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Sachgebiet: Leasing und Erbbaurecht

4706 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 0482
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gewerberaummiete: Minderungsrechteinschränkung durch Vertragsklausel

OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.2005 - 2 U 163/05

Zur Wirksamkeit der Klausel eines Gewerbemietvertrages, nach der der Mieter ein Minderungsrecht nur ausüben kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit dem Vermieter schriftlich angekündigt hat und sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht im Rückstand befindet, nach der eine Aufrechnung und Zurückbehaltung der Miete gegenüber Forderungen auf Mietzins und Nebenkosten nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig ist.*)

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IBRRS 2006, 0470
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Inolvenzrecht - Teilzahlungen für Miete: kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2006 - 5 U 144/05

1. Erbringt die spätere Insolvenzschuldnerin bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit auf die ihr gegenüber bestehenden Mietforderungen Teilzahlungen, so fehlt es in der Regel zumindest an dem für eine Insolvenzanfechtung gem. § 133 Insolvenzordnung erforderlichen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz.*)

2. Mietzahlungen können ein Bargeschäft i. S. von § 142 Insolvenzordnung darstellen.Die Frist für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision läuft noch.*)

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IBRRS 2006, 0456
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rückforderung ausgeschlossener Betriebskostennachforderungen

BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VIII ZR 94/05

Der sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB ergebende Bereicherungsanspruch eines Wohnungsmieters, der die wegen Versäumung der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossene Betriebskostennachforderung des Vermieters bezahlt hat, ist nicht in entsprechender Anwendung des § 214 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2006, 0431
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 25.10.2005 - VI ZR 280/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0362
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundsteuererlass

VGH Bayern, Urteil vom 15.12.2005 - 4 B 04.1948

Nach Auslauf eines Mietvertrags begründet auch der länger andauernde Leerstand eines mit einer Halle (Hochregallager) bebauten Grundstücks, für dessen Anmietung nur ein begrenzter Interessentenkreis infrage kommt, keinen atypischen Umstand, der einen Grundsteuererlass rechtfertigt.*)

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IBRRS 2006, 0354
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kündigung wegen Eigenbedarfs

BGH, Beschluss vom 05.10.2005 - VIII ZR 127/05

1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Eigenbedarfskündigung ist der Entschluss des Vermieters, seine Wohnung selbst zu Wohnzwecken zu nutzen, im Hinblick auf sein durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschütztes Eigentum grundsätzlich zu achten und einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen.

2. Auch in dem Falle, dass der Vermieter seine Wohnung nur teilweise für eigene Wohnzwecke, überwiegend jedoch für eigene berufliche Zwecke (Einrichtung eines Architekturbüros) nutzen möchte, kann nichts anderes gelten.

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IBRRS 2006, 0325
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasingrecht - Umgehungsgeschäft im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB

BGH, Urteil vom 21.12.2005 - VIII ZR 85/05

Ein Finanzierungsleasingvertrag zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft, der im Rahmen der leasingtypischen Abtretungskonstruktion die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer vorsieht, ist kein Umgehungsgeschäft im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dem Lieferanten der Leasingsache (hier eines gebrauchten Kraftfahrzeuges) ist es aus diesem Grund nicht verwehrt, sich dem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft gegenüber auf den mit dem Leasinggeber als Käufer der Leasingsache vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu berufen. In diesem Fall stehen dem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft mietrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Leasinggeber zu.*)

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IBRRS 2006, 0285
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kaution und Beweislast: Grundstücksveräußerung vor 1.9.2001

BGH, Urteil vom 16.11.2005 - XII ZR 124/03

1. Zur Anwendbarkeit des § 572 a.F. BGB, wenn das vermietete Gewerbegrundstück schon vor Inkrafttreten des neuen Mietrechts zum 1. September 2001 veräußert und das Mietverhältnis vor diesem Zeitpunkt beendet war (im Anschluss an BGH Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03 - NJW-RR 2005, 962).*)

2. Zur Darlegungs- und Beweislast des Mieters eines vor dem 1. September 2001 veräußerten Gewerbegrundstücks, wenn er vom Erwerber eine an den Vorvermieter gezahlte Kaution zurückverlangen will (im Anschluss an BGH Urteil vom 28. September 2005 - VIII ZR 372/04 - NJW 2005, 3494).*)

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IBRRS 2006, 0284
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Anrechnung der Gebrauchsvorteile beim großen Schadensersatz

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005 - 17 U 55/03

1. Der zum Ersatz des positiven Interesses verpflichtete Bauträger kann nicht verlangen, dass die dem Käufer einer Eigentumswohnung in Gestalt von Mieteinnahmen zugeflossenen Gebrauchsvorteile auf den Schadensersatz angerechnet werden.

