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Sachgebiet: Immobilien

5139 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 1853
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Fehlende Finanzierung führt nicht zum Wegfall des Anspruchs auf Maklerprovision!

AG Wertheim, Urteil vom 25.04.2019 - 1 C 198/18

Vereinbart ein Makler einen Notartermin zum Zwecke des Kaufvertragsabschlusses und der Auflassung, berührt dies den Anspruch auf Maklerprovision nicht, auch wenn die Finanzierung noch nicht sichergestellt ist.

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IBRRS 2019, 1938
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Voraussetzungen der Bildung von Wohnungseigentum auf mehreren Grundstücken

OLG Köln, Beschluss vom 11.04.2019 - 2 Wx 69/19

1. Eine Bestandteilzuschreibung gem. § 890 Abs. 2 BGB, § 6 GBO setzt voraus, dass die Grundstücke spätestens im Zeitpunkt der Neueintragung demselben Eigentümer gehören. Bei gemeinschaftlichem Eigentum müssen spätestens zu diesem Zeitpunkt die Art der rechtlichen Verbundenheit und die Beteiligungsquoten dieselben sein. Es kommt auch keine Ausnahme in Betracht.

2. Aus einer bloßen Vollzugsvollmacht ergibst sich keine Vollmacht zur inhaltlichen Änderung der Eintragungsgrundlage.

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IBRRS 2019, 1572
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Strom muss nicht per Lastschrift bezahlt werden!

BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 56/18

Ein von einem Energieversorger im Internet angebotener Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrags mit einem Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, in dem der (potentielle) Kunde ausschließlich - ohne dass ihm zuvor weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten worden sind - die Zahlung per Bankeinzug wählen und die Bestellung ohne Eintragung der Kontodaten nicht fortführen kann, verstößt gegen § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG.*)

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IBRRS 2019, 1879
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rabatt gegen Wohnrecht und Pflege: Vertrag gilt trotz frühen Todes

OLG Frankfurt, vom 06.05.2019 - 8 W 13/19

Vereinbaren die Vertragsparteien bei einer Grundstücksübertragung ein Wohnrecht des Veräußerers und eine Pflegepflicht der Erwerberin, gibt der Tod des Veräußerers nur wenige Wochen nach Vertragsschluss für sich genommen weder Anlass für eine ergänzende Vertragsauslegung noch für eine Anpassung des Vertrags nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Sinne eines Zahlungsanspruchs der Erben des Veräußerers als Ausgleich für das infolge des Todes gegenstandslos gewordene Wohnrecht und die Pflegeverpflichtung.

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IBRRS 2019, 1802
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sind öffentliche Äußerungen eine Beschaffenheitsvereinbarung?

BGH, Urteil vom 25.01.2019 - V ZR 38/18

1. Öffentliche Äußerungen vor Vertragsschluss bestimmen die Eigenschaft einer Sache, die der Käufer erwarten kann, nicht, wenn und soweit die Vertragsparteien eine abweichende Beschaffenheit des Kaufobjekts vereinbart haben.*)

2. Regeln die Kaufvertragsparteien, dass eine bestimmte Eigenschaft des Kaufobjekts nicht zur vereinbarten Beschaffenheit gehört, liegt darin keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

3. Ein allgemeiner Haftungsausschluss erfasst auch die nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks (Bestätigung u. a. von Senat, IMR 2016, 478).*)

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IBRRS 2019, 1719
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verzicht auf dingliches Vorkaufsrecht ist vergänglich!

OLG München, Urteil vom 17.10.2018 - 7 U 922/18

Binnen eines Zeitraums von über eineinhalb Jahren liegt es nahe, dass sich sowohl die Motivationslage des Vorkaufsberechtigten als auch die objektiven Gegebenheiten ändern. Der Adressat einer (behaupteten) Verzichtserklärung kann dann jedenfalls nicht erwarten, dass sich der Vorkaufsberechtigte nach eineinhalb Jahren noch an die Erklärung gebunden halten wollte.

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IBRRS 2019, 1740
ImmobilienImmobilien
Billiges Bauland: Wie lange darf Gemeinde sich Wiederkaufsrecht einräumen lassen?

BGH, Urteil vom 15.02.2019 - V ZR 77/18

1. Bei einem Verkauf verbilligten Baulands an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ist eine Bindungsfrist von 30 Jahren für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde grundsätzlich nur dann angemessen, wenn dem Erwerber ein besonders hoher Preisnachlass gewährt wurde oder sonst außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine derart lange Bindung des Erwerbers rechtfertigen. Die Gewährung eines Preisnachlasses von 29% gegenüber dem Verkehrswert genügt hierfür nicht.*)

2. Bei einer Kaufpreisverbilligung von 20% ist eine Bindungsfrist von 20 Jahren grundsätzlich noch angemessen.*)

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IBRRS 2019, 1717
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sanierungsmaßnahmen bewirken Rückstau von Niederschlagswasser: Gemeinde muss für Abfluss sorgen

BGH, Urteil vom 09.05.2019 - III ZR 388/17

1. Führt die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erhöhte Gradiente einer Straße dazu, dass der Abfluss von Niederschlagswasser von einem höher gelegenen Grundstück behindert wird, kann darin ein Nachteil im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 1 WHG liegen.*)

2. Es genügt jedoch nicht, wenn die Gefahr der Überflutung des betroffenen Grundstücks nur in extremen Ausnahmefällen (Katastrophenregen) zu erwarten ist.*)

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IBRRS 2019, 1677
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
"Zuhause im Glück" - Renovierungsleistungen steuerpflichtig

FG Köln, Beschluss vom 28.02.2019 - 1 V 2304/18

Der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" muss die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern.

