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Sachgebiet: Immobilien

5139 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 0942
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Darf Grundbuchamt einen Kostenvorschuss vorlangen?

OLG München, Beschluss vom 16.10.2018 - 34 Wx 226/18

1. Ein Ermessen des Grundbuchamts hinsichtlich der Entscheidung, im Antragsverfahren die Eintragung von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen, ist nur dann eröffnet, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Gebühreneingang im jeweiligen Verfahren gefährdet ist.*)

2. Dies kann zu bejahen sein, wenn das Grundstück mit einer Vielzahl von Zwangshypotheken belastet ist und ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen ist.*)

3. Dies kann auch dann gelten, wenn die Antragstellerin und Kostenschuldnerin eine juristische Person ist, deren Geschäftsführer der Grundstückseigentümer ist.*)

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IBRRS 2019, 0965
ImmobilienImmobilien
Feststellung der Ungültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

AG Achim, Urteil vom 03.05.2018 - 10 C 347/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0959
NachbarrechtNachbarrecht
Wenn man die Nachbarn per Kamera bespitzelt...

LG Hamburg, Urteil vom 18.01.2018 - 304 O 69/17

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 0873
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Naturschutzrechtliche Ersatzmaßnamen: Absicherung möglich?

OLG München, Beschluss vom 13.02.2019 - 34 Wx 202/18

Zur privatrechtlichen Absicherung von Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht durch Eintragung einer Unterlassungs- und Benutzungsdienstbarkeit sowie einer Reallast.*)

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IBRRS 2019, 0960
ImmobilienImmobilien
Zweckwidrige Nutzung des Wohnungseigentums

LG Bochum, Urteil vom 16.07.2018 - 1 O 318/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0872
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorkaufsrecht für (künftige) Nacherben kann nicht gelöscht werden!

OLG München, Beschluss vom 26.02.2019 - 34 Wx 168/18

Zur Löschung eines im Grundbuch für einen Vorerben eingetragenen vererblichen Vorkaufsrechts genügt neben seiner Bewilligung die des derzeit einzigen Nacherben nicht, wenn laut testamentarischer Anordnung die leiblichen Abkömmlinge des Vorerben zu Nacherben bestimmt sind und künftige leibliche Abkömmlinge nicht auszuschließen sind. *)

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IBRRS 2019, 0836
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grunddienstbarkeit zu Gunsten einer Sondereigentumseinheit?

BGH, Beschluss vom 17.01.2019 - V ZB 81/18

1. Ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteiltes Grundstück kann zugunsten einer der Sondereigentumseinheiten mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden, die ihrem Inhalt nach nur an dem ganzen Grundstück bestellt werden kann; der Eintragung der Dienstbarkeit in das Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch der herrschenden Sondereigentumseinheit bedarf es hierfür nicht.*)

2. Das Fehlen des nach § 4 Abs. 1 WGV vorgeschriebenen Gesamtvermerks führt nicht zur Unwirksamkeit der Belastung des nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstücks mit einer Grunddienstbarkeit.*)

3. Aus dem Umstand allein, dass eine Grunddienstbarkeit, die nach ihrem Inhalt nur an dem ganzen, nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstück bestellt werden kann, in die Grundbücher der einzelnen Sondereigentumseinheiten ohne den nach § 4 Abs. 1 WGV vorgeschriebenen Gesamtvermerk eingetragen worden ist, kann nicht geschlossen werden, dass eine i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO inhaltlich unzulässige Belastung der einzelnen Sondereigentumseinheiten vorliegt (entgegen BayObLG, MittBayNot 1995, 288).*)

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IBRRS 2019, 0878
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wie hoch darf die Abweichung bei ca.-Angaben sein?

OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018 - 14 U 44/18

1. Geriert sich ein den Wohnungsverkauf für den Eigentümer betreibender Dritter gegenüber dem späteren Käufer dergestalt, als sei er selbst Eigentümer und Verkäufer, und macht dabei unzutreffende Angaben über die Beschaffenheit der Wohnung, so kommt seine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss nach § 311 Abs. 3 S. 2 BGB wegen der Inanspruchnahme besonderen Vertrauens in Betracht.*)

2. Wird gegenüber dem Käufer einer Wohnung im Rahmen einer Zirkaangabe eine bestimmte Wohnungsgröße zugesagt, impliziert dies die Möglichkeit einer gewissen Abweichung. Wie hoch diese Abweichung sein darf, kann nicht allgemeinverbindlich beantwortet werden, sondern muss nach den Umständen des Einzelfalls im Wege der Auslegung bestimmt werden. Ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen fehlender Quadratmeter kommt nur insoweit in Betracht, als die Abweichung über den durch die Zirkaangabe gesteckten Rahmen hinausgeht.*)

