Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15806 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0059
BGH, Urteil vom 12.07.1990 - III ZR 174/89
Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch
a) Einwendungen, die sich gegen den durch Schiedsspruch zuerkannten Anspruch selbst richten, können im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vorgebracht werden, soweit auf sie eine Vollstreckungsgegenklage gestützt werden könnte. Sie sind jedoch nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem sie in dem schiedsrichterlichen Verfahren spätestens hätten geltend gemacht werden müssen (Bestätigung von BGHZ 34, 274, 277).
b) Ist eine zur Aufrechnung gestellte Forderung mit der Einrede des Zurückbehaltungsrechts behaftet, so findet der Aufrechnungsausschluß nach § 390 Satz 1 BGB nicht statt, wenn das Zurückbehaltungsrecht gerade diejenige Gegenforderung sichert, gegen die sich die Aufrechnung richtet (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 4.7.1962 - V ZR 33/61 = LM ZPO § 767 Nr. 23 = NJW 1962, 2004).
VolltextIBRRS 2000, 0048
BGH, Urteil vom 11.07.1990 - VIII ZR 219/89
Voraussetzungen und Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Hilfsaufrechnung
1. Zur Frage der Verjährungsunterbrechung durch Hilfsaufrechnung.
2. Zur Frage, ob der Käufer, der gegenüber der Kaufpreisklage die Wandelungseinrede erhoben hat, noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann.
IBRRS 2000, 0047
BGH, Urteil vom 18.01.1990 - III ZR 269/88
War in einem ausländischen Schiedsgerichtsverfahren ein juristischer Berater beteiligt, der in der mündlichen Verhandlung das Wort ergriffen, den Parteien Fragen gestellt, bei den Beratungen des Schiedsgerichts Hinweise zur Rechtslage und zur Beweiswürdigung gegeben und schließlich den Schiedsspruch und seine Begründung schriftlich niedergelegt hat, so führt die Anerkennung des Schiedsspruchs nicht schon wegen dieser Mitwirkung des Beraters zu einem Ergebnis, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar wäre.
VolltextOnline seit 1998
IBRRS 1998, 0236BGH, Urteil vom 18.06.1998 - IX ZR 311/95
1. Die gesetzliche Verpflichtung des Beauftragten zur Erteilung von Auskünften besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich die erforderlichen Informationen selbst auf zumutbare Weise verschaffen könnte.*)
2. Bei Pfändung eines Anspruchs auf Abtretung einer Forderung und seiner Überweisung zur Einziehung kann der Gläubiger die Abtretung nicht an sich selbst, sondern nur an den Schuldner verlangen. Mit der Abtretung, an der der Schuldner nicht mitzuwirken braucht und zu der es keiner Bestellung eines Sequesters entsprechend den §§ 847 ff ZPO bedarf, erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an der Forderung.*)
3. Der Tatrichter darf bei seiner Überzeugungsbildung keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen. Er muß bei komplexen Sachverhalten die wesentlichen Grundlagen für das von ihm gefundene Beweisergebnis mit Bezug zu den konkreten Fallumständen nachvollziehbar darlegen; rein formelhafte Wendungen genügen nicht.BGH, Urt. v. 18. Juni 1998 - IX ZR 311/95 - OLG Schleswig LG Kiel*)
VolltextIBRRS 1998, 0005
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.1998 - 21 U 115/97
Die mündliche Befragung eines Sachverständigen durch das Gericht oder eine Partei kann durch die Einholung einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme ersetzt werden, wenn die antragstellende Partei nicht widerspricht und die schriftliche Ergänzung geeignet ist, die Ergänzungsfragen umfassend zu beantworten.
