Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5153 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 0665OLG Celle, Urteil vom 09.01.2003 - 6 U 41/02
1. Die Forderung dass für Niedrig-Energie-Häuser eine volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n 50 gleich oder kleiner 1,0 je Stunde einzuhalten sei, hat keine Rechtsgrundlage.
2. Eine Aufklärung, welchen Wärmedämmwert die jeweiligen Bauteile nicht nur theoretisch wie bei der Erstellung eines Wärmeschutznachweises - sondern tatsächlich aufweisen, ist nicht möglich. Eine labortechnische Untersuchung aller Bauteile ist wegen unverhältnismäßigen Aufwandes ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2003, 0664
BGH, Beschluss vom 13.02.2003 - V ZR 38/02
1. Art. 237 § 2 EGBGB greift nicht ein, wenn ein Dritter gutgläubig das Eigentum erworben hat und in das Grundbuch eingetragen worden ist, so daß eine Ersitzung nicht mehr möglich ist.
2. Wenn ein Bucheigentümer das Grundstück, bevor er es ersessen hat, wirksam veräußert, bleibt er dem wahren Eigentümer zur Herausgabe des Erlöses auch über den - fiktiven - Ersitzungszeitpunkt hinaus verpflichtet. Er hätte die Ersitzung abwarten müssen.
VolltextIBRRS 2003, 0640
BGH, Urteil vom 10.01.2003 - V ZR 206/02
Bestand zwischen Treuhandunternehmen eine Zuordnungslage, so kann später das eine Treuhandunternehmen nicht von dem anderen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz die Bestellung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße verlangen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0636
BGH, Urteil vom 31.01.2003 - V ZR 143/02
a) Ein nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis kann auch durch spätere Parzellierung eines bebauten Gesamtgrundstücks entstehen, durch die vorhandene Gebäude rechtlich von ihrer bisherigen Abwasserentsorgung abgeschnitten werden.*)
b) Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis kann in einem solchen Fall auch dann zur weiteren Duldung der Abwasserdurchleitung verpflichten, wenn das begünstigte Grundstück nicht an das belastete angrenzt.*)
VolltextIBRRS 2003, 0615
BGH, Urteil vom 07.02.2003 - V ZR 285/02
Bei einem Grundstücksverkauf mit einem endgültigen Kaufpreis setzt eine Mehrerlösklausel, die im Fall des Weiterverkaufs die Nachzahlung der Differenz (bzw. eines Anteils hiervon) zwischen Verkehrswert und Weiterverkaufspreis vorsieht, voraus, daß der Grundstückswert zwischen Erwerb und Weiterverkauf gestiegen ist.
VolltextIBRRS 2003, 0614
BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 172/02
Wird die Versorgung mit Fernwärme eingestellt, so kann der Grundstückseigentümer die Entfernung der funktionslos gewordenen Fernwärmeleitung verlangen, sofern die Fernwärme nicht von einem Fernwärmeversorgungsunternehmen stammt, sondern z.B. von einer Klinik, die lediglich überschüssig produzierte Wärme weitergab (Parallelentscheidung zu BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 175/02).
VolltextIBRRS 2003, 0611
BGH, Urteil vom 31.01.2003 - V ZR 389/01
1. Nur die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge sind als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen. Ein Hinweis im Kaufvertrag, dass ein Mietverhältnis besteht, ohne Angabe konkreter Mieterträge genügt diesen Anforderungen nicht.
2. Der Verkäufer einer Gewerbeeinheit ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ungefragt Angaben zu etwaigen negativen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters des Objekts zu machen. Aus den konkreten Umständen des Einzelfalls kann sich jedoch auch etwas anderes ergeben.
3. Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer zusichert, dass "zur Zeit keine Mietrückstände bestehen (und) keine Mietstreitigkeiten außergerichtlich oder gerichtlich geführt werden". Hier muss der Verkäufer alle ihm bekannten Umstände offenlegen, die Zweifel daran auflassen kommen können, dass der Mieter auch tatsächlich seinen Verpflichtungen nachkommen kann.
4. Der Makler muß den Auftraggeber nicht nur über das aufklären, was unerläßlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; diese Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, daß sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln.
