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Sachgebiet: �ffentliches Baurecht

7288 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 2170
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baulandgericht zuständig bei Straßen nach dem VerkPBG

BVerwG, Beschluss vom 01.04.1999 - 4 B 26.99

Bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, ist das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung (§ 7 VerkPBG 1991, jetzt § 18 f FStrG) gemäß § 9 Abs. 3 VerkPBG in Verbindung mit § 217 BauGB den ordentlichen Gerichten (Baulandgerichten) zugewiesen.*)

Es liegt nahe, daß das zuständige Gericht im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, die Zulässigkeit der Enteignung aus Gründen, die Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses und dessen enteignender Vorwirkung sind, nicht zu prüfen hat.*)

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IBRRS 2003, 2168
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verletzung von Verkäuferrechten durch Teilungsgenehmigung?

BVerwG, Urteil vom 01.07.1999 - 4 C 23.97

Durch eine bei einem Teilungskauf auf Antrag des Käufers erteilte Teilungsgenehmigung oder durch ein entsprechendes Negativattest können Rechte des Verkäufers nicht verletzt werden.*)

Eine in einem Widerspruchsverfahren ergangene Abhilfeentscheidung (hier: Aufhebung eines Negativattests nach § 23 Abs. 2 BauGB 1976) kann mit einer Rücknahmeentscheidung nicht gleichgesetzt werden. Im Regelfall kann eine solche Abhilfeentscheidung auch nicht in eine Rücknahme umgedeutet werden.*)

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IBRRS 2003, 2149
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan: Heilung von Abwägungsfehlern

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2003 - 8 C 11016/02

1. Heilt eine Gemeinde Abwägungsfehler eines Bebauungsplans, der im Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt worden ist, durch erneuten Satzungsbeschluss im ergänzenden Verfahren, so braucht sie grundsätzlich weder Ermittlungen über das unveränderte Fortbestehen aller Abwägungsgrundlagen anzustellen noch sich erneut mit Belangen zu befassen, die nicht Gegenstand des vom Normenkontrollgericht festgestellten Fehlers sind. Etwas anderes gilt allerdings für abwägungserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage, die der Gemeinde bei Durchführung des ergänzenden Verfahrens bekannt werden oder für sie ohne weiteres erkennbar sind. *)

2. Zu den Anforderungen an die vertragliche Sicherstellung des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 1a Abs. 3 S. 3 1. Alt. BauGB.*)

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IBRRS 2003, 2146
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gleichartiger Neubau: "Ur-Gebäude" muss vorhanden sein

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.04.2003 - 8 S 712/03

Der Tatbestand des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass das Gebäude, das durch einen gleichartigen Neubau ersetzt werden soll, noch vorhanden ist.*)

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IBRRS 2003, 2145
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einreichung eines unvollständigen Bauantrags

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.02.2003 - 8 S 2563/02

1. Durch die Einreichung eines unvollständigen Bauantrags bei der Gemeinde wird die Frist des § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB jedenfalls dann nicht ausgelöst, wenn der Antrag nicht alle für eine Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erforderlichen Unterlagen enthält.*)

2. Verlangt die Baurechtsbehörde in einem solchen Fall vom Bauherrn die Vervollständigung der Bauvorlagen, so ist sie aus Gründen der Rechtssicherheit verpflichtet, ein Ersuchen im Sinne des § 36 Abs. 2 S. 2 1. Halbs. BauGB an die Gemeinde zu richten, sobald die Unterlagen jedenfalls in dem Sinne vollständig sind, dass sie nunmehr aus ihrer Sicht eine Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erlauben. Unterlässt sie dies, beginnt die Frist des § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB nicht zu laufen.*)

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IBRRS 2003, 2144
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zustellung eines Planfeststellungsbeschluss

BVerwG, Beschluss vom 20.02.2003 - 4 B 17.03

Ein bundesfernstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss ist den "bekannten Betroffenen" nicht zuzustellen.*)

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IBRRS 2003, 2139
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Immissionsschutz: Anwendung bei Stichstraße durch Gewerbegebiet?

BVerwG, Beschluss vom 14.11.2000 - 4 BN 44.00

Die Anwendung der §§ 41 und 42 BImSchG sowie der 16. BImSchV auf die Planung des Baus einer Straße durch Bebauungsplan ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich um eine Stichstraße handelt, durch die ein Gewerbegebiet mit nur einem dort anzusiedelnden Gewerbebetrieb erschlossen wird.*)

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IBRRS 2003, 2136
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
S-Bahn-Tunnelanlage Teil eines Verwaltungsgebäudes?