VolltextIBRRS 1998, 0043
BGH, Urteil vom 08.01.1998 - VII ZR 64/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 1997
IBRRS 1997, 0004BGH, Urteil vom 13.05.1997 - VI ZR 181/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 1996
IBRRS 1996, 0415BGH, Urteil vom 22.11.1996 - V ZR 196/95
1. Zu den Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrags.*)
2. Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel des Grundstücks zu erkennen, so handelt er dennoch arglistig, wenn er sich bewußt nicht hierum kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte. (Leitsätze der Redaktion)*)
VolltextOnline seit 1994
IBRRS 1994, 0423BGH, Urteil vom 14.07.1994 - IX ZR 193/93
1. Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluß ist - von Fällen der nachträglichen Eröffnung oder Änderung eines Instanzenzuges abgesehen - nicht ohne weiteres deswegen unwirksam, weil das Gericht einen (offenbaren) Fehler bei seiner Willensbildung berichtigt hat.*)
2. Wird einem zunächst aussichtsreich erscheinenden Rechtsmittel eines Dritten durch nachträgliche Berichtigung der angefochtenen Entscheidung die Grundlage entzogen, so kann es jedenfalls dann nicht in der Hauptsache für erledigt erklärt werden, wenn die ursprünglichen Parteien den Prozeß gegenüber dem Rechtsmittelführer nicht aufnehmen.*)
VolltextOnline seit 1993
IBRRS 1993, 0739OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.1993 - 26 W 13/93
Eine Streitverkündung kann u. U. "Abhängigkeit" i. S. von § 148 ZPO schaffen und kann es rechtfertigen, das Verfahren auszusetzen.
VolltextIBRRS 1993, 0738
OLG München, Beschluss vom 06.05.1993 - 27 W 101/92
Die Behauptung, eine Leistung verstoße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, kann Beweisthema eines selbständigen Beweisverfahrens sein.*)
VolltextIBRRS 1993, 0663
BGH, Beschluss vom 11.11.1993 - VII ZB 24/93
Die Auslegung darf auch im Prozeßrecht nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen. Dabei ist eine Berichtigung einer Prozeßhandlung nicht ausgeschlossen, sofern es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt.
VolltextIBRRS 1993, 0720
BGH, Urteil vom 15.10.1993 - V ZR 19/92
1. Eine Klage auf Auflassung Zug um Zug gegen Vergütung des durch ein Schiedsgutachten erst für den Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung des Grundstücks festzustellenden Verkehrswerts des vom Beklagten errichteten Hauses ist mangels Bestimmtheit des Antrages unzulässig. Eine Fristsetzung entsprechend §§ ZPO § 356, ZPO § 431 ZPO § 431 Absatz I ZPO zur Beibringung des Gutachtens und damit zur Nachholung der Antragsbezifferung kommt in diesem Fall nicht in Betracht.*)
2. Wird der Rechtsstreit auf die Revision des Berufungsbeklagten zurückverwiesen, so kann sich dieser mit seinem in erster Instanz abgewiesenen Hauptantrag der Berufung gegen das nach dem Hilfsantrag ergangene Urteil anschließen.*)
VolltextOnline seit 1992
IBRRS 1992, 0008OLG Köln, Urteil vom 30.10.1992 - 19 U 67/92
Die von einem Sachverständigen den Parteien zur Teilnahme an einem Ortstermin gesetzten Fristen sind keine i. S. des § 356 ZPO, vielmehr ist die Ausschließung des Beweismittels von der Versäumung einer richterlichen Frist abhängig, die gerade zu dem Zweck gesetzt ist, das Beweismittel beizubringen.*)
VolltextOnline seit 1991
IBRRS 1991, 0804LG Köln, Beschluss vom 11.09.1991 - 10 T 235/91
Eine Frage, die wörtlich oder sinngemäß nur darauf gerichtet ist, ob die betreffende Werkausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist eine unzulässige Ausforschungsfrage.
