Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
284 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 0102OLG Braunschweig, Urteil vom 08.11.2007 - 8 U 158/05
Eine Haftungsbegrenzung auf "versicherbare Schäden" im Rahmen eines Einheitsarchitektenvertrags benachteiligt den Bauherrn nach Treu und Glauben, da der durchschnittliche Vertragspartner nicht erkennen kann, welche Schäden konkret unter die Haftungsbegrenzung fallen.
VolltextOnline seit 2008
IBRRS 2008, 2746BGH, Beschluss vom 22.07.2008 - AnwZ (B) 42/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2742
BGH, Beschluss vom 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2741
BGH, Beschluss vom 02.07.2008 - AnwSt (B) 2/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2342
LG Essen, Urteil vom 21.05.2008 - 42 O 120/07
Ein Diplom-Ingenieur ist trotz der Vereidigung durch einen Bürgermeister zur Führung dieser Bezeichnung wegen der Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" nicht berechtigt.
VolltextIBRRS 2008, 2121
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2007 - 6s A 1932/06.S
1. Mitglieder der Architektenkammer, die Beamte sind, unterliegen, soweit sie ihre Beamtenpflichten verletzt haben, nicht der Berufsgerichtsbarkeit.*)
2. Ein berufsgerichtliches Verfahren kann demnach nicht stattfinden, wenn das angeschuldigte Verhalten nur als Gegenstand eines Disziplinarverfahrens in Betracht kommt. Nicht entscheidend ist, ob tatsächlich ein Disziplinarverfahren durchgeführt wird und eine Ahndung der Beamtenpflichtverletzung erfolgt.*)
3. Zur disziplinarrechtlichen Relevanz von außerdienstlichem Verhalten.*)
VolltextIBRRS 2008, 2113
VG Berlin, Urteil vom 26.06.2008 - 5 A 147.06
Die Nebentätigkeit eines Gerichtsvollziehers als Immobilienmakler und Hausverwalter beeinträchtigt dienstliche Belange und ist daher nicht genehmigungsfähig.
VolltextIBRRS 2008, 1660
VerfGH Belgien, Urteil vom 12.07.2007 - 100/2007
Die gesetzliche Verpflichtung von Architekten als einziger Berufsgruppe im Baugewerbe, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, begründet die Gefahr, bei gesamtschuldnerischer Haftung mehr als andere Berufsgruppen haftbar gemacht zu werden. Für diesen Behandlungsunterschied besteht keine objektive und vernünftige Rechtfertigung.
VolltextIBRRS 2008, 1649
BVerfG, Beschluss vom 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04
1. Der Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung, der aus dem Eintragungsvorbehalt für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" und für die Verwendung ähnlicher Bezeichnungen gemäß § 2 Abs. 2 BauKaG-NW folgt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
2. In Hinblick auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt dies aber bezüglich der Erforderlichkeit nur, wenn der Eintragungsvorbehalt für die Verwendung der Berufsbezeichnung "Architekt" auf die Firmierung der Gesellschaft zur Kennzeichnung ihrer eigenen Tätigkeit als Architekten- oder Architekturgesellschaft beschränkt bleibt.
IBRRS 2008, 1475
LG Essen, Beschluss vom 09.04.2008 - 41 O 16/04
Der Sachverständige kann nicht mit Erfolg gegen die drohende Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.000 Euro einwenden, nur die im Briefkopf des Gutachtens ausgewiesene Firma habe die Bezeichnung geführt.
VolltextIBRRS 2008, 1445
BGH, Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 238/06
1. Ist nicht eindeutig bestimmbar, ob wirtschaftliche oder steuerrechtliche Fragen bei einer Unternehmensberatung im Vordergrund stehen, handelt es sich bei dem steuerrechtlichen Teil nicht um ein bloßes Hilfsgeschäft im Rahmen der anderweitigen Berufsaufgabe.*)
2. Zur Hinweispflicht des steuerlich Hilfeleistenden bei Überschreitung der Grenzen seiner Leistungsbefugnis gegenüber einem Berufsträger.*)
3. Übernimmt ein hierzu nicht befugter Unternehmensberater die auf ein bestimmtes Vorhaben bezogene Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber einer Steuerberatungsgesellschaft, steht der Auftraggeberin ein Ersatz ihres Vertrauensinteresses nicht zu, weil auch sie den Verstoß des Vertrages gegen das gesetzliche Verbot erkennen musste.*)
VolltextIBRRS 2008, 5084
BVerwG, Beschluss vom 17.03.2008 - 6 B 8.08
Die Vorschrift des § 12 GewO, wonach Vorschriften, die die Untersagung eines Gewerbes oder die Rücknahme einer Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, ermöglichen, während eines Insolvenzverfahrens keine Anwendung in Bezug auf das Gewerbe, das zur Zeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeübt wurde, finden, ist nicht kraft Bundesrechts auf das Berufsrecht der saarländischen Architekten anwendbar.