5. Macht der Käufer dem Makler gegenüber deutlich, dass es ihm darauf ankommt, dass das Kaufobjekt gut zu vermieten ist, dann darf der Makler sich nicht einfach mit der Weiterleitung eines abgeschlossenen Mietvertrags an den Käufer begnügen, sondern muss entweder prüfen, ob der Mietvertrag den vom Käufer gestellten Anforderungen entspricht oder aber darauf hinweisen, daß er diese Prüfung nicht vorgenommen hat.
VolltextIBRRS 2003, 0602
OLG Naumburg, Urteil vom 12.11.2002 - 11 U 204/01
1. Nur die infolge des formnichtigen Grundstückskaufvertrages erklärte Auflassung und anschließende Eintragung im Grundbuch heilen den Formmangel nach § 313 Satz 2 BGB a.F.*)
2. Zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des gescheiterten Grundstückserwerbs.*)
VolltextIBRRS 2003, 0594
OLG Bamberg, Urteil vom 15.07.2002 - 4 U 196/01
1. Eine von einem in einem Wohnhaus befindlichen Abwasserkanal ausgehende starke Geruchsbelästigung über Jahre hinweg schränkt die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch des Wohnens in diesem Haus erheblich ein.
2. Ein solcher Mangel im Zusammenhang mit der Abwasseranlage eines zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhauses ist offenbarungspflichtig.
3. Dass das arglistige Verschweigen dieses Umstandes für den Kaufabschluss auf seiten des Käufers bedeutungslos gewesen wäre, müsste der Verkäufer beweisen.
4. Die Beweislast für die bestrittene Vorkenntnis von der aufgetretenen Geruchsbelästigung auf seiten des Käufers trägt der Verkäufer.
VolltextIBRRS 2003, 0575
BayObLG, Beschluss vom 19.12.2002 - 2 Z BR 7/02
Einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat des EG-Vertrags wirksam gegründet wurde und dort als rechtsfähig anerkannt ist, kann die Rechtsfähigkeit und damit die Grundbuchfähigkeit in Deutschland auch dann nicht versagt werden, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz in Deutschland liegt.*)
VolltextIBRRS 2003, 0524
OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2002 - 27 U 50/02
Zur Widerlegung der Vermutung, dass eine mit Grund und Boden verbundene Sache nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden worden ist.
VolltextIBRRS 2003, 0523
LG Coburg, Urteil vom 19.06.2002 - 12 O 64/02
1. Des Nachbarn Baumwurzeln im eigenen Erdreich muss der Grundstückseigentümer jedenfalls dann dulden, wenn sie die Benutzung seines Eigentums nicht beeinträchtigen.
2. Er kann auch nicht jeden Schaden an seiner Gartenmauer, der auf das Baumwachstum zurückzuführen ist, vom Nachbarn ersetzt verlangen.
VolltextIBRRS 2003, 0519
BGH, Urteil vom 17.01.2003 - V ZR 127/02
1. Zur Auslegung eines Kaufvertrages über eine Immobilie, insbesondere ob eine Vorfälligkeitsentschädigung in jedem Fall gezahlt werden muss.
2. Verstößt der verkaufende Vermieter gegen seine vertragliche Nebenpflicht, den kaufenden Mieter über dessen Vorkaufsrecht nach § 570b BGB a.F. zu unterrichten und ihm den Inhalt des mit einem Dritten geschlossenen Vertrages mitzuteilen, so kann sich der Verkäufer auf Grund positiver Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig machen.
3. Voraussetzung für eine solche Schadensersatzpflicht ist, dass zwischen dem Verkäufer und dem Dritten ein Kaufvertrag wirksam zu Stande gekommen ist.
VolltextIBRRS 2003, 0516
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.05.2002 - 25 U 311/98
Bei der Abwehr von Lärmbeeinträchtigungen muss der Geschädigte die Lärmimmission selbst, der Störer aber deren etwaige Unwesentlichkeit beweisen. Werden die Richtwerte der TA-Lärm eingehalten, wird widerleglich die Unwesentlichkeit vermutet - werden sie überschritten, ist die Störung im Zweifel wesentlich. Die endgültige Beurteilung der Wesentlichkeit steht als Rechtsfrage dem Gericht zu, das Eigenart und Lästigkeit des Lärms (regelmäßig im Wege der Augenscheinseinnahme an Ort und Stelle) überprüft.