VolltextOnline seit 1990
IBRRS 1990, 0003BVerwG, Beschluss vom 06.03.1990 - 7 B 120/89
Die Tätigkeit einer juristischen Person des Privatrechts unterliegt auch dann nicht der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte, wenn der Staat sich ihrer zur Erbringung von Leistungen an den Bürger bedient, es sei denn, sie wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet.*)
VolltextIBRRS 1990, 0829
BSG, Beschluss vom 03.10.1989 - 1 BA 55/88
Die Auswahl des Sachverständigen steht im freien Ermessen des Gerichts und ist als Teil des Beweisbeschlusses unanfechtbar.
VolltextOnline seit 1987
IBRRS 1987, 0258BGH, Urteil vom 01.10.1987 - III ZR 134/86
1. Zur Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenprozeß.*)
2. Zur Rechtsnatur spanischer sogenannter Pagare-Papiere (Zahlungsversprechen).*)
3. Zur Frage, ob der an einem Bauherrenprojekt in Spanien Beteiligte gegenüber der Inanspruchnahme durch die das Projekt finanzierende Bank aus Pagare-Papieren, die er zum Zwecke der Kreditbeschaffung ausgestellt hat, Einwendungen aus seinem Vertragsverhältnis zum Treuhänder erheben kann.*)
4. Eine Bank, die gegen Sicherheiten Kreditmittel für ein Bauherrenprojekt gewährt, ist grundsätzlich nicht gehalten, im Interesse der Erwerber/Sicherungsgeber den Baufortschritt und die zweckentsprechende Verwendung der Gelder im Rahmen des Bauvorhabens zu überwachen.*)
VolltextOnline seit 1985
IBRRS 1985, 0357BGH, Urteil vom 12.07.1985 - V ZR 15/84
Zum Beweisantritt im Urkundenprozeß genügt die Vorlage von Urkunden, aus denen Indizien entnommen werden können, durch die der Richter auf die zu beweisende Haupttatsache (hier: Einwendungen gegen den geltend gemachten Anspruch) schließen kann (Weiterführung von BGH, WM 1983, 22).*)
VolltextÄltere Dokumente
IBRRS 2001, 0217BGH, Beschluss vom 01.10.2001 - II ZR 217/01
Wird nicht nur ein Auskunftsbegehren, sondern eine Stufenklage insgesamt abgewiesen, bemißt sich die Beschwer des Klägers nicht nur nach einem Bruchteil des Wertes des Hauptanspruchs.
VolltextIBRRS 2001, 0210
BGH, Urteil vom 22.05.2001 - VI ZR 268/00
a) Das Gericht muß die Frist nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO wegen der damit verbundenen einschneidenden Folgen für die Partei in unmißverständlicher Form setzen.
b) Einem Antrag der Partei, den gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden, muß das Gericht stattgeben, es sei denn der Antrag ist verspätet oder rechtsmißbräuchlich gestellt worden.
VolltextIBRRS 2001, 0177
BGH, Urteil vom 13.09.2001 - III ZR 228/00
Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Meistbietenden; er ist mithin "Dritter" im Sinne des § 839 BGB. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfaßt jedoch nicht den entgangenen Gewinn, wenn der Zuschlagsbeschluß wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).
VolltextIBRRS 2001, 0157
BGH, Urteil vom 07.06.2001 - I ZR 49/99
Zur Frage, ob einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag die Ermächtigung zu entnehmen ist, die mehreren Mitversicherern zustehenden Ansprüche im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft einzuklagen.
VolltextIBRRS 2001, 0156
BGH, Beschluss vom 23.05.2001 - VII ZR 469/00
§ 727 ZPO findet auch für vorläufig vollstreckbare Urteile Anwendung.
VolltextIBRRS 2001, 0151
BGH, Urteil vom 18.05.2001 - V ZR 356/00
Der Klageantrag muß das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll, so genau bezeichnen, daß über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsanspruchs keinerlei Ungewißheit herrschen kann
VolltextIBRRS 2001, 0138
BGH, Beschluss vom 05.04.2001 - VII ZB 37/00
Wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist kann eine Berufung nicht als unzulässig verworfen werden, bevor über einen Antrag auf Fristverlängerung entschieden worden ist.
