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Sachgebiet: Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht

628 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 0608
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überlanges Verfahren: Wiedereinsetzung trotz Urlaubs!

BSG, Beschluss vom 09.10.2012 - B 5 R 196/12 B

Sorgt ein Verfahrensbeteiligter nicht dafür, dass ihn Gerichtspost während einer Urlaubsabwesenheit im Bereich von etwa 6 Wochen erreicht, und versäumt er deshalb eine gesetzliche Verfahrensfrist, so entfällt im Wiedereinsetzungsverfahren ein Schuldvorwurf, wenn das vorangegangene Gerichtsverfahren aufgrund staatlichen Fehlverhaltens faktisch zum Stillstand gekommen war. *)

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IBRRS 2013, 0328
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährung: Wann ist Zustellung "demnächst" im Ausland?

BAG, Urteil vom 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

Bei einer vom Gericht durchzuführenden Auslandszustellung kann auch eine 19 Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte Zustellung noch "demnächst" iSv. § 167 ZPO sein.*)

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IBRRS 2013, 0239
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Sozialrecht: Sind Heizkostennachzahlungen Kosten der Unterkunft?

BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R

Verpflichtungen aus einem bestehenden Mietverhältnis, die bereits vor Eintritt der Bedürftigkeit begründet worden sind, aber erst nach Eintritt der Bedürftigkeit fällig werden, gehören zu den übernahmefähigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im laufenden Bewilligungszeitraum.*)

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IBRRS 2013, 0130
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Sanierungsgeld einer Kirchlichen Zusatzversorgungskasse

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - IV ZR 110/10

1. Die Höhe des Sanierungsgeldes einer Kirchlichen Zusatzversorgungskasse beruht schon deshalb nicht auf einer Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien, weil es hierzu an einer tarifvertraglichen Regelung fehlt. Die Bestimmung der Höhe des Sanierungsgeldes durch die Zusatzversorgungskasse hat gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu erfolgen.*)

2. Die Regelung einer Zahlungsverpflichtung von Beteiligten in einer Durchführungsvorschrift zu einer Satzungsbestimmung (hier: sog. "Beitragszuschuss Ost") ist nach § 305c Abs. 1 BGB eine überraschende Klausel.*)

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IBRRS 2013, 0076
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Anspruch auf Sanierungsgeld

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - IV ZR 111/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0028
ImmobilienImmobilien
Sozialrecht: Sind Leibrentenzahlungen Kosten der Unterkunft?

LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.09.2012 - L 6 AS 404-12 B ER

Leibrentenzahlungen, die nicht unmittelbar zu einer Vermögensvermehrung führen, sondern einer Sicherung des bereits erlangten Vermögensvorteils dienen, werden als Kosten der Unterkunft berücksichtigt.

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 4731
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zivilrechtlicher Rechtsweg für Anfechtungsrechtsstreit

BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZB 89/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4730
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klage gegen Zusatzversorgung des Baugewerbes: Zuständigkeit?

BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZB 84/12

Für die Anfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)

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IBRRS 2012, 4643
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Berechnung des Versorgungsausgleichs

BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - XII ZB 649/11

1. Auszugleichen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sind auch die in der irischen Sozialversicherung erworbenen Rentenanrechte.*)

2. Der Annahme einer unbilligen Härte des schuldrechtlichen Ausgleichs eines während langer Trennungszeit erworbenen Versorgungsanrechts kann es entgegenstehen, wenn zu Gunsten des Ausgleichspflichtigen bereits Versorgungen, die der andere Ehegatte während der Trennungszeit erworben hatte, im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ausgeglichen wurden.*)

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IBRRS 2012, 4458
Mit Beitrag
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Inwieweit unterliegt das Hauptleistungsversprechen der AGB-Kontrolle?

BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausschließlich die Vergütung von Überstunden, nicht aber die Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers zur Leistung von Überstunden regelt, ist eine Hauptleistungsabrede und deshalb von der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen.*)

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IBRRS 2012, 4379
Mit Beitrag
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - AÜG: Fiktives Arbeitsverhältnis muss gekündigt werden!

