Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
628 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IBRRS 2005, 0649BAG, Beschluss vom 25.08.2004 - 7 ABR 60/03
1. Ein Rechtsanwalt verstößt nicht gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen nach § 43a Abs. 4 BRAO und hat deshalb einen Vergütungsanspruch, wenn er in einem Beschlussverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG gleichzeitig den Betriebsrat und das betroffene Betriebsratsmitglied vertritt. Denn Betriebsrat und Betriebsratsmitglied haben in diesem Verfahren in der Regel dasselbe Ziel, nämlich die Abwehr des Zustimmungsersetzungsantrags.*)
2. Gelangt der Betriebsrat allerdings zu der Auffassung, er wolle an der Zustimmungsverweigerung nicht mehr festhalten, können widerstreitende Interessen entstehen. Der Rechtsanwalt muss in diesem Fall beide Mandate niederlegen, um nicht gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen nach § 43a BRAO zu verstoßen.*)
3. Diese mögliche Interessenentwicklung rechtfertigt kein generelles Verbot der gleichzeitigen Vertretung von Betriebsrat und Betriebsratsmitglied. Dem steht das Grundrecht der freien Berufsausübung der Rechtsanwälte nach Art. 12 Abs. 1 GG entgegen. Die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit der Beschränkung ihres Rechts auf freie Berufsausübung rechtfertigt es nur, beim tatsächlichen Entstehen widerstreitender Interessen die Vertretung zu verbieten.*)
VolltextIBRRS 2005, 0615
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2004 - 12 S 2793/04
Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG macht die Beschleunigung des Prozesskostenhilfeverfahrens erforderlich. Über ein frühzeitig eingereichtes, vollständiges Prozesskostenhilfegesuch ist im Klageverfahren einige Zeit vor der mündlichen Verhandlung zu entscheiden, wenn sonst den Klägern Nachteile entstehen können (wie VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.04.2004 - 7 S 908/03 und 14.06.2004 - 12 S 571/04 - VBlBW 2004, 385 jeweils m.w.N.). Eine verspätete Entscheidung verletzt den Grundsatz des fairen Verfahrens.*)
Die Prüfung der Erfolgsaussicht dient der Ermöglichung der Rechtsverfolgung, nicht deren Durchführung. Sie ist daher eine vorläufige.*)
VolltextIBRRS 2005, 0534
BVerfG, Beschluss vom 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97
Die Befeiung von der Rentenversicherungspflicht beruht nicht auf eigener Leistung des Betroffenen, sondern auf staatlicher Gewährung und ist somit keine derart eigentumsähnlich verfestigte öffentlich- rechtliche Rechtsposition, die vom Schutzbereich des Art. 14 GG umfasst wäre.
VolltextIBRRS 2005, 0113
BGH, Urteil vom 10.11.2004 - IV ZR 391/02
Die Anwendung des in § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa VBLS a.F. vorgesehenen Halbanrechnungsgrundsatzes ist auch für Versicherte, die erst nach dem 31. Dezember 2000 versorgungsrentenberechtigt geworden sind, insoweit nicht unwirksam, wie die auf dieser Grundlage berechnete Zusatzrente als (gegenüber der ab 1. Januar 2001 geltenden Satzung günstigere) Besitzstandsrente für eine Übergangszeit gewährt wird.*)
VolltextIBRRS 2005, 0042
BVerfG, Beschluss vom 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Die Bestimmungen aufgrund des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002, die auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung die Verleihunternehmen verpflichten, den Leiharbeitnehmern für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die dort für vergleichbare Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren, sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
VolltextOnline seit 2004
IBRRS 2004, 3924BGH, Urteil vom 14.09.2004 - VI ZR 32/04
a) § 106 Abs. 3, 3. Alternative SGB VII erfordert eine Verbindung zwischen den Tätigkeiten des Schädigers und des Geschädigten in der konkreten Unfallsituation, die eine Bewertung als "gemeinsame" Betriebsstätte rechtfertigt.*)
