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Sachgebiet: �ffentliches Baurecht

7433 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 1456
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Spielhalle als kerngebietstypische Vergnügungsstätte

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.09.2002 - 8 S 1571/02

1. Die Baurechtsbehörde darf einen Bauantrag im Hinblick auf eine noch ausstehende sanierungsrechtliche Genehmigung nur dann wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses ablehnen, wenn es für sie offensichtlich ist, dass diese Genehmigung unter keinen Umständen erteilt werden kann.*)

2. Der in der Rechtsprechung herausgearbeitete Schwellenwert von etwa 100 m2 Nutzfläche, ab dem eine Spielhalle als kerngebietstypische Vergnügungsstätte einzustufen ist, stellt keine starre Grenze, sondern nur einen Anhaltswert dar. Maßgeblich ist die auf der Einschätzung der tatsächlichen örtlichen Situation beruhende Beurteilung (Fortführung von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.8.1991 - 5 S 2881/90 - VBlBW 1992, 217).*)

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IBRRS 2003, 1455
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Baugenehmigung für Zwischenlager?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2002 - 3 S 1689/01

1. Ein Zwischenlager, das innerhalb des geschlossenen Geländes einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität errichtet wird und in dem bestrahlte Kernbrennstoffe bis zu deren Ablieferung an eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle aufbewahrt werden, bedarf neben einer Genehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG einer Baugenehmigung.*)

2. Der Regelungsgehalt dieser Baugenehmigung umfasst grundsätzlich nicht die nuklearspezifischen Anforderungen des Betriebs des Zwischenlagers. Da aber auch in diesem Fall die vom Betrieb des geplanten Bauwerks ausgehenden Emissionen und Gefahren bedacht werden müssen, gehört zu den Genehmigungsvoraussetzungen die Prognose, dass das Bauwerk geeignet ist, nach seiner Errichtung zu dem vorgesehenen Zweck auch betrieben zu werden (wie BVerwG, Beschluss vom 2.6.1988 - 4 C 1.88 -, RdE 1988, 194).*)

3. Ein solches Zwischenlager ist im Außenbereich privilegiert zulässig. Bei der im Rahmen des § 35 Abs. 1 BauGB vorzunehmenden Abwägung wird das durch die Privilegierung ohnehin bestehende Gewicht der für eine Realisierung des Vorhabens im Außenbereich sprechenden Gesichtspunkte dadurch verstärkt, dass der Standort eines solchen Zwischenlagers kraft Gesetzes festgelegt worden ist.*)

4. Ein atomares Zwischenlager widerspricht nicht dem in Plansatz 4.2.1.22 (Z) des Regionalplans des Verbandes Stuttgart enthaltenen Ziel der Raumordnung, den Kraftwerkstandort Gemmrigheim/N. zu sichern und dort nur der Energiegewinnung nicht entgegenstehende Maßnahmen umzusetzen.*)

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IBRRS 2003, 1454
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Veränderungssperre: Begrenzter Geltungsbereich zulässig?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 S 1833/02

Eine Veränderungssperre ist nicht deshalb zu beanstanden, weil sich ihr Geltungsbereich nur auf einen Teil des künftigen Plangebiets erstreckt.*)

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IBRRS 2003, 1450
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Denkmaleigenschaft einer Ladeneinrichtung

VG Halle, Urteil vom 09.04.2003 - 2 A 376/00

1. Die Denkmaleigenschaft einer Ladeneinrichtung setzt zumindest eine gewisse, auf Dauer angelegte Qualität des Werkstoffs voraus.

2. Eine Ladeneinrichtung, die aus einem abzubrechenden Gebäude aus- und in einen Neubau eingebaut werden soll, verliert ihre Denkmaleigenschaft, wenn der Wiedereinbau nicht in den ursprünglichen Abmessungen und nur durch Neuherstellung wesentlicher Teile möglich ist.

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IBRRS 2003, 1449
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Denkmaleigenschaft einer Ladeneinrichtung

VG Halle, Urteil vom 09.04.2003 - 2 A 375/00

1. Die Denkmaleigenschaft einer Ladeneinrichtung setzt zumindest eine gewisse, auf Dauer angelegte Qualität des Werkstoffs voraus.

2. Eine Ladeneinrichtung, die aus einem abzubrechenden Gebäude aus- und in einen Neubau eingebaut werden soll, verliert ihre Denkmaleigenschaft, wenn der Wiedereinbau nicht in den ursprünglichen Abmessungen und nur durch Neuherstellung wesentlicher Teile möglich ist.

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IBRRS 2003, 1447
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Örtliche Bauvorschriften

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2002 - 8 S 1046/02

1. Bei Erlass örtlicher Bauvorschriften ist eine Abwägungsentscheidung zu treffen, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt.*)

2. Die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214 ff. BauGB finden jedenfalls auch auf solche örtliche Bauvorschriften Anwendung, die zusammen mit einem Bebauungsplan beschlossen werden.*)

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IBRRS 2003, 1446
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung und wasserrechtliche Genehmigung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2002 - 8 S 2642/01

1. Ob für die neue Nutzung eines Gebäudes andere oder weitergehende Anforderungen im Sinn des § 50 Abs. 2 Nr. 1 LBO gelten, ist keine Frage der Quantität, sondern eine Frage der Qualität der Nutzung. Es kommt daher nicht darauf an, auf wie viel Prozent der Fläche das Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden soll; entscheidend sind vielmehr die mit der neuen Nutzung verbundenen Auswirkungen.*)

