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Sachgebiet: Rechtsanw�lte und Notare

2978 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 2870
ImmobilienImmobilien
Rechtsanwälte und Notare

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2002 - 9 U 91/01

Zur Amtspflicht des Notars, Treuhandgeschäfte abzulehnen, die dem Sicherungsinteresse der am Verwahrgeschäft beteiligten Anleger nicht Rechnung tragen. Es fehlt an der Kausalität der Amtspflichtverletzung für den eingetragenen Schaden, wenn der Vertreter des Anlegers über den vom Notar verwahrten Betrag in gleicher Weise wie dieser verfügt hätte.*)

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IBRRS 2006, 2831
SteuerrechtSteuerrecht
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

BGH, Urteil vom 13.07.2006 - III ZR 361/04

Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG wegen eines Verschuldens bei den Beitrittsverhandlungen unterliegen nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht nicht der Verjährung nach § 68 StBerG (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. März 2006 - II ZR 326/04 - ZIP 2006, 849).*)

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IBRRS 2006, 2826
ProzessualesProzessuales
Klageabweisung wegen sittenwidriger Mandatierung

BGH, Beschluss vom 20.06.2006 - VI ZB 75/05

1. Die Abweisung einer Klage und die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig mit der Begründung, der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter bestellte Rechtsanwalt arbeite mit einem Mietwagenunternehmen in Form eines Unfallhelferrings zusammen, kommt nur dann in Betracht, wenn aufgrund konkreter Umstände festgestellt wird, dass der Rechtsanwalt im Zusammenwirken mit dem Mietwagenunternehmen auf dessen Veranlassung und in dessen Interesse, nicht aber auf Veranlassung und im Interesse des Mandanten tätig ist.*)

2. Mit einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO kann die Berufung nur als unbegründet zurückgewiesen werden. § 522 Abs. 3 ZPO schränkt die durch § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO eröffnete Möglichkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss nicht ein.*)

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IBRRS 2006, 2825
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitgegenstand bei wettbewerbsrechtl. Unterlassungsantrag

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - I ZR 235/03

Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag ändert eine Abwandlung der Verletzungsform, auf die sich der Verbotsausspruch nach dem Willen des Klägers beziehen soll, den Streitgegenstand und setzt deshalb einen entsprechenden Antrag des Klägers voraus. Dies gilt ebenso, wenn eine im Unterlassungsantrag umschriebene Verletzungsform durch Einfügung zusätzlicher Merkmale in ihrem Umfang auf Verhaltensweisen eingeschränkt wird, deren Beurteilung die Prüfung weiterer Sachverhaltselemente erfordert, auf die es nach dem bisherigen Antrag nicht angekommen wäre. Ein in dieser Weise eingeschränkter Antrag ist zwar gedanklich, nicht aber prozessual (im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO) ein Minus, weil seine Begründung nunmehr von tatsächlichen Voraussetzungen abhängt, die zuvor nicht zum Inhalt des Antrags erhoben worden waren.*)

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IBRRS 2006, 2824
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vertagung d. Einspruchtermins wegen plötzl. Erkrankung des RA?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2005 - 10 U 76/05

1. Der Rechtsmittelkläger, der sich wegen unverschuldeter Säumnis gegen ein Zweites Versäumnisurteil wendet, muss bereits in der Berufungsbegründung schlüssige, konkrete Tatsachen dafür behaupten, dass die Voraussetzungen für die Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben.*)

2. Die plötzliche Erkrankung eines Rechtsanwalts kann ein unabwendbarer Zufall sein kann, der es rechtfertigt, den Einspruchstermin gemäß § 337 ZPO von Amts wegen zu vertagen. Das gilt aber nur für den Fall, dass der Termin trotz aller sonstigen Maßnahmen, die der Anwalt auch für den Fall einer etwaigen Verhinderung durch Erkrankung oder aus anderem Grunde treffen muss und getroffen hat, nicht eingehalten werden kann.*)

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IBRRS 2006, 2823
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Wettbewerbsförderung durch Ranglisten in Verlagspublikation?

