Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15937 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 0115BGH, Beschluss vom 27.11.2002 - XII ZR 205/02
Bei Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Verlust derselben und die Kostenfolge gemäß §§ 565 i.V. mit § 516 Abs. 3 ZPO von Amts wegen auszusprechen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0114
BGH, Beschluss vom 20.11.2002 - IV ZR 197/02
Ob ein Zulassungsgrund (§ 543 Abs. 2 ZPO) gegeben ist, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde.*)
VolltextIBRRS 2003, 0096
OLG Hamm, Urteil vom 02.10.2002 - 13 U 53/02
1. Zur Zulässigkeit der Klage im Urkundsprozess, wenn der Kläger Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche aus § 326 BGB geltend macht.*)
2. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Urkundsprozesses kann gegen § 242 BGB verstossen, wenn das beschleunigte Verfahren des Urkundsprozesses zu verfahrensfremden Zwecken mißbraucht werden soll.*)
VolltextIBRRS 2003, 0092
OLG Frankfurt, Urteil vom 06.11.2002 - 17 U 83/02
Hat das Landgericht einer Klage auf Beseitigung eines Fundaments stattgegeben, das die Gemeinde zum Bau einer Entkeimungsanlage auf einem fremden Privatgrundstück errichtet hat, wird die Zulässigkeit des Rechtsweges vom Berufungsgericht nicht geprüft (§ 17 a Abs. 5 GVG). Der Anspruch kann sich in diesem Fall aus dem Gesichtspunkt eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruches ergeben.*)
VolltextIBRRS 2003, 0075
OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 11 UF 208/01
§ 321a ZPO (Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs) ist auf nicht rechtsmittelfähige Berufungsurteile nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2003, 0063
BGH, Beschluss vom 28.11.2002 - VII ZR 180/02
Eine in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz erklärte Aufrechnung muss nicht berücksichtigt werden. Sie hätte vielmehr bis zur letzten mündlichen Verhandlung erfolgen müssen.
VolltextIBRRS 2003, 0022
OLG Köln, Beschluss vom 10.09.2002 - 22 W 43/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 0015
BGH, Beschluss vom 16.10.2002 - VIII ZB 27/02
a) Die nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG zum Bundesgerichtshof führende Beschwerde ist als Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 575 ff. ZPO zu behandeln.*)
b) Das Meistbegünstigungsprinzip kommt immer dann zur Anwendung, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit, das einzulegende Rechtsmittel betreffend, besteht, sofern diese auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht.*)
c) Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers.*)
VolltextIBRRS 2003, 0006
BGH, Beschluss vom 13.11.2002 - XII ZB 104/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 0004
BGH, Urteil vom 04.11.2002 - II ZR 287/01
1. Ein Teilurteil ist schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidungen ergeben kann (st. Rspr.).
2. Der Erlaß eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der das Berufungsgericht gem. § 539 ZPO a.F. in der Regel zur Zurückverweisung in die erste Instanz zwingt.
3. Ist dies nicht geschehen, so entscheidet das Revisionsgericht auf unmittelbare Zurückverweisung in die erste Instanz.
4. Zur Auslegung einer Abfindungsregelung im Rahmen eines atypischen Unterbeteiligungsvertrages.
VolltextOnline seit 2002
IBRRS 2002, 2303BGH, Urteil vom 14.11.2002 - I ZR 199/00
Zur Feststellung der Miturheberschaft an einem Werk der Baukunst.*)
Ein Architektenvermerk auf einem Architektenplan begründet nur eine Vermutung für die Urheberschaft an der in diesem Entwurf verkörperten Gestaltung, nicht auch eine Vermutung der Urheberschaft an dem Werk der Baukunst, wie es in dem Gebäude verkörpert ist, das unter Benutzung des Planes errichtet worden ist.*)
IBRRS 2002, 2301
BGH, Beschluss vom 10.10.2002 - VII ZB 7/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 2300
BGH, Urteil vom 30.10.2002 - XII ZR 273/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 2290
BGH, Beschluss vom 28.11.2002 - III ZB 45/02
Ein Rechtsanwalt kann in aller Regel erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er zuvor durch die Geschäftsstelle auf die großzügige Fristverlängerungspraxis des Gerichts hingewiesen worden ist.
