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Sachgebiet: Immobilienanlagen

572 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 0794
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Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08

1. Der Zusatz in einer Widerrufsbelehrung, der Lauf der Widerrufsfrist beginne "frühestens, wenn Ihnen diese Belehrung über ihr Widerrufsrecht ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor Sie die von uns gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrages erhalten haben", widerspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG a.F.*)

2. Wird eine Widerrufsbelehrung mit einer optisch getrennten und vom Verbraucher gesondert zu unterschreibenden Empfangsbestätigung verbunden, verstößt dies nicht gegen § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F.*)

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IBRRS 2009, 0312
Mit Beitrag
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Ansprüche gegen WEG für Ausgleich eines Minus von Mietpool

LG Essen, Urteil vom 06.03.2008 - 10 S 396/07

Dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft und eines hierauf bezogenen Mietpools steht gegenüber den Eigentümern ein Aufwendungsersatzanspruch zu, wenn wegen mangelnder Deckung das Konto des Mietpools ins Minus geraten ist, für welches er gegenüber der kontoführenden Bank als Kontoinhaber haften muss. Im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruchs sind nicht nur aus eigenen Mitteln bestrittene Aufwendungen ersatzfähig, sondern auch solche Aufwendungen aus der Eingehung von Verbindlichkeiten.

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IBRRS 2009, 0173
Mit Beitrag
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Mietpool: Substantiierter Vortrag zu Schadensersatzanspruch?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2008 - 17 U 201/08

Das Vorbringen zu Schadensersatzansprüchen ist zu unsubstantiiert, wenn beispielsweise die Mietpoolabrechnungen für mehrere Jahre nicht vorgelegt, zum Zustand des Objekts im Erwerbsjahr und zur wirtschaftlichen Ertragskraft des Mietpools nicht hinreichend vorgetragen und konkrete, dem Beweis zugängliche Angaben zu den wertbildenden Faktoren für die Frage der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises nicht gemacht werden.

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IBRRS 2009, 0172
Mit Beitrag
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Mietpool: Haftung der Bausparkasse

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2008 - 17 U 197/08

1. Wenn eine Bauparkasse in Kenntnis des täuschenden Verhaltens der Vertreiber des Anlageobjekts den Kaufpreis kreditiert und dadurch ihre Rechtspflichten verletzt, dann haftet sie aus vorvertraglichem Aufklärungsverschulden hinsichtlich der Rentabilität und Finanzierbarkeit des finanzierten Geschäfts.

2. Eine arglistige Täuschung des Vertriebs muss sich die Bausparkasse zurechnen lassen, weil ihre Kenntnis aufgrund institutionalisierter Zusammenarbeit mit der Verkäuferseite vermutet wird.

3. Der Geschädigte muss sich die von ihm erlangten Steuervorteile schadensmindernd in Abzug bringen lassen.

4. Der Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist setzt erst mit Kenntnis des Gläubigers vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen ein.

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IBRRS 2009, 0023
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater

BGH, Beschluss vom 30.10.2008 - III ZB 92/07

Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater oder Anlagevermittler wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anlageberatungs- oder Auskunftsvertrag können nicht Gegenstand eines Musterfeststellungsverfahrens sein. Dies gilt auch dann, wenn im Zuge der Beratungs- oder Auskunftstätigkeit dem Anleger ein Prospekt ausgehändigt wurde, und dieser (fehlerhafte) Prospekt eine wesentliche Grundlage für die Anlageentscheidung darstellte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 XI ZB 26/07 - ZIP 2008, 1326).*)

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Online seit 2008

IBRRS 2008, 3470
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Risikoaufklärungspflicht der Finanzierungsbank

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.09.2008 - 17 W 21/08

1. Schwierige Rechtsfragen zur Risikoaufklärungspflicht einer Finanzierungsbank (hier: in so genannten Schrottimmobilien-Fällen), die in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können, dürfen im Prozesskostenhilfeverfahren nicht unter Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend entschieden werden.*)