VolltextIBRRS 2003, 0481
OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002 - 5 U 186/02
1. §§ 26 ff NachbarG Rheinland-Pfalz gelten nicht nur für die Neuverlegung von Leitungen, sondern auch für die Duldung bereits vorhandener Leitungen.
2. § 26 Abs. 2 NachbarG Rheinland-Pfalz verpflichtet den Eigentümer zur Duldung eines Anschlusses an die bestehende Leitung. Der Berechtigte hat kein Wahlrecht zwischen dem Anschluss an die bestehende Leitung und dem Hindurchführen seiner Leitung bis zum öffentlichen Leitungsnetz.
3. Durch den Verzicht auf die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks entstehen nur dann unverhältnismäßig hohe Kosten, wenn ein grobes Missverhältnis gegenüber den Aufwendungen besteht, die bei Benutzung des Nachbargrundstücks anfallen ( hier verneint).
VolltextIBRRS 2003, 0480
OLG Koblenz, Urteil vom 20.02.2003 - 5 U 288/02
1. Enthält ein Leasingvertrag über eine Immobilie ein Ankaufsrecht des Leasingnehmers, bedarf der Vertrag notarieller Beurkundung.
2. Zum Umfang der Beurkundungspflicht des Leasingvertrages, wenn der Verkäufer der Immobilie einen Teil des vom Leasinggeber geschuldeten Kaufpreises an den Leasingnehmer zu zahlen hat (modifizierte Lease- and Kick-back-Vereinbarung).
VolltextIBRRS 2003, 0479
OLG Koblenz, Urteil vom 06.02.2003 - 5 U 996/02
1. Der Eintritt von Feuchtigkeit in die Kellerwände stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer nicht verschweigen darf.
2. Wer eine (untaugliche) Reparaturmaßnahme als "vorsorglich" bezeichnet und damit zum Ausdruck bringt, Feuchtigkeit habe es nie gegeben, obwohl sie in größerem Umfang vorhanden und wahrgenommen worden war, handelt arglistig. Die Durchführung einer Reparatur und der Umstand, dass der Verkäufer einen Erfolg der Maßnahme für möglich hält, lassen Arglist in der Regel nicht entfallen.
3. Der für Arglist haftende Verkäufer kann den Käufer nicht auf abgetretene Gewährleistungsansprüche gegen den Bauunternehmer verweisen.
VolltextIBRRS 2003, 0445
BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 248/02
Haben die Parteien die Gewährleistungspflicht des Verkäufers i.S.d. §§ 459 ff. BGB a.F. für sichtbare und unsichtbare Mängel ausgeschlossen, so erfaßt der Ausschluß in der Regel nicht solche Mängel, die nach Vertragsschluß und vor Gefahrübergang entstehen; wollen die Parteien auch solche Mängel von der Haftung ausschließen, müssen sie dies deutlich machen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0387
OLG Köln, Urteil vom 15.11.2002 - 19 U 75/02
1. Die analoge Anwendung des § 912 BGB auf den Fall der Verletzung des Grenzabstandes ist möglich.
2. Ein Anspruch auf ein Notleitungsrecht kann grundsätzlich auch dann bestehen, wenn mit ihm lediglich die Einleitung in ein öffentliches Gewässer gegehrt wird.
