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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: �ffentliches Baurecht

7388 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 2270
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Neubau von Einmündung ein "erheblicher Eingriff"?

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.12.2003 - 1 KN 30/03

1. Festsetzungen im Bebauungsplan, die nach dem Willen der Gemeinde nicht verwirklicht werden sollen, sind niemals zulässig. Solche Festsetzungen sind nicht erforderlich und abwägungsfehlerhaft.*)

2. Eine Planung, die zu einer Lärmimmissionssteigerung für ein bereits stark belastetes Wohngebiet führt, erfordert, dass die Gemeinde sich zunächst Klarheit über die bisherigen Belastungen der Anwohner verschafft und diese mit der voraussichtlich zukünftigen Situation nach Realisierung des Bebauungsplans vergleicht.*)

3. Die Herrichtung einer Einmündung in eine stark belastete Straße zur Erschließung eines neuen Gewerbegebiets stellt einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 16 BImSchV dar.*)

4. Erhebliche Planungsfehler in einem großen und zentralen Bereich des Plangebiets führen zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans.*)

5. Die Erforderlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB ist eine zwingende Planungsvoraussetzung, deren Fehlen nicht nachgeholt und geheilt werden kann.*)

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IBRRS 2004, 2266
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Zweckvereinbarungen im Ausbaubeitragsrecht?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.04.2004 - 6 A 10035/04

1. Zweckvereinbarungen sind im Ausbaubeitragsrecht nicht generell unzulässig. Wird zwischen zwei Ortsgemeinden eine Zweckvereinbarung über eine gemeinsame Ausbaumaßnahme und die gemeinsame Beitragserhebung mit dem Ziel abgeschlossen, in beiden Gemeinden einheitlich hohe Beitragssätze zu erreichen, verstößt sie gegen das Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter und ist unwirksam, wenn sich die Beitragssätze bei getrennter Abrechnung deutlich in ihrer Höhe unterscheiden würden.*)

2. Zur Heilbarkeit rechtswidriger Ausbaubeitrags-Vorausleistungsbescheide durch Erlass einer rechtlich unbedenklichen Beitragssatzung ohne Rückwirkung.*)

3. Ein Gehweg in einer Breite von 1,36 m vermittelt in dörflichen Gebieten den Anliegern im Allgemeinen einen beitragsrechtlich relevanten Vorteil, auch wenn er in seltenen Fällen eines Begegnungsverkehrs zweier Lastkraftwagen teilweise überfahren wird.*)

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IBRRS 2004, 2261
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle gegen angrenzenden Bebauungsplan

VGH Hessen, Urteil vom 08.07.2004 - 3 N 2094/03

1. Wendet sich ein Antragsteller gegen einen an sein Wohngrundstück im allgemeinen Wohngebiet angrenzenden Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt und keine Vorgaben hinsichtlich der inneren Erschließung des Plangebietes enthält, ist der Normenkontrollantrag in der Regel zulässig.*)

2. Die Möglichkeit der Einsichtnahme von den im Plangebiet zulässigen 3-geschossigen Gebäuden auf das Wohngrundstück des Antragstellers, befürchtete Lichteinwirkungen und eine geltend gemachte optische Erdrückung des Wohngebäudes sowie der Erhalt der "schönen Aussicht" in Ortsrandlage sind in der Regel außerhalb der landesrechtlichen Abstandsvorschriften keine abwägungserheblichen privaten Belange.*)

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IBRRS 2004, 2260
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Antragsbefugnis bei nur geringer Beeinträchtigung?

VGH Hessen, Urteil vom 08.07.2004 - 3 N 1894/02

Der Normenkontrollantrag eines Anwohners gegen ein durch ein Mischgebiet abgetrenntes, 60 m entferntes Gewerbegebiet mit 5-geschossigen Bürogebäuden kann mangels Antragsbefugnis unzulässig sein, wenn die geltend gemachten Beeinträchtigungen wie Einblick, Lichteinwirkung, Verbauung der Aussicht, Verkehrszunahme, optische Eindrückung und Wertminderung des Wohngrundstücks objektiv geringfügig sind.*)

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IBRRS 2004, 2259
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan: Auch schriftliche Anregungen zulässig!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2004 - 8 S 351/04

Der in die Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB aufgenommene Hinweis, dass während der Dauer der Auslegungsfrist Anregungen während der üblichen Dienststunden bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden können, macht die Bekanntmachung fehlerhaft, wenn nicht zusätzlich auf die Möglichkeit hingewiesen wird, Anregungen schriftlich zu formulieren (im Anschluss an den Normenkontrollbeschluss des Senats vom 18.08.1997 - 8 S 1401/97 - BRS 59 Nr. 16 = PBauE § 3 BauGB Nr. 18).*)

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IBRRS 2004, 2210
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Enteignung für Airbus Start- und Landebahnverlängerung

OVG Hamburg, Beschluss vom 09.08.2004 - 2 Bs 300/04

1. Gegenstand der Abwägung der Planfeststellungsbehörde im Rahmen von § 8 Abs. 1 LuftVG ist der konkrete durch die Begründung des Planfeststellungsantrags beschriebene Zweck des Vorhaben. Dieses gilt auch für die wegen einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung vorzunehmende Abwägung zwischen den Belangen der von einer Enteignung betroffenen Grundeigentümer und einem mit dem Vorhaben verbundenen (mittelbaren) Gemeinwohlbezug.*)

