Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5152 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0286
BGH, Urteil vom 01.10.1992 - V ZR 36/91
Sachmangel und Erfüllungsanspruch bei Sachgesamtheit
Werden Sachen als zusammengehörend verkauft (vgl. § 469 Satz 2 BGB) oder sind verkaufte Sachen untereinander als Sachgesamtheit oder als Hauptsache und Zubehör verbunden, so begründet das Fehlen einzelner Stücke bei Gefahrübergang keinen Sachmangel der Gesamtheit; dem Käufer steht vielmehr ein Anspruch auf restliche Erfüllung zu.
VolltextIBRRS 2000, 0280
BGH, Urteil vom 26.02.1993 - V ZR 270/91
Zusicherung von Mieterträgen bei Grundstückskauf
Werden die tatsächlich erzielten Mieterträge in einem Grundstückskaufvertrag aufgeführt und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemacht, dann spricht dies grundsätzlich für eine vertragsmäßige Zusicherung. Eine andere Würdigung kann sich nur aus besonderen Umständen des Einzelfalles ergeben (hier: unerwartetes Verlangen im Notartermin nach Bezifferung der Nettomieteinnahmen bei vorheriger Einigung über den Kaufpreis).
VolltextIBRRS 2000, 0272
BGH, Urteil vom 11.12.1992 - V ZR 204/91
Schadensersatz wegen Baubeschränkung bei Grundstückskauf
Auch wenn von dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht zu erwarten ist, daß er von seinem Recht aus einer Grunddienstbarkeit (Baubeschränkung) Gebrauch macht, kann der Käufer des dienenden Grundstücks der Beschränkung Rechnung tragen und Ersatz des ihm dadurch entstehenden Schadens von dem Verkäufer verlangen.
VolltextIBRRS 2000, 0268
BGH, Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 140/91
Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden Fassadenschäden
Treten nach einer Fassadenrenovierung erneut Wölbungen auf, die beim ersten Mal auf Nässe in der Wandverkleidung zurückzuführen waren, muß der Grundstücksverkäufer hierauf bei Vertragsschluß auch dann hinweisen, wenn der Werkunternehmer der Aufforderung zur Besichtigung und Nachbesserung mit dem Hinweis nicht nachgekommen ist, leichte Wölbungen seien bei solchen Fassaden normal. "
VolltextIBRRS 2000, 0265
BGH, Urteil vom 03.07.1992 - V ZR 76/91
Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags wegen Mißverhältnisses zwischen Grundstückswert und Gegenleistung, zusammengesetzt aus Barzahlung, Wohnrechtseinräumung und monatlicher Rente.
VolltextIBRRS 2000, 0263
BGH, Urteil vom 17.12.1992 - III ZR 114/91
Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung
1. Das bloße Vermögensinteresse, welches darin besteht, daß ein von Altlasten freies Grundstück einen höheren Marktwert hat als ein belastetes, wird durch die Pflicht, bei der Bauleitplanung die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, nicht geschützt (Fortführung der "Altlasten"-Rechtsprechung des Senats [Senatsurteile BGHZ 106, 323; 109, 380; 113, 367]).
2. Zum Beginn der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs, wenn eine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB in Betracht kommt.
VolltextIBRRS 2000, 0256
BGH, Urteil vom 02.07.1992 - III ZR 162/90
Enteignungsentschädigung bei Verkleinerung eines parkähnlichen Wohngrundstücks
Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung, wenn aus einem Wohngrundstück mit parkähnlichem Garten eine Teilfläche abgetrennt worden ist.
VolltextIBRRS 2000, 0255
BGH, Urteil vom 02.07.1992 - III ZR 180/90
Entschädigungsansprüche bei Kiesabbau wegen Verlusten im Böschungsbereich einer Straßentrasse
Zur entschädigungsfähigen Rechtsposition des Eigentümers eines Kiesabbaugeländes hinsichtlich des Abbauverlustes in den Böschungsbereichen einer durch das Gelände gelegten Straßentrasse.
VolltextIBRRS 2000, 0244
BGH, Urteil vom 19.11.1992 - IX ZR 45/92
Aussonderung eines Sonderkontoguthabens im Konkurs des Grundstücksverwalters
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Guthaben auf dem von einem Grundstücksverwalter geführten Sonderkonto im Konkurs des Verwalters ausgesondert werden kann.