b) Das Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 SGB VII kommt einem Unternehmer nur dann zugute, wenn er "Versicherter" im Sinne der Bestimmung und selbst tätig geworden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 148, 209; 148, 214, 219 f.; vom 25. Juni 2002 - VI ZR 279/01 - VersR 2002, 1107; vom 29. Oktober 2002 - VI ZR 283/01 - VersR 2003, 70, 71 und vom 16. Dezember 2003 - VI ZR 103/03 - VersR 2004, 381, 382).*)
VolltextIBRRS 2004, 3923
BGH, Beschluss vom 28.10.2004 - III ZR 205/03
a) Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Begründung der Kündigung (§ 8 Abs. 5 HeimG) hat die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge.*)
b) Die Pflicht, dem Heimbewohner bei einer Kündigung des Heimvertrags nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 2 HeimG eine angemessene anderweitige Unterkunft und Betreuung nachzuweisen (§ 8 Abs. 7 HeimG), wird durch eine wirksame Kündigung ausgelöst. Ihre Erfüllung ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung.*)
c) Die Erfüllung der Nachweispflicht nach § 8 Abs. 7 HeimG ist materielle Voraussetzung für den Räumungsanspruch und seine Titulierung.*)
VolltextIBRRS 2004, 3922
BGH, Urteil vom 27.10.2004 - IV ZR 141/03
Zur Wirksamkeit von Leistungsbeschränkungen in den Tarifbedingungen einer Krankheitskostenversicherung (hier: Beschränkung der Erstattungsfähigkeit auf Aufwendungen für ärztliche Behandler im Bereich der Stimm-, Sprach- und Sprachübungsbehandlung.*)
VolltextIBRRS 2004, 3915
BGH, Urteil vom 11.10.2004 - II ZR 403/02
a) Der Träger der Insolvenzsicherung hat gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG im Sicherungsfall seine Leistung an den berechtigten Versorgungsempfänger oder dessen Hinterbliebenen grundsätzlich so zu erbringen, wie sie der Arbeitgeber aufgrund seiner Versorgungszusage schuldet.*)
b) Erst die nach § 7 Abs. 1 BetrAVG ermittelte, grundsätzlich in dieser Höhe an den Versorgungsempfänger oder dessen Hinterbliebene zu erbringende Versicherungsleistung wird nach § 7 Abs. 3 BetrAVG begrenzt auf höchstens das Dreifache der im Zeitpunkt der ersten Fälligkeit maßgeblichen Bezugsgröße i.S. von § 18 SGB IV.*)
VolltextIBRRS 2004, 3914
BGH, Urteil vom 11.10.2004 - II ZR 369/02
a) Der Träger der Insolvenzsicherung hat gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG im Sicherungsfall seine Leistung an den berechtigten Versorgungsempfänger oder dessen Hinterbliebenen grundsätzlich so zu erbringen, wie sie der Arbeitgeber aufgrund seiner Versorgungszusage schuldet.*)
b) Erst die nach § 7 Abs. 1 BetrAVG ermittelte, grundsätzlich in dieser Höhe an den Versorgungsempfänger oder dessen Hinterbliebene zu erbringende Versicherungsleistung wird nach § 7 Abs. 3 BetrAVG begrenzt auf höchstens das Dreifache der im Zeitpunkt der ersten Fälligkeit maßgeblichen Bezugsgröße i.S. von § 18 SGB IV.*)
VolltextIBRRS 2004, 3870
BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03
Zur Berechnung der Höhe der Zusatzrente bei nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Abs. 6 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung nachversicherten Personen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3783
BGH, Beschluss vom 06.10.2004 - XII ZB 133/04
Anrechte bei der Bahnversicherungsanstalt, Abteilung B, sind nach der ab 1. Januar 2001 geltenden Änderung der für sie geltenden Satzung der Bahnversicherungsanstalt im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474 und vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)
VolltextIBRRS 2004, 3538
BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 97/03
Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Krankenversicherer vor Inkrafttreten des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG vom 21. Juli 1994.*)
VolltextIBRRS 2004, 3394
EuGH, Urteil vom 28.10.2004 - Rs. C-16/04
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) verstoßen, dass sie die zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht erlassen hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 3323
OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2004 - 4 U 94/04
1. Wird bei einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag der Entleiher auf Grund seiner subsidiären Haftung für die Erfüllung der Pflicht des Verleihers als Arbeitgeber zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen, ist die Aufrechnung des Entleihers mit einem erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verleihers entstandenen Regressanspruch gegenüber Vergütungsansprüchen für die Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollwirksam und fällig geworden sind.*)
2. Dem Entleiher steht in diesem Fall auch kein insolvenzfestes Zurückbehaltungsrecht nach § 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu.*)
VolltextIBRRS 2004, 3259
BGH, Urteil vom 03.05.2001 - I ZR 153/99
1. An der Rechtsprechung, wonach der aus einem Beschäftigungsverhältnis ausgeschiedene Arbeitnehmer durch die Weitergabe und Verwertung der dort redlich erlangten Betriebsgeheimnisse nur unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstößt, wird für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung ungeachtet der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festgehalten, wonach der ausgeschiedene Arbeitnehmer auch ohne besondere Vereinbarung arbeitsrechtlich zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichtet und ihm lediglich die Verwertung des erworbenen beruflichen Erfahrungswissens gestattet sein soll.*)
2. Modifikationen und Weiterentwicklungen an einer als Betriebsgeheimnis anzusehenden Vorrichtung ändern nichts an einer Übernahme bzw. Verwertung des geheimen Know-hows, solange für das Betriebsgeheimnis entscheidende Grundelemente beibehalten werden und deshalb davon auszugehen ist, daß ohne eine Kenntnis des Vorbildes dasselbe technische Ergebnis entweder nicht oder jedenfalls nicht in derselben Zeit oder so zuverlässig hätte erreicht werden können.*)
3. Zu den Umständen, die bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung einer Weitergabe oder Verwertung rechtmäßig erlangter Betriebsgeheimnisse durch den aus einem Beschäftigungsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer im Rahmen der Gesamtabwägung der sich gegenüberstehenden Interessen zu berücksichtigen sind.*)
VolltextIBRRS 2004, 2841
BGH, Urteil vom 10.01.2002 - III ZR 62/01
Zu den Sorgfaltspflichten von Gewerkschaften bei der Vertretung ihres Mitglieds im Prozeß (hier: Einlegung eines Rechtsmittels).*)
VolltextIBRRS 2004, 2776
BGH, Urteil vom 05.03.2002 - VI ZR 442/00
Die Zielsetzung der in § 116 Abs. 1 SGB X und § 2 BSHG normierten Grundsätze und die in der Institution der Verjährung enthaltene rechtliche Wertung gebieten es, dem Ersatzpflichtigen gegenüber dem Sozialhilfeträger für die Verjährung keine günstigere Rechtsposition zukommen zu lassen als gegenüber dem Geschädigten, der über die Schadensersatzansprüche ein rechtskräftiges Feststellungsurteil erwirkt hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 1949
BGH, Urteil vom 13.07.2004 - VI ZR 273/03
Der Sozialhilfeträger kann den auf Ersatz des Unterhaltsaufwandes für ein Kind gerichteten Schadensersatzanspruch der Mutter gegen den Arzt (vgl. BGHZ 86, 240 ff.) auch auf sich überleiten, wenn die Mutter nicht wirtschaftlich leistungsfähig ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 1948
BGH, Urteil vom 06.07.2004 - VI ZR 266/03
Ein durch einen ärztlichen Fehler geschädigter Kassenpatient ist bei der Schadensbeseitigung nicht schon deshalb auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt, weil ihm grundsätzlich der Anspruch auf Heilbehandlung gegen seine Krankenkasse auch nach einem Behandlungsfehler verbleibt.*)