BGH, Urteil vom 09.02.2006 - I ZR 124/03

Veröffentlicht ein Verlag in einer Publikation Ranglisten - nach Region und Fachbereich -, in denen Rechtsanwälte nach Recherchen des Verlags in einer Reihenfolge aufgrund einer subjektiven Einschätzung ihrer Reputation aufgeführt werden, kann eine Absicht des Verlags nicht angenommen werden, den Wettbewerb der in den Ranglisten angeführten Rechtsanwälte zu fördern.*)

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IBRRS 2006, 2795
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.04.2002 - 6 U 21/02

Wiedereinsetzung, wenn der Rechtsanwalt in der Berufungsschrift die fristgemäße Einreichung einer Berufungsbegründung ankündigt, dabei eine falsche Berufungsbegründungsfrist mitteilt und diese Frist von einer zuverlässigen Bürokraft falsch notiert worden ist.*)

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IBRRS 2006, 2757
ImmobilienImmobilien
Rechtsanwälte und Notare

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2002 - 4 U 212/01

Der Rechtsschutzversicherer, der seinem Versicherungsnehmer Deckungsschutz für die Verteidigung gegen eine Schadensersatzklage unter dem Vorbehalt des Einwands der Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher und rechtswidriger Herbeiführung des Versicherungsfalls (§ 4 Abs. 2 a ARB 75) gewährt hat, ist leistungsfrei und hat Anspruch auf Erstattung der verauslagten Kosten des Rechtsstreits, wenn sich herausstellt, dass der Versicherungsnehmer beim Verkauf einer Eigentumswohnung dem Käufer kapillar aufsteigende Feuchtigkeit arglistig verschwiegen und dadurch den Keim des Schadensersatzrechtsstreits vorsätzlich geschaffen hat.*)

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IBRRS 2006, 2748
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Schriftl. Vergleich über rechtshängigen Anspruch: Terminsgebühr

BGH, Beschluss vom 03.07.2006 - II ZB 31/05

Wird in einem in erster Instanz geführten Zivilprozess über den rechtshängigen Anspruch (auf Vorschlag des Gerichts) ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen, entsteht für die beauftragten Prozessbevollmächtigten - neben einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und einer 1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV - eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.*)

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IBRRS 2006, 2659
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwälte und Notare

OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2001 - 8 W 52/01

1. Vertritt ein Rechtsanwalt gleichzeitig mehrere Beklagte, sind grundsätzlich nur die Kosten eines Rechtsnwalts - ggf. mit der Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO - erstattungsfähig. Es ist hierbei unerheblich, ob ein derartiger Anwalt von allen ihn mandatierenden Personen einzeln beauftragt wurde, oder ob sich die Vollmacht zur Vertretung der mehreren Beklagten aufgrund besonderer vertraglicher Regelungen zwischen den Beklagten ergibt.*)

2. Es bedarf jedoch jeweils einer konkreten Prüfung, ob aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Anwalts für jeden der mehreren Beklagten zu bejahen ist.*)

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IBRRS 2006, 2601
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Gebühren für den Vollzug von Grundbuchgeschäften

BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - V ZB 87/05

1. Die Gebühren für den Vollzug von Grundbuchgeschäften sind in § 146 Abs. 1 und 2 KostO grundsätzlich abschließend geregelt.*)

2. Hat der Notar die Bestellung einer Grundschuld beurkundet, dient die Einholung einer für die rangrichtige Eintragung der Grundschuld notwendigen Rangrücktrittserkärung dem Vollzug des Urkundsgeschäfts und löst daher keine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO aus.*)

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IBRRS 2006, 2588
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht

OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002 - 2 Wx 51/02

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Notar von der Auszahlung verwahrten Geldes absehen kann.*)

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IBRRS 2006, 2573
ImmobilienImmobilien
Notarrecht

BayObLG, Beschluss vom 16.09.2002 - 1Z BR 108/02

Der Notar hat eine ihm von beiden Parteien erteilte Weisung über den Vollzug der Urkunde auch dann zu beachten, wenn sich eine Partei später auf die Unwirksamkeit der Weisung beruft.*)