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IBRRS 2019, 0879
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilienverkauf: Erben haben keine weitergehenden Nachforschungspflichten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2018 - 24 U 124/17

1. Fällt eine Immobilie in einen Nachlass und wird durch die Erben verkauft, so sind an sie keine höheren Anforderungen zu stellen als an andere Verkäufer. Sie haben keine gesonderte Nachforschungs- oder Erkundungspflicht. Für sie gilt, was für andere Verkäufer von Immobilienobjekten auch gilt: Kennen sie einen Mangel oder halten einen solchen für möglich, müssen sie den potenziellen Käufer unterrichten. Bleibt ihnen leichtfertig oder grob fahrlässig ein Mangel verborgen, haften sie bei zulässig ausgeschlossener Gewährleistung nicht (vgl. BGH, IMR 2013, 1159 - nur online).*)

2. Für eine richterliche Überzeugungsbildung gem. § 286 ZPO ist nicht ausreichend, dass eine behauptete Tatsache nicht auszuschließen, eine "überwiegende Überzeugung" begründet oder etwas eher für wahr als für falsch gehalten wird. Erforderlich ist vielmehr ein Maß an persönlicher Gewissheit, welches "Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen" (vgl. BGH, Urteile vom 16.04.2013 - VI ZR 44/12, Rz. 8, IMRRS 2013, 2480, und vom 13.09.2018 - III ZR 294/16, Rz. 34, IMRRS 2018, 1136).*)

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IBRRS 2019, 0871
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Testamentsvollstrecker bestellt: Dürfen Miterben ins Grundbuch einsehen?

OLG München, Beschluss vom 27.02.2019 - 34 Wx 28/19

Zum Einsichtsrecht eines Miterben ins Grundbuch, der einen in den Nachlass gefallenen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks darlegt, wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt ist.*)

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IBRRS 2019, 0801
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Benannter Zustimmungsberechtigter verstirbt: Keine Grundbuchberichtigung!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.07.2018 - 5 W 49/18

1. Antragsberechtigt zur Berichtigung des Grundbuchs ist derjenige, der das Vorliegen der Unrichtigkeit zu seinen Gunsten oder zu seinen Lasten schlüssig behauptet.

2. Ob die vom Antragsteller geltend gemachte Unrichtigkeit, die mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln (§ 29 GBO) festgestellt werden muss, tatsächlich vorliegt, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags.

3. Das Fehlen oder der Wegfall eines namentlich benannten Zustimmungsberechtigten, insbesondere dessen Versterben, hat nicht zur Folge, dass die Verfügungsbeschränkung erlischt und das Grundbuch infolgedessen unrichtig würde.

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IBRRS 2019, 0732
ImmobilienImmobilien
Einwand des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens

LG Berlin, Urteil vom 28.06.2018 - 65 S 45/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0731
NachbarrechtNachbarrecht
Wer nicht "in einem Zug" in seine Einfahrt kommt, muss rangieren!

LG Köln, Urteil vom 26.09.2018 - 13 S 162/17

1. Eine abwehrfähige Eigentumsbeeinträchtigung liegt nur vor, wenn ein Fahrzeug derart auf der Privatstraße parkt, dass der Nachbar an der Zu- oder Abfahrt zu seinem Grundstück gehindert wird.

2. Allein die Tatsache, dass der Nachbar aufgrund des auf der Privatstraße geparkten Fahrzeugs nicht mehr "in einem Zug" in seine Einfahrt kommt, sondern im Wendehammer rangieren muss, genügt nicht für einen Unterlassungsanspruch.

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IBRRS 2019, 0730
ImmobilienImmobilien
Rechtsstreit auf Unterlassen von Schallemissionen

AG Köln, Urteil vom 16.10.2018 - 215 C 44/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0724
ImmobilienImmobilien
rückständiger Mietzins aufgrund außerordentlicher Kündigung

LG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2018 - 316 s 58/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0729
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz erwünscht

AG München, Urteil vom 17.05.2018 - 412 C 24937/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0728
ImmobilienImmobilien
Mieter nachts ausgesperrt!

AG Köln, Urteil vom 04.12.2018 - 205 C 305/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0727
ImmobilienImmobilien
Mietnachzahlung an Großeltern

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 23.07.2018 - 204 C 184/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0723
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Sondernutzungsrechte erweitern nicht wirtschaftliches Eigentum!

