Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
628 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1924SG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2010 - S 17 AS 1435/09
Vom Leistungsträger zu Unrecht erbrachte Kosten der Unterkunft und Heizung können auch wenn die Leistung direkt an den Vermieter ausbezahlt worden ist, grundsätzlich nur vom Hilfebedürftigen und nicht vom Vermieter zurück gefordert werden. § 53 Abs 6 SGB I ist nur dann eine geeignete Ermächtigungsgrundlage für die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme des Vermieters, wenn zwischen diesem und dem Hilfebedürftigen ein Abtretungsvertrag geschlossen worden ist oder eine Verpfändung stattgefunden hat. Hierfür genügt eine vom Hilfebedürftigen gegenüber dem Leistungsträger erklärte Einwilligung in die Auszahlung an den Vermieter nicht.*)
VolltextIBRRS 2010, 1901
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 71/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1895
BGH, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 308/07
In der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung ist eine Belastung des Versicherungsnehmers mit Gehalts- und Lohnverbindlichkeiten auch dann als Unterbrechungsschaden im Sinne der §§ 3 Nr. 1, 6 Nr. 1 und 2 FBUB anzusehen, wenn die Arbeitnehmer Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten und auf diese die Nettolohnansprüche gemäß § 187 Satz 1 SGB III übergehen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1840
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 67/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1822
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 90/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1820
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 78/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1810
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 91/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1807
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 68/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1805
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 164/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1726
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2009 - 28 AS 848/08
1. In Berlin sind für Bewilligungszeiträume zwischen Mai 2006 und Oktober 2007 bei einem Einpersonenhaushalt Unterkunftskosten (einschließlich Betriebs- und Heizkosten) von weniger als 360,00 € angemessen.*)
2. Die Angemessenheit der Nettokaltmiete richtet sich nach der im sozialen Mietwohnungsbau anerkannten Wohnraumgröße und nach dem qualifizierten Mietspiegel des jeweiligen Wohnortes. Die Richtlinien für die Förderung von eigengenutztem Wohnungseigentum sind keine maßgebliche Orientierungsgröße. Es ist vielmehr in Berlin auf die früheren Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau abzustellen, bei denen zuletzt Bauprojekte für 1,5 Zimmer-Wohnungen mit einer maximalen Wohnfläche von 45 qm gefördert wurden.*)
3. Maßgeblich für die Zeit bis jedenfalls Mitte 2007 ist der Mietspiegel 2005 vom 22. August 2005 (Amtsblatt für Berlin 2005, S. 3109 ff.), auch wenn dieser auf in den Vorjahren erhobenen Daten basiert. Denn Grundlage für die Beurteilung der maßgeblichen Nettokaltmiete kann stets nur ein in dem fraglichen Zeitraum bereits veröffentlichter Mietspiegel sein. Andernfalls müsste regelmäßig nach Veröffentlichung des neuen Mietspiegels für die Vorjahre eine umfassende Überprüfung der für die Kosten der Unterkunft erbrachten Leistungen erfolgen.*)
4. Zur Festsetzung des maßgeblichen Quadratmeterpreises ist ein Gesamtmittelwert aus sämtlichen Mittelwerten einer Zeile zu bilden. Weder erscheinen nur einzelne der im Wesentlichen nach Jahren der Bezugsfertigkeit der Wohnungen und ergänzend nach deren Ausstattung mit Sammelheizung und Bad gebildeten Spalten für maßgeblich, noch sind innerhalb der einzelnen Spalten die angegebenen Spannentiefst- oder -höchstwerte als entscheidend anzusehen (aA LSG Berlin-Brandenburg vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER).*)
5. Zur Bestimmung der Betriebskosten ist auf den vom Deutschen Mieterbund für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ermittelten Betriebskostenspiegel zurückzugreifen, nicht hingegen auf den 4/5 Spannen-Oberwert der im Mietspiegel enthaltenen Betriebskostenübersicht (so jedoch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 04.04.2008 - L 32 B 458/08 AS ER - sowie vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER) abzustellen.*)