2. Die Angabe des Vermittlers im so genannten Besuchsbericht betreffend die "Vorauszahlung auf die Mietpoolausschüttung von z. Zt." ist aus der maßgeblichen Sicht der Anleger dahin auszulegen, dass ihnen eine entsprechende Nettozahlung aus dem Mietpool versprochen wird, die sie auf der Einnahmenseite der Renditerechnung ungekürzt einstellen dürfen.*)

3. Auf der Grundlage des vom Bundesgerichtshof bei kreditfinanzierten Anlagenmodellen entwickelten und in ständiger Rechtsprechung vertretenen Haftungskonzepts nach Pflichtenkreisen (Trennungstheorie), das nur ganz ausnahmsweise eine Pflicht der finanzierenden Bank zur Risikoaufklärung anerkennt, liegen die subjektiven Verjährungsvoraussetzungen gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei einer in Rede stehenden Aufklärungshaftung des Finanzierungsinstituts aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung erst vor, wenn die geschädigten Anleger seinerzeit nicht nur die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben, aus denen sich ergab, dass sie im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft arglistig getäuscht worden waren, sondern auch zusätzlich noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der in Anspruch genommenen Bausparkasse zuließen.*)

4. Die für den Lauf der Verjährungsfrist maßgebliche Kenntnis der Anleger kann daher grundsätzlich nicht vor Ende des Jahres 2004 angesetzt werden, als sie von den maßgebenden Umständen (Wissensvorsprung der Kreditgeberin) im Zusammenhang mit dem von dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Auftrag gegebene Gutachten vom 27.11.2001 (BAFin-Bericht) erfahren haben. Die Anleger mussten zuvor nicht in Erwägung ziehen, ein maßgeblicher Organvertreter einer Bausparkasse könnte von planmäßig überhöhten Mietpoolausschüttungen im Zeitpunkt des Abschlusses der Finanzierungsverträge Kenntnis gehabt oder an einem betrügerischen Mietpoolkonzept mitgewirkt haben.*)

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IBRRS 2008, 3467
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Prospekthaftung bei Windkraftfonds

OLG Koblenz, Urteil vom 13.03.2008 - 2 U 1490/04

Der Verantwortliche eines Prospekts - Windkraftfonds - ist verpflichtet, sämtliche Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein können, richtig und vollständig darzustellen Für die Beteiligung an einem Windkraftfonds sind insoweit regelmäßig die Ergebnisse eingeholter Windgutachter bedeutsam, weil sich auf ihnen die für die Wirtschaftlichkeitsberechnung maßgebende Prognose des Energieertrags gründet. Im Falle der Beteiligung an einem Windkraftfonds ist die zutreffende Wiedergabe der Ergebnisse eingeholter Windgutachten im Anlageprospekt regelmäßig ein für die Anlageentscheidung bedeutsamer Umstand. Sind von den Gutachtern in den Windgutachten Sicherheitsabschläge von den theoretisch errechneten voraussichtlichen Erträgen empfohlen worden, so ist dies mitzuteilen, wenn die Wirtschaftlichkeitsberechnung im Prospekt aufgrund geringerer Sicherheitsabschläge einen höheren Ertrag zugrunde legt.*)

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IBRRS 2008, 3196
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Verjährungsfrist bei mehreren Beratungsfehlern?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.08.2008 - 8 U 289/07

Lässt sich ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung auf mehrere Beratungsfehler stützen, so beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist nicht die für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen, wenn sämtliche Beratungsfehler denselben Schaden nach sich zogen (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9.11.2007 - V ZR 25/07).*)

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IBRRS 2008, 3166
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
GbR: Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

BFH, Urteil vom 07.08.2008 - IV R 36/07

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann grundstücksverwaltenden Personengesellschaften bei Verpachtung von Grundbesitz an einen gewerblich tätigen persönlich haftenden Gesellschafter nicht gewährt werden, auch wenn dieser Gesellschafter weder am Vermögen noch am Gewinn und Verlust der Personengesellschaft beteiligt ist.*)

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IBRRS 2008, 3128
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Reine Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage ungenügend!