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.07.2012 - 5 Sa 474/11

1. Ein zwischen dem Entleiher und Leiharbeitnehmer gemäß §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 9 Nr. 1 AÜG kraft gesetzlicher Fiktion begründetes Arbeitsverhältnis kann nur nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen aufgehoben werden. Ein Arbeitsverhältnis kann durch Arbeitgeberkündigung oder Eigenkündigung des Arbeitnehmers, durch einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung beider Vertragsparteien oder durch gerichtliche Auflösung beendet werden.*)

2. Eine etwaig im Nachhinein dem Verleiher gemäß § 2 Abs. 1 AÜG erteilte behördliche AÜG-Genehmigung hat per se keinen Einfluss auf den Bestand eines mit dem Entleiher kraft gesetzlicher Fiktion bereits zuvor begründeten Arbeitsverhältnisses.*)

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IBRRS 2012, 4364
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsweg für Arbeitsentgeltforderungen in der Insolvenz

BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZB 15/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4342
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Sozialrecht - Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II

BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 47/11

Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).*)

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IBRRS 2012, 4338
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Sozialrecht - Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II

BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 74/11

Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).*)

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IBRRS 2012, 4329
ProzessualesProzessuales
Sozialrecht - Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II

BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 31/12

Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).*)

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IBRRS 2012, 4267
ProzessualesProzessuales
Arbeitsrecht - Vertrag des Betriebsrats mit Beratungsunternehmen, § 111 BetrVG

BGH, Urteil vom 25.10.2012 - III ZR 266/11

1. Ein Vertrag, den der Betriebsrat zu seiner Unterstützung gemäß § 111 Satz 2 BetrVG mit einem Beratungsunternehmen schließt, ist wirksam, soweit die vereinbarte Beratung zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist und der Betriebsrat daher einen Kostenerstattungs- und Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG hat. Die Grenzen des dem Betriebsrat bei der ex ante-Beurteilung der Erforderlichkeit der Beratung zustehenden Spielraums sind im Interesse der Funktions- und Handlungsfähigkeit des Betriebsrats nicht zu eng zu ziehen.*)

2. Der Betriebsrat kann sich im Rahmen eines solchen Vertrags zur Zahlung eines Entgelts verpflichten.*)

3. Betriebsratsmitglieder, die als Vertreter des Betriebsrats mit einem Beratungsunternehmen eine Beratung vereinbaren, die zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats gemäß § 111 BetrVG nicht erforderlich ist, können gegenüber dem Beratungsunternehmen - vorbehaltlich der Bestimmungen in § 179 Abs. 2 und 3 BGB - entsprechend § 179 BGB haften, soweit ein Vertrag zwischen dem Beratungsunternehmen und dem Betriebsrat nicht wirksam zustande gekommen ist.*)

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IBRRS 2012, 4249
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Tarifliche Altersversorgung

BGH, Urteil vom 10.10.2012 - IV ZR 12/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4238
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit im Baugewerbe

ArbG Hagen, Urteil vom 09.10.2012 - 1 Ca 1420/12

Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit im Baugewerbe (Poliere).*)

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IBRRS 2012, 3887
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Anwalt muss über Frist für Kündigungsschutzklage aufklären!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2012 - 24 U 215/11

1. Wenn ein Rechtsanwalt mit der Abwehr der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses betraut wird, hat er den Mandanten darüber aufzuklären, bis zu welchem Endtermin eine Künigungsschutzklage zu erheben ist und welche Konsequenzen die Versäumung dieser Frist hat.*)

2. Hängt im Regressprozess die Frage, ob eine für einen Schaden kausale Pflichtverletzung des Rechtsanwalts vorliegt, vom hypothetischen Ergebnis des Ausgangsverfahrens ab, richtet sich die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich nach der Darlegungs- und Beweislast im Ausgangsverfahren. Deshalb hat der mit der Abwehr der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beauftragte Rechtsanwalt darzulegen und zu beweisen, dass die Kündigung sich als gerechtfertigt erwiesen hätte.*)

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IBRRS 2012, 3866
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Monteur kündigt Kommunikationsverweigerung an: Kündigung?

LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.09.2012 - 11 Sa 681/11

1. Ein Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

2. Eine schwere, insbesondere schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Haupt- oder Nebenpflicht kann eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund an sich rechtfertigen.

3. Da die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung die übliche und regelmäßig auch ausreichende Reaktion auf die Verletzung einer Nebenpflicht ist, kommt eine außerordentliche Kündigung allerdings nur in Betracht, wenn das regelmäßig geringere Gewicht dieser Pflichtverletzung durch erschwerende Umstände verstärkt wird.

4. Die Ankündigung eines Arbeitnehmers, Anweisungen des Vorarbeiters zu ignorieren und die Kommunikation mit ihm zu verweigern, stellt keinen Grund zur Kündigung des Arbeitsvertrages aus wichtigem Grund dar, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten bereits seit eineinhalb Jahren praktiziert.

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IBRRS 2012, 3859
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Zuschnitt und Montage von Promatplatten ist Bauleistung!

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 Ta 1756/12

Ein Betrieb, der Promatplatten, die dem Brandschutz dienen, zuschneidet und montiert, erbringt bauliche Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt 2 VTV, da alle Arbeiten, die an und in einem Gebäude zum vorbeugenden Brandschutz erfolgen, der Fertigstellung des Bauwerks dienen.*)

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IBRRS 2012, 3642
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Schwiegervater und -sohn als Bauhelfer: Versicherungspflicht

SG Aachen, Beschluss vom 25.09.2012 - S 6 U 210/12

1. Ein Unternehmer ist auch für die Versicherten beitragspflichtig, die für das Unternehmen nicht gewerbsmäßig Bauarbeiten ausführen.

2. In der Gesetzlichen Unfallversicherung sind Personen versichert, die wie Beschäftigte tätig werden. Eine solche "Wie-Beschäftigung" setzt voraus, dass eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.

3. Unter Verwandten oder Freunden vorgenommene Gefälligkeitsdienste bzw. -handlungen schließen den Versicherungsschutz lediglich dann aus, wenn diese ihr gesamtes Gepräge durch die familiären Bindungen zwischen den Angehörigen erhalten.

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IBRRS 2012, 3565
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Geltendmachtung von Unterhaltsansprüchen

BGH, Urteil vom 29.08.2012 - XII ZR 154/09

1. Zur gerichtlichen Geltendmachung der auf einen Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüche (im Anschluss an Senatsurteil vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 - FamRZ 1996, 1203).*)

2. Macht ein unterhaltsberechtigter Sozialhilfeempfänger kraft prozessrechtlicher Ermächtigung (§ 265 ZPO) in Prozessstandschaft die nach Rechtshängigkeit des Unterhaltsverfahrens auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüche geltend, kann das nach dem Tode des Klägers unterbrochene Verfahren gemäß § 239 ZPO insoweit (nur) durch seine Erben als neue gesetzliche Prozessstandschafter aufgenommen werden.*)

3. Der Sozialhilfeträger kann in diesem Fall nur nach den Regeln des gewillkürten Klägerwechsels in das Verfahren eintreten; dies setzt sowohl die Zustimmung der Erben des verstorbenen Klägers als auch die - wegen § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO durch Sachdienlichkeit nicht zu ersetzende - Zustimmung des Beklagten voraus.*)

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IBRRS 2012, 3386
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ohne Mietzinszahlung kein Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.05.2012 - 4 LA 114/12

Es besteht kein Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss, wenn in dem in Betracht kommenden Bewilligungszeitraum kein Mietzins gezahlt worden ist.*)

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IBRRS 2012, 3139
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Strafverfahren gegen Chefarzt: Kündigungsgrund?

LAG Hessen, Urteil vom 05.12.2011 - 7 Sa 524/11

Einzelfall: Wirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Verschweigens einer einschlägigen Verurteilung.*)

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IBRRS 2012, 2994
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Keine Vermietung an sich selbst!

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.05.2012 - L 5 AS 412/09

1. Ein mit sich selbst geschlossene Mietvertrag begründet keine Zahlungspflicht. Ein Vertrag kann NUR zwischen verschiedenen Personen geschlossen werden.

