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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Rechtsanw�lte und Notare

2982 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 4024
ProzessualesProzessuales
PKH: Anspruch des beigeordneten Anwalts auf MwSt-Erstattung?

BGH, Beschluss vom 12.06.2006 - II ZB 21/05

Bei der Kostenfestsetzung nach § 126 Abs. 1 ZPO kann der beigeordnete Rechtsanwalt von der unterlegenen Partei nicht die Erstattung von Mehrwertsteuer auf die Honorarforderung fordern. Für die arme, zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Partei ist der ihr von dem Prozessbevollmächtigten in Rechnung zu stellende Mehrwertsteuerbetrag ein durchlaufender Posten.*)

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IBRRS 2006, 3997
ProzessualesProzessuales
Reisekosten bei Anwalt aus anderer Stadt

LG Erfurt, Beschluss vom 16.01.2006 - 9 O 3017/99

Die Reisekosten eines an einem dritten Ort (also weder Gerichtsort, noch Wohn- oder Geschäftsort der Partei) ansässigen Prozessbevollmächtigten sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich gewesen wäre.

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IBRRS 2006, 3932
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Aufrechnung des Rechtsanwalts

KG, Urteil vom 02.03.2006 - 19 U 35/05

Die Aufrechnung des Rechtsanwalts mit seinem Honoraranspruch gegen den Anspruch des Mandanten auf Abführung erstrittenen Geldes ist weder als kongruente noch als inkongruente Deckung anfechtbar, wenn die Mandatsverträge jeweils vor dem kritischen Dreimonatszeitraum zustande gekommen sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtbarkeit ist dabei nicht der Tag der Aufrechnungserklärung sondern die Entstehung der Aufrechnungslage.*)

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IBRRS 2006, 3924
ProzessualesProzessuales
Kosten für Informationsreise von ausländischer Partei

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2006 - 10 W 139/05

Eine ausländische Partei kann grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, sie habe zur Kostengeringhaltung auf eine persönliche Information ihres am Ort des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten verzichten und stattdessen einen Verkehrsanwalt am Ort ihres ausländischen Geschäftssitzes einschalten müssen. Die Geltendmachung der Kosten für eine Informationsreise der Partei ist auch nicht der Höhe nach beschränkt auf die ansonsten angefallenen Kosten für die Einschaltung eines Verkehrsanwaltes.*)

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IBRRS 2006, 3909
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Terminsgebühr für schriflichen Vergleich

BGH, Beschluss vom 10.07.2006 - II ZB 28/05

a) Ein Rechtsanwalt verdient die Terminsgebühr nach RVG Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 Nr. 3104 VV immer dann, wenn ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird, unabhängig davon, ob dies im Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder § 495 a ZPO geschieht oder die Parteien in einem Verfahren, in dem zunächst die mündliche Verhandlung vorgesehen war, durch Abschluss eines schriftlichen Vergleichs auf die mündliche Verhandlung verzichten (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 3. Juli 2006 - II ZB 31/05).*)

b) Den Vergleich vorbereitende "Besprechungen" zwischen den Rechtsanwälten finden in einem Rechtsstreit auch dann statt, wenn diese ihre unterschiedlichen Vorstellungen über eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits dem Gericht mitteilen und dieses die Vorschläge und die Antworten hierauf an den jeweils anderen Anwalt weiterleitet.*)

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IBRRS 2006, 3899
BauträgerBauträger
Notarrecht - Belehrungspflichten bei Beurkundung eines Bauträgervertrags

LG Darmstadt, Urteil vom 27.06.2005 - 19 O 105/04

1. Unterlässt ein Notar fahrlässig die Belehrung hinsichtlich der Größe eines im Sondereigentum stehenden Gebäudeteils und verletzt damit seine Amtspflicht nach § 17 BeurkG, so bestimmt sich seine Haftung nach § 19 BNotO.

