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Sachgebiet: Prozessuales

15937 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IBRRS 2002, 1471
ImmobilienImmobilien

OLG Jena, Beschluss vom 17.04.2002 - 6 W 166/02

Eine neben der Vollzugsvollmacht von den Beteiligten dem Notar erteilte weitere Vollmacht ermächtigt diesen, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei nicht durchgeführtem Kaufvertrag zu bewilligen.*)

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IBRRS 2002, 1416
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Steuerfreiheit bezieht sich nicht auch auf das Zubehör

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2002 - 4 U 85/01

1. Bei der Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks mit Zubehör erstreckt sich die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 9 a UStG nur auf das Grundstück, nicht auf das Zubehör.*)

2. Das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren umfasst auch die auf das Zubehör entfallende Umsatzsteuer (Bruttobetrag).*)

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IBRRS 2002, 1389
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ladung zur mündlichen Verhandlung per Fax

BFH, Beschluss vom 27.06.2002 - VII B 171/01

Nach dem bis zum 30. Juni 2002 geltenden Zustellungsrecht des VwZG konnte im finanzgerichtlichen Verfahren eine Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht wirksam per Telefax erfolgen. Fehlt es an einem ordnungsgemäßen Zustellungsgegenstand, kommt eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 9 Abs. 1 VwZG nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2002, 1225
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.03.2000 - 2 W 10/00

Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung eines Mangels entspricht der Höhe der Kosten der Beseitigung des Mangels durch einen Dritten. Dabei ist die Mehrwertsteuer nicht zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)

Bei Beteiligung mehrerer Antragsgegner ist der Streitwert für jeden Antragsgegner nach dem Umfang seiner Beteiligung festzusetzen.*)

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IBRRS 2002, 1202
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Verwerfung der Berufung

BGH, Beschluss vom 23.07.2002 - VI ZB 37/02

Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts, mit der nach dem 31. Dezember 2001 die Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist verworfen und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt wird, ist nur die Rechtsbeschwerde, nicht (mehr) die sofortige Beschwerde eröffnet.*)

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IBRRS 2002, 1191
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Änderung des Streitgegenstandes einer Werklohnklage?

BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 103/01

Der Streitgegenstand einer Werklohnklage ändert sich nicht dadurch, daß eine neue Schlußrechnung vorgelegt wird.*)

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IBRRS 2002, 1118
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

OLG Koblenz, Urteil vom 10.01.2002 - 2 U 825/01

Verlangt der Auftragnehmer den Werklohn und erklärt der Auftraggeber die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln des Bauwerks, kommt trotz der “Aufrechnung” lediglich ein Verrechnungsverhältnis zustande, das den Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO ausschließt.

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IBRRS 2002, 1105
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision: Prüfung der Vertragsauslegung des Berufungsgerichts

BGH, Urteil vom 19.07.2002 - V ZR 204/01

1. Die Auslegung einzelvertraglicher Regelungen durch das Berufungsgericht kann von dem Revisionsgericht darauf überprüft werden, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff unberücksichtigt geblieben ist.

2. Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört auch die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner.

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IBRRS 2002, 1102
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision: Fehlen des Tatbestandes im Berufungsurteil

BGH, Beschluss vom 31.07.2002 - XII ZR 171/99

Von der Aufhebung des Berufungsurteils kann trotz fehlendem Tatbestand abgesehen werden, wenn sich der Sach- und Streitstand in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichendem Umfang aus den Entscheidungsgründen ergibt.

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IBRRS 2002, 1095
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts: Voraussetzungen

BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZB 16/02

a) Eine Sache, die eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann, hat grundsätzliche Bedeutung.*)

b) Die Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsanwalt seine Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er einer zuverlässigen Angestellten auch an den Tagen, an denen sie als einzige von insgesamt drei Vollzeit- bzw. Teilzeitkräften im Büro anwesend ist, die Fristenkontrolle ohne zusätzliche eigene Nachprüfung überläßt, ist eine Frage des Einzelfalls und als solche einer Verallgemeinerung nicht zugänglich.*)

c) Die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nur dann, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen. Hierzu besteht nur dann Anlaß, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt.*)

d) Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nur dann, wenn bei der Auslegung oder Anwendung revisiblen Rechts Fehler über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn nach den Darlegungen des Beschwerdeführers ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte im Einzelfall klar zutage tritt, also offenkundig ist und die angefochtene Entscheidung hierauf beruht.*)

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IBRRS 2002, 1094
ProzessualesProzessuales
Titel bleibt trotz Rechtsprechungsänderung vollstreckbar

