Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10818 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 1799VK Sachsen, Beschluss vom 04.07.2002 - 1/SVK/072-02
1. Ein Antrag ist offensichtlich unbegründet im Sinne des § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB, wenn das Nichtvorliegen der maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen ohne weiteres ersichtlich ist. Der Nachprüfungsantrag ist daher nicht zuzustellen, wenn er auf einem eindeutigen, nachvollziehbaren und daher unstreitigen Sachverhalt beruht und jegliche Anhaltspunkte durch den Antragsteller fehlen, die geeignet wären, die Ausführungen des Auftraggebers (hier zum Ausschluss des Angebots) zu widerlegen.*)
2. Die unterstellte Gleichwertigkeit eines Angebots gemäß §§ 21 Nr. 4, 21 Nr. 2 VOB/A liegt tatsächlich nicht vor, wenn sie durch unstreitige planerische Vorgaben (Ausführungsplan, Aufbauskizze) widerlegt ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 1776
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2000 - 4 U 39/97
Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers bei Abböschung statt senkrechten Verbaus einer Baugrube.*)
VolltextIBRRS 2002, 1710
OLG München, Urteil vom 18.05.2000 - U (K) 5047/99
Mit der aus einer "öffentlichen" Ausschreibung resultierenden wechselseitigen Sorgfaltspflichten ist es nicht vereinbar, daß der Ausschreibende sich nicht an die formalisierten oder selbst gesetzten Regeln hält und auf diese Weise einen Bieter benachteiligt.*)
VolltextIBRRS 2002, 1705
OLG München, Urteil vom 19.10.2000 - U (K) 1864/00
1. Ausschluß eines Angebots von der Wertung*)
2. Der Ausschluß eines im Rahmen einer Ausschreibung auf der Grundlage der VOB/A vorgelegten Angebotes von der Wertung wegen fehlender Angaben gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b., § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A setzt voraus, das das Fehlen geforderter Angaben oder Erklärungen Einfluß auf die Eindeutigkeit des Angebotsinhaltes oder auf den Wettbewerb hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 1655
BayObLG, Beschluss vom 18.06.2002 - Verg 8/02
In die Schätzung des voraussichtlichen Vertragswertes von Lieferaufträgen und damit in die Berechnung des Schwellenwertes sind Bedarfspositionen einzustellen.
VolltextIBRRS 2002, 1654
BayObLG, Beschluss vom 23.07.2002 - Verg 17/02
Die für das Nachprüfungsverfahren einschlägigen Schwellenwerte ergeben sich für Bauaufträge allein aus § 2 VgV und nicht auch aus § 1a Nr. 2 VOB/A.*)
VolltextIBRRS 2002, 1653
KG, Beschluss vom 18.07.2002 - 2 Kart Verg 4/02
1. Ein öffentlicher Auftraggeber von Bauleistungen ist an das von ihm auf der 2. Wertungsstufe ordnungsgemäß ausgeübte Ermessen zur Frage der Eignung eines Bieters gebunden.
2. Muss ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung zusätzliches Personal einstellen, beeinträchtigt dies allein nicht seine Eignung.