2. Bauplanungsrechtliche Vorschriften sind im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren jedenfalls dann nicht zu prüfen, wenn das betreffende Vorhaben außer einer wasserrechtlichen Genehmigung auch eine Baugenehmigung erfordert, deren Erteilung die Beachtung dieser Vorschriften verlangt.*)

3. Zu den Anforderungen an die Einleitung von Abwasser eines Entlackungsbetriebs in eine öffentliche Abwasseranlage.*)

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IBRRS 2003, 1415
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauleitpläne: Anpassung an Ziele der Raumordnung

BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - 4 CN 14.01

1. Ein Bebauungsplan, der einem Ziel der Regionalplanung widerspricht, verletzt das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB auch dann, wenn er aus den Darstellungen eines Flächennutzungsplans entwickelt worden ist.*)

2. Der Regionalplanung ist es verwehrt, im Gewande überörtlicher Gesamtplanung Regelungen einer Natur- oder Landschaftsschutzverordnung durch eigene Zielfestlegung zu ersetzen.*)

3. Eine Straßenplanung durch Bebauungsplan verletzt das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB, wenn die planerische Gesamtkonzeption einem Ziel der Regionalplanung (hier: Regionaler Grünzug) widerspricht. Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können ein geeignetes Mittel sein, um die Zielkonformität zu sichern.*)

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IBRRS 2003, 1414
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten

BVerwG, Urteil vom 12.12.2002 - 4 CN 7.01

1. Ein erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten im Sinne des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist gegeben, wenn die Nachfrage das Angebot aus strukturellen Gründen längerfristig deutlich übersteigt. Allgemeine konjunkturelle Entwicklungen oder Schwankungen im Wohnungsmarkt reichen zur Begründung nicht aus. Bundesweite oder große Teile des Bundesgebiets betreffende Entwicklungen können für sich genommen einen erhöhten Bedarf für den maßgeblichen Bereich nicht begründen.*)

2. Ein derartiger erhöhter Bedarf muss sich nicht allein auf das Gebiet der einzelnen Gemeinde erstrecken. Er ist nicht deswegen zu verneinen, weil ein derartiger Bedarf auch in einer Nachbargemeinde besteht. Er wird auch nicht allein dadurch in Frage gestellt, dass der in einer Region vorhandene Bedarf ebenso mit einer Maßnahme in einer anderen Gemeinde dieser Region befriedigt werden könnte.*)

3. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme steht mit dem Erfordernis des Wohls der Allgemeinheit nicht im Einklang, wenn sie mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung einschließlich der Regionalplanung nicht vereinbar ist.*)

4. Wenn ein erhöhter Bedarf an Wohnstätten besteht und die Schaffung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, ist es unbedenklich, wenn sich die Planung nicht nur auf die Flächen für Wohnstätten beschränkt, sondern zugleich ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten befriedigt werden soll, dem isoliert betrachtet möglicherweise nicht das für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gebotene Gewicht zukommen würde.*)

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IBRRS 2003, 1413
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Standortplanung für Windenergieanlagen

BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 4.02

1. Mehrere Teilfortschreibungen eines Regionalplans, die jeweils Vorranggebiete für Windenergieanlagen festlegen, können die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst entfalten, wenn sie sich zu einer schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeption zusammenfügen.*)

2. Die Standortplanung von Windenergieanlagen ist nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil bei einer großzügigeren Ausweisung von Standorten völker- oder europarechtliche Klimaschutzziele schneller zu erreichen wären.*)

3. Die Ausschlusswirkung des Planungsvorbehalts in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbart im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 -).*)

4. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verbietet es, in der Bilanz der Positiv- und Negativflächen Vorbehaltsgebiete im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG als Positivausweisung zu werten.*)

5. Dem Träger der Regionalplanung ist es nicht verwehrt, die Windenergienutzung im gesamten Außenbereich einzelner Gemeinden auszuschließen.*)

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IBRRS 2003, 1392
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wirksamkeit einer Flächenbaulast

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.10.2002 - 8 S 1560/02

Eine zur Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens übernommene Flächenbaulast ist nicht deshalb unwirksam, weil trotz der Einbeziehung der mit ihr belasteten Fläche die maßgebliche Grundstücksfläche nicht erreicht ist, die bei rechnerischer Betrachtung für die Einhaltung der Geschossflächenzahl durch das Vorhaben erforderlich wäre.*)

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IBRRS 2003, 1391
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Berechnung der Dauer einer Veränderungssperre

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2002 - 3 S 107/02

Zurückstellung und Veränderungssperre sind grundstücksbezogene Maßnahmen. Jede einer Veränderungssperre unmittelbar vorausgehende Zurückstellung eines Baugesuchs ist daher bei der individuellen Berechnung der Dauer einer Veränderungssperre den Grundstückseigentümern gegenüber anzurechnen, die hierdurch schon vor Inkrafttreten der Veränderungssperre ihr Eigentum nicht im gewollten Maße nutzen konnten.*)

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IBRRS 2003, 1383
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abwägungsfehler bei Ausgleichsmaßnahmen

VGH Hessen, Urteil vom 02.12.2002 - 9 N 3208/98

Die Festsetzung von Maßnahmen zum Ausgleich planbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft in einem Bebauungsplan ist abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses davon ausgehen musste, dass sich die Maßnahmen nicht realisieren lassen.*)