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IBRRS 2006, 2564
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Rechtsanwälte und Notare

KG, Beschluss vom 10.10.2002 - 5 W 287/02

Das Leistungsangebot einer Hausverwaltung zum (unter anderem) "Mahn- und Klagewesen" an Hauseigentümer kann eine ihr grundsätzlich nach Art. 1 § 5 Nr. 3 RBerG erlaubte Tätigkeit betreffen.*)

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IBRRS 2006, 2563
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Rechtsanwälte und Notare

KG, Beschluss vom 10.10.2002 - 5 W 289/02

Das Leistungsangebot einer Hausverwaltung zur (unter anderem) "Durchsetzung von Forderungen aus den Mietverträgen" und "Abwicklung von Schadensfällen mit Versicherungsgesellschaften und Dritten" an Hauseigentümer kann eine ihr grundsätzlich nach Art. 1 § 5 Nr. 3 RBerG erlaubte Tätigkeit betreffen.*)

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IBRRS 2006, 2536
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsanwälte und Notare

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.01.2004 - 9 W 5/04

Vertritt ein Rechtsanwalt die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Rechtsstreit, kann er den Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 BRAGO verlangen. Die Grundsätze über die Parteifähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auf Wohnungseigentümergemeinschaften nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2006, 2495
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwalt im Vermögensverfall: Zulassung widerrufbar

BGH, Beschluss vom 03.07.2006 - AnwZ (B) 63/05

1. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind.

2. Eine solche Ausnahme ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn der Rechtsanwalt eine Selbstbeschränkung bezüglich des Umfangs seiner Tätigkeit oder des Umgangs mit Fremdgeld beabsichtigt.

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IBRRS 2006, 2456
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Werbung eines Notars

OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2006 - Not 9/06

1. Es stellt keinen Verstoß gegen das Verbot unzulässiger Werbung nach § 29 BNotO vor, wenn ein Anwaltsnotar in einem kirchlichen Gemeindebrief unter der optisch hervorgehobenen Überschrift „Anwaltliche Hilfe?“ neben seinem Namen die Bezeichnung „Rechtsanwalt und Notar“ angibt. In einem derartigen Fall, in dem unmiss verständlich auf die anwaltliche Tätigkeit verwiesen wird, kann einem Anwaltsnotar die Angabe der vollständigen Amtsbezeichnung, die er bei seiner Berufsausübung grundsätzlich führen darf, nicht unter sagt werden.*)

2. Wegen der erkennbar nur auf die anwaltliche Tätigkeit gerichteten Werbung ist es im Ergebnis auch unerheblich, dass in der Anzeige zugleich drei Tätigkeitsschwerpunkte angegeben werden (Familien, Medizin und Erbrecht), was dem Notar im Rahmen einer Werbung für notarielle Tätigkeit nicht gestattet wäre.*)

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IBRRS 2006, 2386
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2003 - 4 U 150/02

1. Zur Frage, ob ein Anwaltsnotar, der bei einem Anlagegeschäft als Treuhänder eingeschaltet wird, als Notar tätig geworden ist.*)

2. Der Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er mit der als Treuhänder übernommenen Mittelverwendungskontrolle den geworbenen Anlegern keine größere Sicherheit zu bieten vermag als ohne seine Verwahrungstätigkeit, weil eine ordnungsgemäße Mittelverwendungskontrolle nach dem Vertragswerk nicht gewährleistet ist.*)

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IBRRS 2006, 2383
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 22.09.2003 - 12 U 15/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2368
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2004 - 3 W 100/03

1. Die vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst vorzunehmende Auslegung der Teilungserklärung richtet sich nach dem Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; auf die Vorstellung des teilenden Eigentümers und das Verständnis des beurkundenden Notars kommt es insoweit nicht an.*)

2. Eine mit "Sonderrechte" überschriebene Regelung in der Teilungserklärung, die neben der Überdachung der Terrasse auch "sonstige bauliche Veränderungen im Bereich der Terrasse, soweit baurechtlich zulässig" beinhaltet, umfasst bereits nach ihrem Wortlaut auch die Errichtung eines Wintergartens.*)