BGH, Urteil vom 11.07.2002 - IX ZR 326/99

a) § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bezieht sich nicht auf Erkenntnisse des Bundesverfassungsgerichts, die eine gerichtliche Entscheidung wegen verfassungsrechtlicher Mängel aufheben, den inhaltlichen Bestand der einschlägigen Rechtsvorschriften jedoch unberührt lassen.*)

b) Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993, mit dem ein die Haftung eines finanziell überforderten Bürgen betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben wurde, bezeichnet nicht eine bestimmte Normauslegung als mit dem Grundgesetz unvereinbar; daher kann auf diese Entscheidung nicht eine Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Titel gestützt werden, der die Forderung aus einem Bürgschaftsvertrag betrifft, welcher nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.*)

c) Die Vollstreckung aus einem vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 erwirkten Urteil über die Forderung aus einer Bürgschaft, die nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist, kann im allgemeinen nicht mit der Klage aus § 826 BGB abgewehrt werden.*)

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IBRRS 2002, 1093
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 25.07.2002 - V ZR 118/02

a) Zur Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde reicht es hin, daß der Beschwerdeführer glaubhaft macht, der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer übersteige zwanzigtausend Euro; einer Wertermittlung nach § 3, 2. Halbsatz ZPO bedarf es nicht.*)

b) Die Rüge, ein entscheidungserheblicher Beweisantrag sei übergangen worden, kann, wenn mit ihr zugleich ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dargelegt ist, Anlaß sein, die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen; dies setzt in der Regel voraus, daß nach den Darlegungen des Beschwerdeführers der Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht klar zutage tritt, also offenkundig ist (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, für BGHZ bestimmt).*)

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IBRRS 2002, 1089
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostensicherheit durch Ausländer

BGH, Urteil vom 25.07.2002 - VII ZR 280/01

Zur Verpflichtung einer ausschließlich in den USA ansässigen Partei, eine Prozeßkostensicherheit nach § 110 Abs. 1 ZPO zu leisten.*)

Die Überweisung eines Betrages als Prozeßkostensicherheit an die Zahlstelle des Prozeßgerichts steht einer Hinterlegung nicht gleich.*)

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IBRRS 2002, 1087
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht

BGH, Urteil vom 17.07.2002 - VIII ZR 151/01

Zur Tatsachenwürdigung des Berufungsgerichts, das über die entscheidungserhebliche Frage abweichend vom erstinstanzlichen Gericht befindet, ohne die von der Vorinstanz hierzu erhobenen Beweise in seine Überlegungen einzubeziehen bzw. die Zeugen selbst erneut zu befragen.*)

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IBRRS 2002, 1082
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Revisionseinlegung

BGH, Beschluss vom 14.08.2002 - XII ZR 139/02

Zu den Voraussetzungen einer Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO.

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IBRRS 2002, 1076
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozessesunterbrechung bei Insolvenz eines ARGE-Partners?

OLG Jena, Urteil vom 06.06.2002 - 1 U 1449/01

1. Die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft sind im Aktiv- und im Passivprozess keine notwendigen, sondern einfache Streitgenossen.

2. Wird über das Vermögen eines GbR-Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet, so tritt im Aktiv- und im Passivprozess der streitgenössischen Gesellschafter die Unterbrechungswirkung gemäß § 240 Satz 1 ZPO nur hinsichtlich des insolventen Gesellschafters ein.

3. Das die Unterbrechung feststellende Zwischenurteil ist selbstständig anfechtbar.

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IBRRS 2002, 1075
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nachfragen wegen fristwahrender Zustellung?

OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2002 - 30 U 183/01

Ein Gläubiger, der zur Wahrung einer Verjährungsfrist einen Mahnbescheid unter Zahlung der Gerichtskosten beantragt, braucht auch nach vier Monaten nicht bei Gericht nachzufragen, warum er keine Nachricht von der fristwahrenden Zustellung erhält (gegen OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1104).

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IBRRS 2002, 1066
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hilfsbegründung und Klagehäufung

BGH, Urteil vom 12.07.2002 - V ZR 345/01

1. Zur Unterscheidung zwischen Hilfsbegründung und eventueller Klagehäufung.

2. Eine Eigenhaftung des Vertreters oder Sachwalters unter dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens kommt dann in Betracht, wenn dieser über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus bei dem Vertragspartner den Eindruck erweckt, er selbst werde für die Seriosität und die Erfüllung des Vertrages die persönliche Gewähr übernehmen.