VolltextIBRRS 2003, 0386
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.09.2002 - 17 U 34/02
1. Zur Einstufung von Grundstücksflächen als Bauerwartungsland.*)
2. Der Umstand, dass sich Grundstücksflächen zur Arrondierung einer Siedlung anbieten, stellt den nach § 34 BauGB erforderlichen Bebauungszusammenhang nicht her.*)
VolltextIBRRS 2003, 0366
BGH, Urteil vom 13.12.2002 - V ZR 358/01
Als Bauplätze aus dem Bodenfonds übertragene Grundstücke sind auch dann nicht gemäß Art. 233 § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EGBGB dem Fiskus aufzulassen, wenn die Bebauung unterblieben ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 0364
BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 105/02
a) Privatrechtliche städtebauliche Verträge, mit denen Grundstücke zur Deckung des Wohnbedarfs an Ortsansässige veräußert werden ("Einheimischenmodelle"), unterliegen - jedenfalls bei Vertragsschluß vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die EG-Richtlinie vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen am 31. Dezember 1994 - nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG, sondern sind an dem - jetzt in § 11 Abs. 2 BauGB geregelten - Gebot angemessener Vertragsgestaltung zu messen.*)
b) Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung ermöglicht nicht nur eine Kontrolle des vertraglichen Austauschverhältnisses, sondern auch eine Überprüfung der einzelnen Vertragsklauseln. Hierbei erlangen - unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlage bei Einheimischenmodellen - auch die den §§ 9 bis 11 AGBG zugrundeliegenden Wertungen Bedeutung. Es ist jedoch - weitergehend als nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - eine Kompensation von Vertragsklauseln, die für sich genommen unangemessen sind, durch vorteilhafte Bestimmungen im übrigen Vertrag möglich.*)
c) Eine Regelung bei Verkauf eines Grundstücks im Rahmen eines Einheimischenmodells, die die Käufer im Fall einer Weiterveräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluß zur Abführung der Differenz zwischen Ankaufspreis und Bodenwert verpflichtet, stellt keine unangemessene Vertragsgestaltung dar. Die Gemeinde hat jedoch bei ihrer Ermessensentscheidung über die Einforderung des Mehrerlöses auch die persönlichen Verhältnisse der Käufer zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0357
OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2003 - 1 U 1612/99
Wer in Kenntnis des Betriebs eines Militärflughafens in dessen unmittelbarer Nähe ein Grundstück erwirbt und darauf ein Mehrfamilienhaus errichtet, kann später bei in etwa gleich bleibenden Lärmverhältnissen, die die enteignend wirkende Grenze überschreiten, keine Entschädigung verlangen.
VolltextIBRRS 2003, 0313
OLG Köln, Urteil vom 05.03.2002 - 22 U 117/01
Eine Gemeinde, die für kommunale Zwecke Grundstücke vom privaten Eigentümer erwirbt, muss trotz ihres entgegenstehenden, eigenen wirtschaftlichen Interesses den anderen Teil über Umstände aufklären, die dieser aufgrund seiner informationellen Unterlegenheit nicht kennen kann, die aber für die Ausgewogenheit des Vertrages von Belang sein können.
VolltextIBRRS 2003, 0249
BGH, Urteil vom 08.11.2002 - V ZR 78/02
Bei einem Privatisierungsvertrag mit einem endgültigen Kaufpreis setzt eine Mehrerlösklausel, die im Fall des Weiterverkaufs die Nachzahlung der Differenz zwischen Verkehrswert und Weiterverkaufspreis vorsieht, voraus, daß ein höherer Weiterverkaufspreis erzielt wird oder der Grundstückswert zwischen Erwerb und Weiterverkauf gestiegen ist. Die spätere Feststellung, daß der ursprüngliche Verkaufspreis unter dem Verkehrswert gelegen hat, löst die Nachzahlungspflicht nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2003, 0231
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.03.2001 - 7 U 134/00
1. Ein Anlageberater kann sich nicht darauf berufen, dass er den Wortlaut des notariellen Vertrages eines von ihm vermittelten Immobiliengeschäftes nicht kannte.*)
2. Rät ein Anlageberater seinem Kunden nicht davon ab, eine Immobilie im Wege einer sogenannten Fernbeurkundung zu erwerben, kann sich der Anleger in gesteigertem Maße darauf verlassen, dass die konkrete Vertragsgestaltung auf Abweichungen zum Prospekt von seinem Berater geprüft ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 0214
OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2002 - 7 U 1722/01
Die AVBElt regeln - vom Energiewirtschaftsgesetz - losgelöst, wichtige Bereiche der Versorgung mit elektrischer Energie und gelten daher auch nach der Energierechtsreform fort. Gemäß § 8 AVBEltV sind somit Grundstückseigentümer als Kunden eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens weiterhin verpflichtet, das Anbringen von Strommasten und das Verlegen von Leitungen über ihr Grundstück zuzulassen.