2. Mietet ein Bezieher von SGB II-Leistungen für seinen Gewerbebetrieb Geschäftsräume an, schließt sodann mit sich selbst einen Mietvertrag über einen von ihm bewohnten Teil dieser Fläche und legt diese Miete höher als die Gesamtkosten der Geschäftsräume fest, so muss das Jobcenter daher nur einen anteiligen Betrag als Unterkunftskosten zahlen.

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IBRRS 2012, 2972
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Arbeitnehmer trotz Werkvertrag?

SG Stade, Urteil vom 10.05.2012 - S 30 R 384/11

Ein Schweißer ohne besondere Qualifikationen, der faktisch in den laufenden Produktionsprozess eines Industriebetriebs eingegliedert ist und keine eigene Betriebsstätte hat, kann abhängig beschäftigt sein, auch wenn im Einzelfall eine werkvertragliche Vereinbarung geschlossen wurde und eine Abrechnung und Bezahlung auf Grundlage einer Honorarvereinbarung erfolgt.*)

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IBRRS 2012, 2896
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Wertberechnung einer Anwartschaft und Ehezeit

BGH, Beschluss vom 04.07.2012 - XII ZB 8/09

Der Ehezeitanteil einer beitragsorientierten Leistungszusage (hier: betriebliche Altersversorgung aus der "Beteiligungsrente I" der Volkswagen AG) ist nicht zeitratierlich gemäß § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 lit. a BGB, sondern aus der ehezeitlich erreichten Anwartschaft auf Leistungen zu ermitteln. Für die Wertberechnung der Anwartschaft kann das Ehezeitende einem fiktiven Ausscheiden des Berechtigten aus dem Betrieb gemäß § 2 Abs. 5 lit. a BetrAVG gleichgesetzt werden.*)

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IBRRS 2012, 2538
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Zivilrecht - Erfindervergütung eines Arbeitnehmers

BGH, Beschluss vom 12.06.2012 - X ZR 104/09

1. Bei einem nach § 38 ArbEG unbezifferten Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung ist der Streitwert, soweit der Kläger nicht einen verbindlichen Mindestbetrag angegeben hat, in freier Schätzung nach § 3 ZPO festzusetzen, wobei grundsätzlich nach dem Betrag zu bemessen ist, den das Gericht aufgrund des Sachvortrags des Klägers als angemessen erachtet. Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben dabei außer Betracht zu bleiben.*)

2. Zielt das Klagebegehren auf eine grundsätzlich abweichende rechtliche Beurteilung der Höhe einer angemessenen Vergütung, muss sich dieses Rechtsschutzziel im Streitwert niederschlagen. Dabei ist jedoch umso mehr Zurückhaltung geboten, desto fernliegender es erscheint, dass die rechtlichen Erwägungen des Klägers die Höhe des Vergütungsanspruchs maßgeblich bestimmen könnten.*)

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IBRRS 2012, 2534
Mit Beitrag
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsrecht - Altersbedingte Nichtverlängerung des Manager - Vertrags und AGG

BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 163/10

1. Auf den Geschäftsführer einer GmbH, dessen Bestellung und Anstellung infolge einer Befristung abläuft und der sich erneut um das Amt des Geschäftsführers bewirbt, sind gemäß § 6 Abs. 3 AGG die Vorschriften des Abschnitts 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 22 AGG entsprechend anwendbar.*)

2. Entscheidet ein Gremium über die Bestellung und Anstellung eines Bewerbers als Geschäftsführer, reicht es für die Vermutungswirkung des § 22 AGG aus, dass der Vorsitzende des Gremiums die Gründe, aus denen die Entscheidung getroffen worden ist, unwidersprochen öffentlich wiedergibt und sich daraus Indizien ergeben, die eine Benachteiligung im Sinne des § 7 Abs. 1 AGG vermuten lassen.*)

3. Macht der Kläger einen Anspruch auf Ersatz seines Erwerbsschadens nach § 15 Abs. 1 AGG geltend, obliegt ihm grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Benachteiligung für die Ablehnung seiner Bewerbung ursächlich geworden ist. Ihm kommt aber eine Beweiserleichterung zugute, wenn nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder Wahrscheinlichkeit für eine Einstellung bei regelgerechtem Vorgehen besteht.*)

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IBRRS 2012, 2468
Mit Beitrag
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Private Bauleistung von Geschäftspartner bezahlt: Kündigung!

LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11

1. Wenn ein Arbeitnehmer bei der Ausführung von vertraglichen Aufgaben sich Vorteile versprechen lässt oder solche entgegennimmt, die dazu bestimmt oder auch nur geeignet sind, ihn in seinem geschäftlichen Verhalten zugunsten Dritter und zum Nachteil seines Arbeitgebers zu beeinflussen, liegt ein Verstoß gegen das sog. Schmiergeldverbot vor, der regelmäßig geeignet ist, einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung abzugeben.*)

2. Im Rahmen des in § 286 ZPO verankerten Grundsatzes der freien Beweiswürdigung kann ein Gericht allein aufgrund von Indizien, trotz einer anderslautenden Zeugenaussage, zu einer bestimmten Überzeugung gelangen. 3. Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Anspruch auf eine zeitanteilig verdiente, variable Jahressondervergütung bei einem Ausscheiden im Laufe des Geschäftsjahres entfallen lässt, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr.1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 2415
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Bauleitung auf Stundenbasis: Freie Mitarbeit?

LAG Hamm, Beschluss vom 14.05.2012 - 2 Ta 668/11

Wird ein als freier Mitarbeitervertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis tatsächlich wie ein Arbeitsverhältnis durchgeführt, so ist es auch rechtlich abweichend von dem entgegen stehenden Willen der Vertragsparteien als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren.

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IBRRS 2012, 2395
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sonstiges Zivilrecht - Unentgeltliche Grundstücksübertragung: Schenkung?

OLG Koblenz, Urteil vom 24.11.2011 - 5 U 769/11

1. Erfolgt die unentgeltliche Grundstücksübertragung mit der Abrede, dass der Erwerber bei einer Weiterveräußerung verpflichtet ist, den Übertragenden im Notfall aus dem Erlös zu unterstützen, findet § 529 Abs. 2 BGB keine Anwendung, wenn die Vertragsauslegung ergibt, dass es sich nicht um eine echte Schenkung gehandelt hat.*)

2. Die Verjährung des Zahlungsanspruchs des Übertragenden beginnt in einem derartigen Fall nicht mit der Weiterveräußerung, sondern erst mit Eintritt der Bedürftigkeit.*)

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IBRRS 2012, 2314
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Während Mithilfe beim Carportbau verletzt: Arbeitsunfall?

SG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2012 - S 1 U 2650/11

1. Ebenso wie ein Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsverhältnis nicht von vornherein ein Beschäftigungsverhältnis ausschließt, scheidet auch eine Tätigkeit wie ein Beschäftigter im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII nicht allein deshalb aus, weil die Tätigkeit für einen Verwandten oder Freund verrichtet wird.*)

2. Bei Gefälligkeitsleistungen unter Verwandten und Freunden ist darauf abzustellen, ob das Familienmitglied/der Freund eine Gefälligkeit erweist, die durch die Stärke des Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsverhältnisses ihr Gepräge erhält, oder ob es sich um eine ernstliche Tätigkeit handelt, die über das hinausgeht, was allgemein in Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsbeziehungen gefordert und normalerweise von abhängig Beschäftigten erbracht wird. Je enger eine Gemeinschaft ist, umso größer ist der Rahmen, in dem bestimmte Verrichtungen hierdurch ihr Gepräge erhalten.*)

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IBRRS 2012, 2301
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Wintergeld: Transport von Baumaterial ist keine Bauleistung!

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.04.2012 - L 8 AL 161/10

1. Ein Betrieb des Baugewerbes ist ein Betrieb, der gewerblich überwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt erbringt. Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und der Beseitigung von Bauwerken dienen.