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IBRRS 2002, 1061
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Willkürlicher Verweisungsbeschluss?

BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02

Ein Verweisungsbeschluß ist nicht schon deshalb willkürlich, weil er von einer "ganz überwiegenden" oder "fast einhelligen" Rechtsauffassung abweicht.*)

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IBRRS 2002, 1059
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umfang der Prüfung der Revisionszulassungsgründe

BGH, Beschluss vom 23.07.2002 - VI ZR 91/02

Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO prüft der Bundesgerichtshof nur die Revisionszulassungsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind.*)

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IBRRS 2002, 1058
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Revision bei wesentlichen Verfahrensmängeln

BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZR 75/02

a) Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels kommt, nicht anders als bei materiellen Rechtsfehlern, nur unter den allgemeinen in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen in Betracht.*)

b) Bei der Verletzung eines Verfahrensgrundrechts (hier: Verletzung des Rechts auf ein objektiv willkürfreies Verhalten) können über den Einzelfall hinaus allgemeine Interessen berührt sein, da hierdurch das Vertrauen in die Rechtsprechung insgesamt gefährdet ist.*)

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IBRRS 2002, 1044
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wert des Beschwerdegegenstandes

BGH, Beschluss vom 16.07.2002 - VI ZB 16/02

Für die Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist allein das Interesse an einer Beseitigung des gegen den Beschwerten ergangenen Urteilsausspruchs maßgeblich.

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IBRRS 2002, 1043
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweislast: Abtretung wegen Gläubigerbenachteiligung

BGH, Beschluss vom 24.07.2002 - IX ZR 110/01

Die (Un-)Anfechtbarkeit der unterlassenen Abtretung wegen Gläubigerbenachteiligung ist nicht Teil des von der Klägerin darzulegenden hypothetischen Kausalverlaufs, sondern eine vom Beklagten darzulegende Einwendung.

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IBRRS 2002, 1042
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuziehung eines Sachverständigen verweigert: Rechtsfolgen?

BGH, Beschluss vom 11.06.2002 - X ZB 27/01

Die im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegende Entscheidung, mit der dieses die Zuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen ablehnt, stellt regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör der Partei dar, die einen solchen Beweisantrag gestellt hatte.*)

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IBRRS 2002, 1019
ProzessualesProzessuales
Höhe des Streitwerts

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.06.2002 - 16 W 50/02

Die Höhe des Streitwertes im selbstständigen Beweisverfahren richtet sich nur nach dem Antragsinteresse, wobei der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens regelmäßig mit der Hälfte des angegebenen möglichen Hauptsacheanspruchs anzusetzen ist.

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IBRRS 2002, 1018
ProzessualesProzessuales
Frist zur Stellungnahme zum Gutachten

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.01.2002 - 16 W 11/02

Wurde das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen noch nicht beschieden, so beginnt im selbständigen Beweisverfahren die Frist zur Stellungnahme zum Gutachten erst mit der Bescheidung des Ablehnungsgesuchs.

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IBRRS 2002, 1017
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befangenheit

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.11.2001 - 16 W 282/01

Ein Sachverständiger gilt als befangen, wenn er außerhalb der Beweisfrage eine einseitige Stellungnahme zu Gunsten einer Partei abgibt, etwa wenn er den Klagevortrag als "Märchenstunde" bezeichnet.

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IBRRS 2002, 1015
ProzessualesProzessuales
Aufteilung der Kosten

OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.05.2002 - 13 W 1304/02

Haben die Parteien in einem Prozeßvergleich die Verteilung der Kosten einschließlich, derjenigen eines selbständigen Beweisverfahrens der Entscheidung des Gerichts gemäß § 91a ZPO unterstellt, und hebt dieses die Kosten des Rechtsstreits mit der Begründung gegeneinander auf, der Verfahrensausgang sei nicht anzusehen gewesen, so ist von der Absicht des Gerichts auszugehen, jeder Partei, auch die Hälfte der Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen.*)

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IBRRS 2002, 1008
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Nachprüfbarkeit durch die ordentlichen Gerichte

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.03.2002 - 10 Sch 4/01

1. Hat das nach § 1062 ZPO zuständige Oberlandesgericht das Ablehnungsgesuch einer Partei eines Schiedsverfahrens gegen den Schiedsrichter rechtskräftig als unbegründet zurückgewiesen, so kann diese Partei einen Antrag auf Aufhebung des nachfolgend ergangenen Schiedsspruchs diese Schiedsrichters nicht auf den Einwand fehlerhafter Besetzung des Schiedsgerichts stützen.*)