Die Haftpflicht des Schädigers kann die Übernahme der Kosten einer privatärztlichen Behandlung für einen geschädigten Kassenpatienten umfassen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls feststeht, daß das Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung nur unzureichende Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung bietet oder die Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Leistung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise dem Geschädigten nicht zumutbar ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 1947
BGH, Urteil vom 29.06.2004 - VI ZR 211/03
Das Aushandeln personenbezogener Tarife für die Beförderung gesetzlich Krankenversicherter mit einem Rettungswagen zwischen den Krankenkassen und den entsprechenden Leistungserbringern bewegt sich im Rahmen des Verhandlungsermessens der Kostenträger bei der Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrages und ist einer Überprüfung durch einen im Wege der Schadensersatzpflicht mittelbar hiervon Betroffenen grundsätzlich nicht zugänglich.*)
VolltextIBRRS 2004, 1941
BGH, Urteil vom 22.07.2004 - III ZR 154/03
Zu den Amtspflichten eines Rehabilitationsberaters des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber einem Versicherten im Zusammenhang mit der Erlangung einer Arbeitsstelle.*)
VolltextIBRRS 2004, 1826
BGH, Urteil vom 22.07.2004 - III ZR 355/03
Zur Pflicht des Krankenhauses, den Patienten vor Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung über die Entgelte und den Inhalt der wahlärztlichen Leistungen zu unterrichten (Fortführung der Senatsurteile vom 27. November 2003 - III ZR 37/03, für BGHZ 157, 87 vorgesehen = NJW 2004, 684 und vom 8. Januar 2004 - III ZR 375/02 = NJW 2004, 686).*)
VolltextIBRRS 2004, 1642
BGH, Beschluss vom 23.06.2004 - IV ZR 186/03
Zur Höhe der Beschwer, wenn in der Krankenversicherung statt eines Tarifwechsels wegen Umzugs des Versicherungsnehmers ins Ausland die Fortsetzung des Versicherungsvertrages zu unveränderten Bedingungen beantragt wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 1612
BGH, Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 117/02
Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Krankenversicherer.*)
VolltextIBRRS 2004, 1610
BGH, Urteil vom 19.05.2004 - IV ZR 29/03
a) Schlafapnoegeräte sind Hilfsmittel i.S. von Nr. 2 d TB/KK zu § 4 Abs. 3 MB/KK und keine Heilapparate i.S. von Nr. 1 TB/KK zu § 5 MB/KK.*)
b) Die abschließende Aufzählung erstattungsfähiger Hilfsmittel in Nr. 2 d TB/KK zu § 4 Abs. 3 MB/KK ist wirksam (§§ 3, 5, 9 AGBG).*)
VolltextIBRRS 2004, 1503
BGH, Urteil vom 19.05.2004 - IV ZR 176/03
a) Schlafapnoegeräte sind Hilfsmittel i.S. von Nr. 2 d TB/KK zu § 4 Abs. 3 MB/KK und keine Heilapparate i.S. von Nr. 1 TB/KK zu § 5 MB/KK.*)
b) Die abschließende Aufzählung erstattungsfähiger Hilfsmittel in Nr. 2 d TB/KK zu § 4 Abs. 3 MB/KK ist wirksam (§§ 3, 5, 9 AGBG).*)
VolltextIBRRS 2004, 1502
BGH, Urteil vom 19.05.2004 - IV ZR 114/03
Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß der Gesetzgeber im Einigungsvertrag das Geltendmachen von Lebens- und Rentenversicherungsansprüchen aus der Zeit vor der Währungsreform bis zu einer Abschlußgesetzgebung über Kriegsfolgen und Umstellungsansprüche ausgeschlossen hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 1468
BGH, Urteil vom 21.04.2004 - XII ZR 251/01
Der Übergang des Unterhaltsanspruchs eines Elternteils auf den Träger der Sozialhilfe kann wegen unbilliger Härte ausgeschlossen sein, wenn der Elternteil wegen einer auf seine Kriegserlebnisse zurückzuführenden psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, für das auf Elternunterhalt in Anspruch genommene Kind zu sorgen (im Anschluß an Senatsurteil vom 23. Juli 2003 - XII ZR 339/00 - FamRZ 2003, 1468).*)
VolltextIBRRS 2004, 1402
BVerfG, Beschluss vom 18.07.2000 - 1 BvR 948/00
1. Die Erstreckung der Vorschriften des Mindestlohn-Tarifvertrags im Baugewerbe auch auf nicht tarifgebundene Betriebe ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
2. Die aufgrund § 1 Abs. 3a Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der seit 01.01.99 geltenden Fassung erlassene Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 25.08.99 (BauArbbV) ist nicht verfassungswidrig.
