Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
1190 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 2173![Sachverständige Sachverständige](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 68/08
1. Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet einzustellen, um den vom Sachverständigen ermittelten Restwert zu überprüfen.*)
2. Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechts kann sich über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auf Verletzungshandlungen erstrecken, die einen anderen Schutzgegenstand betreffen, wenn die Gefahr einer unzulässigen Ausforschung des Auskunftspflichtigen nicht besteht (Fortführung von BGHZ 166, 233 Tz. 34 ff. - Parfümtestkäufe).*)
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IBRRS 2010, 2162
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09
Zur Frage, wann eine Eil- oder Notsituation ausnahmsweise eine hinreichende Erkundigung nach günstigeren Mietwagenpreisen entbehrlich machen kann.
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2134
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 177/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2081
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 227/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2065
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 181/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2063
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 178/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2054
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 180/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 2045
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 179/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1938
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.05.2010 - 2-08 O 397/09
Auch dann, wenn nur einer von mehreren Mitmietern mietrechtsschutzversichert ist, umfasst die Deckungspflicht seines Rechtsschutzversicherers die allen Mitmietern entstehenden Kosten einschließlich der Mehrvertretungsgebühren, die den Mitmietern oder den Erben eines verstorbenen Mitmieters entstehen (im Anschluss an OLG Frankfurt, 28.03.1988 - 19 U 108/87).
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IBRRS 2010, 1915
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2010 - 4 U 82/09
Da der Deckungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer ein einheitlicher ist, beginnt die Verjährung schon mit der Fälligkeit des Rechtsschutzanspruchs und ergreift den Befreiungsanspruch auch dann, wenn er bei Verjährungseintritt noch nicht einmal fällig ist.
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IBRRS 2010, 1901
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 71/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1895
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 308/07
In der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung ist eine Belastung des Versicherungsnehmers mit Gehalts- und Lohnverbindlichkeiten auch dann als Unterbrechungsschaden im Sinne der §§ 3 Nr. 1, 6 Nr. 1 und 2 FBUB anzusehen, wenn die Arbeitnehmer Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten und auf diese die Nettolohnansprüche gemäß § 187 Satz 1 SGB III übergehen.*)
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IBRRS 2010, 1840
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 67/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1837
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 8/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1822
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 90/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1820
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 78/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1810
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 91/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1807
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 68/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1805
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 164/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1783
![Bauträger Bauträger](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
AG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2010 - 231 C 16403/09
1. Bei Risikoausschlüssen geht das Interesse des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin, dass der Versicherungsschutz nicht weiter verkürzt wird, als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet.
2. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden.
3. Zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und den Besonderheiten des ausgeschlossenen Umstands muss - unter Berücksichtigung des mit dem Risikoausschluss verfolgten Zwecks - ein adäquater Zusammenhang bestehen.
4. Der Baurisikoausschluss verfolgt den - auch für den Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann.
5. Die Amtspflichtverletzung des Notars ist einem anders gearteten Risiko zuzuordnen als nach dem Zweck der Baurisikoklausel vorgesehen und somit ist der erforderliche adäquate Sachzusammenhang zu verneinen.
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IBRRS 2010, 1762
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
LG Dortmund, Urteil vom 01.04.2010 - 2 O 355/09
Der Haftpflichtversicherer einer Umwelt-Haftpflicht-Police ist zur Begleichung der Haftpflichtforderung des geschädigten Dritten verpflichtet, wenn der Geschädigte in der Insolvenz des Versicherten auf behördliche Anordnung hin zur Beseitigung und Abwendung einer Grundwasserverunreinigung durch unterirdische Tanks auf einem an den Versicherten vermieteten Grundstück Aufwendungen hatte, die durch den Insolvenzverwalter des insolventen Versicherten widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt wurden, nachdem der Haftpflichtversicherer sich über Jahre nicht eindeutig und unmissverständlich zu seiner Einstandspflicht erklärt hatte.*)
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IBRRS 2010, 1761
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Dresden, Urteil vom 11.03.2010 - 4 U 846/09
1. Treten im Anschluss an die Regulierung eines Versicherungsfalles in der Gebäudeversicherung weitere Folgeschäden auf, beginnt für diese der Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 12 Abs. 1 VVG a. F. erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer auch insoweit die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat.
2. War das Gebäude bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits vorgeschädigt, ist die Versicherungsentschädigung um den auf die Vorschäden entfallenden Anteil, der gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann, zu verringern.
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IBRRS 2010, 1760
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Schleswig, Urteil vom 24.09.2009 - 11 U 156/08
1. Ein Verein hat seine Mitglieder grundsätzlich von der Haftung ganz oder teilweise freizustellen, wenn sich bei der unentgeltlichen Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.*)
2. Das Haftungsprivileg entfällt nicht durch eine freiwillige Haftpflichtversicherung des Vereinsmitglieds.*)
3. Der Vorstandsbeschluss eines Vereins zur Erteilung eines entgeltlichen Auftrags ist noch keine Entgeltvereinbarung mit dem erst zu Beauftragenden.*)
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IBRRS 2010, 1715
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 206/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1711
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 249/08
Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen.*)
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IBRRS 2010, 1709
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 163/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1648
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 166/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1628
![Immobilienanlagen Immobilienanlagen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 45/09
Ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte sein.