VolltextIBRRS 2003, 0207
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2002 - 4 U 73/01
Der Grundstückseigentümer ist seinem Nachbarn auch ohne Verschulden analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zur Schadloshaltung verpflichtet, wenn ein Baum infolge eines Sturms der Stärke 7-8, dem ein gesunder Baum standgehalten hätte, auf das Nachbargrundstück fällt und dort Schaden anrichtet.*)
VolltextIBRRS 2003, 0194
BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 445/01
a) Der Anspruch auf Herausgabe des Verkaufserlöses nach Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB ist inhaltlich ein Anspruch auf Herausgabe des für die unmöglich gewordene Auflassung erhaltenen Ersatzes nach § 281 Abs. 1 BGB a.F. Ist der Erlös verbraucht, wird der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB a.F. frei. Der Schuldner haftet unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB a.F. auf Schadensersatz.*)
b) Der Schuldner, der sich auf die Unmöglichkeit der Herausgabe des erlangten Erlöses beruft, genügt seiner Darlegungslast, wenn er behauptet, den Erlös verbraucht zu haben; er muß nicht darlegen, wofür er das Geld im einzelnen verwendet hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 0193
BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 293/01
Will der Tatrichter von der Aussage eines sachverständigen Zeugen über sachkundig getroffene Feststellungen abweichen, muß er seine bessere Sachkunde darlegen.*)
Den Voraussetzungen eines Altenteils ist nicht genügt, wenn der Übernehmer in den übergebenen Räumen seine Berufstätigkeit aufnimmt oder fortsetzt.*)
VolltextIBRRS 2003, 0175
OLG Koblenz, Urteil vom 14.11.2002 - 5 U 1189/02
Zur Frage, welche Kosten unter die Kosten der Ersterschließung eines Grundstückes fallen.
VolltextIBRRS 2003, 0128
OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2002 - 5 U 1566/00
Übergibt der Verkäufer eines Hausgrundstücks dem Käufer bei den vorvertraglichen Verhandlungen ein Schreiben, in dem davon die Rede ist, die Nachtspeicheröfen des Hauses seien "neu - ohne Asbest" liegt eine Eigenschaftszusicherung jedenfalls in der Erklärung, die Öfen seien asbestfrei. Ist die Zusicherung nicht Inhalt des notariellen Kaufvertrages geworden, wird der Formmangel durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch geheilt.
VolltextIBRRS 2003, 0124
BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - III ZR 41/02
Ein spezieller Teilmarkt für Grundstücke über bergfreien Kiesvorkommen ist bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines im Wege der Grundabtretung übertragenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks nicht anzuerkennen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0094
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.10.2002 - 16 U 52/02
Eine durch Regen hervorgerufene Nässe auf Fliesen eines Weges und die daraus resultierende Rutschigkeit stellt eine übliche erkennbare Begleiterscheinung dar, so dass ein Ausrutscher grundsätzlich zum privaten Unfall- und Verletzungsrisiko des Reisenden gehört.*)
VolltextIBRRS 2003, 0090
OLG Jena, Beschluss vom 26.11.2002 - 6 W 541/02
1. Das im Aufgebotsverfahren ergangene Urteil bewirkt nur die Unrichtigkeit des Grundbuchs, indem das dort ausgewiesene Eigentum nicht mehr besteht, so dass das Grundstück herrenlos geworden ist.*)
2. Mit dem Verweis auf eine rechtsbegründende Eintragung des bisherigen Eigenbesitzers versteht § 927 Abs. 2 BGB die Grundbucheintragung als zweiten Teil des mit dem Aufgebotsantrag eingeleiteten Eigentumserwerbsverfahrens nach § 927 BGB und verbindet so das Aufgebotsverfahren und das Grundbuchverfahren, ohne dieses in besonderer Weise, etwa als Amtsverfahren, auszugestalten.*)
3. Diese Verbindung entfaltet verfahrensrechtliche Wirkung. Indem § 927 Abs. 2 BGB davon ausgeht, dass - anders als bei der gemäß § 928 Abs. 1 BGB ins Grundbuch einzutragenden Eigentumsaufgabe - beim Eigentumserwerb des Eigenbesitzers § 927 BGB die Eigentümereintragung ohne Voreintragung des Rechtszustands der Herrenlosigkeit erfolgt, modifiziert er § 39 GBO. Ferner ordnet die Verbindung von Eigentümerausschluss und Eigentumserwerb in § 927 BGB das Antragsrecht nach § 13 GBO dem Betreiber des Aufgebotsverfahrens zu und determiniert dieses auf den Vollzug des mit dem Ausschlussurteil vorbereiteten Eigentumsübergangs hin. Damit verlegt § 927 Abs. 2 BGB die Begründung des Aneignungswillens in das Angebotsverfahren mit der Folge, dass eine zusätzliche Verlautbarung dieses Willens für den das Ausschlussverfahren betreibenden Eigenbesitzer sich - auch mit Blick auf §§ 22, 20 GBO - erübrigt.*)
4. Da der Eigentumserwerbswillen des Antragstellers sich aus dem Ausschlussurteil ergibt, kann das Grundbuchamt ihn mit der gleichen Sicherheit, die eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde vermittelt, aus dem ihm zusammen mit dem Eigentumserwerbsantrag vorzulegenden Urteilsausfertigung feststellen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0072
BGH, Urteil vom 22.11.2002 - V ZR 379/01
Der Fiskus kann gem. Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EGBGB nur die Auflassung derjenigen Grundstücke aus der Bodenreform verlangen, die bei Ablauf des 15. März 1990 in den Bodenfonds zurückzuführen waren.