2. Ein entsprechender Vorteilsausgleich steht nur im Rahmen des negativen Interesses und allgemein bei Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses in Rede, nicht beim Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

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IBRRS 2006, 0275
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gebührenstreitwert in Mietrechtsstreitigkeiten

BGH, Beschluss vom 02.11.2005 - XII ZR 137/05

1. Zum Streitwert einer vom Mieter erhobenen Klage, mit der ein Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses mit einem störenden Mitmieter verpflichtet werden soll.*)

2. Zur Identität des Streitgegenstandes bei einer Klage auf Zahlung von Mietzins und einer Widerklage auf Feststellung des Nichtbestehens des Mietverhältnisses (Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004, 423).*)

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IBRRS 2006, 0224
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wann greift automatische Verlängerungsklausel?

BGH, Urteil vom 14.12.2005 - XII ZR 241/03

Zur Anwendung des § 5 AGBG, wenn unklar bleibt, ob eine automatische Verlängerungsklausel erst nach Ausübung aller Verlängerungsoptionen des Mieters oder auch schon zuvor Anwendung findet.*)

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IBRRS 2006, 0190
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
AGB: Automatische Verlängerungsklausel

BGH, Urteil vom 14.12.2005 - XII ZR 236/03

Zur Anwendung des § 5 AGBG, wenn unklar bleibt, ob eine automatische Ver­längerungsklausel erst nach Ausübung aller Verlängerungsoptionen des Mie­ters oder auch schon zuvor Anwendung findet.*)

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IBRRS 2006, 0188
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Umfang des Ersatzanspruches bei Mietminderung

OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2005 - 21 U 77/00

1. Der Schädiger hat auch Mietminderungen, die objektiv überhöht sind, zu ersetzen, es sei denn, dem Geschädigten ist ein Mitverschuldensvorwurf nach § 254 BGB zu machen.

2. Der Architekt darf bei der Planung nur solche Werkstoffe vorsehen, bei denen er sicher sein kann, dass sie den zu stellenden Anforderungen genügen.




IBRRS 2006, 0169
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abwälzung von Nebenkosten nach Schließung eines Mietvertrages

OLG Naumburg, Urteil vom 18.10.2005 - 9 U 8/05 (Hs)

Die Abwälzung von Nebenkosten, die nicht im Mietvertrag genannt werden, kommt nur in Betracht, wenn es sich um - objektbezogen - neu entstandene Nebenkosten handelt, die bei der Bemessung des Mietzinses und/oder der Nebenkosten nicht berücksichtigt werden konnten (Bestätigung von 9 U 216/01). Bestand die Nebenkostenart (hier: Niederschlagswassergebühr) zwar bei Abschluss des Hauptmietvertrages nicht, wohl aber bei Abschluss eines späteren Untermietvertrages, der hinsichtlich der Nebenkosten auf die Regelung aus dem Hauptmietvertrag Bezug nimmt, so kommt es im Verhältnis Hauptmieter/Untermieter auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Untermietvertrages an.*)

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IBRRS 2006, 0166
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nutzungsentschädigung bei Schlechterfüllung der Räumungspflicht

KG, Urteil vom 29.09.2005 - 12 U 266/04

Zur Abgrenzung der - grundsätzlich unzulässigen - Teilräumung von der Schlechterfüllung der Räumungspflicht des Gewerbemieters. Hat der Gewerbemieter von Räumen im 1. OG (286 qm) sowie eines Kellerraumes (18 qm) zwar die Räume im 1. OG vollständig geräumt, jedoch im Kellerraum ein Regal mit einer Grundfläche von ca. 2 qm zurückgelassen, so schuldet er jedenfalls dann lediglich für den Kellerrum Nutzungsentschädigung, wenn der Vermieter die Räume im 1. OG - trotz unvollständiger Räumung des Kellers - weitervermietet hat (§ 242 BGB).*)

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IBRRS 2006, 0161
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zivilrecht - Konkurrenzschutz bei Mietverhältnissen ohne explizite Vereinbarung