VolltextIBRRS 2004, 1389
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.05.2002 - 3 U 146/01
1. Eine Gesellschaft ist überschuldet, wenn sich im Falle ihrer Abwicklung eine Quote von unter 100 % für die Gläubiger ergäbe - sog. rechnerische Überschuldung - und keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ein Fortbestehen der Gesellschaft spricht.
2. Die Darlegungs- und Beweislast für eine günstige Fortbestehensprognose tragen die Geschäftsführer der Gesellschaft. Sie müssen sich also, wenn die rechnerische Überschuldung feststeht, durch Darlegung der für eine positive Prognose sprechenden Tatsachen entlasten.
3. Für den subjektiven Tatbestand des § 826 BGB genügt, dass der Geschäftsführer die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden anderer auswirken kann, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens voraussieht und billigend in Kauf nimmt.
4. Die Sittenwidrigkeit der vorsätzlichen Konkursverschleppung im Verhältnis zum für den Lohnausfall eintretenden Sozialleistungsträger folgt ohne weiteres daraus, dass das durch die Unterlassung eines rechtzeitigen Konkursantrags herbeigeführte Unvermögen der Gesellschaft zur Entlohnung ihrer Arbeitnehmer die Verpflichtung zur Zahlung des Konkursausfallgeldes als gesetzliche Lohnersatzleistung unmittelbar auslöst.
VolltextIBRRS 2004, 1258
BGH, Urteil vom 20.04.2004 - VI ZR 189/03
a) Ein Zivilrechtsstreit ist nach § 108 Abs. 2 SGB VII von Amts wegen auszusetzen, wenn entscheidungserheblich ist, ob der Geschädigte zu den nach § 2 SGB VII versicherten Personen gehört.*)
b) Zur Beteiligung am sozialversicherungsrechtlichen Verfahren nach § 12 Abs. 2 SGB X.*)
VolltextIBRRS 2004, 0803
BGH, Urteil vom 03.03.2004 - IV ZR 25/03
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen in der privaten Krankenversicherung gehören auch die Kosten einer wegen der Unfruchtbarkeit des versicherten Mannes vorgenommenen homologen In-vitro-Fertilisation (extrakorporale Befruchtung). Insoweit dient die Gesamtheit der ärztlichen Maßnahmen der Linderung der Krankheit des Versicherten und stellt daher eine Heilbehandlung des Mannes im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 94 dar (Fortführung von BGHZ 99, 228).*)
VolltextIBRRS 2004, 0695
BGH, Urteil vom 11.02.2004 - IV ZR 52/02
Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder mußte Dienstzeiten, die ein Versorgungsberechtigter in der DDR zurückgelegt hatte, auch wenn er dort Mitglied eines vergleichbaren Versorgungssystems war, bei der Errechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit nicht wie Umlagemonate berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2004, 0693
BGH, Urteil vom 12.02.2004 - IX ZR 246/02
Zur Beratungspflicht eines Steuerberaters, der die Lohnbuchführung seines Auftraggebers übernommen hat und Beschäftigte des Auftraggebers als "krankenversicherungsfrei" einschlüsselt.*)
Zum Beginn der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater wegen Pflichtverletzungen bei der Prüfung der Beitragspflicht eines Beschäftigten zur gesetzlichen Krankenversicherung.*)
VolltextIBRRS 2004, 0683
BGH, Urteil vom 14.01.2004 - IV ZR 56/03
