Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
628 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 0729BGH, Urteil vom 02.02.2012 - III ZR 60/11
Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Treuhandabrede, die bezweckt, Vermögen des Treugebers (hier: ein Sparguthaben) vor dem Sozialleistungsträger zu verheimlichen, wenn das Vermögen auf die Bewilligung oder die laufende Gewährung der in Rede stehenden Sozialleistung ohne Einfluss ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 0522
BGH, Beschluss vom 14.12.2011 - IV ZR 267/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0485
BGH, Urteil vom 14.12.2011 - IV ZR 34/11
1. Nach der für die Bemessung der Invaliditätsleistung maßgeblichen Gliedertaxe schließt der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit des rumpfferneren Gliedes ein (hier: Schulter und Hand des rechten Arms). Eine Addition der einzelnen Invaliditätsgrade findet nicht statt.*)
2. Führt die Funktionsunfähigkeit des rumpfferneren Körperteils zu einem höheren Invaliditätsgrad als die Funktionsunfähigkeit des rumpfnäheren Körperteils, so stellt die Invaliditätsleistung für das rumpffernere Körperteil die Untergrenze der geschuldeten Versicherungsleistung dar.*)
VolltextIBRRS 2012, 0364
BGH, Beschluss vom 30.11.2011 - XII ZB 328/10
1. Bei Anrechten in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung, die jeweils in den alten Bundesländern erworben wurden, handelt es sich um Anrechte gleicher Art im Sinne des § 18 Abs. 1 VersAusglG.*)
2. Maßgebliche Bezugsgröße für die gesetzliche Rentenversicherung im Sinne des § 5 Abs. 1 VersAusglG sind Entgeltpunkte (§§ 63, 64 Nr. 1 SGB VI); für die Beurteilung, ob die Bagatellgrenze überschritten ist, ist der Kapitalwert heranzuziehen.*)
3. Auf Anrechte gleicher Art im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG findet § 18 Abs. 2 VersAusglG, der den Ausgleich "einzelner" Anrechte regelt, keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2012, 0262
BGH, Urteil vom 01.12.2011 - IX ZR 58/11
Erhebt der Schuldner gegen die Einziehung eines wiederkehrenden Sozialversicherungsbeitrags innerhalb einer Überlegungsfrist von vierzehn Tagen ab Zugang des Kontoauszugs, der die Abbuchung ausweist, keine Einwendungen, kann die Zahlstelle davon ausgehen, dass die Lastschrift genehmigt ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 0131
BGH, Beschluss vom 30.11.2011 - XII ZB 344/10
1. Bei Anrechten in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung, die in den alten Bundesländern erworben wurden, handelt es sich um Anrechte gleicher Art i.S.d. § 18 Abs. 1 VersAusglG.*)
2. Maßgebliche Bezugsgröße für die gesetzliche Rentenversicherung i.S.d. § 5 Abs. 1 VersAusglG sind Entgeltpunkte (§§ 63, 64 Nr. 1 SGB VI), so dass ein "anderer Fall" nach § 18 Abs. 3 VersAusglG vorliegt und für die Beurteilung, ob die Bagatellgrenze überschritten ist, auf den Kapitalwert abzustellen ist.*)
3. Auf Anrechte gleicher Art im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG findet § 18 Abs. 2 VersAusglG, der den Ausgleich "einzelner" Anrechte regelt, keine Anwendung.*)
4. Bei Anrechten in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung und in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung (Ost) handelt es sich nicht um Anrechte gleicher Art i.S.d. § 18 Abs. 1 VersAusglG.*)
5. Der Halbteilungsgrundsatz kann den Ausgleich eines einzelnen Anrechts mit geringem Ausgleichswert gebieten, wenn mit dem Ausgleich kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand für die Versorgungsträger verbunden ist. Das ist der Fall bei einem einzelnen Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Ehegatten weitere gleichartige Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, die nach § 10 VersAusglG ausgeglichen werden, so dass der Versorgungsträger ohnehin Umbuchungen auf den Konten vornehmen muss.*)
VolltextOnline seit 2011
IBRRS 2011, 5330BGH, Beschluss vom 30.11.2011 - XII ZB 79/11
1. Setzt sich eine betriebliche Altersversorgung aus verschiedenen Bausteinen mit unterschiedlichen wertbildenden Faktoren zusammen (hier: Volkswagen AG), ist jeder Baustein im Versorgungsausgleich wie ein einzelnes Anrecht gesondert zu behandeln und auszugleichen.*)