VolltextIBRRS 2002, 1631
OLG Jena, Beschluss vom 09.09.2002 - 6 Verg 4/02
1. Die sofortige Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB ist auch gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer eröffnet, mit der im Ergebnis der Vergabeüberprüfungsantrag der Antragstellerin abgelehnt wurde, soweit er auf die Gewährung von Primärrechtschutz, letztlich also auf den Erhalt des Auftrags, gerichtet war.*)
2. Die Zwischenentscheidung, dass sich das auf die Gewährung von Primärrechtschutz gerichtete Vergabeüberprüfungsverfahren infolge Zuschlagserteilung erledigt habe ist bei Streit der Beteiligten über die Wirksamkeit eines erteilten Zuschlags aus verfahrensökonomischen Gründen zulässig. Sie muss aufgrund mündlicher Verhandlung getroffen werden.*)
3. Der Senat folgt der Auffassung des Kammergerichts (VergabeR 2002, 235, 239 mit zustimmender Anmerkung Erdl), wonach die Frist des § 13 Satz 2 VgV erst mit Zugang der nach Satz 1 der Vorschrift vorgeschriebenen Information an den letzten nicht berücksichtigten Bieter beginnt. Bei Fax-Übermittlung ist jeweils der Telefaxausdruck am Empfängergerät maßgebend ist (vgl. Kammergericht, KG-Report 2002, 27).*)
4. Auch wenn der OK-Vermerk im Sendebericht des Fax-Absenders weder vollen Beweis noch einen Anscheinsbeweis dafür begründet, dass das Telefaxschreiben dem Empfänger auch tatsächlich zugegangen ist, rechtfertigen es die im Wirtschafts- und Rechtsverkehr allgemein übliche Nutzung derartiger moderner Kommunikationsmittel und die gerichtsbekannte hohe Zuverlässigkeit bei der Übermittlung von Telefaxnachrichten, demjenigen, der sich auf den Nichtzugang eines ordnungsgemäß abgesandten Telefaxschreibens beruft, höhere Anforderungen hinsichtlich des Bestreiten des Zugangs aufzuerlegen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1587
EuGH, Urteil vom 17.09.2002 - Rs. C-513/99
Zur Frage, ob bei einer Ausschreibung für den Betrieb eines städtischen Busverkehrsdienstes die Umwelt- und Qualitätskonzepte zulässige Vergabekriterien sind.
VolltextIBRRS 2002, 1525
VK Bund, Beschluss vom 04.09.2002 - VK 2-58/02
Vergabeverfahren zur Einführung streckenbezogener Autobahngebühren für schwere LKW in Deutschland (LKW-Maut Deutschland).
VolltextIBRRS 2002, 1509
OLG Rostock, Beschluss vom 25.06.2001 - 17 W 8/01
Zur Bestimmung des Streitgegenstand des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens
VolltextIBRRS 2002, 1506
OLG Rostock, Beschluss vom 24.09.2001 - 17 W 11/01
Ein dem Bieter durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften drohender Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt grundsätzlich voraus, dass der Bieter sich durch Abgabe eines Angebotes am Wettbewerb beteiligt hat.
VolltextIBRRS 2002, 1504
OLG Rostock, Beschluss vom 01.10.2001 - 17 W 3/01
1. Zur Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung der Hauptsache vor der Vergabekammer.
2. Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache ist zulässig.
VolltextIBRRS 2002, 1434
OLG Schleswig, Urteil vom 08.11.2000 - 9 U 104/99
AGB-Regelungen, wonach Abtretungsanzeigen unter Verwendung eines vorgedruckten Formblattes des Schuldners erfolgen müssen, sind nach § 9 Abs. 1 AGBG nichtig.*)
VolltextIBRRS 2002, 1353
VK Sachsen, Beschluss vom 16.08.2002 - 1/SVK/76-01
1. Hat sich die Vergabekammer aufgrund des Ablaufs des Vergabeverfahrens bereits darauf geeinigt, den Auftraggeber zur Aufhebung der Ausschreibung zu verpflichten und hebt ein Auftraggeber im "Vorausschauenden Gehorsam" die Ausschreibung auf, trägt er die Kosten für das in seine Sphäre fallende erledigende Ereignis.*)
2. Werden bezüglich eines Vergabeverfahrens in zwei Nachprüfungsverfahren zwei verschiedene Anträge gestellt, die jedoch zum gleichen Ergebnis führen würden, ist aus Gründen der Billigkeit die Halbierung der Gebühr in jedem der beiden Verfahren gerechtfertigt.*)
