Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
1190 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 4155![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Celle, Urteil vom 23.09.2010 - 8 U 180/09
1. Zur Frage der wirksamen Einbeziehung von AVB nach § 23 Abs. 3 AGB-Gesetz: Die danach erforderliche Genehmigung muss nachgewiesen werden. Dazu genügt nicht der Hinweis auf die Üblichkeit oder die Genehmigungsfähigkeit der AVB.*)
2. Zur Frage, ob es in der Berufshaftpflichtversicherung eines Architekten pro Bauvorhaben nur einen oder mehrere Versicherungsfälle geben kann: Der Senat vertritt dazu die Auffassung, dass es keine Veranlassung gibt, regelmäßig nur von einem Versicherungsfall auszugehen, auch dann nicht, wenn es sich um ein einheitliches Bauvorhaben handelt. Nur durch die Anerkennung der grundsätzlichen Möglichkeit, dass mehrere Versicherungsfälle vorliegen können, lässt sich dem Sinn der Berufshaftpflichtversicherung entsprechen. Wenn der Architekt mehrere Fehler macht und seinem Auftraggeber dadurch mehrfach Schäden entstehen, muss die Versicherung dem korrespondieren und muss es zumindest in Betracht kommen, dass mehrfach Ansprüche gegen den Versicherer bestehen.*)
IBRRS 2010, 4148
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 99/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 4132
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - IV ZR 107/09
Hat der Kfz-Haftpflichtversicherer im Verkehrsunfallprozess gegen den mitversicherten und mitverklagten Fahrer den Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs (Unfallmanipulation) erhoben, so muss er den Fahrer im Rahmen seiner Rechtsschutzverpflichtung von den Kosten für die Vertretung durch einen eigenen Rechtsanwalt freihalten, obwohl er ihm als Streithelfer beigetreten ist und sein Prozessbevollmächtigter auf diesem Wege für beide Klageabweisung beantragt hat.*)
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IBRRS 2010, 4121
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 4108
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 286/09
1. Bei mehreren nebeneinander verantwortlichen Schädigern besteht zum Geschädigten grundsätzlich die volle Haftung, ohne dass einer der Schädiger auf den Tatbeitrag des anderen verweisen könnte. Die Last des Schadens ist lediglich im Innenverhältnis nach § 426 Abs. 1 BGB nach den Anteilen an dessen Herbeiführung aufzuteilen.*)
2. Ergreift ein Unfallhelfer nach einem Unfall, bei dem das Ausmaß der Gefährdung und der Hilfebedürftigkeit der beteiligten Verkehrsteilnehmer nicht sogleich zutreffend erkannt werden kann, nicht die aus nachträglicher Sicht vernünftigste Maßnahme, folgt hieraus noch nicht ein Mitverschuldensvorwurf.*)
3. Bei gelegentlichen Hilfeleistungen von sonst an dem Betriebe des Kfz unbeteiligten Personen scheidet ein Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 2 StVG regelmäßig aus.*)
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IBRRS 2010, 4079
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 179/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 4076
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 8/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 3838
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009 - 10 U 88/09
1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlässt, ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässigkeit einzustehen hat.*)
2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit.*)
3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.*)
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IBRRS 2010, 3791
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - IV ZR 187/07
Im Streit um die Erstattungsfähigkeit von Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen (hier Inseminationsbehandlungen, In-vitro-Fertilisationen mit intracytoplasmatischen Spermien-Injektionen) genügt der Versicherungsnehmer einer privaten Krankheitskostenversicherung der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Krankheit, wenn er nachweist, dass bei ihm eine Spermienanomalie vorliegt, die seine Fähigkeit, ein Kind zu zeugen, beeinträchtigt.*)
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IBRRS 2010, 3754
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.2009 - 7 U 196/07
1. Zu den mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen gehören auch Duschwannen und Duschkabinen, d. h. auch die eine Duschwanne umgebenden gefliesten Wände einschließlich etwaiger den Einstieg ermöglichender Kunststoff- oder Glaswände, weil der Sprachgebrauch des täglichen Lebens eine Mehrzahl solcher Einzelteile als zusammengehörige Einrichtung begreift. Die Vebrindung mit dem Rohrsystem wird dabei durch den Zulauf, der in der Wand montiert ist, hergestellt.*)
2. Der Versicherungsfall in der Leitungswasserversicherung liegt auch dann vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Duschwannen oder Duschkabinen ausgetreten ist.*)
3. Wenn sich in einem Badezimmer durch Austritt von Duschwasser Fliesen abgelöst haben, die es aufgrund des Alters nicht mehr gibt, kommt es im Rahmen der Leistungswasserversicherung in Frage, die Wände des Bads ingesamt neu zu fliesen.*)
4. Nur wegen eines einzigen Bohrlochs, das an einer Bodenfliese zur Trocknung des Bodens herbeigeführt wurde, ist eine Erneuerung des gesamten Bodenbelags nicht erforderlich.*)
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IBRRS 2010, 3715
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - IV ZR 250/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 3649
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Köln, Beschluss vom 16.02.2010 - 9 U 127/09
Beschädigt ein Bauunternehmer im Rahmen eines Auftrags zur Kabelverlegung das ihm durch seinen Auftraggeber hierfür zur Verfügung gestellte Kabel, so stellt der Schaden am Kabel einen Erfüllungsschaden dar, der in der Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers nicht versichert ist.