2. Die Vorschrift des § 17 BeurkG verpflichtet den Notar, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sowie den Sachverhalt zu klären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des zu beurkundeten Geschäftes zu belehren. Dabei muss er, obwohl er sich auf die Angaben der Beteiligten grundsätzlich verlassen darf, bedenken, dass die Beteiligten entscheidende Umstände möglicherweise nicht erkennen, und solche Umstände gesondert in seine Belehrung mit einbeziehen.

3. Ein Notar kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass einem Laien die Konsequenz und die Gefahr einer Planabweichung in Kaufvertrag und Teilungserklärung bewusst ist und dass er deshalb bei der Einsicht in den Aufteilungsplan darauf achtet, ob die enthaltene Beschreibung des Sondereigentums mit derjenigen im Kaufvertrag identisch ist.

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IBRRS 2006, 3835
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verfahrensrecht - Halbierung des in der Hauptsache festzusetzenden Streitwerts

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2006 - 3 S 787/06

Wendet sich ein Nachbar mit seinem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen Beeinträchtigungen, die von der Nutzung des genehmigten Bauvorhabens ausgehen, rechtfertigt dies eine Halbierung des im Hauptsacheverfahren festzusetzenden Streitwerts.*)

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IBRRS 2006, 3819
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Terminsgebühr außerhalb gerichtlicher Verfahren

OLG Hamm, Urteil vom 18.05.2006 - 27 U 185/05

Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV zu § 13 RVG entsteht außerhalb gerichtlicher Verfahren nur für die Mitwirkung an solchen Besprechungen, die beiderseits zum Zwecke der evtl. Verfahrensvermeidung geführt werden.*)

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IBRRS 2006, 3771
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ergreifung aller möglichen Maßnahmen bei Defekt des Faxgerätes

KG, Beschluss vom 09.06.2006 - 12 U 91/06

Scheitert die Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax am vorletzten Tag vor Ablauf der Berufungsfrist wegen eines Defektes an der Telekommunikationsanlage des Prozessbevollmächtigten, so ist dieser verpflichtet, alle anderen noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ein Fristversäumnis zu verhindern.*)

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IBRRS 2006, 3766
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann muss ein Anwalt auf die Höhe der Gebühren hinweisen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2006 - 9 U 70/98 (1)

1. Zu den Voraussetzungen einer einheitlichen gebührenrechtlichen Angelegenheit im Sinne von § 13 Abs. 2 BRAGO, wenn der Anwalt seinen Auftraggeber bei der Vermarktung eines Grundstücks gegenüber verschiedenen Interessenten rechtlich unterstützt.*)

2. Ein Anwalt kann aus einer Honorarvereinbarung keinen Vergütungsanspruch herleiten, wenn sich die Vereinbarung auf eine teilweise bereits abgerechnete einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit bezieht und er es unterlassen hat, seinen Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass ihm deshalb eigentlich kein selbständiger Gebührenanspruch mehr zusteht.*)

3. Zu den Umständen, unter denen der Anwalt ausnahmsweise nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, seinen Auftraggeber auf die Gebührenhöhe hinzuweisen.*)

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IBRRS 2006, 3715
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis durch Telefaxdefekt?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2006 - 9 U 56/06

Der Prozessbevollmächtigte des Rechtsmittelführers, der am letzten Tag einen fristwahrenden Schriftsatz per Fax bei Gericht einreichen will, muss mit Störungen seines Faxgerätes rechnen und sowohl im Vorfeld als auch nach Eintritt der Störungen sämtliche möglichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Fristversäumnis zu verhindern. Hat er dies nicht in ausreichendem Maße getan, kann bei einer durch einen Defekt seines Telefaxgerätes hervorgerufenen Fristversäumnis keine Wiedereinsetzung gewährt werden.*)

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IBRRS 2006, 3714
ImmobilienImmobilien
Hilfe bei Suche nach neuem Darlehensgeber keine Schädigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.07.2006 - 1 U 12/06

Der von einem Gesamtschuldner beauftragte Rechtsanwalt begeht nicht ohne Weiteres dadurch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten des anderen Gesamtschuldners, dass er seinem Mandanten bei der Suche nach einem neuen Darlehensgeber behilflich ist, sich von beiden finanzierenden Banken im Rahmen des Ablösevorgangs als Treuhänder beauftragen und Grundschulden abtreten lässt und nach Ablösung aufgrund einer auf dem Grundbesitz des passiv bleibenden Gesamtschuldners eingetragenen Grundschuld die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz betreibt.*)