2. Bei einer unmittelbar privatnützigen und nur mittelbar dem Gemeinwohl dienenden Enteignung kommt auch dem objektiven Gewicht der privatnützigen Interessen eine entscheidende Bedeutung zu.*)

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IBRRS 2004, 2204
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unterschiede vorhabenbezogener / normaler Bebauungsplan

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2003 - 7a D 42/01

1. Zu den wesentlichen Unterschieden zwischen vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und normalen Bebauungsplänen im Sinne der "Angebotsbebauungsplanung".*)

2. Die Sonderregelungen des § 12 BauGB für vorhabenbezogene Bebauungspläne lassen es nur zu, einen Bebauungsplan zu erlassen, der für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans die planungsrechtliche Zulässigkeit des konkreten Vorhabens begründet, zu dessen Durchführung sich der Vorhabenträger in dem mit der Gemeinde abgeschlossenen Durchführungsvertrag verpflichtet hat.*)

3. Ein Vorhaben im Sinne von § 12 BauGB muss nicht in jeder Hinsicht so eng umrissen sein, dass der Vorhaben und Erschließungsplan als seine planerische Grundlage zugleich auch Grundlage der nach Erlass des Plans zu erteilenden Baugenehmigung sein kann; es kann vielmehr von vornherein eine gewisse Bandbreite an Nutzungsmöglichkeiten umfassen, damit dem Vorhabenträger bei der Planumsetzung eine gewisse Flexibilität verbleibt.*)

4. Vorhaben im Sinne von § 12 BauGB kann auch ein Projekt sein, das aus einer Mehrzahl von baulichen Anlagen besteht, die jeweils für sich gesonderte Bauvorhaben im Sinne von § 29 BauGB darstellen, vom Vorhabenträger jedoch zu einer insgesamt zu verwirklichenden Einheit zusammengefasst sind.*)

5. Bei der Festlegung der normativen Regelungen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Gemeinde zwar nicht an den numerus clausus der planerischen Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB und der BauNVO gebunden, hat jedoch die Leitlinien- und Orientierungsfunktion der BauNVO bei der Konkretisierung der Maßstäbe für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu beachten.*)

6. Umfasst das "Vorhaben", zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger verpflichtet hat, ausschließlich die Errichtung von Wohngebäuden, lässt der vorhabenbezogene Bebauungsplan hingegen auch andere - z.B. gewerbliche - Bauvorhaben zu, ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht von § 12 BauGB gedeckt und daher ungültig; der Mangel kann im ergänzenden Verfahren dadurch behoben werden, dass die zulässige Art der Nutzung auf Wohngebäude beschränkt wird.*)

7. Begründet ein vorhabenbezogener Bebauungsplan die Zulässigkeit nur von Wohngebäuden, kann er diese Wohngebäude mit Blick auf die Verträglichkeit mit den in ihrer Umgebung zulässigen baulichen Nutzungen zugleich einer bestimmten Baugebietskategorie - etwa reines oder allgemeines Wohngebiet sowie ggf. auch Misch- oder Dorfgebiet - zuweisen.*)

8. Werden neue Bauflächen für Wohngebäude ausgewiesen, muss die äußere Erschließung über vorhandene Straße auch Begegnungsverkehren zwischen Lastkraftwagen untereinander Rechnung tragen, wenn solche Begegnungsverkehre nicht - etwa durch verkehrsregelnde Maßnahmen - von vornherein ausgeschlossen sind.*)

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IBRRS 2004, 2185
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Lärmbeeinträchtigung durch Betrieb einer Tankstelle

VGH Bayern, Urteil vom 18.12.2003 - 20 B 02.342

Bei der Bewertung der Lärmimmissionen, die von einer an einer Bundesstraße geplanten Tankstelle auf ein benachbartes Wohngebäude ausgehen, ist der Lärm der Bundesstraße als Vorbelastung anzusehen.*)

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IBRRS 2004, 2153
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Private Schwimmhalle in reinem Wohngebiet?

OVG Hamburg, Urteil vom 30.07.2003 - 2 Bf 427/00

1. Die Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebiets gemäß § 10 Abs. 4 BPVO in einem übergeleiteten Baustufenplan aus dem Jahre 1955 bezweckt in Verbindung mit einer Wohnnutzung auch eine gartenbaumäßige Nutzung zu einer der fühlbaren Ergänzung des Einkommens dienenden Selbstversorgung durch den Kleinsiedler. Diese Festsetzung wird funktionslos, wenn die gartenbaumäßige Nutzung als prägendes Merkmal nicht mehr erkennbar ist, die Grundstücke vielmehr in einer auf Dauer angelegten Weise allein dem Wohnen, dem Hobby und der Freizeitgestaltung dienen.*)

2. Eine Schwimmhalle mit einer Grundfläche von etwa 170 qm, die nur den Nutzern des Wohngrundstücks zur Verfügung steht, auf dem sie sich befindet, ist keine Anlage für sportliche Zwecke im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO. Ihre Genehmigung verletzt jedoch nicht den Gebietscharakter eines reinen Wohngebiets und die sich daraus ergebenden Nachbarrechte. Dies gilt sowohl bei einer Beurteilung als ausschließlich persönlich - privaten Zwecken dienende selbständige Nutzung als auch bei einer Beurteilung als funktional untergeordnete - aber wegen ihrer Größe nach § 14 Abs. 1 BauNVO unzulässige - Nebenanlage.*)

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IBRRS 2004, 2151
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mobilfunkanlage im allgemeinen Wohngebiet