VolltextIBRRS 2003, 0061
BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 253/01
Auch wenn der dinglich nicht gesicherte Gläubiger die Darlehenssumme an seinen Schuldner nur deswegen auszahlen kann, weil er seinerseits ein Darlehen in derselben Höhe von einem Dritten erhalten und die Rückzahlungspflicht durch die Eintragung von Grundpfandrechten auf dem Grundstück seines Schuldners abgesichert hat, ist das Verbot einer Verfallabrede auf die Vereinbarung der Übertragung des Grundstückseigentums auf ihn für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückzahlung des dem Schuldner gewährten Darlehens nicht analog anwendbar (im Anschluß an Senat, BGHZ 130, 101).*)
VolltextIBRRS 2003, 0042
BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2 Z BR 70/02
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht grundbuchfähig; sie kann nicht unter ihrem Namen als Eigentümerin eines Grundstücks oder als Berechtigte eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 0030
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2001 - 22 U 53/00
1. Der Umstand, daß dem Auftraggeber im Baubetreuungsvertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist, falls der notarielle Grundstückskaufvertrag mit einem Dritten nicht zustande kommt, spricht gegen eine rechtliche Einheit der beiden Verträge und damit gegen eine Formbedürftigkeit des Baubetreuungsvertrags nach § 313 BGB.*)
2. Das in einem Baubetreuungsvertrag vereinbarte Rücktrittsrecht des Auftraggebers für den Fall, daß der notarielle Grundstückskaufvertrag mit einem Dritten nicht zustande kommt, ist dahin auszulegen, daß der Auftraggeber dann nicht wirksam zurücktreten kann, wenn er den Abschluß des Kaufvertrags treuwidrig vereitelt hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 0016
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 320/01
Allein dadurch, daß der Verwalter eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum als Zustellungsvertreter entgegen nimmt, wird dem einzelnen Wohnungseigentümer bei einem Verkauf des Wohnungseigentums noch nicht die Kenntnis von dem Inhalt vermittelt.*)
VolltextOnline seit 2002
IBRRS 2002, 2304BGH, Urteil vom 26.11.2002 - XI ZR 10/00
a) Die formularmäßige Vollmacht, die auch eine persönliche Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Grundschuldbestellung umfaßt, verstößt nicht gegen § 3 AGBG.*)
b) Eine Grundschuld und eine persönliche Haftungsübernahme mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sichern im Falle einer weiten Sicherungszweckerklärung des mit dem Schuldner identischen Grundschuldbestellers bei einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages auch Ansprüche des Kreditgebers aus § 3 HWiG a.F.*)
VolltextIBRRS 2002, 2291
BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00
1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, daß die Kunden entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.
2. Kreditverträge, die "die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Verbraucherkreditgesetz" erfüllen, sind insoweit nicht als Geschäfte im Sinne des § 5 Abs. 2 HWiG anzusehen, als das Verbraucherkreditgesetz kein gleich weit reichendes Widerrufsrecht wie das Haustürwiderrufsgesetz einräumt. Durch die Subsidiaritätsklausel des § 5 Abs. 2 HWiG werden die Widerrufsvorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes daher nur dann verdrängt, wenn auch das Verbraucherkreditgesetz dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gewährt (im Anschluss an das Senatsurteil vom 9. April 2002 - XI ZR 91/99).