BVerwG, Urteil vom 23.11.2000 - 3 C 27.00

Die Zuordnung eines für Verwaltungsaufgaben genutzten Grundstücks muss nicht notwendigerweise eine unterirdisch verlaufende S-Bahn-Tunnelanlage umfassen; diese kann neben dem Grundstück selbständiges Zuordnungsobjekt sein.*)

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IBRRS 2003, 2133
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verkehrsplanungsrecht - Erweiterungsbau eines Flughafens bei Abfertigungsengpass

BVerwG, Beschluss vom 11.01.2001 - 11 VR 16.00

Die Beseitigung eines in der Abfertigungskapazität eines Flughafens (hier: Berlin-Tegel) aufgetretenen Engpasses durch einen Erweiterungsbau erfordert regelmäßig nicht die Durchführung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens.*)

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IBRRS 2003, 2128
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gemeinbedarfseinrichtung als Entwicklungsmaßnahme?

BVerwG, Beschluss vom 30.01.2001 - 4 BN 72.00

Eine Gemeinbedarfseinrichtung kann auch dann Gegenstand einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Sinne des § 165 BauGB sein, wenn sie dazu bestimmt ist, nicht allein den künftigen Bewohnern des den Gegenstand derselben Entwicklungsmaßnahme bildenden Wohngebiets zu dienen, sondern einem größeren Bevölkerungskreis.*)

Ein der Naherholung der Bevölkerung dienender Landschaftspark ist eine Gemeinbedarfseinrichtung im Sinne des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB.*)

Voraussetzung dafür, dass das Wohl der Allgemeinheit die Einbeziehung einer als Gemeinbedarfseinrichtung zu entwickelnden Fläche in einen städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfordert, ist nicht, dass ein erhöhter Bedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen dieser Art zu decken ist.*)

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IBRRS 2003, 2127
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle: Kosten- u. Finanzierungsübersicht

BVerwG, Beschluss vom 16.02.2001 - 4 BN 56.00

1. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht, die die Gemeinde nach § 171 Abs. 2 Satz 1 BauGB aufzustellen hat, ist nicht Bestandteil der förmlichen Festlegung des Entwicklungsbereichs, die nach § 165 Abs. 6 Satz 1 BauGB als Satzung zu beschließen ist.*)

2. Erweist sich die Entwicklungsmaßnahme im Nachhinein mangels Finanzierbarkeit als undurchführbar, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Entwicklungssatzung.*)

3. Die Gemeinde hat vor der förmlichen Festlegung eines Entwicklungsbereichs zu prüfen, ob sich die angestrebten Entwicklungsziele durch den Abschluss städtebaulicher Verträge erreichen lassen. Erklären sich die von der Maßnahme Betroffenen nach anfänglicher Weigerung zur Kooperation erst bereit, nachdem die Gemeinde die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme beschlossen hat, so bleibt die Gültigkeit der Entwicklungssatzung hiervon unberührt.*)

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IBRRS 2003, 2122
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Telekommunikation: Nutzung von Verkehrswegen kostenlos?

BVerwG, Beschluss vom 07.05.2001 - 6 B 55.00

Das unentgeltliche Nutzungsrecht von Verkehrswegen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 TKG gilt umfassend auch während des Baus von öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien.*)

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IBRRS 2003, 2120
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Begriff des baulichen Vorhabens i.S. des BauGB

BVerwG, Urteil vom 07.05.2001 - 6 C 18.00

Ob ein bauliches Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB in der ab 1. Januar 1998 geltenden Fassung vorliegt, hängt nicht davon ab, ob es vor der sog. Deregulierung der Landesbauordnungen genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig gewesen wäre.*)

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IBRRS 2003, 2118
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Straßenrecht - Verbesserungsmaßnahmen nach dem Fernstraßenausbaugesetz

BVerwG, Beschluss vom 15.05.2001 - 4 B 32.01

Mit dem Gebot in § 3 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG), einzelne Verbesserungsmaßnahmen auf die Maßnahmen abzustimmen, die aufgrund des Bedarfsplans ausgeführt werden, soll vermieden werden, dass Verbesserungsmaßnahmen ohne Berücksichtigung eines in absehbarer Zeit geplanten vollen Ausbaus durchgeführt werden.*)

Dieses gesetzgeberische Ziel kann je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls auch dann beachtet worden sein, wenn eine Fahrbahnverbreiterung sowie die Schaffung eines kreuzungsfreien Anschlusses auf einer vorhandenen innerörtlich verlaufenden Trasse planfestgestellt werden, obwohl bei späterer Verwirklichung des Bedarfsplans eine Umfahrung dieser Ortschaft zu erwarten ist.*)

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IBRRS 2003, 2117
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bestandsvergrößerung bei Splittersiedlung: Verfestigung?

BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 - 4 C 13.00

Wird eine Splittersiedlung um die Hälfte ihres Bestandes vergrößert, so ist regelmäßig im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB die Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten.*)

Die erleichterte Änderung der Nutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB setzt nach Buchst. e der Vorschrift einen räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebes voraus, von dem das Gebäude seine bisherige Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB abgeleitet hat.*)

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IBRRS 2003, 2116
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Funktionslosigkeit der Festsetzung eines Dorfgebiets

BVerwG, Beschluss vom 29.05.2001 - 4 B 33.01

1. Die Festsetzung eines Dorfgebiets in einem Bebauungsplan wird wegen Funktionslosigkeit unwirksam, wenn in dem maßgeblichen Bereich nur noch Wohnhäuser und keine Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (mehr) vorhanden sind und auch mit ihrer Errichtung auf unabsehbare Zeit erkennbar nicht mehr gerechnet werden kann, weil es keine Fläche mehr gibt, auf der sich eine solche Wirtschaftsstelle sinnvoll realisieren ließe.*)

2. Der Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus ist im Regelfall auf 30 000 DM festzusetzen, gegebenenfalls auch höher in Anlehnung an die mutmaßliche Bodenwertsteigerung, wenn über die prinzipielle Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks gestritten wird.*)

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IBRRS 2003, 2113
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verfahrensrecht - Normenkontrolle: Mehrheit an Rechtsfehlern

BVerwG, Beschluss vom 20.06.2001 - 4 BN 21.01

1. Werden in einem verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren mehrere Rechtsfehler geltend gemacht, so ist das Normenkontrollgericht nicht verpflichtet, jeden dieser Rechtsfehler zu ermitteln und ggf. gerade darauf seine Entscheidung zu stützen, wenn es einen anderen Rechtsfehler im Sinne der Entscheidungsreife für durchgreifend ansieht (im Anschluss an vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 59.00 - ZfBR 2001, 202 = UPR 2001, 152).*)

2. Eine prozessuale Pflicht zu einer umfangreichen Prüfung besteht nur insoweit, als das Normenkontrollgericht seine Kontrolle erst beenden darf, wenn es keine Möglichkeit gefunden hat, dem Antragsbegehren stattzugeben.*)

3. Ob § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB oder § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO an dem Umfang der Prüfungspflicht des Normenkontrollgerichts hinsichtlich städtebaulicher Satzungen etwas geändert haben, bleibt offen.*)

4. Zum Rechtsschutzinteresse des Antragstellers, im Rechtsmittelzug die nach § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB bereits erreichte Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes durch die Feststellung seiner Nichtigkeit zu ersetzen.*)

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IBRRS 2003, 2109
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle: Mündliche Verhandlung erforderlich?

BVerwG, Beschluss vom 30.07.2001 - 4 BN 41.01

Ob eine Betroffenheit eines Grundeigentümers außerhalb des Plangebiets im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eine mündliche Verhandlung erfordert, lässt sich nicht in jedem Falle annehmen. Maßgebend ist, ob die angegriffene planerische Festsetzung auf sein Grundeigentum unmittelbar einwirkt und welche konkreten Beeinträchtigungen beispielsweise erst in einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu beurteilen sind (Ergänzung zu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203).*)

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IBRRS 2003, 2107
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verfahrensrecht - Normenkontrolle: Noch nicht bekannt gemachter Bebauungsplan

BVerwG, Beschluss vom 15.10.2001 - 4 BN 48.01

Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen einen als Satzung beschlossenen, aber noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan ist auch dann nicht statthaft, wenn der Planentwurf Grundlage für Genehmigungen nach § 33 BauGB sein kann. Etwas anderes kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der Antragsteller durch Nachbarklagen gegen derartige Baugenehmigungen keinen hinreichenden Rechtsschutz erlangen könnte.*)

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IBRRS 2003, 2103
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verwaltungsgebühren für Anzeigeverfahren?

BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 5.99

1. § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz - GSG) erfaßt nur Sachverständigenprüfungen i.S.v. § 14 Abs. 1 GSG und entfaltet demgemäß keine bundesrechtliche Sperrwirkung gegenüber einer landesrechtlichen Gebührenregelung, die sich auf Prüfungen der Gewerbeaufsichtsbehörden im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GSG bezieht.*)

2. Das Äquivalenzprinzip verbietet es nicht, für ein Anzeigeverfahren nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GSG eine Verwaltungsgebühr festzusetzen, die sich nach einem Hundert- oder Tausendsatz der Investitionssumme des angezeigten Vorhabens bemißt.*)

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IBRRS 2003, 2101
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anfechtung des Vorverkaufsrechts durch öffentliche Hand?