BFH, Urteil vom 05.07.2018 - VI R 67/15

Der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum.*)

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IBRRS 2019, 0722
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Befugnisse im Grundbuchverfahren nach Insolvenzeröffnung

OLG München, Beschluss vom 28.02.2019 - 34 Wx 324/18

1. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ist dieser materiellrechtlich die Verfügungsbefugnis über die Gegenstände der Insolvenzmasse und in demselben Umfang verfahrensrechtlich die Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im Grundbuchverfahren entzogen.*)

2. Wird ein Eintragungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis zurückgewiesen, ist ein Beschwerderecht zur Überprüfung der Antragsbefugnis gegeben.*)

3. Zur Frage der Nichtigkeit eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses.*)

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IBRRS 2019, 0708
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg

BGH, Urteil vom 08.02.2019 - V ZR 176/17

1. Es begegnet keinen sachenrechtlichen Bedenken, wenn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten einer juristischen Person ohne zeitliche Befristung bestellt wird (Bestätigung von Senat, Urteil vom 11.03.1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 214 f.).*)

2. Bei der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG waren zeitlich unbefristete Belegungsrechte nicht vorgesehen; eine darauf gerichtete schuldrechtliche Vereinbarung ist unwirksam, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat.*)

3. Sind im Rahmen der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG zeitlich unbefristete Belegungsrechte vereinbart worden, kann in entsprechender Anwendung von § 139 BGB im Zweifel davon ausgegangen werden, dass die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit ihrer Vereinbarung Belegungsrechte für einen möglichst langen rechtlich zulässigen Zeitraum vereinbart hätten; deshalb ist bei der Gewährung eines langfristigen, vergünstigten Kredits im Zweifel anzunehmen, dass die im Gegenzug übernommenen Belegungsrechte während der Laufzeit des vergünstigten Kredits fortbestehen sollen.*)

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IBRRS 2019, 0688
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vergabe preisvergünstigter Baugrundstücke: Falschangaben führen zum Ausschluss!

VGH Bayern, Beschluss vom 18.01.2019 - 4 CE 18.2534

1. Bei der Auslegung von Ablehnungsgründen in den Richtlinien über die Vergabe preisvergünstigter Wohnbaugrundstücke (hier: fehlende Antragsberechtigung bei Nichtoffenlegung maßgeblicher Umstände, insbesondere der Einkommens- und Vermögensverhältnisse) kommt es nicht auf einen objektiven Maßstab an, sondern auf die tatsächliche Handhabung in der Praxis und damit auf das (bisherige) inhaltliche Verständnis der Gemeinde an.

2. Dass die Gemeinde den Ausschluss eines Interessenten aus dem Bewerberkreis damit begründet hat, die eingereichten Bewerbungsunterlagen hätten eindeutig unzutreffende Angaben über den aktuellen Wert seines Grundvermögens enthalten, ist nicht zu beanstanden.

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IBRRS 2019, 0660
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbbaurecht durch Zeitablauf erloschen: Wie wird das Grundbuch berichtigt?

OLG München, Beschluss vom 30.08.2018 - 34 Wx 67/18

1. Eine Berichtigung des Grundbuchs ist nur in der Weise zulässig, dass es die im Zeitpunkt der Berichtigung bestehende materielle Rechtslage insgesamt zutreffend darstellt.*)

2. Weist der Eigentümer des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks in grundbuchmäßiger Form nach, dass das im Grundbuch eingetragene Erbbaurecht durch Zeitablauf erloschen ist, kann das Grundbuch auf Berichtigungsantrag des Eigentümers ohne Bewilligung des (früheren) Erbbauberechtigten nur dadurch berichtigt werden, dass auf entsprechenden Antrag des Eigentümers gleichzeitig ebenfalls die Entschädigungsforderung des Erbbauberechtigten für den Eigentumsverlust am Bauwerk eingetragen wird (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - V ZB 109/12, IMRRS 2013, 1218). Auch eine isolierte Löschung nur des als Inhalt des Erbbaurechts vereinbarten Vorkaufsrechts am Grundstück scheidet aus.*)

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IBRRS 2019, 0661
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rechtswidrige Anfertigung und gewerbliche Verwertung von Fotografien eines Pachtobjekts

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.02.2019 - 16 U 205/17

Das Hausrecht des Pächters umfasst auch die Befugnis, darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er Dritten den Zugang zu seinem Pachtobjekt zur Anfertigung von Fotografien sowie deren gewerbliche Verwertung gestattet.*)

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IBRRS 2019, 0635
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anhörungsrüge im Grundbuchverfahren: Gehörverstoß ist zwingend darzulegen!