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IBRRS 2006, 2335
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Verjährung der Notarhaftung

BGH, Urteil vom 06.07.2006 - III ZR 13/05

Zum Beginn der Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs gegen den Notar, wenn zwar eine anderweitige Ersatzmöglichkeit in Betracht kommt, die aber, wie der Geschädigte weiß, mit erheblichen Zweifeln und Risiken behaftet ist (Fortführung des Senatsurteils vom 3. März 2005 - III ZR 353/04 = NJW-RR 2005, 1148).*)

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IBRRS 2006, 2315
ImmobilienImmobilien
Vollmacht nichtig bei Darlehensabschluss: Vertrag wirksam?

BGH, Urteil vom 28.03.2006 - XI ZR 239/04

Wer eine wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB unwirksame notarielle Vollmacht erteilt hat, kann an einen vom Bevollmächtigten geschlossenen Darlehensvertrag gebunden sein, wenn dem Darlehensgeber zuvor eine Ausfertigung einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde, in der das Vorliegen einer Ausfertigung der Vollmacht vermerkt ist, zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht zugegangen ist.*)

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IBRRS 2006, 2239
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - PKH: Beiordnung eines RA, wenn Antragsteller selbst RA ist?

BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - IX ZB 169/05

Ist eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben, wird aber der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch dann zwingend ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt beizuordnen, wenn der Antragsteller selbst Rechtsanwalt ist.*)

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IBRRS 2006, 2237
ProzessualesProzessuales
Ausgangskontrolle: Rechtsmittelbegründungsschrift per Fax

BGH, Beschluss vom 14.02.2006 - VI ZB 44/05

Zur Ausgangskontrolle bei Übersendung einer Rechtsmittelbegründungsschrift mittels Telekopie (Telefax) nach der Weisung, das ordnungsgemäß unterzeichnete Handaktenexemplar vollständig zu übermitteln, wenn das Original der Rechtsmittelbegründungsschrift am letzten Tag der Frist laut telefonischer Auskunft nicht beim Rechtsmittelgericht eingegangen ist.*)

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IBRRS 2006, 2208
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten des Unterbevollmächtigten - fiktive Reisekosten

BGH, Urteil vom 13.06.2006 - IX ZB 44/04

Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen Prozessbevollmächtigten zur Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht stellt in der Regel keine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO dar. Weder die Kosten eines Unterbevollmächtigten noch fiktive Reisekosten des Insolvenzverwalters sind unter diesen Umständen zu erstatten.*)

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IBRRS 2006, 2204
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Terminsgebühr bei telef. Diskussion zwischen Parteivertretern

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2006 - 10 W 32/05

Die Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 RVG-VV wird schon verdient, wenn ohne Vereinbarung und nur telefonisch eine Diskussion zwischen Parteivertretern zum Sach- und Streitstand eines Rechtsstreits geführt wird.*)

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IBRRS 2006, 2199
ProzessualesProzessuales
Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung einer WEG

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.05.2006 - 3 W 63/06

Haben die Wohnungseigentümer ihren Verfahrensbevollmächtigten noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 -) mit der gerichtlichen Geltendmachung rückständiger Hausgelder im Verfahren nach § 43 WEG beauftragt, so steht diesem die Mehrvertretungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO zu; im Falle einer den Wohnungseigentümern günstigen Kostengrundentscheidung ist die angefallene Erhöhungsgebühr dann als Bestandteil der notwendigen Kosten vom Gegner zu erstatten.*)

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IBRRS 2006, 2197
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwalt trägt Verantwortung für richtige Adressierung

KG, Beschluss vom 16.06.2006 - 7 U 48/06

Der Rechtsanwalt trägt die Verantwortung für die richtige Adressierung seiner Schriftsätze. Er muss daher auch prüfen, ob die in der Berufungsbegründung angegebene Fax-Nummer mit der des angerufenen Gerichts übereinstimmt.*)

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IBRRS 2006, 2181
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zur Nachfragepflicht des Rechtsanwalts bei Mitteilung an Mandant

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 176/04

1. Der Rechtsanwalt, der seine Partei durch einfachen Brief über den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung sowie über Rechtsmittelmöglichkeiten einschließlich der einzuhaltenden Fristen unterrichtet, braucht trotz Schweigen des Mandanten keine Nachfrage zu halten. Nur in Ausnahmefällen ist eine Verpflichtung zur Nachfrage zu bejahen.