BVerwG, Beschluss vom 15.02.2000 - 4 B 10.00

Auch die öffentliche Hand kann als Käufer eines Grundstücks einen Bescheid über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts anfechten.*)

Eine aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassene Vorkaufssatzung ist rechtswidrig, wenn es eines gemeindlichen Grunderwerbs an den in den Geltungsbereich der Satzung einbezogenen Flächen nicht bedarf, um die mit der Bauleitplanung beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in der Weise zu sichern, daß die künftige Umsetzung der planerischen Ziele zumindest erleichtert wird.*)

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IBRRS 2003, 2099
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verfahrensrecht - Rechtsmittel der Gemeinde gegen Beseitigungsanordnung

BVerwG, Urteil vom 14.04.2000 - 4 C 5.99

Gibt das Verwaltungsgericht einer Anfechtungsklage des Bauherrn gegen eine Beseitigungsanordnung der Bauaufsichtsbehörde mit der Begründung statt, das Vorhaben verstoße nicht gegen das Bauplanungsrecht, so kann die beigeladene Gemeinde unter Hinweis auf ihre Planungshoheit gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.*)

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IBRRS 2003, 2095
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wohnraum für Soldaten "zum Zweck der Verteidigung"?

BVerwG, Urteil vom 31.08.2000 - 4 C 8.99

1. Die Beschaffung von Wohnraum für Soldaten der Bundeswehr und ihre Familien im Rahmen der allgemeinen Wohnungsfürsorge dient grundsätzlich nicht Zwecken der Verteidigung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 LBG.*)

2. Tatsächliche Veränderungen des enteigneten Grundstücks sind im Rahmen des § 57 Abs. 3 LBG erheblich, wenn sie sich so nachhaltig auf das Grundstück auswirken, dass es bei natürlicher Betrachtung nicht mehr als gleichartig angesehen werden kann (hier bejaht für den Bau von Reihen- und Doppelhäusern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen).*)

3. Die Enteignungsbehörde kann einen Rückübereignungsantrag im Ermessenswege grundsätzlich nur dann ablehnen, wenn die Rückabwicklung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt.*)

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IBRRS 2003, 2094
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Umlegungsrecht bei Neuordnung von Grundstücken

BVerwG, Beschluss vom 17.07.2001 - 4 B 24.01

1. Das Umlegungsrecht der §§ 45 ff. BauGB steht einer Neuordnung von Grundstücken im Wege vertraglicher Vereinbarungen ("freiwillige Baulandumlegung") nicht entgegen (wie BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - NJW 1985, 989).*)

2. Die Neuordnung der Grundstücke kann sich auch in mehreren zeitlich zusammenhängenden Teilschritten vollziehen, die aus einem Vertrag der Grundeigentümer über die wechselseitige Abgabe (Tausch) von Grundstücksflächen, einem Vertrag mit der Gemeinde über die Abgabe der für öffentliche Verkehrsflächen benötigten Grundstücksteile und aus der städtebaulichen Vereinbarung eines Vorteilsausgleichs in Gestalt eines Geldbeitrages nach § 58 Abs. 1 Satz 3 BauGB bestehen.*)

3. Grundeigentümer und Gemeinde sind bei der Vereinbarung des einen Flächenbeitrag ersetzenden Geldbeitrags nicht strikt an die für das gesetzliche Umlegungsverfahren geltenden Bemessungsgrenzen des § 58 Abs. 1 Satz 2 BauGB gebunden. Die Gemeinde darf sich jedoch als Vorteilsausgleich nicht einen den Umständen nach unangemessen hohen Geldbetrag versprechen lassen.*)

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IBRRS 2003, 2093
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verhältnis Wohnungs-/ Berufsausübungsräume

BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 - 4 C 8.00

Die Regel, dass die nach § 13 BauNVO in Wohngebieten zulässigen Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger insgesamt nicht größer sein dürfen als eine Wohnung (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 BVerwG 4 C 34.81 NJW 1986, 1004; Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4), ist nicht rechtssatzartig anzuwenden, sondern hat als "Faustregel" nur eine im konkreten Fall widerlegbare indizielle Aussagekraft.*)

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IBRRS 2003, 2092
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Geräuschimmissionen eines "Freizeitbereichs"

BVerwG, Urteil vom 16.05.2001 - 7 C 16.00

1. Bilden mehrere in einem räumlichen Zusammenhang stehende, aber organisatorisch selbständige Freizeitanlagen einschließlich einer Sporthalle eine konzeptionelle Einheit im Sinne eines "Freizeitbereichs", ist eine einheitliche (summative) Beurteilung der von diesen Anlagen ausgehenden Geräuschimmissionen nach den Bestimmungen der Freizeitlärm-Richtlinie zulässig.*)

