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Sachgebiet: Immobilien

5153 Entscheidungen insgesamt




IBRRS 2000, 0908
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ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 07.07.1989 - V ZR 21/88

»Für einen Anspruch nach § 463 S. 2 BGB braucht der Käufer nicht darzulegen und zu beweisen, durch die arglistige Täuschung in einen Irrtum versetzt worden zu sein.«

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IBRRS 2000, 0907
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 19.09.1989 - XI ZR 10/89

»Vereinbarungen, die lediglich zur Vorbereitung eines angestrebten Vertrages über den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstückes geschlossen werden, bedürfen grundsätzlich auch dann nicht in entsprechender Anwendung des § 313 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung, wenn sich aus ihnen ein wirtschaftlicher Druck ergeben kann, das Grundstücksgeschäft auch tatsächlich einzugehen. Ausnahmsweise kann jedoch im Hinblick auf den Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB ein Vertrag eines Anlagevermittlers mit einem Anleger formbedürftig sein, wenn dieser Vertrag seinem wirtschaftlichen Sinn nach darauf gerichtet ist, den Beitritt des Anlegers zu einem Bauherrenmodell vorzubereiten, und der Anleger darin verpflichtet wird, unabhängig von dem Zustandekommen des angestrebten Geschäfts dem Anlagevermittler ein Entgelt zu zahlen, das wegen seiner Höhe ganz oder zumindest weit überwiegend nur als vorweggenommene Vermittlungsprovision verstanden werden kann.«

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IBRRS 2000, 0897
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann verjähren Prospekthaftungsansprüche?

BGH, Urteil vom 18.12.2000 - II ZR 84/99

Prospekthaftungsansprüche, die sich aus dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ergeben, verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber drei Jahre nach dem Erwerb des Anteils.

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IBRRS 2000, 0892
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ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 27.10.2000 - V ZR 172/99

Der Rücktritt des Käufers von einem Kaufvertrag über ein als Bauerwartungsland verkauftes Grundstück wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Käufer zur Verwirklichung des mit dem Verkäufer verabredeten Bauvorhabens auf die Planungsentscheidung Einfluß nimmt und das Grundstück hierdurch nicht in derselben Weise erschlossen wird wie die anderen Grundstücke des Planungsgebiets.

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IBRRS 2000, 0889
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ImmobilienImmobilien
Immobilienanlagen

BGH, Urteil vom 17.10.2000 - X ZR 169/99

Dem Käufer eines Grundstücks, der auf Grund eines Zweitgutachtens erkannt hatte, daß ein vom Verkäufer eingeholtes erstes Verkehrswertgutachten möglicherweise unrichtig ist, steht ein Schadensersatzanspruch gegen den Erstgutachter nicht zu.

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IBRRS 2000, 0880
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 05.10.2000 - I ZR 210/98

1. Wegen der Besonderheiten des Immobilienmarktes besteht zwischen bundesweit tätigen Anbietern von Immobilien nicht ohne weiteres ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

2. Eine Werbung für eine Immobilie, in der nur der m2-Preis, nicht auch der Endpreis, angegeben ist, oder die zwar die Endpreisangabe enthält, aber den m2-Preis blickfangmäßig hervorhebt, verstößt gegen die Preisangabenverordnung. Sie ist jedoch grundsätzlich nicht geeignet, den Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt wesentlich zu beeinträchtigen.

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IBRRS 2000, 0878
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 13.10.2000 - V ZR 430/99

Die Tatsache, daß eine im Gewerbegebiet gelegene Eigentumswohnung nur von einem bestimmten Personenkreis benutzt werden darf, kann einen Sachmangel begründen.

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IBRRS 2000, 0877
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 207/99

Fehlt der gekauften Sache bei Gefahrübergang eine zugesicherte Eigenschaft, entfällt der Anspruch des Käufers auf Minderung nicht dadurch, daß der Sache bis zum Vollzug der Minderung die zugesicherte Eigenschaft zuwächst.

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IBRRS 2000, 0870
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Formularmäßige Vereinbarung von Nutzungszinsen beim Grundstückskauf

BGH, Urteil vom 26.05.2000 - V ZR 49/99

Die Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Erwerber eines Grundstücks nach Besitzübergang bis zur Fälligkeit des Kaufpreises Nutzungszinsen zahlen muß, ist nicht ungewöhnlich im Sinne des § 3 AGBG.