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.01.2004 - 7 B 2482/03

1. Einer knapp 10 m hohen Mobilfunkanlage, die auf dem Dach eines Hauses angebracht ist, kommt regelmäßig keine gebäudegleiche Wirkung im Sinne von § 6 Abs. 10 Satz 1 BauO NRW zu.*)

2. Sendeanlagen eines Mobilfunkbetreibers, die nicht nur dem Nutzungszweck des Baugebiets dienen, in dem sie errichtet werden sollen, sind gewerbliche Nutzungen; in einem allgemeinen Wohngebiet sind sie nicht allgemein zulässig.*)

3. Zur Frage, ob eine Mobilfunkanlage in einem allgemeinen Wohngebiet als fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1990 ausnahmsweise zulässig ist (hier offen gelassen).*)

4. Eine Mobilfunkanlage kann als "nicht störender Gewerbebetrieb" in einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig sein.*)

5. Das Tatbestandsmerkmal "störend" im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bezieht sich in erster Linie auf Immissionen; sein Vorliegen kann nicht allein unter rein gestalterischen bzw. ästhetischen Aspekten bejaht oder verneint werden.*)

6. Einer gewerblichen Anlage ist nicht schon deshalb die Qualität "störend" im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO beizumessen, weil sie eine "erdrückende" Wirkung etwa auf Nachbarbebauung hat oder wegen ihrer optischen Auffälligkeit zu einer deutlich wahrnehmbaren "gewerblichen Überformung" des allgemeinen Wohngebiets führt, in dem sie errichtet werden soll.*)

7. Die Eigenschaft einer Mobilfunkanlage als "störend" scheidet im Hinblick auf die von ihr ausgehenden Immissionen - insbesondere Strahlen - aus, wenn die erforderlichen Abstände zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. BImSchV gewahrt werden.*)

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IBRRS 2004, 2147
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vereinsklage bei potentiellem FFH-Gebiet

BVerwG, Beschluss vom 22.01.2004 - 4 A 4.03

Die Regelung des § 5 Abs. 1 VerkPBG, wonach das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug über die im § 1 VerkPBG genannten Vorhaben entscheidet, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (wie BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 32.02).*)

Die Regelung in § 61 Abs. 3 BNatSchG stellt eine eigenständige materielle Präklusion dar.*)

Die Einwendungen müssen hinreichend deutlich machen, aus welchen Gründen nach Auffassung des beteiligten Vereins zu welchen im Einzelnen zu behandelnden Fragen weiterer Untersuchungsbedarf besteht oder einer Wertung nicht gefolgt werden kann. Sie müssen zumindest Angaben dazu enthalten, welches Schutzgut durch ein Vorhaben betroffen wird und welche Beeinträchtigungen ihm drohen. Im Regelfall ist auch die räumliche Zuordnung eines naturschutzrechtlich bedeutsamen Vorkommens oder einer Beeinträchtigung zu spezifizieren.*)

Eine Präklusion scheidet aus, soweit der Verein erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses an einem anderen Verfahren - hier zur Nachmeldung eines FFH-Gebiets - beteiligt worden ist.*)

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IBRRS 2004, 2123
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Genehmigungsvoraussetzungen für Windpark (Windfarm)

BVerwG, Urteil vom 30.06.2004 - 4 C 9.03

Eine "Windfarm" i.S. der Nr. 1.6 der Anlage 1 zum UVPG und der Nr. 1.6 des Anhangs zur 4. BImSchV ist dadurch gekennzeichnet, dass sie aus mindestens drei Windkraftanlagen besteht, die einander räumlich so zugeordnet sind, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder wenigstens berühren.*)

Sobald die für eine "Windfarm" maßgebliche Zahl von drei Windkraftanlagen erreicht oder überschritten wird, ist unabhängig von der Zahl der Betreiber ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.*)




IBRRS 2004, 2122
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Zuständigkeitskonzentration bei der Straßenplanung

BVerwG, Beschluss vom 04.08.2004 - 9 VR 13.04

Ein gemeinsamer Kreuzungspunkt zweier Straßenplanungen mag im Einzelfall für die Anwendung des § 78 Abs. 1 VwVfG ausreichen, führt aber nicht notwendig dazu. Ein erhöhter planerischer Koordinierungsbedarf, der eine Kompetenzverlagerung erzwingt, wird in der Praxis die Ausnahme bleiben.*)

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IBRRS 2004, 2120
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließungsbeitragserlass bei öffentlichem Interesse?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2004 - 3 A 2998/02

§ 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber für den Regelfall die Ermessensausübung auf einen Beitragserlass in voller Höhe einengen wollte. Für die Frage, ob der Beitrag voll oder nur teilweise zu erlassen ist, kommt es nach dem Gesetzeszweck und mit Blick auf die Beitragserhebungspflicht allein darauf an, in welchem Umfang der Beitragserlass zur Verfolgung des jeweiligen öffentlichen Interesses bzw. zur Vermeidung unbilliger Härten "geboten" ist (hier: hinsichtlich eines Kindergartengrundstücks).*)

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IBRRS 2004, 2119
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zur Anwendung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2004 - 10 B 925/04

Zur Anwendung der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - auf die Baugenehmigung zum Neubau einer Sporthalle, zu der auch ein "Mehrzweckraum" mit angegliederter Küche gehört.*)

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IBRRS 2004, 2118
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zur Ermittlung einer Rohbausumme