2. Die Regelung des § 18 Abs. 2 VersAusglG soll einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand des Versorgungsträgers durch die Teilung und Aufnahme eines neuen Anwärters ersparen, wenn der geringe Ausgleichswert des Anrechts diesen Aufwand nicht lohnt. Kann die mit der Regelung des § 18 Abs. 2 VersAusglG bezweckte Verwaltungsvereinfachung nicht in einem den Ausschluss des Ausgleichs rechtfertigenden Maße erreicht werden, gebührt dem Halbteilungsgrundsatz der Vorrang.*)
VolltextIBRRS 2011, 5220
BGH, Beschluss vom 08.11.2011 - VI ZB 59/10
Erwägt das Gericht die Aussetzung nach § 148 ZPO unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Beteiligung des Schädigers am Sozialverwaltungsverfahren, hat es grundsätzlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Beteiligung gemäß § 12 Abs. 2 SGB X schlüssig dargelegt sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 5176
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2011 - L 14 AS 618/11 B ER
1. Das Entstehen etwaiger Beitragsschulden rechtfertigt nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung
2. Ausschluss der Übernahme von Beitragskosten für private Pflegeversicherung aufgrund nicht ersichtlicher Notwendigkeit
VolltextIBRRS 2011, 4826
BGH, Urteil vom 10.11.2011 - III ZR 77/11
Zur Wirksamkeit einer in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthaltenen Klausel über die Entrichtung einer (nach Zeitabschnitten degressiv gestaffelten und am Jahresbruttoeinkommen des Arbeitnehmers orientierten) Vermittlungsvergütung für den Fall der Übernahme des Arbeitnehmers durch den Entleiher.*)
VolltextIBRRS 2011, 4648
BGH, Urteil vom 29.09.1969 - VII ZR 108/67
Zur Frage, ob die Allgemeine Gebührenordnung für die wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe, herausgegeben vom Steuerberater Adolf Fitzke, (AllGO) als „übliche Vergütung” anzusehen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4536
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.04.2011 - 4 PA 246/10
Sind die Angaben des Antragstellers zu seinen Einkünften nicht nachvollziehbar, weil zwischen den angegebenen Einkünften und dem Bedarf und Aufwand zum Lebensunterhalt eine erhebliche "Deckungslücke" besteht, kann die Behörde den Antrag auf Gewährung von Wohngeld mangels anderer Möglichkeiten der Sachaufklärung in vollem Umfang ablehnen oder zwecks Ermittlung des Jahreseinkommens den Betrag, den der Antragsteller im Laufe eines Jahres für seinen Lebensunterhalt aufwendet, schätzen; dieser Schätzung können die sozialhilferechtlichen Regelsätze und die Aufwendungen für Miete sowie andere unabweisbare Verpflichtungen zugrunde gelegt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4299
BGH, Urteil vom 11.10.2011 - VI ZR 248/10
Zu den Voraussetzungen der gemeinsamen Betriebsstätte.*)
VolltextIBRRS 2011, 4288
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - I ZB 7/11
Für eine Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen einen Krankenhausbetreiber, mit der erstrebt wird, dem Beklagten zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr radiologischdiagnostische Untersuchungen als ambulante Leistungen nach § 116b SGB V durchzuführen und/ oder abzurechnen, sofern die Untersuchungen keine vom Leistungskatalog des § 116b Abs. 3 SGB V umfassten Krankheiten zum Gegenstand haben, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.*)
VolltextIBRRS 2011, 4260
BGH, Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 37/88
1. Die einem Arzt bei der Behandlung seines Patienten obliegenden vertraglichen und deliktischen Sorgfaltspflichten sind grundsätzlich identisch.*)
2. Für die den Arzt auf Grund einer Sorgfaltsverletzung treffende Verantwortung macht es keinen Unterschied, ob das Schwergewicht seines Handelns in der Vornahme einer sachwidrigen oder in dem Unterlassen einer sachlich gebotenen Heilmaßnahme liegt.*)
3. Die Einstandspflicht des Arztes für einen Behandlungsfehler umfaßt regelmäßig auch die Schadensfolgen, die dadurch entstehen, daß durch seine Behandlung die Zuziehung eines anderen Arztes veranlaßt wird und dieser sich bei der Nachbehandlung des Patienten seinerseits fehlerhaft verhält.*)
VolltextIBRRS 2011, 4236
BGH, Urteil vom 21.12.1989 - X ZR 30/89
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4196
BGH, Urteil vom 01.12.1993 - VIII ZR 129/92
Zur Frage des Rechts zur fristlosen Kündigung bei unberechtiger fristloser Kündigung der Gegenseite.*)