2. Betriebe, die überwiegend Bauvorrichtungen, Baumaschinen, Baugeräte oder sonstige Baubetriebsmittel ohne Personal Betrieben gewerblich zur Verfügung stellen oder überwiegend Baustoffe oder Bauteile für den Markt herstellen, sowie Betriebe, die Betonentladegeräte gewerblich zur Verfügung stellen, sind keine Betriebe in diesem Sinne.

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IBRRS 2012, 2163
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Arbeitsunfall: Wann verjähren Schadensersatzansprüche?

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2012 - 8 Ta 60/12

1. Entstanden ist ein Anspruch, sobald er vom Gläubiger - notfalls gerichtlich - geltend gemacht werden kann. Auf die Bezifferbarkeit kommt es für die Entstehung eines Anspruchs dagegen nicht an. Es ist ausreichend, wenn - insbesondere Schadensersatzansprüche - im Wege einer Feststellungs- oder Stufenklage gerichtlich geltend gemacht werden können.

2. Soweit Spätfolgen eines Schadensersatzansprüche begründenden Ereignisses in Rede stehen, ist vom Grundsatz der Schadenseinheit auszugehen. Dies bedeutet, dass alle aus einem bestimmten Schadensereignis erwachsenden Schadensersatzansprüche einer einheitlichen Verjährungsfrist unterliegen.

3. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Schadenseinheit gilt bei einer abgeschlossenen unerlaubten Handlung nur für solche Nachteile, mit denen zunächst nicht zu rechnen war. Für diese, nicht vorhersehbaren Nachteile läuft die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, in dem der Verletzte von ihnen und ihrem Kausalzusammenhang mit der unerlaubten Handlung Kenntnis hatte.

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IBRRS 2012, 2109
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Anspruchsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X

BGH, Urteil vom 24.04.2012 - VI ZR 329/10

1. Der in § 116 Abs. 1 SGB X normierte Anspruchsübergang findet bei Sozialleistungen, die aufgrund eines Sozialversicherungsverhältnisses erbracht werden, in aller Regel bereits im Zeitpunkt des schadenstiftenden Ereignisses statt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Versicherungsverhältnis besteht.*)

2. Bei Sozialleistungen, die nicht aufgrund eines Sozialversicherungsverhältnisses erbracht werden, ist für den Zeitpunkt des Rechtsübergangs maßgebend, dass nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls eine Leistungspflicht ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.*)

3. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für Sozialleistungen, die nicht an das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnisses anknüpfen, sind nicht auf Sozialleistungen eines Sozialversicherungsträgers zu übertragen.*)

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IBRRS 2012, 2040
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Schadensrecht - Ansprüche der Sozialversicherungsträger im Deliktsrecht

BGH, Urteil vom 17.04.2012 - VI ZR 108/11

1. Im Deliktsrecht ist für den Beginn der Verjährungsfrist bei den Ansprüchen der Sozialversicherungsträger auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Mitarbeiter der für den Regress zuständigen Organisationseinheit abzustellen.*)

2. Eine dem Sozialversicherungsträger zuzurechnende grob fahrlässige Unkenntnis kann vorliegen, wenn die für den Regress zuständige Organisationseinheit ohne weiteres hätte erkennen können, dass ein Regress veranlasst sein kann. Sie kommt ferner in Betracht, wenn diese Organisationseinheit nicht in geeigneter Weise behördenintern sicherstellt, dass sie frühzeitig von Umständen Kenntnis erhält, die einen Regress begründen können.*)

3. Bei der Frage, ob eine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis im vorgenannten Sinn gegeben ist, sind die Grundsätze der sekundären Darlegungslast anwendbar.*)

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IBRRS 2012, 1830
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Zivilrecht - Vergütung einer Diensterfindung

BGH, Urteil vom 06.03.2012 - X ZR 104/09

1. Die Vergütung einer Diensterfindung ist nicht deshalb unangemessen, weil ihr nach der in der Vergütungsvereinbarung zur Bemessung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Erfindung gewählten Methode der Lizenzanalogie ein Erfindungswert zugrunde liegt, der erheblich geringer ist als der Gewinn, den der Arbeitgeber durch die Herstellung und den Vertrieb eines erfindungsgemäßen Produkts erwirtschaftet.*)