VolltextIBRRS 2008, 1347
OLG Naumburg, Urteil vom 19.01.2007 - 10 U 53/06
Benutzt ein Makler ein "Haus & Grund"-Kennzeichen, so besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Kennzeichen der "Haus & Grund"-Organisation, da es an identischen Waren oder Dienstleistungen fehlt. Wer die "Haus & Grund"-Organisation kennt, weiß, dass sie keine Maklerdienste anbietet. Wer die Organisation nicht kennt, unterliegt keiner Verwechselung.
VolltextIBRRS 2008, 1346
BGH, Beschluss vom 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 1271
OLG Naumburg, Urteil vom 26.02.2007 - 10 U 79/06 (Hs)
Ob ein Fachanwaltstitel im Sinne des § 43c BRAO geführt wird, ist inhaltlich zu bestimmen. Nimmt ein Anwalt öffentlich und zu Werbezwecken für sich in Anspruch, in einem Rechtsgebiet der Sache nach die in einem formalisierten Verfahren nachgewiesene Qualifikation eines Fachanwalts zu besitzen, führt er diesen Titel. Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt öffentlich bekundet, dass er den Titel derzeit nicht führt.*)
VolltextIBRRS 2008, 1235
AGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.11.2007 - 2 ZU 7/07
Es ist von mindestens 2.300,- € als Richtmaß für das Einstiegsgehalt eines Rechtsanwaltes ohne besondere Spezialisierung, ohne besondere Zusatzqualifikation, ohne Prädikatsexamen bei Vollzeitstelle auszugehen.
VolltextIBRRS 2008, 0731
BGH, Beschluss vom 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0649
BGH, Beschluss vom 17.09.2007 - AnwZ (B) 76/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0417
BGH, Beschluss vom 29.05.2007 - AnwZ(B) 3/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0144
BGH, Beschluss vom 26.11.2007 - NotZ 99/07
Die Bewerbung um eine ausgeschriebene Notarstelle ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, weshalb die zu § 32 Abs. 1 Satz 2 VwVfG und § 85 Abs. 2 ZPO entwickelten Grundsätze über die Aufteilung der Verantwortungsbereiche zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Büropersonal nicht ohne weiteres entsprechend anwendbar sind, wenn der Bewerber Rechtsanwalt ist und die Bewerbung über seine Kanzlei betreibt.*)
VolltextIBRRS 2008, 0129
BGH, Beschluss vom 25.09.2006 - AnwZ (B) 73/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 2007
IBRRS 2007, 4974OVG Saarland, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls ist derjenige der letzten Behördenentscheidung; der mit der Löschung verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit ist verfassungs- und europarechtlich unbedenklich.*)
VolltextIBRRS 2007, 4973
BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05
1. Auch nach der Änderung des § 633 BGB durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts entspricht ein Werk nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn es nicht die vereinbarte Funktionstauglichkeit aufweist.*)
2. Beruht der Mangel der Funktionstauglichkeit auf einer unzureichenden Vorleistung eines anderen Unternehmers, wird der Unternehmer auch nach dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts geänderten Werkvertragsrecht von der Mängelhaftung frei, wenn er seine Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt hat.*)
3. Der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht.*)
4. Zur Mängelhaftung des Unternehmers für eine Heizungsanlage, die deshalb nicht funktioniert, weil das von einem anderen Unternehmer errichtete Blockheizkraftwerk keine ausreichende Wärme erzeugt.*)
IBRRS 2007, 4951
LG Berlin, Urteil vom 20.11.2007 - 53 O 126/06
1. Der Architekt kann im Honorarprozess seinem Haftpflichtversicherer den Streit verkünden, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung einwendet.