VolltextIBRRS 2000, 0243
BGH, Urteil vom 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
a) Wer einen Gartenteich anlegt und unterhält, an dem sich Frösche ansiedeln, ist Störer hinsichtlich der durch sie verursachten Lärmeinwirkung.
b) Bei der Beurteilung von Lärmimmissionen ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen. Für Lärm durch Froschquaken kann die erforderliche wertende Abgrenzung das geänderte Umweltbewußtsein und den auf Frösche bezogenen Artenschutz im Naturschutzrecht nicht unberücksichtigt lassen.
Auch einem verständigen Durchschnittsmenschen sind aber massive Störungen seiner Nachtruhe (hier 64 dB(A) gegenüber einem Richtwert von 35 dB(A)) durch Froschlärm nicht zumutbar.
c) Auch Froschlärm kann über eine Lärmpegelmessung nach den Richtwerten der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 (oder ähnlichen Richtlinien wie TA Lärm, LAI-Hinweise) beurteilt werden.
Berücksichtigt der Tatrichter sowohl den Richtliniencharakter als auch die Besonderheiten des zu beurteilenden Lärms, ist nicht zu beanstanden, daß er bei deutlicher Überschreitung der Richtlinienwerte eine wesentliche Lärmbeeinträchtigung annimmt.
d) Zur Ortsüblichkeit von Froschlärm.
e) Auch Frösche in einem künstlich angelegten Gartenteich sind nach § 20 f Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V. mit § 1 Anlage 1 BArtSchVO geschützt. Dies gilt auch für Frösche, die dort ausgesetzt worden sind. Das Nachstellen und das Fangen der Frösche ist ohne Rücksicht auf den damit verfolgten Zweck grundsätzlich verboten.
f) Auch wenn alle erfolgversprechenden Maßnahmen zur Lärmverhinderung durch quakende Frösche grundsätzlich nach dem Naturschutzrecht verboten sind, müssen die Zivilgerichte prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 a BNatSchG in Betracht kommt. Nur wenn sie erteilt werden kann, ist eine Verurteilung des Nachbarn zur Lärmabwehr unter dem Vorbehalt einer behördlichen Ausnahmegenehmigung möglich. Daneben kommt eine Verurteilung des Nachbarn zur Stellung eines Befreiungsantrags in Betracht.
g) Ist dagegen eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 a BNatSchG nicht möglich, hat der Abwehranspruch keinen Erfolg. Der Nachbar hat dann wegen des Froschlärms auch keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.
h) Ähnlich wie die nachbarrechtlichen Sondervorschriften grenzen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen den rechtmäßigen vom rechtswidrigen Gebrauch eines Grundstücks ab. Solange erfolgversprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Einwirkungen naturschutzrechtlich verboten sind, ist die Einwirkung auch nicht rechtswidrig.
VolltextIBRRS 2000, 0242
BGH, Urteil vom 28.10.1992 - VIII ZR 210/91
Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis
Zum Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis.
VolltextIBRRS 2000, 0238
BGH, Urteil vom 09.11.1992 - II ZR 141/91
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen anwaltlichen Treuhandgesellschafter einer Publikumsgesellschaft
Schadensersatzansprüche, die Kapitalanleger gegen einen Rechtsanwalt aus seiner Tätigkeit als Treuhandgesellschafter einer Publikumsgesellschaft geltend machen, verjähren in drei Jahren (§ 51 BRAO).
VolltextIBRRS 2000, 0237
BGH, Urteil vom 28.09.1992 - II ZR 224/91
Verschulden bei Prospekthaftung
a) Wird bei der Anwerbung von Anlegern ein Prospekt mit unrichtigen Angaben verwandt, ergibt sich hieraus im Regelfall nicht nur die Verletzung von Aufklärungspflichten, sondern auch das Verschulden der handelnden Personen.
b) Die rechtsirrige Annahme, eines klarstellenden Hinweises an den Anleger bedürfe es nicht, kann nur unter ganz besonderen Umständen und unter Anlegung eines strengen Maßstabes entschuldigend wirken.