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IBRRS 2000, 0869
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Arglistige Täuschung über Altlasten

BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 285/99

1. Sind dem Verkäufer eines Grundstücks Altlasten bekannt, so genügt er seiner Aufklärungspflicht nicht dadurch, daß er dem Käufer von einem bloßen Altlastenverdacht Mitteilung macht. Infolgedessen besteht die Offenbarungspflicht fort, wenn dem Käufer Umstände bekannt sind oder durch eine Besichtigung hätten bekannt werden können, aus denen sich ein Altlastenverdacht ergibt.

2. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Verkäufer den Käufer über offenbarungspflichtige Umstände nicht aufgeklärt hat, trifft den Käufer. Dieser muß allerdings nicht alle theoretisch denkbaren Möglichkeiten einer Aufklärung ausräumen. Vielmehr genügt er seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Verkäufer vorzutragende konkrete, d.h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifizierte, Aufklärung widerlegt.

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IBRRS 2000, 0856
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben

BGH, Urteil vom 29.05.2000 - II ZR 280/98

Es handelt sich um einen rechtlich relevanten Prospektmangel, wenn der Anleger aus dem Prospekt über die Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft nicht ersehen kann, daß das von ihm aufgebrachte Kapital zu wesentlichen Teilen an den Initiator zurückfließt und für die beworbene Investition nicht zur Verfügung steht. Das gilt erst recht, wenn sich vor Prospektherausgabe die Marktverhältnisse derart geändert haben, daß mit der zeitgerechten Umsetzung des Projekts nicht gerechnet werden kann und deswegen Investitionsmittel für die Honorierung von Funktionsträgern verwendet werden müssen.*)

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IBRRS 2000, 0855
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank

BGH, Urteil vom 27.06.2000 - XI ZR 174/99

1. Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Immobilienfondsanteilen.*)

2. Solange ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß mangels Kündigung des Beitritts zu einer Immobilienfonds GbR gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann, kann er nach den Regeln über verbundene Geschäfte (§ 9 Abs. 3, 4 VerbrKrG) auch für den Darlehensvertrag, der zur Finanzierung der Fondsanteile geschlossen wurde, keine Wirkungen entfalten.*)

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IBRRS 2000, 0848
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

BGH, Urteil vom 15.06.2000 - III ZR 305/98

Zur Haftung für Fehler einer von einer Unternehmensgruppe ausgearbeiteten Immobilienberechnung, die Grundlage für eine Entscheidung ihrer Kunden war, Wohnungseigentum zu erwerben und den Kaufpreis und die mit dem Erwerb weiter verbundenen Kosten voll durch Kreditaufnahme zu finanzieren.*)

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IBRRS 2000, 0839
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 07.04.2000 - V ZR 83/99

Werden mehrere Grundstückskaufverträge als einheitliches Geschäft abgeschlossen, ohne daß die Verknüpfung der einzelnen Verträge beurkundet wird, tritt die Heilung des Formmangels erst ein, wenn der Erwerber hinsichtlich aller Verkaufsflächen als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden ist.

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IBRRS 2000, 0827
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn

BGH, Urteil vom 17.12.1999 - V ZR 144/98

Der bloße Umstand, daß der Eigentümer sein Grundstück nicht nutzt, führt auch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nicht dazu, daß er die Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn dulden muß.*)

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IBRRS 2000, 0820
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auslegung einer Gewährübernahme in einem Grundstückskaufvertrag

BGH, Urteil vom 17.09.1999 - V ZR 220/98

1. Die Erklärung des Verkäufers eines Grundstücks, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen, kann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht anders denn als Zusicherung i.S. des § 459 Abs. 2 BGB verstanden werden.*)

2. Dies bezieht sich auch auf die konkrete Nutzung eines Gebäudes (hier: zu Wohnzwecken ausgebauter Spitzboden und Keller).*)

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IBRRS 2000, 0798
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Arglistiges Verschweigen von Altlasten

BGH, Urteil vom 01.10.1999 - V ZR 218/98

Das Liegenschaftsamt einer kommunalen Selbstverwaltungskörperschaft ist als Verkäufer eines Grundstücks selbst auf die gezielte Frage nach Altlasten ohne dahingehende Anhaltspunkte nicht verpflichtet, sämtliche die Nachbargrundstücke betreffenden Akten auf - bis zu 30 Jahre zurückliegende - Hinweise auf eine mögliche Kontamination des Vertragsobjekts durchzusehen.