Zur Wirksamkeit der Darstellung/Festsetzung eines Golfplatzes durch einen Flächennutzungsplan/Bebauungsplan im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung Bergstraße-Odenwald.*)

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IBRRS 2003, 1375
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windenergieanlagen im Außenbereich

BVerwG, Beschluss vom 02.08.2002 - 4 B 36.02

1. Die Privilegierung von Windenergieanlagen ist mit einer Steuerungsmöglichkeit durch Regionalpläne verbunden.

2. Auch privilegierte Vorhaben im Außenbereich sind unzulässig, wenn öffentliche Belange entgegenstehen.

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IBRRS 2003, 1372
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Treu & Glauben: Verkauf des nachbarlichen Abwehrrechtes

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2003 - 10 B 145/03

1.) Das im Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verankerte Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung gilt auch im öffentlichen Recht.*)

2.) Hiergegen verstößt - unabhängig von der Frage des Verzichts -, wer sein nachbarliches Abwehrrecht zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten anlässlich der Errichtung eines 162,5 m hohen Verwaltungsgebäudes (Post-Tower) für mehrere Millionen DM "verkauft" hat und danach den Einbau und den Betrieb der von einem Lichtkünstler konzipierten, computergesteuerten Beleuchtungsanlage mit Wechselfarben in der gläsernen Gebäudefassade mit Hilfe der Bauaufsichtsbehörde zu verhindern sucht.*)

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IBRRS 2003, 1360
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gemeinden dürfen Windkraftanlagen 'konzentrieren'

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2003 - 8 A 10569/02

1. Zu den Anforderungen an die Abwägung bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans, der Flächen für die Windenergie nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB darstellt und andere Flächen von dieser Nutzung ausnimmt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -).*)

2. Allein der Umstand, dass eine Gemeinde in ihrem Flächennutzungsplan nur eine einzige Fläche für die Windenergienutzung ausweist, auf der lediglich 2 - 3 Windenergieanlagen untergebracht werden können, rechtfertigt nicht den Vorwurf einer unzulässigen Verhinderungsplanung. Ein solcher Flächennutzungsplan kann das Ergebnis einer ordnungsgemäßen Abwägung sein und zur Unzulässigkeit von Windenergieanlagen in anderen Gemarkungsteilen führen.*)

3. Entscheidet sich die Gemeinde bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes, einen für die Windenergienutzung geeigneten Bereich nicht als Fläche für die Windenergie darzustellen, um sich dadurch nicht die Möglichkeit einer künftigen Erweiterung ihrer Wohngebiete zu nehmen, so kann dies dem Abwägungsgebot entsprechen, wenn nach den konkreten örtlichen Verhältnissen andere Teile des Gemeindegebietes für eine Wohnbebauung ausscheiden. Das gilt auch dann, wenn die beabsichtigte Wohngebietserweiterung im Zeitpunkt des Beschlusses über den Flächennutzungsplan noch nicht Gegenstand eines Bauleitplanverfahrens war.*)

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IBRRS 2003, 1265
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windenergieanlagen am Haardtrand unzulässig

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.05.2003 - 8 A 10564/03

1. Zur Beeinträchtigung des Schutzzwecks der Landesverordnung über den „Naturpark Pfälzerwald“ durch Windenergieanlagen (hier Standort am östlichen Haardtrand).*)

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein statt der Verkündung zugestelltes Urteil auf einem Verstoß gegen § 116 Abs. 2 VwGO (Zweiwochenfrist für die Niederlegung des Tenors bei der Geschäftsstelle) beruhen kann.*)

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IBRRS 2003, 1230
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rechtswidrige Baugenehmigung: Amtshaftungsanspruch des Bauherrn

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2002 - 1 U 34/01

Eine rechtswidrige und auf Nachbarwiderspruch aufhebbare Baugenehmigung begründet in aller Regel einen Amtshaftungsanspruch des Bauherrn.*)

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IBRRS 2003, 1196
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beseitigungspflicht für fremden Müll auf eigenem Grundstück

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.05.2003 - 8 B 10668/03

Wer sich um sein Grundeigentum nicht kümmert und keinerlei Vorkehrungen dagegen trifft, dass Unbekannte auf seinem Grundstück Müll ablagern, kann zur Beseitigung des Mülls herangezogen werden.

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IBRRS 2003, 1195
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.2003 - 8 A 11903/02

Vereinsheime von Gesangvereinen, die als Anlagen für kulturelle Zwecke in allgemeinen Wohngebieten zur Regelbebauung gehören, gewinnen auch dann nicht den Charakter gebietsfremder Vergnügungsstätten, wenn sie vereinzelt zur Durchführung öffentlich zugänglicher Live-Musik-Veranstaltungen genutzt werden.*)

Zur Frage, wann Lärmimmissionen derartiger Veranstaltungen die nach den einschlägigen technischen Regelwerken vorgesehenen Orientierungswerte für seltene Ereignisse überschreiten dürfen.*)

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IBRRS 2003, 1126
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsverbot für Mobilfunkanlage

VGH Hessen, Beschluss vom 02.04.2002 - 4 TG 575/02

Auch unter der Geltung des § 78 Abs. 1 HBO 1993 rechtfertigt allein die formelle Illegalität einer baulichen Anlage ein sofort vollziehbares Nutzungsverbot.*)

