanteil ansetzen, den der Streitgenosse dem gemeinsamen Anwalt schuldet.

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IBRRS 2005, 2960
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verjährungsbeginn der Anwaltshaftung

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - IX ZR 197/01

Zum Verjährungsbeginn der Anwaltshaftung im Falle eines rechtlich umstrittenen Rücktritts vom Vertrag, der (günstigere) Schadensersatzansprüche ausschließt.*)

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IBRRS 2005, 2907
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Grenzen des Wettbewerbsverbotes

BGH, Urteil vom 18.07.2005 - II ZR 159/03

Eine Überschreitung der räumlichen, gegenständlichen und zeitlichen Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots (hier: Anwaltssozietät) kann nicht mit dem Wunsch gerechtfertigt werden, den ausgeschlossenen Gesellschafter einer besonderen Sanktion zu unterwerfen.*)

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IBRRS 2005, 2797
ImmobilienImmobilien
Zwangsvollstreckung bei hälftigem Eigentumsanteil

OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005 - 3 U 71/05

Übersendet ein Mandant seinem Prozessbevollmächtigten nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrags einen Grundbuchauszug, aus dem sich ein hälftiger Eigentumsanteil der Schuldnerin an einem Grundstück ergibt, ist der Anwalt dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Mandant von einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie Abstand genommen hat.*)

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IBRRS 2005, 2795
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Notare müssen auch weiterhin in die Notarkassen einzahlen

BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotZ 13/05

Zur Errichtung einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts - hier: Ländernotarkasse - durch ein Bundesgesetz.*)

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IBRRS 2005, 2781
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Mahnverfahren

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2005 - 15 W 23/05

Die Beauftragung eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren verursacht zusätzliche Kosten, wenn sich ein streitiges Verfahren vor einem Landgericht anschließt, in dem ein Rechtsanwalt für den Kläger auftreten muss. Die Kosten des Rechtsbeistands sind in diesem Fall nur dann erstattungsfähig, wenn der Kläger wirtschafltich sinnvolle Gründe dafür hatte, dass er den Rechtsanwalt nicht schon im Mahnverfahren beauftragt hat.*)

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IBRRS 2005, 2747
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Keine Belehrungspflicht hinsichtlich künftigen Lastenausgleichs

KG, Urteil vom 08.07.2005 - 9 U 362/03

Ein Notar ist nicht verpflichtet, den Verkäufer eines Grundstücks über dessen mögliche Verpflichtung zur Rückzahlung von Lastenausgleich zu belehren, wenn er keine Kenntnis von der Gewährung einer Entschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz hatte und der Kaufpreis angemessen ist.*)

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IBRRS 2005, 2742
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Terminsgebühr nach dem 1. Justizmodernisierungsgesetz

OLG Jena, Beschluss vom 21.07.2005 - 9 W 245/05

Dem Rechtsanwalt steht auch nach Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes am 01.09.2004 in entsprechender Anwendung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG die Terminsgebühr zu, wenn im schriftlichen Vorverfahren auf der Grundlage des § 307 S. 2 ZPO (n.F.) ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.*)

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IBRRS 2005, 2713
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwalt darf Architekt auf Briefkopf führen

BGH, Beschluss vom 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04

Es liegt kein Verstoß gegen die Berufsordnung für Rechtsanwälte vor, wenn Anwälte auf ihren Briefbögen an prominenter Stelle ihre Kooperationspartner (hier einen Architekten) aufführen.

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IBRRS 2005, 2706
VergabeVergabe
Bestimmung der Auftragssumme und des Gebührensatzes des Rechtsanwalts

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.08.2005 - 1 Verg 4/05

1. Hat die Vergabekammer im Kostenfestsetzungsverfahren unzulässigerweise eine isolierte Festsetzung des Gegenstandswertes vorgenommen, so kann der Vergabesenat im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen diese Entscheidung die gesamte Kostenfestsetzung an sich ziehen, wenn die Beteiligten einer solchen Entscheidung nicht widersprechen.*)

2. Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Auftragssumme in § 50 Abs. 2 GKG ist dahin auszulegen, dass auf die geprüfte Bruttoangebotssumme desjenigen Angebots des Antragstellers abzustellen ist, welches eine Chance auf Zuschlagerteilung haben soll. Liegt ein Angebot des Antragstellers noch nicht vor, so ist auf die fiktive Angebotssumme bzw. - soweit hierfür individuelle Anhaltspunkte fehlen - auf den objektiven Wert der zu vergebenden Leistungen abzustellen. Hierfür bieten regelmäßig insbesondere die Schätzungen des Auftraggebers im Hinblick auf eine Überschreitung bzw. Unterschreitung des Schwellenwertes einen hinreichenden Anhaltspunkt. Bei einem inzwischen fortgeschrittenen Vergabeverfahren können auch die in der späteren Angebotsphase von anderen Bietern erklärten Angebotspreise einen gewichtigen Anhaltspunkt für den Wert des zu vergebenden Auftrags darstellen.*)

3. Zur Unbilligkeit der Bestimmung des Höchstgebührenansatzes von 2,5-fachen Gebühren in einem Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer.*)

4. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann eine Rahmengebühr nach § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG festgesetzt werden, ohne dass zuvor ein Gutachten des Vorstandes der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingeholt werden muss.*)

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IBRRS 2005, 2659
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werkvertragl. Gewährleistungsansprüche: Unzureichende Aufklärung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 208/04-92

Zur Haftung des Anwalts wegen unzureichender Aufklärung über die werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche.*)

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IBRRS 2005, 2641
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Bestellung zum Notar

BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotZ 29/04

Zur Frage der Weiterführung eines laufenden Stellenbesetzungsverfahrens auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - DNotZ 2004, 560 = ZNotP 2004, 281 = NJW 2004, 1935 und 8. Oktober 2004 - 1 BvR 702/03 - NJW 2005, 50).*)

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IBRRS 2005, 2636
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Besorgung von Rechtsangelegenheiten durch Mietwagenfirma?

BGH, Urteil vom 05.07.2005 - VI ZR 173/04

Geht es dem Mietwagenunternehmen im wesentlichen darum, die durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (im Anschluß an Senatsurteil vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 - VersR 2005, 241).*)

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IBRRS 2005, 2620
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Amtsunfähigkeit eines Notars

BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotZ 10/05

Zur Amtsunfähigkeit eines Notars aufgrund einer ängstlich-vermeidenden Persönlichkeitsstörung.*)

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IBRRS 2005, 2619
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Genehmigung einer Nebentätigkeit

BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotZ 9/05

Zur Frage, ob einem Notar eine Nebentätigkeit als Geschäftsführer einer Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs-GmbH genehmigt werden kann, wenn seine Tätigkeit nach dem beabsichtigten Geschäftsführervertrag auf die Vertretung der Gesellschaft in ihren eigenen inneren Angelegenheiten beschränkt, dagegen für das operative Geschäft der Gesellschaft ausgeschlossen sein soll.*)

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IBRRS 2005, 2617
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Versagung einer Kooperation mehrerer Notare

BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotZ 5/05

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Aufsichtsbehörde die Genehmigung einer Verbindung mehrerer hauptberuflicher Notare zur gemeinsamen Berufsausübung (hier: Kooperation) versagen darf (im Anschluß an BGHZ 127, 83).*)

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IBRRS 2005, 2615
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Überwachung der Amtsführung: Unzulässige Internetadresse

BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotZ 8/05

Ein (Anwalts-)Notar ist nicht berechtigt, in seiner Internetadresse die Bezeichnung "Notariat" zu führen.*)

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IBRRS 2005, 2581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB

OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2005 - 28 U 161/04

1. Zum Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB und dessen Verjährung.*)

2. Mehrfachbegründungen des Urteils im Vorprozess nehmen nicht an der Interventionswirkung des § 68 ZPO teil und entfalten in dem gegen den Streitverkündungsempfänger geführten Folgeprozess keine Bindungswirkung.*)

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IBRRS 2005, 2508
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Pflichtverletzung durch mehrfach qualifizierten Berufsträger

BGH, Urteil vom 12.10.2004 - WpSt (R) 1/04

1. Bei mehrfach qualifizierten Berufsträgern sperrt der Freispruch nach einer Berufsordnung nicht die Verfolgung einer möglichen Pflichtverletzung nach einer anderen Berufsordnung, soweit ein bereichsspezifischer disziplinarischer Überhang in der anderen Berufsordnung besteht.*)

2. Ein auswärtiges Büro, in dem ein Wirtschaftsprüfer ohne Hinweis auf seinen Beruf als Wirtschaftsprüfer und ohne Angebot oder Durchführung berufsspezifischer Kerntätigkeiten lediglich Aufgaben als Insolenzverwalter wahrnimmt, ist keine Zweigniederlassung im Sinne von § 47 und § 38 Nr. 3 WPO.*)