VolltextIBRRS 2002, 1352
VK Sachsen, Beschluss vom 15.08.2002 - 1/SVK/075-02
1. Unter den Auftraggeberbegriff des § 98 Nr. 5 GWB fallen auch juristische Personen des privaten Rechts, in den Fällen, in denen diese voraussichtlich Mittel erhalten, mit denen relevante Bauvorhaben voraussichtlich zu mehr als 50 vom Hundert finanziert werden, auch wenn noch kein entsprechender Fördermittelbescheid ergangen ist.*)
2. Der Auftraggeber hat nach den §§ 10 a, 25 a VOB/A ein Wahlrecht, ob er (alle) Zuschlagskriterien in der veröffentlichten Vergabebekanntmachung nach § 17 a VOB/A oder erst in der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach § 10 a VOB/A benennen will.*)
3. Die VOB/A und die sie überlagernde Baukoordinierungsrichtlinie gehen von einer Kongruenz und Kontinuität der einmal bekannt gemachten Zuschlagskriterien aus. Eine spätere Veränderung (Weglassen, Hinzufügen) von Zuschlagskriterien ist unzulässig.*)
4. Unterscheiden sich dennoch die in der Vergabebekanntmachung und der Angebotsaufforderung benannten Zuschlagskriterien, sind nur die erstgenannten Zuschlagskriterien verbindlich.*)
5. Eine Vergabekammer kann den Auftraggeber (ausnahmsweise) zur Zuschlagserteilung an den Antragsteller verpflichten, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt. Dabei gilt ein wertungsrelevanter Vortrag eines eingeschalteten Ingenieurbüros (Verfahrensbeistand) gemäß § 14 VwVfG als Vortrag des Auftraggebers, wenn der anwesende Entscheidungsträger des Auftraggebers dem Vorbringen des Beistandes in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer nicht unverzüglich widerspricht.*)
VolltextIBRRS 2002, 1351
VK Sachsen, Beschluss vom 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
1. Die §§ 107 Abs. 2 und 114 Abs. 1 und 2 GWB sind europarechtskonform dahin gehend auszulegen, dass eine Vergabekammer auch eine bereits erfolgte Aufhebung einer Ausschreibung noch in zulässigerweise überprüfen und ggf. auch wiederum aufheben kann. Dies folgt aus dem Gebot der Rechtsmittelrichtlinie, dass (sämtliche) Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und rasch auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, nachgeprüft werden können. Eine bloße Beschränkung der Prüfungskompetenz auf sog. Scheinaufhebungen reicht nicht aus.*)
2. Fehlende Haushaltsmittel begründen grundsätzlich keinen Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 a VOB/A, der fordert, dass kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.*)
3. Die wettbewerbliche Relevanz einer vom Auftraggeber geforderten, aber nicht oder nicht vollständig von Bieter vorgelegten Erklärung muss bei einem Ausschluss eines Angebots gemäß §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A in die Betrachtung mit eingestellt werden.*)
4. Bei fehlenden Typenbezeichnungen, aber vorhandenen Fabrikatsbezeichnungen, im vom Bieter verpreisten Leistungsverzeichnis ist keine formalistische Betrachtungsweise im Sinne eines regelmäßigen und zwingenden Ausschlusses veranlasst. Dies ergibt sich auch aus einer parallelen Betrachtungsweise zu den Regelungen in den §§ 25 Nr. 1 Abs. 2 a und 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A.*)
5. Ermessensgebundene Ausschlussgründe können vom Auftraggeber in der vierten Wertungsphase (Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes) nicht mehr zu Lasten eines Bieters herangezogen werden.*)
6. Die Regelungen in den §§ 21, 25 und 26 VOB/A entfalten bieterschützende Wirkung.*)
VolltextIBRRS 2002, 1350
VK Sachsen, Beschluss vom 30.07.2002 - 1/SVK/071-02
Ein Nebenangebot kann nicht als gleichwertig gewertet werden, wenn es von Mindestbedingungen des Leistungsverzeichnisses abweicht.*)
VolltextIBRRS 2002, 1126
OLG Jena, Beschluss vom 22.08.2002 - 6 Verg 3/02
1. Nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde ist auf Antrag der Vergabestelle deklaratorisch die Wirkungslosigkeit einer Zwischenentscheidung nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB festzustellen. Die Zulässigkeit einer solchen - im GWB nicht ausdrücklich vorgesehenen - Entscheidung ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Bestimmungen, etwa der §§ 269 Abs. 4, 620f Abs. 1 S. 2 ZPO.*)
2. Nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde ist entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO zu verfahren. Die Kostenentscheidung bezieht sich auch auf die durch das Zwischenverfahren nach § 118 Abs. 1 GWB entstandenen Mehrkosten.*)
3. Hat der Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde und den Nachprüfungsantrag zurückgenommen, tritt mit der zuerst erklärten Rechtsmittelrücknahme die Rechtskraft ein, so dass die Rücknahme des Nachprüfungsantrags ins Leere geht und über die Wirkungslosigkeit der Vergabekammerentscheidung eine Feststellung nicht mehr möglich ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 1122
OLG Jena, Beschluss vom 31.07.2002 - 6 Verg 5/01
1. Die Antragsbefugnis kann nicht mit der Begründung verneint werden, der Antragsteller habe in einem durch Ausschreibungsaufhebung beendeten Vergabeverfahren ein nicht berücksichtigungsfähiges Angebot abgegeben. Gleiches gilt für das Argument, die Antragstellerin habe in dem vorangegangenen Vergabeverfahren ihr Angebot zu einem wesentlich höheren Preis als ein anderer Bewerber abgegeben und habe daher keine Chancen auf den Zuschlag gehabt.*)
2. Bei der im Rahmen eines Klinikumsneubaus ausgeschriebenen Lieferung und Montage zweier Autoklaven und eines Wasserstoffperoxidgenerators handelt es sich um einen Bauauftrag im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB, so dass es für die Statthaftigkeit eines GWB-Nachprüfungsverfahrens darauf ankommt, ob der Bauvertrags-Schwellenwert erreicht ist.*)
3. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob der Vergabestelle verpflichtet ist, von einzelnen Bietern in Anspruch genommene eingetragene gewerbliche Schutzrechte auf ihren Bestand hin zu überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1084
EuGH, Beschluss vom 30.05.2002 - Rs. C-358/00
Ein Konzessionsvertrag über öffentliche Verlagsdienstleistungen ist beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts vom Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in der durch die Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997 geänderten Fassung ausgenommen, obwohl er seinem spezifischen Gegenstand nach vom Anhang IA dieser Richtlinie, auf den deren Artikel 8 verweist, erfasst wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 1077
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2002 - Verg 5/02
Die beabsichtigte freihändige Vergabe von Leistungen für eine zweijährige Laufzeit nach unmittelbar vorheriger Aufhebung einer Ausschreibung derselben Leistung für einen fünfjährigen Zeitraum zum Zwecke der Unterschreitung der Schwellenwerte ist rechtswidrig, wenn nicht ausnahmsweise erhebliche Gründe vorliegen, die die nachfolgende Verkürzung der Laufzeit sachlich rechtfertigen.
VolltextIBRRS 2002, 1074
BayObLG, Beschluss vom 29.04.2002 - Verg 10/02
1. Enthält das Leistungsverzeichnis neben der allgemeinen Leistungsbeschreibung die Angabe eines bestimmten Fabrikats "oder gleichwertig", so ist die Gleichwertigkeit in erster Linie an dem in der allgemeinen Leistungsbeschreibung zum Ausdruck gekommenen Auftraggeberwille zu messen.*)
2. Zur Wertung eines den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht entsprechenden Angebots als Nebenangebot.*)
VolltextIBRRS 2002, 1073
BayObLG, Beschluss vom 15.07.2002 - Verg 15/02
1. Die Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist enthält nicht zugleich die konkludente Erklärung, über eine damit verbundene Neubestimmung der Bauausführungsfrist nachverhandeln zu wollen.
