Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
250 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 2961BGH, Urteil vom 14.04.2011 - IX ZR 153/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1902
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 1 StR 529/10
Verbotene Hausverlosung im Internet ist Betrug.
VolltextIBRRS 2011, 1281
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - AK 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1250
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZB 12/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0932
BGH, Beschluss vom 16.02.2011 - IV ZB 24/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0926
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - AK 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0869
BGH, Beschluss vom 16.02.2011 - IV ZB 23/09
Zur Reichweite der Verschwiegenheitspflicht des als Strafverteidiger tätig gewordenen Rechtsanwalts.*)
VolltextIBRRS 2011, 0258
BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 StE 4/10-3
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 2010
IBRRS 2010, 4556BGH, Urteil vom 21.10.2010 - IX ZR 37/10
Zur Herabsetzung eines Zeithonorars für einen Strafverteidiger.*)
VolltextIBRRS 2010, 4159
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.06.2010 - 2 Ss-OWi 300/10
1. Sofern ein Betroffener ohne die Kosten und Voraussetzungen für die Eintragung und dem Verbleib im Berufsverzeichnis aufzubringen, gleichwohl den Werbeanreiz der mit der geschützten Berufsbezeichnung Architekt verbunden ist, für sich zu nutzt um sich von anderen Ingenieuren dadurch abzusetzen, nutzt er ohne Gegenleistung die geschützte Berufsbezeichnung.
2. Gleichzeitig unterläuft er die Überwachung durch die Architekten- und Stadtplanerkammer die mit der Eintragung als Architekt in das Berufsverzeichnis das gewichtige öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der der Berufsgruppe der Architekten vorbehaltenen verantwortlichen Tätigkeiten durch Überwachung und Fortbildung gewährleisten soll.
VolltextIBRRS 2010, 3802
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - AK 12/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3776
BGH, Beschluss vom 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Bei einem Wohnmobil handelt es sich um eine „andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient” im Sinne von § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, so dass es Objekt einer schweren Brandstiftung sein kann.
VolltextIBRRS 2010, 3433
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 211/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3131
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 321/08
Zu den Anforderungen an den Vorsatz für einen Kapitalanlagebetrug durch unrichtige vorteilhafte Angaben und Verschweigen nachteiliger Tatsachen in einem Emissionsprospekt.*)
VolltextIBRRS 2010, 2864
BGH, Urteil vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09
Zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall gegenüber einem Ingenieur, der beauftragt war, für den gesamten Hallenkomplex die erforderlichen Kosten im Falle einer Sanierung zu ermitteln.
VolltextIBRRS 2010, 2518
BGH, Urteil vom 25.05.2010 - VI ZR 205/09
Bei der Verpflichtung des Auftraggebers, die von ihm gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B einbehaltene Sicherheit auf ein Sperrkonto einzuzahlen (§ 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 3 VOB/B), handelt es nicht um eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB.*)
VolltextIBRRS 2010, 2451
BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - IX ZB 163/09
1. § 170 StGB stellt ein Schutzgesetz auch zugunsten des Trägers der Unterhaltsvorschusskasse dar, die anstelle des Unterhaltsverpflichteten Unterhalt geleistet hat.*)
2. Der Anspruch des Landes gegen den Unterhaltspflichtverletzer auf Erstattung des an seiner Statt gezahlten Unterhalts bleibt von der Erteilung der Restschuldbefreiung unberührt, wenn er als Anspruch aus unerlaubter Handlung zur Tabelle angemeldet worden ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 2412
BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZR 101/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2171
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - I ZR 91/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1918
BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - 4 StR 345/09
Zur strafrechtlichen Beachtlichkeit der HOAI-Mindessätze (im Anschluss an BGH, IBR 2010, 92).
VolltextIBRRS 2010, 1896
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - IX ZR 189/09
Lassen sich hinsichtlich einer im Strafbefehlsverfahren verhängten Geldstrafe wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung des Mandanten keine konkreten Feststellungen zur subjektiven Tatbestandsseite treffen, so kann der Steuerberater, der unrichtige Angaben bei der Steuererklärung gemacht hat, verpflichtet sein, den durch die verhängte Geldstrafe entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1501
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.01.2010 - 3 U 138/09
Die vertragliche Verpflichtung des Auftraggebers, den zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen Restwerklohn auf ein Banksonderkonto einzubezahlen, stellt eim BGB-Bauvertrag keine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Werkunternehmer i. S. v. § 266 StGB dar.*)
VolltextIBRRS 2010, 1177
BGH, Beschluss vom 23.12.2009 - 1 BJs 26/77-5
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0964
LG Mühlhausen, Urteil vom 11.12.2008 - 540 Js 60387/05-9Kls
Wer sich durch Manipulation der Fluggaststatistik die Auszahlung von Fördermitteln für den weiteren Ausbau eines Flughafens erschleicht, macht sich wegen Betruges strafbar.