Dies gilt auch für die Nutzung einer baugenehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Antennenanlage des Mobilfunks (hier: 7 m hoher Antennenträger auf einem 30 m hohen Wohnhaus im reinen Wohngebiet).*)

Die Auffassung im Erlass des Hess. Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 12.03.2001 (INF. HStT 4 - 5/2001, S. 79), es bestehe kein dringendes Bedürfnis, gegen bestehende ungenehmigte Antennenanlagen bauaufsichtlich einzuschreiten, rechtfertigt nicht die Auslegung als Weisung der obersten Bauaufsichtsbehörde an die unteren Bauaufsichtsbehörden, dass generell nicht gegen bestehende Antennen eingeschritten werden dürfe.*)

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IBRRS 2003, 1125
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Zumutbarkeit v. Lärmimmissionen einer Windernergieanlage

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2002 - 7 A 2127/00

1. Für die Beurteilung, ob Lärmimmissionen, die von einer Windenergieanlage ausgehen, als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, ist die TA Lärm einschlägig; dabei kann letztlich dahinstehen, ob sie als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift zu werten ist.*)

2. Als rechtlich relevante Parameter der Zumutbarkeitsbewertung von Lärmimmissionen kommen nur objektive Umstände in Betracht; die persönlichen Verhältnisse einzelner Betroffener wie z.B. besondere Empfindlichkeiten oder der Gesundheitszustand spielen hingegen keine Rolle.*)

3. Bewohnern des Außenbereichs sind von Windenergieanlagen ausgehende Lärmpegel von 60 dB (A) tagsüber bzw. 45 dB (A) nachts zuzumuten.*)

4. Für die Einhaltung des Nachtwerts kommt es darauf an, dass dieser während des regulären Betriebs auch in der lautesten Nachtstunde nicht überschritten wird; maßgeblich sind insoweit bei pitch-gesteuerten Windenergieanlagen die bei Nennleistungsbetrieb zu erwartenden Immissionen.*)

5. Vor Erteilung einer Baugenehmigung für eine Windenergieanlage ist prognostisch zu ermitteln, ob der Nachtwert bei Nennleistungsbetrieb an den maßgeblichen Immissionsorten voraussichtlich eingehalten wird.*)

6. Zu den einzelnen Anforderungen an die Prognose, die wegen der Probleme einer messtechnischen Überwachung von Windenergieanlagen "auf der sicheren Seite" liegen muss.*)

7. Mit der Baugenehmigung ist der der Prognose zu Grunde gelegte Schallleistungspegel festzuschreiben; die Vorgabe einer Einhaltung der Richtwerte allein genügt nicht.*)

8. Das Zuschlagsystem der TA Lärm ist dahin zu werten, dass für die Zuschlagpflichtigkeit objektiv lästiger Geräuschkomponenten nicht so sehr ihre exakte Qualifizierung als ton-, impuls- oder informationshaltig maßgeblich ist, sondern die Frage, ob sie in ihrer störenden Auffälligkeit deutlich wahrnehmbar sind.*)

9. Ein Lästigkeitszuschlag für das "Rotorblattschlagen" einer Windenergieanlage scheidet bei Nennleistungsbetrieb aus.*)

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IBRRS 2003, 1122
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
keine Anliegerbeiträge für Hochwasserschutzdamm

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2002 - 8 S 1289/02

§ 73 WG ermächtigt die Gemeinden nicht dazu, die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die durch einen Hochwasserschutzdamm Vorteile haben, zu Beiträgen für dessen erstmalige Errichtung heranzuziehen.*)

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IBRRS 2003, 1110
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zweckentfremdungsverbot in Berlin außer Kraft

BVerwG, Beschluss vom 13.03.2003 - 5 B 253.02

1. Eine Zweckentfremdungsverbotverordnung tritt ohne Aufhebungsakt des Verordnungsgebers dann außer Kraft, wenn ein Ende der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt insgesamt deutlich in Erscheinung getreten und das Zweckentfremdungsverbot daher offensichtlich entbehrlich geworden ist (stRspr). Ob eine solche Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich stattgefunden hat und abgeschlossen ist oder ob sich die Wohnraumversorgung etwa nur in Teilbereichen verbessert hat, ist eine Frage der revisionsgerichtlich nur begrenzt nachprüfbaren Tatsachenwürdigung (Bestätigung von BVerwG, Beschluss vom 22. November 1996 - BVerwG 8 B 206.96 -).*)

2. Die Ermächtigung zum Erlass einer Zweckentfremdungsverbotverordnung darf nicht dazu dienstbar gemacht werden, Ziele städtebaulicher Art (Erhaltung von geschlossenen Wohnvierteln, Denkmalschutz, Sanierungsvorhaben und dergleichen) zu verfolgen, oder allgemein unerwünschte oder schädliche Entwicklungen auf den Grundstücks-, Wohnungs- und Baumärkten zu verhindern oder einzudämmen, wenn und solange die ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gesichert ist (BVerfGE 38, 348 <360>).*)

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IBRRS 2003, 1048
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zweitwohnungssteuer nach pauschaliertem Mietwert

BVerwG, Urteil vom 29.01.2003 - 9 C 3.02

Es widerspricht nicht dem Charakter der Aufwandsteuer, wenn eine Gemeinde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften die Zweitwohnungssteuer auch gegenüber Mietern von Zweitwohnungen anhand eines realitätsnah pauschalierten Maßstabs - hier der nach dem Bewertungsgesetz ermittelten Jahresrohmiete - bestimmt. Der Mieter einer Zweitwohnung kann demgegenüber nicht eine niedrigere, nach dem von ihm tatsächlich geschuldeten Mietzins berechnete Steuerbemessung verlangen.*)

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IBRRS 2003, 1047
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gebühren für Planverfasserliste

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2003 - 2 S 1237/02

1. Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg darf auch von Nicht-Mitgliedern jährliche Gebühren für die Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Liste der Planverfasser erheben. Es ist nicht zu beanstanden, dass solche Gebühren bei den Kammermitgliedern von deren Beiträgen als abgegolten angesehen werden.