VolltextIBRRS 2002, 2268
BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - VI ZB 40/02
Der Rechtsanwalt, dem die Handakten zur Anfertigung der Berufungsbegründung vorgelegt werden, hat eigenverantwortlich die Berufungsbegründungsfrist zu prüfen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2259
BGH, Beschluss vom 12.11.2002 - XI ZB 5/02
a) Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den Bundesgerichtshof ist seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 574 ff. ZPO (vgl. BAG ZIP 2002, 1963).*)
b) Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben, wenn ein Kreditinstitut den Steuerfiskus auf Rückzahlung eines zur Einlösung eines Schecks aufgewandten Betrages mit der Begründung in Anspruch nimmt, der der Bezahlung einer Steuerschuld dienende Scheck sei auf der Grundlage eines unwirksamen Girovertrages von einem vollmachtlosen Vertreter des Kontoinhabers ausgestellt worden.*)
VolltextIBRRS 2002, 2254
BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - IX ZB 180/02
Ist in dem zu vollstreckenden Titel keine oder nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage genannt, kann der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren ohne Zustimmung des Schuldners nicht mehr nachweisen, daß der titulierte Anspruch auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.*)
VolltextIBRRS 2002, 2230
BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02
Die Revision kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) darauf gestützt werden, daß das untere Gericht mit Unrecht seine internationale Zuständigkeit angenommen oder verneint hat.*)
Für die auf eine Gewinnzusage i.S. des § 661a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13 f. EuGVÜ) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ).*)
VolltextIBRRS 2002, 2223
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 98/01
Wer einen Anspruch auf Herausgabe einer rechtsgrundlos erbrachten Leistung geltend macht, genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Schuldner behaupteten und die sonst nach den Umständen in Betracht kommenden Rechtsgründe ausräumt. Das Risiko, daß abstrakt-theoretisch ein Rechtsgrund gegeben sein könnte, der zu dem zu beurteilenden Prozeßstoff keinen Bezug aufweist, trägt er selbst dann nicht, wenn der Schuldner als Gesamtrechtsnachfolger des Leistungsempfängers über die Umstände der Leistung keine unmittelbaren Kenntnisse besitzt.*)
VolltextIBRRS 2002, 2221
BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - VI ZR 399/01
Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sind, daß eine korrekte Fristeintragung erfolgt.*)
VolltextIBRRS 2002, 2220
BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZB 22/02
Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 283 Abs. 1 ZPO ein Schriftsatzrecht eingeräumt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 2217
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2002 - 11 U 187/01
1. Ein Teilurteil über einzelne (Nachtrags)Positionen einer Schlußrechnung ist unzulässig.
2. Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn streitige rechtliche Vorfragen für ausgeurteilte und nicht ausgeurteilte Teile maßgeblich sind.
3. Zur Darlegungs- und Beweislast bei Nachtragsforderungen.
IBRRS 2002, 2216
BAG, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 AZB 3/02
§ 8 AEntG begründet nicht nur die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, sondern auch die sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2215
BAG, Beschluss vom 26.09.2002 - 5 AZB 15/02
Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den obersten Gerichtshof des Bundes ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde iSv. §§ 574 ff. ZPO nF.*)
VolltextIBRRS 2002, 2214
OLG Bamberg, Beschluss vom 12.11.2002 - 3 W 119/02
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem Interesse des Antragstellers an der Klärung bestimmter Beweisfragen. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt der Einreichung der Antragsschrift (§ 4 Abs. 1 ZPO). Es kommt also nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, sondern auf den Vortrag des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens an.
VolltextIBRRS 2002, 2201
BGH, Beschluss vom 19.11.2002 - III ZR 280/01
Entscheidungen eines Richters im Laufe eines Verfahrens geben der Partei grundsätzlich nicht das Recht, diesen für das weitere Verfahren abzulehnen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Entscheidung auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht.
VolltextIBRRS 2002, 2196
BGH, Urteil vom 29.10.2002 - VI ZR 353/01
Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn das Gericht das Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen Erläuterungsbedarf sieht.*)
VolltextIBRRS 2002, 2189
BGH, Beschluss vom 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
a) Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, sind erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen.*)
b) Die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts ist regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2184
BGH, Beschluss vom 17.07.2002 - IX ZB 83/02
Alle Tatsachen, die für die Wiedereinsetzung von Bedeutung sein können, müssen innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist (§§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO) vorgetragen werden. Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf vervollständigt werden.