VolltextIBRRS 2010, 0841
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2009 - 11 V 11151/09
Das Erschleichen der Eigenheimzulage durch bewußt unvollständige Angaben stellt einen Subventionsbetrug dar, auf den die in § 169 Abs. 2 Satz 2 geregelte Festsetzungsfrist von 10 Jahren anwendbar ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 0646
BGH, Beschluss vom 10.02.2010 - V ZB 35/10
Ohne Zulassung ist nach § 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen seine Inhaftierung zulässig. Die Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde gegen eine Verkürzung der weiteren Sicherungshaft bedarf der Zulassung nach § 70 Abs. 2 Satz 1 FamFG.*)
VolltextOnline seit 2009
IBRRS 2009, 4070BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - 4 StR 194/09
Bei der Ermittlung eines Untreueschadens sind die zwingenden Regelungen über HOAI-Mindestsätze zu berücksichtigen.
VolltextIBRRS 2009, 3778
OLG Jena, Urteil vom 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
1. Um im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB verfälscht werden zu können, muss eine Urkunde nach der Vorstellung des Ausstellers fertiggestellt sein. Ein Zeitpunkt, zu dem Vergabeakten fertiggestellt sein müssen, ist nicht festzustellen.*)
2. Ob Vergabeakten eine Gesamturkunde darstellen können, ist von ihrer Gestaltung im Einzelfall abhängig.*)
3. Eine Gesamturkunde kann nur vorliegen, wenn die Einzelurkunden körperlich oder zumindest durch chronologische Ordnung und lückenlose Paginierung verbunden sind und der Gesamtheit ein zusätzlicher Erklärungsinhalt zukommt.*)
4. Veränderungen in Vergabeakten können nicht als Falschbeurkundung im Amt nach § 348 StGB geahndet werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 3714
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2009 - 7 U 65/09
Sind bei einer Maschinenversicherung für Schäden bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl in den Versicherungsschutz auch Schäden einbezogen, die durch Unterschlagung des Mieters entstehen, so tritt ein Versicherungsfall auch dann ein, wenn sich der Mieter den Besitz an der versicherten Sache durch Betrug (§ 263 StGB) verschafft und hierbei gleichzeitig den Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) erfüllt.*)
VolltextIBRRS 2009, 3428
LG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2008 - 603-16/08
Eine "kurze gutachterliche Stellungnahme” sollte nur Teile eines vollständigen Gutachtens umfassen.
VolltextIBRRS 2009, 3206
OLG Celle, Urteil vom 24.09.2009 - 8 U 99/09
1. Es liegt keine zur Leistungsfreiheit führende Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung (hier: Brand) vor, wenn die bisherigen Mieter eines Wohnhauses sich in U-Haft befinden, der Vermieter als Versicherungsnehmer sowie von den Mietern beauftragte Personen aber weiterhin durch ihnen zur Verfügung stehende Schlüssel das Haus kontrollieren, die Miete weiter gezahlt wird und noch vor dem Brand durch den Versicherungsnehmer das zuvor aufgebrochene Schloss einer Seiteneingangstür ersetzt wird und wieder funktionstüchtig schließt.*)
2. Zur Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer bei Angabe des Versicherungsnehmers im Antrag, dass die Vorversicherung durch den Versicherungsnehmer gekündigt wurde.*)
3. Zu den Indizien einer Eigenbrandstiftung nach § 61 VVG a. F.*)