6. Es bleibt offen, ob die Kosten für die Warmwasseraufbereitung vom Gesamtbetrag der Nebenkosten ganz oder teilweise in Abzug zu bringen sind. Es ist zu bedenken, dass zwar die Kosten der Warmwasseraufbereitung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem Regelsatz zu tragen sind, in diesem jedoch hierfür Kosten nur in einer niedrigeren Höhe als nach dem maßgeblichen Betriebskostenspiegel für die Warmwasseraufbereitung enthalten sind.*)
VolltextIBRRS 2010, 1713
BGH, Urteil vom 14.04.2010 - XII ZR 89/08
1. Ist der Unterhaltsberechtigte vollständig an einer Erwerbstätigkeit gehindert, ergibt sich der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt allein aus den §§ 1570 bis 1572 BGB, und zwar auch für den Teil des Unterhaltsbedarfs, der nicht auf dem Erwerbshindernis, sondern auf dem den angemessenen Lebensbedarf übersteigenden Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB beruht. Ist der Unterhaltsberechtigte hingegen nur teilweise an einer Erwerbstätigkeit gehindert, ergibt sich der Unterhaltsanspruch wegen des allein durch die Erwerbshinderung verursachten Einkommensausfalls aus den §§ 1570 bis 1572 BGB und im Übrigen als Aufstockungsunterhalt aus § 1573 Abs. 2 BGB (im Anschluss an das Senatsurteil BGHZ 179, 43 = FamRZ 2009, 406).*)
2. Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Rahmen der Dreiteilung trifft den Unterhaltspflichtigen die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die die Unterhaltsbedürftigkeit seiner neuen Ehefrau begründen, weil es sich dabei um eine das Einkommen mindernde Verbindlichkeit handelt (im Anschluss an das Senatsurteil vom 27. April 1988 - IVb ZR 58/87 -FamRZ 1988, 930, 931).*)
VolltextIBRRS 2010, 1711
BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 249/08
Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1709
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 163/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1697
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - XII ZR 175/08
1. Im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet, die für eine Befristung sprechen.*)
2. Hinsichtlich der Tatsache, dass ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind, trifft den Unterhaltsberechtigten aber nach den Regeln zum Beweis negativer Tatsachen eine sog. sekundäre Darlegungslast (Klarstellung der Senatsurteile vom 14. November 2007 - XII ZR 16/07 - FamRZ 2008, 134; vom 16. April 2008 - XII ZR 107/06 - FamRZ 2008, 1325; vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -FamRZ 2009, 1990 und vom 28. März 1990 - XII ZR 64/89 - FamRZ 1990, 857).*)
3. Der Unterhaltsberechtigte muss die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substantiiert bestreiten und seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen. Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 1627
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - XII ZB 248/09
1. Die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr voraus; notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten.
2. Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist.
VolltextIBRRS 2010, 1622
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 279/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1608
BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 327/08
1. Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen (vgl. Senatsurteil vom 23. März 2010 - VI ZR 249/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. § 294a SGB V ist nicht entsprechend auf die Einsicht in Pflegedokumentationen anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2010, 1585
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 69/08
Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu. Schon daraus folgt, dass ein darauf bezogener Auskunftsanspruch ausscheidet.*)
VolltextIBRRS 2010, 1583
BGH, Beschluss vom 30.03.2010 - XI ZR 184/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1465
BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 75/07
Waren die Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Rente bereits vor dem Stichtag des 31. Dezember 2001 erfüllt, ist damit der Versicherungsfall in der Zusatzversorgung gemäß § 33 Satz 1 VBLS eingetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Pflichtversicherung über den Stichtag hinaus fortbestand und die gesetzliche Rente erst nach dem Stichtag ausgezahlt worden ist. Die Startgutschrift richtet sich in einem solchen Fall nach § 75 Abs. 3 Buchst. d Satz 2 VBLS.*)
VolltextIBRRS 2010, 1463