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IBRRS 2019, 1360
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Klauselerteilung bei Grundschuld mit persönlicher Haftung mit Vollstreckungsunterwerfung

AG Duisburg-Hamborn, Beschluss vom 25.10.2018 - 9 C 283/18

Einwendungen gegen die Zulässigkeit einer Vollstreckungsklausel bleiben erfolglos, wenn die Voraussetzungen für die Klauselerteilung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen.

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IBRRS 2019, 1672
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuch: Wie wird der Name einer eingetragenen Person korrigiert?

BGH, Beschluss vom 07.03.2019 - V ZB 53/18

1. Beantragt eine im Grundbuch eingetragene Person gestützt auf einen nach den §§ 1 ff. TSG ergangenen Beschluss die Richtigstellung ihres Namens, hat das Grundbuchamt die Namensänderung in dem bisherigen Grundbuchblatt zu vermerken. Anschließend ist das Grundbuch in entsprechender Anwendung der §§ 28 ff. GBV umzuschreiben, d. h., das bisherige Grundbuchblatt wird geschlossen und ein neues Grundbuchblatt wird eröffnet.*)

2. Die Einsicht in das wegen eines Offenbarungsverbots gemäß § 5 Abs. 1 TSG geschlossene Grundbuchblatt ist nur solchen Personen zu gestatten, die ein berechtigtes Interesse hieran, d. h. (auch) an den früheren Eintragungen dargelegt haben.*)

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IBRRS 2019, 1631
ImmobilienImmobilien
Keine Kumulation von Nutzungsersatz und Prozesszinsen!

BGH, Urteil vom 12.04.2019 - V ZR 341/17

Eine Kumulation von Nutzungsersatz und Prozesszinsen für den nach § 812 Abs. 1 BGB erlangten Geldbetrag scheidet auch dann aus, wenn der Bereicherungsschuldner der verschärften Haftung des § 819 Abs. 1 BGB unterworfen ist (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12.05.1998 - XI ZR 79/97, NJW 1998, 2529, 2531).*)

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IBRRS 2019, 1613
WohnungseigentumWohnungseigentum
Störende Gitterbox muss entfernt werden!

AG München, Urteil vom 14.12.2010 - 482 C 349/10

Wird durch eine Gitterbox um einen Stellplatz das Einfahren bzw. Ein- und Aussteigen auf diesem Stellplatz erschwert, kann diese Gitterbox beseitigt werden.

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IBRRS 2019, 1610
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Heizungsablesung muss Zutritt gewährt werden!

AG Sonthofen, Urteil vom 04.10.2018 - 1 C 813/17 WEG

Der einzelne Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, einer von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragten Ablesefirma oder von dieser beauftragten Personen den Zutritt zu seiner Wohnung zum Einbau und Ablesen technischer Messgeräte zur Wasser- und Heizkostenerfassung zu gestatten.

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IBRRS 2019, 1527
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abgrenzung Andienungspflicht von Vorkaufsrecht

KG, Urteil vom 18.04.2019 - 18 U 15/19

1. Wird in einem Kaufvertrag über ein Mehrfamilienhaus vereinbart, dass im Falle der Veräußerung des Kaufobjekts durch den Erwerber den Mietern das Recht zustehen soll, den Mietgegenstand "vorzugsweise" zu erwerben, liegt darin nicht die Einräumung eines Vorkaufsrechts zu Gunsten der Mieter, sondern die Übernahme einer Andienungspflicht des Erwerbers zu Gunsten der jeweiligen Mieter. Bei der Andienungspflicht handelt es sich um eine auch Vorrechtsvertrag genannte Vereinbarung, in der der Vorrechtsgeber sich verpflichtet, einen bestimmten Gegenstand für den Fall, dass er ihn veräußern möchte, zunächst dem Vorberechtigten anzubieten.

2. Bietet der Erwerber vor Weiterveräußerung den Mietern den Erwerb der von ihnen bewohnten Wohnungen zu Bedingungen an, die denen eines Erwerbs gem. § 577 BGB entsprechen, ist die Andienpflicht erfüllt, da das gesetzliche Vorkaufsrecht die Interessen der Mieter umfassend schützt.

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IBRRS 2019, 1608
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierungsbeschluss ohne Nennung der Maßnahmen und der ausführenden Unternehmen ist unbestimmt!