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IBRRS 2005, 2494
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Titelfunktion für Anwaltsvergleich

OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2005 - 5 W 37/05

1. Einem Anwaltsvergleich kann Titelfunktion nur insoweit verliehen werden, als sich die Unterwerfung unter die sofortigen Zwangsvollstreckung auf den zu vollstreckenden Anspruch bezieht.*)

2. Die Verpflichtung zur Herausgabe der "entsprechenden Fahrzeugpapiere" in einem Anwaltsvergleich ist nicht hinreichend bestimmt.*)

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IBRRS 2005, 2475
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Haftung des vorprozessual eingeschalteten Bausachverständigen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.06.2005 - 9 U 171/04

1. Die Haftung des von der Partei eingeschalteten Privatsachverständigen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Gerichtsgutachter zuvor im selbständigen Beweisverfahren zu einem teilweise abweichenden Ergebnis gekommen ist (Abgrenzung zu BGH NJW 2001, 512).*)

2. Der Rechtsanwalt, der im Auftrag der Partei den Prozess führt, der aufgrund der unrichtigen Begutachtung durch den Privatsachverständigen eingeleitet worden ist, ist nicht deren Erfüllungsgehilfe in Bezug auf die diesem Gutachter gegenüber bestehende Obliegenheit nach § 254 BGB.*)

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IBRRS 2005, 2474
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Subsidiäre Haftung gegenüber einem Vertreter des Geschädigten?

BGH, Beschluss vom 28.04.2005 - III ZR 374/04

Der Schadensersatzanspruch gegen den Vertreter der durch eine notarielle Amtspflichtverletzung geschädigten Vertragspartei ist auch dann keine anderweitige Ersatzmöglichkeit, wenn dieser Rechtsanwalt ist, sofern er nicht selbständig tätig und im Zusammenhang mit dem beurkundeten Geschäft mandatiert ist, sondern als organschaftlicher Vertreter, Arbeitnehmer oder in vergleichbarer Weise in den Geschäftsbetrieb des Vertretenen eingegliedert und in diesem Rahmen mit dessen Belangen befaßt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Juli 2004 - IX ZR 262/00 - NJW-RR 2004, 1704, 1705 f).*)

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IBRRS 2005, 2420
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anwaltshaftung im Bauprozess: Kausalitätsprüfung

BGH, Urteil vom 16.06.2005 - IX ZR 27/04

a) Im Anwaltshaftungsprozeß darf der Richter bereits vorliegende Beweisergebnisse nicht deshalb außer Betracht lassen, weil der Richter des Vorprozesses auch ohne Verfahrensfehler zu diesen Erkenntnissen nicht gelangt wäre.*)

b) Hat der Rechtsanwalt es versäumt, ein gerichtliches Gutachten durch Vorlage eines bereits erstatteten, zu gegenteiligen Ergebnissen kommenden Privatgutachtens anzugreifen, und dadurch seine Mandatspflichten verletzt, bedeutet der materiellrechtlich nicht gerechtfertigte Verlust dieses Prozesses für den Mandanten keinen Schaden im Rechtssinne, wenn das Gericht des Vorprozesses bei sämtlichen von der Zivilprozeßordnung ermöglichten Verfahrensweisen notwendigerweise zum Nachteil des Mandanten hätte entscheiden müssen.*)

c) Die Ungewißheit, ob der Vorprozeß trotz der anwaltlichen Pflichtverletzung bei allen rechtlich möglichen Verfahrensweisen zum Nachteil des Mandanten hätte ausgehen müssen, geht zu Lasten des Rechtsanwalts.*)

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IBRRS 2005, 2400
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Betreuungspflicht des Notars bei Immobiliengeschäften

OLG Celle, Urteil vom 01.06.2005 - 3 U 303/04

Zur Subsidiarität der Notarhaftung im Fall der Verletzung der allgemeinen Betreuungspflicht bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages.*)

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IBRRS 2005, 2387
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts des Notars

BGH, Beschluss vom 09.12.2004 - IX ZB 279/03

a) Das Zeugnisverweigerungsrecht des Notars erstreckt sich auf den gesamten Inhalt der notariellen Verhandlung einschließlich der Umstände, die der Notar anläßlich der Verhandlung erfährt; sie müssen ihm nicht besonders anvertraut worden sein.*)

b) Von dem Zeugnisverweigerungsrecht werden grundsätzlich auch schriftliche Änderungsvorschläge erfaßt, die dem Notar zur Vorbereitung des Beurkundungstermins übersandt wurden; ob sie vor der Beurkundung anderen Urkundsbeteiligten oder ihren anwaltlichen Beratern zugänglich gemacht werden sollten, ist unerheblich.*)