VolltextIBRRS 2002, 2166
BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZB 7/02
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Kabelgesellschaft nach dem Bayerischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz 1987 bzw. einer Medienbetriebsgesellschaft nach dem Bayerischen Mediengesetz 1992 (bzw. ihren Zessionaren) und dem Betreiber einer Kabelanlage wegen des Anspruchs auf ein vertragliches Teilnehmerentgelt ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.*)
VolltextIBRRS 2002, 2164
BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZB 17/02
Eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ersatzzustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Geschäftsstelle des Gerichts - objektiv zu Unrecht - im Zustellungsauftrag eine Ersatzzustellung ausgeschlossen hatte.*)
VolltextIBRRS 2002, 2136
OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2002 - 8 U 1909/01
1. Gemäß Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ richtet sich der Gerichtsstand nach dem Erfüllungsort der Leistung.
2. Gemäß Art. 19 Abs. 2 CISG stellt eine Antwort auf ein Angebot, die eine Annahme darstellen soll, aber Ergänzungen oder Abweichungen enthält, welche die Bedingungen des Angebots nicht wesentlich ändern, eine Annahme dar, wenn der Anbietende das Fehlen der Übereinstimmung nicht unverzüglich mündlich beanstandet oder eine entsprechende Mitteilung absendet. Unterlässt er dies, so bilden die Bedingungen des Angebots mit den in der Annahme enthaltenen Änderungen den Vertragsinhalt.
3. In der Klausel "frei Baustelle" kann keine Vereinbarung eines anderweitigen Erfüllungsortes, sondern allenfalls eine Regelung über die Frage der Transportkosten und möglicherweise der Gefahrtragung gesehen werden.
VolltextIBRRS 2002, 2127
BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98
1. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) erstreckt sich auf die von Privaten betriebenen Telekommunikationsanlagen.*)
2. Art. 10 Abs. 1 GG begründet ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den Staat und einen Auftrag an den Staat, Schutz auch insoweit vorzusehen, als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen.*)
3. Die Gewährleistung des Rechts am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt vor der Nutzung einer Mithöreinrichtung, die ein Gesprächsteilnehmer einem nicht an dem Gespräch beteiligten Dritten bereitstellt. Art. 10 Abs. 1 GG umfasst diesen Schutz nicht.*)
4. Auf das Recht am gesprochenen Wort kann sich auch eine juristische Person des Privatrechts berufen.*)
5. Zur Verwertung von Zeugenaussagen im Zivilverfahren, die auf dem rechtswidrigen Mithören von Telefongesprächen Dritter beruhen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2126
BVerfG, Beschluss vom 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde befugt, wenn sie die Verletzung ihres Grundrechts auf Eigentum geltend machen will.
2. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil, mit dem das Verfahren zur umfassenden Entscheidung an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität in der Regel unzulässig.
VolltextIBRRS 2002, 2107
OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 W 1019/02
Meint eine Partei, dem schriftlichen Gutachten eines Sachverständigen stichhaltige Anhaltspunkte für die Besorgnis seiner Befangenheit entnehmen zu können, so muss sie die Ablehnungsgründe unverzüglich geltend machen. Sie darf nicht erst abwarten, ob der Sachverständige im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens die Zweifel an seiner Unbefangenheit möglicherweise doch noch ausräumt.*)
VolltextIBRRS 2002, 2105
BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 237/01
Treffen die Parteien eine telefonische Absprache und bittet eine Partei um eine Rückbestätigung per Telefax, so ist dies grundsätzlich dahin auszulegen, daß der Bestätigung lediglich Beweisfunktion für die korrekte Wiedergabe des Inhalts der Vereinbarung zukommen soll. Wird die Bestätigung nicht abgeschickt, ist dies demnach kein Indiz dafür, daß die Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.
IBRRS 2002, 2100
BGH, Urteil vom 26.09.2002 - VII ZR 422/00
Ein wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 539 ZPO liegt nur dann vor, wenn das Verfahren des ersten Rechtszuges an einem so erheblichen Mangel leidet, daß es keine ordnungsgemäße Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein kann.*)
VolltextIBRRS 2002, 2097
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZR 125/02
a) Der Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 € übersteigt und der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt.*)
b) Betrifft die Beschwer durch das angefochtene Urteil mehrere selbständige Ansprüche und kommt ein Zulassungsgrund nur hinsichtlich eines Streitgegenstandes in Betracht, ist der Antrag unzulässig, wenn die davon ausgehende Beschwer den Betrag von 600 € nicht übersteigt.*)
Widerspricht der Insolvenzverwalter Belastungen des im Soll geführten Kontos des Schuldners, die im Lastschriftverfahren erfolgt sind, kann er lediglich deren Beseitigung verlangen; ein Auszahlungsanspruch steht ihm nicht zu. Mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nimmt das Kreditinstitut daher keine Verrechnung vor.*)
VolltextIBRRS 2002, 2091
BayObLG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 Z SchH 4/02
Zur Frage der Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung eines Vorsitzenden gemäß § 1035 Abs. 4 ZPO.