KG, Beschluss vom 05.09.2005 - 12 U 95/05

1. Die Heilung eines Zustellungsmangels durch tatsächlichen Zugang nach § 189 ZPO erfordert nicht den Zugang des Schriftstücks im Original; daher tritt Heilung auch dann ein, wenn das Zustellungsobjekt zwar fehlerhaft der Partei statt ihrem Prozessbevollmächtigten übersandt wird, die Partei aber eine Kopie an ihren Prozessbevollmächtigten weiterleitet. *)

2. Auch bei Vermietung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum gehört es - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes - zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter in unmittelbarer Nachbarschaft keinen Konkurrenzbetrieb zulässt oder selbst eröffnet.*)

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IBRRS 2006, 0160
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vertraglicher Ausschluss der Mietzinsänderung bei Flächenabweichung

KG, Urteil vom 29.08.2005 - 22 U 279/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0125
GewerberaummieteGewerberaummiete
Recht auf fristlose Kündigung trotz Zahlung des Mietzinses

BGH, Urteil vom 31.05.2000 - XII ZR 41/98

1) Zur Verwirkung eines Rechts zur fristlosen Kündigung nach § 542 Abs. 1 BGB in entsprechender Anwendung des § 539 BGB.*)

2) Der Annahmeverzug kann nicht Gegenstand einer isolierten Feststellungsklage sein (im Anschluß an das Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).*)

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IBRRS 2006, 0122
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zulässigkeit von Fristenbestimmungen

BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 48/04

Zur Zulässigkeit von Fristenbestimmungen bzgl. Renovierungsarbeiten.

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IBRRS 2006, 0105
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kauf einer Sache: Bösgläubigkeit bzgl. Vermieterpfandrecht

OLG Jena, Urteil vom 21.12.2005 - 6 U 296/01

1. Ist bei Abschluss eines Erwerbsgeschäfts bekannt, dass die zu erwerbende Sache trotz Beendigung ihrer Nutzung durch den Verkäufer an ihrem früheren, vom Verkäufer gemieteten Standort verblieben ist, muss sich dem Erwerber der Schluss aufdrängen, dass dies auf einem die Beräumung hindernden Recht des Vermieters beruht.*)

2. Diese Tatsachenkenntnis begründet beim Erwerber ein Wissen, das seine Bösgläubigkeit hinsichtlich des Vermieterrechts indiziert, denn bei Kenntnis der maßgeblichen Umstände, die zum Recht des Dritten führen, ist - vorbehaltlich eines etwaigen Rechtsirrtums - von einem zur Bösgläubigkeit führenden Wissen um das Recht des Dritten auszugehen.*)

3. Bei diesen Gegebenheiten muss der Erwerber nur dann nicht vom Vorliegen eines Vermieterpfandrechts ausgehen, wenn sonstige Umstände die Annahme rechtfertigen, dass ein Pfandrecht im konkreten Fall (ausnahmsweise) nicht auf den eingebrachten Sache lastet. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich Käufer davon überzeugt hat, dass ein anderer Behaltensgrund mit zumindest gleicher Wahrscheinlichkeit vorliegt oder wenn der vom Käufer befragte Vermieter das Bestehen eines Vermieterpfandrechts als solches verneint oder zumindest einen Sachverhalt berichtet, nach dem ein Pfandrecht nicht (mehr) begründet ist.*)

4. Von einem Verzicht auf das Vermieterpfandrecht ist im Verhältnis des Vermieters als Pfandgläubiger zu einem Erwerber des Pfandobjekts nur dann auszugehen, wenn nach dem objektiven Inhalt der Vermietererklärung der Vermieter in Kenntnis des Bestehens seines Sicherungsrechts dieses nicht ausüben und sich dem Entfernen des Inventars vom Nutzungsgrundstück auch nicht widersetzen will.*)