VolltextIBRRS 2000, 0236
BGH, Urteil vom 12.06.1992 - V ZR 106/91
Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in Grundstückskaufvertrag
Zur Auslegung einer Klausel, mit der in einem Grundstückskaufvertrag die Tragung von Erschließungsbeiträgen dahin geregelt ist, daß [diese Beiträge] "für bis zum Besitzübergang durchgeführte Maßnahmen vom Verkäufer, für danach durchgeführte Maßnahmen vom Käufer" zu tragen sind.
Ist in einem Grundstückskaufvertrag vereinbart, daß der Verkäufer den Käufer von bestimmten Erschließungsbeiträgen freizustellen hat, so kann der Käufer nach Zahlung der Beiträge deren Erstattung vom Verkäufer verlangen, auch wenn noch nicht feststeht, ob und in welcher Höhe der Beitragsbescheid der Gemeinde zu Recht ergangen ist. Es genügt, wenn die Verurteilung von der Einschränkung abhängig gemacht ist, daß der Beklagte nur Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Rückzahlungsansprüche des Klägers gegen die Gemeinde zahlen muß.
VolltextIBRRS 2000, 0231
BGH, Urteil vom 08.11.1991 - V ZR 139/90
Rechtsmängelhaftung des Grundstücksverkäufers
Der Verkäufer hat dem Käufer auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, daß er im Fall der Weiterveräußerung seinem Abnehmer den entgangenen Gewinn zu erstatten hat, der auf einem Rechtsmangel des verkauften Gegenstandes beruht.
VolltextIBRRS 2000, 0230
BGH, Urteil vom 22.05.1992 - V ZR 93/91
a) Der Grundstückseigentümer kann Beseitigung einer auf dem Nachbargrundstück errichteten Einfriedung verlangen, wenn diese nach ihrer Beschaffenheit (hier: eine 2 m hohe Mauer) das Erscheinungsbild der gemäß §§ 32 Abs. 1, 35 Abs. 1 NachbG NW geforderten ortsüblichen Einfriedung (hier: einer 1 m hohen Hecke) erheblich stören würde.
b) Die Frage, ob die nach §§ 32 Abs. 1, 35 Abs. 1 NachbG NW verlangte Grundstückseinfriedung ortsüblich ist, beurteilt sich nach den in dem maßgeblichen Vergleichsgebiet bestehenden Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.
c) Liegt das Grundstück des gemäß § 32 Abs. 1 NachbG NW einfriedungspflichtigen Eigentümers innerhalb einer in sich geschlossenen, von der weiteren Umgebung abgehobenen Siedlung, so kann sich auf dieses Gebiet die Prüfung beschränken, welche Art der Einfriedung ortsüblich ist.
d) Hat der Eigentümer von sich aus - und nicht nach Maßgabe des § 32 Abs. 1 NachbG NW - sein Grundstück eingefriedet, ohne das Einverständnis des Nachbarn einzuholen, so kann er dessen später geltend gemachtem Anspruch auf Herstellung der nach § 35 Abs. 1 NachbG NW gebotenen ortsüblichen Einfriedung nicht entgegenhalten, die schon vorhandene Einfriedung sei bei ihrer Errichtung noch nicht ortsunüblich gewesen.
e) Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 NachbG NW ist auf solche Anlagen entsprechend anwendbar, die in gleicher Weise wie ein Gebäude den Lichteinfall dauernd beeinträchtigen.
VolltextIBRRS 2000, 0226
BGH, Urteil vom 09.07.1992 - IX ZR 209/91
Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell
e. Beurkundungszwang für Treuhandverträge im Rahmen von Bauherrenmodellen.
f. Voraussetzungen für die Formbedürftigkeit wegen rechtlichen Zusammenhangs - hier: zwischen Treuhandvertrag und Treuhänder-Vollmacht.
IBRRS 2000, 0225
BGH, Urteil vom 25.10.1991 - V ZR 225/90
Rechtsmangelhaftung des Grundstücksverkäufers bei bindendem Mietvertrag
Rechts-, nicht Sachmängelhaftung des Verkäufers eines Grundstücks, für das ein gem. § 571 BGB bindender Mietvertrag besteht.