VolltextIBRRS 2002, 2082
BGH, Beschluss vom 10.10.2002 - VII ZB 11/02
Eine Rechtsbeschwerde im Arrestverfahren ist auch dann nicht statthaft, wenn die Berufung durch Beschluss als unzulässig verworfen worden ist.
VolltextIBRRS 2002, 2081
BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 27/02
Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen einer Anwaltskanzlei für die Fristwahrung kommt es nicht entscheidend an, wenn der Anwalt im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt hat, bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre.
VolltextIBRRS 2002, 2080
BGH, Beschluss vom 08.10.2002 - VI ZR 165/02
Zu den Anforderungen an die Wiedergabe der Erläuterungen eines Sachverständigen im Urteil der Vorinstanz.
Es reicht aus, wenn der Inhalt der Erläuterungen des Sachverständigen sich aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich entnehmen läßt und dadurch dem Rechtsmittelgericht eine Überprüfung möglich ist, ob die Einwendungen einer Partei gegen ein Gutachten zutreffend berücksichtigt worden sind.
VolltextIBRRS 2002, 2067
BGH, Beschluss vom 24.10.2002 - VII ZR 4/00
Prozesskostenhilfe für eine juristische Person (hier: GmbH) kommt nur in Betracht, wenn allgemeine Interessen dies erfordern.
VolltextIBRRS 2002, 2065
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2002 - 12 W 113/02
Kosten für private Rechtsgutachten über inländisches Recht sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig (§ 91 ZPO).*)
VolltextIBRRS 2002, 2063
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZB 11/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 2055
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.03.2002 - 4 U 126/01
1.) Der Pfändungsbeschluss als hoheitlicher Gerichtsakt muss Anordnung und Umfang der Pfändung klar und bestimmt darstellen. Er muss daher insbesondere die zu pfändende Forderung des Schuldners an den Drittschuldner so bestimmt bezeichnen, dass feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist. Die bezeichnete Pfandforderung muss von anderen unterschieden werden können.
2.) Soll eine Forderung gegen den einzelnen, auch persönlich haftenden BGB-Gesellschafter gepfändet werden, so bedarf es - wie im Fall des OHG-Gesellschafters - der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses an ihn.
VolltextIBRRS 2002, 2045
BayObLG, Beschluss vom 17.07.2002 - 1 Z AR 74/02
Zur Frage Bindungswirkung einer Verweisung, wenn bei übereinstimmenden Abgabeanträgen der Parteien nach Abgabe der Sache gemäß § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO verfahren wird.
VolltextIBRRS 2002, 2039
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 W 56/02
1. Entschädigung für Verdienstausfall ist bei selbständigen Gewerbetreibenden immer dann zu gewähren, wenn die Lebensstellung der Partei und ihre regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass etwas versäumt wurde. Im Hinblick darauf bestehen keine Bedenken, einer selbständigen Maklerin, die ihr Büro alleine betreibt, den Höchstsatz von 13,-- € je angefangene Stunde zuzubilligen.*)
2. Für die Teilnahme an dem von einem Sachverständigen anberaumten Besichtigungstermin entsteht keine Beweisgebühr.*)
VolltextIBRRS 2002, 2036
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 W 26/02
Im selbständigen Beweisverfahren findet grundsätzlich keine Kostengrundentscheidung gem. §§ 91 ff. ZPO statt. Sie ist im Hauptsacheverfahren zu treffen.
VolltextIBRRS 2002, 2028
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.06.2002 - 4 U 145/01
Wird mit der Klage eine Restwerklohnforderung geltend gemacht, während mit der Widerklage die Rückzahlung einer auf den Werklohn geleisteten Anzahlung gefordert wird, so ist ein Teilurteil über die Klageforderung unzulässig.*)
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