5. Ein einem Käufer der verpfändeten Sache gegenüber schlüssig erklärter Verzicht auf das Vermieterpfandrecht muss das Entfernungsmoment umfassen. Wie §§ 562a, 1253 BGB zeigen, liegt eines der aus der Pfandverstrickung befreienden Elemente in der Entfernung des Pfandobjekts aus dem räumlichen Wirkungsfeld des Sicherungsrechts. Ist dieser Bereich beim Besitzpfand durch den unmittelbaren Besitz bestimmt, bestimmt § 562a Satz 1 BGB ihn für das besitzlose Pfandrecht des Vermieters mit den Grenzen des vom Mieter genutzten Grundstücks. § 1255 BGB steht dem nicht entgegen, denn zum einen handelt es sich hier nicht um die Aufhebung eines gesetzlichen Pfandrechts sondern um die eines rechtsgeschäftlich begründeten Pfandrechts; zum anderen fordert § 1255 BGB, dass die Aufhebungsvereinbarung zwischen den an der Begründung des Pfandrechts beteiligten Personen zu Stande kommt.*)

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IBRRS 2006, 0099
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wirksamkeit von Ankündigungs- und Mietvorauszahlungsklauseln

BGH, Beschluss vom 13.12.2005 - X ZR 2/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)




IBRRS 2006, 0095
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Befristeter Mietvertrag mit GbR: Vertretungsverhältnisse klarstellen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2005 - 24 U 46/05

1. Lässt sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts beim Abschluss eines befristeten Mietvertrages vertreten, ist das gesetzliche Schriftformerfordernis des § 550 Satz 1 BGB nur gewahrt, wenn die Unterschrift des Unterzeichners einen entsprechenden Vertretungszusatz enthält.

2. Fehlt es an einem solchen Vertretungszusatz, wird die Befristung mangels Einhaltung der Schriftform nicht wirksam und es kommt ein unbefristeter Mietvertrag zu Stande.

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IBRRS 2006, 0083
ImmobilienImmobilien
Steinmetzbetrieb in allgemeinem Wohngebiet?

OVG Thüringen, Urteil vom 10.08.2005 - 1 KO 714/02

1. Ein Steinmetzbetrieb ist in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig.*)

2. Zum Vorliegen eines atypischen Falls (hier verneint).*)

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IBRRS 2006, 0040
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abschreibung nachträglich errichteter Garagen eines Mietkomplexes

BFH, Urteil vom 22.09.2005 - IX R 26/04

Anders als Garagen von Ein- oder Zweifamilienhäusern sind Garagen, die auf dem Gelände eines großen Mietwohnungskomplexes nachträglich errichtet werden, jedenfalls dann als selbständige Wirtschaftsgüter gesondert abzuschreiben, wenn ihre Errichtung nicht Bestandteil der Baugenehmigung für das Mietwohngebäude war und kein enger Zusammenhang zwischen der Nutzung der Wohnungen und der Garagen besteht, weil die Zahl der Garagen hinter der Zahl der Wohnungen deutlich zurückbleibt und die Garagen zum Teil an Dritte vermietet sind.*)

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IBRRS 2006, 0035
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gebühren- und Zuständigkeitsstreitwert in einer Mietsache

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.12.2005 - 5 W 829/05

1. Der Gebührenstreitwert einer Klage, mit der nach und nach die jeweils monatlich fälligen Mieten geltend gemacht werden, richtet sich nach der Summe sämtlicher Einzelforderungen.

2. Unerheblich ist, dass der Kläger stets einen erheblich niedrigeren Antrag formuliert, weil der Mieter nach und nach Teilzahlungen auf die Rückstände leistet, was zu entsprechenden Erledigungserklärungen führt.

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IBRRS 2006, 0033
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ablehnung wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.10.2005 - 4 W 60/05

Im Selbständigen Beweisverfahren dürfen wegen der Eilbedürftigkeit dieses Verfahrens an die Darlegung des Rechtsschutzinteresses keine besonderen Substantiierungsanforderungen gestellt werden; das Gericht muss sich, zumal bei schwierigen und umfangreichen Hauptprozessen, auf eine summarische Überprüfung beschränken. Lediglich offensichtlich nutzlose Beweisanträge können zurückgewiesen werden.

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IBRRS 2006, 0009
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Werkvertragsrecht - Geltendmachung eines Wandelungsanspruchs

BGH, Urteil vom 21.01.2003 - X ZR 30/01

1. Hat eine im Einverständnis des Bestellers durchgeführte Nachbesserung zur vollständigen Behebung des Mangels geführt, so ist damit einer vorausgegangenen Feststellung von Mängeln als Grundlage der Wandelung der Boden entzogen.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Mangelhaftigkeit ist aber nicht der Zeitpunkt des Wandelungsverlangens, sondern der Zeitpunkt des Vollzugs der Wandelung.