2. In diesem Fall ist der Streitbeitritt der Haftpflichtversicherung jedenfalls dann zulässig, wenn zwischen dem Architekten und seiner Haftpflichtversicherung Streit über den Umfang der Deckungsverpflichtung besteht.
VolltextIBRRS 2007, 4948
VG Magdeburg, Urteil vom 25.10.2007 - 3 A 127/07 MD
1. Ingenieure der Fachrichtung Prozessverfahrenstechnik haben keinen Anspruch auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit.
2. Die Listeneintragung ist Bauingenieuren und Architekten vorbehalten.
VolltextIBRRS 2007, 4715
AGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.04.2007 - 2 AGH 17/06
Bei einer neu eingerichtete Fachanwaltschaft, bei der sich eine Bearbeitungspraxis noch nicht herausgebildet hat und es noch Unsicherheiten hinsichtlich der Behandlung der Fälle besteht, ist die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Verleihung des Fachanwaltstitels von fast vier Monaten nicht zu beanstanden.
VolltextIBRRS 2007, 4680
BGH, Beschluss vom 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06
Auch wenn die Höhe der für den Vermögensverfall maßgeblichen Schulden vergleichsweise gering ist, darf die Rechtsanwaltskammer bei Vermögensverfall einem Rechtsanwalt grundsätzlich die Zulassung entziehen.
VolltextIBRRS 2007, 4286
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.06.2007 - 6s A 2393/05
1. Zurückverweisung der Sache an das Berufsgericht wegen eines wesentlichen Mangels im Verfahren erster Instanz (§ 85 Abs. 2 Buchst. a BauKaG NRW).*)
2. Der Eröffnungsbeschluss des Berufsgerichts nach § 61 Abs. 1 Satz 1 BauKaG NRW ist für die Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens unabdingbar; er darf inhaltlich nicht über den Eröffnungsantrag hinausgehen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4216
AG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2007 - 302 OWi 110 Js 5985/06
Die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur", Wortverbindungen mit der Berufsbezeichnung, Zusätze oder ähnliche Bezeichnungen dürfen auch auf einem Bauantrag nur geführt werden, wenn der Ingenieur in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen ist.
VolltextIBRRS 2007, 3920
BFH, Urteil vom 18.10.2006 - XI R 10/06
1. Ein Ingenieur, der schlüsselfertige Gebäude errichten lässt, erzielt gewerbliche, nicht freiberufliche Einkünfte.*)
2. Schuldet er seinem Auftraggeber die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes, sind seine Einkünfte auch insoweit gewerblich, als er ggf. Ingenieur- oder Architektenleistungen erbringt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3781
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.03.2007 - 8 LA 174/06
Wer in einer Aktiengesellschaft als Ingenieur vollzeitig angestellt beschäftigt sowie daneben geschäftsführernder (Mit-)Gesellschafter einer GmbH ist, die sich mit der Erschließung und Bebauung privater Grundstücke befasst, und nur "im Übrigen" selbständig Ingenieuraufgaben wahrnimmt, übt seinen Beruf nicht "unabhängig und eigenverantwortlich" i. S. v § 14 NIngG aus und ist daher nach § 16 Nr. 3 NIngG aus der Liste der Beratenden Ingenieure zu streichen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3780
VG Braunschweig, Urteil vom 19.10.2006 - 1 A 364/05
1. § 16 Nr. 3 NIngG verpflichtet die Ingenieurkammer zur Löschung der Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen.*)
2. Die für eine Eintragung erforderliche unabhängige und eigenverantwortliche Tätigkeit i. S. von § 13 Nr. 4 NIngG setzt voraus, dass die Tätigkeit als Beratender Ingenieur hauptberuflich ausgeübt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 3254
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - IV ZR 232/03
Bei einem Versicherten, der im Zeitpunkt der behaupteten Berufsunfähigkeit zur Ausübung der bisherigen Tätigkeit nicht in der Lage, aber auf einen Vergleichsberuf verweisbar ist, tritt bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht allein dadurch ein, dass ihm bei unverändertem Gesundheitszustand die zur Ausübung des Vergleichsberufs erforderlichen Fähigkeiten abhanden kommen oder diese hinter der Entwicklung zurückbleiben; ob er den Vergleichsberuf ausgeübt hat, ist unerheblich.*)
VolltextIBRRS 2007, 2892
VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.04.2007 - 9 L 201/07
Eine Bestellungskörperschaft darf gegenüber dem von ihr bestellten und vereidigten Sachverständigen, der ihr seine Insolvenz nicht sogleich offenbart, den Widerruf der Bestellung aussprechen.
