Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
250 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IBRRS 2014, 2109BGH, Urteil vom 24.06.2014 - VI ZR 560/13
1. Der objektive Tatbestand des § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter durch Äußerungen in einem der dort genannten Werbemittel tatsachenbezogene Informationen verbreitet, die aufgrund ihres unrichtigen Inhalts geeignet sind, bei potentiellen Anlegern Fehlvorstellungen über die mit einem bestimmten Anlageobjekt verbundenen Risiken zu erzeugen. Erforderlich ist, dass die in der Bestimmung genannten Werbemittel den der Anlagegesellschaft und ihrer Vertriebsorganisation zuzurechnenden "internen" Bereich verlassen haben und einem größeren Kreis potentieller Anleger zugänglich gemacht wurden.*)
2. Unrichtige Informationen im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB verbreitet auch derjenige, der nachträglich unrichtig gewordene Werbemittel im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB gegenüber einem größeren Kreis anderer, bislang noch nicht angesprochener Anleger (weiter) verwendet, indem er sie nach Eintritt der Unrichtigkeit zusendet, auslegt, verteilt oder sonst zugänglich macht.*)
VolltextIBRRS 2014, 1869
OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2014 - 11 EK 22/13
1. Die Rechtsprechung des BGH zu den Mindestangaben für einen zulässigen unbezifferten Klageantrag ist gem. § 201 Abs. 2 Satz 1 GVG auf die Entschädigungsklage in der ordentlichen Gerichtsbarkeit anwendbar. Deshalb ist eine auf § 198 GVG gestützte Klage mit dem Antrag auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig, wenn der Entschädigungskläger weder durch Angabe eines Mindestbetrages noch in sonstiger Weise die ungefähre Größenordnung des verlangten Entschädigungsbetrages angibt.*)
2. Für eine auf Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer gerichtete Klage fehlt auch dann ein Feststellungsinteresse, wenn der Leistungsantrag mangels Bezifferung und Angabe eines Mindestbetrages der verlangten Entschädigung unzulässig ist.*)
3. Ein Prozesskostenhilfegesuch entfaltet keine Rückwirkung zur Wahrung der Klagefrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG, wenn es keinen zulässigen Klageantrag enthält. Ein erst nach Fristablauf formulierter zulässiger Klageantrag kann die Klagefrist nicht mehr wahren.*)
4. Gegen die Versäumung der Klagefrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG ist eine Wiedereinsetzung nicht möglich.*)
VolltextIBRRS 2014, 1404
AG München, Urteil vom 09.08.2013 - 411 C 8027/13
Eine Beleidigung nicht nur durch Gesten, sondern durch Worte als massive Ehrverletzung, wie z. B. "Schwein", ist neben einer Straftat auch eine erhebliche Vertragsverletzung, die zur Kündigung berechtigt.
VolltextIBRRS 2014, 0961
BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 5 AR (VS) 76/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0964
BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0865
LG München I, Urteil vom 10.12.2013 - 5 HK O 1387/10
1. Im Rahmen seiner Legalitätspflicht hat ein Vorstandsmitglied dafür Sorge zu tragen, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße, wie Schmiergeldzahlungen an Amtsträger eines ausländischen Staates oder an ausländische Privatpersonen, erfolgen. Seiner Organisationspflicht genügt ein Vorstandsmitglied bei entsprechender Gefährdungslage nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet. Entscheidend für den Umfang im Einzelnen sind dabei Art, Größe und Organisation des Unternehmens, die zu beachtenden Vorschriften, die geografische Präsenz wie auch Verdachtsfälle aus der Vergangenheit.
2. Die Einhaltung des Legalitätsprinzips und demgemäß die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems gehört zur Gesamtverantwortung des Vorstands.
3. Liegt die Pflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds in einem Unterlassen, beginnt die Verjährung im Falle der Nachholbarkeit der unterlassenen Handlung nicht schon dann, wenn die Verhinderungshandlung spätestens hätte erfolgen müssen, sondern erst dann, wenn die Nachholbarkeit endet.