VolltextIBRRS 2001, 0137
BGH, Beschluss vom 05.04.2001 - III ZB 48/00
Nimmt ein Grundstückskäufer den Urkundsnotar vor der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit auf Vornahme einer Amtshandlung in Anspruch, so ist die Streitigkeit entsprechend § 17 a Abs. 2 GVG an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu verweisen, das zur Entscheidung über die Notarbeschwerde nach § 15 Abs. 2 BNotO zuständig ist. Wird das Begehren im Wege eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung nach § 935 ZPO geltend gemacht, so steht einer Verweisung nicht entgegen, daß das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein selbständiges Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht kennt.
VolltextIBRRS 2001, 0103
BGH, Urteil vom 12.07.2001 - IX ZR 380/98
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ist das Urkundenverfahren für den Rückforderungsprozeß jedenfalls in der Regel unstatthaft.
VolltextIBRRS 2001, 0073
BGH, Urteil vom 05.04.2001 - VII ZR 135/00
Eine isoliert gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten Zedenten (hier: Architekt) bei seinem Gerichtsstand erhobene Drittwiderklage ist zulässig, wenn deren Gegenstand sich deckt mit dem Gegenstand der hilfsweise gegenüber der Klage des Zessionars zur Aufrechnung gestellten Forderung.
VolltextIBRRS 2001, 0072
BGH, Urteil vom 10.05.2001 - III ZR 262/00
Der Beklagte braucht die Einrede der Schiedsvereinbarung nicht innerhalb der Klageerwiderungsfrist vorzubringen; er kann sie vielmehr noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache geltend machen.
VolltextIBRRS 2001, 0059
BGH, Urteil vom 29.03.2001 - IX ZR 34/00
Die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit ("offene Kreditlinie") sind, soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt, grundsätzlich pfändbar.
VolltextIBRRS 2001, 0047
BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00
1. Die (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.
2. In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozeß aktiv- und passiv parteifähig.
3. Soweit der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts persönlich haftet, entspricht das Verhältnis zwischen der Verbindlichkeit der Gesellschaft und der Haftung des Gesellschafters derjenigen bei der OHG (Akzessorietät) - Fortführung von BGHZ 142, 315.
VolltextKG, Beschluss vom 22.08.2001 - 29 AR 54/01
//Die Kammer für Handelssachen ist für die Entscheidung über die Klage
eines Bauunternehmens gegen Gesellschafter einer GbR als Auftraggeber eines
Bauvertrages, der die Durchführung lediglich eines einzigen Bauvorhabens zum Inhalt
hat, jedenfalls dann zuständig, wenn die Abwicklung des Bauprojektes wegen dessen
Größenordnung als auf Dauer angelegte gewerbliche Tätigkeit, die mit
Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, angesehen werden kann./<\/p>/
BauR 2001, 1790
OLG München, Beschluss vom 25.04.2001 - 28 W 1086/01
//1. Im selbständigen Beweisverfahren kann dem Antragsteller bei tatsächlich nicht durchgeführter Beweisaufnahme weder gemäß § 494 a Abs. 1 ZPO eine Frist zur Klageerhebung gesetzt, noch können ihm gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO nach ergebnislosem Fristablauf die dem Gegner entstandenen Kosten auferlegt werden./<\/p>/ /
/2. Eine isolierte Kostenentscheidung ist im selbständigen Beweisverfahren in entsprechender Anwendung der allgemeinen Kostenvorschriften auf Antrag auch dann möglich und geboten, wenn die Beweisaufnahme auf Grund einseitiger Erledigungserklärung nicht oder nicht vollständig durchgeführt wurde und hinsichtlich des materiellen Kostenerstattungsanspruchs weder ein gesonderter Rechtsstreit anhängig, noch eine vergleichsweise Regelung getroffen worden ist./<\/p>/ /