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IBRRS 2010, 3625
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZR 264/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 3561
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2009 - 7 U 55/08
§ 2 Nr. 3 b ABU 1995, wonach keine Entschädigung geleistet wird, soweit gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen oder zumutbare Schutzmaßnahmen nicht getroffen wurden, stellt eine verhüllte Obliegenheit dar.
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IBRRS 2010, 3443
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZB 55/08
Zum Einsatz einer Kapital-Lebensversicherung im Rahmen der Prozesskostenhilfe (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Juni 2010 - XII ZB 120/08 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)
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IBRRS 2010, 3404
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.05.2010 - 7 U 110/09
1. Das versicherte Risiko des Schneedrucks ist verwirklicht, wenn feststeht, dass das Gewicht des auf dem Dach lastenden Schnees am Einsturz des Daches mitgewirkt hat. Ob das Dach theoretisch nicht mehr standsicher war und jederzeit auch ohne den zusätzlichen Schneedruck hätte einstürzen können, stellt die Mitursächlichkeit demgegenüber nicht in Frage.*)
2. Ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt, dass der Versicherer die in Folge des Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen ersetzt, dann wird damit verdeutlicht, dass der Versicherungsnehmer Ersatz erst und nur dann erhält, wenn er tatsächlich Aufwand gehabt hat, also Aufräumungs- und Abbruchmaßnahmen tatsächlich durchgeführt hat bzw. insoweit Verbindlichkeiten eingegangen ist. Auf der Grundlage eines bloßen Kostenvoranschlags kann die Leistung danach nicht beansprucht werden.*)
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IBRRS 2010, 3372
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 27.07.2010 - VI ZB 49/08
1. Eine Direkthaftung nach § 3 Nr. 1 PflVG a.F. ist für Regressansprüche selbst haftpflichtiger Schädiger gegen ihnen zum Ausgleich verpflichtete Mitschädiger nicht gegeben.*)
2. Wird ein Schädiger über seine interne Haftungsquote hinaus von Geschädigten in Anspruch genommen, so stellt dies keinen Schaden dar, der den Schutz des Pflichtversicherungsgesetzes genießt. Er ist vielmehr auf einen Regress nach allgemeinen Regeln gegen den oder die Mitschädiger beschränkt (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 177, 141, 144 f.).*)
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IBRRS 2010, 3299
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2009 - 12 U 197/08
Es besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz des Unternehmers, der die Errichtung eines Kellers schuldet, für umfangreiche Maßnahmen zur Trockenlegung und Sanierung des Kellers nach Wassereintritt infolge einer mangelhaften Verfugung. Die Maßnahmen dienen dem gemäß § 4 Ziff. I Nr. 6 AHB nicht versicherten vertraglichen Erfüllungsinteresse des Auftraggebers und unterfallen der Herstellungsklausel gemäß § 4 Ziff. II Nr. 5 AHB.*)
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IBRRS 2010, 3152
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - IX ZR 132/09
1. In § 851c Abs. 1 Nr. 1 ZPO muss das Tatbestandsmerkmal der lebenslangen Leistung sowohl bei der Alternative des Leistungsbeginns nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres als auch der Alternative des Leistungsbeginns mit Eintritt der Berufsunfähigkeit vorliegen.*)
2. § 851c Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfasst auch Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, wenn diese selbst zwar nicht lebenslang erbracht, aber zusammen mit den sich unmittelbar anschließenden Leistungen zur Versorgung im Alter geschuldet werden, und beide zusammen lebenslang in regelmäßigen Zeitabständen eine im Wesentlichen gleich bleibende Leistung erbringen.*)