Nachdem § 18 BetrAVG in der Fassung vom 19. Dezember 1974 aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 (BVerfGE 98, 365 ff.) mit Ablauf des 31. Dezember 2000 unwirksam geworden ist, findet § 44a VBLS a.F. für die Berechnung der Versicherungsrente keine Anwendung mehr. Stattdessen ist für die Berechnung von Versicherungsrenten, die spätestens am 31. Dezember 2001 begonnen haben (§ 76 VBLS in der Neufassung zum 1. Januar 2001), die Regelung des § 18 BetrAVB in der Fassung vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1914, in Kraft getreten am 1. Januar 2001) heranzuziehen.*)
Durch die Anwendung der Ruhensbestimmungen des § 18 Abs. 2 Nr. 5
BetrAVG n.F. i.V.m. §§ 65 Abs. 7 und 101 Abs. 4 VBLS a.F., werden die betroffenen Versicherten nicht unangemessen benachteiligt.*)
VolltextIBRRS 2004, 0468
BGH, Urteil vom 19.01.2004 - II ZR 303/01
a) Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse, in dem ihm für die Zeit nach dem Ende seiner Tätigkeit "nach Maßgabe des Beamtenversorgungsgesetzes Versorgung nach den für Beamte geltenden Vorschriften gewährt" wird, enthält eine Vollverweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften und begründet einen Anspruch auf Gewährung von Altersruhegeld erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze (Bestätigung von Sen.Urt. v. 3. Dezember 2001 - II ZR 372/99, WM 2002, 332).*)
b) Der Vortrag des Dienstverpflichteten, in den der Vertragsunterzeichnung vorangehenden Verhandlungen sei verabredet worden, daß - entgegen dem nach dem Wortlaut des Vertrages naheliegenden Verständnis - mit Rücksicht auf eine im Sparkassenbereich verbreitete Übung ein Anspruch auf Altersruhegeld nach beamtenrechtlichen Regeln sofort nach dem Ende der Amtszeit bestehen solle, ist hinreichend substantiiert; es ist verfahrensfehlerhaft, diese Prüfung mit dem Einwand abzulehnen, die Abrede finde im Wortlaut des Vertrages keinen Niederschlag.*)
VolltextIBRRS 2004, 0357
BGH, Urteil vom 22.01.2004 - III ZR 68/03
Zum Anspruch des Heimträgers auf Entgelt für Verpflegung, wenn der Heimbewohner die angebotene Kostform nicht entgegennimmt, weil er auf Sondennahrung angewiesen ist, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird.*)
VolltextIBRRS 2004, 0351
BGH, Urteil vom 02.12.2003 - VI ZR 243/02
Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozeßstandschaft des Sozialversicherungsträgers zur Geltendmachung von auf diesen nach § 119 SGB X übergegangenen Ansprüchen vor den Zivilgerichten prozeßführungsbefugt.*)
VolltextIBRRS 2004, 0292
BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 373/02
a) Grundsätzlich stellt es einen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug) den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht.*)
b) Zu den Voraussetzungen unter denen Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen Prominenter ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.*)
c) Zur Haftung des "Störers" für eine mit einer Presseveröffentlichung verbundene Rechtsverletzung.*)
VolltextIBRRS 2004, 0280
BGH, Urteil vom 10.12.2003 - IV ZR 217/02
Die Berechnung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts unter Berücksichtigung fiktiver Abzüge für Pflegeversicherung, Solidaritätszuschlag, Umlage und Steueranteil aus Zukunftssicherung führt zu keiner unangemessenen Benachteiligung der Versicherten im Sinne der §§ 9 AGB-Gesetz, 307 BGB.*)
VolltextIBRRS 2004, 0279
BGH, Urteil vom 11.06.2003 - IV ZR 158/02
Bei der Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) ist die Auswechslung des Anpassungsmaßstabes für die Versorgungsrenten von den Beamtenpensionen zu den Lebenshaltungskosten wirksam.