2. Verschiedenartigen Anlagen zuzuordnende sog. seltene Ereignisse, bei denen ausnahmsweise Richtwertüberschreitungen erlaubt sind, dürfen nicht ohne weiteres kumulativ zugelassen werden; vielmehr muss sich die Festsetzung der zulässigen Zahl solcher Ereignisse unter Berücksichtigung der gebotenen gegenseitigen Rücksichtnahme an den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls ausrichten.*)

3. Bei der Beurteilung von Geräuschimmissionen aus Freizeitanlagen muss der in Nr. 6.9 TA Lärm und Nr. 1.6 des Anhangs zur 18. BImSchV vorgesehene Messabschlag nicht berücksichtigt werden.*)

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IBRRS 2003, 2091
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Veränderungssperre rückwirkend in Kraft gesetzt

BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 B 23.01

Wird eine Veränderungssperre unter Verstoß gegen § 215 a Abs. 2 BauGB rückwirkend in Kraft gesetzt, so verhindert dieser Mangel nur das rückwirkende In-Kraft-Treten der Satzung, nicht jedoch ihr In-Kraft-Treten mit Wirkung "ex nunc".*)

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IBRRS 2003, 2090
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Öffentliche Interessen an Entwicklungsmaßnahme

BVerwG, Beschluss vom 16.02.2001 - 4 BN 55.00

Neben den in § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB benannten Gründen, aufgrund derer die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vom Wohl der Allgemeinheit erfordert werden kann, kommt eine Vielzahl weiterer öffentlicher Interessen in Betracht.*)

Vom Wohl der Allgemeinheit erfordert wird die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, wenn die Maßnahme durch ein dringendes, im Verhältnis zu entgegenstehenden öffentlichen - wie auch privaten - Interessen überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist. Die danach gebotene Bilanzierung, die zur Annahme eines solchermaßen qualifizierten öffentlichen Interesses führt, ist nicht mit planerischer Abwägung gleichzusetzen.*)

Ob ein erhöhter Bedarf an Wohnstätten im Sinne des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB besteht, hat die Gemeinde im Wege einer Prognose unter Ausschöpfung aller ihr mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Erkenntnisquellen zu ermitteln.*)

Der Sozialplan, den die Gemeinde gemäß § 180 BauGB zur Bewältigung nachteiliger Auswirkungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erstellen hat, ist nicht Teil der Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereichs gemäß § 165 Abs. 6 Satz 1 BauGB.*)

Eine Entwicklungssatzung tritt nicht wegen Funktionslosigkeit dadurch außer Kraft, dass sich die mit der Entwicklungsmaßnahme verfolgten Ziele im Nachhinein als unerreichbar erweisen. In diesem Fall ist vielmehr die Satzung gemäß § 169 Abs. 1 in Verbindung mit § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB aufzuheben.*)

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IBRRS 2003, 2089
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Denkmalschutz im Gewande des Städtebaurechts?

BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 - 4 CN 4.00

1. Gemeinden und Städten ist es verwehrt, im Gewande des Städtebaurechts Denkmalschutz zu betreiben. Bauplanerische Festsetzungen, die nur vorgeschoben sind, in Wirklichkeit aber Zwecken des Denkmalschutzes dienen, sind rechtswidrig (§ 1 Abs. 1 und 3 BauGB).*)

2. Ein Bebauungsplan, der auf die Erhaltung eines historisch gewachsenen - denkmalgeschützten oder (einfach) erhaltenswerten - Ortsteils gerichtet ist, überschreitet den Rahmen städtebaulicher Zielsetzungen nicht, wenn er darauf zielt, die überkommene Nutzungsstruktur oder prägende Bestandteile des Orts- und Straßenbildes um ihrer städtebaulichen Qualität willen für die Zukunft festzuschreiben.*)

3. Die Festsetzung privater Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Hausgärten" nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB kann auch dazu dienen, die künftige städtebauliche Funktion ortsbildprägender Freiflächen zu bestimmen.*)

4. Die Instrumente der Bauleitplanung und die Erhaltungssatzung (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) können nebeneinander zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets eingesetzt werden. Ob sie gemeinsam zum Einsatz kommen, beurteilt sich nach den städtebaulichen Zielen des Plangebers.*)

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IBRRS 2003, 2088
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Zumutbarkeit von Erschütterungen im Schienenverkehr?

