Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2001, 0128![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 22.03.2001 - V ZR 316/00
Die Abänderung eines Vertrages, durch den Eigentum an einem Grundstück in der DDR übertragen werden sollte, bedurfte nach Vollzug des Eigentumswechsels keiner Form.
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IBRRS 2001, 0124
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BGH, Urteil vom 23.02.2001 - V ZR 16/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2001, 0121
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BGH, Urteil vom 26.01.2001 - V ZR 408/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2001, 0117
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BGH, Urteil vom 11.10.2001 - III ZR 182/00
Ist der Geschäftsbesorgungsvertrag zur Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Bauträgermodell wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (BGHZ 145, 265), so erstreckt sich die Nichtigkeit auch auf die dem Treuhänder dazu erteilte Vollmacht.
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IBRRS 2001, 0116
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BGH, Urteil vom 12.10.2001 - V ZR 268/00
1. Die Grundsätze des Eigengrenzüberbaus können auch dazu führen, daß eines von mehreren Geschossen eines Hauses als übergebauter Gebäudeteil anzusehen ist, der dem Gebäude und der darunter liegenden Grundstücksfläche zugehörig ist, von der aus übergebaut ist.
2. Veräußert in einem solchen Fall der Eigentümer des übergebauten Gebäudeteils das darunter liegende Grundstück, so kann im Regelfall nicht angenommen werden, daß sich die Übertragung auch auf den übergebauten Teil erstreckt; anderenfalls wäre die Übertragung insgesamt unwirksam.
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IBRRS 2001, 0110
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BGH, Urteil vom 22.06.2001 - V ZR 56/00
Der Grundstückskäufer kommt mit der Zahlung nicht in Verzug, wenn er sich auf eine Einrede stützen kann, die ihm ein dauerndes oder wenigstens zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht gewährt.
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IBRRS 2001, 0109
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BGH, Urteil vom 06.07.2001 - V ZR 246/00
Wer sich in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis einer vorhandenen Immissionsquelle (hier: Industrielärm einer Hammerschmiede) in deren Nähe ansiedelt, ist zwar nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immission verpflichtet, wohl aber zur Duldung derjenigen, die sich in den Grenzen der zulässigen Richtwerte hält.
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IBRRS 2001, 0108
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BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 14/00
Hat der Verkäufer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses an das Vorhandensein eines offenbarungspflichtigen Mangels des Grundstücks keine Erinnerung mehr, begründet seine Versicherung in dem Kaufvertrag, daß ihm erhebliche Mängel nicht bekannt seien, auch unter dem Gesichtspunkt der "Erklärung ins Blaue hinein" nicht den Vorwurf arglistigen Verhaltens.
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IBRRS 2001, 0097
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BGH, Urteil vom 18.05.2001 - V ZR 119/00
Der Bau einer Wand, die ohne eine auf dem Nachbargrundstück als Grenzwand errichtete Giebelwand nicht standfest ist, führt nicht zum Entstehen von Miteigentum an der aus beiden Wänden gebildeten einheitlichen Wand.
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IBRRS 2001, 0086
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BGH, Urteil vom 26.01.2001 - V ZR 462/99
Bei unvorhergesehenen und nicht einseitig verschuldeten Problemen sind die Vertragsparteien - hier zwei Grundstücksnachbarn, die eine gemeinsame Ladenpassage errichten wollen - aus § 242 BGB zu Nachverhandlungen verpflichtet (Kooperationspflicht).
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IBRRS 2001, 0071
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BGH, Urteil vom 04.05.2001 - V ZR 435/99
Wird das Eigentum an einem beschädigten Grundstück übertragen, so erlischt der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB auf Zahlung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags dann nicht, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird (teilw. Aufgabe von BGHZ 81, 385, 392).
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IBRRS 2001, 0065
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BGH, Urteil vom 30.03.2001 - V ZR 461/99
1. Auch wenn sich das Berufungsgericht für eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entscheiden will, muß es zur Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens den maßgeblichen Gesichtspunkt der Prozeßökonomie erwägen und erkennen lassen, daß es die Alternative zwischen einer Zurückverweisung und einer eigenen Sachentscheidung nach § 540 ZPO gesehen hat.
2. Werden bei einem Grundstückskauf weder in der Vertragsurkunde selbst konkrete Mieteinnahmen genannt, noch durch Verweis auf ein Maklerexposé, ein Inserat oder einen Mietvertrag einbezogen, so reicht allein die Vertragsklausel, die den Eintritt des Käufers in ein bestehendes Mietverhältnis regelt, nicht für die Zusicherung eines bestimmten Mietertrages aus.
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IBRRS 2001, 0064
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 114/00
Zu den Mitwirkungspflichten des Käufers bei Übereignung eines Grundstückes.
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IBRRS 2001, 0049
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.01.2001 - XI ZR 113/00
Wird der vom bestochenen Verhandlungsvertreter ausgehandelte Vertrag nicht von diesem, sondern vom Geschäftsherrn selbst abgeschlossen, so liegt zumindest ein Verschulden bei Vertragsschluß gegenüber dem Geschäftsherrn vor, dem die Schmiergeldzahlung verheimlicht wird.
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IBRRS 2001, 0041
![Bauträger Bauträger](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99
Zur Aktivlegitimation des einzelnen Eigentümers bei Mängelansprüchen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum.
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IBRRS 2001, 0039
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.01.2001 - VII ZR 247/98
Ein in die Erde eingebrachtes Schutzrohr (Länge 80 m, Durchmesser 1 m), durch das eine Feuerlöschringleitung geführt werden soll, ist ein Bauwerk i.S. von § 638 Abs. 1 BGB.
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LG Tübingen, Urteil vom 06.02.1995 - 1 S 229/94
//Bei der Veräußerung eines Grundstücks mit einem neu errichteten
Einfamilienhaus verbleibt es jedenfalls dann bei der kaufvertraglichen Gewährleistung,
wenn es sich um einen Verkauf von privat an privat handelt und der Veräußerer
zunächst beabsichtigt hatte, selbst in das Gebäude
einzuziehen./<\/p>/ BauR 1995, 561
OLG Hamm, Urteil vom 17.02.1994 - 5 U 194/93
(Leitsatz: siehe Volltext)![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5la.gif)
OLG Hamm, Urteil vom 21.01.1993 - 17 U 38/92
(Leitsatz: siehe Volltext)![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5la.gif)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1991 - 5 U 256/90
//Baubetreuer und Treuhänder haften gesamtschuldnerisch, wenn den
Bauherren Schäden oder finanzielle Nachteile entstehen, die ihre Ursache im Bereich des
Zusammenwirkens zwischen Baubetreuer und Treuhänder
haben./<\/p>/ BauR 1992, 653
OLG Karlsruhe, vom 24.01.1990 - 1 U 349/88
(Leitsatz: siehe Volltext)![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5la.gif)