2. Eine jährliche Gebühr für die Listenführung von 100 € ist angemessen.

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IBRRS 2003, 0953
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Errichtung eines Multiplex-Kinos

OVG Brandenburg, Beschluss vom 21.03.2003 - 3 A 57/00.Z

1. Multiplex-Kinos sind bauplanungsrechtlich grundsätzlich als "Vergnügungsstätten" zu behandeln.

2. Eine Baugenehmigung für ein solches Multiplex-Kino kann eine Nachbargemeinde in ihrem Recht auf nachbargemeindliche Abstimmung verletzen.

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IBRRS 2003, 0937
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Enteignung zu energiewirtschaftlichen Zwecken

VGH Bayern, Urteil vom 13.02.2003 - 22 A 97.40029

1. Die zur allgemeinen Daseinsvorsorge gehörende öffentliche Aufgabe der Sicherstellung einer ausreichenden Energieversorgung war und ist auch den privaten Versorgungsunternehmen zugewiesen.

2. Ein Verfahrensfehler rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn daraus bei objektiver Betrachtung auf eine unsachliche Einstellung des betreffenden Amtsträgers geschlossen werden kann.

3. Nach Art. 3 Abs. 1 BayEG ist die Enteignung im Einzelfall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann. Handelt es sich um eine Enteignung zu energiewirtschaftlichen Zwecken, so ergibt sich das Vorliegen eines energiewirtschaftlichen Bedarfs für das jeweilige Vorhaben und damit die generelle Rechtfertigung enteignungsrechtlicher Maßnahmen bereits aus der (Positiv-) Feststellung der zuständigen Energieaufsichtsbehörde nach § 11 Abs. 1 EnWG 1935.

4. Energiewirtschaftlich erforderlich im Sinne von § 11 Abs. 1 EnWG 1935 ist ein Leitungsvorhaben u.a. dann, wenn es der Versorgungssicherheit dient; diese ist vor allem dann gefährdet, wenn der Ausfall einer Stromleitung oder einer Stromquelle nicht sicher beherrscht werden kann.

5. Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Erforderlichkeit wie auch der übrigen Enteignungsvoraussetzungen ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angegriffenen Enteignungsbeschlüsse. Eine Berücksichtigung von Umständen, die erst nach Abschluss des behördlichen Enteignungsverfahrens eingetreten sind, ist allerdings zugunsten des Enteignungsbetroffenen dann geboten, wenn danach die künftige Inanspruchnahme des Grundstücks und damit das Erreichen des Enteignungszwecks definitiv ausgeschlossen werden kann.

6. Es entspricht einem allgemeinen enteignungsrechtlichen Grundsatz, dass der Vorhabensträger auf eine Alternativplanung, durch die der Enteignungszweck ohne Zugriff auf privates Eigentum zu erreichen ist, nur verwiesen werden kann, wenn sie ihm "zumutbar" ist (Art. 3 Abs. 1 BayEG). Unzumutbar können für den Vorhabensträger entstehende Mehraufwendungen im Falle einer Planungsalternative insbesondere dann sein, wenn sie den voraussichtlichen Entschädigungsbetrag erheblich übersteigen.

7. Die Enteignungsbehörde darf die Enteignungsmaßnahmen erlassen, obwohl zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung weder die zur Verwirklichung des Vorhabens notwendige Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nach § 34 Abs. 1 FlurbG noch eine Rodungserlaubnis nach Art. 9 Abs. 2 Satz 1 BayWaldG oder eine naturschutzrechtliche Ausnahme nach Art. 2 Abs. 3 NatEG (a.F.) vorliegt. Die Durchführung eines Enteignungsverfahrens hängt, wie sich aus der Kann-Bestimmung des Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 BayEG ergibt, nicht in jedem Falle vom vorherigen Abschluss der für das Vorhaben erforderlichen Gestattungsverfahren ab.

8. Der Inhalt einer Dienstbarkeit muss nicht in jedem Detail ausdrücklich geregelt werden, sondern kann sich ebenso durch Auslegung ergeben. Hierbei dürfen auch Umstände außerhalb der für die Grundbucheintragung vorzulegenden Urkunden herangezogen werden, soweit sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.

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IBRRS 2003, 0917
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Verhinderung eines Zwischenlagers

VGH Bayern, Urteil vom 03.03.2003 - 15 N 02.593

Ist eine zeitnahe Nutzung des Geländes nicht ernsthaft beabsichtigt und dient seine Überplanung nur dazu, ein Zwischenlager für abgebrannte Brennstäbe zu verhindern, so ist ein betreffender Bebaungsplan und die damit einhergehende Veränderungssperre nichtig.