BGH, Urteil vom 07.10.2008 - XI ZR 89/07

1. Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank verpflichtet, eine Kapitalanlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen; eine bloße Plausibilitätsprüfung ist ungenügend.*)

2. Eine Bank kann zur Prüfung von Kapitalanlagen, die sie in ihr Anlageprogramm genommen hat, auch bankfremde Erfüllungsgehilfen einsetzen; hierüber muss sie einen Anlageinteressenten grundsätzlich nicht aufklären.*)

3. Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in Brancheninformationsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen kennen.*)

4. Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem Brancheninformationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der Kapitalanlage berücksichtigen. Anlageinteressenten müssen aber nicht ohne weiteres auf eine vereinzelt gebliebene negative Publikation, deren Meinung sich in der Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat, hingewiesen werden.*)

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IBRRS 2008, 3100
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Verjährte Bürgschaftsforderung: Anspruch auf Urkundenherausgabe?

BGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07

1. Gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiellrechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 21/02, WM 2005, 394 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, 414 Tz. 22).*)

2. Der Gläubiger einer verjährten Bürgschaftsforderung kann grundsätzlich nicht mehr die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde beanspruchen, wenn sich der Bürge auf die Verjährung berufen hat. Eine auf Herausgabe der wertlosen Bürgschaftsurkunde gerichtete Klage ist mangels schutzwürdigen Eigeninteresses des Gläubigers rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB).*)

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IBRRS 2008, 3099
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Mahnbescheid: "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens"

BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 253/07

1. Zur Frage, ob die Zustellung eines Mahnbescheides mit der Anspruchsbezeichnung "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens" die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB hemmt.*)

2. Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.*)

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IBRRS 2008, 3081
Mit Beitrag
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Transparenz von AGB

OLG Celle, Urteil vom 30.10.2008 - 11 U 78/08

1. Die Verwendung des Begriffspaares „und/oder“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach welcher der Verwender nur „im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)“ haftet, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Die abstrakte Erläuterung des Begriffs der Kardinalpflicht ist dem Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.*)

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IBRRS 2008, 3023
Mit Beitrag
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Unsichere Rechtslage: Wann beginnt Verjährungsfrist?

BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 262/07

1. Ist der Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB in Fällen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage ausnahmsweise wegen der Rechtsunkenntnis des Gläubigers hinausgeschoben, beginnt die Verjährung mit der objektiven Klärung der Rechtslage. Auf die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von dieser Klärung kommt es nicht an.*)

2. Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.*)

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IBRRS 2008, 3010
Mit Beitrag
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Immobilienanlage - Widerruf des Kaufvertrags wegen fehlender Belehrung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.06.2008 - 10 U 1327/07

Kein Widerruf des Kaufvertrags wegen fehlender Belehrung bei Abschluss des Darlehensgeschäfts, wenn der Kaufvertrag bereits vor diesem verbindlich abgeschlossen war und ein verbundenes Geschäft nicht anzunehmen ist.*)

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IBRRS 2008, 3007
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Anrechnung von Steuervorteilen

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2008 - 19 U 188/07

1. Zum Begriff des Vermögensschadens, wenn der Erwerber von Anteilen an einem (gemischten) Fonds zum Beitritt bewogen wurde.*)

2. Zur Anrechnung von Steuervorteilen auf Einkünfte eines Anlegers aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen aus seiner Fondsbeteiligung auf seinen Schadensersatzanspruch.*)

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IBRRS 2008, 3006
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Anforderungen an Widerrufsbelehrung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2008 - 9 U 24/07

1. Eine Widerrufsbelehrung mit dem Inhalt "Wurde der Kredit ausgezahlt, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auszahlung bzw. Erklärung des Widerrufs zurückzahlt", genügt den Anforderungen von § 2 I 3 HWiG nicht.*)

2. Zur Länge der Frist zwischen Verhandlung und Willenserklärung, bei der noch von dem Anscheinsbeweis der Überrumpelung ausgegangen werden kann (hier: knapp drei Wochen).*)

3. Zu den Voraussetzungen eines Verbundgeschäfts nach § 9 III VerbrKrG (hier: Zusammenwirken der Bank mit Fondsbetreiber, Verkäufer oder Vermittler; Bedeutung der Mehrfachfinanzierung).*)

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IBRRS 2008, 2968
Mit Beitrag
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Haustürsituation der Bank zuzurechnen?

BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 266/07

Die von dem Vermittler einer kreditfinanzierten Kapitalanlage geschaffene Haustürsituation ist der finanzierenden Bank nicht zuzurechnen, da der Vermittler nicht im Namen und für Rechnung der Bank gehandelt hat, wenn diese in den Vertrieb der Kapitalanlage nicht eingebunden war, sondern als Hausbank des Verbrauchers auf dessen Wunsch um die Finanzierung gebeten worden ist.*)

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IBRRS 2008, 2914
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Umfang der Rechtskraft eines Schiedsspruchs

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2008 - 17 U 79/07

1. Der Streitgegenstand wird nicht dadurch begrenzt, dass der Kläger den von ihm vorgetragenen Lebenssachverhalt nur unter einem bestimmten rechtlichen Gesichtspunkt zur Überprüfung stellt.*)

2. Eine Schiedsklausel ist erst dann verbraucht, wenn das Schiedsgericht den Umfang der Schiedsvereinbarung voll ausgeschöpft hat. Nur wenn ein endgültiger Schiedsspruch vorliegt, tritt an die Stelle der Schiedseinrede der Einwand der Rechtskraft.*)

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IBRRS 2008, 2750
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Immobilienanlagen

BGH, Urteil vom 17.06.2008 - XI ZR 190/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 2713
Mit Beitrag
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Falsches Berechnungsbeispiel der Bank zuzurechnen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.08.2008 - 9 U 20/07

1. Im Rahmen der vom BGH entwickelten Beweiserleichterung bei „institutionalisiertem Zusammenwirken“ der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts kann sich der Darlehensnehmer gegenüber der Bank auch auf solche Falschangaben des Vermittlers berufen, die sich nicht auf Darlehensgeschäft, sondern das Anlagegeschäft beziehen und die sich die Bank sonst nach § 278 BGB nicht zurechnen lassen müsste.*)

2. Die Falschangaben müssen für die Bank objektiv evident gewesen sein. Im Falle eines angeblich falschen Berechnungsbeispiels kann dies nur dann der Fall sein, wenn der Bank das Berechnungsbeispiel bekannt war und die darin gemachten Angaben aus sich heraus offensichtlich falsch oder im Vergleich mit anderen Unterlagen, die der Bank vorlagen, als unrichtig zu erkennen waren.*)

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IBRRS 2008, 2659
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Verstoß der Vollmacht gegen Rechtsberatungsgesetz

BGH, Urteil vom 29.07.2008 - XI ZR 387/06

Verstößt die dem Vertreter erteilte umfassende Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz, so ist der Kreditnehmer im Allgemeinen nicht deshalb nach § 242 BGB gehindert, sich auf die Nichtigkeit des in seinem Namen geschlossenen Darlehensvertrages zu berufen, weil er auf die Bitte der Bank hin einen eigenen Kontoeröffnungsantrag gestellt hat.*)

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IBRRS 2008, 2566
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Zurückgewährung von vollstreckbarem Schuldversprechen

BGH, Urteil vom 22.07.2008 - XI ZR 389/07

Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher aber gleichwohl bestelltes vollstreckbares Schuldversprechen, das eine bestehende Verbindlichkeit sichert, muss der Kreditgeber nicht zurückgewähren.*)

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IBRRS 2008, 2555
Mit Beitrag
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Schluss auf Beratungsfehler wegen defizitärer Entwicklung?