VolltextIBRRS 2000, 0224
BGH, Urteil vom 24.04.1992 - V ZR 13/91
Abgrenzung zwischen Fälligkeitszinsen, Schadenspauschalierung und Vertragsstrafenvereinbarung bei Grundstückskauf
Zur Abgrenzung zwischen Fälligkeitszinsen, Schadenspauschalierung und Vertragsstrafenvereinbarung in der Klausel eines notariellen Vertrages, mit der sich der Grundstückskäufer verpflichtet, auf den Kaufpreis "Zinsen aus dem Gesichtspunkt des Verzuges ab Fälligkeit in Höhe von 10 % p. a. zu bezahlen".
VolltextIBRRS 2000, 0220
BGH, Urteil vom 21.02.1992 - V ZR 273/90
Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei abredegemäßer Ersetzung einer beurkundeter Nebenabrede in Grundstückskaufvertrag
a) Auf Zwischenfeststellung nach § 256 Abs. 2 ZPO kann auch hilfsweise für den Fall der Abweisung des Hauptantrages geklagt werden.
b) Ist Inhalt des beurkundeten Vertrages der Verkauf eines Grundstücks und der Bau eines Hauses nebst Garage, sollte aber von vornherein statt der Garage zum gleichen Preis ein Duschbad errichtet werden, so kann der Berufung auf den Formmangel dieser Abrede der Arglisteinwand entgegenstehen, wenn der Verkäufer in der Weise vorgeht, daß er über den Preis der nicht erstellten Garage hinaus eine Vergütung für das Duschbad einklagt, dadurch den Käufer zum Nachweis der Nebenabrede zwingt, sodann aber den geführten Beweis dazu ausnutzt, hilfsweise Feststellung der Formnichtigkeit des Vertrages zu beantragen.
VolltextIBRRS 2000, 0216
BGH, Urteil vom 16.06.1992 - XI ZR 166/91
Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines Bauherrenmodells - Kein Wegfall des Rechtschutzinteresses bei Verzicht des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung - Berücksichtigung vorbereitender Schriftsätze durch Revisionsgericht
1. Läßt eine Bank sich im Prospekt eines Bauherrenmodells nicht nur als Vertragspartner für die Finanzierung, sondern auch als Referenz benennen, so erwächst ihr daraus gegenüber Anlegern, die mit ihr über eine Finanzierung verhandeln, die Verpflichtung, die Richtigkeit der Prospektangaben und die Bonität der Initiatoren in banküblicher Weise zu überprüfen und die Kreditinteressenten über bestehende Bedenken aufzuklären. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung dieser Pflicht umfaßt alle mit der Anlageentscheidung verbundenen Nachteile, wenn eine ordnungsgemäße Aufklärung den Kreditnehmer veranlaßt hätte, vom ganzen Projekt Abstand zu nehmen.
2. Solange der Gläubiger den Vollstreckungstitel unverändert in Händen hält, wird eine Vollstreckungsabwehrklage nicht wegen mangelnden Rechtsschutzinteresses teilweise unzulässig, wenn der Beklagte, der die Zwangsvollstreckung bei Klageerhebung uneingeschränkt betrieb, in einem späteren Prozeßschriftsatz erklärt, er sei inzwischen teilweise befriedigt und verzichte insoweit auf die weitere Vollstreckung.
3. Auch wenn der Tatbestand des Berufungsurteils wegen der Einzelheiten des Parteivorbringens keine ausdrückliche Bezugnahme auf die vorangegangenen Schriftsätze enthält, kann das Revisionsgericht in der Regel davon ausgehen, daß deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist. Für ordnungsgemäß begründete Verfahrensrügen erweitert außerdem § 561 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Regelung des § 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO."
VolltextIBRRS 2000, 0215
BGH, Urteil vom 28.04.1992 - XI ZR 165/91
Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei Eigentumserwerb im Bauherrenmodell - Mitverschulden des Erwerbers bei Rückabwicklung
1. Das schriftliche Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO darf nur angeordnet werden, wenn der Rechtsstreit noch weiterer Förderung bedarf und diese im schriftlichen Verfahren einfacher und schneller zu erreichen ist.
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, den Erwerber einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell über besondere Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen, und zu einem die Höhe des Schadens beeinflussenden Mitverschulden des Erwerbers bei Rückabwicklung seiner Beteiligung.