VolltextIBRRS 2011, 3506
SG Hildesheim, Urteil vom 12.08.2011 - S 21 U 4/05
1. Zur Beitragshaftung von Bauunternehmern gemäß § 150 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 28e SGB IV.
2. Schätzung des Gesamtwertes aller in Auftrag gegebenen Bauleistungen für ein Bauwerk.
VolltextIBRRS 2011, 3402
BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - XII ZB 463/10
Versorgungsanwartschaften nach der Ruhegeldordnung der Landesbank Baden-Württemberg folgen beamtenähnlichen Grundsätzen im Sinne des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2011, 3350
BSG, Urteil vom 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
Die von einer Fachhochschule angebotenen Studiengänge Architektur und Innenarchitektur sind keine künstlerischen Studiengänge im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
VolltextIBRRS 2011, 3321
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.08.2011 - L 3 U 137/11
1. Ein Bauunternehmer, der einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen von 500.000 Euro für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Nachunternehmers gemäß § 28a Abs. 3a i.V.m. Abs. 3d SGB IV wie ein selbstschuldnerischer Bürge.
2. Für die Ermittlung dieses Gesamtwerts spielt es keine Rolle, wer die Aufträge erteilt hat.
VolltextIBRRS 2011, 3266
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09
1. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder führt als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts die im Jahre 1929 wirksam errichtete Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder fort.*)
2. Die in § 65 VBLS enthaltenen Regelungen über Sanierungsgelder sind wirksam.*)
VolltextIBRRS 2011, 3191
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 46/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3176
BGH, Urteil vom 28.06.2011 - VI ZR 194/10
Das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X gilt auch für den Forderungsübergang gemäß § 5 Abs. 1 OEG, § 81a Abs. 1 Satz 1 BVG.*)
VolltextIBRRS 2011, 3094
BGH, Urteil vom 23.02.2011 - XII ZR 59/09
Hat der Leistungsträger dem Unterhaltspflichtigen vor dem 1. August 2006 (Inkrafttreten des SGB II i. d. F. vom 20. Juli 2006) die Gewährung von Leistungen mitgeteilt, so kann diese Mitteilung nicht als die nach § 33 Abs. 3 Satz 1 SGB II i. d. F. vom 20. Juli 2006 erforderliche Rechtswahrungsanzeige angesehen werden und eröffnet deshalb nach der genannten Bestimmung nicht die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen für die Vergangenheit.*)
VolltextIBRRS 2011, 2909
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - III ZB 75/10
Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen die Niedersächsische Versorgungskasse, die nach ihrer Satzung unter anderem den Zweck hat, Angestellten ihrer Mitglieder, denen Ruhegehaltsberechtigung und Hinterbliebenenversorgung nach dem für niedersächsische Landesbeamte geltenden Vorschriften vertraglich zugesichert sind, Versorgungsbezüge zu zahlen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.*)
VolltextIBRRS 2011, 2869
BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - VIII ZB 91/10
Bei der Ermittlung der nach § 5 Abs. 3 ArbGG maßgeblichen Vergütungsgrenze sind auch zunächst darlehensweise gewährte Provisionsvorschüsse zu berücksichtigen, wenn und soweit diese sich aufgrund eines bereits im Handelsvertretervertrag vereinbarten Erlasses der Rückzahlungsverpflichtung beim Ausscheiden des Handelsvertreters automatisch in unbedingt bezogene Vergütungen umgewandelt haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62, NJW 1964, 497, und der Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2008 - VIII ZB 51/06, WM 2008, 944, und VIII ZB 3/07, WM 2008, 892).*)
VolltextIBRRS 2011, 2349
LSG Sachsen, Urteil vom 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
1. Tatsächliche Aufwendungen für umlagefähige Betriebskosten - auch die Kosten für einen Kabelanschluss und die Anschlussnutzungsgebühren - sind grundsätzlich nur dann erstattungsfähig , wenn die Verpflichtung zur Zahlung durch den Mietvertrag begründet worden ist. Übernimmt der Hilfebedürftige die Kosten "freiwillig", etwa um einen bestimmten "besseren" Standard zu erhalten, handelt es sich nicht um Kosten der Unterkunft i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nur die Aufwendungen, die mit der Unterkunft rechtlich und tatsächlich verknüpft sind, sind auch als Leistungen nach § 22 SGB II zu erbringen.
2. Die Gebühren für eine Gemeinschaftsantenne sind ihrer Art nach keine erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, weil sie die Kläger nicht kraft Mietvertrags zu tragen haben. Denn nur für diesen Fall können die Aufwendungen für die Gemeinschaftsantenne unter § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) fallen.