BGH, Urteil vom 18.07.2008 - V ZR 70/07

Die nach Vertragsschluss einsetzende defizitäre Entwicklung eines Mietpools lässt allein nicht den Schluss auf einen Beratungsfehler des Verkäufers zu.*)

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IBRRS 2008, 2432
Mit Beitrag
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Haftung der Bank für Täuschung durch Vermittler

BGH, Urteil vom 01.07.2008 - XI ZR 411/06

Eine Haftung der Bank nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung vom 25. April 2006 (BGHZ 167, 239, 250 f., Tz. 29 f.) setzt zwingend eine arglistige Täuschung durch den Vermittler voraus. Für die Arglist trägt der Darlehensnehmer/Anleger die Beweislast; § 282 BGB a.F. ist insofern nicht anwendbar. Gleiches muss für den nach der genannten Senatsrechtsprechung aus der arglistigen Täuschung abgeleiteten Anspruch aus vorsätzlichem Verschulden bei Vertragsverhandlungen gelten.*)

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IBRRS 2008, 2431
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Zurechnung zur kreditgewährenden Bank

BGH, Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 348/07

Wird ein Verbraucher von seinem langjährigen Steuerberater in einer Haustürsituation zum Fondsbeitritt geworben, so ist diese der kreditgewährenden Bank nicht zuzurechnen, wenn zwischen ihr und dem Vermittler kein "Näheverhältnis" bestand.*)

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IBRRS 2008, 2430
Mit Beitrag
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Aufklärungspflicht über Gefahren eines Mietpools

BGH, Urteil vom 18.07.2008 - V ZR 71/07

Ein Verkäufer, der den Beitritt zu einem Mietpool empfiehlt, muss den Käufer nicht über die generelle Möglichkeit einer defizitären Entwicklung des Mietpools aufklären.*)

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IBRRS 2008, 2405
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Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei falscher Beratung

OLG Celle, Urteil vom 07.05.2008 - 3 U 6/08

Zur Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Bank im Falle fehlerhafter Anlageberatung: Rechenschaftsberichte eines Fonds begründen jedenfalls gegenüber einem unerfahrenen Anleger keine Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn aufgrund allgemein gehaltener, positiver Angaben zur Entwicklung des Immobilienmarktes im Allgemeinen der Zustand des konkreten Fonds verschleiert wird. Kenntnis im genannten Sinn liegt aber bereits vor dem 1. Januar 2002 vor, wenn ein Anleger, der Fondsanteile im Jahr 1992 erworben und für die Zeit ab etwa 1995/1996 entsprechend den Ankündigungen im Prospekt mit Ausschüttungen des Fonds gerechnet, solche aber zu keiner Zeit erhalten hat.*)

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IBRRS 2008, 2402
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Haftung des Anlegers als Gesellschafter von Immobilienfond?

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2008 - 9 U 93/06

1. Zur Haftung des Anlegers als Gesellschafter eines Immobilienfonds (GbR), dem er zu Steuersparzwecken beigetreten ist.*)

2. Zur Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein gegebenen Vollmacht, die einen Dritten zur Abgabe der Beitrittserklärung für den Anleger bevollmächtigt.*)

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IBRRS 2008, 2383
Mit Beitrag
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Einkünfteerzielungsabsicht bei geschlossenem Immobilienfonds

BFH, Beschluss vom 02.07.2008 - IX B 46/08

Soll nach dem Konzept eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft die Vermietungstätigkeit des Fonds nur 20 Jahre umfassen, ist sie nicht auf Dauer ausgerichtet und die Einkünfteerzielungsabsicht muss auf beiden Ebenen (auf der Ebene der Personengesellschaft wie auf der Ebene des Gesellschafters) überprüft werden.*)

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IBRRS 2008, 2354
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Beitritt zu Wohnungsbaugenossenschaft

OLG Jena, Urteil vom 06.05.2008 - 5 U 444/06

Auch der Beitritt zu einer Wohnungsbaugenossenschaft kann ein verbundenes Geschäft i.S.d. §§ 358, 359 BGB darstellen.*)