VolltextIBRRS 2002, 2260
BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 3/01
a) Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen ist das finanzierende Kreditinstitut nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über eine im finanzierten Kaufpreis enthaltene "versteckte Innenprovision" aufzuklären. Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert beiträgt, daß die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muß.*)
b) Wann eine Haustürsituation im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG der kreditgebenden Bank zuzurechnen ist, bestimmt sich nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen.*)
c) Die einwöchige Widerrufsfrist des § 1 Abs. 1 HWiG wird auch in Fällen, in denen einem Darlehensnehmer mit Rücksicht auf die im Anschluß an das Senatsurteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99, WM 2002, 1181 ff.) gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 5 Abs. 2 HWiG ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz zusteht, nur durch eine den Vorgaben des Haustürwiderrufsgesetzes entsprechende Widerrufsbelehrung in Gang gesetzt.*)
VolltextIBRRS 2002, 2203
BVerfG, Beschluss vom 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
1. Es kann weiterhin offenbleiben, ob einer Gemeinde - in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen - das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG zusteht kann.
2. Eine Gemeinde kann jedenfalls das Rückfallsrecht aus Art. 134 Abs. 3 GG nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, da dieses Recht nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterfällt.
VolltextIBRRS 2002, 2194
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 218/01
Gehen Verkäufer und Käufer übereinstimmend und zutreffend davon aus, daß das verkaufte Grundstück derzeit und auf weiteres nicht bebaubar ist, und vereinbaren sie im Hinblick darauf einen relativ geringen Kaufpreis (hier: 9.000 DM), so kann die an ein objektives Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung (hier: rd. 30.000 DM) geknüpfte Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten erschüttert sein, wenn der absolute Wert der Kaufsache relativ gering und seine zutreffende Einschätzung schwierig ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 2188
BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 396/01
Wurde bei der Ausgabe eines Erbbaurechts an einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Beitrittsgebiet der Erbbauzins nur vorläufig bestimmt, weil der Grundstückswert nicht feststellbar war, bedeutet die nach der Feststellbarkeit des Grundstückswerts vorgenommene Neufestsetzung des Erbbauzinses keine Anpassung des Erbbauzinses an eine Änderung der Wertverhältnisse im Sinne von § 9a Abs. 1 ErbbauVO.*)
VolltextIBRRS 2002, 2176
OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2002 - 5 U 172/01
1. Aus dem durch eine Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis ergibt sich im Regelfall ein Anspruch des Bauherrn gegen den Eigentümer des belasteten Grundstücks auf Übernahme einer inhaltsgleichen Baulast.
2. Dem Bauherrn darf die begehrte Baulast nicht allein mit der Begründung verweigert werden, es hätte bei sorgfältiger Vertragsgestaltung bereits bei Bestellung der Grunddienstbarkeit Anlass für die Baulastübernahme bestanden.
3. Der Anspruch des Bauherrn scheidet aber aus, wenn die Parteien bei der Bestellung der Grunddienstbarkeit bewusst von einer Baulastübernahme abgesehen haben.
VolltextIBRRS 2002, 2160
BVerfG, Beschluss vom 11.11.2002 - 1 BvR 218/99
Eine Planfeststellung zugunsten eines privatnützigen Flughafens gegenüber benachbarten Grundstückseigentümern ist weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn der luftverkehrsgesetzlichen Vorschriften grundsätzlich ausgeschlossen. Vielmehr ist im konkreten Fall ein Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen zu finden.
VolltextIBRRS 2002, 2153
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 262/01
Bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim, die in der Erwartung der Enteignung des Grundstücks und der Verleihung eines Nutzungsrechts am Gebäude vorgenommen wurden, begründen nur dann einen Anspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, wenn sie zu einer Rekonstruktion oder Änderung der Nutzungsart des Gebäudes geführt und nach Umfang und Aufwand einer Neuerrichtung entsprochen haben; baulichen Maßnahmen aufgrund eines Überlassungsvertrages stehen sie nicht gleich (im Anschluß an Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 390/97, WM 1999, 94).*)
VolltextIBRRS 2002, 2152
BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 270/01
Auch die Vermietung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist eine Nutzung, die der Einrede aus § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG entgegensteht.*)
Die Einrede geringer Restnutzungsdauer (§ 31 Abs. 1 SachenRBerG) braucht nicht ausdrücklich erhoben zu werden. Es reicht vielmehr aus, daß der Wille des Grundstückseigentümers zum Ausdruck kommt, den Abschluß des verlangten Erbbaurechts- bzw. Kaufvertrages wegen der geringen Restnutzungsdauer des Gebäudes oder der baulichen Anlage zu verweigern.*)
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