AG München, Urteil vom 25.07.2018 - 482 C 19785/17 WEG

1. Ein Sanierungsbeschluss, der weder ausführt, welche Maßnahmen konkret durchgeführt werden sollen, noch wer sie ausführt, ist unbestimmt. Auf vorangegangene Beschlüsse kann bei der Auslegung nur dann zurückgegriffen werden, wenn sie in Bezug genommen worden sind.

2. Sollen nach Beschlussfassung noch weitere Angebote eingeholt werden und der Zuschlag dem Günstigsten erteilt werden, liegt eine unzulässige Delegation der Entscheidung vor.

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IBRRS 2019, 1590
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wie kann Bürgermeister seine organschaftliche Vertretungsbefugnis auf Bedienstete übertragen?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.10.2018 - 15 W 1595/18

1. Der erste Bürgermeister kann nicht zur uneingeschränkten Übertragung seiner organschaftlichen Vertretungsbefugnis ermächtigt werden. Soweit Art. 39 Abs. 2, 2. Halbsatz BayGO bestimmt, dass eine Übertragung seiner organschaftlichen Vertretung auf einen Bediensteten bei Zustimmung des Gemeinderates möglich ist, erfordert dies eine Beschränkung auf eine bestimmte, namentlich zu bezeichnende Person.*)

2. Der erste Bürgermeister kann die ihm auf Grund seiner Organstellung zukommende Entscheidungskompetenz - originär gem. Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 BayGO, als Folge der Aufgabe zur Beschlussvollziehung gem. Art. 36 Abs. 1 Satz 1 BayGO oder kraft Übertragung gem. Art. 37 Abs. 2 BayGO - jedenfalls nicht unabhängig von den Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 2 BayGO auf Dritte übertragen.*)

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IBRRS 2019, 1586
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Publikumsverkehr: Kein Winterdienst in der Silvesternacht!

KG, Beschluss vom 15.05.2018 - 21 U 16/18

Der Eigentümer eines Wohngrundstücks ohne erhöhten Publikumsverkehr ist in der Silvesternacht zwischen 20 Uhr abends und 9 Uhr morgens nicht zum Winterdienst verpflichtet.*)

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IBRRS 2019, 1553
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anwalt begehrt Grundbucheinsicht: Nachweis der Verwaltervollmacht notwendig?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2019 - 8 W 88/19

Die von einem Rechtsanwalt für eine Wohnungseigentümergemeinschaft begehrte Einsicht in die Grundakten zur Ermittlung des Umfangs einer die Wohnungseigentümer belastenden Dienstbarkeit , kann nur dann von dem Nachweis der Legitimation des Verwalters abhängig gemacht werden, wenn an der wirksamen Bevollmächtigung des Rechtsanwalts durch die Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Zweifel bestehen.*)

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IBRRS 2019, 1380
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auflassungsvormerkung hindert Eintragung einer nachrangigen Sicherungshypothek nicht!

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.01.2019 - 12 Wx 66/18

1. Nach § 867 Abs. 2 ZPO ist der Betrag der Forderung auf die einzelnen Grundstücke zu verteilen, wenn mehrere Grundstücke mit einer Zwangssicherungshypothek belastet werden sollen, wobei der Gläubiger die Größe der Teile bestimmt. Verstößt der Gläubiger hiergegen, liegt ein Vollstreckungsmangel vor, zu dessen Behebung keine rangwahrende Zwischenverfügung ergehen kann. Der Eintragungsantrag ist allerdings nicht zurückzuweisen. Vielmehr sind Beanstandungen mit nicht rangwahrender Hinweisverfügung zu erheben.*)

2. Die Verteilung der Teilbeträge auf mehrere Grundstücke kann nachgeholt werden, allerdings nicht rangwahrend.*)

3. Das Grundbuchamt ist nicht wegen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung an der Eintragung einer nachrangigen Sicherungshypothek gehindert. Eine vormerkungswidrige Verfügung ist nur gegen über dem Vormerkungsberechtigten - relativ - unwirksam. Erst mit Eintragung des Vollrechts kann gegenüber dem Inhaber der Zwangssicherungshypothek Zustimmung zur Löschung verlangt werden.*)




IBRRS 2019, 1381
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung von Zwangssicherungshypothek wegen Verzugszinsen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2019 - 3 Wx 250/18

1. Zur Zulässigkeit der Eintragung von Zwangssicherungshypotheken zugunsten des Verkäufers in den die von ihm veräußerten Teileigentumseinheiten betreffenden Grundbüchern wegen titulierter Verzugszinsen unter Bezifferung der jeweiligen Beträge im Falle des Erlöschens der zugrunde liegenden Hauptforderung durch Erfüllung.*)

2. Wird eine Zinsforderung mangels fernerhin geltend gemachten Hauptbetrages zur Hauptforderung, so kommt ihr bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ein dem entsprechender Rang zu.*)

