Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
2987 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 4640BGH, Beschluss vom 24.10.2013 - IX ZR 164/11
Wird ein Rechtsanwalt wegen der Vereitelung eines Anspruchs seines Mandanten in Regress genommen, setzt eine Verurteilung voraus, dass der vereitelte Anspruch durchsetzbar gewesen wäre.
VolltextIBRRS 2013, 4634
BGH, Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12
Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.*)
VolltextIBRRS 2013, 4543
BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 52/12
1. Für die Frage, ob ein eigenständiger Fall im Sinne des § 5 FAO vorliegt, bildet die Identität der Beteiligten und der zu beurteilenden Tatsachen nur die Abgrenzungskriterien für den maßgeblichen Gesichtspunkt, ob den bearbeiteten Mandaten ein einheitlicher Lebenssachverhalt zu Grunde liegt oder nicht. Entscheidend ist, ob von einem einheitlichen Lebenssachverhalt auszugehen ist, der in mehrere Fälle aufgespalten wurde, oder ob in sich geschlossene, von anderen Sachverhalten deutlich unterscheidbare Lebenssachverhalte juristisch aufzuarbeiten waren.
2. Es besteht kein Anspruch einer Prozesspartei auf vorrangige Vertretung durch ihren sachbearbeitenden Prozessbevollmächtigten. Einem Terminsverlegungsantrag, der auf Urlaubsabwesenheit des sachbearbeitenden Prozessbevollmächtigten gestützt wird, ist daher nicht in jedem Fall stattzugeben.
IBRRS 2013, 4542
OLG München, Urteil vom 25.07.2013 - 1 U 2067/11
1. In der Gemeinschaftsordnung kann geregelt werden, dass das Recht des Bauträgers, ein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung zu begründen, mit dem Verkauf der "letzten Wohnungs- oder Teileigentumseinheit in der Wohnanlage" endet. Dabei ist der Begriff "Verkauf" nicht so zu verstehen, dass das Zuweisungsrecht erst endet, wenn der Erwerb der letzten Einheit grundbuchrechtlich vollendet ist. Daher kann der Bauträger kein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung mehr schaffen, wenn er alle Eigentumseinheiten schon veräußert hat, jedoch bei einigen noch der Vollzug der Eigentumsumschreibung im Grundbuch aussteht.
2. Ein Notar muss bei der Beurkundung bedenken und prüfen, ob ein Veräußerer noch die rechtliche Befugnis hat, ein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung zu schaffen. Tut er das nicht, verletzt er seine Amtspflichten und ist schadensersatzpflichtig.
3. Auch eine einseitige Risikoverlagerung zulasten einer Vertragspartei begründet Belehrungspflichten des Notars.
VolltextIBRRS 2013, 4534
BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZB 94/13
Auch wenn der Einzelanwalt ohne Personal tätig ist, muss er als geeignete Maßnahme für eine unvorhergesehene Krankheit Vorkehrungen für eine eventuelle Vertretung treffen.
VolltextIBRRS 2013, 4469
KG, Urteil vom 23.09.2013 - 8 U 173/12
1. Zu den Voraussetzungen der Haftung des Rechtsanwalts.*)
2. Hat die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für einen Prozess erteilt, ohne dass die Deckungszusage etwa durch falsche Angaben erlangt worden ist, so greift der Anscheinsbeweis zugunsten des Mandanten, bei vollständiger Risikobelehrung, den Prozess nicht geführt zu haben, nicht ein.*)
VolltextIBRRS 2013, 4430
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.08.2004 - Verg W 2/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4429
KG, Beschluss vom 14.10.2003 - KartVerg 6/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4400
BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - IX AR (VZ) 1/12
Eine juristische Person wird durch die Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen nicht in ihren Grundrechten auf Gleichbehandlung und auf Berufsfreiheit verletzt.*)
VolltextIBRRS 2013, 4204
BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - IX ZB 16/11
Hebt ein Verfassungsgericht die Entscheidung eines Gerichts auf und verweist die Sache an dieses zurück, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug.*)
VolltextIBRRS 2013, 4190
OLG Celle, Beschluss vom 04.10.2013 - 2 W 217/13
Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45 ff. RVG kein Anspruch gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer zu, sofern die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 4169
KG, Beschluss vom 29.08.2013 - 27 W 48/13
Ein Kostenerstattungsanspruch mehrerer Parteien kann insgesamt auf den Betrag beschränkt sein, der sich ergeben hätte, wenn diese einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beauftragt hätten.