2. Wird die Zuschlagsfrist verlängert, ohne daß sich die Beteiligten zu einer etwaigen Neubestimmung damit kollidierender Ausführungsfristen erklärt haben, so wird im Falle des Zuschlags das ursprüngliche Angebot mit den darin enthaltenen Ausführungsfristen Vertragsinhalt. Über die Neubestimmung der Leistungszeit und die etwaige Anpassung des Vertrages im Übrigen kann nach den Regeln der VOB/B auf der kalkulatorischen Grundlage des Ausgangsangebots eine Vereinbarung herbeigeführt werden.
3. Zur Frage einer Aufhebung der Ausschreibung im Fall einer Neubestimmung der Bauausführungsfrist, die durch Verlängerung der Zuschlagsfrist erforderlich wird.
VolltextIBRRS 2002, 1072
VK Thüringen, Beschluss vom 17.04.2002 - 216-4002.20-008/02-SHL-S
Der Katalog des § 98 Nr. 5 GWB erfasst neben der Errichtung auch den Umbau und die Erweiterung von Krankenhäusern.
VolltextIBRRS 2002, 1070
BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002 - Verg 7/02
Schreibt der öffentliche Auftraggeber bei einem Bauvorhaben mit geschätztem Gesamtauftragswert über 5 Mio. Euro ein Gewerk mit einem geschätzten Gesamtauftragswert unter 1 Mio. Euro national innerhalb des 20%-Kontingents aus, bezeichnet er jedoch unrichtig als Nachprüfstelle die Vergabekammer, wird dadurch ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer nicht zulässig.
VolltextIBRRS 2002, 1068
OLG Celle, Urteil vom 11.07.2002 - 22 U 190/01
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe durch den öffentlichen Auftraggeber verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn dem Auftraggeber bei Nichteinhaltung der Vertragsfristen Schäden drohen.
VolltextIBRRS 2002, 2430
BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 1428/91
1. Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.*)
2. Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.*)
VolltextIBRRS 2002, 2429
BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 558/91
1. Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.*)
2. Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.*)
VolltextIBRRS 2002, 1039
VK Sachsen, Beschluss vom 16.07.2002 - 1/SVK/061-02
1. Die Tariftreue ist mangels bundesrechtlicher bzw. landesrechtlicher Vorschrift kein sachlicher Grund, der eine Diskriminierung rechtfertigt. Nach § 97 Abs. 4 GWB, § 5 Abs. 4 TVG ist der Auftraggeber jedoch verpflichtet zu prüfen, ob der Bieter die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne bei seiner Kalkulation einhält.*)
2. Für die Frage der Angemessenheit des Angebotes nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht auf Einzelpositionen, sondern auf den Gesamtpreis abzustellen. Andernfalls wird der Bieter in seiner kalkulatorischen Freiheit zur Preisgestaltung verletzt.*)
VolltextIBRRS 2002, 1038
VK Sachsen, Beschluss vom 20.06.2002 - 1/SVK/055-02
Stellt der Auftraggeber Mindestvoraussetzungen für die Abgabe von Angeboten auf, darf er von diesen weder nach oben (in verschärfender Weise) noch nach unten (aufweichend) bei der Angebotsbewertung abweichen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1037
OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2002 - WVerg 0011/02