3. Zum Vollstreckungserfordernis ausreichender Bestimmtheit und dessen Nachweis nach § 29 GBO.*)




IBRRS 2019, 1552
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterschied von Wohnungs- und Teilerbbaurechten zu Wohnungs- und Teileigentum!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2019 - 2 S 45.18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 1539
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
"Belästigungskontingent" kann nicht in Anspruch genommen werden!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.05.2019 - 1 ME 37/19

1. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit rückwärtiger Stellplätze kann das "Belästigungskontingent" eines noch unbebauten, aber jederzeit bebaubaren (dritten) Nachbargrundstück nicht vom Vorhabengrundstück in Anspruch genommen werden.*)

2. Durch Abspaltung von Fahrrechten vom Grundeigentum kann das Maß des den Nachbarn insgesamt zumutbaren Verkehrs nicht erhöht werden.*)

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IBRRS 2019, 1517
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verhandlungen können ohne triftigen Grund abgebrochen werden!

LG Köln, Urteil vom 11.04.2019 - 2 O 202/18

1. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag setzt zunächst voraus, dass der Abbrechende bei den Verhandlungen über den Grundstückskaufvertrag in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags erweckt hat.

2. Bei Verhandlungen über form- oder genehmigungsbedürftige Verträge besteht zur Vermeidung eines auch nur mittelbaren Zwangs zum Vertragsschluss ein Schadensersatzanspruch nur bei einem schweren Verstoß gegen die Pflicht zum redlichen Verhalten; erforderlich ist in der Regel ein vorsätzlicher Verstoß.

3. Weiterhin setzt ein Schadensersatzanspruch wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen voraus, dass die Verhandlungen ohne triftigen Grund abgebrochen werden. Da noch keine vertragliche Bindung besteht, sind an das Vorliegen eines triftigen Grundes keine zu hohen Anforderungen zu stellen.




IBRRS 2019, 1480
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Heizkosten: Auch Grundstücksnachbar muss bei verweigerter Belegeinsicht keine Nachzahlung leisten

BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 250/17

Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks, der von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks aufgrund vertraglicher Vereinbarung Heizenergie aus einer dort betriebenen, gemeinsam genutzten Heizungsanlage bezieht, ist zur Leistung eines Nachzahlungsbetrags, der sich aus der von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks erstellten Jahresabrechnung ergibt, nicht verpflichtet, solange und soweit Letzterer einem Verlangen nach Einsichtnahme in die der Jahresabrechnung zu Grunde liegenden Belege nicht nachgekommen ist. Eine von dem Rechnungsteller gleichwohl erhobene Klage auf Zahlung des Nachzahlungsbetrags ist als derzeit unbegründet abzuweisen (Bestätigung und Fortentwicklung des Senatsurteils vom 07.02.2018 - VIII ZR 189/17, IMR 2018, 234).

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IBRRS 2019, 1463
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrecht kann nicht mit Dienstbarkeit belastet werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2019 - 3 Wx 191/17

1. Ist Verfahrensgegenstand im Antragsverfahren eine Eintragung (hier: Belastung eines Wohnungseigentums mit einer "Reallast, bestehend in der Verpflichtung einen Lagerraum in der Größe von ca. 20 qm zur Verfügung zu stellen.", zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks), so deckt sich die Beschwerdeberechtigung mit dem Antragsrecht des von der Eintragung Betroffenen oder durch diese Begünstigten, wobei unmittelbar betroffen bzw. begünstigt nur derjenige ist, dessen dingliche Rechtsstellung durch die Eintragung einen Verlust bzw. einen Gewinn erfährt, nicht so ein an der dinglichen Einigung gem. § 873 Abs. 1 BGB nicht beteiligter Dritter, zu dessen Gunsten die Parteien des Grundstückskaufvertrags das Recht (Reallast) nicht wirksam bestellen konnten.*)

2. Beziehen sich die Vereinbarungen der Kaufvertragsparteien auf einen bestimmten Raum (hier: zugleich schuldrechtliche Vereinbarung der Vertragsparteien, dass die veräußernde A GmbH & Co KGaA dem Käufer den als "Lager" bezeichneten Raum im Erdgeschoss zur alleinigen Nutzung überlässt), so kommt eine Absicherung der Gebrauchsgewährung durch Reallast nicht in Betracht, da eine Gebrauchsgewährung nur dann zulässiger Inhalt einer Reallast sein kann, sofern diejenigen Räume, die zum Gebrauch zu belassen sind, nicht örtlich feststehen und damit eine Absicherung durch eine Dienstbarkeit oder ein Wohnungsrecht nicht möglich ist. Ebenfalls unzulässig ist eine Belastung des Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum (hier als "Lager" bezeichneter Gemeinschaftsraum) zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks.*)

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IBRRS 2019, 1461
ImmobilienImmobilien
Androhung des Abschleppens ist keine Nötigung!