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IBRRS 2000, 0791
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 19.11.1999 - V ZR 321/98

Ist in einem Grundstück eine Fernwärmeleitung verlegt, für die eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Energieversorgungsunternehmens besteht, bedeutet dies einen Rechtsmangel und keinen Sachmangel.*)

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IBRRS 2000, 0777
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nicht nur geringfügige Änderung der berechneten Wohnfläche

BGH, Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 398/98

Vereinbaren die Parteien in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, daß geringfügige Änderungen der berechneten Wohnfläche nicht zu einer Ermäßigung oder Erhöhung des Kaufpreises berechtigen sollen, und ergibt sich bei der endgültigen Berechnung eine deutliche Abweichung nach unten (hier: statt 102,5 qm nur 90,48 qm), so ergibt die Auslegung der Vertragsbestimmung, daß die dann berechtigte Herabsetzung des Kaufpreises nicht um einen "Geringfügigkeitszuschlag" von 3 % gekürzt werden darf.*)

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IBRRS 2000, 0759
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 02.07.1999 - V ZR 167/98

Rückabwicklung eines formungültigen Grundstückskaufvertrages

Die Rückforderung des Grundstückskaufpreises ist nicht bereits deswegen ausgeschlossen, weil die fehlgeschlagene Erwartung hinsichtlich einer bestimmten Bebaubarkeit des Grundstücks und der damit einhergehenden Finanzierungsmöglichkeit zum Anlaß genommen wurde, sich von dem formungültigen Vertrag loszusagen.

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IBRRS 2000, 0758
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 22.07.1999 - III ZR 198/98

Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem Öltank in das Erdreich eindringendes Heizöl

1. a) Zum Schadensersatz nach § 22 Abs. 2 WHG verpflichtet ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Emission Inhaber der Anlage war. Läßt sich bei einem Inhaberwechsel nicht feststellen, in wessen Verfügungszeit die Emission fällt, fehlt es an einer Haftungsgrundlage. Der frühere und der spätere Inhaber haften jedoch als Gesamtschuldner, wenn sowohl vor als auch nach dem Inhaberwechsel Emissionen aus der Anlage erfolgt sind, die zumindest im Zusammenwirken geeignet waren, einen bestimmten Schaden herbeizuführen, und lediglich unaufklärbar bleibt, welche der Einwirkungen den Schaden tatsächlich herbeigeführt hat (Fortführung von BGHZ 57, 257).

b) Der Vermieter oder Verpächter eines Hausgrundstücks ist grundsätzlich nicht Inhaber der Öltankanlage des Hauses.

c) Zum Umfang der Schadensersatzpflicht bei der Kontaminierung eines Nachbargrundstücks mit Öl.

2. Sofern Schadstoffe aus einer Anlage im Sinne des § 22 Abs. 2 WHG austreten und mit dem Grundwasser in das Erdreich des Nachbargrundstücks gelangen, scheidet ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Subsidiarität im Verhältnis zu § 22 Abs. 2 WHG aus.

3. Beseitigt der Eigentümer eines Grundstücks dort mit dem Grundwasser vom Nachbargrundstück eingedrungene Ölverunreinigungen, so kann ihm gegen den Störer ein Anspruch auf Aufwendungsersatz oder auf Bereicherungsausgleich zustehen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 1. Dezember 1995 - V ZR 9/94 - NJW 1996, 845).

4. Überträgt der Eigentümer eines verpachteten Hotels die Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten dem Pächter, so verbleibt ihm grundsätzlich eine Überwachungspflicht. Ohne besonderen Anhalt muß er jedoch nicht alle Einzelheiten in der Sicherung gefährlicher Anlagen kontrollieren (hier: Überprüfung des Einfüllschachts der Öltankanlage auf Spuren von Ölunfällen oder auf Leckstellen).