BVerwG, Urteil vom 31.01.2001 - 11 A 6.00

Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Erschütterungen im Schienenverkehr kommt es nicht nur auf die Höhe der maximal zu erwartenden Erschütterung an (vgl. DIN 4150-2: Schwingstärke KBFmax), sondern auch auf die Häufigkeit der Erschütterungsereignisse (vgl. DIN 4150-2: Beurteilungs-Schwingstärke KBFTr).*)

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IBRRS 2003, 2087
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auswirkung v. Nutzungsbeschränkung auf Grundstücksfläche

BVerwG, Beschluss vom 08.01.2001 - 11 B 59.00

Ist ein Teil eines insgesamt von einem Bebauungsplan erfassten Grundstücks als Schutzstreifen für eine vorhandene 20-kV-Leitung zwar einer besonderen Nutzungsbeschränkung unterworfen, jedoch einer einheitlichen Nutzung mit der bebaubaren Restfläche weiterhin zugänglich, so hat dies keinen Einfluss auf den Umfang der im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossenen Fläche des Grundstücks.*)

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IBRRS 2003, 2041
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

VG Hannover, Beschluss vom 09.07.2003 - 4 B 2298/03

1. Die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kommt nur Darstellungen eines Flächennutzungsplanes zugute, denen ein schlüssiges Planungskonzept zu Grunde liegt. Das bedeutet, dass sich die Gemeinde nicht nur mit der positiven Darstellung bestimmter privilegierter Nutzungen an bestimmten Standorten befasst, sondern auch die negativausschließende Kehrseite dieser Darstellung bedacht haben muss.

2. Die planende Gemeinde, die zu Gunsten bestimmter Schutzgüter (Landschaftsschutz, Fremdenverkehr, Anwohnerschutz) die Nutzung der Windenergie nicht im gesamten Planungsgebiet eröffnen will, muss dann mit dem Ziel der Steuerung ein schlüssiges Planungskonzept vorlegen, in welchem sie einerseits durch Darstellungen im Flächennutzungsplan positiv geeignete Standorte für die Windenergienutzung festlegt, um damit andererseits ungeeignete Standorte im übrigen Planungsgebiet auszuschließen.

3. Ein Beschluss, der einen Vorrangstandort für Windenergie mit Ausschlusswirkung für alle anderen Standorte nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB festlegen soll, verstößt gegen das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 6 BauGB, wenn er sich nicht mit allen in Betracht kommenden Standorten für Windkraftanlagen im Samtgemeindegebiet auseinandergesetzt hat.

4. Eine Abwägung unter verschiedenen Standorten ist nur dann erforderlich, wenn eine Konzentrationsfläche mit Ausschlusswirkung für andere Standorte nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beschlossen werden soll.

5. Zur Frage der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren.

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IBRRS 2003, 2031
Mit Beitrag
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Nichtiger öffentlich-rechtlicher Vertrag: Zahlungspflicht?

BVerwG, Urteil vom 26.03.2003 - 9 C 4.02

1. § 817 Satz 2 BGB findet in öffentlich-rechtlichen Rückabwicklungsverhältnissen keine entsprechende Anwendung.*)

2. Ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nichtig, weil die darin vereinbarte Leistung des Bürgers gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, handelt der Bürger, wenn er sich gegenüber dem Zahlungsanspruch der Behörde hierauf beruft, nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Vertrag auf seinen Wunsch abgeschlossen wurde und die Behörde ihre Leistung bereits erbracht hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162).*)

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IBRRS 2003, 2030
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausbaubeitrag für einseitig anbaubare Stichstraße

OVG Thüringen, Beschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96

1. Zur Qualifikation einer am 3.10.1990 einseitig bebauten und auf der anderen Seite an Waldgrundstücke angrenzenden Stichstraße am Ortsrand als Anbaustraße im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und als bereits hergestellte Erschließungsanlage im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB (§ 246 a Abs. 4 BauGB a.F.).*)

2. Zum Erfordernis einer Maßstabsregelung in der Straßenausbaubeitragssatzung für die Berücksichtigung unbebaubarer, aber in anderer Weise, z.B. forstwirtschaftlich nutzbarer Außenbereichsgrundstücke.*)

3. Auch ein zunächst rechtswidriger Vorauszahlungsbescheid kann durch eine nach seinem Erlass in Kraft getretene, erstmals wirksame Beitragssatzung geheilt werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181).*)

4. Der Eintritt der Festsetzungsverjährung bewirkt nicht die Rechtswidrigkeit eines zuvor bereits erlassenen Vorauszahlungsbescheides. Ergeht ein endgültiger Beitragsbescheid bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist nicht oder verweigert die beitragsberechtigte Körperschaft seinen Erlass, ist der Vorauszahlungsbescheid in dem Umfang aufrecht zu erhalten, in dem eine endgültige Beitragsschuld entstanden ist.*)

5. Die Beitragsfähigkeit einer nach Thüringer Landesrecht zu beurteilenden Straßenausbaumaßnahme oder das Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflicht hängen nicht von einer förmlichen Ausbauentscheidung und -planung der Gemeindevertretung ab.*)