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 13.03.2019 - 5 T 1214/19

1. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung, welche in der Sache auf eine Befriedigung des zu sichernden Unterlassungsanspruchs hinausläuft, setzt voraus, dass der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist.*)

2. Allein die Androhung des Abschleppens eines auf einem fremden Grundstück geparkten Fahrzeugs (hier: per Rundschreiben an die jeweiligen Wohnungseigentümer sowie per Zettel hinter die Windschutzscheibe) mit der Behauptung, es behindere ein Fahrt- und Wegerecht stellt kein sozialwidriges Verhalten i.S.v. § 240 Abs. 2 StGB dar. Dies gilt unabhängig davon, ob das Recht besteht oder nicht.*)

3. Das Anfassen eines PKW oder das Anbringen eines Zettels unter dem Scheibenwischer stellt keine Besitzstörung i.S.v. § 858 Abs. 1 BGB dar (Abgrenzung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.1996 - 2 U 164/95).*)

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IBRRS 2019, 1468
NachbarrechtNachbarrecht
Was zu Zeiten der DDR rechtens war, ist es auch heute noch!

BGH, Urteil vom 12.04.2019 - V ZR 51/18

Wurde ein Grundstück zu Zeiten der DDR überbaut, so hat der Eigentümer dieses Grundstücks nur dann einen Anspruch auf Duldung der Beseitigung des Überbaus, wenn er auch zu Zeiten der DDR einen solchen Anspruch gehabt hätte.

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IBRRS 2019, 1460
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte erlöschen nicht allein durch nachträgliche Erschließung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2019 - 3 Wx 84/18

1. Eine Zwischenverfügung ist inhaltlich unzulässig, wenn der Antragsteller im Laufe des Verfahrens auf Grundbuchberichtigung gem. § 22 GBO ernsthaft und endgültig zu erkennen gegeben hat, dass er nicht gewillt war, die vom Grundbuchamt geforderte Löschungsbewilligung beizubringen (hier, weil die in Form eines Geh- und Fahrrechts sowie Leitungsrechts eingetragene Grunddienstbarkeit u. a. wegen Erschließung durch die örtliche Straße dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht mehr zum Vorteil gereiche und deshalb erloschen sei).*)

2. Das Grundbuchamt darf im Wege der Zwischenverfügung eine von ihm für notwendig erachtete Berichtigungsbewilligung - hier in Form der Löschungsbewilligung - nicht verlangen, wenn der Berichtigungsantrag darauf gestützt ist, dass der Unrichtigkeitsnachweis geführt sei; das Grundbuchamt hat den Berichtigungsantrag vielmehr sofort zurückzuweisen.*)

3. Das Erlöschen einer in Gestalt eines Geh- und Fahrrechts sowie Leitungsrechts eingetragenen Grunddienstbarkeit kann (abgesehen von dem hier nicht in der Form des § 29 GBO erbrachten Nachweis) nicht deshalb angenommen werden, weil sie wegen nachträglicher Erschließung durch die örtliche Straße dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht mehr zum Vorteil gereiche, solange das alle üblichen Leitungen erfassende Leitungsrecht die Vorteilhaftigkeit der Grunddienstbarkeit für die herrschenden Grundstücke nach wie vor nahe legt (u. a. mit Blick auf künftig für Internetverbindungen erforderlich werdende Glasfaserkabel).*)

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IBRRS 2019, 1379
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Welche Ansprüche hat der weichende Ehegatte bei Teilungsversteigerung?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.02.2019 - 13 UF 107/17

1. Ersteigert ein Ehegatte das bis dahin gemeinsame Grundstück der Ehegatten, so kann er dem weichenden Ehegatten wegen der Zahlung des hälftigen Betrags einer in das geringste Gebot fallenden, nicht mehr valutierten Grundschuld nach § 242 BGB nicht mehr sein Wahlrecht entgegenhalten, nach Rückübertragung und Teilung der Grundschulden als Ersteher nach seiner Wahl Zahlung auf die (Teil-)Grundschulden des Ehegatten oder Duldung der Zwangsvollstreckung (nur) in das erstandene Grundstück zu schulden, wenn er dieses bereits weiterveräußert hat (Fortführung BGH, Urteil vom 20.10.2010 - XII ZR 11/08 - IBRRS 2010, 4755).

2. Eine vom Ersteher erbetene Mitwirkung des weichenden Ehegatten an der Löschung der Grundschuld im Rahmen einer Weiterveräußerung mit der Maßgabe der Hinterlegung des dem weichenden Ehegatten zustehenden Betrages steht dessen Zahlungsverlangen nicht nach § 242 BGB entgegen.

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IBRRS 2019, 1375
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Anscheinsbeweis für verwerfliche Gesinnung bei Grundstücksverkauf!

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.03.2019 - 5 U 56/18

1. Aus dem groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann auch dann auf die verwerfliche Gesinnung des Verkäufers geschlossen werden, wenn der Käufer zwar Kaufmann ist, aber das Grundstück für einen gewerblichen Zweck kauft, der keinen unmittelbaren Bezug zur gewerblichen Tätigkeit der von ihm geführten Firmen aufweist.