OLG München, Beschluss vom 01.10.2018 - 34 Wx 196/18

Auch im Grundbuchverfahren gehört die Darlegung eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes zur notwendigen Form der Anhörungsrüge und muss daher innerhalb der gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen ab Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs erfolgen.*)

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IBRRS 2019, 0588
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Wann und worüber muss ein Makler aufklären?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.01.2019 - 6 U 65/17

1. Der Makler darf dem Auftraggeber keine falschen Vorstellungen vermitteln und die für den Kaufabschluss wesentlichen Auskünfte betreffend das Geschäft oder den Vertragspartner müssen richtig sein.

2. Für die Richtigkeit der Angaben muss der Makler aber nicht ohne Weiteres einstehen, denn meistens handelt es sich nur um die Weitergabe von Mitteilungen, die der Makler vom Verkäufer erhalten hat.

3. Fehlen dem Makler erforderliche Informationen oder ist die Grundlage gegebener Informationen unsicher, muss der Makler dies offenlegen bzw. er muss deutlich machen, dass er für die Richtigkeit nicht einsteht.

4. Teilt der Makler mit, dass das Objekt Schallschutz bekomme, wenn die behördliche Prüfung über den Umfang abgeschlossen sei, so ist diese Aussage objektbezogen zu verstehen und nicht dahin, dass der Makler dem Käufer zusichere, dass dieser persönlich davon profitiere.

5. Der Makler muss Informationen, die er vom Veräußerer erhalten hat, grundsätzlich nicht prüfen oder den Kaufinteressenten auf die unterlassene Prüfung hinweisen. Denn der Makler darf zunächst auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen und der Maklerkunde muss grundsätzlich davon ausgehen, dass in dem Exposé des Maklers enthaltene Aussagen über das Objekt nur Angaben der Verkäuferseite wiedergeben.

6. Erst wenn diese nach den in dem Berufstand des Maklers vorauszusetzenden Kenntnissen ersichtlich unrichtig, unplausibel oder bedenklich einzustufen sind oder sich insoweit Zweifel aufdrängen, muss er den die Information empfangenden Auftraggeber, dem es erkennbar auf diese Angaben ankommt, hierüber, jedenfalls aber über die fehlende eigene Prüfung informieren.

7. Grundsätzlich kommt einem Makler die Pflicht zu Nachforschungen nicht zu, vielmehr ist es Sache des Maklerkunden, der den Kaufvertrag abschließen will, sich der Richtigkeit der Angabe zu vergewissern.

8. Bestehen Umstände, die Anlass zu Nachforschungen bieten könnten, muss der Makler darauf hinweisen, im Übrigen unterliegt er Prüfungs- oder Nachforschungspflichten nur dann, wenn solche Gegenstand des Maklervertrags sind, sich aus der Verkehrssitte ergeben oder wenn sich der Makler gegenüber dem Auftraggeber ungesicherte Angaben zu Eigen macht oder sich für deren Richtigkeit persönlich einsetzt.

9. Über den Wortlaut der Vorschrift des § 654 BGB hinaus kommt eine Verwirkung des Maklerlohnanspruchs nicht nur bei treuwidriger Doppeltätigkeit des Maklers in Betracht, sondern auch dann, wenn der Makler sonst unter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwiderhandelt.

10. Eine Verwirkung des Maklerlohns kommt nur bei einer schwer wiegenden Treuepflichtverletzung in Betracht, wenn sich der Makler seines Lohns "unwürdig" erweist. Diese Voraussetzung ist erst erfüllt, wenn der Makler seine Treuepflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer dem Vorsatz nahekommenden grob leichtfertigen Weise verletzt.

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IBRRS 2019, 0587
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Pflanzinsel im Innenhof entfernt: Entstandenes Erdloch ist abzusichern!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.02.2019 - 7 U 128/18

Es stellt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn eine in den Boden eingelassene Pflanzeninsel entfernt und das hierdurch entstehende Erdloch mit einem Durchmesser von 60 cm und einem Niveauunterschied von mindestens 10 cm zur Straßendecke nicht abgesichert oder gekennzeichnet wird.*)

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IBRRS 2019, 0573
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine unbefristete Bindung des Subventionsempfängers

BGH, Urteil vom 21.09.2018 - V ZR 68/17

Es ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar, einem Subventionsempfänger (hier: Grundstückskäufer) Bindungen aufzuerlegen, die er ohne zeitliche Begrenzung und damit auch einhalten muss, nachdem die mit der Subvention (hier: Preisnachlass) verbundenen Vorteile aufgebraucht sind.*)

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IBRRS 2019, 0556
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auch im Kaufrecht ist Schluss mit fiktiven Mangelbeseitigungskosten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.01.2019 - 29 U 183/17