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IBRRS 2006, 3702
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Keine Reisekosten, wenn nicht Ortsnähe zu Mandant oder Gericht

VGH Bayern, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 N 04.2476

Reisekosten eines Rechtsanwalts mit Kanzlei weder in der Nähe des Wohn- bzw. Geschäftsorts der ihn beauftragenden Partei noch in der Nähe des angerufenen Gerichts sind i.d. Regel nicht erstattungsfähig (§ 162 Abs. 1, 2 VwGO).*)

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IBRRS 2006, 3701
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Keine Pflichtverletzung bei unterlassener Widerklage

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.08.2006 - 26 U 26/06

§ 478 BGB a.F. gewährt dem Käufer einer mangelhaften Sache lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht, eine Rückforderung des gezahlten Teilkaufpreises kommt nur in Betracht, wenn der Verkäufer die Herausgabe der Sache verlangt.*)

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IBRRS 2006, 3697
ProzessualesProzessuales
Terminsgebühr entsteht bei nicht rechtshängigen Ansprüchen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.08.2006 - 8 W 327/06

Wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in einem anhängigen Verfahren zugleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche mit dem Ziel der Einigung verhandelt, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr aus dem aus den Werten der rechtshängigen und der nicht rechtshängigen Ansprüche gebildeten Gesamtwert.*)

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IBRRS 2006, 3609
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Hebegebühren

KG, Beschluss vom 25.05.2004 - 1 W 472/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3599
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Aufklärungspflicht

KG, Beschluss vom 15.06.2004 - 1 W 295/01

1. Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 BeurkG verpflichtet, bei Aufnahme einer Belastungsvollmacht in einen zu beurkundenden Wohnungskaufvertrag zu klären, welche Form der Kaufpreisfinanzierung beabsichtigt ist und welche Art der dinglichen Sicherung hierfür benötigt wird.*)

2. Die Beurkundung einer Belastungsvollmacht, die weder zur Finanzierung des innerhalb weniger Tage an den Verkäufer direkt zu zahlenden Kaufpreises geeignet ist noch für eine eventuell beabsichtigte Nachfinanzierung verwendet werden kann, stellt eine unrichtige Sachbehandlung jedenfalls nur dann dar, wenn die erforderliche Klärung des Parteiwillens unterblieben ist.*)

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IBRRS 2006, 3577
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gebühren für Kündigung eines Mietverhältnisses und Räumungsklage

LG Bonn, Urteil vom 02.03.2006 - 6 S 279/05

1. Vorgerichtliche Kündigung eines Mietverhältnisses und anschließende Räumungsklage betreffen bezüglich der anwaltlichen Tätigkeit denselben Gegenstand.*)

2. Eine nach Nr. 2400 VV RVG entstandene Geschäftsgebühr unterliegt gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG der (hälftigen) Anrechnung.*)

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IBRRS 2006, 3565
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann muss Mandant zu Vertragsverhandlungen begleitet werden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.04.2006 - 23 U 102/99

Zu möglichen Schadensersatzansprüchen eines Auftraggebers gegen seinen Rechtsanwalt, die dieser daraus herleitet, dass es der Anwalt abgelehnt hat, ihn zu Verkaufsverhandlungen zu begleiten.*)

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IBRRS 2006, 3536
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftung bei Mahnung ohne Ablehnungsandrohung

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 76/04

Hat ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Verzugsschadensersatzanspruch geltend zu machen, stellt es eine Pflichtverletzung dar, wenn er es unterlässt, in dem Mahnschreiben eine Ablehnungsandrohung auszusprechen. Er darf sich regelmäßig nicht darauf verlassen, dass die Ablehnungsandrohung wegen Interessenwegfalls entbehrlich ist.*)

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IBRRS 2006, 3533
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Abgrenzung zwischen zulässigem und unzulässigem Erfolgshonorar