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IBRRS 2000, 0754
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 02.07.1999 - V ZR 135/98

Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung über die Bebauung eines angrenzenden Grundstücks

Eine vergleichsweise getroffene Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, der Bebauung eines angrenzenden Grundstücks nicht weiter entgegenzutreten, ist nicht deshalb sittenwidrig, weil die hierfür vom Bauwilligen zu erbringende Zahlung weit über die Minderung des Wertes des beeinträchtigten Grundstücks hinausgeht.

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IBRRS 2000, 0741
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 26.03.1999 - V ZR 364/97

Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Käufers

Die Aufwendungen eines Käufers sind unter dem Gesichtspunkt der Rentabilitätsvermutung auch dann erstattungsfähig, wenn sie zu einem Zeitpunkt getätigt wurden, in dem der durch einen vollmachtlosen Vertreter geschlossene Vertrag noch schwebend unwirksam war, sofern später die Genehmigung erteilt worden ist (Abgrenzung zu BGH, NJW 1993, 2527).

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IBRRS 2000, 0728
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 20.11.1998 - V ZR 17/98

Fälligkeit der Hinterlegung des Kaufpreises bei einem nach der GrundstücksverkehrsVO genehmigungsbedürftigen Grundstückskaufvertrag

Haben die Parteien eines Grundstückskaufvertrages in Kenntnis der Genehmigungsbedürftigkeit (hier: nach der Grundstücksverkehrsverordnung) für die Hinterlegung des Kaufpreises nicht die Erteilung der Genehmigung, sondern eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt schon darin deutlich zum Ausdruck, daß die Fälligkeit der Hinterlegung nicht von der Erteilung der Genehmigung abhängen, sondern gegebenenfalls schon während des Schwebezustandes eintreten sollte.

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IBRRS 2000, 0702
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 93/97

Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden

Die Schriftform des § 126 BGB erfordert keine körperliche Verbindung der Vertragsurkunde mit der ihr beigefügten Anlage, auf die in der Urkunde verwiesen wird, wenn sich die Einheit von Urkunde und Anlage aus der Verweisung sowie den Unterschriften der Vertragspartner auch auf jedem Blatt der Anlage zweifelsfrei ergibt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. September 1997 - XII ZR 234/95, BGHZ 136, 357).

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IBRRS 2000, 0693
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 27.10.1998 - X ZR 92/96

Bemessung des Schadens bei unrichtiger Bewertung von Grundstücken

Bei der Feststellung, ob ein Schaden entstanden ist, ist der Wert von Grundpfandrechten nicht nach einem geschätzten Verkehrswert der haftenden Grundstücke, sondern danach zu bemessen, welche Möglichkeiten der Verwertung bestehen und inwieweit dabei tatsächlich ein Erlös zu erwarten ist.

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IBRRS 2000, 0674
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 24.07.1998 - V ZR 140/97

Der Bürgermeister einer Gemeinde konnte, ohne daß es hierzu einer besonderen Ermächtigung in der Kommunalverfassung der ehemaligen DDR bedurfte, Vollmacht zum Abschluß von Verträgen im privaten Rechtsverkehr erteilen.*)

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IBRRS 2000, 0654
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.07.1998 - V ZR 191/97

Umfang der Beurkundungspflicht bei Veräußerung eines Grundstücks mit bereits vorhandener Baugenehmigungsplanung

Werden in einem Grundstückskaufvertrag auch die Rechte an der bereits vorhandenen Baugenehmigungsplanung übertragen, müssen die entsprechenden Unterlagen nicht mit beurkundet werden.

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IBRRS 2000, 0649
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 19.03.1998 - IX ZR 242/97

1. a) Haben die Parteien eines Kaufvertrages die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto vereinbart, entsteht mit Eingang des Geldes auf diesem Konto ein öffentlich-rechtlicher, abtretbarer Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar.

b) Der Auszahlungsanspruch gegen den Notar kann, solange die Kaufpreisforderung nicht erloschen ist, nur zusammen mit dieser abgetreten werden.

2. a) Die Sicherungsabtretung einer Forderung gehört zu den von § 12 Abs. 1 GesO erfaßten Rechten.

b) Wurde dem Käufer eine Vormerkung bindend bewilligt, bevor der Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens bei Gericht einging, steht dem Verwalter kein Wahlrecht mehr zu, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht.

c) § 15 Satz 2 KO ist in der Gesamtvollstreckung entsprechend anzuwenden, wenn sich der Erwerb des materiellen Rechts nach den Vorschriften des BGB richtet.