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IBRRS 2005, 2365
ProzessualesProzessuales
Verwalter als Verfahrensstandschafter einzusetzen?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2005 - 3 W 112/05

1. Die Wohnungseigentümer trifft keine Pflicht gegenüber einem säumigen Hausgeldschuldner, zwecks Kostenersparnis dem Zahlungsanspruch im gerichtlichen Verfahren nach § 43 WEG durch den Verwalter als Verfahrensstandschafter geltend machen zu lassen.*)

2. Beauftragt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt ist im Falle einer ihr günstigen Kostengrundentscheidung die angefallene Mehrvertretungsgebühr nach § 6 BRAGO (jetzt: § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV) als Bestandteil der notwendigen Kosten vom Gegner zu erstatten.*)

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IBRRS 2005, 2356
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anwälte - Mietrechtlicher Konkurrenzschutz für Arbeitsrechtsanwalt?

OLG Köln, Urteil vom 27.05.2005 - 1 U 72/04

Eine mietvertragliche Abrede, die einem Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht Schutz vor einer Vermietung hausinterner Büroräume an Konkurrenz gewähren soll, ist wirksam.

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IBRRS 2005, 2333
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

BGH, Beschluss vom 07.03.2005 - AnwZ (B) 7/04

Die Bestimmung des § 7 Nr. 9 BRAO über die Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls knüpft an eine abstrakte Gefährdung der Rechtspflege an (BVerfGE 108, 150, 164) und stellt - anders als der Widerrufsgrund des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO - nicht darauf ab, ob eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles ausgeschlossen ist.*)

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IBRRS 2005, 2332
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Umlagen zur Finanzierung anwaltsbezogener Referendarausbildung

BGH, Beschluss vom 18.04.2005 - AnwZ (B) 27/04

a) Zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung dürfen die Rechtsanwaltskammern von ihren Mitgliedern Umlagen erheben.*)

b) Die Rechtsanwaltskammern sind befugt, sich im Rahmen ihrer Mitwirkung nach § 73 Abs. 2 Nr. 9 BRAO auch finanziell an der Ausbildung der Rechtsreferendare zu beteiligen, soweit dadurch die grundsätzliche Finanzierungsverantwortung des Staates für die Juristenausbildung unberührt bleibt.*)

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IBRRS 2005, 2312
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Vergleichsgebühr

OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.05.2005 - 5 W 512/05

Führen Parteien auf einen gerichtlichen Vorschlag zur gütlichen Einigung hin miteinander Vergleichsgespräche, deren Ergebnis in einem Gerichtsbeschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird, so steht den beteiligten Rechtsanwälten eine Terminsgebühr zu.*)

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IBRRS 2005, 2308
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kosten für die Inanspruchnahme ausländischer Rechtsanwälte

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.03.2005 - 2 W 63/05

Kosten für die Inanspruchnahme ausländischer Rechtsanwälte können als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen werden, wenn das Gericht von den Parteien ausdrücklich Ausführungen zum ausländischen Rechts verlangt hat.*)

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IBRRS 2005, 2278
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Notarrecht - Hinweispflichten bei Erwerb eines Erbbaurechts

BGH, Urteil vom 02.06.2005 - III ZR 306/04

a) Der Notar ist verpflichtet, die Erwerber eines Erbbaurechts darauf hinzuweisen, daß der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts erteilen, jedoch zur Belastung verweigern kann, wenn die Zustimmungsbedürftigkeit dieser Verfügungen Inhalt des Erbbaurechts ist (§ 5 ErbbauVO) und der Notar, z.B. aufgrund einer in dem Kaufvertrag enthaltenen Belastungsvollmacht, damit rechnen muß, daß die Erwerber das Recht zur Finanzierung des Kaufpreises belasten wollen.*)

b) Der Notar ist in derartigen Fallgestaltungen weiter verpflichtet, die Erwerber über die Gefahren einer "gespaltenen" Eigentümerzustimmmung zu belehren und ihnen Möglichkeiten, diesen entgegenzuwirken, aufzuzeigen.*)

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IBRRS 2005, 2242
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anrechnung der Verfahrensgebühr auf Gebühr des Eilverfahrens?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2005 - Verg 42/04

Die 1,6 Verfahrensgebühr gemäß RVG Nr. 3200 VV ist nicht auf die 2,3 Verfahrensgebühr gemäß RVG Nr. 3300 VV anzurechnen.