VolltextIBRRS 2007, 2682
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.02.2007 - 8 LA 142/06
Ein Bezirksschornsteinfeger hat gemäß § 12 Abs. 1 SchfG seine Aufgaben gewissenhaft und ordnungsgemäß zu erledigen. Zu einer gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben gehört auch ein angemessener Umgang mit den Kunden. Mit einem solchen angemessenen Umgang ist es nicht vereinbar, wenn die Rechnungen jeweils erst kurz vor Verjährungsbeginn gehäuft ausgestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2431
VG Mainz, Beschluss vom 21.03.2007 - 6 L 149/07
Auch nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es nicht zu beanstanden, dass die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen grundsätzlich mit der Vollendung des 68. Lebensjahres erlischt.
VolltextIBRRS 2007, 2265
BVerfG, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
Handwerkskammern haben kein Recht auf Besichtigung des Betriebs eines Gewerbetreibenden, um dem Verdacht von «Schwarzarbeit» nachzugehen. Das ihnen durch die Handwerksordnung eingeräumte Betriebsbesichtigungsrecht dient lediglich der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle.
IBRRS 2007, 0160
BGH, Urteil vom 14.11.2006 - VI ZR 48/06
a) In den Schutzbereich eines auf Schwangerschaftsverhütung gerichteten Vertrages zwischen Arzt und Patientin ist nicht nur ein ehelicher, sondern auch der jeweilige nichteheliche Partner einbezogen, der vom Fehlschlagen der Verhütung betroffen ist.*)
b) Eine Ersatzpflicht des Arztes besteht in derartigen Fällen auch dann, wenn die gegenwärtige berufliche und wirtschaftliche Planung der Mutter durchkreuzt wird und die zukünftige Planung nicht endgültig absehbar ist; einer abgeschlossenen Familienplanung in dem Sinne, dass auch die hypothetische Möglichkeit eines späteren Kinderwunsches völlig ausgeschlossen sein muss, bedarf es nicht.*)
c) Der Tatrichter darf bei der Bemessung des Betreuungsunterhaltsschadens einen Zuschlag in Höhe des Barunterhaltsschadens (135 % des Regelsatzes der Regelbetrag-Verordnung) als angemessenen Schadensausgleich ansehen, sofern nicht die Umstände des Falles eine abweichende Bewertung nahe legen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0055
BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 11/06
Zur Frage, inwieweit die Qualifikation als Fachanwalt für die Vergabe von Sonderpunkten nach Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. e cc des Runderlasses zur Ausführung der Bundesnotarordnung in seiner geänderten Fassung vom 10. August 2004 (JMBl. für Hessen S. 323) im Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare zu berücksichtigen ist (teilweise Aufgabe der Senatsrechtsprechung gemäß Beschlüssen vom 3. November 2003 - NotZ 8/03 - ZNotP 2004, 71 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - NJW-RR 1998, 1596).*)
VolltextIBRRS 2007, 0041
BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05
1. Auch nach der Änderung des § 5 FAO durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 7. November 2002 genügt eine persönliche und weisungsfreie Fallbearbeitung als in einem ständigen Dienstverhältnis stehender Rechtsanwalt (sog. Syndikusanwalt) allein nicht zum Nachweis der erforderlichen praktischen Erfahrung; es bedarf zusätzlich der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses (Fortführung von Senat, Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, und v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516).*)
2. Eine im Sinn von § 5 FAO persönliche Fallbearbeitung als Rechtsanwalt liegt nicht vor, wenn sich ein Syndikusanwalt auf ein Wirken im Hintergrund beschränkt und weder eigene Schriftsätze anfertigt noch selbst an Gerichtsverhandlungen teilnimmt (Ergänzung v. Senatsbeschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516).*)
VolltextOnline seit 2006
IBRRS 2006, 4377BFH, Urteil vom 06.09.2006 - XI R 3/06
Eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter als Bauleiter tätig sind, erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn ihre Gesellschafter die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen dürfen oder das von ihnen in der DDR absolvierte Studium demjenigen eines (Wirtschafts-)Ingenieurs entspricht.*)
VolltextIBRRS 2006, 4306
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2006 - 4 A 4377/04
1. In § 31 lit. d BauKaG n.F. kann nicht hineingelesen werden, dass nur solche Tatsachen erfasst sind, die nach dem 31. (30.) Dezember 2003 bekannt geworden sind.