1. Der Käufer einer Immobilie, der Unwirksamkeit des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses wegen arglistigen Verschweigens verdeckter Mängel durch den Verkäufer geltend macht, muss lediglich die objektiven Umstände darlegen und gegebenenfalls nachweisen, die einen hinreichend sicheren Schluss auf arglistiges Verschweigen bekannter Umstande zulassen.*)

2. Auch der Käufer einer mangelhaften Sache kann seinen Schaden nicht auf der Grundlage der fiktiven Mangelbeseitigungskosten berechnen, wenn er die Sache behält. Dies gilt insbesondere, wenn die fiktiven Mangelbeseitigungskosten den Sachwert des Gebäudes erreichen oder übersteigen. Ebenso wie im Werkvertragsrecht (vgl. BGH, IBR 2018, 196) ist auch im Kaufrecht aus Gründen des allgemeinen vertraglichen Schadensrechts eine solche Abrechnung mit dem Verbot der Überkompensation unvereinbar.*)




IBRRS 2019, 0555
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Kamera im Hausflur!

LG Essen, Urteil vom 30.01.2019 - 12 O 62/18

1. Wohnungsmieter müssen keine Kameras im Hausflur dulden.

2. Das gilt auch für Kameraattrappen.

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IBRRS 2019, 0530
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sprengung einer Luftmine: Grundstückseigentümer haftet für Schäden am Nachbargebäude!

LG München I, Urteil vom 08.02.2017 - 15 O 23907/15

1. Zur Frage der Passivlegitimation bei Schäden, die durch die Sprengung einer Luftmine aus dem 2. Weltkrieg im Rahmen der Kampfmittelräumung entstehen.*)

2. Der Anspruch gegen die öffentliche Hand wegen Schäden im Zusammenhang mit der Sprengung einer Luftmine ist aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die Luftmine liegt, ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2019, 0441
ImmobilienImmobilien
ohne

OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2018 - 2 Wx 314/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0438
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann ist Vergleichswertverfahren bei Feststellung des Verkehrswerts anwendbar?

BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - XI ZR 535/17

Zur Anwendbarkeit des Vergleichswertverfahrens bei der Feststellung des Verkehrswerts einer Immobilie.*)

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IBRRS 2019, 0355
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Betreutes Wohnen: Kontrahierungszwang für Betreuungsverträge zulässig?

BGH, Urteil vom 10.01.2019 - III ZR 37/18

Im Rahmen eines Konzepts zum betreuten Wohnen ist ein in einer Teilungserklärung enthaltener Kontrahierungszwang unwirksam, durch den die Wohnungseigentümer zum Abschluss von Betreuungsverträgen mit einer Bindung von mehr als zwei Jahren verpflichtet werden sollen, wenn sie die Wohnung selbst nutzen, und den einzelnen Wohnungseigentümern beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft keine angemessenen Spielräume für eine interessengerechte Ausgestaltung der Verträge einräumt (Anschluss und Fortführung von BGH, IMR 2006, 1095 - nur online, und vom 21.12.2012 - V ZR 221/11, NJW 2013, 1963).*)

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IBRRS 2019, 0257
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Tausch von Abstellräumen: Neue Nummerierung erforderlich?

OLG München, Beschluss vom 24.09.2018 - 34 Wx 194/18

Tauschen Wohnungseigentümer in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft zwei in sich abgeschlossene, vom übrigen Sondereigentum getrennte Nebenräume durch Neuzuordnung zur jeweils anderen Einheit aus, so kann die Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis der betroffenen Wohnungsgrundbücher so eingetragen werden, dass die ausgetauschten Nebenräume die Nummer desjenigen Sondereigentums beibehalten, zu dem sie bisher gehörten, sofern trotz unterschiedlicher Nummerierung die eindeutige Zuordnung der Räume zum jeweiligen Sondereigentum nicht gefährdet und Verwirrung nicht zu besorgen ist (Abgrenzung zu Senat vom 13.08.2010 - 34 Wx 105/10 = IBRRS 2010, 3600 = IMRRS 2010, 2636).*)

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IBRRS 2019, 0256
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auflassung ist bedingungsfeindlich!