6. Zu den Anforderungen an eine beitragsfähige Verbesserung oder Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung.*)

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IBRRS 2003, 2027
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verstoß gegen Grenzabstand: Abriss einer Garage

OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2003 - 1 O 20/03

1. Das der Behörde im Rahmen des Einschreitenstatbestandes § 88 Abs. 1 LBO-SL eingeräumte Entschließungsermessen ist regelmäßig "auf Null" zu Gunsten eines nachbarlichen Anspruches auf Tätigwerden reduziert, wenn die umstrittene Anlage gegen drittschützende Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und der ein Einschreiten begehrende Nachbar nicht gehindert ist, eine hieraus resultierende Verletzung seiner Rechte geltend zu machen.

2. Ist Streitgegenstand einer Baunachbarklage die Behauptung, eine für eine bauliche Anlage erteilte Genehmigung verletze den Kläger in seinen Rechten, und wird die erteilte Baugenehmigung rechtskräftig aufgehoben, so liegt hierin die Aussage, dass die Genehmigung materiell (nachbar-)rechtswidrig gewesen ist und den klageführenden Nachbarn in seinen Rechten verletzt hat.

3. Die rechtskräftige Abweisung eines Verpflichtungsbegehrens auf Erteilung einer Baugenehmigung durch gerichtliche Entscheidung hindert den Kläger bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage daran, in einem nachfolgenden Beseitigungsverfahren mit Erfolg geltend zu machen, dass sein vorhaben - entgegen der vorangegangenen rechtskräftigen Entscheidung - doch materiell baurechtmäßig sei.

4. Eine Garage, wenn sie nicht der Privilegierung des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO-SL unterfällt, verstößt als grenzständiges Bauwerk, das entgegen § 6 LBO-SL die vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht auf dem Baugrundstück (§ 6 Abs. 2 Satz 1 LBO-SL) oder in einer sonst zulässigen Weise (§ 6 Abs. 2 Satz 2 LBO-SL) freihält, insgesamt und nicht lediglich hinsichtlich der die höchstzulässigen Abmessungen überschreitenden Bauteile gegen drittschützende Vorschriften des öffentlichen Rechts.

5. Deshalb stellt der Erlass einer das Gesamtgebäude betreffenden Beseitigungsanordnung die gebotene behördliche Reaktion auf einen solchen Nachbarrechtsverstoß dar.

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IBRRS 2003, 2024
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wiederholte Erweiterung eines Wohngebäudes

BVerwG, Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 13.97

Eine wiederholte Erweiterung eines Wohngebäudes, die zur Schaffung einer dritten Wohnung führt, kann nicht unter den erleichterten Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB zugelassen werden.*)

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IBRRS 2003, 2022
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauplanungsrechtliche Genehmigungs- und Anzeigefreiheit

BVerwG, Urteil vom 08.10.1998 - 4 C 6.97

Ein unter Geltung des § 29 Satz 1 BBauG/BauGB 1986 errichtetes Gebäude ist nicht zulässigerweise errichtet im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, wenn es nach Landesrecht genehmigungs- und anzeigefrei war und deshalb nicht den bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 30 bis 37 BBauG/BauGB unterlag oder wenn nach seiner Errichtung ohne Baugenehmigung und ohne Bauanzeige ein bauaufsichtsbehördliches Zeugnis ausgestellt worden ist, es sei genehmigungs- und anzeigefrei.*)

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IBRRS 2003, 2021
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Behebung des Mangel d. Bebauungsplans möglich?

BVerwG, Urteil vom 08.10.1998 - 4 CN 7.97

Für die Anwendbarkeit des § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB genügt es, daß die konkrete Möglichkeit der Fehlerbehebung in einem ergänzenden Verfahren besteht. Das setzt voraus, daß der Mangel nicht die Grundzüge der Planung berührt.*)

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IBRRS 2003, 2020
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Stellungnahme der Behörde bei Bergbauberechtigung

BVerwG, Beschluss vom 15.10.1998 - 4 B 94.98

Zu den Behörden, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung öffentlicher Interessen im Sinne des § 11 Nr. 10 BBergG gehört und denen deshalb gemäß § 15 BBergG vor der Entscheidung über die Verleihung einer Bergbauberechtigung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, gehört auch die Gemeinde, insbesondere im Hinblick auf die Belange des Städtebaus.*)

Mit der Rüge mangelnder Beteiligung gemäß § 15 BBergG allein kann die Gemeinde eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO nicht geltend machen.*)

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IBRRS 2003, 2019
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle: Einvernehmenserteilung durch Gemeinde