3. Wird hinsichtlich der Altersrente ein Kapitalwahlrecht gewährt, lässt dies nach § 851c Abs. 1 Nr. 4 ZPO den Pfändungsschutz auch hinsichtlich einer vor der Altersrente gewährten und mit dieser zusammen der Existenzsicherung dienenden Berufsunfähigkeitsrente entfallen.*)
4. § 850b ZPO ist nicht nur auf Renten, Einkünfte und Bezüge von Arbeitnehmern und Beamten, sondern auch von anderen Personen, insbesondere Selbständigen, anwendbar.*)
5. Eine nach § 850b ZPO bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsprüfung für pfändbar erklärt wird (Festhalten an BGH, Urt. v. 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08).*)
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IBRRS 2010, 3148
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 07.07.2010 - IV ZR 267/04
Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - VersR 2009, 1607). Dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 38 Abs. 1 VBLS zu.*)
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IBRRS 2010, 3147
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 07.07.2010 - IV ZR 16/09
Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - VersR 2009, 1607). Dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 38 Abs. 1 VBLS sowie auf Sterbegeld gemäß § 85 Satz 1 VBLS zu.*)
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IBRRS 2010, 3026
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 02.06.2010 - IV ZR 241/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2975
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2010 - 12 U 6/10
Zum Einschluss des Risikos einer Haftung wegen Schäden, die aus einem fehlerhaften Anschluss eines Wasserhahns an die Sanitärinstallation herrühren, in den Haftpflichtversicherungsschutz eines Möbelschreinerbetriebs.*)
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IBRRS 2010, 2945
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - IV ZR 208/09
1. Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung der Rückvergütung nach Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags verjährt gemäß § 12 Abs. 1 VVG a.F. fünf Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Versicherer den Vertrag abgerechnet hat.*)
2. Nichts anderes gilt, wenn sich der Anspruch auf Zahlung einer (weitergehenden) Rückvergütung aus der Berücksichtigung des Mindestrückkaufswerts i.S. der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297, 313 ff.; IV ZR 177/03 - juris Tz. 39 ff.; IV ZR 245/03 - juris Tz. 40 ff.) sowie aus der Unwirksamkeit der Bestimmungen über den Stornoabzug (BGHZ 147, 373; 147, 354) ergibt, auch wenn die Abrechnung vor Veröffentlichung der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 (aaO.) erfolgte.*)
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IBRRS 2010, 2940
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.06.2010 - IV ZR 163/09
1. Bei einer Krankentagegeldversicherung ist es grundsätzlich der Versicherungsnehmer, der Eintritt und Fortdauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen hat; die Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach § 4 (7) MB/KT 1978 reicht dafür nicht aus.*)
2. Hingegen ist es Aufgabe des Versicherers, darzulegen und zu beweisen, dass seine Leistungspflicht zu dem von ihm behaupteten Zeitpunkt wegen Berufsunfähigkeit der versicherten Person geendet hat.*)
3. Zu den Anforderungen an die Prognose, ob die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist.*)
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IBRRS 2010, 2920
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
LG Coburg, Urteil vom 16.03.2010 - 23 O 786/09
1. Ein Abflussrohr für Regenwasser, welches nicht auch häusliche Abwässer abführt, ist nicht der "Wasserversorgung" zuzuordnen.