4. Verhandlungen im Sinne des § 203 BGB betreffen einen bestimmten Lebenssachverhalt, aus dem die eine Seite Rechte herleitet, wobei der Lebenssachverhalt grundsätzlich in seiner Gesamtheit verhandelt wird. Die Aufnahme von Verhandlungen führt dazu, dass dieser Umstand auf den Zeitpunkt des ersten Anspruchsschreibens zurückwirkt.
VolltextIBRRS 2014, 0829
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - AK 27/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0838
BGH, Beschluss vom 25.05.2012 - AK 14/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0817
BGH, Beschluss vom 20.01.2014 - PatAnwSt (R) 1/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1024
BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - AK 25/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0271
AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 15.04.2013 - 3 Ds 45 Js 27050/10
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) macht sich wegen Untreue strafbar, wenn er rechtsgrundlose Überweisungen zu Lasten des Kontos seiner WEG tätig, obwohl er weiß, dass er zur Vornahme dieser Zahlungen im Innenverhältnis nicht befugt ist und die WEG mit diesen Zahlungen nicht einverstanden sein würde.
VolltextOnline seit 2013
IBRRS 2013, 5147OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.09.2013 - 1 U 314/11
1. Die Angabe im Prospekt zu einem geschlossenen Immobilienfonds, ein organisierter Markt wie etwa eine Aktienbörse bestehe für Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds "derzeit" nicht, ist für sich genommen nicht als Prognose dahin zu verstehen, ein derartiger Markt werde in absehbarer Zeit errichtet werden (Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011 - 24 U 172/10, BeckRS 2011, 22969).*)
2. Der Erwerber derartiger Fondsanteile muss nicht explizit über die Selbstverständlichkeit belehrt werden, dass der bei einer späteren Weiterveräußerung der Anteile erzielbare Preis unsicher und mit einer Verkäuflichkeit zum Nennwert nicht ohne Weiteres zu rechnen ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 4277
BGH, Beschluss vom 04.09.2013 - 1 StR 94/13
1. Ob eine Person Arbeitgeber im Sinne von § 266a StGB ist, richtet sich nach dem Sozialversicherungsrecht, das seinerseits diesbezüglich auf das Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB abstellt. Arbeitgeber ist danach derjenige, dem gegenüber der Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet ist und zu dem er in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis steht, das sich vor allem durch die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb des Arbeitgebers ausdrückt.
2. Das Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber bestimmt sich dabei nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Vertragsparteien können aus einem nach den tatsächlichen Verhältnissen bestehenden Beschäftigungsverhältnis resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflichten nicht durch eine abweichende Vertragsgestaltung beseitigen.
3. Um auf der Grundlage der maßgeblichen tatsächlichen Gegebenheiten das Vorliegen eines (inländischen) sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen, ist eine wertende Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorzunehmen. In diese Gesamtbetrachtung sind vor allem das Vorliegen eines umfassenden arbeitsrechtlichen Weisungsrechts, die Gestaltung des Entgelts und seiner Berechnung (etwa Entlohnung nach festen Stundensätzen), Art und Ausmaß der Einbindung in den Betriebsablauf des Arbeitgeberbetriebes sowie die Festlegung des täglichen Beginns und des Endes der konkreten Tätigkeit einzustellen.
VolltextIBRRS 2013, 4225
BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 405/12
Zum Schadensersatz und zur Passivlegitimation bei unter Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1, 5, Art. 7 Abs. 1 EMRK nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung.*)
VolltextIBRRS 2013, 4205
BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 406/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4182
BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 407/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4178
BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 408/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3790
BGH, Beschluss vom 20.08.2013 - 5 AR (Vs) 43/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3789
BGH, Beschluss vom 21.08.2013 - 5 AR (VS) 60/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3659
LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013 - x Qs 151/13
Der Herausgeber einer Zeitung unterfällt dem Schutzbereich des § 53 Absatz 1 Nr. 5 StPO. Sein Zeugnisverweigerungsrecht bezieht sich indessen nicht auf die Identität der Verfasser von Beiträgen, die von diesen selbst in das Onlineforum der Zeitung eingestellt werden. Solche Beträge werden - anders als Leserbriefe - einer das Zeugnisverweigerungsrecht begründendes redaktionelle Zuordnung oder Bearbeitung nicht unterzogen.