2. Gegenüber dem Rechtsmittelanwalt ist eine Nachfrage, ob das Mandat übernommen wird, nur dann erforderlich, wenn keine allgemeine Absprache über die Übernahme solcher Mandate besteht oder sich konkrete Befürchtungen aufdrängen, dass mit dem Auftrag etwas nicht in Ordnung ist.

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IBRRS 2006, 2170
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klageerhebung bei Übermittlung per "Funkfax"

BVerwG, Beschluss vom 30.03.2006 - 8 B 8.06

1. Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die wirksame Klageerhebung durch Computerfax findet auch auf die Übermittlung per "Funkfax" Anwendung.*)

2. An dieser Rechtsprechung ist auch nach Einfügung des § 55a VwGO festzuhalten.*)

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IBRRS 2006, 2151
VersicherungenVersicherungen
Bezug auf DAV-Abkommen = Verzicht auf Ansprüche des Mandanten?

BGH, Urteil vom 07.03.2006 - VI ZR 54/05

Aus der Tatsache, dass ein Rechtsanwalt nach teilweiser Regulierung eines Verkehrsunfallschadens durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer diesem gegenüber seine Anwaltsgebühren unter Bezugnahme auf das DAV-Abkommen abrechnet, kann nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden, er verzichte zugleich namens seines Mandanten auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche.*)

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IBRRS 2006, 2113
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: Verkehrsanwaltskosten grds. nicht ersttungsfähig

BGH, Beschluss vom 07.06.2006 - XII ZB 245/04

Im Berufungsverfahren sind vor Inkrafttreten des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes am 1. August 2002 Kosten eines Verkehrsanwalts nur ausnahmsweise erstattungsfähig. Es genügt hierzu nicht, dass die Partei in großer Entfernung vom Ort des Prozesses wohnt. Erstattungsfähig sind jedoch regelmäßig die fiktiven Kosten einer Informationsreise der Partei zu ihrem Prozessbevollmächtigten am Sitz des Gerichts.*)

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IBRRS 2006, 2109
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gefaxter Rechtsmittelschriftsatz ohne Unterschrift

BGH, Beschluss vom 06.03.2006 - AnwZ (B) 97/05

Erforderlich nach § 42 Abs. 4 BRAO ist grundsätzlich die Einreichung einer handschriftlich unterzeichneten Anfechtungserklärung bei Gericht. Das Fehlen der Unterschrift kann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür ergibt, dass die Beschwerde mit Wissen und Wollen des (angegebenen) Absenders gefertigt und dem Gericht zugeleitet worden ist.

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IBRRS 2006, 2106
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Schadensersatz wegen vorzeitigem Umschreibungsantrag

BGH, Urteil vom 06.07.2006 - III ZR 80/05

Weisen die Vertragsparteien den Notar übereinstimmend an, die Auflassungsurkunde beim Grundbuchamt erst dann einzureichen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, insbesondere die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist (Vorlagensperre), so handelt es sich um eine selbständige Betreuungstätigkeit, für die das Verweisungsprivileg des § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO nicht gilt.*)

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IBRRS 2006, 2100
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wirksame Auflassung

OLG Rostock, Beschluss vom 28.04.2006 - 7 U 48/06

Wird die Auflassung vor dem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile erklärt, so ist sie auch dann materiell-rechtlich wirksam, wenn die Beurkundung formnichtig ist.