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IBRRS 2000, 0639
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 18.12.1997 - VII ZR 155/96

Nach der DDR-Kommunalverfassung waren rechtsgeschäftliche Erklärungen, die der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde abgab, regelmäßig auch dann für die Gemeinde verbindlich, wenn entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht vorlagen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 17. April 1997 - III ZR 98/96).*)

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IBRRS 2000, 0627
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 27.06.1997 - V ZR 197/96

Vornahme notwendiger Schutzvorkehrungen gegen drohenden Stützverlust; Umfang des Schadensersatzanspruchs

Die notwendigen Schutzvorkehrungen gegen einen drohenden Stützverlust (§ 909 BGB) muß der Vertiefende auf seinem eigenen Grundstück vornehmen. Er darf dazu grundsätzlich nicht in das Eigentum des Nachbargrundstücks eingreifen.

Hat der vertiefende Nachbar auf dem Nachbargrundstück zur Unterfangung von Gebäuden Beton eingebracht, kann dessen Eigentümer die dadurch bedingte Wertminderung als Schadensersatz beanspruchen, ohne daß es darauf ankommt, ob er das Grundstück verkauft oder eine Absicht hierzu hat. Es kommt auch nicht darauf an, ob und wann er sein Grundstück neu bebauen will und dann u.U. zur Beseitigung des Betoneintrags gezwungen sein wird.

Der Umfang eines Schadensersatzanspruchs nach § 22 Abs. 4 i.V.m. § 17 Satz 1 NRG NRW richtet sich nach §§ 249 f BGB.

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IBRRS 2000, 0622
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 152/96

Beachtlichkeit von Zahlungsbestimmungen des Drittschuldners

Ein Drittschuldner, der gemäß einer kaufvertraglichen Abrede den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zur Ablösung von Pfandrechten an dem gekauften Grundstück oder Wohnungseigentum zahlt, kann dies im Rahmen der treuhänderischen Zweckbindung der Kaufpreisforderung einem Pfändungsgläubiger entgegenhalten. Das gilt nicht für eine einseitige Zweckbestimmung der Kaufpreiszahlung.

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IBRRS 2000, 0618
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 19.12.1997 - V ZR 112/96

Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und über die Kostendeckung der Erträge

Zum Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und im Falle der unzutreffenden Angabe des Verkäufers, die Mieterträge und Steuerersparnisse machten die laufenden Unkosten der Finanzierung wett (im Anschluß an Senatsurt. v. 26. September 1997, V ZR 29/96).

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IBRRS 2000, 0617
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs

BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 65/96

1. Dem im Grundgesetz verankerten Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen. Dies gilt, zumal im Anwaltsprozeß, insbesondere dann, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensgang mit der Würdigung des Sachvortrags durch das Gericht rechnen. In solch einem Fall ergibt sich auch aus der einfachgesetzlichen Regelung des § 139 ZPO keine weitergehende Hinweispflicht.*)

2. Bei einem Schadensersatzanspruch wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft kann der Schädiger dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 BGB entgegenhalten, er habe auf die Auskunft nicht vertrauen dürfen. Der Sinn der konkret erbetenen Auskunft besteht gerade darin, eventuelle Zweifel des Fragenden zu zerstreuen und Gewißheit zu vermitteln. Es widerspräche - von Sonderfällen abgesehen - dem Grundsatz von Treu und Glauben, der in § 254 BGB lediglich eine besondere Ausprägung erhalten hat, den Schädiger deswegen zu entlasten, weil sich der Geschädigte auf die Richtigkeit seiner Angaben verlassen hat.*)

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IBRRS 2000, 0608
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 02.10.1997 - II ZR 249/96

BGB-Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft; Auseinandersetzung der BGB-Gesellschaft

a) Eine (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein.

b) Grundsätzlich können nach Auflösung der Gesellschaft die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche nur noch im Rahmen einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt nicht nur dann, wenn bereits vor der Beendigung der Auseinandersetzung mit Sicherheit feststeht, daß ein Gesellschafter jedenfalls einen bestimmten Betrag verlangen kann oder die gesellschaftliche Treuepflicht verletzt ist, sondern auch dann, wenn sich aus Sinn und Zweck der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen ergibt, daß sie im Falle der Auflösung der Gesellschaft ihre Selbständigkeit behalten sollen.