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2006 - 24 U 191/05

Ein unzulässiges Erfolgshonorar liegt vor, wenn sich der Rechtsanwalt vor dem Ende eines Prozesses einen Teil des zu erstreitenden Geldbetrages ("quota litis") versprechen lässt.*)

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IBRRS 2006, 3532
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verwirkung des Einwandes fehlender Prüffähigkeit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2006 - 12 W 28/06

1. Der Auftraggeber muss nach Treu und Glauben gegenüber dem Architekten den Einwand fehlender Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung in angemessener Frist erheben. Diese ist in Anlehnung an § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B mit zwei Monaten ab Zugang der Schlussrechnung anzusetzen (BGH, IBR 2004, 79).

2. Im Wege der Prozesskostenhilfe ist nach § 121 Abs. 1 ZPO ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt nach Wahl der Partei beizuordnen. Maßgeblich ist dabei die Angabe im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag. Zu beachten ist daher auch eine Änderung der Wahl seitens der Partei durch Mandatsentzug und Benennung eines neuen Rechtsanwaltes vor Entscheidung über den Antrag.

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IBRRS 2006, 3521
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Sittenwidrigkeit einer Honorarvereinbarung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2006 - 24 U 196/04

1. Zulässige Nebenabreden einer anwaltlichen Honorarvereinbarung müssen diese ausschließlich und unmittelbar ergänzen.*)

2. Zur Sittenwidrigkeit einer Honorarvereinbarung.*)

3. Eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel verstößt wegen Benachteiligung des Mandanten gegen § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB).*)

4. In Stundenabrechnungen enthaltene Leistungsbeschreibungen müssen dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen.*)

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IBRRS 2006, 3520
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung eines Schiedsrichters wegen persönlicher Verbundenheit

OLG München, Beschluss vom 05.07.2006 - 34 SchH 5/06

1. Die Patenschaft eines bestellten Schiedsrichters mit einem nicht sachbearbeitenden Mitglied der bevollmächtigten Sozietät einer Partei begründet in der Regel keine berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Schiedsrichters.*)

2. Soll das Schiedsgericht zunächst in "kleiner Besetzung" (Zweier-Gremium) auf eine gütliche Einigung hinwirken und erst später nach Bestellung eines Obmanns in vollständiger Besetzung streitig verhandeln, findet auch für das Schiedsgericht in "kleiner Besetzung" das Ablehnungsverfahren gemäß §§ 1036, 1037 ZPO Anwendung.*)

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IBRRS 2006, 3492
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entziehung des Wohnungseigentums durch Versteigerung

BayObLG, Beschluss vom 23.09.2004 - 1Z BR 75/04

1. Gegen den Beschluss des Notars, mit dem das Versteigerungsverfahren nach §§ 53 ff. WEG eingestellt wird, ist die Beschwerde nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BNotO gegeben.*)

2. Der Notar darf die Fortsetzung des Versteigerungsverfahrens trotz freihändiger Übertragung des Wohnungseigentums durch den Verurteilten auf einen Dritten nicht verweigern, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten Streit über die Erfüllungswirkung der Übertragung besteht.*)

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IBRRS 2006, 3489
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anforderung an mündliche Weisung zur Vorbereitung eines Antrags

BGH, Beschluss vom 14.06.2006 - IV ZB 36/05

Zu den Anforderungen an eine mündliche Weisung des Rechtsanwalts an sein Büro, einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist vorzubereiten.*)

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IBRRS 2006, 3486
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Versendung eines Frist wahrenden Schriftsatzes per Telefax

BGH, Beschluss vom 10.05.2006 - XII ZB 267/04

1. Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, muss sich die im Rahmen der Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts auch darauf erstrecken, ob die zutreffende Faxnummer des Empfangsgerichts angewählt wurde (st. Rspr., vgl. BGH Beschluss vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275 f. m.N.).*)