2. Auch die Bemessung der Vergütung eines an einer Hochschule beschäftigten Erfinders mit 30 % der durch die Verwertung der Erfindung erzielten Einnahmen hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der angemessenen Vergütung eines Arbeitnehmers nach § 9 ArbEG.*)

3. Die Findung eines angemessenen Lizenzsatzes obliegt dem Tatrichter. Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob dieser von verfahrensfehlerfrei festgestellten Anknüpfungstatsachen ausgegangen ist und sämtliche erhebliche Gesichtspunkte in seine Gesamtwürdigung einbezogen und hierbei Erfahrungssätze und Denkgesetze beachtet hat.*)

4. Die Ermittlung der Analoglizenzgebühr aus dem Produkt von Nettoverkaufserlösen und angemessenem Lizenzsatz begründet nicht ohne weiteres deshalb eine erhebliche Unbilligkeit der Vergütungsvereinbarung, weil als Verkaufspreise bei Lieferungen an konzernangehörige Unternehmen vereinbarungsgemäß die konzerninternen Abgabepreise des Arbeitgebers anzusetzen sind.*)

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IBRRS 2012, 1821
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Anspruchsübergang nach § 33 Abs. 1 SGB II

BGH, Urteil vom 11.01.2012 - XII ZR 22/10

1. Gemäß § 33 Abs. 1 SGB II in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung findet ein Anspruchsübergang nur insoweit statt, als der Unterhaltsberechtigte Leistungen nach dem SGB II empfangen hat. § 33 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung gilt nicht für Leistungen nach dem SGB II, die vor Inkrafttreten der Neuregelung erbracht worden sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 XII ZR 19/09 - FamRZ 2011, 197).*)

2. Zum Anspruchsübergang nach § 33 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung, der erfolgt, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des Anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären.*)

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IBRRS 2012, 1791
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arbeit & Soziales - Grundrechtsverletzung bei Beratungshilfe für Bedürftige?

BVerfG, Beschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11

Es steht nicht in Einklang mit der Verfassung, generell minderjährigen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 III SGB II) unter Hinweis auf die Antragstellung gem. § 38 II SGB II oder auf die gesetzliche Vertretung nach §§ 1626 I, 1629 BGB durch andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft die Bewilligung von Beratungshilfe mit der Begründung zu versagen, einem anderen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sei Beratungshilfe gewährt worden. Die Versagung ist allerdings dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Parallelität der Fallgestaltungen offensichtlich ist und die in einem Fall erhaltene Beratung ohne Hindernisse und wesentliche Änderungen auf weitere Fälle übertragen werden kann (im Anschluss an BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], NJW 2011, 2711).

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IBRRS 2012, 1780
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arbeit & Soziales - Umzug eines Drogenabhängigen: Beratungshilfeanspruch?

BVerfG, Beschluss vom 09.01.2012 - 1 BvR 2852/11

Das Beratungshilferecht dient der Gewährleistung des für das gerichtliche Verfahren grundlegenden Prinzips der Rechtsschutzgleichheit. Die Begründung, in ungewisser Zukunft einen Rechtsverlust zu erleiden, begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Beratungshilfe.

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IBRRS 2012, 1546
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Dachdecker erkrankt an Hautkrebs: Berufskrankheit!

SG Aachen, Urteil vom 16.03.2012 - S 6 U 63/10

Der sonnenbedingte Hautkrebs eines Dachdeckers ist als Berufskrankheit anzuerkennen.

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IBRRS 2012, 1346
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Anrechte "gleicher Art" im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG

BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - XII ZB 501/11

Auf Anrechte "gleicher Art" im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG findet § 18 Abs. 2 VersAusglG, der den Ausgleich "einzelner" Anrechte regelt, keine Anwendung (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 30. November 2011 - XII ZB 344/10 und XII ZB 328/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)

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IBRRS 2012, 1344
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Bewertung einer fondsgebundenen Rentenversicherung