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IBRRS 2000, 0607
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 31.10.1997 - V ZR 248/96

Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages

Versichert der Verkäufer eines Hausgrundstücks, "daß die aufstehenden Gebäude behördlicherseits genehmigt und abgenommen sind" so liegt darin die Zusicherung einer Eigenschaft, die den aktuellen Ausbauzustand betrifft.

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IBRRS 2000, 0606
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96

Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

a) Die Rückgängigmachung eines Vertrages unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß setzt einen Vermögensschaden voraus.

b) Ein Vermögensschaden tritt nicht automatisch mit der Eingehung des Vertrages ein, sondern bedingt, daß der Vertragsschluß für den Betroffenen unter Berücksichtigung der für die Schadensfeststellung allgemein anerkannten Grundsätze wirtschaftlich nachteilig gewesen ist.

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IBRRS 2000, 0570
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 24.01.1997 - V ZR 294/95

1. Ein Schaden kann grundsätzlich nicht deshalb verneint werden kann, weil zugleich ein anderer Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten besteht, durch dessen Realisierung der vom Schädiger schuldhaft verursachte Vermögensverlust ausgeglichen werden könnte, da andernfalls jeder der Schädiger den Anspruchsteller auf die jeweils andere Ersatzmöglichkeit verweisen könnte. Dem Gläubiger muß es vielmehr freistehen, sich den Schuldner auszuwählen, von dem er Ersatz fordert.*)

2. Der in Anspruch genommene Schädiger kann durch entsprechende Anträge lediglich erreichen, daß er zur Leistung an den Geschädigten nur gegen Abtretung der anderweiten Ansprüche verurteilt werden kann.*)

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IBRRS 2000, 0569
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 24.06.1997 - XI ZR 178/96

Schadensersatzpflicht einer Bank im Rahmen der Verwertung eines Grundstücks; Minderung des Verkaufserlöses durch eine mit dem Käufer vereinbarte Maklerprovision

Betreibt eine Bank die Zwangsversteigerung eines Grundstücks aus einem ihr zustehenden Grundpfandrecht, macht sie sich wegen positiver Verletzung des Sicherungsvertrages gegenüber dem Schuldner schadensersatzpflichtig, wenn sie im Falle eines freihändigen Verkaufs den Kaufpreis durch die Vereinbarung einer Maklerprovision mit dem Käufer mindert.

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IBRRS 2000, 0568
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 20.12.1996 - V ZR 277/95

Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen Unvermögens

1. Auch im Falle (teilweisen) anfänglichen Unvermögens (hier: Eigentum eines Dritten an einer kaufvertraglich geschuldeten Teilfläche) steht dem Käufer grundsätzlich die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) zu, solange die objektive Unmöglichkeit der Erfüllung nicht feststeht. Sein Leistungsverweigerungsrecht dauert jedenfalls zunächst bis zum wirksamen Abschluß eines Deckungskaufs, mit dem er sich die geschuldete Sache beschafft.

2. Haben die Vertragsparteien durch eine vertragliche Regelung

zum Zahlungszeitpunkt und Verzinsung den Anspruch auf sog. Nutzungszinsen abbedungen, ist für eine Anwendung von § 452 BGB kein Raum.

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IBRRS 2000, 0557
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 21.03.1997 - V ZR 217/95

Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Eigentümers wegen Veränderung des Grundstücks

Gestattet der Eigentümer einem Dritten die Benutzung eines Grundstücks zum Betrieb einer Tankstelle durch Abschluß eines Miet- oder Pachtvertrages mit einem Mineralölhandelsunternehmen, verjähren die Ansprüche des Eigentümers gegen das Mineralölhandelsunternehmen wegen Veränderungen des Grundstücks nach § 558 BGB.