2. Der Bruch eines Regenabflussrohres ist somit nicht von der vorhandenen Wohngebäudeversicherung erfasst.
IBRRS 2010, 2917
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG München, Urteil vom 20.01.2010 - 20 U 3013/09
Zur Berechnung der Ansprüche eines Architekten wegen Verdienstaufsfalls nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
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IBRRS 2010, 2705
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - IV ZR 226/07
Eine Klausel in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, nach der von einem Rückkauf oder einer Umwandlung der Hauptversicherung (Lebensversicherung) in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungsleistung (lediglich) anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Zusatzversicherung nicht berührt werden, ist unwirksam.*)
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IBRRS 2010, 2686
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.05.2008 - 12 U 1/08
1. Ein Polier gehört zu den Personen, die der versicherte Unternehmer mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Teils seines Betriebes betraut.
2. Eine Anstellung im Sinne der Nr. 3.1.1 BBR BauNG setzt kein festes Arbeitsverhältnis voraus.
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IBRRS 2010, 2683
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2010 - 3 U 83/10
Erteilt ein Rechtsschutzversicherer in Kenntnis der erstinstanzlichen Entscheidung sowie der Rechtsmittelbegründung eine Deckungszusage für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens, kann er, wenn das Rechtsmittel auf unveränderter Tatsachengrundlage zurückgewiesen wird, den Prozessbevollmächtigten nicht mit der Begründung, dieser hätte von der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit abraten müssen, auf Erstattung der entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in Anspruch nehmen.*)
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IBRRS 2010, 2682
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
LG Mannheim, Urteil vom 28.11.2007 - 5 O 126/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2664
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - IV ZR 229/09
Bei Versicherung des Einbruchsdiebstahls- und/oder Vandalismusrisikos kann der zum Zwecke einer Schutzgelderpressung gefasste und dem Versicherungsnehmer in Nötigungsabsicht mitgeteilte Entschluss eines unbekannten Täters, die versicherte Sache - unter Umständen auch mehrfach - zu beschädigen, eine anzeigepflichtige objektive Gefahrerhöhung darstellen.*)
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IBRRS 2010, 2579
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Koblenz, Urteil vom 30.04.2010 - 10 U 827/09
1. Ein Ausgleichsanspruch analog § 59 Abs. 2 VVG a. F. ist auch gegeben, wenn der Regressverzicht des Gebäudeversicherers darauf beruht, dass die den Schaden verursachende Hilfsperson des Mieters nicht dessen Repräsentantin war.
2. Unerheblich für den Ausgleichsanspruch des Sachversicherers ist es, wenn der Haftpflichtversicherer wegen des restlichen Zeitwertschadens eintrittspflichtig bleibt, weil der Gebäudeversicherer wegen Unterversicherung nur einen Teil des Zeitwertschadens reguliert.
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IBRRS 2010, 2566
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 14.04.2010 - IV ZR 90/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2544
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09
1. Grundsätzlich stellt die mangelhafte Herstellung einer Sache einen Vermögensschaden dar, den der Eigentümer erlitten hat. Das gilt insbesondere für Mängelbeseitigungskosten, die erforderlich sind, um mangelhafte Leistungen des Unternehmers zu sanieren und einen vertragsgerechten Zustand herzustellen (hier: Freilegungskosten für die Neuerstellung eines mangelhaften Gewerks/Sanierung der sanitären Installation).
2. Solche Kosten sind nach der zusätzlich zu vereinbarenden Mängelbeseitigungsnebenkostenklausel versichert, wenn sie erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wieder herzustellen und ein Folgeschaden entstanden ist.
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IBRRS 2010, 2508
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - IV ZR 250/08
Zum Versicherungsschutz für Blitzschäden nach VHB 92.
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IBRRS 2010, 2485
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 19.05.2010 - IV ZR 130/08
1. Ein Polier gehört zu den Personen, die der versicherte Unternehmer mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Teils seines Betriebes betraut.
2. Eine Anstellung im Sinne der Nr. 3.1.1 BBR BauNG setzt kein festes Arbeitsverhältnis voraus.
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IBRRS 2010, 2461
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 175/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2457
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 02.06.2010 - IV ZR 310/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2456
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - IV ZR 249/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2442
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 28.04.2010 - IV ZR 205/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2437
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 17.03.2010 - IV ZR 92/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2430
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 176/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2429
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BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 174/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2415
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 169/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2288
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BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2269
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BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 182/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2215
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BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 83/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2198
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BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 80/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2192
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BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 258/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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