VolltextIBRRS 2013, 2660
BGH, Urteil vom 14.05.2013 - VI ZR 255/11
§ 323c StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.*)
VolltextIBRRS 2013, 2406
BGH, Beschluss vom 23.05.2013 - V ZB 201/12
1. Das Therapieunterbringungsgesetz und Art. 316e Abs. 4 EGStGB sind verfassungsgemäß.*)
2. Die Therapieunterbringung ist nach § 13 Satz 1 ThUG von Amts wegen auch aufzuheben, wenn sie von Anfang an nicht hätte angeordnet werden dürfen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1847
BGH, Urteil vom 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zur Zulässigkeit einer Berichterstattung während eines laufenden Strafverfahrens über Äußerungen, aus denen sich Rückschlüsse auf sexuelle Neigungen ergeben.*)
VolltextIBRRS 2013, 1544
BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - KRB 20/12
a) Die Rücknahme des Einspruchs gegen einzelne Bußgeldfestsetzungen ist nur wirksam, soweit es sich um selbständige Taten handelt. Das Gericht hat bei der Prüfung, ob eine einheitliche Tat vorliegt, einen Beurteilungsspielraum, der im Rechtsbeschwerdeverfahren nur einer eingeschränkten Prüfung unterliegt.*)
b) Die Regelung des § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB 2005, wonach die Geldbuße 10 vom Hundert des Gesamtumsatzes eines Unternehmens nicht übersteigen darf, ist in verfassungskonformer Auslegung als Obergrenze zu verstehen.*)
VolltextIBRRS 2013, 0558
BGH, Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 55/12
Eine im Adhäsionsverfahren auf Antrag des Verletzten (Geschädigten) gegen den Beschuldigten (Schädiger) ergehende Entscheidung entfaltet weder Rechtskraft gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers noch bindet es das in einem Folgeprozess zur Entscheidung berufene Gericht.*)
VolltextIBRRS 2013, 0428
BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 302/11
Der Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche (§ 261 Abs. 1, 2, 5 StGB) ist bei gewerbsmäßigem Betrug als Vortat ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der durch den Betrug Geschädigten.*)
VolltextIBRRS 2013, 0340
OLG Naumburg, Beschluss vom 08.10.2012 - 2 Ss (B) 101/12
1. Die Grundsätze einer fairen Prozessführung gebieten bei Anträgen zur Terminsverlegung ein sachgerechtes Umdisponieren des Gerichts.*)
2. Die formularmäßige Ablehnung von Terminsverlegungsanträgen mit der Begründung, dass aufgrund der hohen Geschäftsbelastung Terminsverlegungen nur in ganz engen Ausnahmefällen möglich seien und die Verhinderung des Verteidigers grundsätzlich keine solche Ausnahme darstelle, stellt eine grundsätzliche Verkennung des Rechts des Betroffenen dar, sich von einem Anwalt seines Vertrauens vertreten zu lassen.*)
3. Zur Anberaumung von Terminen und dem Umgang mit Terminsverlegungsanträgen in Bußgeldsachen im Allgemein.*)
VolltextIBRRS 2013, 0268
OLG Naumburg, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 Ss (Bz) 91/12
Lehnt der abgelehnte Richter ein zulässiges Befangenheitsgesuch willkürlich als unzulässig ab, stellt das eine Versagung des rechtlichen Gehörs, und zwar des Gehörs durch den für die Entscheidung über das Gesuch zuständigen Richter, dar.*)
VolltextOnline seit 2012
IBRRS 2012, 3679OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.10.2012 - 12 U 99/12
Die Ausschlussklausel für Neubauvorhaben in Rechtschutzversicherungen (ARB 2002 § 3 Abs. 1 b) bb)) findet auch auf deliktische Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten wegen Betrugs Anwendung.