2. Die Ursächlichkeit einer Täuschung für die Abgabe einer Willenserklärung kann in der Regel nicht im Wege eines Anscheinsbeweises festgestellt werden, weil der Anscheinsbeweis einen typischen Geschehensablauf voraussetzt, die einem Vertragsschluss zugrundeliegende Willensentschließung jedoch von den individuellen Umständen des Einzelfalles abhängig ist.

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IBRRS 2019, 1357
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gebühr für Grundbuchauszug: Keine „notwendigen“ Zwangsvollstreckungskosten!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.01.2019 - 5 W 4/19

1. Entscheidet sich der Verfahrensbevollmächtigte des Gläubigers dafür, von ihm verauslagte Gerichtskosten für die Beantragung eines Grundbuchauszuges als Teil seiner Besteuerungsgrundlage zu erfassen, obschon auch eine Behandlung als durchlaufende Posten möglich gewesen wäre, so sind die durch den Anfall von Umsatzsteuer entstehenden Mehrkosten keine dem Schuldner zur Last fallenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung.*)

2. Im Verfahren zur Eintragung einer Zwangshypothek muss der Gläubiger zumindest glaubhaft machen, dass notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO angefallen sind. Fehlt es daran, liegt ein Vollstreckungsmangel vor, und der Vollzug des Antrags ist insoweit ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2019, 4218
ImmobilienImmobilien
Wann verjähren die Ansprüche wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage?

OLG München, Beschluss vom 13.11.2018 - 8 U 1051/18

1. Kein „ewiges Rücktrittsrecht“ nach § 313 Abs. 3 BGB.*)

2. Auch wenn das Rücktrittsrecht aus § 313 Abs. 3 BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage als Gestaltungsrecht grundsätzlich keiner Verjährung unterliegt, sind bei dessen Ausübung in analoger Anwendung des § 218 Abs. 1 BGB die Fristen der §§ 195 ff. BGB zu beachten. Es spricht nichts dafür, dass der Gesetzgeber auch im Fall des § 313 Abs. 3 BGB ein sog. ewiges Rücktrittsrecht konstituieren wollte.*)

3. Durch die Geltendmachung eines Anspruchs auf Vertragsanpassung gemäß § 313 Abs. 1 BGB wird die Verjährungsfrist für das Rücktrittsrecht nach § 313 Abs. 3 BGB nicht gem. § 213 BGB gehemmt.*)

4. Die durch eine Grundlagenstörung benachteiligte Partei kann ihren Anspruch auf Rücktritt verwirken, wenn sie den Vertrag gleichwohl zu unveränderten Bedingungen fortsetzt bzw. daran festhält und so den Eindruck erweckt, dass sie von ihrem Recht aus § 313 Abs. 3 BGB keinen Gebrauch machen will.*)

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IBRRS 2019, 0972
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vergrößerung einer Wohnung stellt keine Mo­dernisierungs­maßnahme dar

LG Berlin, Beschluss vom 20.12.2018 - 64 S 37/18

1. Wenn die Mietsache so verändert wird, dass etwas völlig Neues entsteht, also ihr Charakter durch weitreichende Ein- und Umbauten grundlegend verändert wird, liegt keine Modernisierung vor.

2. Die Vergrößerung einer Dreizimmerwohnung auf eine Vierzimmerwohnung und die damit einhergehende Grundrissänderung stellen eine grundlegende Umgestaltungsmaßnahme dar, die nicht als nachhaltige Erhöhung des Wohnwerts der Mietsache erfasst werden kann.

3. Die Vergrößerung einer bereits bestehenden Wohnung stellt keine Schaffung neuen Wohnraums dar.

4. Der Anbau eines Balkons stellt grundsätzlich eine Modernisierungsmaßnahme dar, die zu einer Wohnwertverbesserung gemäß § 555b Nr. 4 BGB führt.

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IBRRS 2019, 1266
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigentumswohnungsverkauf: Ist Zustimmung widerruflich?

BGH, Beschluss vom 06.12.2018 - V ZB 134/17

Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.*)

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IBRRS 2019, 1230
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrisiko liegt beim Gebäudekäufer!

OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2019 - 22 U 104/18

Der Käufer eines Grundstücks kann nicht auf das ungekündigte Bestehen einer auf ihn im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs nach § 95 VVG übergehenden Gebäudeversicherung vertrauen. Den Verkäufer trifft daher grundsätzlich keine Rechtspflicht, den Käufer ungefragt über die vom Versicherer erklärte Kündigung eines bei Vertragsschluss bestehenden Gebäudeversicherungsvertrags aufzuklären, die eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach Übergabe des Kaufgegenstandes bewirkt (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 02.06.2016 - VII ZR 107/15, IBRRS 2016, 1688).