VolltextIBRRS 2000, 0209
BGH, Urteil vom 31.03.1992 - XI ZR 70/91
Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen steuersparender Immobilieninvestitionen
Besondere Umstände und Grenzen für haftungsrelevante Risiko-Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen steuersparender Bauherren-/Erwerbermodelle, etwa unter den Gesichtspunkten eines Wissensvorsprungs der Bank einerseits und des vom Kunden zu tragenden Anlage-Risikos andererseits.
VolltextIBRRS 2000, 0208
BGH, Urteil vom 29.04.1992 - VIII ZR 77/91
Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten Kaufpreises - Umwandlung eines auf Befreiung von der Grundpfandhaftung gerichteten Schadensersatzanspruchs in bestimmten Zahlungsanspruch
A. Verpflichtung des für einen Bauherrn tätigen Treuhänders zur Sorge für lastenfreien Eigentumserwerb bei Weiterleitung der Kaufpreissumme.
Im Streitfall ging es um folgendes - im amtlichen Leitsatz formuliertes - Problem:
"Zur Pflichtverletzung des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten Kaufpreises für seine Eigentumswohnung an einen Zessionar des Verkäufers, wenn der Betrag gleichzeitig von einem anderen, durch ein Grundpfandrecht an der Eigentumswohnung gesicherten Gläubiger des Verkäufers beansprucht wird."
B. "Die Umwandlung eines auf Befreiung von der fortbestehenden Grundpfandhaftung gerichteten Schadensersatzanspruchs in einen bestimmten Zahlungsanspruch setzt u.a. voraus, daß die Zahlung des begehrten Geldbetrages zur Beseitigung der dinglichen Belastung erforderlich ist, das Grundpfandrecht also noch in der entsprechenden Höhe valutiert.
VolltextIBRRS 2000, 0193
BGH, Urteil vom 07.02.1992 - V ZR 246/90
b. Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am sachlich-rechtlichen Bauplanungsrecht zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs § 459 BGB und des Vertragsabschlusses § 463 BGB;
c. mangelnde Bebaubarkeit eines im militärischen Schutzbereich liegenden Grundstücks aufgrund entgegenstehender Zwecke des Schutzbereichs gem. SchutzbereichG als Mangel bzw. Fehlen zugesicherter Eigenschaft;
d. Prüfung der Bebaubarkeit in diesem Sinne durch das Zivilgericht ungeachtet einer etwaigen - nicht angefochtenen - Versagung der Baugenehmigung durch die Schutzbereichsbehörde.
VolltextIBRRS 2000, 0192
BGH, Urteil vom 24.01.1992 - V ZR 262/90
c. Begriff des
Wissenvertreters
und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu Lasten des Geschäftsherrn;
d. keine - in diesem Sinne zu folgernde - Wissensvertretung der Gemeinde durch einen Bauaufsichtsamts-Sachbearbeiter, soweit es um Informationen für den Privatrechtsverkehr der Gemeinde geht.
VolltextIBRRS 2000, 0191
BGH, Urteil vom 22.11.1991 - V ZR 215/90
Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im verkauften Haus
Voraussetzungen für die Annahme zugesicherter Mangelfreiheit einerseits und arglistigen Mangel-Verschweigens andererseits im Falle eines verkauften Hausgrundstücks mit feuchten Kellerräumen.
VolltextIBRRS 2000, 0185
BGH, Urteil vom 29.01.1992 - VIII ZR 80/91
Kriterien und Rechtsprechungsbeispiele für eine - nur mit Zurückhaltung anzunehmende - Eigenhaftung des Vertreters oder Vermittlers wegen Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens.
VolltextIBRRS 2000, 0174
BGH, Urteil vom 07.11.1991 - III ZR 118/90
Mangels Aufklärungsbedürftigkeit kann beim Vertrieb einer Kapitalanlage die Aufklärungspflicht gegenüber einem Erwerber entfallen, der selbst freiberuflich in die Durchführung des betreffenden Projekts eingeschaltet ist.
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Amtlicher Leitsatz:
Zur Aufklärungspflicht des im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders gegenüber einem Erwerber, der als freier Mitarbeiter des mit dem Vertrieb der Anlage allein Beauftragte in die Durchführung des Projekts selbst eingebunden ist.