VolltextIBRRS 2012, 3488
BGH, Beschluss vom 13.04.2012 - 5 StR 442/11
1. Schadensberechnung bei täuschungsbedingt gewährtem Darlehen.*)
2. Da speziell beim Eingehungsbetrug die Schadenshöhe entscheidend von der Wahrscheinlichkeit und vom Risiko eines zukünftigen Verlusts abhängt, setzt die Bestimmung eines Mindestschadens voraus, dass die Verlustwahrscheinlichkeit tragfähig eingeschätzt wird; hierbei können die banküblichen Bewertungsansätze für Wertberichtigungen Anwendung finden.
3. Zur Notwendigkeit einer Schadensfeststellung durch Vergleich und bilanzielle Bewertung der von der Bank zu Grunde gelegten Vertragsgestaltung im Gegensatz zu der tatsächlich durchgeführten.
VolltextIBRRS 2012, 3305
BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08
Den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden.*)
VolltextIBRRS 2012, 2631
OLG Celle, Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 81/12
1. Bei der Prüfung der Frage, ob eine verantwortlich handelnde sonstige Person mit Leitungsfunktion nach § 30 Abs. 1 Ziff. 5 OWiG eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist nicht danach zu unterscheiden, ob diese Leitungsfunktion auf Betriebs- oder auf Unternehmensebene ausgeübt wird. Die Vorschrift stellt beide Alternativen gleichwertig nebeneinander.*)
2. Nicht nur horizontale, sondern auch vertikale Absprachen, also Absprachen über Preise zwischen einem marktbeherrschenden Anbieter und einem sonst nur als Subunternehmer tätigen Anbieter, sind wettbewerbswidrig und fallen sowohl unter § 298 Abs. 1 StGB als auch unter den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 81 GWB i.V.m. § 1 GWB.*)
3. Unterlassen Organe einer juristischen Person Aufsichtsmaßnahmen, die zur Verhinderung von Zuwiderhandlungen im Betrieb oder Unternehmen erforderlich sind, und begehen dadurch eine Ordnungswidrigkeit nach § 130 Abs. 1 OWiG, kann gemäß § 30 Abs. 1 Ziff. 1 OWiG gegen die juristische Person eine Geldbuße verhängt werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 2275
BVerfG, Beschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 625/12
Die Überbeanspruchung eines Richters (hier: durch den Vorsitz in zwei BGH-Strafsenaten) führt grundsätzlich nicht zu einem Verstoß gegen den materiellen Gewährleistungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
VolltextIBRRS 2012, 2262
BVerfG, Beschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
Die Überbeanspruchung eines Richters (hier: durch den Vorsitz in zwei BGH-Strafsenaten) führt grundsätzlich nicht zu einem Verstoß gegen den materiellen Gewährleistungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
VolltextIBRRS 2012, 0970
BGH, Urteil vom 28.07.2011 - 4 StR 156/11
Dem mit einem Zwangsverwaltungsverfahren befassten Rechtspfleger obliegt eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber Gläubigern und Schuldner.*)
VolltextIBRRS 2012, 0867
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11
Strafreste, deren Aussetzung widerrufen worden ist, nehmen nicht an der durch § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 57, 57a StGB gewährleisteten gemeinsamen Aussetzungsentscheidung teil (§ 454b Abs. 2 Satz 2 StPO) und sind deshalb regelmäßig der Vorwegvollstreckung überantwortet.*)
VolltextIBRRS 2012, 0865
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - 3 BGs 82/12; 2 BJs 8/12-2
1. Sitzt der Beschuldigte aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft, ist für die Anordnung von Beschränkungen, die dem Beschuldigten aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft aufzuerlegen sind, gemäß § 126 Abs. 1, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bis zur Anklageerhebung auch dann zuständig, wenn die Untersuchungshaft in Niedersachsen vollzogen wird. § 134a Abs. 1 Satz 2 NJVollzG ändert hieran nichts.*)