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IBRRS 2019, 1173
ImmobilienImmobilien
Saniertes Betriebsgrundstück: Wie erfolgt bodenschutzrechtlicher Wertausgleich?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2019 - 10 S 1252/16

1. Gegenstand des bodenschutzrechtlichen Wertausgleichsanspruchs nach § 25 BBodSchG ist ein Grundstück im Sinne des Grundbuchrechts.*)

2. Besteht ein ehemaliges Betriebsgrundstück aus mehreren Buchgrundstücken, die alle dem gleichen Eigentümer gehören, so können nur solche Buchgrundstücke, die von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme betroffen sind, zum Gegenstand des Wertausgleichsanspruchs gemacht werden.*)

3. Eine bloß mittelbare Wertsteigerung von Buchgrundstücken des ehemaligen Betriebsgeländes, die sich allein dadurch ergibt, dass infolge der Sanierung anderer Buchgrundstücke eine gegenüber einer separaten Veräußerung der einzelnen Grundstücke lukrativere Vermarktung der Gesamtfläche möglich geworden ist, reicht für eine Einbeziehung der von der Sanierung nicht betroffenen Grundstücke in den Wertausgleich nicht aus.*)

4. Aus Gründen der inhaltlichen Bestimmtheit ist eine Heranziehung zum Wertausgleich für mehrere Buchgrundstücke in nur einem Festsetzungsbescheid nur dann zulässig, wenn aus dem Bescheid selbst heraus auch für Dritte ausdrücklich und unmissverständlich hervorgeht, welcher einzelne Betrag für welches Buchgrundstück festgesetzt worden ist.*)

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IBRRS 2019, 1067
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wohnungsrecht kann auch für derzeitigen Eigentümer eingetragen werden!

KG, Beschluss vom 08.01.2019 - 1 W 344/18

1. Ein Wohnungsrecht kann auch zu Gunsten des derzeitigen Eigentümers eingetragen werden.*)

2. Dies gilt auch, wenn gleichzeitig und gleichrangig ein weiteres Wohnungsrecht für einen Dritten eingetragen werden soll (Fortführung von Senat, Beschluss vom 24.09.2013 - 1 W 379/12, IBRRS 2013, 4704 = IMRRS 2013, 2166; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 11.12.1984 - 1 W 5128/83).*)

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IBRRS 2019, 0946
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GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Mit Insolvenzeröffnung ist nur noch Insolvenzverwalter beschwerdebefugt!

OLG München, Beschluss vom 28.02.2019 - 34 Wx 325/18

1. Gegen die Entscheidung des Grundbuchamts, mit dem der Antrag auf rechtsändernde Eintragung zurückgewiesen wurde, kann auch noch nach Ablauf mehrerer Jahre Beschwerde eingelegt werden.*)

2. Wurde nach Antragszurückweisung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers eröffnet, so kann zwar noch der Begünstigte Beschwerde gegen die Entscheidung des Grundbuchamts einlegen, aber nicht mehr der Besteller, dessen Beschwerdebefugnis mit der sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist.*)

3. Mit der rechtmäßigen Zurückweisung eines Eintragungsantrags, dessen Vollzug von der - nicht geleisteten - Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht worden war, endet die Schutzwirkung des § 878 BGB; im Falle einer nachträglichen Verfügungsbeschränkung des Bestellers kann deshalb eine vom Begünstigten eingelegte Beschwerde nicht mehr wegen neuer Tatsachen zum Vollzug des Antrags führen (Anschluss an BGHZ 136, 87).*)

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IBRRS 2019, 1063
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GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtsfähigkeit nachträglich anerkannt: Sicherungshypothek bleibt!

KG, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 W 56/19

Ist für die namentlich bezeichneten Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft im Jahr 2002 aufgrund des notariellen Schuldanerkenntnisses eines Wohnungseigentümers eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen worden, hat die nachfolgende Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft an der rechtlichen Zuordnung der Sicherungshypothek nichts geändert. Eine Unrichtigkeit des Grundbuchs kann in diesem Fall auch nicht durch einen im Jahr 2018 erfolgten Nachtragsvermerk gem. § 44 a BeurkG, wonach Gläubigerin der Forderung die Wohnungseigentümergemeinschaft sein soll, nachgewiesen werden. (Fortsetzung von Senat, Beschluss vom 11.10.2013 - 1 W 195-196/13 = IBRRS 2014, 0900 = IMRRS 2014, 0429).*)

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IBRRS 2019, 1077
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NachbarrechtNachbarrecht
Zurückschneiden herüberhängender Äste verjährt in drei Jahren!

BGH, Urteil vom 22.02.2019 - V ZR 136/18

Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste aus § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 NRG-BW unverjährbar. Er unterliegt vielmehr der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB.*)

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IBRRS 2019, 1062
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragungsantrag ist Notarsache!