VolltextIBRRS 2013, 4135
OLG Celle, Beschluss vom 03.04.2013 - 4 W 31/13
Ein Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch kommt dem Rechtsanwalt aus eigenem Recht nur zu, wenn er ein eigenes rechtliches Interesse gemäß § 12 Abs. 1 GBO geltend machen kann. Hierzu reicht die Darlegung, dass die Grundbucheinsicht zur Durchsetzung anwaltlicher Honoraransprüche gegenüber einem in diesem Grundbuch nie eingetragenen früheren Mandanten benötigt werde, nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2013, 4089
BGH, Beschluss vom 10.09.2013 - VI ZB 61/12
Das Büropersonal ist anzuweisen, bei einem fristgebundenen Schriftsatz die in einem Sendebericht ausgewiesene Faxnummer nach Ausdruck noch einmal anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle auf ihre Zuordnung zu dem vom Rechtsanwalt bezeichneten Empfangsgericht zu überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4014
BGH, Beschluss vom 25.08.2013 - AnwZ (Brfg) 41/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3927
OLG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2013 - 8 W 62/13
Erlangen die Beklagten Kenntnis von der Klagerücknahme und informieren sie hierüber nicht zeitnah ihre Prozessbevollmächtigten, können sie nicht die Erstattung einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Ziff.3100 VV RVG für die Einreichung einer Klagerwiderung nach Eingang der Klagrücknahme beanspruchen. Innerhalb von sechs Tagen nach Absendung der Klagrücknahme an die Beklagten kann eine Information ihrer Prozessbevollmächtigten erwartet werden. Es kann aber eine 0,8 Gebühr nach Ziff.3101 VV RVG erstattungsfähig sein.*)
VolltextIBRRS 2013, 3917
BGH, Beschluss vom 13.09.2013 - V ZR 136/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3914
BGH, Beschluss vom 16.08.2013 - AnwZ (Brfg) 38/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3889
BGH, Beschluss vom 25.08.2013 - AnwZ (Brfg) 29/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3842
BGH, Beschluss vom 12.08.2013 - AnwZ (Brfg) 11/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3841
BGH, Beschluss vom 13.08.2013 - AnwZ (Brfg) 28/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3802
BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei plötzlich auftretender Erkrankung.*)
IBRRS 2013, 3765
OLG Hamburg, Beschluss vom 02.07.2013 - 8 W 61/13
Für die Weiterleitung eines Schreibens, welches den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Partei über die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde informiert, verbunden mit der Bitte, noch keinen eigenen BGH-Anwalt zu bestellen, die Besprechung dieser Bitte mit der Partei und die Erteilung der Zustimmung sowie die spätere Zustimmung zur Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde steht dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten keine Verkehrsanwaltsgebühr zu. Es handelt sich um Neben- und Abwicklungstätigkeiten im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 9 RVG.*)
VolltextIBRRS 2013, 3679
OLG München, Beschluss vom 08.08.2013 - 34 Sch 10/11
Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs verbleibt es für das Rechtsbeschwerdeverfahren bei der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG; eine entsprechende Anwendung des Unterabschnitts 2 (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a), der die Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel betrifft und Verfahrensgebühren nach Nr. 3206 mit Nr. 3208 zur Folge hätte, kommt nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2013, 3653
OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.07.2013 - 7 U 244/11
1. Für die Einhaltung der Beschwerdefrist kommt es nicht auf das Absendedatum der Beschwerde an, sondern auf den Eingang bei der Kanzlei des Gerichtshofs. Dabei gilt als Datum der Beschwerde das Datum der ersten Mitteilung des Beschwerdeführers, in welcher der Gegenstand der Beschwerde dargelegt wird.