2. Grundsätzlich unterliegen schiedsgerichtliche Entscheidungen nicht einer inhaltlichen Nachprüfung durch ein staatliches Gericht. Der Zweck der Schiedsgerichtsbarkeit und eines ihrer Wesensmerkmale liegt gerade darin, den Zugang zum staatlichen Rechtsschutz auszuschließen. Nur ausnahmsweise darf der Grundsatz des Verbots der "revision au fond" durchbrochen werden, nämlich dann, wenn das Ergebnis des schiedsgerichtlichen Verfahrens mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist.*)




IBRRS 2002, 0997
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umschreibung einer Auflassungsvormerkung: Prozessauswirkung

BGH, Urteil vom 05.07.2002 - V ZR 97/01

Die nach Rechtshängigkeit erfolgte Umschreibung einer Auflassungsvormerkung auf den Nachkäufer hat auf den Prozeß über den Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB keinen Einfluß.*)

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IBRRS 2002, 0987
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Zuschlag in der Zwangsversteigerung

OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2002 - 15 W 134/02

Nach der Neufassung der ZPO ist eine gerichtsverfassungsrechtliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte zur Entscheidung über ein beim Landgericht eingelegtes, gegen eine dort ergangene Beschwerdeentscheidung in einem ZPO-Verfahren gerichtetes Rechtsmittel unter keinem Gesichtspunkt begründet.*)

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IBRRS 2002, 0984
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung in den Nachlass und Teilumschreibung

OLG Köln, Beschluss vom 02.11.2000 - 15 W 133/98

Beim Tod des Schuldners wird eine bereits begonnene Zwangsvollstreckung in den Nachlass grundsätzlich fortgesetzt. Dies gilt aber nicht, wenn es um die Vollstreckung wegen einer unvertretbaren Handlung geht.

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IBRRS 2002, 0983
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweiswürdigung und Mithören durch Dritte

OLG Koblenz, Urteil vom 26.04.2002 - 8 U 1967/99

1. Zur Würdigung von Zeugenaussagen.

2. Zur Möglichkeit ein Gespräch unter vier Augen ohne Wissen des Gesprächspartners von einem Dritten belauschen zu lassen.

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IBRRS 2002, 0957
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorrang einer Leistungs- vor einer Feststellungsklage

BGH, Urteil vom 03.07.2002 - XII ZR 234/99

1. Das Feststellungsinteresse kann nur entfallen, wenn hinsichtlich des positiv festzustellenden Anspruchs bereits die Leistungsklage zulässig ist, der Kläger also dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann.

2. Durch eine Leistungsklage auf Zahlung von Mietzinsen kann keine rechtskräftige Entscheidung darüber herbeigeführt werden, ob das Mietverhältnis zu den vereinbarten Bedingungen, insbesondere dem vereinbarten Mietzins, fortbesteht.

3. Zur Frage der konkludenten Ermächtigung eines Gesellschafters einer GbR zur Prozessführung im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft.

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IBRRS 2002, 0953
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweislast für ergänzende mündliche Willenserklärung

BGH, Urteil vom 03.07.2002 - IV ZR 145/01

Die Beweislast für eine den schriftlichen Antrag ergänzende mündliche Willenserklärung auf Erweiterung des Versicherungsschutzes trägt der Versicherungsnehmer auch dann, wenn der Agent des Versicherers den Antrag ausgefüllt hat.*)

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IBRRS 2002, 0949
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung bei zur Aufrechnung gestellten Forderung

BGH, Urteil vom 11.07.2002 - VII ZR 261/00

Die formellen Anforderungen an eine Berufungsbegründung müssen auch dann erfüllt sein, wenn sich die Berufung lediglich gegen die Entscheidung über eine zur Aufrechnung gestellte Forderung wendet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 29. November 2001 - IX ZR 389/98, NJW 2002, 1417).*)

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IBRRS 2002, 0935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweisschwierigkeiten bei Zusendung von AGB über Email

OLG Hamburg, Urteil vom 13.06.2002 - 3 U 168/00

1. Ist für den streitigen Inhalt einer Datei mit AGB kein Beweis angeboten worden, kommt es nicht darauf an, ob die auf elektronischem Wege übermittelte Datei den Empfänger erreicht hat.*)

2. Enthält ein Internet-Angebot allgemeine Geschäftsbedingungen, kommt ein Vertrag mit dem Verwender aber nicht bei Nutzung des Online-Dienstes, sondern hiervon unabhängig zustande, ist bei der Einigung ein eindeutiger Hinweis des Verwenders erforderlich, daß die allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen werden sollen.*)