2. Ergab sich die Faxnummer des Gerichts nicht aus in der Handakte befindlichen Schreiben dieses Gerichts und hatte der Rechtsanwalt es zulässigerweise einer ausreichend ausgebildeten und zuverlässigen Kanzleiangestellten überlassen, die Faxnummer des Gerichts (hier: anhand einer Internet-Telefonbuchseite der Telekom) zu ermitteln und in den Schriftsatz einzufügen, darf sich die Kontrolle des Sendeberichts nicht darauf beschränken, die darin ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor in den Schriftsatz eingefügten Faxnummer zu vergleichen. Der Abgleich hat vielmehr anhand des zuvor verwendeten oder eines anderen, ebenso zuverlässigen Verzeichnisses zu erfolgen, um nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch schon bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufdecken zu können (Fortführung von Senatsbeschluss vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05 - FamRZ 2005, 1534 f.).*)

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IBRRS 2006, 3463
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Haftung: Anwaltstypische Tätigkeit bei Treuhandauftrag

OLG Celle, Urteil vom 05.07.2006 - 3 U 57/06

1. Das Mitglied einer Scheinsozietät haftet nicht für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag, wenn der vom sachbearbeitenden Rechtsanwalt übernommene Treuhandauftrag keine anwaltstypische Tätigkeit darstellt.*)

2. Eine anwaltstypische Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn es dem Mandanten bei Abschluss des Treuhandvertrages ersichtlich nur auf die reine Vermögensbetreuung ankam und mit dem Treuhandvertrag keine rechtsberatenden Tätigkeiten verbunden sind bzw. diese derartig in den Hintergrund treten, dass ihnen keine eigenständige Bedeutung zukommt.*)

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IBRRS 2006, 3435
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Haftung

BGH, Beschluss vom 02.03.2006 - IX ZR 114/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3434
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bezeichnung des Urteils in der Berufungsschrift

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - V ZB 130/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3432
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Sekundärhaftung

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 75/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3420
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Amtsenthebung

BGH, Beschluss vom 01.08.2006 - NotZ 8/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3414
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde Antrag auf PKH

BGH, Beschluss vom 21.06.2006 - X ZB 8/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3388
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Dienstaufsicht: "Verbale Exzesse" eines Richters

BGH, Urteil vom 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05

Die in Frageform gefasste Äußerung eines Richters in einer Verhandlung gegenüber einem Prozessbeteiligten, "ob dieser ihn nicht verstehen wolle oder zu dumm sei, ihm zu folgen", kann der Dienstaufsicht unterfallen, wenn sie nicht den sachlichen Inhalt einer Entscheidung mitbestimmt.*)

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IBRRS 2006, 3301
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Einigung d. Schuldners mit Gerichtsvollzieher: Einigungsgebühr?

BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - VII ZB 157/05

Erklärt sich der Gläubiger allgemein dem Gerichtsvollzieher gegenüber mit der Gestattung von Ratenzahlungen durch den Schuldner einverstanden, löst dies keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG aus.*)

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IBRRS 2006, 3298
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kirchenbeamter: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - AnwZ(B) 43/05

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.

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IBRRS 2006, 3267
VergabeVergabe
Erhöhung der Wertgebühr wegen besonders hohem terminlichen Druck?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 VK LVwA 44/05-K

1. Bei einer Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung ist höchstens eine 1,8-fache Wertgebühr angemessen.*)

2. Im vorliegenden Fall rechtfertigt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ein besonders hoher terminlicher Druck im Kammerverfahren keine Erhöhung der Wertgebühr.*)

3. Eine gesonderte Gebühr wird durch den Antrag gem. § 115 Abs. 2 S. 1 GWB nicht ausgelöst.*)

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IBRRS 2006, 3259
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Terminsgebühr für Streithelfer-RA bei Vertretung

BGH, Beschluss vom 11.07.2006 - VI ZB 13/06

Zur gebührenrechtlichen Auswirkung einer Vertretung des Streithelfers bei der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits durch einen Rechtsanwalt der unterstützten Prozesspartei auf die Terminsgebühr und zur Abgrenzung von einer weitergehenden Beauftragung mit einer Einzeltätigkeit nach Teil 3 Abschnitt 4 VV-RVG.*)