2. Die von Amts wegen zu prüfende 6-Monats-Frist, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in jedem Stadium des Verfahrens und noch im Stadium der Begründetheitsprüfung vornehmen darf, endet genau nach sechs Kalendermonaten. Das Ende der Frist verschiebt sich auch dann nicht auf den folgenden Werktag, wenn es auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
3. Ein Rechtsanwalt, der eine Beschwerde im Vertrauen auf eine Verlängerung der Beschwerdefrist erst zwei Tage nach Fristablauf einreicht, verstößt gegen seine vertragliche Pflicht zur Rechtsprüfung unter Beachtung des Grundsatzes des sichersten Wegs.
VolltextIBRRS 2013, 3590
OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2012 - 6 W 138/12
1. Die Zustimmung des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers zum Fristverlängerungsantrag des Beklagten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist keine Tätigkeit, die mit den im Berufungsverfahren entstandenen Gebühren mit abgegolten ist. Es kommt die Festsetzung einer 0,3-Verfahrensgebühr in Betracht.
2. Ein Rechtsanwalt, der beim BGH nicht zugelassen ist, kann einen umfassenden Verfahrensauftrag seines Mandanten, dessen Interessen in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gegenüber Gericht und Gegner wahrzunehmen, nicht ausführen. Er kann jedoch grundsätzlich eine 0,8-Verfahrensgebühr verlangen, wenn er im Auftrag seines Mandanten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Einzeltätigkeiten ausführt.
VolltextIBRRS 2013, 3586
BGH, Beschluss vom 16.07.2013 - VIII ZB 62/12
Eine Unterschrift muss die Identität des Unterschreibenden erkennen lassen, individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweisen, die Nachahmung erschweren, sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen.
VolltextIBRRS 2013, 3551
BGH, Beschluss vom 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 25/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3544
BGH, Beschluss vom 08.07.2013 - PatAnwZ 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3443
BGH, Urteil vom 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 13/12
Eine nicht nur vereinzelt nachlässige Handhabung steuerlicher Verpflichtungen stellt eine für einen Notar nicht hinnehmbare Art der Wirtschaftsführung dar, die die Amtsenthebung gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 8, 2. Alt. BNotO rechtfertigen kann.*)
VolltextIBRRS 2013, 3405
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2003 - 9 S 872/02
Die Entscheidung eines Altanwalts, an der vom Versorgungswerk gebotenen Versorgung mit Blick auf eine bereits anderweit getroffene private Vorsorge nur teilweise oder überhaupt nicht teilnehmen zu wollen, ist nach Ablauf der in der Satzung bestimmten Fristen nicht revidierbar. Eine spätere Rückkehr zur vollen Teilnahme sieht die Satzung nicht vor. Das steht mit höherrangigem Recht in Einklang.*)
VolltextIBRRS 2013, 3357
BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - V ZB 130/12
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Ermäßigung von Notargebühren nur solchen Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen gewährt wird, die ausschließlich mildtätige oder kirchliche, nicht aber gemeinnützige Zwecke verfolgen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3309
LG Heidelberg, Urteil vom 09.08.2013 - 3 O 63/10
Die Vergütungswegfallbestimmung des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB ist auf Sachverhalte, in denen dem Verpflichteten (hier: Rechtsanwalt) die geschuldete Dienstleistung infolge einer unverschuldeten Erkrankung vorübergehend unmöglich geworden ist, nicht entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2013, 3267
BGH, Beschluss vom 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 15/12
Zur Genehmigungsfähigkeit einer Nebentätigkeit eines Notars als Mitglied im Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung, die Anteilseignerin von auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Gesellschaften ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 3226
BGH, Urteil vom 20.02.2013 - I ZR 146/12
Solange der Umstand, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedarf, für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit darstellt, verstößt ein Rechtsanwalt, dem vor dem 1. Juni 2007 eine solche Zulassung erteilt worden ist und der hierauf in einem Zusatz zur Namensleiste seines Briefkopfs hinweist, nicht gegen das Irreführungsverbot nach § 5 Abs. 1 UWG.*)