3. Eine Nutzungserlaubnis deckt nur die Nutzung durch den Vertragspartner. Welcher Organisationsformen dieser sich bedient, um sein Verlagserzeugnis der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist in der Regel für den Vertragsinhalt ohne Bedeutung und die Nutzung der Bilder durch ein konzerneigenes Unternehmen von der Erlaubnis gedeckt.*)

4. Zur Lizenzhöhe für die Internetnutzung von Lichtbildern, die zur Veröffentlichung in einer Zeitschrift überlassen worden sind.*)

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IBRRS 2002, 0934
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beiordnung eines Notanwalts

BGH, Beschluss vom 24.06.2002 - II ZR 126/01

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b ZPO setzt voraus, daß die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.

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IBRRS 2002, 0933
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsurteil: Tatbestand erforderlich?

BGH, Urteil vom 19.06.2002 - XII ZR 211/99

Ein der Revision zugängliches Urteil muss stets einen Tatbestand enthalten. Ansonsten ist es grundsätzlich aufzuheben, weil einer solchen Entscheidung nicht entnommen werden kann, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.

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IBRRS 2002, 0929
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erhöhungsgebühr beim Aktivprozeß der Gesellschafter einer GbR

BGH, Beschluss vom 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

Zur Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO beim Aktivprozeß der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft.*)

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IBRRS 2002, 0928
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Verweisung an Landwirtschaftsgericht

BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 74/01

a) Verweist das Landgericht einen Teil des Rechtsstreits durch Urteil an das Landwirtschaftsgericht, so ist das statthafte Rechtsmittel dagegen nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG i.V.m. §§ 22 LwVG, 22 Abs. 1 Satz 1 FGG die sofortige Beschwerde.*)

b) Der Grundsatz des Meistbegünstigungsgebotes eröffnet dem durch die Verweisung Beschwerten zwar die Möglichkeit, die Entscheidung auch mit der Berufung anzufechten. Der Meistbegünstigungsgrundsatz ermöglicht es aber nicht, die Vorteile des einen Rechtsmittels (hier: kein Begründungszwang bei der sofortigen Beschwerde) mit denen des anderen (längere Rechtsmittelfrist bei der Berufung) zu verbinden.*)

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IBRRS 2002, 0918
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - notwendige Erklärung zur Prozeßkostenhilfe bei Insolvenz

BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - IX ZB 221/02

Die formularmäßige Erklärung zur Prozeßkostenhilfe ist regelmäßig auch dann nicht entbehrlich, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.*)

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IBRRS 2002, 0916
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Verfahrensrecht - Hinweispflicht des Gerichts bzgl. fehlendem Sachvortrag

BGH, Urteil vom 25.06.2002 - X ZR 83/00

Für die rechtliche Einordnung eines Vertrages ist weder die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge noch die von ihnen gewählte Bezeichnung maßgeblich. Vielmehr bestimmt der sich aus dem Wortlaut des Vertrages und dessen praktischen Durchführung ergebende wirkliche Wille der Vertragspartner den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp. Die Parteien können die zwingenden Schutzvorschriften des AÜG nicht dadurch umgehen, daß sie einen vom tatsächlichen Geschäftsinhalt abweichenden Vertragstyp wählen.*)

a) Das Gericht erfüllt seine Hinweispflicht nach § 139 ZPO nicht, indem es vor der mündlichen Verhandlung allgemeine und pauschale Hinweise erteilt; vielmehr muß es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmißverständlich hinweisen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Erforderlichkeit ergänzenden Vortrags von der Bewertung des Gerichts im Einzelfall abhängt.*)

Erweist sich, daß die Parteien einen Hinweis falsch aufgenommen haben, so muß das Gericht diesen präzisieren und der Partei erneut Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das gleiche gilt dann, wenn das Gericht von seiner in einer gerichtlichen Verfügung geäußerten Auffassung später abweichen will.*)

b) Es ist regelmäßig verfahrensfehlerhaft, eine dem Grunde nach gerechtfertigte Klage abzuweisen, ohne die Mindesthöhe des bereicherungsrechtlichen Anspruchs nach § 287 ZPO zu schätzen, wenn nach den getroffenen Feststellungen nicht angenommen werden kann, daß der Anspruch schlechthin entfällt.*)

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IBRRS 2002, 0910
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufhebung eines Schiedsspruchs

