Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15937 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 0882BGH, Urteil vom 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Leistet der Drittschuldner an den Vollstreckungsgläubiger, weil er irrtümlich davon ausgeht, daß die gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung besteht, kann er den gezahlten Betrag vom Vollstreckungsgläubiger kondizieren (im Anschluß an BGHZ 82, 28).*)
VolltextIBRRS 2002, 2432
BGH, Entscheidung vom 18.12.2002 - IX ZA 31/02
(Ohne)
VolltextIBRRS 2002, 0863
BGH, Beschluss vom 19.06.2002 - XII ZR 5/02
1. Bei Mietzinsklagen ist für die Bemessung der Beschwer des Beklagten die Urteilssumme selbst dann maßgebend, wenn sich die Parteien letztlich nur über den (Fort-)Bestand des zugrundeliegenden Mietverhältnisses streiten.
2. Für die Beschwer des Rechtsmittelklägers ist der rechtskraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung maßgebend.
VolltextIBRRS 2002, 0854
BGH, Urteil vom 08.05.2002 - I ZR 28/00
a) Zu den Voraussetzungen, unter denen das Führen von Vergleichsverhandlungen ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB a.F. beinhaltet.*)
b) Die Vernehmung eines mittelbaren Zeugen bezüglich innerer Tatsachen bei einer bestimmten Person kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil nicht diese Person selbst als Zeuge benannt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0843
OLG Koblenz, Urteil vom 22.02.2002 - 10 U 1213/01
Einem gerichtlichen Sachverständigen ist es gestattet, Hilfskräfte und Mitarbeiter - hier Assistenzarzt - zu einzelnen Untersuchungen heranzuziehen. Dies begegnet insoweit keinen Bedenken, als die Mitwirkung die persönliche Verantwortung des Sachverständigen nicht ausschließt. Der Sachverständige entzieht sich seiner Gesamtverantwortlichkeit für das Gutachten jedenfalls dann nicht, wenn er das Gutachten nicht nur mit "einverstanden", sondern mit "einverstanden aufgrund eigener Untersuchung und Urteilsfindung" unterzeichnet (in Anknüpfung an Senatsentscheidung vom 5.2.1999 - 10 U 518/98 - VersR 2000, 339 LS = r+s 2001, 211).*)
VolltextIBRRS 2002, 0832
BGH, Beschluss vom 11.07.2002 - IX ZB 260/02
Zur Frage der rechtzeitigen Beschwerde und der Antragsbefugnis.
VolltextIBRRS 2002, 0831
BGH, Beschluss vom 11.07.2002 - IX ZB 242/02
Zur Frage der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde.
VolltextIBRRS 2002, 0830
BGH, Beschluss vom 27.06.2002 - I ZR 40/02
Lässt das Berufungsgericht die Revision ausdrücklich zu, so muss die Revision vor dem Revisionsgericht erhoben werden.
VolltextIBRRS 2002, 0828
OLG Dresden, Urteil vom 26.08.1999 - 16 U 931/99
1.) Ein Schiedsgutachten ist dann nicht verbindlich, wenn es offensichtlich mangelhaft oder grob unbillig ist.
2.) Soll ein Schiedsgutachter den restlichen Werklohn aus einem gekündigten Pauschalpreisvertrag ermitteln, so ergibt sich eine offensichtliche Mangelhaftigkeit des Gutachtens noch nicht aus der vereinfachten, an statistischen Daten orientierten Wertermittlung des Sachverständigen.
VolltextIBRRS 2002, 0827
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2002 - 23 U 6/02
Es genügt dem Erfordernis der Hauptsacheklage im Sinne von § 926 ZPO, wenn der Auftragnehmer, der eine einstweilige Verfügung auf Antrag einer Vormerkung zur Absicherung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB erwirkt hat, nach gerichtlicher Fristsetzung Zahlungsklage erhebt. Hauptsacheverfahren im Sinne der Vorschrift ist entgegen der herrschenden Ansicht nicht die Hypothekenklage.