2. Das Prozessrecht äußert sich zu der Frage des richtigen Zeitpunkts für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage nur dahingehend, dass ein Kläger im verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit mit einem Aufhebungsbegehren nur dann Erfolg haben kann, wenn er im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung einen Anspruch auf die erstrebte Aufhebung des Verwaltungsakts hat.
3. Ob ein solcher Anspruch jedoch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S. des § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt, beurteilt sich hingegen nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
VolltextIBRRS 2006, 4265
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.12.2005 - 6 S 1601/05
Zur Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie beim Fassadenbau.*)
VolltextIBRRS 2006, 4190
OLG Köln, Beschluss vom 04.10.2006 - 9 W 21/06
1. Eine vorsätzliche Verletzung der Anzeigeobliegenheit des Ingenieurs gegenüber dem Haftpflichtversicherer liegt auch dann vor, wenn er der Auffassung ist, die gegen ihn im Rahmen der Beweisverfahrens erhobenen Vorwürfe ließen sich abwehren und er deshalb eine Schadensanzeige unterläßt.
2. Die Unterlassung der unverzüglichen Anzeige des Versicherungsnehmers nach Einleitung des Beweisverfahrens ist generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, da eine späte Anzeige dazu führt, dass der Sachverhalt nur noch schwer aufgeklärt werden kann.
VolltextIBRRS 2006, 2307
VG Koblenz, Urteil vom 24.07.2006 - 3 K 1718/05
Ein überschuldeter Architekt kann von der Architektenliste gestrichen werden.
VolltextIBRRS 2006, 2184
BGH, Urteil vom 06.04.2006 - I ZR 272/03
Eine Kammer freier Berufe ist befugt, Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen oder deren Wettbewerbern im Zivilrechtsweg zu verfolgen. Gegen Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen kann sie in dieser Weise grundsätzlich auch dann vorgehen, wenn sie berechtigt ist, zur Beseitigung berufswidriger Zustände belastende Verwaltungsakte zu erlassen. Vor ihrer Entscheidung hat die Kammer dann allerdings abzuwägen, ob das Vorgehen im Zivilrechtsweg angemessen erscheint und nicht unverhältnismäßig in die Berufsausübungsfreiheit des betroffenen Kammerangehörigen eingreift.*)
VolltextIBRRS 2006, 1557
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2005 - 38 O 71/04
Eine von zwei Ingenieuren, die nicht in der Liste der Architekten eingetragen sind, geführte GbR darf in ihrem Namen nicht die Bezeichnung "Architekturbüro" führen; dies gilt auch dann, wenn Mitarbeiter der GbR in dieser Liste eingetragen sind.
VolltextIBRRS 2006, 1333
VG Köln, Urteil vom 09.02.2006 - 1 K 4613/05
Zur Frage der Ordnungsgemäßheit der Heranziehung zu Kammerbeiträgen.
VolltextIBRRS 2006, 1248
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2006 - 4 A 4376/04
1. Das Recht zur Führung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung "Ingenieur" und die Kammermitgliedschaft sind Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung der Bauvorlageberechtigung.
2. Der Geltendmachung der Erteilung trotz bevorstehender Löschung als Kammermitglied steht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen.
VolltextIBRRS 2006, 1104
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.12.2005 - 12 U 150/05
1. Beantragt der Versicherungsnehmer eine Berufshaftpflichtversicherung, die ein nach den Bedingungen generell ausgeschlossenes Risiko einbezieht, so kommt eine solche Versicherung zustande, wenn der Versicherungsschein unter Bezugnahme auf die Bedingungen den Einschluss nicht aufführt, die Abweichung vom Antrag jedoch nicht deutlich macht.*)
2. Zur Darlegungs- und Beweislast für einen den Versicherungsschutz in der Berufhaftpflichtversicherung ausschließenden wissentlichen Pflichtenverstoß.*)