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IBRRS 2006, 2076
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - "Doppelte" Belehrung hinsichtlich ungesicherter Vorleistungen

BGH, Urteil vom 22.06.2006 - III ZR 259/05

1. Für eine, dem Notar typischerweise bei Austauschgeschäften obliegende, "doppelte" Belehrung hinsichtlich ungesicherter Vorleistungen kann nach der Interessenlage auch bei einem notariellen Darlehensvertrag Anlass sein, in dem zugleich die Bestellung einer Grundschuld als Sicherheit vereinbart wird.*)

2. Außerhalb des Anwendungsbereichs derjenigen Vorschriften, die eine Dokumentationspflicht des Notars über bestimmte Belehrungen begründen, trägt für die Behauptung, der Notar habe erforderliche Belehrungen unterlassen, der Geschädigte die Beweislast.*)

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IBRRS 2006, 2071
VergabeVergabe
Unangemessenheit eines Gebührenansatzes von 2,5 Gebühren

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.06.2006 - 1 Verg 5/06

1. Durch einen Antrag nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB wird keine gesonderte Anwaltsgebühr ausgelöst; dieser Umstand kann im Rahmen der Gebührenbemessung nach § 14 RVG i.V.m. Nr. 2400 VV RVG zu berücksichtigen sein.*)

2. Zur Unangemessenheit eines Gebührenansatzes von 2,5 Gebühren in einem Vergabenachprüfungsverfahren ohne mündliche Verhandlung (Bestätigung der Festsetzung einer 1,8-fachen Gebühr).*)

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IBRRS 2006, 2070
VergabeVergabe
Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.06.2006 - 1 Verg 7/05

Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich eine 0,7-fache Gebühr anzusetzen (im Anschluss an KG Berlin VergabeR 2005, 402).*)

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IBRRS 2006, 2034
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Gebühr für die Auftragserteilung im Beschwerdeverfahren

OLG Rostock, Beschluss vom 21.04.2006 - 8 W 17/06

1. Ausreichend für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV-RVG ist, wenn der Prozessbevollmächtigte nach Entgegennahme der von dem Gericht mitgeteilten Beschwerdeschrift pflichtgemäß prüft, ob etwas für seinen Mandanten zu veranlassen ist, auch wenn die Prüfung letztlich negativ ausfällt. Die Einreichung eines Schriftsatzes ist dazu nicht erforderlich.

2. Davon, dass der Rechtsanwalt mit einer Vertretung im Beschwerdeverfahren beauftragt worden ist, ist in der Regel auszugehen, wenn der Anwalt die Partei im Hauptsacheverfahren vertritt.

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IBRRS 2006, 2016
ProzessualesProzessuales
Versäumung d. Rechtsmittelfrist bei Druckerdefekt

BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - XI ZB 45/04

Zur Frage, wie sich ein pflichtbewusster Rechtsanwalt verhalten muss, wenn die Berufungsbegründung wegen eines erst kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgetretenen Defekts des Druckers seines Laptops nicht ausgedruckt werden kann, in der Kanzlei aber ein weiterer Computer mit Drucker vorhanden war.*)

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IBRRS 2006, 2001
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsgebühren fällig bei Beendigung der Angelegenheit

BGH, Urteil vom 13.04.2006 - IX ZR 158/05

1. Ist eine Angelegenheit beendigt, sind die dafür verdienten Anwaltsgebühren fällig, selbst wenn der Auftrag - der auch noch andere Angelegenheiten umfasst - insgesamt noch nicht erledigt ist. Ein Vorschussanspruch besteht insoweit nicht mehr.

2. Soweit an einen Rechtsanwalt Vorschusszahlungen in einer abgeschlossenen Angelegenheit erfolgen, für die bereits der Vergütungsanspruch fällig geworden, jedoch nicht geltend gemacht ist, sind die Leistungen inkongruent.

3. Erbringt ein Rechtsanwalt Vorleistungen, die der inzwischen in der Krise befindliche Mandant mehr als 30 Tage später vergütet, handelt es sich nicht mehr um ein anfechtungsrechtlich privilegiertes Bargeschäft.

4. Hat der insolvente Mandant durch die Gewährung von Vorschüssen vorgeleistet, gilt für das Vorliegen eines Bargeschäfts derselbe Maßstab wie bei einer Vorleistung des Rechtsanwalts.