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IBRRS 2005, 2173
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergleichsgebühr für Streithelfer, der nicht selbst Partei ist

OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.06.2005 - 8 W 209/05

1. Schließen Klägerin und Beklagte einen zweiseitigen Vergleich ohne Miteinbeziehung eines Streithelfers, fällt für den Streithelfer grundsätzlich keine Vergleichsgebühr an. Etwas anderes gilt, wenn Klägerin und Beklagte in dem Vergleich ein Rechtsverhältnis zu dem Streithelfer, z.B. dessen Freistellung von Verfahrenskosten mit regeln.

2. Hat der Streithelfer ausnahmsweise einen Erstattungsanspruch, muss er diesen vor Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens durch Beschluss feststellen lassen.

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IBRRS 2005, 2114
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsanwaltshaftung

OLG München, Beschluss vom 26.04.2005 - 32 Wx 27/05

Ein Rechtsanwalt muss zur Einhaltung von Beschwerdefristen in Wohnungseigentumsverfahren die allgemeine Anweisung erteilen, dass zuerst eine Eintragung im Fristenkalender zu erfolgen hat, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in den Handakten angebracht wird, und die Befolgung dieser Anweisung auch stichprobenartig überprüfen.*)

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IBRRS 2005, 2113
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Unlautere Mandantenwerbung

OLG Hamburg, Urteil vom 02.06.2005 - 5 U 126/04

Schicken Rechtsanwälte unaufgefordert Schreiben an namentlich angeschriebene Kapitalanleger, in denen diesen mitgeteilt wird, dass ihnen durch ihre Beteiligung bereits ein Schaden entstanden sei, sich ihr Risiko fortlaufend erhöhe, wegen drohender Verjährung umgehendes Handeln erforderlich sei, die Möglichkeit der Sammel- oder Einzelklage bestehe und bei Interesse dringend Rücksendung verschiedener Unterlagen., u.a. einer beigefügten und vom Adressaten zu unterzeichnenden Prozessvollmacht erbeten werde, so ist ein solches Vorgehen auch unter Berücksichtigung der inzwischen liberaleren Rechtsauffassung zur Zulässigkeit von Anwaltswerbung nicht mehr mit § 43b BRAO zu vereinbaren und zugleich wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr.11 UWG.*)

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IBRRS 2005, 2103
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Gebühr für die Überwachung der Kaufpreiszahlung

BGH, Beschluss vom 12.05.2005 - V ZB 40/05

a) Für seine mit der Überwachung der Kaufpreiszahlung verbundene Tätigkeit erhält der Notar neben der Beurkundungsgebühr und der Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Überwachung der Fälligkeit des Kaufpreises eine zusätzliche Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO.*)

b) Die Gebühr für die Überwachung der Kaufpreiszahlung entsteht auch dann, wenn der Notar seine Überwachungstätigkeit darauf beschränkt, bei dem Verkäufer eine Bestätigung des Zahlungseingangs anzufordern.*)

c) Bei der Bemessung der Gebühr ist dem im Einzelfall geringen Umfang der entfalteten Tätigkeit in der Weise Rechnung zu tragen, daß nicht der volle Geschäftswert, sondern nur ein dem geringen Umfang der Tätigkeit entsprechender Bruchteil desselben angesetzt wird.*)

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IBRRS 2005, 2087
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Unangemessen hohe Vergütung

BGH, Urteil vom 27.01.2005 - IX ZR 273/02

a) Vereinbart ein Rechtsanwalt bei Strafverteidigungen eine Vergütung, die mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß sie unangemessen hoch und das Mäßigungsgebot des § 3 Abs. 3 BRAGO verletzt ist.*)

b) Die Vermutung einer unangemessen hohen Vergütung kann durch den Rechtsanwalt entkräftet werden, wenn er ganz ungewöhnliche, geradezu extreme einzelfallbezogene Umstände darlegt, die es möglich erscheinen lassen, bei Abwägung aller für die Herabsetzungsentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte die Vergütung nicht als unangemessen hoch anzusehen.*)

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IBRRS 2005, 2083
VergabeVergabe
Gebühr für die anwaltliche Vertretung einer Bietergemeinschaft

OLG München, Beschluss vom 29.06.2005 - Verg 010/05

1. Zum Anfall und zur Höhe einer Besprechungsgebühr, wenn ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Vergabekammer mit dem Anwalt einer beteiligten Partei telefonisch die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags erörtert.*)