VolltextIBRRS 2000, 0173
BGH, Urteil vom 17.12.1991 - XI ZR 8/91
Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, vor Übernahme der Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell den Erwerber auf besondere Nachteile und Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen (im Anschluß an BGH WM 1990, 920).
VolltextIBRRS 2000, 0172
BGH, Urteil vom 04.12.1991 - II ZR 141/90
Möglichkeiten des Schadensausgleichs gegenüber Kapitalanlageinteressenten, die durch Falschinformationen - insbesondere in Prospekten - zur Beteiligung an Anlagegesellschaften bewogen worden sind.
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amtlicher Leitsatz
Wird ein Kapitalanleger durch schuldhaft unrichtige Angaben bewogen, einer Publikumsgesellschaft beizutreten, so ist ihm nicht nur seine Einlage, sondern auch der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, daß Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre.
VolltextIBRRS 2000, 0166
BGH, Urteil vom 27.09.1991 - V ZR 191/90
Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer beabsichtigten Verwendungszwecks
Das den Grundstückskäufer treffende Risiko einer Verfehlung des beabsichtigten Verwendungszwecks des sachmangelfreien Grundstücks (BGHZ 74, 370 ff) - hier eines Tausches - ist nicht ohne weiteres schon durch Aufnahme dieses Zwecks in den Kaufvertrag zu Lasten des Verkäufers geregelt.
VolltextIBRRS 2000, 0165
BGH, Urteil vom 08.11.1991 - V ZR 260/90
Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens einer Hilfsperson
Vom Vorliegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zuläßt, kann bereits dann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung.
Überläßt der Verkäufer die Verhandlungen und den tatsächlichen Vertragsschluß vollständig einer mit der Sachlage allein vertrauten Hilfsperson, muß er sich deren Wissen im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB selbst dann entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn die Hilfsperson ohne Abschlußvollmacht tätig wurde und der Eigentümer ihr Handeln später genehmigt hat (im Anschluß an BGHZ 83, 293, 297).
IBRRS 2000, 0154
BGH, Urteil vom 14.11.1991 - IX ZR 20/91
Die Gesellschafter einer Baubetreuungsgesellschaft können sich gegenüber den noch zu werbenden, zunächst treuhänderisch vertretenen Mitgliedern einer Bauherrengemeinschaft in einer schriftlichen Urkunde für bestimmte Verpflichtungen der Gesellschaft aus den abzuschließenden Betreuungsverträgen formgültig verbürgen.*)
VolltextIBRRS 2000, 0149
BGH, Urteil vom 12.07.1991 - V ZR 121/90
Verschweigt der Verkäufer arglistig, daß das verkaufte Grundstück als "wilde" Müllkippe benutzt worden ist, so kann der Käufer nach § 463 Satz 2 BGB Ersatz des mit der Beseitigung von abgelagerten Sondermüll verbundenen Schadens auch dann verlangen, wenn der Verkäufer zwar nicht die Ablagerung von Sondermüll, aber die Nutzung als "wilde" Müllkippe gekannt hat.*)
VolltextIBRRS 2000, 0148
BGH, Urteil vom 08.02.1991 - V ZR 346/89
Der Eigentümer eines Grundstücks, in dessen Schmutzwasser-Anschlußkanal von einem öffentlichen Straßengelände her Baumwurzeln eindringen, kann deren Beseitigung verlangen (im Anschluß an BGHZ 97, 231; 106, 142).*)
VolltextIBRRS 2000, 0147
BGH, Urteil vom 26.09.1991 - VII ZR 376/89
1. Enthält ein Anlagemodell wegen seiner konzeptionellen Gestaltung und im Hinblick auf die Möglichkeit eines späteren Erwerbs einer Eigentumswohnung wesentliche Elemente des konventionellen Bauherrenmodells, verjähren Prospekthaftungsansprüche frühestens nach fünf Jahren.*)
2. Wird ein Steuerberater als Initiator oder als ein diesem gleichstehender Prospektverantwortlicher aufgrund typisierten Vertrauens in Anspruch genommen, ist § 68 StBerG nicht anwendbar.*)
IBRRS 2000, 0143
BGH, Urteil vom 17.06.1991 - II ZR 121/90
Prospekthaftung des persönlich haftenden Publikums-KG-Gesellschafters wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflicht gegenüber Anlageinteressenten hier: erforderliche Informationen über den Liquidationsfall sowie über Wertsicherung erwarteter Einnahmen.