4. Für die Neuwertentschädigung fehlt es an der Sicherstellung der Wiederherstellung, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Bau nicht begonnen und auch keinen Bauvertrag abgeschlossen hat, sondern nur ein Angebot vorliegt und eine Abwicklung über ein Treuhandkonto erfolgen soll.*)
IBRRS 2009, 2937
BGH, Urteil vom 16.07.2009 - III ZR 298/08
Lassen sich die Verteidigungsauslagen, die für Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren anfallen, von denen, die für gegen die Strafverfolgungsmaßnahme gerichtete Tätigkeiten entstehen und nach §§ 2, 7 StrEG zu entschädigen sind, nicht abgrenzen, so ist der ersatzfähige Anteil nach Maßgabe des § 287 ZPO zu schätzen. Dies gilt auch dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit "deckungsgleich" ist, d.h. wenn während des gesamten Zeitraums, in dem der Verteidiger für seinen Mandanten tätig geworden ist, sowohl das Ermittlungsverfahren lief als auch die entschädigungsfähige Strafverfolgungsmaßnahme (hier: Sicherstellung von Sachen) aufrechterhalten wurde (Fortführung von und Abgrenzung zu BGHZ 68, 86).*)
Beauftragt der Entschädigungsberechtigte einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung seiner Entschädigungsansprüche gemäß § 10 StrEG, so sind die dafür anfallenden Gebühren gleichfalls als Teil des Vermögensschadens erstattungsfähig. Der Gegenstandswert des zu erstattenden Anwaltshonorars richtet sich nach der Höhe des Entschädigungsbetrags, wobei der von Gesetzes wegen zu erstattende und nicht (nur) der von der Landesjustizverwaltung zuerkannte Betrag maßgeblich ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 2060
BGH, Beschluss vom 16.06.2009 - StB 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1964
BGH, Beschluss vom 15.05.2009 - 2 AR 90/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1873
OLG Jena, Urteil vom 20.05.2009 - 4 U 73/08
Der Vorstand eines insolventen Bauunternehmens haftet persönlich für den vertragswidrig nicht auf ein Sperrkonto einbezahlten Gewährleistungseinbehalt.
VolltextIBRRS 2009, 1539
BVerfG, Beschluss vom 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
1. Zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (Begriff des Angebots).
2. Zum Anspruch auf ein faires Verfahren (Beweiswürdigung).
3. Zur Beweiskraft des Protokolls (Auslegung mehrdeutiger Vermerke).
VolltextIBRRS 2009, 1518
VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2008 - 20 L 1283/08
Durch die Mitwirkung am Austausch der Ursprungskalkulation im Ausschreibungsverfahren und durch die Zahlung von Bestechungsgeldern, um potentielle Mitbewerber auszuschalten, verletzt ein Architekt – unabhängig davon, ob Mitbewerbern tatsächlich ein Schaden entstanden ist - in hohem Maße die ihm obliegenden Pflichten. Eine derartige Pflichtverletzung rechtfertigt die Löschung seiner Eintragung in die Achitektenliste. Auch überwiegt in einem solchen Fall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das private Interesse des Architekten, vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache von der Vollziehung verschont zu bleiben.*)
VolltextIBRRS 2009, 1440
OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.03.2009 - 4 U 68/08
Zum Schadensersatzanspruch wegen Schmiergeldzahlungen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1115