OLG München, Beschluss vom 01.10.2018 - 34 Wx 10/18

Zur Auslegung einer Auflassung, mit der im Anschluss an die Darlegung der gewollten, aber von Bedingungen abhängig gemachten Vermögensaufteilung erklärt wird, über den "entsprechenden" Eigentumsübergang einig zu sein.*)

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IBRRS 2019, 0246
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtzeitiger Vollmachtswiderruf: Eintragung ist unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 15.01.2019 - 34 Wx 389/18

1. Eine vom Vertreter erklärte Bewilligung zur Belastung des Immobilieneigentums des Vertretenen mit einem Grundpfandrecht kann nicht Grundlage einer Eintragung sein, wenn zwar nach Beurkundung, aber vor Eingang des unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Urkunde vom Notar für den verlierenden und den gewinnenden Teil gestellten Vollzugsantrags die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen und der Widerruf noch vor dem Eingang der Bewilligung dem Grundbuchamt bekannt wurde.*)

2. Dass eine dem Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde im Beurkundungstermin vorgelegen hat, ist in diesem Fall ebenso unerheblich wie die Frage, ob die Ausfertigung im Zeitpunkt des Vollzugsantrags beim Grundbuchamt bereits zurückgegeben war.*)

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IBRRS 2019, 0255
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Muss der Verkäufer über in Eigenleistung beseitigte Mängel informieren?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2018 - 24 U 216/17

1. Auf in der Vergangenheit aufgetretene Schäden muss ein Veräußerer nur dann hinweisen, wenn er zumindest für möglich hält, dass die Schadensursache nicht ordnungsgemäß und nachhaltig behoben wurde. Die Ausführung einer Mängelbeseitigung in Eigenleistung rechtfertigt eine Hinweispflicht jedenfalls dann nicht, wenn nachfolgend eine Erfolgskontrolle durchgeführt wurde und der Veräußerer deshalb von einer erfolgreichen Schadensbehebung ausgehen durfte.*)

2. Die Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden ist ein individueller Prozess, der von vielfältigen Faktoren (z.B. Vorerfahrungen und Fachkenntnisse, Aufmerksamkeit, visuelle Wahrnehmungsfähigkeit, Häufigkeit der Benutzung der betroffenen Räume etc.) abhängig ist. Er unterliegt der tatrichterlichen Feststellung und nicht der eines Gerichtssachverständigen.*)

3. Soll ein Zeuge über eine bei einer anderen Person eingetretene innere Tatsache (hier: Erkennen des Fehlschlagens einer Sanierung und bewusstes Verbergen von Feuchtigkeitsmängeln) Angaben machen, so ist ein solcher Beweisantritt nur beachtlich, wenn auch Anknüpfungstatsachen genannt werden, aufgrund welcher Umstände die Beweisperson von der bei der anderen Person vorliegenden inneren Tatsache Kenntnis erlangt haben soll (vgl. BGH, (Urteil vom 4. Mai 1983 - VIII ZR 94/82).*)

4. Ein übergangener Feststellungsantrag kann im Berufungsrechtszug lediglich im Wege einer Klageerweiterung geltend gemacht werden. Ein Rechtsmittel kann nicht auf Ergänzung des Urteils gerichtet sein, denn die Beschwer liegt in der getroffenen und nicht in der unterlassenen Entscheidung.*)

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IBRRS 2019, 0244
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtzeitiger Vollmachtswiderruf: Eintragung ist unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 15.01.2019 - 34 Wx 367/18

1. Eine vom Vertreter erklärte Bewilligung zur Belastung des Immobilieneigentums des Vertretenen mit einem Grundpfandrecht kann nicht Grundlage einer Eintragung sein, wenn zwar nach Beurkundung, aber vor Eingang des unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Urkunde vom Notar für den verlierenden und den gewinnenden Teil gestellten Vollzugsantrags die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen und der Widerruf noch vor dem Eingang der Bewilligung dem Grundbuchamt bekannt wurde.*)

2. Dass eine dem Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde im Beurkundungstermin vorgelegen hat, ist in diesem Fall ebenso unerheblich wie die Frage, ob die Ausfertigung im Zeitpunkt des Vollzugsantrags beim Grundbuchamt bereits zurückgegeben war.*)

3. Ein Eintragungsantrag ist beim Grundbuchamt nicht schon nach § 13 Abs. 2 GBO eingegangen, wenn er nach Mitteilung der Post an das Amtsgericht ausgeliefert ist, sondern erst, wenn er der Person im Grundbuchamt vorgelegt wird, die zur Entgegennahme zuständig ist. *)

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IBRRS 2019, 0096
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Denkmaleigenschaft ist Sachmangel!

OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2018 - 1 U 287/18

1. Bei einer vom Verkäufer nicht offenbarten Denkmalschutzeigenschaft eines Gebäudes, hier eines im 17. Jahrhundert erstellten Fachwerkhauses, handelt es sich nicht um einen Rechtsmangel, sondern um einen Sachmangel. Die Denkmaleigenschaft bedeutet für ein Kaufobjekt eine öffentlich-rechtliche Beschränkung, die dem jeweiligen Eigentümer zusätzliche Verhaltens- und Unterlassungspflichten auferlegt. Durch die Eintragung in das Verzeichnis der Baudenkmäler sind die Befugnisse des Eigentümers nach § 903 BGB nicht unerheblich eingeschränkt.*)

2. Mit der Denkmalschutzeigenschaft eines Gebäudes ist verbunden, dass der Eigentümer nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz vom 22.03.1978 (DSchG, GVBl. 1978, 159) verpflichtet ist, das Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen (in Anknüpfung an OLG Celle, Urteil vom 13.05.1988 - 4 U 107/87; ferner OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.02.1996 - 4 U 422/95 = IBR 1996, 393 für das niedersächsische und saarländische Landesrecht).*)

3. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel, die zur Folge hat, dass der Verkäufer eines denkmalgeschützten Hauses sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss stützen kann, setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.*)

4. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweis vom 19.01.2009 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO - 2 U 422/08; Hinweis vom 20.02.2009 - 2 U 848/08; Hinweisbeschluss vom 04.10.2012 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.12.2012 - 2 U 1020/11; Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 = IMR 2010, 110).*)

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IBRRS 2019, 0067
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasingobjekt von Anfang an mangelhaft: Wie ist Wertersatz zu bemessen?

OLG München, Urteil vom 02.05.2018 - 7 U 3715/17

1. Die Höhe des Wertersatzes richtet sich danach, welcher Betrag durchschnittlich für eine vertragliche Gebrauchsgestattung zu entrichten gewesen wäre.

2. Eine lineare Teilwertabschreibung ist im Leasingrecht kein geeignetes Kriterium für die Bemessung des Werts gezogener Nutzungen.

3. Für ein von Anfang an mangelhaftes Leasingobjekt ist der für die Nutzung zu leistende Wertersatz angemessen herabzusetzen, § 536 Abs. 1 BGB.

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IBRRS 2019, 0038
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
ohne

KG, Beschluss vom 13.11.2018 - 1 W 235/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0027
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann sind Mieteinnahmen eine Beschaffenheitsvereinbarung?

OLG Köln, Urteil vom 29.11.2018 - 3 U 24/18

Zu den Voraussetzungen einer Beschaffenheitsvereinbarung bei vertraglicher Bestimmung im Kaufvertrag zu Mieteinnahmen eines Mehrfamilienhauses.*)

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Online seit 2018

IBRRS 2018, 3976
WohnungseigentumWohnungseigentum
ohne

OLG Köln, Beschluss vom 07.02.2018 - 2 Wx 5/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 3961
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Berechnung einer Überbaurente

BGH, Urteil vom 12.10.2018 - V ZR 81/18

Die Überbaurente ist nicht nach Art und Ausmaß der Einbuße bei der tatsächlichen Nutzung des überbauten Grundstücksteils, sondern allein auf der Grundlage von dessen Verkehrswert zur Zeit der Grenzüberschreitung zu berechnen.*)

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IBRRS 2018, 3960
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufung auf Dauerwohnrecht aus Pachtvertrag: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - III ZR 222/18

Die Bemessung des Streitwerts richtet sich nach §§ 8, 9 ZPO (Rechtsmittelbeschwer) beziehungsweise § 41 Abs. 1 GKG (Gebührenstreitwert), wenn sich der auf Räumung und Herausgabe verklagte Besitzer gegenüber dem klageführenden Eigentümer darauf beruft, dass ihm aus einem zwischen dem Kläger und einem Dritten geschlossenen Pachtvertrag ein Recht auf Übertragung eines darin vereinbarten - objektbezogenen - Dauerwohnrechts und somit ein Besitzrecht zustehe.*)

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IBRRS 2018, 3956
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Horizontaler Aufteilungsplan hilft bei mehreren Ebenen nicht weiter!

OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2018 - 5 U 34/18

Wird die betroffene Wohnung in dem der Eintragungsbewilligung beigefügten Aufteilungsplan lediglich in einer horizontalen Ebene dargestellt, lässt sich nach der Grundbucheintragung, die sich hierzu nicht verhält, nicht feststellen, dass sich das Sondereigentum auch auf einen etwaigen über dem Dachgeschoss befindlichen Raum beziehen sollte.*)

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IBRRS 2018, 3909
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt vom Hauskauf trotz Gewährleistungsausschlusses

OLG Braunschweig, Urteil vom 01.11.2018 - 9 U 51/17

1. Hält der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie konkretes Wissen darüber zurück, dass ein Mangel tatsächlich besteht, während für ihn erkennbar dem Käufer aufgrund der Besichtigung sich allenfalls eine Mangelverdacht ergeben konnte, so handelt er arglistig und kann sich auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht berufen (Anschluss an BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 285/99, Rz. 9, IBR 2001, 47).*)