IBRRS 2000, 0142
BGH, Urteil vom 07.06.1991 - V ZR 175/90
Ein Miteigentumsanteil am Grundstück kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht aufgegeben werden.*)
VolltextIBRRS 2000, 0138
BGH, Urteil vom 15.05.1991 - VIII ZR 123/90
1. Zur Bedeutung des Begriffs "Wohnfläche" im Prospekt über ein Bauherrenprojekt, das sowohl Wohnungen mit Dachschrägen als auch Vollgeschoßwohnungen umfaßt.*)
2. Zur Verpflichtung des Treuhänders einer Bauherrengemeinschaft, eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels herbeizuführen.*)
3. Die AGB-Regelung im Treuhandvertrag über ein Bauherrenprojekt, wonach Schadensersatzansprüche gegen den Basistreuhänder erst geltend gemacht werden können, wenn der Bauherr nicht auf andere Weise Ersatz verlangen kann, ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2000, 0133
BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 73/90
Ist in einem verkauften Hausgrundstück ein Trockenspeicher ohne erforderliche Baugenehmigung zu Wohnraum umgebaut worden, so liegt unabhängig von der Frage, ob die Umgestaltung nachträglich genehmigungsfähig ist, ein Sachmangel schon deshalb vor, weil bis zur Genehmigung die Baubehörde die Nutzung des Wohnraumes untersagen kann.*)
VolltextIBRRS 2000, 0132
BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 165/89
1. Wirbt ein Anlage-. Wirtschafts- und Finanzierungsberater der Käufer, welcher zugleich als Doppelmakler und als Verhandlungsgehilfe der Verkäufer auftritt, mit den Steuervorteilen eines Vertragsschlusses, die für die Kaufbereitschaft wesentlich sind, und spricht er insoweit nicht erkennbar nur im eigenen Namen, so handelt er dabei auch als Verhandlungsgehilfe der Verkäufer mit der Folge, daß ihnen sein Verhalten nach § 278 BGB zuzurechnen ist.*)
2. Ein Verhandlungsgehilfe kann durch persönliche Vertrauenswerbung mit besonderer Fachkunde auch die Sorgfaltspflichten des Schuldners entsprechend verstärken, so daß dieser eine Pflichtverletzung durch den Verhandlungsgehilfen nach § 278 BGB zu vertreten hat (Ergänzung zu BGHZ 31, 358).*)
VolltextIBRRS 2000, 0129
BGH, Urteil vom 05.04.1991 - V ZR 39/90
Auch der anwartschaftsberechtigte Käufer eines Grundstücks ist deliktsrechtlich gegen unzulässige Vertiefungen des Nachbargrundstücks geschützt und hat jedenfalls dann einen eigenen Anspruch auf Schadensersatz auch wegen des Substanzschadens, wenn sein Anwartschaftsrecht bei Eintritt der Vertiefungsschäden bestand und feststeht, daß der daraus folgende Schaden allein bei ihm verbleibt.*)
VolltextIBRRS 2000, 0128
BGH, Urteil vom 18.04.1991 - III ZR 1/90
Der Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich nicht verpflichtet zu verhindern, daß das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück abfließt. Eine solche Pflicht trifft ihn auch dann nicht, wenn er bei landwirtschaftlicher Nutzung des Grundstücks von der Bewirtschaftung als Grünland zum Anbau von Mais übergeht und sich dadurch der Wasserablauf verändert.*)
VolltextIBRRS 2000, 0126
BGH, Urteil vom 22.02.1991 - V ZR 308/89
Bildet sich durch die Errichtung einer Zwischendeponie für Erdaushub auf dem Nachbargrundstück (hier Weinberg) ein Kaltluftsee, durch den ein erheblicher Schaden (hier an Weinstöcken) entsteht, so hat der beeinträchtigte Eigentümer einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den Benutzer des Deponiegrundstücks, wenn es mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen möglich gewesen wäre, die Deponie so zu gestalten, daß ein Kaltluftsee vermieden wird, und der Eigentümer des Nachbargrundstücks beim Aufbau der Deponie die abzuwehrende Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und auch nicht erkennen konnte.*)
VolltextIBRRS 2000, 0122