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IBRRS 2008, 2287
Mit Beitrag
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Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung

BGH, Urteil vom 13.06.2008 - V ZR 114/07

1. Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche Berechnung hinausgehenden Informationen erteilt worden sind.*)

2. Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig.*)




IBRRS 2008, 2205
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Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Prospekthaftung

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2008 - 23 U 63/07

Zu den Voraussetzungen einer Prospekthaftung im Hinblick auf die Beteiligung an einem Immobilienfonds und der Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Prospekthaftung im weiteren Sinn.*)

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IBRRS 2008, 2062
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Unwirksamer Darlehensvertrag

BGH, Urteil vom 17.06.2008 - XI ZR 112/07

Ein Kreditinstitut, das aufgrund eines wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG unwirksamen Darlehensvertrages die Immobilienfondsbeteiligung eines Kapitalanlegers finanziert und die Darlehensvaluta unmittelbar an den als GbR betriebenen Fonds ausgezahlt hat, kann den Kapitalanleger für die Bereicherungsschuld der GbR gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB nicht in entsprechender Anwendung des § 128 HGB persönlich in Anspruch nehmen.*)

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IBRRS 2008, 1861
Mit Beitrag
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Aufklärungsverschulen: Verjährung d. Schadensersatzanspruchs

BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06

1. Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind.*)

2. In diesen Fällen rechtfertigt die Kenntnis des Gläubigers, dass die ihm zugesagte Miete von Beginn an nicht erzielt wurde, nicht den Schluss auf eine Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)

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IBRRS 2008, 1836
Mit Beitrag
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Aufklärungspflichten über Risiken eines Mietpools

BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 131/07

1. Bei Bauherren- und Erwerbermodellen treffen die finanzierende Bank, die den Beitritt des Darlehensnehmers zu einem für das Erwerbsobjekt bestehenden Mietpool zur Voraussetzung der Darlehensauszahlung gemacht hat, nicht ohne Weiteres über die damit verbundenen Risiken Aufklärungspflichten wegen eines durch sie bewusst geschaffenen oder begünstigten besonderen Gefährdungstatbestands (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 ff.).*)

2. Rechtsfolge einer etwaigen Verletzung einer Aufklärungspflicht über die allgemeinen Folgen eines Mietpoolbeitritts kann lediglich ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten oder Mindereinnahmen sein, die sich durch die Mietpoolbeteiligung ergeben, nicht hingegen ein Anspruch auf Rückabwicklung sämtlicher Verträge (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 878, Tz. 21).*)

3. Da Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht aber im Kundeninteresse prüfen und ermitteln, kann sich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung grundsätzlich keine Pflichtverletzung der Bank gegenüber dem Kreditnehmer ergeben (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 880 f., Tz. 41).*)

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IBRRS 2008, 1826
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verfahrensrecht - Ausschließliche Zuständigkeit bei Beitritt zu Immobilienfonds

KG, Beschluss vom 29.05.2008 - 2 AR 25/08

1. Zur ausschließlichen Zuständigkeit nach § 29c Abs. 1 Satz 2 ZPO im Falle eines Beitritts zu einem Immobilienfonds.*)

2. Zur Zuständigkeit nach § 22 ZPO im Falle mittelbarer Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft.*)

3. Zur ausnahmsweisen Verneinung der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO wegen richterlicher Willkür.*)

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IBRRS 2008, 1785
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Wann muss Vollmachtsurkunde spätestens vorliegen?

BGH, Urteil vom 27.05.2008 - XI ZR 149/07

Schließt ein Vertreter, dessen Vollmacht nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB nichtig ist, einen Darlehensvertrag, setzt seine Vertretungsbefugnis gemäß §§ 171 f. BGB voraus, dass die Vollmachtsurkunde spätestens bei Abschluss des Vertrages, nicht erst bei Auszahlung des Darlehens vorliegt.*)

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IBRRS 2008, 1731
Mit Beitrag
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Haftet Bank bei evident falschen Angaben beim Verkauf?