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - IX ZR 214/08
Verpflichtet sich eine Personal-Service-Agentur durch einen Vertrag gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zur Einstellung von zuvor arbeitslosen Arbeitnehmern in sozialversicherungspflichtige, nach einem Tarifvertrag zu vergütende Beschäftigungsverhältnisse, so hat die Bundesagentur für Arbeit in der Insolvenz der Personal-Service-Agentur die von ihr als Gegenleistung für die Einstellung eines jeden Arbeitnehmers geschuldete Fallpauschale nicht an den Insolvenzverwalter zu entrichten, wenn die Personal-Service-Agentur keine Lohnzahlungen an die Arbeitnehmer erbracht hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 1445
BGH, Urteil vom 18.03.2010 - III ZR 254/09
1. Zur Frage der Wirksamkeit einer (formularmäßigen) Vereinbarung, wonach der Auftraggeber (Arbeitsuchende) dem privaten Arbeitsvermittler den gesamten Betrag der geschuldeten Vergütung in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt, höchstens 2.000 EUR, unabhängig von der tatsächlichen Dauer des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses zu entrichten hat.*)
2. Zur Anwendung von § 655 BGB auf einen Vertrag über die Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 296 SGB III.*)
VolltextIBRRS 2010, 1444
BGH, Urteil vom 17.03.2010 - XII ZR 204/08
1. Auch im Falle der Betreuung eines volljährigen behinderten Kindes kommt ein Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann in Betracht, wenn dies der Billigkeit entspricht. Das ist nur dann der Fall, wenn die persönliche Betreuung nach Maßgabe der im Gesetz genannten kindbezogenen (§ 1570 Abs. 1 Satz 3 BGB) oder elternbezogenen (§ 1570 Abs. 2 BGB) Gründen erforderlich ist (im Anschluss an die Senatsurteile vom 6. Mai 2009 - XII ZR 114/08 - FamRZ 2009, 1124; vom 18. März 2009 - XII ZR 74/08 -FamRZ 2009, 770, 772 und vom 16. Juli 2008 - XII ZR 109/05 - FamRZ 2008, 1739, 1748).*)
2. Sind die Eltern allerdings übereinstimmend der Auffassung, dass eine persönliche Betreuung des gemeinsamen Kindes erforderlich ist, ist für die Bemessung des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB von der Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung auszugehen. Der Umfang der danach notwendigen persönlichen Betreuung ist dann bei der Bemessung einer Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1435
BGH, Urteil vom 11.03.2010 - III ZR 240/09
Die Höhe der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leiharbeitgebers festgesetzten Vergütung, die der einen Leiharbeitnehmer übernehmende Entleiher dem Leiharbeitgeber zu zahlen hat, ist grundsätzlich nicht mehr angemessen im Sinne des § 9 Nr. 3 2. Halbsatz AÜG, wenn sie nicht nach der Dauer des vorangegangenen Verleihs gestaffelt ist. Eine solche Vereinbarung verstößt gegen § 9 Nr. 3 1. Halbsatz AÜG und ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2010, 1425
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 296/07
1. Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu.*)
2. Die Versicherten haben gleichwohl einen Anspruch, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben an (fiktiven) Überschüssen beteiligt zu werden. Fehlen den Versicherten die für die Überprüfung des satzungsgemäßen Vorgehens der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erforderlichen Informationen, ist diese insoweit grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.*)
VolltextIBRRS 2010, 1234
BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1229
BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1226
BGH, Beschluss vom 28.12.2009 - XII ZB 225/09
1. Eine Unterbringung kann nicht gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. BGB ("... weil ... eine Heilbehandlung ... notwendig ist, ...") genehmigt werden, wenn die angestrebte Heilbehandlung - aus welchen Gründen auch immer - nicht oder nicht mehr durchgeführt wird.*)
2. Deshalb darf eine bereits erteilte Genehmigung nicht länger aufrechterhalten werden, wenn der Betreute bereits untergebracht ist, sich aber sodann herausstellt, dass die in der Unterbringungseinrichtung tätigen Ärzte - in Abweichung von dem der Genehmigung zugrunde liegenden ärztlichen Gutachten - eine Heilbehandlung für medizinisch nicht geboten erachten und eine solche Behandlung deshalb nicht durchführen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1218
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 181/07