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2004 - 9 A 201/02

1. Besteht ein Gebäude mit einem einheitlichen baurechtlichen Nutzungszweck aus ein- und mehrgeschossigen Teilen und sind für das betreffende Gebäude in der maßgeblichen Tabelle zu TS 2.1.2 AGT nach Geschossigkeit differenzierende unterschiedliche Rohbauwerte genannt, sind die Rohbausummen für die besagten Gebäudeteile getrennt zu ermitteln; ihre Zusammenrechnung ergibt sodann die - für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühr maßgebliche - Gesamtrohbausumme des Gebäudes.*)

2. Die landesgesetzlichen und -verordnungsrechtlichen Bestimmungen zur Erhebung von Baugebühren begegnen unter den Aspekten einer hinreichenden Festlegung des Gebührenzwecks und des Verbots der mehrfachen Abschöpfung eines identischen Vorteils keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.*)

3. Mit der Zugrundelegung der pauschalierten Rohbausumme bei der Bemessung der Baugenehmigungsgebühr wird der Wert bzw. Vorteil der jeweiligen Genehmigung erfasst und konkretisiert; der Verwaltungsaufwand für die konkrete Amtshandlung wird durch die in TS 2.4.1 AGT bestimmten, nach der Art der baulichen Anlage differenzierenden Gebührensätze berücksichtigt.*)

4. Allein aus dem Umstand, dass in einem Einzelfall die nach den Beträgen der maßgeblichen Tabelle zu TS 2.1.2 AGT ermittelte pauschalierte Rohbausumme des Gebäudes dessen tatsächliche Rohbaukosten oder dessen Gesamtherstellungskosten überschreitet, folgt noch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Typengerechtigkeit.*)

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IBRRS 2004, 2116
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unterbindung außerschulischen Lärms verhältnismäßig?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2004 - 21 A 2435/02

Ein von Lärmimmissionen der nicht schulischen Nutzung eines städtischen Schulhofs als öffentliche Spielfläche betroffener Nachbar kann von der Stadt im Wege einer öffentlich-rechtlichen Unterlassungsklage aus Verhältnismäßigkeitsgrünen regelmäßig nicht die Unterbindung jeder außerschulischen Nutzung des Schulhofes verlangen, sondern allein die Durchführung geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen.*)

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IBRRS 2004, 2114
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2004 - 7 A 4529/02

1. Für die Genehmigungspflichtigkeit einer Nutzungsänderung ist ohne Belang, ob die bisherige Nutzung bestandsgeschützt ist.*)

2. Ob eine Nutzungsänderung unter Würdigung nachbarlicher Belange gemäß § 6 Abs. 15 BauO-NRW (i.d.F. des Gesetzes vom 9.11.1999) gestattet werden kann, ist auf Grundlage einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten Abwägung der Interessen des Bauherrn an der geänderten Nutzung seines Vorhabens mit der Schutzbedürftigkeit der nachbarlichen Belange zu entscheiden.*)

3. Die Gestattung geringerer Abstandflächen für die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes setzt eine ursprünglich formell oder materiell legale Nutzung voraus, nicht jedoch, dass die Nutzung, die geändert werden soll, Bestandsschutz genießt.*)

4. § 6 Abs. 15 BauO-NRW ermöglicht auch die Nutzungsänderung eines grenzständigen Gebäudes.*)

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IBRRS 2004, 2113
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Widerspruch des Kreises im Beteiligungsverfahren nötig?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2004 - 7a D 61/03

Will der Kreis als Träger der Landschaftsplanung verhindern, dass mit Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen eines Landschaftsplans außer Kraft treten, muss er der Bebauungsplanung im Beteiligungsverfahren ausdrücklich widersprechen.*)

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IBRRS 2004, 2112
ImmobilienImmobilien
Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerung

OVG Sachsen, Urteil vom 17.06.2004 - 1 B 854/02

1. Bei der Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen steht der Behörde hinsichtlich der Ermittlung der wertbildenden Faktoren und hinsichtlich des angewandten Wertermittlungsverfahrens ein Einschätzungsspielraum zu.*)

2. Fehlen hinreichende Vergleichsdaten zur getrennten Ermittlung des Anfangs- und des Endwertes auf der Grundlage eines Verfahrens nach der Wertermittlungsverordnung, ist die Behörde verpflichtet, andere geeignete Wertermittlungsverfahren zur Berechnung des Ausgleichsbetrages heranzuziehen, die eine zuverlässige Ermittlung der Bodenwertsteigerungen gestatten.*)

3. Die Ermittlung des Ausgleichsbetrages durch Multiplikation eines aufgrund des sogenannten Zielbaumverfahrens (Multifaktorenanalyse) ermittelten Faktors mit dem Anfangswert begegnet keinen Bedenken.*)

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IBRRS 2004, 2111
ImmobilienImmobilien
Feuer- und rauchbeständige Türen erforderlich?