VolltextIBRRS 2011, 2348
BVerfG, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10
In einem sozialgerichtlichen Verfahren kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht allein mit der Begründung versagt werden, die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit liege im Bagatellbereich.
VolltextIBRRS 2011, 2322
BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 106/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2307
BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 105/09
1. Die anlässlich der Überführung der Versorgungszusagen nach § 21 Abs. 4 Landesbankgesetz BW zur LBBW fusionierten Banken gegebene Besitzstandszusage enthält hinsichtlich der Altersversorgung - auch soweit Beschäftigte vom Bundesangestelltentarif im Übrigen in den Geltungsbereich der Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken ("Banktarif") gewechselt sind - eine dynamische Verweisung auf das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.*)
2. Die nach § 73 Abs. 1 ZVK-L i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG vorgesehene Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung lediglich 2,25% der Vollrente erworben werden, führt jedoch zu einer sachwidrigen, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten und damit zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung sowie zur Unverbindlichkeit der auf ihrer Grundlage erteilten Startgutschriften (Fortführung von BGHZ 174, 127).*)
VolltextIBRRS 2011, 2109
BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 113/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1654
OLG Oldenburg, Urteil vom 24.02.2011 - 1 U 33/10
Zur groben Fahrlässigkeit im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs aus § 110 SGB VII bei der Durchführung von Baumfällarbeiten.*)
VolltextIBRRS 2011, 1506
BSG, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 60/09
Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sind nach einem Umzug über die Grenzen des kommunalen Vergleichsraums hinaus nicht auf die Aufwendungen am bisherigen Wohnort begrenzt.*)
VolltextIBRRS 2011, 1370
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2011 - L 12 AS 4387/10
Fehlende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Rahmen der Prozesskostenhilfe: Mietkosten sind dann nicht als angemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, wenn der Mietvertrag trotz eines bestehenden Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB geschlossen wird, um bei bestehender Hilfebedürftigkeit weitere SGB II-Leistungen zu erhalten. Ein derartiger Mietvertrag ist sittenwidrig und nach § 138 BGB nichtig.*)
VolltextIBRRS 2011, 1231
BGH, Urteil vom 09.03.2011 - IV ZR 137/10
Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 (3) MB/KT 94 liegt auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen seinem bisher ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausprägung nicht nachgehen kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 1107
BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 6 C 1.10
Ein Zivildienstleistender mit sogenannter Heimschlaferlaubnis kann aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Dienstherrn keinen Anspruch auf Übernahme von Mietkosten für seine private Unterkunft herleiten.*)
VolltextIBRRS 2011, 1017
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 141/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1016
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - III ZR 310/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0910
BGH, Urteil vom 01.02.2011 - VI ZR 227/09
Zum Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne des § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII.*)
VolltextIBRRS 2011, 0648
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZR 239/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0456
BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 7/10 R
Zur Bestimmung des geschätzten Gesamtwerts aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen im Rahmen der Beitragshaftung von Bauunternehmern ist auf den Inhalt des Werk- oder Dienstvertrags zwischen dem Bauherrn und dem Hauptunternehmer abzustellen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0352
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 178/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0349
BGH, Beschluss vom 15.12.2010 - XII ZB 170/08
Die nach § 5 Abs. 1, 2 VBVG für den monatlichen Stundenansatz des Betreuers maßgebende Frage der Mittellosigkeit ist für den ganzen Abrechnungsmonat einheitlich zu beurteilen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0271
BGH, Beschluss vom 15.12.2010 - XII ZB 165/10
Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0193
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 160/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0110
OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
Die Eintragung einer ARGE im Grundbuch als Inhaberin einer Sicherungshypothek ist möglich.
VolltextIBRRS 2011, 0036
BGH, Urteil vom 01.12.2010 - XII ZR 19/09
1. Gemäß § 33 Abs. 1 SGB II in der bis Ende 2008 geltenden Fassung findet ein Anspruchsübergang nur insoweit statt, als der Unterhaltsberechtigte Leistungen nach dem SGB II empfangen hat.*)
2. § 33 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der seit Anfang 2009 geltenden Fassung, wonach ein Anspruch auch übergeht, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären, gilt nicht für Leistungen nach dem SGB II, die vor Inkrafttreten der Neuregelung erbracht worden sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 0021
BGH, Urteil vom 15.12.2010 - IV ZR 24/10
Bei Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel, die § 7 I (2) und (3) AUB 88 entsprechende Bedingungen in Bezug nimmt, ist Grundlage für die Progression der um die Vorinvalidität geminderte Invaliditätsgrad.*)
VolltextOnline seit 2010
IBRRS 2010, 4836BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 271/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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