BGH, Urteil vom 27.05.2008 - XI ZR 132/07

1. Zu den Voraussetzungen der objektiven Evidenz unrichtiger Angaben im Sinne des Senatsurteils vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 ff.).*)

2. Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind.*)

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IBRRS 2008, 1719
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Rücktritt nach vollständiger Vertragabwicklung?

EuGH, Urteil vom 10.04.2008 - Rs. C-412/06

Die Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist dahin auszulegen, dass der nationale Gesetzgeber für den Fall einer fehlerhaften Belehrung des Verbrauchers über die Modalitäten der Ausübung des mit Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie eingeführten Widerrufsrechts vorsehen kann, dass dieses Recht nicht später als einen Monat nach vollständiger Erbringung der Leistungen aus einem langfristigen Darlehensvertrag durch die Vertragsparteien ausgeübt werden kann.*)

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IBRRS 2008, 1662
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Erweiterte Aufklärungspflicht eines Boarding-House

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2007 - 17 U 73/07

1. Ein Kreditinstitut, das über seine Kreditgeberrolle hinaus als Verkäufer einer Immobilie (Boarding-House) auftritt, ist dem Kreditnehmer und Erwerber gegenüber zur Risikoaufklärung verpflichtet und darf nicht nur ihre eigenen Vermarktungs- und Geschäftsinteressen verfolgen.*)

2. Das Kreditinstitut muss insbesondere den Vertragspartner darauf hinweisen, dass die im Prospekt ausgewiesene Festmiete nicht erwirtschaftet werden kann und es daher zur Ausgleichung der Unterdeckung der Betriebsergebnisse Differenzzahlungen an die Betreibergesellschaft zahlt.*)

3. Hat das Kreditinstitut zur Vermarktung der kreditfinanzierten Immobilienanlagen eine Vertriebsorganisation eingeschaltet, dann muss es sich das Beratungsverschulden der Vertriebsmitarbeiter gem. § 278 BGB zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2008, 1642
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Pflichtverletzung aus Prospekt

OLG Bamberg, Urteil vom 20.03.2008 - 4 U 24/08

1. Es geht zu weit, der finanzierenden Bank die Verpflichtung aufzuerlegen, die Konzeption des Fonds auf ihre Tragfähigkeit zu überprüfen.

2. Eine Aufklärungspflicht kann im Hinblick auf ein institutionalisiertes Zusammenwirken zwischen finanzierender Bank und Fondsinitiatoren nur dann angenommen werden, wenn die Prospektangaben vorsätzlich falsch sind und dies für die Bank evident gewesen ist.

3. Zur Haftung der Bank bei falschen Angaben über die zu vermietende Fläche im Prospekt.

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IBRRS 2008, 1608
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Sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Wohnung

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07

1. Grundsätzlich ist eine kreditgebende Bank unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs nur dann verpflichtet, den Kreditnehmer bei Kreditvergabe über die sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Eigentumswohnung aufzuklären, wenn sie positive Kenntnis davon hat, dass der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.*)

2. Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen davor zu verschließen.*)

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IBRRS 2008, 1604
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Windpark-Beteiligungsgesellschaft

BGH, Beschluss vom 14.01.2008 - II ZR 85/07

1. Ein vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig unterschriebener Berufungsbegründungsschriftsatz ist auch dann formwirksam, wenn er entgegen der Anweisung des Prozessbevollmächtigten nicht auf \"normalem\" Weg gefaxt, sondern direkt als Computerfax mit eingescannter Unterschrift elektronisch an das Berufungsgericht übermittelt wird. Dies stellt eine lediglich äußerliche (technische, nicht aber inhaltliche) Veränderung des von dem Prozessbevollmächtigten durch seine eigenhändige Unterschrift autorisierten bestimmenden Schriftsatzes dar.*)