KG, Beschluss vom 26.02.2019 - 1 W 146/18

1. Wird der Vollzug einer Pfandfreigabe bewilligt, "wenn und soweit der grundbuchliche Vollzug gemäß § 15 GBO beantragt ist", ist anzunehmen, dass die Erklärung nur Wirkung haben soll, wenn der sie beglaubigende Notar den Eintragungsantrag stellt.*)

2. Ist eine Vollmacht durch einen Vertragsschluss aufschiebend bedingt, kann sie im Grundbuchverfahren keine Verwendung finden, wenn unter Beachtung der BGH-Rechtsprechung zu § 147 Abs. 2, § 308 Nr. 1 BGB nicht auszuschließen ist, dass die Vertragsannahme erst nach dem Erlöschen des Angebots erklärt wurde.*)

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IBRRS 2019, 0934
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ImmobilienImmobilien
Feuchte Keller in alten Bestandsgebäuden sind nicht immer ein Mangel!

LG Berlin, Urteil vom 06.02.2019 - 21 O 167/18

Die vorhandene Feuchtigkeit des Kellers stellt für sich genommen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB dar. Denn bei älteren Wohnhäusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, stellt nicht schon jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel dar.

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IBRRS 2019, 0945
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bewertung von faktischem Bauland im Außenbereich

OLG München, Beschluss vom 12.09.2018 - 34 Wx 283/18 Kost

Zur Bewertung eines im Außenbereich liegenden, tatsächlich bebauten und zu Wohnzwecken baulich genutzten Grundstücks (sog. "faktisches Bauland") unter Heranziehung der Bodenrichtwerte für Bauland.*)

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IBRRS 2019, 0998
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer durch Täuschung nicht fällige Zahlung erlangt, muss diese rückerstatten

KG, Urteil vom 12.03.2019 - 21 U 72/18

1. Veranlasst der Gläubiger eines vertraglichen Anspruchs seinen Vertragspartner durch Täuschung oder Zwang zu einer Zahlung, die sich zwar aus dem Vertrag ergibt, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig war, ist er seinem Vertragspartner im Wege des Schadensersatzes aus § 282 BGB zur Rückerstattung verpflichtet.*)

2. § 813 Abs. 2 BGB steht diesem Schadensersatzanspruch weder in direkter noch in analoger Anwendung entgegen.*)

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IBRRS 2019, 0943
ImmobilienImmobilien
Zwangshypothek in Bezug auf eine erteilte Vollstreckungsklausel

OLG München, Beschluss vom 04.10.2018 - 34 Wx 240/18

Eine Zwangshypothek, die auf der Grundlage einer in der Bundesrepublik Deutschland als Vollstreckungsstaat in Bezug auf einen ausländischen Titel erteilten Vollstreckungsklausel eingetragen wurde, ist nicht wegen (angeblich) fehlenden Vollstreckungstitels nichtig, wenn die im Exequaturverfahren vorgelegte ausländische Vollstreckbarkeitsbestätigung im Eintragungszeitpunkt durch eine im Herkunftsstaat ergangene Entscheidung aufgehoben war.*)

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IBRRS 2019, 1032
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht: Ausschluss der Abwendung einer Entschädigung nicht möglich!

BGH, Urteil vom 13.11.2018 - V ZR 33/18

Eine in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendete Klausel, wonach die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 27 Abs. 3 ErbbauRG schuldrechtlich oder als Inhalt des Erbbaurechts ausgeschlossen ist, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Erbbaurechts und ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel unwirksam. Das gilt auch dann, wenn in dem Erbbaurechtsvertrag die Entschädigung, die der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf zu leisten hat, auf zwei Drittel des Verkehrswerts des Bauwerks begrenzt wird.*)

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IBRRS 2019, 1015
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 23.11.2018 - V ZR 33/18

Eine in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendete Klausel, wonach die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 27 Abs. 3 ErbbauRG schuldrechtlich oder als Inhalt des Erbbaurechts ausgeschlossen ist, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Erbbaurechts und ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel unwirksam. Das gilt auch dann, wenn in dem Erbbaurechtsvertrag die Entschädigung, die der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf zu leisten hat, auf zwei Drittel des Verkehrswerts des Bauwerks begrenzt wird. (Rn. 15)*)

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IBRRS 2019, 0940
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nach einem Hinweis muss alsbald auch entschieden werden!

OLG München, Beschluss vom 18.03.2019 - 34 Wx 120/19

Liegen die Voraussetzungen der Zwischenverfügung nicht vor, da das Hindernis nicht mit rückwirkender Kraft beseitigt werden kann, kann es das Gebot des rechtlichen Gehörs erfordern, zumindest einen Hinweis zu erteilen. Allerdings darf ein Hinweis nicht Auftakt zu einem längeren Meinungsaustausch sein. Vielmehr muss das Grundbuchamt nach Erteilung eines Hinweises eine nach Lage des Einzelfalles angemessene Zeit abwarten und nach deren Ablauf in der Sache entscheiden.*)

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IBRRS 2019, 0997
ImmobilienImmobilien
Keine Kautionsdarlehen nach SGB XII für Luxuswohnung

LSG Sachsen, Beschluss vom 27.08.2018 - L 7 AS 705/18 B ER

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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