VolltextIBRRS 2002, 0817
BGH, Urteil vom 22.05.2002 - VIII ZR 337/00
Erachtet das Berufungsgericht die erstinstanzliche Aussage eines Zeugen entgegen der Würdigung des Erstrichters für nicht ausreichend zur Beweiswürdigung, hat es den Zeugen jedenfalls dann erneut zu vernehmen, wenn die Aussage des Zeugen widersprüchlich oder mehrdeutig ist und es für die Auffassung des Erstrichters nicht an jedem Anhaltspunkt in der protokollierten Aussage fehlt.*)
Hat eine Partei erstinstanzlich auf die Vernehmung eines von ihr benannten Zeugen für diese Instanz verzichtet, und kann der Vernehmung des Zeugen im Berufungsrechtszug Bedeutung zukommen, so hat das Berufungsgericht, bevor es den Beweisantrag als nicht mehr gestellt erachtet, auf Grund seiner Aufklärungspflicht bei der Partei nachzufragen, ob der Verzicht auch für die zweite Instanz gelten soll.*)
VolltextIBRRS 2002, 0814
BGH, Beschluss vom 27.06.2002 - V ZR 148/02
a) Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist nicht die Beschwer aus dem Berufungsurteil, sondern der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend.*)
b) Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muß der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen, daß er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 € übersteigt, erstreben will.*)
c) Sind Teile des Prozeßstoffs abtrennbar und einer beschränkten Revisionszulassung zugänglich, so muß die Wertgrenze hinsichtlich des Teils überschritten sein, für den in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO ein Zulassungsgrund für die Revision hinreichend dargelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 0810
BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - IX ZB 56/01
Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben; anderenfalls sind sie nicht mit gesetzmäßigen Gründen versehen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0797
BGH, Urteil vom 19.06.2002 - IV ZR 147/01
Zu den Anforderungen, die an das Berufungsgericht gestellt werden, bezüglich der Beweisaufnahme, ob eine Berufung rechtzeitig eingelegt wurde.
VolltextIBRRS 2002, 0793
OLG Köln, Urteil vom 30.01.2002 - 27 U 4/01
1.) Die Reform des § 302 ZPO durch Art. 2 IV Nr. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.3.2000, in Kraft seit dem 1.5.2000, hat durch die Streichung der Einschränkung in Abs.1 des § 302 ZPO alter Fassung die Möglichkeit des Vorbehaltsurteils auch bei konnexen Gegenforderungen geschaffen und damit die Voraussetzungen für den Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO erweitert und gelockert.
2.) Enthält der Vertrag eine Klausel, nach der der Auftragnehmer eine förmliche Abnahme in schriftlicher Form zu verlangen hat, so ist der Auftraggeber selbst nicht an einer stillschweigenden Abnahme gehindert.
3.) Auch ein optischer Mangel kann ein wesentlicher Mangel i. S. des § 13 Nr. 7 VOB sein. Der Mangel kann sich auf die Wertschätzung bei der Veräußerung oder Vermietung des Gebäudes auswirken und damit zu einer Minderbewertung des Gebäudes bei seiner Veräußerung oder Vermietung führen.
IBRRS 2002, 0782
BGH, Urteil vom 21.03.2002 - VII ZR 230/01
Ein Mahnbescheid, dessen Zustellung aufgrund einer unzutreffenden Postanschrift des Antragsgegners nicht zugestellt werden kann, ist gemäß § 693 Abs. 2 ZPO demnächst zugestellt, wenn er nach Zugang der Mitteilung der Unzustellbarkeit beim Antragsteller innerhalb eines Monats zugestellt wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 0781
BGH, Beschluss vom 29.05.2002 - V ZB 11/02
a) Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 ZPO kann nicht damit begründet werden, daß die Frage der Statthaftigkeit nach § 574 Abs. 1 ZPO von grundsätzlicher Bedeutung sei.*)
b) Die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) ist im Falle einer Divergenz zulässig, setzt dann aber voraus, daß der Beschwerdeführer eine Abweichung darlegt. Eine Abweichung liegt nur vor, wenn die angefochtene Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Entscheidung eines höherrangigen oder eines anderen gleichgeordneten Gerichts oder eines anderen Spruchkörpers desselben Gerichts (Fortführung von BGHZ 89, 149, 151).*)
c) Wird die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) darauf gestützt, daß die angefochtene Entscheidung verfahrens- oder materiell-rechtlich fehlerhaft sei, so sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt, wenn der Rechtsfehler dazu führen kann, daß schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0780
BGH, Urteil vom 16.05.2002 - VII ZR 197/01
Das Berufungsgericht verletzt seine Hinweispflicht aus §§ 139 Abs. 1, 278 Abs. 3 ZPO, wenn es ohne vorherigen Hinweis eine Klage wegen fehlender schlüssiger Darstellung zur Sachbefugnis abweist, nachdem die Vorinstanz dieser stattgegeben hatte.*)
VolltextIBRRS 2002, 0773
BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - IX ZR 286/00
Zu den Anforderungen an die Berechnung einer Beschwer und die Glaubhaftmachung.