2. Für die anwaltliche Vertretung einer Bietergemeinschaft im Nachprüfungsverfahren fällt für deren Verfahrensbevollmächtigten keine Erhöhungsgebühr an.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber und der ihn im Nachprüfungsverfahren unterstützende Beigeladene haften für die Kosten eines obsiegenden Bieters als Teilschuldner.*)

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IBRRS 2005, 2082
VergabeVergabe
Gebühr für die anwaltliche Vertretung einer Bietergemeinschaft

OLG München, Beschluss vom 29.06.2005 - Verg 10/05

1. Zum Anfall und zur Höhe einer Besprechungsgebühr, wenn ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Vergabekammer mit dem Anwalt einer beteiligten Partei telefonisch die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags erörtert.*)

2. Für die anwaltliche Vertretung einer Bietergemeinschaft im Nachprüfungsverfahren fällt für deren Verfahrensbevollmächtigten keine Erhöhungsgebühr an.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber und der ihn im Nachprüfungsverfahren unterstützende Beigeladene haften für die Kosten eines obsiegenden Bieters als Teilschuldner.*)

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IBRRS 2005, 2059
ProzessualesProzessuales
Geplatztes Treuhandverhältnis: Wer ist Bereicherungsschuldner?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2005 - 24 U 125/04

1. Der Rechtsanwalt - nicht sein Mandant - ist Bereicherungsschuldner, wenn der Gläubiger in Erwartung eines Treuhandverhältnisses, das dann nicht zustande kommt, an den Rechtsanwalt Zahlungen erbracht hat*)

2. Auf den Wegfall der Bereicherung kann sich der Rechtsanwalt nicht berufen, wenn er die Treuhandgelder in Kenntnis der Umstände seinem eigenen Vermögen zuführt.*)

3. Will oder darf der Rechtsanwalt den Treuhandauftrag nicht annehmen, ist er zur unverzüglichen Rückzahlung der voraus gezahlten Geldbeträge verpflichtet und haftet andernfalls dem Gläubiger auf Schadensersatz.*)

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IBRRS 2005, 2019
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 18.02.2005 - AnwZ 3/03

Die Bestimmungen in §§ 164 ff BRAO über die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof sind nicht verfassungswidrig.

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IBRRS 2005, 2017
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Vergütung bei statthafter Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 27.04.2005 - VIII ZB 77/03

Dem Rechtsanwalt steht, soweit sich seine Vergütung noch nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung richtet, für seine Tätigkeit im Verfahren über eine kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde eine Gebühr von 20/10 zu (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 463/02, ZIP 2005, 313).*)

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IBRRS 2005, 1963
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beamtenrecht - Richterwahlausschuss: Fehlerhafte Besetzung

BGH, Beschluss vom 26.04.2005 - X ZB 17/04

Eine fehlerhafte Auswahl der richterlichen Mitglieder eines Richterwahlausschusses führt nicht dazu, daß von diesem gewählte und dann ernannte Berufsrichter nicht gesetzliche Richter sein können und der Spruchkörper, dem sie angehören, nicht ordnungsgemäß besetzt ist.*)

Es kann regelmäßig keine Erstattung von Kosten verlangt werden, die ein Prozeßbevollmächtigter späterer Instanz für die Anfertigung von Ablichtungen von Bestandteilen von Gerichtsakten verauslagt hat, über welche die Handakten eines früheren Prozeßbevollmächtigten nach § 50 Abs. 1 BRAO ein geordnetes Bild geben müssen.*)

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IBRRS 2005, 1900
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Eintritt in Aufsichtsrat einer Kreditgenossenschaft als Nebentätigkeit

BGH, Beschluss vom 31.07.2000 - NotZ 13/00

a) Bei dem Versagungsgrund des § 8 Abs. 3 Satz 2 BNotO handelt es sich um einen der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff.*)

b) Der Eintritt eines Notars in den Aufsichtsrat einer Kreditgenossenschaft, die sich nach ihrer Satzung auch mit Grundstücksgeschäften und deren Vermittlung befaßt, kann das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars gefährden.*)

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IBRRS 2005, 1883
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtmäßigkeit der Gebühren für die Erteilung einer Rüge

BGH, Beschluss vom 06.11.2000 - AnwZ B 77/99

Zur Rechtmäßigkeit von Gebühren für die Erteilung einer Rüge und für die Durchführung des Einspruchsverfahrens nach § 74 BRAO.*)

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