VolltextIBRRS 2013, 3176
BGH, Urteil vom 04.07.2013 - IX ZR 306/12
Beantragt der Rechtsanwalt gegen seinen Mandanten, nachdem er diesem höhere Rahmengebühren in Rechnung gestellt hat, die Festsetzung der Mindestgebühren, verzichtet er damit auf die weitere Gebührenforderung.*)
VolltextIBRRS 2013, 3173
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - 24 U 120/12
1. Dem Feststellungsantrag fehlt nicht das Rechtsschutzinteresse. Zwar besteht der Schaden des Klägers in der Belastung mit dem rechtskräftigen, ihn zur Zahlung verpflichtenden Titel, so dass er, soweit er hierauf noch keine Zahlungen erbracht hat, Freistellung fordern könnte. Befindet sich ein anspruchsbegründender Sachverhalt aber im Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Entwicklung, so steht der Umstand, dass eine teilweise Bezifferung möglich wäre, der Bejahung des Feststellungsinteresses nicht entgegen.*)
2. Hängt die Frage, ob der Rechtsanwalt seinen Vertragspflichten gerecht geworden ist, vom Umfang des Mandats ab und besteht über diese Frage Streit, trifft die Darlegungs- und Beweislast den Schadensersatz begehrenden Mandaten.*)
3. Ohne besonderen Auftrag gehört es nicht zu den Aufgaben des erstinstanzlich tätigen Rechtsanwalts, die materiellen Gründe eines Urteils einer eingehenden Prüfung auf ihre Richtigkeit zu unterziehen und erfolgversprechende Angriffspunkte herauszuarbeiten.
VolltextIBRRS 2013, 3136
OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2013 - 4 W 60/13
Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45ff. RVG ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer auch dann zu, wenn seine Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 3113
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2013 - 24 U 204/12
1. Rechtsinhaberin der Honoraransprüche von Rechtsanwälten, die in einer (Außen-)GbR zusammenarbeiten ist die GbR. Klagt statt der GbR ein Gesellschafter, ist er nicht aktivlegitimiert.*)
2. Der Mangel der Aktivlegitimation wird auch nicht geheilt, wenn der Gesellschafter auf Zahlung an die GbR klagt. Im Allgemeinen ist der Gesellschafter nämlich nicht berechtigt, eine der Gesamthand zustehende Forderung allein gegen einen Dritten im eigenen Namen geltend zu machen.*)
3. Ein Neugläubiger hat im Falle eines Verstoßes gegen die Insolvenzantragspflicht Anspruch gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin auf Ausgleich des Schadens, der ihm dadurch entsteht, dass er in Rechtsbeziehungen zu einer überschuldeten oder zahlungsunfähigen Gesellschaft getreten ist. Sein Schaden besteht darin, dass er der Gesellschaft noch Geld- oder Sachmittel zur Verfügung gestellt hat, ohne einen entsprechend werthaltigen Gegenanspruch oder eine entsprechende Gegenleistung zu erlangen. Der ihm zu ersetzende Schaden besteht deshalb nicht in dem wegen Insolvenz der Gesellschaft "entwerteten" Erfüllungsanspruch. Auszugleichen ist vielmehr regelmäßig nur das negative Interesse.*)
VolltextIBRRS 2013, 3024
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2013 - 24 U 131/12
1. Bei der hypothetischen Kausalität handelt es sich nicht um ein Kausalitätsproblem, sondern um eine Frage der Schadenszurechnung.*)
2. Ob eine Reserveursache beachtlich ist und zu einer Entlastung des Schädigers führt, ist eine Wertungsfrage, die für verschiedene Fallgruppen unterschiedlich beantwortet werden kann.*)
3. Die Haftung wegen defizitärer rechtlicher Beratung kann entfallen, wenn die Eigenbedarfskündigung des Vermieters zwar nicht begründet war, aber der Erwerber, der die Mietwohnung vom Vermieter gekauft hat, wegen Eigenbedarfs hätte kündigen können und von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht hätte.*)
VolltextIBRRS 2013, 2999
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2013 - 24 U 61/12
1. Hat ein Rechtsanwalt es versäumt, für seine Mandantin vor Inkrafttreten des VersAusglG (01.09.2009) einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen, haftet er für den Schaden, der ihr durch den Versorgungsausgleich nach dem für sie ungünstigeren neuen Versorgungsausgleichsrecht entsteht, sofern das Familiengericht bei rechtzeitiger Antragstellung im ersten Rechtszug noch vor Ablauf des 31.08.2010 eine Endentscheidung getroffen hätte. Ob das der Fall gewesen wäre, hat das Regressgericht nach § 287 ZPO zu beurteilen.*)