Stellt die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nicht zu, weil sie ihn für offensichtlich unbegründet hält, so ist eine sofortige Beschwerde des Antragstellers mit dem Ziel, das Zuschlagsverbot des § 115 Abs 1 GWB mittels einer vom Beschwerdegericht unmittelbar veranlassten Zustellung herbeizuführen, grundsätzlich unstatthaft, solange eine den Nachprüfungsantrag ablehnende Entscheidung der Vergabekammer noch nicht ergangen ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 1036
VK Sachsen, Beschluss vom 05.07.2002 - 1/SVK/064-02
1. Trotz fehlender Aufgliederung der Einheitspreise verschafft sich der Bieter keinen Wettbewerbsvorteil, da diese ohnehin in der Urkalkulation enthalten ist. Er ist wegen fehlender Einheitspreise nicht zwingend nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b, § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A auszuschließen.*)
2. Ein Widerspruch in den Besonderen Vertragsbedingungen zu den Bewerbsbedingungen HVA B-StB geht zu Gunsten des Bieters aus und berechtigt den Auftraggeber nicht zum zwingenden Ausschluss.*)
VolltextIBRRS 2002, 1035
VK Sachsen, Beschluss vom 29.07.2002 - 1/SVK/069-02
1. Eine Teilaufhebung ist auch nach der VOB möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass die Voraussetzungen des § 26 Nr. 1 VOB/A hierzu vorliegen. Die Teilaufhebung nur einer einzigen Leistungsposition ist dagegen nicht zulässig.*)
2. Die Korrektur einer Angebotsposition ist nur in dem von § 23 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A eröffneten Umfang zulässig. Die Veränderung von Einheitspreisen ist hiervon nicht umfasst.*)
3. Besteht eine Unklarheit des Leistungsverzeichnisses, so ist objektiv auszulegen, wie dies eine Fachfirma verstehen musste. Die Bieter haben darüber hinaus bei Unklarheiten im Leistungsverzeichnis eine Nachfragepflicht gegenüber dem Auftraggeber nach § 17 Nr. 7 VOB/A. Unterbleibt eine solche Nachfrage, muss sich der Bieter hieran festlegen lassen. Eine Wertung der Angebote mit den bei der Submission festgestellten Angebotssummen widerspricht weder dem Gleichbehandlungs- noch dem Transparenzgebot.*)
IBRRS 2002, 1034
VK Sachsen, Beschluss vom 24.07.2002 - 1/SVK/063-02
1. Die Preisangabe für zwei Positionen in einer mit der Bemerkung "in Pos. ... enthalten" ist keine Veränderung der Verdingungsunterlagen.*)
2. Der Bietereintrag " ... in Pos. ... enthalten" stellt eine Preisangabe dar, soweit auf eine Vergütung in anderen Leistungspositionen verwiesen wird.*)
3. Eine Häufung von Rechenfehlern und andere, unklare Angaben im Angebot legen nahe, dass der betreffende Bieter wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 1033
VK Sachsen, Beschluss vom 10.06.2002 - 1/SVK/51-02
Kann ein Antragsteller auch bei günstigster Bewertung seiner Nebenangebote den preislich an erster Stelle liegenden Bieter nicht unterbieten, so fehlt es an einer Rechtsverletzung. Der Antrag ist unbegründet.*)
VolltextIBRRS 2002, 1030
OLG Jena, Beschluss vom 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
1. Hält der Vergabesenat eine sofortige Beschwerde für unbegründet, kann jedoch in der Hauptsache wegen einer notwendigen Divergenzvorlage nur der BGH diese Entscheidung treffen, ist ein Fall der offenkundig fehlenden Erfolgsaussicht nicht anzunehmen, so dass die aufschiebende Wirkung anzuordnen ist, falls nicht ein Fall des § 118 Abs. 2 S. 2 GWB vorliegt.*)
2. Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt.*)