2. Auf ein konkretes, dem des Käufers überlegenes Wissen des Verkäufers darüber, dass das zu verkaufende Fachwerkgebäude einen seit Jahren währenden, ausgepägten und fortschreitenden Schädlingsbefall aufweist, ist zu schließen, wenn der Verkäufer selbst in Eigenarbeit von ihm erkannten Schädlingsbefall, anstatt ihn fachgerecht zu sanieren, lediglich verdeckt, indem er durch Schädlingsfraß und Pilzbefall entstandene Bohrlöcher und Risse nur verfüllt, die Fachwerkbalken mit Farbe überstreicht und beim weiteren Bewohnen über lange Zeit (hier: 16 Jahre) auch für ihn als Laien erkennbar ist, dass der Schädlingsbefall weiter voranschreitet, indem sich erneut und verbreitet Bohrlöcher und Risse zeigen.*)

3. Der gewährleistungsrechtlich zur Rückabwicklung eines Immoblienkaufvertrags verpflichtete Verkäufer schuldet dem Käufer die Erstattung des Betrags der von diesem aufgewendeten Grunderwerbsteuer nur Zug um Zug gegen Abtretung des Anspruchs des Käufers gegen das Finanzamt auf Rückerstattung der Grunderwerbssteuer. Denn der Käufer kann nach der Rückabwicklung des Kaufvertrags die Aufhebung der erfolgten Steuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG und die Rückzahlung der geleisteten Grunderwerbsteuer verlangen. Der bedingte Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt ist ein auszugleichender Vorteil, der dem Verkäufer im Wege der Abtretung herausgegeben werden muss (Anschluss an OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2010 - 22 U 127/09, Rz. 36, IMR 2010, 392).*)

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IBRRS 2018, 3903
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beim Immobilienkauf gibt´s immer noch fiktive Mängelbeseitigungskosten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2018 - 24 U 194/17

1. Vereinbaren die Parteien eines Immobilienkaufvertrages als Beschaffenheit, "dass die vorhandene Bebauung baurechtlich genehmigt ist", so muss bei Vertragsschluss die vorhandene Nutzung der Gebäudeteile rechtlich zulässig sein.*)

2. Damit zusammenhängende Gewährleistungsansprüche sind grundstücksbezogen zu beurteilen und verjähren innerhalb der 5-jährigen Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)

3. Trotz der Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 22.02.2018 (Az. VII ZR 46/17, IBR 2018, 196) verbleibt es im Kaufrecht bei dem Recht des Käufers, fiktive Mängelbeseitigungskosten im Rahmen des kleinen Schadensersatzes geltend machen zu können.*)

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IBRRS 2018, 3823
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Ausgleich zwischen Gebäude- und Mieter-Haftpflichtversicherer

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2018 - 12 U 69/18

1. Dem Gebäudeversicherer steht bei Eintritt des Versicherungsfalls gegen den Haftpflichtversicherer eines Mieters analog § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG ein Ausgleichsanspruch insoweit zu, als auch der Haftpflichtversicherer für den entstandenen Schaden an sich eintrittspflichtig wäre, dem Gebäudeversicherer aber ein Zugriff auf den Deckungsanspruch aus der Haftpflichtversicherung über § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG wegen des dem Gebäudeversicherungsvertrag im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu entnehmenden Regressverzichts verwehrt ist.*)

2. Für den Ausgleichsanspruch analog § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG gelten dieselben Beweislastgrundsätze wie für den Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter. Die Umkehr der Beweislast bezüglich der objektiven Pflichtverletzung und des Verschuldens zu Lasten des Mieters - im Fall des Ausgleichsanspruchs zu Lasten seines Haftpflichtversicherers - setzt voraus, dass der Schaden durch "Mietgebrauch" und damit im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters entstanden ist. Dagegen bleibt es bei der Beweislast des Vermieters - im Fall des Ausgleichsanspruchs bei der Beweislast des Gebäudeversicherers -, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Schadenseintritt vom Mieter in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist.*)

3. Die Beweislast liegt beim Mieter - bzw. bei seinem Haftpflichtversicherer -, wenn Zündquelle eine an das Stromnetz angeschlossene ("eingesteckte") und somit verwendete mobile Mehrfachsteckleiste war. Es kommt dabei nicht darauf an, wer die Mehrfachsteckleiste in die versicherte Mietsache einbrachte; auch ist ohne Belang, in wessen Eigentum sie stand und wer sie ursprünglich in Betrieb nahm.*)

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