BVerwG, Beschluss vom 26.10.1998 - 4 BN 43.98

Die Gemeinde ist durch die Erteilung des Einvernehmens (§ 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB) hinsichtlich eines bestimmten Vorhabens grundsätzlich nicht gehindert, eine die Zulässigkeit des Vorhabens ausschließende Bauleitplanung (hier: Ausschluß von Spielhallen) zu betreiben.*)

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IBRRS 2003, 2018
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wirksamkeit ortsüblicher Bekanntmachung d. Ausfertigung

BVerwG, Beschluss vom 27.10.1998 - 4 BN 46.98

Die Wirksamkeit einer vor ortsüblicher Bekanntmachung eines Bebauungsplans erteilten Ausfertigung wird durch einen nach Bekanntmachung nochmals auf dem Plan angebrachten Authentizitätsvermerk nicht berührt.*)

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IBRRS 2003, 2014
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fläche mit Begehungsrecht der Allgemeinheit

BVerwG, Beschluss vom 02.11.1998 - 4 BN 49.98

Die auf § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB gestützte Festsetzung einer Fläche, die mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten ist, begründet ein solches Recht noch nicht (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1985 - BVerwG 4 C 46.82 - DVBl 1985, 798).*)

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IBRRS 2003, 2013
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sanierungssatzung: Ziele und Zwecke der Sanierung

BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998 - 4 BN 38.98

Dem für den Erlaß einer Sanierungssatzung geltenden Abwägungsgebot (§ 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB) unterliegen die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung und die Abgrenzung des Sanierungsgebiets, aber noch nicht, welche planerischen Festsetzungen für die einzelnen Grundstücke letztlich getroffen werden sollen.*)

Allein das Verstreichen eines erheblichen Zeitraums seit der ursprünglichen Beschlußfassung und eine inzwischen eingetretene Änderung der Sach- und Rechtslage hindern ein rückwirkendes Inkraftsetzen einer wegen eines Ausfertigungsmangels ungültigen Sanierungssatzung nicht.*)

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IBRRS 2003, 2012
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mangel in Bebauungsplan beeinflußt Abwägungsentscheidung

BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998 - 4 BN 45.98

Ein Mangel des Bebauungsplans, der im Sinne des § 215 a Abs. 1 BauGB in einem ergänzenden Verfahren behoben werden kann, liegt nicht vor, wenn der festgestellte Fehler so schwer wiegt, daß er den Kern der Abwägungsentscheidung betrifft.*)

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IBRRS 2003, 2011
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unverhältnismäßigkeit v. Kosten zur Stellplatzüberbauung

BVerwG, Urteil vom 11.11.1998 - 11 A 13.97

Zur Unverhältnismäßigkeit der Kosten einer Stellplatzüberbauung im Zuge der Verbreiterung eines Schienenweges.*)

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IBRRS 2003, 2010
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anwendung des § 135 Abs. 5 BauBG auf Vorausleistungen?

BVerwG, Urteil vom 18.11.1998 - 8 C 20.97

Die Regelung des § 135 Abs. 5 BauGB ist auch auf Vorausleistungen anwendbar.*)

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IBRRS 2003, 2008
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Behandlung widerruflich genehmigter Bebauungen

BVerwG, Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 29.98

Eine widerruflich oder befristet genehmigte Bebauung, bei der die zuständige Behörde stets zu erkennen gegeben hat, daß sie sie nicht auf Dauer genehmigen oder auch nur dulden werde, ist bei Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB nicht als vorhandene Bebauung zu berücksichtigen, die die Eigenart der näheren Umgebung prägt, wenn es (hier: nach Fristablauf) um die Beurteilung der Zulässigkeit eben dieser Bebauung geht.*)

Ergibt sich aus der vorhandenen Bebauung eine faktische vordere Baulinie, so kann das dazu führen, daß eine dahinter zurückspringende Bebauung sich im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB nach der "überbaubaren Grundstücksfläche" nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.*)

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IBRRS 2003, 2007
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauvorbescheid für gewerbliche Nutzung von Hallen?

BVerwG, Urteil vom 03.12.1998 - 4 C 2.98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2003, 2006
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verfahrensrecht - Neubeschluss verfahrensfehlerhafter Satzung?

BVerwG, Urteil vom 03.12.1998 - 4 C 14.97

Eine verfahrensfehlerhaft zustande gekommene Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets kann auch dann noch erneut beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt werden (§ 215 Abs. 3 BauGB 1986 = § 20215 20a Abs. 2 BauGB 1998), wenn die Sanierung bereits abgeschlossen und die förmliche Festlegung schon aufgehoben worden ist.*)

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IBRRS 2003, 2005
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Funksendestelle als Teil unterirdischer Anlage?

BVerwG, Urteil vom 03.12.1998 - 2 C 27.97

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung vorgesehenen Leitsatz.*)

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