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3656
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verspätete Annahme des Vertragsangebots: Kein Vertraggschluss

OLG Rostock, Urteil vom 26.05.2003 - 3 U 173/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3607
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anspruch auf rechtsgrundlos gezahlte MwSt. verjährt nach 4 Jahren

BGH, Urteil vom 02.11.2005 - VIII ZR 39/04

Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber auf Rückzahlung von Mehrwertsteuerbeträgen, die der Leasingnehmer ohne Rechtsgrund periodisch auf die Leasingraten gezahlt hat, sind Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die nach § 197 BGB a.F. der vierjährigen Verjährung unterliegen. Sie verjähren auch dann nicht entsprechend § 196 BGB a.F. in zwei Jahren, wenn für Ansprüche des Leasinggebers die zweijährige Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB a.F. gilt.*)

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IBRRS 2005, 3599
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Inwieweit kann Wegfall des Eigenbedarfs geltend gemacht werden?

BGH, Urteil vom 09.11.2005 - VIII ZR 339/04

Hat der Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum wegen Eigenbedarfs wirksam gekündigt und fällt der geltend gemachte Grund nachträglich weg, so ist dies nur dann zu berücksichtigen, wenn der Grund vor dem Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist; in diesem Fall ist der Vermieter zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet.*)




IBRRS 2005, 3588
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht - Rückauflassung bei Vertragsbruch des Erbbauberechtigten

BGH, Urteil vom 28.01.2000 - V ZR 252/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3585
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zur Bestimmbarkeit der Mietvertragsparteien und -gegenstand

BGH, Urteil vom 02.11.2005 - XII ZR 233/03

Zur Wahrung der Schriftform i.S.d. § 566 BGB a.F., wenn der Vertrag für eine BGB-Gesellschaft geschlossen wird, deren Zusammensetzung bei Vertragsschluss noch nicht namentlich feststeht.*)

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IBRRS 2005, 3584
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Miete - Vertragliche Pflicht zur Renovierung durch einen Hauptmieter

OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.1999 - 5 U 1787/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3583
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Hinreichende Bestimmbarkeit des Beginns des Mietverhältnisses

BGH, Urteil vom 02.11.2005 - XII ZR 212/03

Die Regelung in einem Mietvertrag, dass das Mietverhältnis mit der Übergabe der Mietsache beginnt, ist hinreichend bestimmbar und genügt deshalb dem Schriftformerfordernis des § 566 BGB a.F.*)

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IBRRS 2005, 3580
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erbbauzinsen im Insolvenzverfahren

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 145/04

1. § 108 InsO findet auf Erbbaurechtsverträge keine Anwendung.*)

2. Ansprüche auf Erbbauzinsen begründen für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeiten.*)

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IBRRS 2005, 3572
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mündliche Individualvereinbarungen haben Vorrang!

BGH, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 312/02

Nachträgliche mündliche Individualvereinbarungen haben auch vor Schriftformklauseln in Formularverträgen über langfristige Geschäftsraummietverhältnisse Vorrang.*)

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IBRRS 2005, 3564
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zum Investitionsausgleich bei vorzeitigem Ende des Mietverhältnisses

BGH, Urteil vom 05.10.2005 - XII ZR 43/02

1. Zur Berechnung des Bereicherungsanspruchs des Mieters, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswerts gelangt (Fortführung der Senatsurteile vom 8. November 1995 - XII ZR 202/94 - WM 1996, 1265 ff. und vom 25. Oktober 2000 - XII ZR 136/98 - NJW-RR 2001, 727 [red. Leitsatz]).*)

2. Eine Bereicherung des Vermieters liegt auch dann vor, wenn eine Weitervermietung zu einem höheren Mietzins wegen von ihm zu vertretender Mängel nicht möglich ist.*)

3. Bei einem Vermieterwechsel ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der neue Vermieter, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält. Dies gilt bei einer Grundstücksveräußerung auch dann, wenn der ursprüngliche Vermieter mit Rücksicht auf die wertsteigernden Investitionen des Mieters einen höheren Veräußerungserlös erzielt hat.*)

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IBRRS 2005, 3541
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vermieter darf säumigem Mieter nicht Versorgungsleistungen abstellen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.09.2005 - 8 W 204/05