BGH, Beschluss vom 06.06.2002 - III ZB 44/01

Gegen eine Entscheidung des Schiedsgerichts, durch die es seine Zuständigkeit verneint (Prozeßschiedsspruch), kann der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach § 1059 ZPO gestellt, aber nur auf die dort ausdrücklich genannten Aufhebungsgründe gestützt werden.*)

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IBRRS 2002, 0909
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 01.07.2002 - II ZB 11/01

Auf allgemeine organisatorische Anordnungen zur Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei kommt es nicht an, wenn der Anwalt eine Angestellte mit der Telefaxübermittlung eines eilbedürftigen Schriftsatzes konkret beauftragt und sich über die Ausführung des Auftrags durch Nachfrage vergewissert. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Angestellte zusätzlich allgemein angewiesen ist, die Telefaxübermittlung jeweils anhand des (auszudruckenden) Sendeberichts zu kontrollieren.*)

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IBRRS 2002, 0908
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fiktion des Zugangs

BGH, Urteil vom 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

Zur Frage der Anwendbarkeit des § 270 Abs. 3 ZPO, wenn die Klageschrift gegen eine infolge Verschmelzung erloschene GmbH eingereicht worden ist.*)

Zur rechtsmißbräuchlichen Berufung auf die Einrede der Verjährung, wenn der übertragende und der neue Rechtsträger - auch unabsichtlich - den Gläubiger von der Erhebung der Klage gegen den "richtigen" Schuldner abgehalten haben.*)

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IBRRS 2002, 0902
ProzessualesProzessuales
Grundstücksbetretungsrecht nach § 809 BGB

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2001 - 14 U 187/00

1. Im selbständigen Beweisverfahren trifft den Antragsgegner zwar keine prozessuale Verpflichtung, an der Beweiserhebung mitzuwirken. Soll durch das Beweisverfahren aber geklärt werden, ob aufgrund auf dem Grundstück des Antragsgegners vorgenommener Abgrabungen die Gefahr besteht, daß das Grundstück des Antragstellers abrutscht, so kann sich ein gegen den Antragsteller gerichteter Anspruch des Antragsteller, dem Sachverständigen im Rahmen des selbständigen Besweisverfahrens zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen das Betreten des Grundstücks zu ermöglichen, aus § 809 BGB ergeben.*)

2. Der Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB unterliegt als solcher zwar nicht der Verjährung. Indessen kann mit der Verjährung des Hauptanspruchs, dessen Durchsetzung der Besichtigungsanspruch dienen soll, das Informationsbedürfnis und damit das schutzwürdige Interesse an der Besichtigung entfallen.*)

3. In der Zustellung der Urteilsverfügung von Amts wegen liegt keine Vollziehung der einstweiligen Verfügung, sie ist lediglich Voraussetzung für die Vollziehung.*)

4. Wurde gegen den Antragsgegner eines selbständigen Beweisverfahrens eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach er bestimmte der Beweiserhebung dienende Maßnahmen zu dulden hat, so liegt in der an das Gericht, bei dem das Beweisverfahren anhängig ist, gerichteten und in Doppel an den Antragsgegner / Verfügungsbeklagten gegangenen Aufforderung, dem Beweisverfahren in Hinblick auf die ergangene einstweilige Verfügung Fortgang zu geben, ein Vollziehen der einstweiligen Verfügung im Sinne von § 929 Abs. 2 ZPO.*)

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IBRRS 2002, 0900
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 05.03.2002 - VI ZR 286/01

Wenn dem Rechtsanwalt anläßlich eines bevorstehenden Auftrags zur Revisionseinlegung die Sache vorgelegt wird, muß er selbständig und eigenverantwortlich überprüfen, ob das Ende der Frist zur Revisionseinlegung richtig ermittelt und eingetragen worden ist.*)

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IBRRS 2002, 0891
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Aufklärung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht

BGH, Urteil vom 21.06.2002 - V ZR 177/01

1. Zur Frage des Rücktritts von einem Grundstückskaufvertrag, weil eine vertraglich vorausgesetze Anlage nicht genehmigungsfähig sei.

2. Kommt es auf die materielle Genehmigungsfähigkeit an, hat diese das Zivilgericht selbst zu prüfen, wenn die Partei, wie hier der Kläger, diese verneint.

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IBRRS 2002, 0885
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unrichtige Angaben im Empfangsbekenntnis

BGH, Urteil vom 18.06.2002 - VI ZR 448/01

Zum Beweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis gemäß § 212a ZPO enthaltenen Angaben.*)

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