VolltextIBRRS 2002, 0770
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.05.2002 - 10 W 49/02
Im selbständigen Beweisverfahren bestimmt sich der Gegenstandswert an dem Interesse des Antragstellers an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens (§ 3 ZPO). Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist dabei weder bindend noch maßgeblich. Das Gericht hat nach Einholung eines Gutachtens den richtigen Hauptsachewert bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen Behauptet der Antragsteller das Vorliegen bestimmter Mängel, mit der Maßgabe dass der Sachverständige die erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbehebung nennen und den erforderlichen Kostenaufwand bestimmen möge, so richtet sich der Gegenstandswert nach dem Umfang der behaupteten Mängel und dem zur Beseitigung derselben erforderlichen Kostenaufwand.*)
VolltextIBRRS 2002, 0762
BGH, Beschluss vom 06.06.2002 - I ZB 9/02
Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist auch dann nicht gegeben, wenn die Entscheidung des Beschwerdegerichts greifbar gesetzwidrig ist, insbesondere ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt. Eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen der Beschwerdegerichte hat der Gesetzgeber nicht eröffnet.
VolltextIBRRS 2002, 0761
BGH, Beschluss vom 04.06.2002 - I ZB 28/01
1.) Will der Prozeßbevollmächtigte einer Partei die Frist zur Rechtsmittelbegründung bis zum letzten Tag und über das Ende der Dienststunden des Berufungsgerichts hinaus ausschöpfen, obliegt ihm im Zusammenhang mit der Fristwahrung eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
2.) Soweit sich die Beschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung ablehnenden Beschluß richtet, ist zu beachten, daß alle Tatsachen, die für die Wiedereinsetzung von Bedeutung sein können, innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist (§ 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO) vorgetragen werden müssen.
VolltextIBRRS 2002, 0760
BGH, Beschluss vom 12.06.2002 - IV ZR 232/01
1.) Die Partei hat die von ihr behaupteten Bemühungen, einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden, dem Gericht nachzuweisen.
2.) Nach Sinn und Zweck des § 78 b ZPO kann die Bestellung eines Notanwalts nicht nur mit dem Ziel beantragt werden, eine Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist zu erreichen und die entstehenden Anwaltskosten auf diese Weise zu begrenzen.
VolltextIBRRS 2002, 0746
BGH, Beschluss vom 22.05.2002 - VIII ZR 49/02
Eine Zusammenrechnung von Klage und Widerklage für die Rechtsmittelbeschwer scheidet aus, soweit die Gegenstände von Klage und Widerklage wirtschaftlich identisch sind.
VolltextIBRRS 2002, 0745
BGH, Beschluss vom 22.05.2002 - VIII ZR 217/01
Zur Frage des Streitwertes im Zusammenhang mit der Verlegung einer Zuführungsleitung über ein fremdes Grundstück.
VolltextIBRRS 2002, 0728
BGH, Beschluss vom 12.06.2002 - IV ZR 40/02
1.) An die Wertfestsetzung des Berufungsgerichts ist das Revisionsgericht bis zu einem Betrag von 60.000 DM nicht gebunden und daher nicht gehindert, diesen gegebenenfalls höher festzusetzen.
2.) Der Kläger kann zur Höhe der Beschwer auch in der Revisionsinstanz neue Tatsachen vortragen; er muß diese jedoch in der gebotenen Weise glaubhaft machen.