1. Die Möglichkeiten zum Gebrauch ist der geschützten Rechtsposition "Besitz" im Sinne der §§ 854 ff. BGB immanent. Als eine Besitzstörung ist deshalb jede Beeinträchtigung anzusehen, durch die dem Besitzer Ausschnitte aus den Gebrauchs- und Nutzungsmöglichkeiten genommen werden, die ihm der Besitz der Sache gewährt. Dementsprechend kann durch die unterlassene Belieferung einer Mietwohnung mit Versorgungsleistungen einer Besitzstörung eintreten.*)

2. Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB ist eine Einrede, aus der sich die Gestattung, in ein possessorisches Recht einzugreifen, nicht herleiten lässt.*)

3. Anders als einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die ein säumiges Mitglied von der weiteren Belieferung mit Energie ausschließen kann, steht einem Vermieter das Recht auf Unterbrechung der Versorgungsleistungen nicht zu.*)

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IBRRS 2005, 3505
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Heizkostenverteilung bei Ablesefehler

BGH, Urteil vom 16.11.2005 - VIII ZR 373/04

1. Ein "anderer zwingender Grund" i.S.d. § 9 a Abs. 1 Satz 1 HeizkV liegt auch dann vor, wenn der anteilige Verbrauch eines Nutzers infolge eines Ablesefehlers nicht ordnungsgemäß erfasst werden kann.*)

2. Ist eine Vergleichsberechnung nach § 9 a Abs. 1 HeizkV nicht möglich, weil die hierfür erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stehen, so kann der anteilige Verbrauch ausnahmsweise im Wege der Gradtagszahlmethode ermittelt werden.*)

3. Eine unter diesen Voraussetzungen erstellte Kostenabrechnung kann vom Nutzer nicht gemäß § 12 HeizkV um 15% gekürzt werden.*)

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IBRRS 2005, 3484
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Strafabzug bei Warmwasserverbrauch

BGH, Urteil vom 14.09.2005 - VIII ZR 195/04

Sind Messgeräte zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs vorhanden und werden diese verwendet, hat der Nutzer nicht das Recht, den "Strafabzug" nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizKV auch bei den Kosten des Wärmeverbrauchs deshalb vorzunehmen, weil keine Messgeräte für die Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs vorhanden sind. In einem solchen Fall beschränkt sich das Recht des Nutzers auf einen "Strafabzug" bei den nicht verbrauchsabhängig abgerechneten Kosten für die Versorgung mit Warmwasser.*)

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IBRRS 2005, 3473
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Voraussetzung für gesetzlichen Vermieterwechsel

OLG Rostock, Urteil vom 15.08.2005 - 3 U 196/04

1. Voraussetzung des gesetzlichen Vertragsübergangs nach § 571 BGB a.F. ist, dass Vermieter und Veräußerer identisch sind.

2. Weder § 571 BGB a.F. noch § 566 BGB n.F. verlangen für den gesetzlichen Vermieterwechsel, dass der Veräußerer eines Grundstücks bereits bei Abschluss des Mietvertrages Eigentümer dieses Grundstückes war. Voraussetzung ist lediglich, dass die Veräußerung nach Überlassung des Grundstücks an den Mieter erfolgt.

3. Die Lage der Mieträume auf einem Grundstück oder in einem Gebäude ist in einer Weise zu umschreiben, die erkennen lässt, welche Räume im Einzelnen oder welche Teilfläche Vertragsobjekt ist. Demgemäß genügt die Angabe, dass auf dem Grundstück oder in dem Gebäude Räume mit einer bestimmten Größe vermietet werden, nicht, wenn die genaue Lage innerhalb des Gebäudes oder des Grundstückes offen bleibt.

4. Die fristlose Kündigung ist als ordentliche Kündigung auszulegen, sofern aus der Kündigungserklärung selbst oder aus den Umständen zweifelsfrei zu folgern ist, dass der Kündigende die Vertragsbeziehung zum nächstmöglichen Termin auflösen will.

5. Nach Eintritt der Abrechnungsreife muss der Vermieter die Klage auf Zahlung des Saldos umstellen oder er kann die Hauptsache insoweit für erledigt erklären.

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IBRRS 2005, 3460
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Unverwertbarkeit heimlicher Videoüberwachung

OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005 - 24 U 12/05

Zur Frage der Zulässigkeit der heimlichen Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines Mehrfamilienhaus wegen der Beschädigung von Waschmaschinen.

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IBRRS 2005, 3444
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mängelbeseitigung: Aufwand für Vermieter muss vertretbar sein!

BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 342/03

Wären die erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung eines Mangels einer Wohnung im Bereich des Gemeinschaftseigentums voraussichtlich unverhältnismäßig hoch und würden sie die "Opfergrenze" für den Vermieter übersteigen, kann der Mieter vom Vermieter nicht die Beseitigung des Mangels verlangen. Grundsätzlich steht dem Verlangen einer Mangelbeseitigung jedoch nicht entgegen, daß der Vermieter der Eigentumswohnung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer herbeiführen muß.*)




IBRRS 2005, 3413
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mehrere Mietverhältnisse bei Veräußerung an verschiedene Erwerber?

BGH, Urteil vom 28.09.2005 - VIII ZR 399/03

Der über eine Wohnung und eine Garage geschlossene einheitliche Mietvertrag wird durch die Veräußerung der Wohnung und der Garage an verschiedene Erwerber nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten; vielmehr treten die Erwerber in den einheitlichen Mietvertrag ein. Ihr Verhältnis bestimmt sich nach den Regelungen über die Bruchteilsgemeinschaft.*)

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IBRRS 2005, 3379
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Macht ein Stichweg wenige Einzelparzellen zur Kleingartenanlage?

BGH, Urteil vom 27.10.2005 - III ZR 31/05

1. Zur Anzahl von Gärten, die für das Bestehen einer Kleingartenanlage nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG erforderlich ist.*)

2. Ein schmaler und kurzer Stichweg, der eine geringe Zahl von kleingärtnerisch genutzten Parzellen (hier: sieben) erschließt, ist keine gemeinschaftliche Einrichtung, die allein geeignet ist, den Gärten den Charakter einer Kleingartenanlage zu verleihen.*)

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IBRRS 2005, 3376
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Tod des Vermieters: Mieter muss nicht Rechtsnachfolger ermitteln

BGH, Urteil vom 07.09.2005 - VIII ZR 24/05

Solange ein Mieter nach dem Tod seines Vermieters keine Gewissheit darüber erlangen kann, wer Gläubiger seiner Mietverpflichtungen geworden ist, unterbleiben seine Mietzahlungen infolge eines Umstandes, den er nicht zu vertreten hat.*)

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IBRRS 2005, 3366
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft: Auf Verjährung der Hauptschuld achten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2005 - 10 U 28/05

1. Nach dem Grundsatz der Schadenseinheit verjährt ein Schadensersatzanspruch einheitlich auch für die erst in Zukunft entstehenden - voraussehbaren - Schäden, sobald ein erster Schadensbetrag im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden kann.

2. Der Bürge kann selbst dann mit Erfolg gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB die Verjährung der Hauptschuld einreden, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Verjährung der Hauptschuld erst während des gegen den Bürgen geführten Rechtsstreits eintritt.

3. Die vor Verjährung der Hauptschuld gegen den Bürgen eingereichte Klage hemmt lediglich die Verjährung des Bürgschaftsanspruchs, nicht aber diejenige der Hauptforderung; insoweit bedarf es im Verhältnis zum Hauptschuldner eigener verjährungshemmender Maßnahmen.

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IBRRS 2005, 3361
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nutzungsentschädigung nur für Zeit der Vorenthaltung der Mietsache

BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VIII ZR 57/05

Zum Umfang der Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache nach Vertragsbeendigung.*)

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IBRRS 2005, 3347
ImmobilienImmobilien
Wohnungsüberlassung: Geldwerter Vorteil?

BFH, Urteil vom 17.08.2005 - IX R 10/05

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des Mietspiegels der Gemeinde liegt, scheidet regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils durch verbilligte Wohnraumüberlassung aus.*)

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IBRRS 2005, 3342
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Aufrechnungsverbot: Folgen für Rechtsverteidigung des Mieters?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2005 - 10 U 73/04

1. Die Klausel in einem Gaststättenpachtvertrag, dass die Aufrechnung des Pächterss nur mit titulierten oder unbestrittenen Forderungen zulässig sein soll, ist auch als AGB-Vereinbarung wirksam.

2. Gegenüber dem Pachtzinsanspruch aus abgetretenem Recht steht dem Pächter kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB wegen der in den Räumlichkeiten zurückgelassenen Gegenstände seines Unterpächters zu, denn der Unterpächter steht in keinerlei vertraglichen Beziehung zu dem Hauptverpächter.

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