1. Aus dem allein vom Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung nach § 11 IV AUB 88 fristgemäß vorbehaltenem Recht, die Neubemessung der Invalidität zu verlangen, erwächst für den Versicherungsnehmer nicht die Pflicht, eine solche Neubemessung tatsächlich herbeizuführen.*)
2. Die Weigerung des Versicherungsnehmers, zum Zweck der Neubemessung einen vom Versicherer benannten Arzt aufzusuchen, steht insoweit einem - zulässigen - Verzicht auf die Neubemessung gleich und verletzt nicht die Obliegenheit aus § 9 IV AUB 88.*)
VolltextIBRRS 2010, 1207
BGH, Urteil vom 03.12.2009 - IX ZR 189/08
1. Eine nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt im Insolvenzverfahren insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung für pfändbar nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften erklärt wird.*)
2. Die Billigkeitsprüfung, bei der alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls zu würdigen sind, obliegt dem Insolvenzgericht, wenn der Insolvenzverwalter beantragt, bedingt pfändbare Bezüge des Schuldners für pfändbar zu erklären, um sie wie Arbeitseinkommen zur Masse zu ziehen; streiten Insolvenzverwalter und Schuldner um die Massezugehörigkeit von bedingt pfändbaren Einkünften des Schuldners oder ist die Frage der Pfändbarkeit im Rahmen eines Anfechtungsprozesses zu beantworten, muss die Billigkeitsentscheidung vom Prozessgericht getroffen werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 1134
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZR 123/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1014
BGH, Urteil vom 24.02.2010 - IV ZR 7/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0950
BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R
Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht des Gerichts bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (Vorliegen eines schlüssigen Konzepts des Grundsicherungsträgers).*)
VolltextIBRRS 2010, 0907
BGH, Urteil vom 17.02.2010 - IV ZR 312/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0765
OLG Celle, Urteil vom 12.02.2009 - 8 U 175/08
Zur Auslegung einer individuell ausgehandelten Ausschlussklausel, mit der bei psychischer Erkrankung einem sog. Therapeutenhopping entgegengewirkt werden soll.*)
VolltextIBRRS 2010, 0710
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZR 73/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0600
BGH, Urteil vom 20.01.2010 - IV ZR 231/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0345
BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 195/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0335
BGH, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0187
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2009 - 11 ME 316/09
Zur befristeten Wiedereinweisung eines Mieters in die bisherige Wohnung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bei psychischer Erkrankung.*)
VolltextOnline seit 2009
IBRRS 2009, 3878BGH, Urteil vom 22.10.2009 - III ZR 295/08
1. Eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II ist in Anlehnung an die von der Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze (BGHZ 146, 341) im Zivilprozess rechts- und parteifähig.*)
2. Zur Passivlegitimation einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II im Amtshaftungsprozess.*)
3. Die Amtspflicht zur sorgfältigen Ermittlung und Feststellung des im Rahmen von § 19 SGB II entscheidungserheblichen Sachverhalts obliegt der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II nicht im Drittinteresse der gesetzlichen Krankenkassen.*)
VolltextIBRRS 2009, 3669
BGH, Urteil vom 04.06.2009 - III ZR 229/07
Der Ausschluss von Ansprüchen nach § 104 Abs. 1 SGB VII wegen eines Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG auch im Verhältnis eines Kindergartenkindes zum Sachkostenträger der Kindertageseinrichtung vereinbar.*)
VolltextIBRRS 2009, 3578
BGH, Beschluss vom 30.09.2009 - XII ZB 135/07
Einer Prozesskostenhilfe beantragenden Partei können im Ausnahmefall fiktive Einkünfte zugerechnet werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich handelt. Dabei ist eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung nicht nur bei vorsätzlicher Herbeiführung oder Aufrechterhaltung der Bedürftigkeit gegeben. Sie liegt auch dann vor, wenn die Partei es offenkundig leichtfertig unterlässt, eine tatsächlich bestehende und zumutbare Erwerbsmöglichkeit zu nutzen, und ihr deshalb die Beseitigung ihrer Bedürftigkeit ohne weiteres möglich wäre. Davon wird regelmäßig nicht auszugehen sein, wenn die Partei Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezieht.*)
VolltextIBRRS 2009, 3568
BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - XII ZB 92/07
1. Zur Behandlung von VBL-Anrechten im Versorgungsausgleich, wenn der vom Versorgungsträger mitgeteilte Wert des Ehezeitanteils eine zum 1. Januar 2002 gutgebrachte Startgutschrift enthält, die nach der in §§ 78, 79 Abs. 1 VBL-Satzung i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG enthaltenen (unwirksamen) Übergangsregelung für rentenferne Jahrgänge ermittelt worden ist (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 5. November 2008 - XII ZB 87/06 -FamRZ 2009, 211 ff. und - XII ZB 53/06 - FamRZ 2009, 303 ff. sowie vom 18. Februar 2009 - XII ZB 54/06 - FamRZ 2009, 950 ff.).*)
2. Zum Ausgleich einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Versorgungsausgleich durch Realteilung (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 289/03 - FamRZ 2005, 1530 f. und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 132/90 - FamRZ 1993, 299 ff.).*)
3. Sieht der Geschäftsplan eines privaten Versicherungsträgers die Realteilung einer laufenden Berufsunfähigkeitsrente vor, so ist der Ausgleichspflichtige regelmäßig unangemessen benachteiligt, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte durch die Realteilung eine sofort fällige Zeitrente erhält, die unabhängig von einer Bedürftigkeit wegen Alters oder Invalidität ist. Von einer Realteilung ist in diesem Fall abzusehen.*)
VolltextIBRRS 2009, 3311
BGH, Urteil vom 07.05.2009 - RiZ(R) 4/08
Tritt der Präsident eines Landesrechnungshofs in die Regierung eines anderen Landes ein, ist er aus dem Dienstverhältnis als Präsident des Landesrechnungshofs zu entlassen, sofern nicht die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn und mit Zustimmung des Präsidenten des Landesrechnungshofs die Fortdauer des Dienstverhältnisses neben dem neuen Amtsverhältnis angeordnet hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 3166
BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - XII ZB 191/06
Ein kommunaler Wahlbeamter hat eine zunächst alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht (nämlich entweder auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Beamtenversorgung). Wird diese Versorgungsaussicht aufgrund einer erst nach dem Ende der Ehezeit erfolgten Wiederwahl und nach Ablauf der damit verbundenen weiteren Amtsperiode zu einer Anwartschaft auf Beamtenversorgung, so ist die in der Ehe erworbene Versorgung des Wahlbeamten nach dessen fiktivem Anspruch auf Nachversicherung zu bewerten; die Versorgung ist allerdings ihrer Art nach im Wege des Quasi-Splittings auszugleichen, wenn die Wiederwahl vor der letzten tatrichterlichen Entscheidung erfolgt.*)
VolltextIBRRS 2009, 2364
BGH, Urteil vom 09.06.2009 - Xa ZR 99/06
Der Sozialversicherungsträger, der es schuldhaft versäumt hat, auf ihn übergegangene reisevertragliche Schadensersatzansprüche innerhalb eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, ist auch dann mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen, wenn der Reisende bei ihm verbliebene Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hat (Fortführung von BGHZ 159, 350).*)
VolltextIBRRS 2009, 2356
BGH, Urteil vom 05.05.2009 - VI ZR 208/08
1. Zum Anspruchsübergang gemäß § 116 SGB X bei konkurrierender Zuständigkeit mehrerer Leistungsträger.*)
2. Zum Umfang der Bindungswirkung gemäß § 118 SGB X.*)
VolltextIBRRS 2009, 2326
BGH, Urteil vom 07.05.2009 - RiZ(R) 1/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2283
BGH, Beschluss vom 13.05.2009 - XII ZB 169/06
1. Zur Anwartschaftsdynamik eines laufenden Anrechts bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse im Abänderungsverfahren, wenn das Ehezeitende vor dem Systemwechsel in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes lag (hier: 31. Mai 1982).*)
2. Zur Rückrechnung einer laufenden Betriebsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes auf ein vor dem Systemwechsel liegendes Ehezeitende (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - XII ZB 74/08 - FamRZ 2009, 586 ff.).*)
3. Ist eine Betriebsrente des öffentlichen Dienstes wegen vorzeitiger Inanspruchnahme unmittelbar gekürzt worden (hier nach § 33 Abs. 3 RZVK-S), so hat die Kürzung im Versorgungsausgleich grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, sofern die für den verminderten Zugangsfaktor maßgeblichen Kalendermonate außerhalb der Ehezeit liegen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 29. April 2009 - XII ZB 182/07 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)
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