OVG Hamburg, Urteil vom 16.06.2004 - 2 Bf 182/02

1. Werden nach § 83 Abs. 3 HBO aus Anlass einer wesentlichen Änderung eines Gebäudes Anpassungen zur Verbesserung der Feuersicherheit in den von der Änderung nicht betroffenen Gebäudeteilen gefordert, die mit einem Aufwand von etwa 10 Prozent der Kosten des Änderungsvorhabens verbunden sind, verursacht dies noch keine unzumutbaren Mehrkosten.*)

2. § 83 Abs. 3 HBO ermöglicht Forderungen der Bauaufsichtsbehörde nur gegenüber der Bauherrin/dem Bauherrn des Änderungsvorhabens. Grundeigentümer oder andere über das Gebäude verfügungsberechtigte Personen (§ 83 Abs. 1 HBO), die nicht zugleich Bauherren sind, trifft eine Duldungspflicht.*)

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IBRRS 2004, 2110
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Immissionsschutz bei einer Müllverbrennungsanlage

OVG Sachsen, Urteil vom 08.06.2004 - 4 D 24/00

1. Zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer thermischen Abfallbehandlungsanlage für Siedlungsabfälle und produktionsspezifische Abfälle.*)

2. Straßenverkehrslärm durch An- und Abfahrtsverkehr einer nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage ist dieser außerhalb des Betriebsgrundstückes und seines Ein- und Ausfahrtsbereiches auf öffentlichen Straßen nur gemäß Nr. 7.4 TA-Lärm 1998 zuzurechnen (wie OVG NW, Beschl. v. 24.10.2003, NVwZ 2004, 366).*)

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IBRRS 2004, 2109
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Immissionsschutzgrenzwerte beim Straßenbau

BVerwG, Urteil vom 26.05.2004 - 9 A 6.03

1. Die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens.*)

2. Dem Grundsatz der Problembewältigung wird im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV in einem Planfeststellungsverfahren für ein Straßenbauvorhaben in der Regel hinreichend Rechnung getragen, wenn nicht absehbar ist, dass das Vorhaben die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung dieser Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern.*)

3. Eine Überschreitung von Grenzwerten der 22. BImSchV liegt nicht erst dann vor, wenn die Grenzwerte in einem Gebiet oder Ballungsraum flächendeckend oder im Durchschnitt überschritten werden.*)

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IBRRS 2004, 2108
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ist vollstationäres Altenheim ein Wohngebäude?

OVG Hamburg, Beschluss vom 27.04.2004 - 2 Bs 108/04

Ein Altenheim mit einer vollstationären Dementenabteilung, deren Appartements nach dem zugrundeliegenden Nutzungskonzept und ihrer Ausstattung auch dort noch ein Mindestmaß an eigenständiger Gestaltung und Sicherung des durch die Wohnung geprägten Lebensbereiches und des häuslichen Lebens ermöglichen und dessen Bewohner jeweils für ein bestimmtes Appartement Nutzungsverträge abschließen, die ohne ihre Zustimmung nicht abgeändert werden können, ist ein Wohngebäude, das ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege seiner Bewohner dient und deshalb nach § 3 Abs. 4 BauNVO 1990 in einem reinen Wohngebiet zulässig ist.*)

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IBRRS 2004, 2107
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Streitwert bei Anfechtung eines Umlegungsplans

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.03.2004 - 4 W(BAUL) 284/03

1. Bei der Anfechtung eines Umlegungsplans ist das damit verfolgte wirtschaftliche Interesse für die Bemessung des Streitwerts maßgeblich.

2. Das wirtschaftliche Interesse ist regelmäßig mit 20 % des Wertes der "eingeworfenen" Grundstücke im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu bemessen.

3. Sofern sich ein Grundstückseigentümer im Wege der Anfechtung des Umlegungsbeschlusses gegen die Einbeziehung eines Grundstücks ins Umlegungsverfahren wendet, ist bei der Bestimmung des Streitwerts regelmäßig der Verkehrswert des betroffenen Grundstücks zugrunde zu legen.

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IBRRS 2004, 2106
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung?

OVG Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2004 - 3 B 158/03

1. Sind für die Vollziehungsanordnung dieselben Gründe maßgeblich wie für den Verwaltungsakt, führt dies dennoch nicht zu einer Verletzung der Begründungspflicht.

2. Die Bauaufsichtsbehörden haben nach § 64 Abs. 2 Satz 1 BbgBO a.F. bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Instandhaltung und der Nutzung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

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IBRRS 2004, 2103
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Jagdhütte: Privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich?

OVG Thüringen, Urteil vom 24.09.2003 - 1 KO 404/02

1. Eine Jagdhütte kann zu den nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert im Außenbereich zulässigen Vorhaben gehören. Sie muss sich, um privilegiert zu sein, aber in Größe und Ausstattung an den Erfordernissen der Jagdausübung orientieren und auf das dafür unabweisbar Notwendige beschränken.*)

2. Die Errichtung einer Jagdhütte als Übernachtungsmöglichkeit ist nur in Ausnahmefällen geboten.*)

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IBRRS 2004, 2102
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Ist bauuntersagende naturschutzrechtliche Verfügung rechtmäßig?

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.09.2003 - 1 L 279/01

1. § 57 LNatG M-V beinhaltet - ebenso wie § 13 SOG M-V - eine Generalklausel für ein Einschreiten der Naturschutzbehörde.*)

2. § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat Südost-Rügen vom 12. September 1990 (GBl. DDR, Sonderdruck Nr. 1471) - Biosphärenreservatsverordnung -, wonach im Biosphärenreservat alle Handlungen verboten sind, die dem Schutzzweck des § 3 Biosphärenreservatsverordnung zuwiderlaufen, ist als Generalklausel auszulegen, die auch dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitserfordernis genügt.*)

3. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung (Befreiung von einer Schutzgebietsausweisung) steht neben dem Baugenehmigungserfordernis; es gilt nicht die so genannte Schlusspunkttheorie (Fortsetzung der Rechtsprechung).*)