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IBRRS 2010, 1622
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 279/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1608
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 327/08
1. Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen (vgl. Senatsurteil vom 23. März 2010 - VI ZR 249/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. § 294a SGB V ist nicht entsprechend auf die Einsicht in Pflegedokumentationen anwendbar.*)
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IBRRS 2010, 1605
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 160/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1585
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 69/08
Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu. Schon daraus folgt, dass ein darauf bezogener Auskunftsanspruch ausscheidet.*)
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IBRRS 2010, 1579
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 165/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1465
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 75/07
Waren die Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Rente bereits vor dem Stichtag des 31. Dezember 2001 erfüllt, ist damit der Versicherungsfall in der Zusatzversorgung gemäß § 33 Satz 1 VBLS eingetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Pflichtversicherung über den Stichtag hinaus fortbestand und die gesetzliche Rente erst nach dem Stichtag ausgezahlt worden ist. Die Startgutschrift richtet sich in einem solchen Fall nach § 75 Abs. 3 Buchst. d Satz 2 VBLS.*)
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IBRRS 2010, 1448
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 10.03.2010 - IV ZR 207/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1426
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 349/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1425
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 296/07
1. Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu.*)
2. Die Versicherten haben gleichwohl einen Anspruch, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben an (fiktiven) Überschüssen beteiligt zu werden. Fehlen den Versicherten die für die Überprüfung des satzungsgemäßen Vorgehens der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erforderlichen Informationen, ist diese insoweit grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.*)
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IBRRS 2010, 1408
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 350/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1325
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 162/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1284
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2010 - 24 U 156/09
1. Auf den Rechtsschutzversicherer, der vertragsgemäß Leistungen an den Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers zur Einzahlung bei Gericht erbringt, geht ein etwaiger Kostenerstattungsanspruch des Mandanten mangels Entstehung nicht über, wenn der Rechtsanwalt die ihm überlassenen Mittel nicht bestimmungsgemäß an das Gericht weiterleitet.*)
2. Gegen zweckgebunden vereinnahmte Gelder darf der Rechtsanwalt auch dann nicht aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellten Honoraransprüche aus demselben Mandat stammen; stammen sie aus anderen Mandaten, gilt das erst recht.*)
3. Es ist dem Rechtsanwalt versagt, eine durch schwerwiegende Vertragsverstöße erlangte Aufrechnungslage zu seinem Vorteil auszunutzen.*)
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IBRRS 2010, 1232
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 54/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1229
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1218
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 181/07
1. Aus dem allein vom Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung nach § 11 IV AUB 88 fristgemäß vorbehaltenem Recht, die Neubemessung der Invalidität zu verlangen, erwächst für den Versicherungsnehmer nicht die Pflicht, eine solche Neubemessung tatsächlich herbeizuführen.*)
2. Die Weigerung des Versicherungsnehmers, zum Zweck der Neubemessung einen vom Versicherer benannten Arzt aufzusuchen, steht insoweit einem - zulässigen - Verzicht auf die Neubemessung gleich und verletzt nicht die Obliegenheit aus § 9 IV AUB 88.*)
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IBRRS 2010, 1209
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 65/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1193
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.11.2009 - IV ZR 134/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1173
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 244/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 1061
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 02.02.2010 - 25 U 4388/09
Der Rechtsschutzversicherer kann sich nicht auf Vorvertraglichkeit berufen, wenn der Versicherungsnehmer als Vermieter im Grundprozess nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter Schadensersatz wegen Nichtbeseitigung während der Mietzeit verursachter Schäden bei Auszug verlangt.
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IBRRS 2010, 1034
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.02.2010 - IV ZR 119/09
1. Wird ein Auszubildender gegen Berufsunfähigkeit versichert, ist der Berufsbegriff auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen.*)
2. Für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit ist nicht zwischen der Ausbildungs- und der Ausübungsphase zu unterscheiden. Ist der Versicherte nach abgeschlossener Ausbildung den Anforderungen seines Berufes nicht gewachsen, kann der Versicherer deshalb nicht geltend machen, er übe jetzt einen - verglichen mit der Tätigkeit als Auszubildender - anderen Beruf aus, dem er zu keiner Zeit "in gesunden Tagen" nachgegangen sei.*)
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IBRRS 2010, 1023
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08
1. Für die Frage, ob ein günstigerer Tarif als der sogenannte Unfallersatztarif "ohne weiteres" zugänglich war, kommt es darauf an, ob dem Geschädigten in seiner konkreten Situation "ohne weiteres" ein günstigeres Angebot eines bestimmten Autovermieters zur Verfügung stand.*)
2. Es obliegt dem Schädiger, der einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) geltend macht, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umstanden "ohne weiteres" zugänglich gewesen ist.*)
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IBRRS 2010, 0980
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
LG Dortmund, Beschluss vom 01.03.2010 - 2 T 5/10
1. Zum Umfang der Deckungserweiterung einer Haftpflichtversicherung auf Mietsachschäden.
2. Die Benutzung eines Rollschreibtischstuhles im Wohnbereich fällt nicht unter eine an sich vertragsgemäße, jedoch überbordende Nutzung (quantitative Abweichung), sondern unter eine schon ihrer Art nach falsche Benutzung der Mietsache (qualitative Abweichung), so dass dadurch verursachte Haftpflichtansprüche erfasst sind.
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