2. Die aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft erforderlichen Beschränkungen bestimmen sich (auch) in diesem Fall nach § 119 StPO und nicht nach §§ 133 ff. NJVollzG (entgegen Oberlandesgericht Celle, StV 2010, 194; Anschluss an OLG Oldenburg, StV 2008, 195; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 294; OLG Rostock, NStZ 2010, 350; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 221 [3. Strafsenat] und NStZ-RR 2010, 292 [2. Strafsenat]; KG, StV 2010, 370; OLG Köln, NStZ 2011, 55).*)
VolltextIBRRS 2012, 0513
BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 309/10
Zur Abgrenzung bedingten Vorsatzes von Fahrlässigkeit.*)
VolltextIBRRS 2012, 0401
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2011 - 5 U 1348/11
1. Deutet das äußere Geschehen auf einen Ladendiebstahl, sind der Geschäftsinhaber und seine Angestellten befugt, gegenüber dem Verdächtigen einen entsprechenden Vorwurf zu erheben und bis zur endgültigen Klärung zu wiederholen.*)
2. Ist ein vorsätzliches Zueignungsdelikt letztlich nicht nachzuweisen, steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch wegen falscher Verdächtigung oder übler Nachrede zu.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines Widerrufs- und Unterlassungsanspruchs in einem derartigen Fall.*)
VolltextIBRRS 2012, 0172
BGH, Urteil vom 21.09.2011 - 1 StR 95/11
1. Keine Verurteilung wegen vorsätzlicher Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsmissbrauch aufgrund einer Verletzung der Kognitionspflicht durch die Strafkammer.
VolltextOnline seit 2011
IBRRS 2011, 5080BGH, Beschluss vom 15.11.2011 - AK 18/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5016
LG Bonn, Urteil vom 31.03.2004 - 5 S 6/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4859
BGH, Beschluss vom 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4844
BGH, Urteil vom 10.11.2011 - III ZR 81/11
Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche.*)
VolltextIBRRS 2011, 4838
BGH, Beschluss vom 21.02.2011 - 4 BGs 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4571
BGH, Urteil vom 05.05.1975 - III ZR 43/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4542
BGH, Beschluss vom 10.05.2011 - 4 StR 659-10
1. Aus dem auf das Wohnen bezogenen Schutzzweck des § 306 a I Nr. 1 StGB folgt, dass die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude erst dann verwirklicht ist, wenn (zumindest) ein zum selbstständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist. Allein der Umstand, dass das Feuer auf zu Wohnzwecken genutzte Teile des Gebäudes hätte übergreifen können, vermag die Annahme einer vollendeten schweren Brandstiftung gem. § 306 a I StGB nicht zu begründen.
2. Zum Konkurrenzverhältnis zwischen einer versuchten schweren Brandstiftung gem. §§ 306 a I Nr. 1, 22 StGB und einer vollendeten ("einfachen") Brandstiftung gem. § 306 I Nr. 1 StGB.
VolltextIBRRS 2011, 4238
BGH, Urteil vom 14.11.1989 - X ZR 116/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3849
LG Rostock, Urteil vom 10.12.2010 - 10 O 141/10
Als Drittgeschädigtem eines nicht gegen ihn geführten Polizeieinsatzes (hier: Beschädigung der Wohnungseingangstür) steht dem Vermieter kein Entschädigungsanspruch nach StrEG wegen u. a. Beschädigung der Mietwohnungstür zu; dessen aus der Eigentumsbeschädigung möglicherweise resultierenden Ansprüche kann der Mieter nicht geltend machen. Vielmehr kann der Mieter, falls die von der Polizei veranlasste Spurenbeseitigung (noch) Mängel der Mietsache zurücklässt, nur über mietrechtliche Vorschriften vom Vermieter Abhilfe verlangen.
VolltextIBRRS 2011, 3337
LG Köln, Urteil vom 30.08.2011 - 5 O 299/10
Ist hinreichend wahrscheinlich, dass der in einem Urkundenprozess geltend gemachte Zahlungsanspruch auf einem Vertrag beruht, der deshalb nichtig ist, weil es sich bei der versprochenen Leistung um eine rechtswidrige Beihilfe handelt, ist der Urkundenprozess nicht statthaft.
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