VolltextIBRRS 2004, 0206
BGH, Urteil vom 11.11.2003 - VI ZR 13/03
a) Der nicht selbst auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätige Unternehmer, der neben seinem nach § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII haftungsprivilegierten Verrichtungsgehilfen lediglich nach §§ 831, 823, 840 Abs. 1 BGB als Gesamtschuldner haftet, ist gegenüber dem Geschädigten nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses von der Haftung für erlittene Personenschäden freigestellt (vgl. § 840 Abs. 2 BGB); ein im Innenverhältnis zwischen dem Verrichtungsgehilfen und dem Geschäftsherrn etwa bestehender arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch bleibt dabei außer Betracht.*)
b) Die Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers bleibt im Rahmen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses auf die Fälle beschränkt, in denen ihn nicht nur eine Haftung wegen vermuteten Auswahl- und Überwachungsverschuldens gemäß § 831 BGB, sondern eine eigene "Verantwortlichkeit" zur Schadensverhütung, etwa wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder wegen eines Organisationsverschuldens trifft.*)
VolltextIBRRS 2004, 0124
BGH, Urteil vom 28.11.2003 - V ZR 123/03
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Grundstückserwerbs durch den Sozialversicherungsträger.*)
Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht es nicht entgegen, daß die Entscheidung über den weiteren Anspruch von derselben Rechtsfrage abhängt.*)
VolltextIBRRS 2004, 0010
BGH, Urteil vom 26.11.2003 - IV ZR 186/02
Die Anwendung des in § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa VBLS a.F. vorgesehenen Halbanrechnungsgrundsatzes bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente verstößt für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2000 versorgungsberechtigt geworden sind, auch nach diesem Stichtag nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 9 AGBG, 307 BGB.*)
VolltextOnline seit 2003
IBRRS 2003, 3125BGH, Urteil vom 04.11.2003 - VI ZR 346/02
Bei der Bemessung des Unterhaltsschadens sind dem fiktiven Nettoeinkommen des Getöteten Eigenheimzulagen und Kinderzulagen zurechenbar.*)
VolltextIBRRS 2003, 3081
BGH, Beschluss vom 24.09.2003 - IV ZB 41/02
Die Stichtagsregelung des § 43 Abs. 1a Satz 1 VBLS verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.*)
VolltextIBRRS 2003, 2875
BGH, Beschluss vom 10.10.2003 - IXa ZB 180/03
Zukünftig entstehende oder fällig werdende laufende Geldansprüche gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind pfändbar, sofern die Ansprüche in einem bereits bestehenden Sozialversicherungsverhältnis wurzeln. Das gilt auch für eine Rente wegen Erwerbsminderung.*)
VolltextIBRRS 2003, 2706
BAG, Urteil vom 06.05.2003 - 1 AZR 241/02
Eine Handwerksinnung kann Mitglied in einem Arbeitgeberverband werden und diesem die ihr nach § 54 Abs. 3 Nr. 1 HwO verliehene Tarifsetzungsbefugnis übertragen, soweit und solange nicht ein Innungsverband Tarifverträge für ihren Bereich geschlossen hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 2662
BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 9 AZR 691/01
Verwenden die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag über Zusatzurlaub wegen gesundheitsgefährdender Arbeiten den Begriff "sonstige giftige Stoffe", ist für seine Auslegung im Zweifel auf das jeweils geltende Recht der gefährlichen Arbeitsstoffe zurückzugreifen.*)
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