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IBRRS 2003, 0834
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abrechnungseinheiten für wiederkehrende Ausbaubeiträge

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2003 - 6 C 10580/02

Für einen Normenkontrollantrag gegen eine Satzung über die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge, die das Gemeindegebiet in mehrere Abrechnungseinheiten im Sinne des § 10 Abs. 3 KAG aufteilt, fehlt es hinsichtlich der Vorschrift über die Bildung der Abrechnungseinheiten insoweit an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, als diese teilbar und der Antragsteller von dem abtrennbaren Teil der Regelung nicht unmittelbar betroffen ist. Unter dieser Voraussetzung ist ein Antragsteller von der Bildung derjenigen Abrechnungseinheiten nicht betroffen, in denen er über kein Eigentum bzw. keine dingliche Nutzungsberechtigung an einem dort belegenen Grundstück verfügt.*)

Das gesamte Gebiet oder einzelne Abrechnungseinheiten im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 KAG können nur dann der Aufwandsermittlung und –verteilung zugrunde gelegt werden, wenn die Verkehrsanlagen in dem jeweiligen Bereich in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG stehen.*)

Die Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes können vor dem Hintergrund des beitragsrechtlichen Vorteilsbegriffs grundsätzlich nur in kleineren Gemeinden den von § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG geforderten räumlichen Zusammenhang aufweisen. Hiervon ausgehend können einzelne Gebietsteile als Abrechnungseinheiten nur dann angesehen werden, wenn es sich um Orts- oder Stadtteile handelt, die die Größe einer kleineren Gemeinde haben.*)

Der von § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG geforderte funktionale Zusammenhang der Verkehrsanlagen in einer Abrechnungseinheit liegt vor dem Hintergrund des beitragsrechtlichen Vorteilsbegriffs nur dann vor, wenn sämtliche Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit auf dieselbe oder dieselben Straßen mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind, um in die verschiedenen Richtungen Anschluss an das übrige Verkehrsnetz zu finden.*)

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IBRRS 2003, 0833
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Flächennutzungsplan: Konzentration von Windkraftanlagen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2003 - 1 A 11406/01

Im Außenbereich darf die Windenergienutzung durch die Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan bzw. durch die Ausweisung von Standortbereichen im Raumordnungsplan gesteuert werden. Erforderlich hierfür ist aber eine sachgerechte Abwägung, die sich nicht nur auf die Festlegung von Standorten für Windkraftanlagen, sondern auch auf die Ausschlusswirkung für die übrigen Flächen erstrecken muss. Dies setzt ein schlüssiges Planungskonzept für den gesamten Planungsraum voraus.

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IBRRS 2003, 0832
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2003 - 10 B 2417/02

1. Da die Frage der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung für Mobilfunkanlagen einer umfassenden und differenzierten Prüfung bedarf und zugleich weder der Stadt noch dem Mobilfunkunternehmen beachtliche Nachteile entstehen, wenn die Mobilfunksendeanlage erst nach Klärung der offenen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren errichtet und in Betrieb genommen wird, ist die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine solche Baugenehmigung regelmäßig wieder herzustellen.

2. Der Abwehranspruch aus § 34 BauGB besteht bereits bei Zulassung eines mit der Gebietsart unvereinbaren Vorhabens, weil hierdurch die Verfremdung des Gebietes eingeleitet wird. Dabei ist der Abwehranspruch immer dann zu bejahen, wenn das Vorhaben planungsrechtlich weder allgemein zulässig ist, weil es sich nicht in die maßgebliche nähere Umgebung planungsrechtlich einfügt, noch eine Ausnahme oder Befreiung nach § 31 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB in Frage kommt.

3. Bei der Frage, ob es sich bei einer Mobilfunksendeanlage um einen „nicht störenden“ Gewerbebetrieb handelt, ist nicht allein auf Immissionen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes abzustellen. Vielmehr sind auch optische Auswirkungen des Vorhabens zu berücksichtigen, da diese den Gebietscharakter eines Wohngebietes, nämlich die dort zu gewährleistende Wohnruhe stören können.

4. Bei der Frage der Gebietsverträglichkeit eines Vorhabens hat die Baugenehmigungsbehörde in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 BImSchG hervorgerufen werden können.

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IBRRS 2003, 0691
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan: Unterlassene Beteiligung der Bürger

BVerwG, Beschluss vom 11.12.2002 - 4 BN 16.02

1. Gegen eine Normenkontrollentscheidung, durch die ein Bebauungsplan nur für unwirksam erklärt worden ist, ist ein Rechtsmittel statthaft, mit dem die Nichtigerklärung begehrt wird.*)

Dagegen ist ein Rechtsmittel unzulässig, das auf die Erklärung der Unwirksamkeit wegen weiterer Unwirksamkeitsgründe gerichtet ist.*)

2. Nach der "internen Unbeachtlichkeitsklausel" des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist nur die Wahl des falschen Beteiligungsverfahrens, nicht aber das völlige Unterlassen der notwendigen Beteiligung eines betroffenen Bürgers für die Wirksamkeit eines Baubauungsplans unbeachtlich.*)

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IBRRS 2003, 0688
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausweisung von Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan

BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01

1. Eröffnet eine Gemeinde im Wege der Bauleitplanung auf Flächen, die im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung einem naturschutzrechtlichen Bauverbot unterliegen, die Möglichkeit einer baulichen Nutzung, so scheitert die Planung weder an § 1 Abs. 3 BauGB noch an § 6 Abs. 2 BauGB, wenn eine Befreiung von dem Bauverbot in Betracht kommt.*)