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IBRRS 2006, 3255
VergabeVergabe
Erhöhung der Wertgebühr wegen besonders hohem terminlichen Druck?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 VK LVwA 44/05

1. Bei einer Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung ist höchstens eine 1,8-fache Wertgebühr angemessen.*)

2. Im vorliegenden Fall rechtfertigt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ein besonders hoher terminlicher Druck im Kammerverfahren keine Erhöhung der Wertgebühr.*)

3. Eine gesonderte Gebühr wird durch den Antrag gem. § 115 Abs. 2 S. 1 GWB nicht ausgelöst.*)

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IBRRS 2006, 3253
VergabeVergabe
Höhere Gebühr für Bevollmächtigten wegen zeitlichem Druck?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.06.2006 - 1 VK LVwA 51/05

Grundsätzlich hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit der Anrufung der Vergabekammern in seine zeitlichen Planungen einzubeziehen. Kommt er dem nicht nach, so kann dieses selbst gewählte Los nicht dazu führen, dass die im Nachprüfungsverfahren unterliegende Gegenseite ein erhöhtes Kostenrisiko trägt. Dies gilt selbstverständlich auch für damit verbundene Risiken der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen.*)

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IBRRS 2006, 3233
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 54/03

Zur Frage des Organisationsverschuldens bei Fristsachen.*)

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IBRRS 2006, 3209
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04

Wird in einen gerichtlichen Vergleich eine bisher nicht rechtshängige Forderung einbezogen, so können gemäß § 118 BRAGO aufgrund außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen erwachsene Gebühren in der Regel nicht gemäß §§ 103 f. ZPO festgesetzt werden.*)

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IBRRS 2006, 3169
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 18.04.2001 - 3Z BR 115/01

Die Bewertung der Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft über ein Grundstück hängt davon ab, ob über das Grundstück im ganzen oder nur über einzelne Miteigentumsanteile verfügt wird.*)

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IBRRS 2006, 3153
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Rechtsanwälte

OLG Köln, Urteil vom 22.04.2004 - 8 U 77/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3057
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Rechtsanwälte und Notare

KG, Urteil vom 01.07.2003 - 7 U 283/02

Zur Abgrenzung zwischen Maklervertrag und Rechtsanwaltsvertrag.*)

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IBRRS 2006, 3053
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.07.2003 - 2Z BR 143/03

Wird ein Eigentümerbeschluss aus einem formellen Grund angefochten (hier: Redeverbot für den Rechtsanwalt eines Wohnungseigentümers), kann es gerechtfertigt sein, einen geringeren als den an sich angemessenen Geschäftswert festzusetzen.*)

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IBRRS 2006, 3045
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erledigte Frist in Handakte - Kontrolle im Fristenkalender?

BGH, Beschluss vom 14.06.2006 - IV ZB 18/05

Ist die Frist zur Berufungsbegründung richtig errechnet und deren Eintragung im Fristenkalender des Anwaltsbüros in der Handakte als erledigt notiert, muss der Anwalt die Eintragung im Fristenkalender nicht noch persönlich überprüfen.*)

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IBRRS 2006, 3039
ProzessualesProzessuales
Mandatierung als Nebenklägervertreter vor dem 1. Juli 2004

KG, Beschluss vom 13.06.2005 - 1 AR 587/05 - 5 Ws 253/05

Das RVG ist nicht anwendbar, wenn Mandatierung als Nebenklägervertreter vor dem 1. Juli 2004 erfolgte; eine spätere Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung ist insoweit unerheblich.*)

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IBRRS 2006, 2985
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwälte und Notare

BayObLG, Beschluss vom 05.07.2001 - 2Z BR 100/01

Versäumt der Rechtsanwalt am letzten Tag die Einlegung des Rechtsmittels, weil er sich plötzlich um seine Frau kümmern muß, deren Geburtswehen unerwartet früh einsetzten, so können die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben sein.*)

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IBRRS 2006, 2983
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Keine Testamentsvollstreckung durch Banken

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2001 - 20 U 20/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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