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IBRRS 2000, 0556
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 21.03.1997 - V ZR 355/95

Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

Besondere Umstände des Geschäfts können dem Rückschluß von einem besonders groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten entgegenstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Vertragsparteien bei schwieriger Bewertungssituation (hier: Mietwohngrundstücke in den neuen Ländern) zur Bestimmung des Kaufpreises ein Verkehrswertgutachten eingeholt haben, das erkennbar nicht grob unrichtig ist, und der Verkauf durch einen geschäftserfahrenen Konkursverwalter erfolgt.

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IBRRS 2000, 0550
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 28.02.1997 - V ZR 27/96

Sachmängelgewährleistung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen Fehlens eines Hobbyraums

Erklären die Verkäufer, zur Eigentumswohnung gehöre ein Hobbyraum, ist das verkaufte Wohnungseigentum mit einem Rechtsmangel behaftet, wenn dieser Raum zwar tatsächlich benutzbar ist, daran aber weder Sondereigentum noch ein Sondernutzungsrecht besteht.

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IBRRS 2000, 0545
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 24.09.1996 - XI ZR 318/95

Hat eine Bausparkasse die Anwerbung von Kunden einem selbständigen Vermittlungsunternehmen überlassen, so können ihr, wenn ein anderer Makler im Einverständnis mit dem Vermittlungsunternehmen die persönlichen Vertragsverhandlungen mit dem Kunden führt, dessen Erklärungen gemäß § 278 BGB zugerechnet werden.

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IBRRS 2000, 0543
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BGH, Urteil vom 12.07.1996 - V ZR 117/95

Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes hat bereits derjenige, der die für diesen Mangel maßgebenden Tatsachen kennt und sich der Einsicht in die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts bewußt verschließt.

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IBRRS 2000, 0542
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BGH, Urteil vom 14.06.1996 - V ZR 85/95

Wird bei einem Grundstückskaufvertrag ein Vertragseintritt auf der Verkäuferseite erklärt, um den Rangrücktritt der Auflassungsvormerkung des Käufers zu erreichen, kann der Berufung auf den Formmangel dieser Abrede der Arglisteinwand entgegenstehen, wenn sich der Verkäufer, nachdem der Rangrücktritt vollzogen ist, ohne Grund von dieser Vereinbarung lösen will.

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IBRRS 2000, 0536
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BGH, Urteil vom 13.02.1996 - XI ZR 239/94

Ein Gesellschaftsvertrag, der den Zweck einer Grundstücksgesellschaft mit "Verwaltung und Verwertung" beschreibt, einen Verkauf der Gesellschaftsgrundstücke aber nicht bindend festlegt, bedarf nicht der notariellen Beurkundung.

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IBRRS 2000, 0524
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BGH, Urteil vom 20.12.1996 - V ZR 259/95

Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß, dessen Belastung mit einem Ölschaden vom Erstverkäufer arglistig verschwiegen wurde, kann nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles Raum für eine ergänzende Vertragsauslegung dahingehend sein, daß die Parteien des Zweitvertrages die Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegen den Erstverkäufer vereinbart hätten.

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IBRRS 2000, 0516
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BGH, Urteil vom 21.11.1996 - IX ZR 182/95

Haftung des Notars gegenüber Kapitalanlegern; Begriff des Auftraggebers

a) Ist das an Kapitalanleger gerichtete Schreiben eines Notars dahin zu verstehen, bei ihm seien ausreichende Sicherheiten hinterlegt, darf der Empfänger regelmäßig davon ausgehen, daß die Hinterlegung den Anforderungen entspricht, die an ein ordnungsgemäßes notarielles Verwahrungsgeschäft zu stellen sind.

b) Wendet sich ein Notar auf Ersuchen einer Kapitalanlagegesellschaft mit einer Erklärung über hinterlegte Sicherheiten gezielt an potentielle Anleger, um diesen eine Grundlage für bedeutsame Vermögensentscheidungen zu geben, so können auch die Empfänger der Erklärung Auftraggeber im Sinn von § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BNotO sein.

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IBRRS 2000, 0512
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BGH, Urteil vom 25.10.1996 - V ZR 212/95

Zur Minderung des Kaufpreises, wenn von zwei zugesicherten Eigenschaften eines Mietgebäudes die eine vorliegt Mietertrag, die andere aber fehlt bestimmte Wohn- und Nutzfläche.

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