LG Traunstein, Urteil vom 18.11.2008 - 2 KLs 200 Js 865/06
1. Die strafrechtliche Verantwortung des Ingenieurs als Konstrukteur, Fachplaner Statik und Fachbauleiter.
2. Die strafrechtliche Verantwortung des Fachplaners Statik bei der Bestandsuntersuchung.
IBRRS 2009, 0338
KG, Urteil vom 21.11.2008 - 7 U 47/08
1. Wer einen Auftrag zur Durchführung von Renovierungsarbeiten erteilt, muss in der Lage sein, die Werklohnforderung bei Fälligkeit zu bezahlen. Verfügt der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel und kann er sie sich später auch nicht beschaffen, macht er sich eines Eingehungsbetruges schuldig.*)
2. Zinsen und Kosten, die im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung entstehen, nehmen grundsätzlich an der Restschuldbefreiung teil und fallen daher nicht unter § 302 Nr. 1 InsO.*)
VolltextIBRRS 2009, 0110
BGH, Urteil vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08
1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.*)
2. Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung.*)
VolltextOnline seit 2008
IBRRS 2008, 3894BGH, Urteil vom 13.11.2008 - 4 StR 252/08
Zur Abgrenzung der Verantwortlichkeiten für einen Gebäudeeinsturz bei arbeitsteiliger Erledigung der Bauleistungen durch verschiedene Gewerke.*)
VolltextIBRRS 2008, 3448
BGH, Urteil vom 05.05.2008 - II ZR 38/07
Der Geschäftsführer einer GmbH verletzt seine Massesicherungspflicht aus § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG auch dann, wenn er mit Geldern, die von anderen Konzerngesellschaften auf das Geschäftskonto der GmbH gezahlt worden sind, Schulden dieser Gesellschaften begleicht; seine Haftung ist aber nach § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ausgeschlossen, weil er bei den Auszahlungen angesichts des Zusammentreffens der Massesicherungspflicht mit der durch § 266 StGB strafbewehrten Pflicht zur weisungsgemäßen Verwendung der fremden Gelder mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns gehandelt hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 3137
BGH, Urteil vom 29.09.2008 - II ZR 162/07
Das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH führte auch nach der früheren Ansicht des Senats (BGHZ 146, 264, aufgegeben durch Sen.Urt. v. 14. Mai 2007 II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265) zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren; in einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2836
BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - V ZB 129/08
1. Gegen die Zurückweisung eines Antrags nach § 10 Abs. 2 FreihEntzG ist die sofortige Beschwerde gegeben.*)
2. Eine Aufhebung der Haft für die Zukunft nach § 10 Abs. 2 FreihEntzG kann nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen ihre Anordnung gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2539
BFH, Beschluss vom 14.07.2008 - VII B 92/08
1. Begründen Tatsachen den Verdacht einer Tat, die den Straftatbestand einer rechtswidrigen Zuwendung von Vorteilen i.S. des § 299 Abs. 2 StGB erfüllt, so ist die Finanzbehörde ohne eigene Prüfung, ob eine strafrechtliche Verurteilung in Betracht kommt, verpflichtet, die erlangten Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.*)
Das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebieten es nicht, dass das FA vor der Übermittlung der den Tatverdacht begründenden Tatsachen prüft, ob hinsichtlich der festgestellten Zuwendungen Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist oder Verwertungs- bzw. Verwendungsverbote vorliegen.*)
2. Ein Verdacht i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG, der die Information der Strafverfolgungsbehörden gebietet, besteht, wenn ein Anfangsverdacht im Sinne des Strafrechts gegeben ist. Es müssen also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Tat nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 1 EStG vorliegen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2467
BGH, Urteil vom 19.06.2008 - 3 StR 490/07
Zur Amtsträgereigenschaft eines selbständigen Ingenieurs, der aufgrund eines Dienstvertrages langfristig bei einer 100-prozentigen Tochter der Deutsche Bahn AG im Konzernbereich Fahrweg (jetzt: DB Netz AG) beim Um- oder Ausbau des Streckennetzes tätig ist (Fortführung von BGHSt 49, 214).*)
VolltextIBRRS 2008, 2451
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2008 - 8 U 119/07
Zur Haftung bei unzutreffender Baufortschrittsanzeige gegenüber dem Kreditgeber.*)
VolltextIBRRS 2008, 2070
BGH, Urteil vom 02.06.2008 - II ZR 27/07
Mit den Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist es vereinbar, wenn er zur Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung fällige Leistungen an die Sozialkassen erbringt (vgl. BGH, Urt. v. 14. Mai 2007 II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265; vgl. auch Urt. v. 5. Mai 2008 II ZR 38/07 z.V.b.).*)
VolltextIBRRS 2008, 2046
BGH, Urteil vom 05.06.2008 - IX ZR 17/07
1. Die Einstellung eines Strafverfahrens darf nicht von der Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse abhängig gemacht werden, wenn der Angeschuldigte durch die Erfüllung der Auflage seine Gläubiger benachteiligt.*)
2. Entrichtet der Angeschuldigte einen Geldbetrag an die Staatskasse, um eine Auflage zu erfüllen, von der die Einstellung eines Strafverfahrens gegen ihn abhängt, erbringt er keine unentgeltliche Leistung, wenn die erteilte Auflage in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem Verurteilungsrisiko und dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs steht.*)
3. Die vom Schuldner an die Staatskasse geleisteten Zahlungen können vom Insolvenzverwalter zurückverlangt werden, wenn der Schuldner die hierdurch bewirkte Benachteiligung seiner Gläubiger billigend in Kauf genommen hat, um durch Erfüllung einer entsprechenden Auflage die Einstellung eines gegen ihn laufenden Strafverfahrens zu erreichen, während die Staatsanwaltschaft wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zumindest drohte und die geleisteten Zahlungen seine Gläubiger benachteiligten.*)
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