2. Der Prospekt, mit dem für den Beitritt zu einer Windpark-Beteiligungsgesellschaft geworben wird, muss - auch - im Bereich der für die Beitrittsentscheidung des Anlegers wesentlichen Frage der Winderträge, und damit letztlich der Rentabilität der Anlage, die Interessenten richtig und vollständig informieren. Daran fehlt es, wenn in dem Prospekt verschwiegen wird, dass in den Gutachten über die im Prospekt dargestellten prognostizierten Winderträge jeweils ein Sicherheitsabschlag empfohlen worden ist.*)

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IBRRS 2008, 1571
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Beratungspflichten über Mietpoolgefahren

BGH, Urteil vom 09.11.2007 - V ZR 281/06

Wenn der Käufer auf Empfehlung des Verkäufers einem Mietpool beitritt, muss nicht nur das Risiko erhöhter Instandsetzungskosten, sondern auch das Vermietungsrisiko fremder Wohnungen nicht nur angesprochen, sondern auch - etwa durch Abschläge bei den Einnahmen oder durch Zuschläge bei den monatlichen Belastungen - angemessen bei der Darstellung der Erträge berücksichtigt werden. Dabei hat der Verkäufer im Zeitpunkt der Beratung bereits abzusehende ungünstige Veränderungen der Mieteinnahmen oder Unterhaltungskosten zu berücksichtigen.

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IBRRS 2008, 1548
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Fortwirken einer Haustürsituation?

OLG Dresden, Urteil vom 09.04.2008 - 8 U 1819/07

1. Zu den Umständen des Einzelfalles, nach denen sich beurteilt, ob eine ursprüngliche Haustürsituation in relevanter Weise fortwirkt, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärungen in den Geschäftsräumen der Bank abgibt, rechnet neben dem Zeitablauf und einer bereits eingetretenen Bindung an das zu finanzierende Geschäft insbesondere auch das zwischenzeitliche Verhalten des Verbrauchers.*)

2. Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem der renditeorientierte Erwerber eine neue oder zu sanierende Immobilie in Zeiten erhöhter steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten gekauft hat, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, den dem Kaufpreis gegenüber zu stellenden Verkehrswert maßgeblich nach der Vergleichswertmethode - durch Vergleich mit den von anderen Erwerbern vergleichbarer Objekte seinerzeit durchschnittlich gezahlten Kaufpreisen - zu ermitteln. Der "Teilmarkt" für steuersparmotivierte Ersterwerbsfälle ist dabei nicht außer Betracht zu lassen.*)

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IBRRS 2008, 1545
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Umfang der Aufklärungspflichten einer Bank

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.02.2007 - 17 U 180/06

Zum Umfang der Aufklärungspflichten einer Bank bei dem Vertrieb von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds.*)

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IBRRS 2008, 1502
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Verbundenes Geschäft

BGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06

1. Zur Abgrenzung und zu den Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 VerbrKrG.*)

2. Zur Feststellung der Üblichkeit der Bedingungen für grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG).*)

3. Zur Ermittlung des Verkehrswertes und zu den Voraussetzungen der verwerflichen Gesinnung des Verkäufers im Rahmen der Sittenwidrigkeitsprüfung nach § 138 Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2008, 1387
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Aufklärungspflichten über Risiken eines Mietpools?

BGH, Urteil vom 18.03.2008 - XI ZR 246/06

1. Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen können die finanzierende Bank, die den Beitritt des Darlehensnehmers zu einem für das Erwerbsobjekt bestehenden Mietpool zur Voraussetzung der Darlehensauszahlung gemacht hat, Aufklärungspflichten wegen eines durch sie bewusst geschaffenen oder begünstigten besonderen Gefährdungstatbestands bei Hinzutreten spezifischer Risiken des konkreten Mietpools treffen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 ff.).*)

2. Zu den Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung solcher spezifischen Risiken des konkreten Mietpools.*)

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IBRRS 2008, 1330
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BGH, Urteil vom 22.01.2008 - XI ZR 6/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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