4. Die Baugenehmigungsfiktion (§ 63 Abs. 7 Satz 2 LBauO-MV) kann nur dann eintreten, wenn die Bauantragsunterlagen vollständig gewesen sind. Daran fehlt es, wenn die Erklärung des Entwurfs-Verfassers (§ 63 Abs. 8 LBauO M-V) den Bauantragsunterlagen nicht beigefügt ist (Fortsetzung der Rechtsprechung).*)

5. In Biosphärenreservaten steht nicht der konservierende Naturschutz im Vordergrund. Damit sind auch Entwicklungspotenziale, die ein Baugrundstück wegen seiner näheren Umgebung für den Landschaftsschutz hat, mitzuberücksichtigen.*)

6. § 57 LNatG-MV beinhaltet kein intendiertes Ermessen. Die Naturschutzbehörde hat in jedem Einzelfall die für und die gegen ein Einschreiten sprechenden Gründe zu ermitteln und abzuwägen und auf dieser Grundlage die Entscheidung zu treffen, ob eingeschritten werden soll und gegebenenfalls in welcher Weise - hier ein Fall eines Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 Biosphärenreservatsverordnung und eine Nichtbetätigung des Ermessens.*)

7. Das seitens des Verwaltungsgerichts vorgenommene "Auswechseln" einer naturschutzfachlichen Bewertung des Sachverhaltes, an die eine Ermessensentscheidung anknüpft (hier Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Nr. 2 statt Nr. 3 Biosphärenreservatsverordnung), ist rechtlich nicht zulässig.*)

8. Ein Einschreiten der Naturschutzbehörde (Erlass eines Baustopps) hat dann zu unterbleiben, wenn eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung offensichtlich hätte erteilt werden müssen.*)

9. Zum Befreiungstatbestand der nicht beabsichtigten Härte im Sinne des § 8 Biosphärenreservatsverordnung.*)

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IBRRS 2004, 2064
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Stützmauern an Grundstücksgrenze

VGH Hessen, Beschluss vom 15.06.2004 - 3 UZ 2302/02

1. Für die Frage gebäudegleicher Wirkungen baulicher Anlagen ist nicht von einem festen Höhenmaß auszugehen etwa 1,50 oder 2,00 m.*)

2. Stützmauern mit maximal 2,54 m Höhe können bauordnungsrechtlich abstandsflächenpflichtig und wegen Nicht-Einfügens in die nähere Umgebung bauplanungsrechtlich unzulässig sein.*)

3. Auch eine 1,50 m hohe, 1,10 m tiefe und über 21,00 m lange grenzseitige Stützmauer mit Erdanschüttungen und einem 0,90 m hohen, aufgesetzten Maschendrahtzaun als Absturzsicherung kann gebäudegleiche Wirkungen entfalten.*)

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IBRRS 2004, 2062
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beschränkung von Einzelhandelsbetrieben im Gewerbegebiet

VGH Hessen, Urteil vom 08.06.2004 - 3 N 1239/03

In einem planerisch festgesetzten Gewerbegebiet kann es wegen mehrerer Lebensmittelmärkte in der näheren Umgebung gerechtfertigt sein, Einzelhandelsbetriebe des täglichen Bedarfs nur bis 400 qm Nutzfläche zuzulassen (Anlageart Nachbarschaftsladen bzw. Nahversorger, auch Convenience-Store genannt).*)

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IBRRS 2004, 2030
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

OVG Berlin, Urteil vom 17.10.2003 - 2 B 8.01

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften über Form und Inhalt der mit einem Baugenehmigungsantrag einzureichenden Bauvorlagen entfalten als solche keine nachbarschützende Wirkung. Wird eine Baugenehmigung trotz formeller Mängel der Bauvorlagen erteilt, so kann diese von einem Grundstücksnachbarn nur dann mit Erfolg angefochten werden, wenn entweder wegen Ungenauigkeit oder Widersprüchlichkeit der ihr zugrunde gelegten Darstellungen und Berechnungsgrößen eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder zuverlässig ausgeschlossen werden kann, oder das Bauvorhaben auch in der eindeutig genehmigten Form gegen drittschützende Vorschriften verstößt.*)

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IBRRS 2004, 2029
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Pflicht zur Bodenprüfung trotz Fertigstellung des Baus

VGH Hessen, Beschluss vom 09.07.2004 - 3 TG 1812/04

Wer auf einem Trümmergrundstück aus dem 2. Weltkrieg Aushubmaterial ungeprüft wieder in die Baugrube verfüllt, kann sofort vollziehbar zu einer nachträglichen Beprobung des Materials sowie zu einer Analyse und Bewertung verpflichtet werden.*)

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IBRRS 2004, 2028
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vertrauensschutz bei Bebauungsplanänderung

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.02.2004 - 1 LB 43/03

Eine Gemeinde darf bei einer - teilweisen - Planänderung ihr Planungsermessen nicht mehr so frei ausüben wie bei der Neuaufstellung eines Bebauungsplans, denn sie hat ein eventuell entstandenes schutzwürdiges Vertrauen der von dem Plan Betroffenen zu berücksichtigen (hier: unzulässige nachträgliche Höhenbeschränkung)*)

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IBRRS 2004, 1817
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Überleitung alter Bebauungspläne

BVerwG, Beschluss vom 16.12.2003 - 4 B 105.03

1. Für den rechtlichen Gehalt der Überleitung macht es keinen Unterschied, ob die alten Vorschriften und Pläne ihrer Rechtsqualität nach Bebauungspläne im Sinne des § 10 BBauG entsprachen oder als sonstige Rechtsakte andere Rechtsnormmerkmale aufwiesen.