BGH, Urteil vom 25.02.1991 - II ZR 60/90
Der Kommanditist, der einer Publikumsgesellschaft erst nach deren Gründung beigetreten ist, sie aber durch Bürgschaften zugunsten ihrer Kreditgeber am Leben erhält, haftet später beitretenden Mitgesellschaftern für das Verschulden von Anlagevermittlern anläßlich der Beitrittsverhandlungen.*)
VolltextIBRRS 2000, 0121
BGH, Urteil vom 17.04.1991 - IV ZR 112/90
Bei einem Baubetreuungsvertrag im Rahmen eines Bauherrenmodells, in dem der Baubetreuer auch die Verpflichtung zur Beschaffung der Finanzierung und der Bauherr die zu ihrer Abnahme übernimmt, und in dem die Vergütung nicht nach Prozenten des vermittelten Kredits, sondern als Gesamtvergütung an der Wohnfläche der Eigentumswohnung ausgerichtet ist, handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der nicht dem Maklerrecht, sondern dem Werkvertragsrecht unterliegt.*)
VolltextIBRRS 2000, 0115
BGH, Urteil vom 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90
Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages
Hat der Eigentümer sein Einfamilienhaus oder seine Eigentumswohnung einem Vermietungsunternehmen zur Untervermietung zu Wohnzwecken vermietet, so kann ihm nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der aus § 556 Abs.3 BGB auf Räumung in Anspruch genommene Untermieter den Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensetzen, soweit dem Untermieter gegenüber einer Kündigung des Untervermieters Schutzrechte aus den §§ 556 a, 564 b BGB zustehen würden. Das gilt auch dann, wenn dem Untermieter bei Abschluß des Untermietvertrages zwar bekannt war, daß sein Vermieter nicht Eigentümer der Mietsache ist, er aber nicht wußte, daß er gegenüber dem Eigentümer keinen Wohnraumkündigungsschutz genießt (teilweise Aufgabe von BGHZ 84, 90 = BGH, HdM Nr. 2).
VolltextIBRRS 2000, 0114
BGH, Urteil vom 22.02.1991 - V ZR 299/89
Leitsätze redakt.:
Haftung des Verkäufers eines Wohngrundstücks wegen nicht offenbarter Störungen durch lautes und schikanöses Verhalten der Nachbarn (hier: in der angrenzenden Doppelhaushälfte):
c. mangels Fehler-Eigenschaft keine Mängelhaftung;
d. Anfechtbarkeit des Vertragsschlusses wegen Täuschung im Falle vorsätzlich falscher Angaben oder vorsätzlichen Verschweigens;
e. Haftung aus culpa in contrahendo bei fahrlässiger Aufklärungspflichtverletzung.
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Amtlicher Leitsatz:
Verletzt der Verkäufer eines Wohngrundstücks die Pflicht, den Käufer über schikanöses Nachbarverhalten (hier: mehrjähriges absichtliches Stören der Nachtruhe) aufzuklären, haftet er bereits bei Fahrlässigkeit auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluß.
VolltextIBRRS 2000, 0108
BGH, Urteil vom 16.11.1990 - V ZR 217/89
Leitsätze redakt.:
a. Kein Formularvertrags-Charakter und dementsprechend keine Inhaltskontrolle einer im notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen Klausel allein deswegen, weil sie eine in der Praxis des Notars gebräuchliche Standardformulierung enthält (hier: Vereinbarung von Fälligkeitszinsen);
b. Inhaltskontrolle und Beanstandung auch nicht nach den für formelhafte Klauseln in bestimmten notariellen Individualverträgen entwickelten Grundsätzen.
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Amtlicher Leitsatz:
Die in einem Grundstückskaufvertrag getroffene Vereinbarung von Fälligkeitszinsen ist nicht schon deshalb eine Allgemeine Geschäftsbedingung, weil der Wortlaut der Klausel auf einer Standardformulierung des beurkundenden Notars beruht. Es handelt sich auch nicht um eine "formelhafte" und deswegen etwa einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB unterliegende Klausel.
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