2. Der Planvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ermöglicht es der Gemeinde, die in § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB genannten Vorhaben (hier: Windkraftanlage) durch Darstellung im Flächennutzungsplan auf bestimmte Standorte zu konzentrieren. Er erlaubt es ihr aber nicht, das gesamte Gemeindegebiet für diese Vorhaben zu sperren.*)

3. Der Gemeinde ist es verwehrt, durch die Darstellung von Flächen, die für die vorgesehene Nutzung objektiv ungeeignet sind oder sich in einer Alibifunktion erschöpfen, Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB (hier: Windkraftanlagen) unter dem Deckmantel der Steuerung in Wahrheit zu verhindern.*)

4. Die Gemeinde muss nicht sämtliche Flächen, die sich für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB (hier: Windkraftanlagen) eignen, gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in ihrem Flächennutzungsplan darstellen. Bei der Gebietsauswahl und dem Gebietszuschnitt braucht sie die durch § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB geschützten Interessen (hier: Windenergienutzung) in der Konkurrenz mit gegenläufigen Belangen nicht vorrangig zu fördern. Sie darf diese Interessen nach den zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätzen zurückstellen, wenn hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe dies rechtfertigen.*)

5. Außerhalb der Konzentrationsflächen können Abweichungen von der Regel des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur zugelassen werden, wenn sie die planerische Konzeption der Gemeinde nicht in Frage stellen.*)

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IBRRS 2003, 0685
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan wirksam auch bei Verwirklichungsdefiziten

BVerwG, Beschluss vom 23.01.2003 - 4 B 79.02

1. Die Erforderlichkeit eines Bebauungsplans im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die zuständigen Baurechtsbehörden von der zwangsweisen Durchsetzung einer Festsetzung bei schon bebauten Grundstücken nur unter Berücksichtigung der jeweiligen entgegenstehenden Belange im Einzelfall Gebrauch machen.*)

2. Die ein Grundstück betreffenden Festsetzungen verstoßen nicht allein deshalb gegen § 1 Abs. 3 BauGB, weil auf anderen Grundstücken gleichartige Festsetzungen nicht oder noch nicht verwirklicht sind.*)

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IBRRS 2003, 0684
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einzelhandelsbetriebe: Großflächigkeitsschwelle

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.2002 - 1 ME 151/02

1. Die Großflächigkeitsschwelle liegt nach wie vor nicht wesentlich unter 700 qm Verkaufsfläche, aber auch nicht wesentlich darüber.

2. Der Begriff der Verkaufsfläche erfasst auch solche Bereiche, die von den Kunden nicht betreten werden können.

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IBRRS 2003, 0683
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Entwicklung des Bebauungsplans aus Flächennutzungsplan

BVerwG, Beschluss vom 12.02.2003 - 4 BN 9.03

Die Grenzen des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind gewahrt, wenn in einem Bebauungsplan "Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt wurden, die im Flächennutzungsplan als "Wald" im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchst. b BauGB dargestellt sind.*)

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IBRRS 2003, 0608
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kostenerstattung für Straßenüberführungen

BVerwG, Urteil vom 12.06.2002 - 9 C 6.01

1. Ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 1 EKrG, der weder den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung noch die vorherige Durchführung eines Kreuzungsrechtsverfahrens voraussetzt, entsteht jeweils mit der Bezahlung kreuzungsbedingt anfallender Unternehmerleistungen durch den bauausführenden Kreuzungsbeteiligten. Die Fälligkeit der Forderung tritt erst drei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem sie erhoben worden ist.*)

2. Kreditkosten sind im Kreuzungsrechtsverhältnis nicht erstattungsfähig. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges können Zinsen nicht beansprucht werden.*)

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IBRRS 2003, 0604
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

BVerwG, Urteil vom 24.10.2002 - 7 C 9.02

Das Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 18 Abs. 2 BImSchG führt nicht zum Wiederaufleben nach § 14 BImSchG ausgeschlossener privatrechtlicher Abwehransprüche.*)

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IBRRS 2003, 0603
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anregungen zum Entwurf eines Bebauungsplans

BVerwG, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 BN 52.02

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB verlangt nicht, dass das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß eingegangenen Anregungen zum Entwurf eines Bebauungsplans den Einwendern vor dem Satzungsbeschluss mitgeteilt wird (Ergänzung zu BVerwGE 110, 118 <125>).*)

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IBRRS 2003, 0601
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Straßenbau durch "faktisches" Vogelschutzgebiet

BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 4 A 15.02

1. Art. 4 Abs. 1 Satz 4 der Vogelschutz-Richtlinie eröffnet den Bundesländern bei der Identifizierung Europäischer Vogelschutzgebiete einen naturschutzfachlichen (ornithologischen) Beurteilungsspielraum, der nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt.*)

2. Ein Bundesland kann das Bestehen eines "faktischen" Vogelschutzgebiets in seinem Bereich nicht dadurch ausschließen, dass es sein Gebietsauswahlverfahren für das europäische Netz "Natura 2000" für beendet erklärt.*)

3. Die Planung eines Straßenbauvorhabens in einem Gebiet, das maßgeblich aus wirtschafts- und verkehrspolitischen Gründen nicht in die Landesliste für das Netz "Natura 2000" aufgenommen wurde, ist rechtswidrig, wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gebiet aus ornithologischer Sicht zu den geeignetsten Schutzgebieten in dem Bundesland gehört.*)