2. Die geschädigte Mandantin kann grundsätzlich verlangen, dass der verantwortliche Rechtsanwalt sie im Wege der Naturalrestitution durch entsprechende Zahlungen an den Rentenversicherer so stellt, wie sie stünde, wenn der Versorgungsausgleich nach altem Recht durchgeführt worden wäre.*)
3. Ersatz dafür, dass sie an den Berufsunfähigkeitsrenten ihres Ehemannes nicht im Wege der Anordnung von Beitragszahlungen profitiert hat, kann die geschädigte Mandantin nur verlangen, wenn die Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG a.F. erfüllt gewesen wären. Anderenfalls ist sie nur so zu stellen, als ob die Berufsunfähigkeitsrenten durch das erweiterte Splitting gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG a.F. ausgeglichen worden wären und sie auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen worden wäre. Schadensersatz durch Zahlung an die Rentenversicherung Bund zugunsten ihres Rentenversicherungskontos kann sie wegen des nicht durchgeführten erweiterten Splittings indes nicht verlangen, weil kein Fall des § 187 SGB VI vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2013, 2939
BGH, Urteil vom 13.06.2013 - IX ZR 155/11
Zu den Pflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens, wenn eine psychische Schädigung des Mandanten in Betracht kommt.*)
VolltextIBRRS 2013, 2856
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2013 - 13 W 48/13
1. Werden in unterschiedlichen Verfahren anhängige Gegenstände in einer Einigung geregelt, so entsteht nur eine Einigungsgebühr und zwar in dem Verfahren, in dem die Vereinbarung getroffen wird.
2. Die durch die Einigungstätigkeit hervorgerufenen Gebühren entstehen somit nur in dem Verfahren, in dem die Bemühungen erfolgen, nicht jedoch bei Einbeziehung anderweitiger anhängiger Ansprüche in dem Verfahren, in dem der miteinbezogene Anspruch anhängig ist.
VolltextIBRRS 2013, 2791
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.06.2013 - 6 UF 89/13
Der Rechtsanwalt hat den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 2711
BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - IX ZB 152/11
Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grundsätzlich die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen verlangen.*)
VolltextIBRRS 2013, 2645
BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 47/10
Zur nicht beachteten Einzelweisung eines Rechtsanwalts an seine Angestellte, die Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Rechtsmittelgericht zu korrigieren.*)
VolltextIBRRS 2013, 2513
OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2013 - 2 W 134/13
Eine Terminsgebühr nach Nrn. 3202, 3104 VV RVG entsteht für das Berufungsverfahren auch dann, wenn in dem Verfahren auf Vorschlag der Parteien noch während der laufenden Frist zur Berufungsbegründung ein schriftlicher Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird.*)
VolltextIBRRS 2013, 2440
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2013 - 4 U 18/13
Der Betreiber eines Internetportals, der Rechtsanwälten darüber die Möglichkeit bietet, u. a. Terminsvertreter zu finden, und der sich dafür im Erfolgsfall eine Transaktionsgebühr entrichten lässt, verstößt nicht gegen berufsrechtliche Verbote und kann deshalb von einem Mitbewerber nicht auf Unterlassung gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO, § 27 Satz 1 BORA in Anspruch genommen werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 2439
OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.01.2013 - 10 WF 1449/12
Im Rahmen der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe kann auch eine Rechtsanwaltsgesellschaft, zu deren Geschäftsführern andere Personen als Rechtsanwälte gehören, nach § 121 ZPO beigeordnet werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 2429
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZR 137/11
Erbringt ein Rechtsanwalt zu einem überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit Hilfeleistungen in Steuersachen und ist deshalb die Angabe "Steuerbüro" in seiner Kanzleibezeichnung objektiv zutreffend, so ist diese Angabe nicht allein deshalb als irreführend zu verbieten, weil ein Teil der an diesen Dienstleistungen interessierten Verbraucher aus der Angabe "Steuerbüro" den unrichtigen Schluss zieht, in der Kanzlei sei auch ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht tätig.*)
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