3. Die nach Angebotseröffnung erfolgte Benennung der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen stellt eine unstatthafte Änderung des Angebots dar, die dann dem Nachverhandlungsverbot des § 24 VOB/A unterfällt, wenn 20 bis 30 % der Gesamtleistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen.*)
4. Der Senat folgt der Auffassung, dass die Vergabeprüfungsinstanzen in einem durch einen unzulässigen Nachprüfungsantrag eingeleiteten Verfahren nicht unabhängig von den Anträgen der Beteiligten auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken können (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.8.2002, Verg 9/0). Wegen der gegenteiligen Ansicht des OLG Naumburg (Beschluss v. 15.03.2001, 1 Verg 11/00) bedarf es in der Hauptsache einer Vorlage an den BGH.*)
VolltextIBRRS 2002, 1029
OLG Jena, Beschluss vom 29.05.2002 - 6 Verg 2/02
1. Die nach Zugang der Vorabinformation einem Bieter gemachte Zusage, auf dessen Rügen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung zu überprüfen, bedeutet nicht, dass die Vergabestelle erneut in die Angebotswertung eintreten werde und dass aus diesem Grund die Mitteilung gem. § 13 S. 1 VgV gegenstandslos wäre.*)
2. Ein Informationsschreiben der Vergabestelle, das inhaltlich nicht die Anforderungen des § 13 S. 1 VgV erfüllt, löst nicht die Nichtigkeitssanktion des § 13 Satz 4 VgV aus.*)
VolltextIBRRS 2002, 1028
VK Hamburg, Beschluss vom 25.07.2002 - VgK FB 1/02
1. Die §§ 97 ff GWB dienen bei richtlinienkonformer Auslegung auch zur Nachprüfung der Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung.*)
2. Die Absicht, eine öffentliche Ausschreibung aufzuheben, braucht den Bietern nicht entsprechend § 13 VgV zwei Wochen vorher angezeigt zu werden.*)
VolltextIBRRS 2002, 2428
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2002 - Verg 45/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 0985
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2002 - 1 Verg 5/01
Der Senat hat nur zu entscheiden über sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der Vergabekammer (§ 116 Abs. 3 GWB) sowie über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 2 S. 3 RPfIG), nicht über Kostenfestsetzungsanträge.
VolltextIBRRS 2002, 0975
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2001 - 1 Verg 3/01
Die gesetzliche Fiktion einer Ablehnung des Nachprüfungsantrags gemäß § 116 Abs. 2 GWB greift nur ein, wenn die Vergabekammer weder innerhalb der fünfwöchigen Entscheidungsfrist gemäß § 113 Abs. 1 S. 1 GWB noch, soweit eine Fristverlängerung nach § 113 Abs. 1 S. 2 GWB erfolgt ist, innerhalb des dadurch eröffneten Zeitraums eine Entscheidung getroffen hat; für den Eintritt der Fiktionswirkung ohne Bedeutung ist die Frage, ob die Fristverlängerungsverfügung materiell den Voraussetzungen des § 113 Abs. 1 S. 2 GWB genügt.*)
VolltextIBRRS 2002, 3166
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2004 - Verg 24/02
Unter den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 109 GWB kann auch das Beschwerdegericht ein Unternehmen zum Beschwerdeverfahren beiladen. Das gilt nicht nur dann, wenn die rechtlich gebotene Beiladung schlicht unterbleibt, sondern auch, wenn die Vergabekammer die Beiladung zu Unrecht ausdrücklich ablehnt.