4. Die Planung einer Straße, die einen wertvollen und schutzwürdigen Naturraum durchschneidet, leidet an einem fachplanungsrechtlichen Abwägungsfehler, wenn Trassenalternativen, die diesen Raum umfahren, nicht ausreichend untersucht worden sind. Als Alternative kann auch eine ortsnahe Trassenführung in Verbindung mit Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes in Betracht kommen.*)

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IBRRS 2003, 0598
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erhaltungssatzung verhindert Errichtung eines Gebäudes

BVerwG, Beschluss vom 03.12.2002 - 4 B 47.02

§ 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB enthält einen selbständigen materiellen Versagungsgrund für die Errichtung einer baulichen Anlage. Durch eine Erhaltungssatzung (-verordnung) kann die Errichtung eines nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässigen Gebäudes verhindert werden.*)

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IBRRS 2003, 0597
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG

BVerwG, Beschluss vom 17.12.2002 - 7 B 119.02

Die Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG erfasst auch Mitwirkungsrechte, die Vereinen nach den Vorschriften des Naturschutzrechts eingeräumt sind.*)

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IBRRS 2003, 0438
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rücknahme einer Baugenehmigung wegen zu geringem Abstand

VG Koblenz, Urteil vom 06.02.2003 - 7 K 3216/02

1. Eine Baugenehmigung muss zurückgenommen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der genehmigte Abstand einer Windenergieanlage zum Nachbargrundstück zu gering ist.

2. Die Baugenehmigungsbehörde kann die sofortige Einstellung der Bauarbeiten verlangen.

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IBRRS 2003, 0437
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rücknahme einer Baugenehmigung wegen zu geringem Abstand

VG Koblenz, Urteil vom 06.02.2003 - 7 K 3190/02

Stellt sich nachträglich heraus, dass der genehmigte Abstand einer Windenergieanlage zum Nachbargrundstück zu gering ist, muss die Baugenehmigungsbehörde die Baugenehmigung zurücknehmen; sie kann die sofortige Einstellung der Bauarbeiten verlangen.

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IBRRS 2003, 0436
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Investorenvertrag" mit Denkmalbehörde ist zulässig

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.02.2003 - 8 A 10775/02

1. Sog. Investorenverträge, in denen sich die Denkmalfachbehörde verpflichtet, anlässlich eines privaten Großprojektes auf archäologisch „belastetem“ Gelände innerhalb bestimmter Frist eine Flächengrabung durchzuführen und abzuschließen, und der Investor im Gegenzug eine bestimmte finanzielle Beteiligung verspricht, sieht das rheinland-pfälzische Denkmalschutz- und –pflegegesetz zwar nicht ausdrücklich vor, schließt sie aber auch nicht aus. Der Grundsatz, dass die Ausgabenlast der Aufgabenlast folgt, gilt nicht für das Verhältnis eines Hoheitsträgers zu Privaten.*)

2. Bei der Festlegung der vom Investor zu übernehmenden Gegenleistung darf auf einen Erfahrungssatz der Denkmalfachbehörde zurückgegriffen werden, wonach in dem betreffenden Bereich bestimmte Grabungskosten je Quadratmeter Grabungsfläche normalerweise anfallen.*)

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IBRRS 2003, 0435
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Veränderrungssperre gegen Windkraftanlagen

VG Trier, Urteil vom 22.01.2003 - 5 K 598/02

1. Die Baugenehmigung für eine Windenergieanlage kann abgelehnt werden, wenn der Flächennutzungsplan künftig die Windkraftnutzung an diesem Ort ausschließt.

2. Zur Sicherung dieser beabsichtigten Planung und eines in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes kann die Gemeinde eine Veränderungssperre beschließen, nach deren Inhalt die Errichtung von Windkraftanlagen unzulässig ist.

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IBRRS 2003, 0425
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schutz des Vertrauens in eine rechtswidrige Baugenehmigung

BGH, Urteil vom 16.01.2003 - III ZR 269/01

Zum amtshaftungsrechtlichen Schutz des Vertrauens in eine rechtswidrige Baugenehmigung, bei deren Erwirkung der Bauherr den - objektiv erfolglosen - Versuch einer arglistigen Täuschung begangen hat.*)

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IBRRS 2003, 0405
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bestimmtheit einer Baugenehmigung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.08.2002 - 10 B 939/02

1. Sind für eine Windenergieanlage verschiedene Betriebsweisen mit unterschiedlich hohen Schallleistungspegeln möglich, so muss die Baugenehmigung für die Windenergieanlage die genehmigte Betriebsweise regeln.*)

2. Die Begrenzung der zulässigen Schallimmissionen in einer Baugenehmigung für eine Windenergieanlage ist als bloße Zielvorgabe allein noch nicht geeignet, ausreichenden Nachbarschutz gegen Schallimmissionen sicherzustellen. Vielmehr muss auch gewährleistet sein, dass die Schallimmissionsgrenzwerte ab Beginn der Inbetriebnahme der Anlage tatsächlich eingehalten werden.*)

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IBRRS 2003, 0404
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Geltungsdauer einer Baugenehmigung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.08.2002 - 10 B 1641/02

Die in § 77 Abs. 1 BauO NRW 1995 geregelte zweijährige Geltungsdauer von Baugenehmigungen, die auf der Grundlage der Bauordnung NRW 1995 erteilt worden sind, ändert sich nicht dadurch, dass § 77 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW 2000 in seiner ab dem 1.6.2000 geltenden Fassung eine dreijährige Geltungsdauer bestimmt.*)

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