5. Wird ein Insolvenzeröffnungsantrag mit der Bitte eingereicht, das Insolvenzgericht möge dessen Bearbeitung noch kurzfristig zurückstellen, ist er dennoch bereits mit der Einreichung wirksam gestellt.*)

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IBRRS 2006, 1932
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Büroorganisation: Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze

BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VI ZB 77/05

Zur Büroorganisation der Ausgangskontrolle für fristgebundene Schriftsätze.*)

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IBRRS 2006, 1922
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Internat. Zuständigkeit d. Zivilgerichte: Luxemburg-Klausel

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2005 - 24 U 86/05

1. Die internationale Zuständigkeit der Zivilgerichte bestimmt sich für eine vor dem 1.3.2002 eingereichte und nach diesem Stichtag zugestellte Klage nach der EuGVVO.*)

2. Art. 30 Nr. 1 EuGVVO ist in diesem Fall nicht anzuwenden.*)

3. Für Honoraransprüche des Rechtsanwalts ist im Anwendungsbereich der "Luxemburg-Klausel" der Gerichtsstand am Kanzleisitz des Rechtsanwalts nicht begründet.*)

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IBRRS 2006, 1886
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kostenersttung: Einzeltätigkeit d. nicht postulationsfähigen RA

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - III ZB 120/05

1. Zur Abgrenzung eines Auftrags für "sonstige Einzeltätigkeiten" nach Nr. 3403 VV von einem umfassenden Verfahrensauftrag für ein Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof.*)

2. Betraut im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der Rechtsmittelgegner einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt mit einer Einzeltätigkeit, die auf eine Rücknahme der Beschwerde zielt, und sieht er von der Beauftragung eines postulationsfähigen Rechtsanwalts ab, sind die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts nach Maßgabe des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu erstatten.*)

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IBRRS 2006, 1873
ProzessualesProzessuales
Kosten des Unterbevollmächtigten

BGH, Beschluss vom 04.04.2006 - VI ZB 66/04

Zu den erstattungspflichtigen Kosten eines Unterbevollmächtigten.

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IBRRS 2006, 1864
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Fortsetzung des Disziplinarverfahren bei laufendem Strafverfahren?

BGH, Beschluss vom 20.03.2006 - NotSt (B) 5/05

Zur Frage der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde, wenn der Notardisziplinarsenat des Oberlandesgerichts den Antrag der Einleitungsbehörde zurückweist, ein bei ihm anhängiges förmliches Disziplinarverfahren fortzusetzen, das wegen eines gegen den Notar gleichzeitig laufenden, noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens ausgesetzt worden war.*)

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IBRRS 2006, 1846
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wiedereinsetzung, wenn Personal jede Unterschrift prüfen muss?

BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - III ZB 134/05

Zur Gewährung von Wiedereinsetzung, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftstücke vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen.*)

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IBRRS 2006, 1758
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät

OLG Celle, Urteil vom 31.05.2006 - 3 U 14/06

1. Das Mitglied einer Scheinsozietät haftet nicht für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag, wenn der vom sachbearbeitenden Rechtsanwalt übernommene Treuhandauftrag keine anwaltstypische Tätigkeit darstellt.*)

2. Eine anwaltstypische Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn es dem Mandanten bei Abschluss des Treuhandvertrages ersichtlich nur auf die reine Vermögensbetreuung ankam und mit dem Treuhandvertrag keine rechtsberatenden Tätigkeiten verbunden sind bzw. diese derartig in den Hintergrund treten, dass ihnen keine eigenständige Bedeutung zukommt.*)

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IBRRS 2006, 1733
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verjährungsbeginn in der Berufshaftpflicht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.02.2006 - 19 U 110/05

Die Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG beginnt in der Vermögenshaftpflichtversicherung, wenn der Geschädigte den Versicherungsnehmer unter Androhung der Erhebung einer Feststellungsklage zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung auffordert und feststeht, dass nur der Versicherungsnehmer als Anspruchsgegner in Betracht kommt und das Ob nud die Höhe des Schadens nur vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängt.*)

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