VolltextIBRRS 2002, 0966
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2002 - Verg 10/02
1. Zur Auferlegung von Kosten aus Billigkeitsgründen.
2. Erstattung von Anwaltskosten an den öffentlichen Auftraggeber.
3. Zur Erstattung der Kosten der Beigeladenen.
VolltextIBRRS 2002, 0961
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001 - 1 Verg 10/01
1. Ist Gegenstand des gerichtlichen Beschwerdeverfahrens die Frage der Anwendbarkeit der Vorschriften des Vergaberechtsänderungsgesetzes und mithin der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages, so kommt es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht darauf an, ob die Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 97 ff. GWB bereits festgestellt werden kann. Entscheidend ist allein, dass der Antragsteller die Anwendbarkeit der Vorschriften behauptet (Fortführung von OLG Naumburg, Beschluss vom 19.10.2000, 1 Verg 9/00).*)
2. Das Begehren eines Bieters im gerichtlichen Beschwerdeverfahren, unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung der Vergabekammer gemäß seiner Sachanträge im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu entscheiden, ist zumindest dann hinreichend bestimmt iSv. § 117 Abs. 2 Nr. 1 GWB, wenn die Vergabekammer allein über die Frage der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages entschieden hat. Es ist dann stets dahin auszulegen, dass eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und eine Zurückverweisung der Sache an die Vergabekammer zur erneuten Verhandlung und Entscheidung angestrebt wird. Dies gilt selbst dann, wenn die Sachanträge im Verfahren vor der Vergabekammer in sich widersprüchlich sind.*)
3. Die öffentlich-rechtliche Übertragung der Durchführung des Wochenmarktes auf einen privaten Veranstalter (nach §§ 69, 67 GewO) unter gleichzeitigem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages über die Nutzung des Marktplatzes der Stadt als Veranstaltungsort, ggfs. flankiert von der Gestattung einer weiteren straßen - bzw. straßenverkehrsrechtlichen Sondernutzung, unterfällt nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB.*)
VolltextIBRRS 2002, 0960
BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg 15/01
1. Zum Vorliegen einer Dienstleistungskonzession (hier: Gestattung des Betriebs eines Fahrgastinformationssystems in öffentlichen Verkehrsmitteln, welche durch Werbeeinahmen finanziert wird).*)
2. Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterliegt nicht dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff GWB.*)
3. Der Wirksamkeit eines Vertrages, der eine Dienstleistungskonzession zum Gegenstand hat, steht nicht entgegen, dass ein potenzieller Bewerber nicht vorab informiert wurde.*)
4. Zum Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren.*)
VolltextIBRRS 2002, 2317
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2002 - Verg 15/02
Nimmt der Antragsteller seine sofortige Beschwerde zurück, fallen ihm die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners zur Last.
VolltextIBRRS 2002, 0872
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 Verg 4/01
1. Wesensmerkmale eines öffentlichen Auftrags gemäß § 99 Abs. 1 GWB ist die Teilnahme des öffentlichen Auftraggebers am Markt; das ist dann der Fall, wenn dieser seine interne Aufgabenorganisation verlässt, um Verträge mit außenstehenden Dritten abzuschließen.*)
2. Eine Kooperationsvereinbarung zweier Verkehrsunternehmer (§ 2 Abs. 1 S. 2 PBefG) ist eine gesetzlich vorgesehene Organisationsform zur Erfüllung der freiwilligen kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs und kein Dienstleistungsauftrag gemäß § 99 Abs. 1 GWB, selbst wenn die Vereinbarung die entgeltliche Übertragung von Leistungen durch einen auf den anderen zum Gegenstand hat; die Grenze zum öffentlichen Auftrag wird erst dann überschritten, wenn die Übertragung nicht den in den § 8 Abs. 3 S. 1 PBefG umschriebenen Zielen des öffentlichen Personennahverkehrs dient.*)
VolltextIBRRS 2002, 0871
VK Sachsen, Beschluss vom 27.06.2002 - 1/SVK/057-02
1. Zusammen mit dem Antrag ist eine konkrete Rechtsverletzung vorzutragen. Der Antragsteller hat die Gründe für seine verbesserte Rechtsposition vorzutragen, sofern ihm diese bekannt sind.*)
2. Eine Vortrag drei Wochen nach Antragseingang ist nicht mehr unverzüglich i.S.d. § 108 Abs. 1 Satz 1 GWB.*)
3. Sofern der Auftraggeber seiner Informationsverpflichtung nach § 13 VgV zumindest formal nachgekommen ist, kann der Antragsteller mangels konkreter Rechtsverletzung keine Neubewertung verlangen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0870
VK Sachsen, Beschluss vom 04.06.2002 - 1/SVK/050-02
Der Antragstellerin im 1. Vergabekammerverfahren fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung eines 2. Verfahrens, wenn ersteres beim OLG anhängig ist; dies insbesondere dann, wenn sie keine neuen Tatsachen vorbringt.*)
Volltext