2. Ändert sich nach einer Beweisaufnahme die Besetzung des Gerichts, muss die Beweisaufnahme nicht zwingend wiederholt werden.

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IBRRS 2004, 1816
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Darf Bebauungsplan Flächen für Carports vorsehen?

BVerwG, Beschluss vom 09.10.2003 - 4 B 81.03

Der Landesgesetzgeber ist in seiner Entscheidung frei, die Begriffe "Stellplätze und Garagen" im Hinblick auf bauordnungsrechtliche Anforderungen eigenständig zu definieren.

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IBRRS 2004, 1815
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verstoß gegen das Entwicklungsgebot

BVerwG, Beschluss vom 11.02.2004 - 4 BN 1.04

1. Festsetzungen, die mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht vollständig übereinstimmen, indizieren nicht ohne weiteres einen Verstoß gegen das Entwicklungsgebot.

2. Die Gemeinde darf die Bauleitplanung nicht zum Mittel für die Durchsetzung privater Belange machen, ohne auf der Grundlage des § 1 Abs. 6 BauGB die betroffenen öffentlichen und privaten Belange abzuwägen.

3. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag fehlt nur, wenn die Ungültigerklärung der Vorschrift für den Kläger offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb als nutzlos erscheint.

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IBRRS 2004, 1806
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan mit Ausschluss von Einzelhandel

OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.03.2004 - 1 KN 336/02

In einem Bebauungsplan kann der Ausschluss des Einzelhandels mit zentrumsrelevanten Sortimenten zwar nicht auf § 1 Abs. 5 BauNVO gestützt werden, wohl aber auf § 1 Abs. 9 BauNVO.

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IBRRS 2004, 1805
ImmobilienImmobilien
Denkmalschutz: Erstattung der Grabungskosten

VGH Bayern, Urteil vom 04.06.2003 - 26 B 00.3684

Zu der Frage, ob einer Gemeinde ein Erstattungsanspruch gegen den Staat für aufgewendete Grabungskosten in Verbindung mit einem Bodendenkmal zustehen, wenn die Gemeinde die betreffenden Grundstücke „baureif“ machen wollte.

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IBRRS 2004, 1796
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann sind Hinterliegergrundstücke erschlossen?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2004 - 6 A 10578/04

1. Schmale, aber gewerblich nutzbare Grundstücke (Wegeparzellen) sind in die Verteilung des Erschließungsaufwands einzubeziehen, wenn es sich dabei nicht um Grundflächen einer selbständigen oder unselbständigen Erschließungsanlage handelt.*)

2. Hinterliegergrundstücke, denen ein Anliegergrundstück die Erreichbarkeit in dem baurechtlich erforderlichen Umfang und damit die wegemäßige Erschließung vermittelt, können auch dann i.S.d. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen sein, wenn die Eigentümer von Anlieger- und Hinterliegergrundstücken verschieden sind.*)

3. Hat es der Eigentümer der Hinterliegergrundstücke in der Hand, die baurechtlichen Erreichbarkeitserfordernisse unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks zu erfüllen, sind (auch) die Hinterliegergrundstücke in die Aufwandsverteilung einzustellen.*)

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IBRRS 2004, 1794
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zur Bindungswirkung und Geeignetheit der GIRL

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2004 - 21 A 4130/01

Zur Frage der Bindungswirkung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) und deren genereller Eignung als Kriterium zur Beurteilung von Geruchsimmissionen.*)

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IBRRS 2004, 1793
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gehört Nebengebäude dem Bebauungszusammenhang an?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2004 - 1 A 12039/03

Ein etwas abgesetzt von dem letzten einem Bebauungszusammenhang noch angehörenden (Haupt-)Gebäude am Ortsrand stehendes Nebengebäude gehört, obwohl ihm allein genommen die Maßstab bildende Kraft fehlt, seinerseits noch dem Bebauungszusammenhang an, wenn es nach der Verkehrsauffassung am bestehenden Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt.*)

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IBRRS 2004, 1786
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan?

VGH Bayern, Urteil vom 21.06.2004 - 20 N 04.1201

1. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 BauGB ist ein spezieller, gesetzlich geregelter Fall eines projektbezogenen Bebauungsplanes; auch letzterer vermag maßgerecht Baurecht für die Ansiedlung eines bestimmten Vorhabens zu schaffen.*)

2. Im Verfahren zur Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes muss die Bekanntmachung zur Planauslegung auch auf die Art des Vorhabens hinweisen, wenn mit dessen Betrieb erhebliche Umweltauswirkungen einhergehen können. Nur so kann eine Anstoßfunktion gewährleistet werden.*)

3. Hat ein projektbezogener Bebauungsplanentwurf ein Vorhaben zum Gegenstand, das unter die Nrn. 1 bis 17, Spalte 1 der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt, ist darauf bezogen und nach dem Stand der Planung eine Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.*)

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IBRRS 2004, 1781
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unzulässigkeit eines "Megaposters" in Mischgebiet?

VGH Bayern, Beschluss vom 22.01.2004 - 1 ZB 03.294

Zur bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit einer am Rande eines Mischgebiets geplanten, in ein benachbartes Wohngebiet hineinwirkenden Werbeanlage ("Megaposter").*)

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IBRRS 2004, 1777
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Abpumpen von Grundwasser aus der Baugrube: Abgabenpflichtig!