BGH, Beschluss vom 29.02.2012 - XII ZB 609/10

1. Für die konkrete Bewertung einer fondsgebundenen Rentenversicherung, bei der kein Deckungskapital im eigentlichen Sinne gebildet wird, ist im Versorgungsausgleich der nach § 46 VersAusglG i.V.m. § 169 Abs. 4 Satz 1 VVG relevante Rückkaufswert nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik als Zeitwert der Versicherung zu berechnen, soweit nicht der Versicherer eine bestimmte Leistung garantiert.*)

2. Ein nachehezeitlicher Zuwachs im Wert einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung ist bei der gebotenen Halbteilung nicht zu berücksichtigen. Demgegenüber handelt es sich bei einem nachehezeitlichen Wertverlust der fondsgebundenen privaten Altersversorgung um eine tatsächliche nachehezeitliche Veränderung, die auf den Ehezeitanteil zurückwirkt. Ein solcher nachehezeitlicher Wertverlust kann allerdings nur insoweit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG berücksichtigt werden, als der Tatrichter diesen konkret festgestellt hat.*)

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IBRRS 2012, 1311
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung

BGH, Urteil vom 16.02.2012 - IX ZR 218/10

Hat sich der Schuldner wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 266a StGB strafbar gemacht, gehören Säumniszuschläge nach § 24 Abs. 1 SGB IV nicht zu den von einer Restschuldbefreiung ausgenommenen Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung.*)

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IBRRS 2012, 1098
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Teilungskosten gemäß § 13 VersAusglG

BGH, Beschluss vom 01.02.2012 - XII ZB 172/11

1. Der Halbteilungsgrundsatz kann den Ausgleich eines einzelnen Anrechts mit geringem Ausgleichswert gebieten, wenn mit dem Ausgleich kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand für die Versorgungsträger verbunden ist (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 30. November 2011 XII ZB 344/10 - FamRZ 2012, 192). Bei der internen Teilung von Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung der Volkswagen AG ist deswegen im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG auch eine Gesamtbetrachtung aller Bausteine erforderlich.*)

2. Mit den Teilungskosten gemäß § 13 VersAusglG kann der Versorgungsträger den Aufwand ersetzt verlangen, der ihm durch die Aufnahme des zusätzlichen Versorgungsberechtigten in sein Versorgungssystem entsteht. Erfasst werden daher auch die im Rahmen der Kontenverwaltung erwachsenden Mehrkosten.*)

3. Gegen eine Pauschalierung der Teilungskosten im Sinne des § 13 VersAusglG bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. In diesem Fall sind die pauschalen Teilungskosten für jedes Anrecht allerdings durch einen Höchstbetrag zu begrenzen.*)

4. Die Möglichkeit zur Pauschalierung der Teilungskosten ersetzt jedoch in Fällen, in denen der Versorgungsträger konkret höhere Teilungskosten darlegt, nicht die Angemessenheitsprüfung durch das Gericht. Dann sind die Besonderheiten des Einzelfalles und das Vorbringen des Versorgungsträgers zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2012, 0967
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Krankmeldung nicht rechtzeitig vorgelegt: Kündigung!

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.01.2012 - 10 Sa 593/11

1. Die Klausel in einem Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer im Krankheitsfall verpflichtet ist, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

2. Die Verletzung der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit kann bei erschwerenden Umständen des Einzelfalls nach entsprechender Abmahnung nicht nur eine ordentliche, sondern eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

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IBRRS 2012, 0920
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Keine Pfändung von Ansprüchen aus Ansprüche aus § 109 SGB VI

BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - VII ZB 117/09

1. Ansprüche aus § 109 SGB VI auf Erteilung von Renteninformationen und Rentenauskünften sind nicht zusammen mit der zukünftigen Forderung der Schuldnerin auf Zahlung von Renten mitgepfändet.*)

2. Sie können auch nicht gesondert gepfändet werden.*)

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IBRRS 2012, 0904
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Renovierung am Wochenende: Versicherte "Wie-Beschäftigung"?

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2012 - L 2 U 223/09

Wer allein über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, sein Werkzeug selbst mitbringt und Weisungen des Auftraggebers nur wie ein Werkunternehmer entgegen nimmt, handelt nicht als versicherter Wie-Beschäftigter sondern unternehmerähnlich.*)

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