VolltextIBRRS 2002, 0724
BGH, Beschluss vom 16.04.2002 - VI ZB 23/00
a) Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluß nach § 519 b Abs. 2 ZPO a.F., durch den die Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen worden ist, ist die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Sinne des § 233 ZPO grundsätzlich nicht zu prüfen.*)
b) Hat das Berufungsgericht durch gesonderten Beschluß einen Wiedereinsetzungsantrag des Beklagten zurückgewiesen, so muß diese Entscheidung gesondert nach § 238 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 519 b Abs. 2 ZPO a.F. angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung bindend werden zu lassen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0723
BGH, Urteil vom 15.03.2002 - V ZR 39/01
Für die Frage der Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil kommt es auf das Klageziel bei Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht an; es muß sich in diesem Zeitpunkt weiterhin (auch) gegen die in dem angefochtenen Urteil liegende Beschwer richten.*)
VolltextIBRRS 2002, 0710
OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2002 - 12 U 155/01
Bei einer von Amts wegen zu berücksichtigenden “Ver”- bzw. Anrechnung scheidet die Anwendung des § 302 ZPO aus. Erklärt der Auftraggeber gegenüber dem klagenden Auftragnehmer hingegen die Aufrechnung mit Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, so ist der Erlass eines Vorbehaltsurteils gemäß § 302 ZPO möglich, wobei die Klärung der noch beweisbedürftigen Gegenansprüche dem sogenannten Nachverfahren vorbehalten bleibt.
VolltextIBRRS 2002, 0690
BGH, Beschluss vom 12.03.2002 - X ARZ 314/01
a) Auch eine an sich rechtswidrige Verweisung ist bindend, wenn sie in Rechtskraft erwachsen ist.*)
b) Wenn ein Gericht die Unzulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtsweges rechtskräftig ausgesprochen hat, bedarf es der Bestimmung des zuständigen Gerichts durch ein übergeordnetes Gericht nicht mehr. Ein auf eine solche Bestimmung gerichteter Antrag ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2002, 0680
BGH, Urteil vom 16.05.2002 - VII ZR 259/01
Die Begründung muß zum einen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist, und zum anderen im Einzelnen angeben, aus welchen Gründen er die tatsächliche und rechtliche Würdigung des vorinstanzlichen Urteils in den angegebenen Punkten für unrichtig hält. Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.
VolltextIBRRS 2002, 0676
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2002 - 21 W 48/01
Es kann einigen Gläubigern zugemutet werden, die Kosten des Rechtsstreits aufzubringen, und zwar auch für die Gläubiger mit Minimalforderungen, wenn die Kostentragungspflicht dieser Gläubiger nur 4,1 % ihrer Erfolgssumme beträgt.
VolltextIBRRS 2002, 0674
BGH, Beschluss vom 30.04.2002 - X ARZ 59/02
Eine unmittelbare Anrufung des Bundesgerichtshofes auf Vorlage eines beteiligten Gerichts, etwa unter Berufung darauf, daß das Oberlandesgericht seiner Vorlagepflicht nach § 36 Abs. 3 ZPO zu Unrecht nicht nachgekommen sei, scheidet aus.
VolltextIBRRS 2002, 0672
BGH, Beschluss vom 14.05.2002 - XI ZR 14/02
1.) Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit findet gemäß § 42 Abs. 2 ZPO nur statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Entscheidend ist, ob ein Prozeßbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln.
2.) Die für einen Prozeßbeteiligten ungünstige Rechtsauffassung eines Richters in einem früheren Rechtsstreit zwischen anderen Parteien ist kein Ablehnungsgrund.
VolltextIBRRS 2002, 0670
BGH, Beschluss vom 02.05.2002 - V ZB 36/01
a) Für die gemäß § 45 Abs. 1 WEG befristeten Rechtsmittel in Wohnungseigentumssachen ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung.*)
b) Zu belehren ist in schriftlicher Form über das Rechtsmittel selbst, über einzuhaltende Form- und Fristerfordernisse sowie über die Gerichte, bei denen das Rechtsmittel einzulegen ist.*)
c) Unterbleibt die erforderliche Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen, so steht dies weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegen.*)
d) Ist der Belehrungsmangel im Einzelfall für das Versäumen der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden, so ist bei Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fehlendes Verschulden des Rechtsmittelführers - entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 44 Satz 2 StPO - unwiderlegbar zu vermuten.*)
VolltextIBRRS 2002, 0669
BGH, Beschluss vom 08.05.2002 - V ZB 32/01
Der Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe des vom Verfügungsberechtigten durch den Verkauf des Vermögenswertes erlangten Erlöses ist vor den Zivilgerichten geltend zu machen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0664
BGH, Urteil vom 27.03.2002 - XII ZR 143/00
Zur Darlegungs- und Beweislast für Umstände, die den Umfang der Ausgleichspflicht bei Rückgewähr einer unbenannten Zuwendung bestimmen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0660
BGH, Urteil vom 12.12.2001 - X ZR 141/00
Daß eine Partei ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits modifiziert, macht das neue Vorbringen nicht unerheblich. Die Tatsache der Änderung kann jedoch im Rahmen der richterlichen Tatsachenwürdigung berücksichtigt und bewertet werden.*)
VolltextIBRRS 2002, 0642
BGH, Beschluss vom 08.05.2002 - V ZB 20/02
Liegt der angefochtenen Entscheidung ein unzutreffender Sachverhalt zugrunde, so ist sie dennoch nicht greifbar gesetzeswidrig. Eine außerordentliche Beschwerde ist deshalb unzulässig.