OVG Sachsen, Urteil vom 25.03.2004 - 5 B 402/03

Werden Fundamentierungsarbeiten mittels offener Wasserhaltung vorgenommen, d. h. wird das Grundwasser in der Baugrube freigelegt und fortlaufend abgepumpt, ist eine Abgabe für die Benutzung eines Gewässers durch Entnehmen und Zutageleiten von Grundwasser zu entrichten. Dabei ist das Volumen des insgesamt abgepumpten Grundwassers zugrunde zu legen.*)

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IBRRS 2004, 1776
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windenergieanlage: Beseitigung nach Nutzungsende?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.05.2004 - 7a D 55/03.NE

§ 179 BauGB ermächtigt die Gemeinde nicht, dem Betreiber einer Windenergieanlage durch Bebauungsplanfestsetzung die Beseitigung der Anlage nach Nutzungsaufgabe aufzuerlegen.*)

Überplant die Gemeinde die einzige im Flächennutzungsplan dargestellte Konzentrationszone, um die dortige Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Detail (beispielsweise durch Höhenbegrenzung) zu regeln, muss sie in die Abwägung einstellen, ob die Konzentrationszone auch unter Berücksichtigung der beschränkenden Regelungen des Bebauungsplans wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann.*)

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IBRRS 2004, 1775
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Private Schwimmhalle im Wohngebiet

BVerwG, Urteil vom 28.04.2004 - 4 C 10.03

1. Die Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebiets ist funktionslos geworden, wenn im betroffenen Gebiet auf absehbare Zeit nicht mehr mit einer Rückkehr zur Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln, die auf dem Grundstück gewonnen werden, zu rechnen ist und sich die Bewohner erkennbar auf diesen Zustand eingestellt haben.*)

2. Eine bauliche Anlage, die zwar der sportlichen Betätigung dienen soll, aber nur zur Benutzung durch die Bewohner des auf demselben Grundstück befindlichen Wohnhauses und deren persönliche Gäste bestimmt und beschränkt ist, fällt nicht in den Anwendungsbereich von § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO.*)

3. Eine private Schwimmhalle in einem Wohngebiet ist als Nebenanlage anzusehen. Sie ist nicht zulässig, wenn sie das Merkmal der funktionellen und räumlich-gegenständlichen Unterordnung nicht erfüllt. Dem Nachbarn steht insoweit ein subjektives Abwehrrecht zu.*)




IBRRS 2004, 1766
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unwirksamkeit des Bebauungsplans bei übermäßigen Kosten?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.2004 - 8 S 1374/03

1. Ein Gemeinderat ist nicht allein deshalb von der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan ausgeschlossen, der eine Straße festsetzt, weil diese zu einer geringfügigen Verbesserung der Verkehrssituation in der Straße führt, an der er selbst wohnt.*)

2. Da die Gemeinden befugt sind, durch bauplanerische Festsetzungen "Verkehrspolitik" zu betreiben, dürfen sie auch in Kauf nehmen, dass eine Straße - im Verhältnis zu ihrer Verkehrswirksamkeit - "teuer" ist.*)

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IBRRS 2004, 1765
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarliche Abwehrrechte gegen Konsulatsbau?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2004 - 5 S 1263/04

Gegen eine Baugenehmigung zur Nutzung eines Gebäudes als türkisches Konsulat kann ein Nachbar weder planungsrechtlich im Rahmen der erteilten Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und des Rücksichtnahmegebots nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO noch bauordnungsrechtlich über § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW erfolgreich einwenden, dass die Gefahr terroristischer Anschläge bestehe.*)

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IBRRS 2004, 1764
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Überörtliche Fachplanung geht vor Raumordnung

BVerwG, Beschluss vom 30.06.2004 - 7 B 92.03

1. Auch für den Begriff der überörtlichen Bedeutung in § 38 Satz 1 BauGB kann nicht ausschließlich darauf abgestellt werden, ob das Vorhaben das Gebiet von mindestens zwei Gemeinden tatsächlich berührt (im Anschluss an Beschluss vom 31. Juli 2000 - BVerwG 11 VR 5.00 - UPR 2001, 33 <34>).*)

2. § 38 Satz 1 BauGB stellt nach Sinn und Zweck überörtliche Fachplanungen auch von der in § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB normierten Bindung an die Ziele der Raumordnung frei.*)

3. § 23 Abs. 1 ROG bezieht sich ausschließlich auf die unmittelbar geltenden Vorschriften des Raumordnungsgesetzes, insbesondere dessen Abschnitt 1. Für ein Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ROG, das vor dem Stichtag 1. Juli 1998 eingeleitet worden ist, richten sich die Rechtswirkungen dargestellter Ziele der Raumordnung deshalb nach dem bisherigen Recht.*)

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IBRRS 2004, 1762
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Standortuntersuchung für Windenergieanlage

OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.06.2004 - 1 LC 185/03

Eine niedersächsische Gemeinde, die die Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB plant, ist nicht verpflichtet, ihre Standortuntersuchungen strikt an den Vorgaben des Erlasses des Niedersächsischen Innenministeriums vom 11. Juli 1996 zur Festlegung von Vorrangstandorten zur Windenergienutzung auszurichten, der bei Einzelhäusern im Außenbereich einen Abstand von 300 m empfiehlt. Die Erhöhung der Abstände zu Einzelhäusern um 200 m hält sich im Rahmen des Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber der Gemeinde in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zugebilligt hat. Abwägungsfehlerhaft ist ein solches am Vorsorgegrundsatz des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG orientiertes Abstandsflächenkonzept erst dann, wenn es städtebaulich nicht mehr begründbar ist.*)

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