VolltextIBRRS 2002, 0641
BGH, Urteil vom 08.05.2002 - IV ZR 239/00
Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweisaufnahme und -würdigung.
VolltextIBRRS 2002, 0640
BGH, Beschluss vom 07.05.2002 - I ZB 30/01
Zu den Anforderungen an das Berufungsgericht bezüglich der Feststellung des Unverschuldens des Klägers an der Fristversäumung.
VolltextIBRRS 2002, 0624
BGH, Urteil vom 17.04.2002 - VIII ZR 139/01
Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruches aufgrund Verletzung des Alleinvertriebsrechtes eines Vertragshändlers.*)
VolltextIBRRS 2002, 0623
BGH, Beschluss vom 15.05.2002 - XII ZR 201/00
Nach § 98 ZPO sind die Kosten, wenn der Rechtsstreit durch einen Prozeßvergleich beendet worden ist, als gegeneinander aufgehoben anzusehen, falls die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Bei einer Erledigung des Rechtsstreits durch Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs, der keine Kostenregelung enthält, ist diese Bestimmung im Rahmen der nach § 91a ZPO erfolgenden Kostenentscheidung sinngemäß zu berücksichtigen.
VolltextIBRRS 2002, 0614
BGH, Beschluss vom 11.04.2002 - IX ZB 101/02
Kann nicht festgestellt werden, ob eine nicht verkündete Entscheidung des Beschwerdegerichts vor dem 1. Januar 2002 der Geschäftsstelle übergeben worden ist, gilt das Meistbegünstigungsprinzip.*)
VolltextIBRRS 2002, 0613
BGH, Urteil vom 19.04.2002 - V ZR 439/00
Der Verfügungsberechtigte kann mit dem Anspruch auf Erstattung gewöhnlicher Betriebs- und Erhaltungskosten nur insoweit gegenüber dem Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Nutzungen aufrechnen, als die Aufwendungen auf die Zeit entfallen, für die der Berechtigte Entgelte herausverlangt; diese Begrenzung gilt für Gegenansprüche wegen außergewöhnlicher Erhaltungsmaßnahmen nicht.*)
VolltextIBRRS 2002, 0611
BGH, Beschluss vom 25.04.2002 - IX ZB 106/02
Ist eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben, ist bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe die Beiordnung eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts nach Wahl des Antragstellers zwingend. Dies gilt auch, wenn die antragstellende Partei (hier: Insolvenzverwalter) selbst Rechtanwalt ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0603
BGH, Beschluss vom 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Zur Unzulässigkeit einer Bestimmung des zuständigen Gerichts in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege.*)
VolltextIBRRS 2002, 0601
BGH, Beschluss vom 29.04.2002 - II ZB 26/01
1.) Der Wert des Beschwerdegegenstandes im Falle der Verurteilung einer Partei zur Auskunftserteilung bemißt sich in erster Linie nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert.
2.) Die Wertfestsetzung des Berufungsgerichts kann das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm durch § 3 ZPO eingeräumten freien Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht, insbesondere für die Bewertung maßgebliche, glaubhaft gemachte Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat.
VolltextIBRRS 2002, 0598
BGH, Urteil vom 02.05.2002 - VII ZR 481/00
Für die Schlüssigkeit der Honorarklage eines Architekten ist näherer Vortrag zu den anrechenbaren Kosten erst dann erforderlich, wenn der Beklagte diese mit einem konkreten Gegenvortrag in Frage stellt (vgl. BGH, IBR 1992, 191).
VolltextIBRRS 2002, 0595
BGH, Beschluss vom 16.05.2002 - VII ZR 181/00
Zur Wirkung eines Aussetzungsantrags bei notwendiger Streitgenossen.
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