/3. Für die Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im
selbständigen Beweisverfahren ist nicht die materielle Rechtslage zu prüfen, sondern
lediglich festzustellen, ob die beantragte Beweiserhebung nachträglich durch
tatsächliche Veränderungen oder Wegfall des rechtlichen Interesses an ihr hinfällig
geworden und wem dies zuzurechnen ist./<\/p>/
BauR 2001, 1947
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2000 - 5 W 32/00
//1. Sich aus der Tätigkeit des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren ergebende Befangenheitsgründe müssen im selbständigen Beweisverfahren geltend gemacht werden. Im Hauptverfahren können sie nicht mehr geltend gemacht werden./<\/p>/ /
/2. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren über die
Ablehnung eines Sachverständigen bestimmt sich nach den Kosten für die
Beauftragung eines neuen Gutachters, da Ziel des Befangenheitsantrages die Einsetzung
eines neuen Gutachters ist./<\/p>/
BauR 2001, 835
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2000 - 5 W 51/00
//1. Ein Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren ist nur bis zur Verfahrensbeendigung möglich./<\/p>/ /
/2. Das
selbständige Beweisverfahren endet, wenn nach Ablauf einer vom Gericht gesetzten und
verlängerten Frist Stellungnahmen der Prozeßbeteiligten nicht eingegangen
sind./<\/p>/
BauR 2001, 675
OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2000 - 17 W 480/99
//1. Das Nichtweiterbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens durch den Antragsteller rechtfertigt nicht die Auslegung als Antragsrücknahme und damit die entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 ZPO bezüglich der Kostenentscheidung und führt auch nicht ohne weiteres zur Erledigung der Beweisfragen./<\/p>/ /
/2. Das Beweisverfahren ist vielmehr - ggf. von Amts wegen - fortzusetzen und danach kann gemäß § 494 a Abs. 1 und 2 ZPO verfahren werden. Dies gilt auch bei sog. einseitiger Erledigungserklärung, da dann ggf. Feststellungsklage gemäß § 494 a ZPO zu erheben ist./<\/p>/ /
/3. Im Falle übereinstimmender
Erledigungserklärung i. S. von § 91 a ZPO fehlt allerdings für das Verfahren nach §
494 a ZPO das Rechtsschutzinteresse, so daß nur ein materiell-rechtlicher
Kostenerstattungsanspruch gemäß § 635 BGB bzw. § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B verbleibt.
(Leitsätze der Schriftleitung.)/<\/p>/
BauR 2000, 1777
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.1999 - 22 U 219/98
//1. Das Schiedsgutachten über den Verkehrswert eines durch Ausschachtungsarbeiten am Nachbargrundstück zum Einsturz gebrachten Gebäudes ist erst dann offenbar unrichtig, wenn sich die Unrichtigkeit einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, möglicherweise auch erst nach gründlicher Prüfung, aufdrängt; dabei kommt es grundsätzlich allein auf das Ergebnis an./<\/p>/ /
/2. Wer
sich auf offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens beruft, hat die Tatsachen
darzulegen und zu beweisen, welche die Unrichtigkeit begründen sollen./<\/p>/
BauR 2000, 1229
OLG München, Beschluss vom 27.09.1999 - 28 W 2150/99
//Wird die Bewilligung zur Eintragung einer
Bauhandwerkersicherungshypothek zusammen mit der abzusichernden Zahlungsforderung in einem Klageverfahren
geltend gemacht, so erhöht sich der Streitwert um den Wert der Sicherungshypothek,
der sich seinerseits aus dem ungekürzten Betrag der zu sichernden Forderung
ergibt./<\/p>/
BauR 2000, 927
OLG Stuttgart, vom 11.01.1999 - 19 U 253/97
//Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der
Prüffähigkeit einer Architektenhonorarrechnung stellt eine unrichtige Sachbehandlung durch
das Gericht dar, die die Niederschlagung der dadurch verursachten Kosten gemäß
§ 8 GKG rechtfertigt./<\/p>/
BauR 1999, 514
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.1998 - 23 W 25/98
//Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens fehlt das
rechtliche Interesse, wenn die Parteien vereinbart haben, bei
Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen von Mängeln ein Schiedsgutachten einzuholen./<\/p>/
BauR 1998, 1111
OLG Köln, Beschluss vom 11.12.1997 - 12 W 59/97
//1. Der Beschluß, durch den dem Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 1 ZPO eine Frist zur Klageerhebung gesetzt wird, ist nicht anfechtbar./<\/p>/ /
/2. Die Entscheidung des Gerichts, durch die ein Antrag auf Ergänzung des im selbständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Gutachtens abgelehnt wird, ist mit der Beschwerde anfechtbar./<\/p>/ /
/3. Ein Antrag auf Ergänzung des im selbständigen Beweisverfahren
eingeholten schriftlichen Gutachtens kann nur innerhalb angemessener Zeit nach Zugang
des Gutachtens bei den Parteien gestellt werden. Erfolgt die Antragstellung mehr
als 6 Monate nach diesem Zeitpunkt, ist der Antrag regelmäßig auch dann
verspätet, wenn eine Fristsetzung gemäß §§ 492 Abs. 1, 414 Abs. 4 ZPO nicht erfolgt
ist./<\/p>/
BauR 1998, 591
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.1997 - 19 W 68/97
//Das selbständige Beweisverfahren ist beendet, wenn innerhalb der Frist
des § 411 Abs. 4 ZPO keine Einwendungen und Anträge der Parteien dem Gericht
mitgeteilt werden. Ein Beitritt des Streitverkündeten zum selbständigen
Beweisverfahren ist daher nach Fristablauf grundsätzlich nicht mehr möglich./<\/p>/
BauR 1998, 589
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.1997 - 22 W 48/97
//1. Die Ablehnung des Antrages, ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen, ist auch im selbständigen Beweisverfahren unanfechtbar./<\/p>/ /
/2. Die auf den Inhalt seines Gutachtens gestützte Ablehnung des
Sachverständigen als befangen ist verspätet, wenn sie erst mehr als einen Monat nach Erhalt
des Gutachtens erfolgt./<\/p>/
BauR 1998, 366
LG Mannheim, Beschluss vom 08.01.1998 - 3 O 336/97
//Ein Rechtsanwalt, der als Beisitzer in einem Schiedsgericht tätig ist,
ist nicht allein deshalb befangen, weil er oder seine Sozietät die ihn
benennende Partei bzw. eine ihrer selbständigen Niederlassungen gelegentlich beraten hat
oder berät./<\/p>/
BauR 1998, 403
OLG München, Beschluss vom 12.09.1997 - 28 W 2066/97
//Die nach § 485 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulässige Feststellung eines
Sachmangels im selbständigen Beweisverfahren kann auch die Festlegung der Quote der
Verursachung aus technischer Sicht durch den Sachverständigen umfassen./<\/p>/
BauR 1998, 363
OLG Köln, Beschluss vom 24.01.1997 - 1 W 1/97
//1. Wird ein Antrag auf Ergänzung eines im selbständigen Beweisverfahren eingeholten Sachverständigengutachtens oder auf Anhörung des Sachverständigen nicht innerhalb des i. S. der §§ 411 Abs. 4, 492 Abs. 1 ZPO angemessenen Zeitraums gestellt, so ist davon auszugehen, daß das selbständige Beweisverfahren beendet ist./<\/p>/ /
/2. Die Angemessenheit des Zeitraums, innerhalb dessen
ein solcher Antrag zu stellen ist, richtet sich nach den schutzwürdigen Interessen
der Parteien und den verfahrensrechtlichen Erfordernissen. In einem einfach
gelagerten Fall kann es nach Ablauf von vier Monaten nach Übersendung des
Gutachtens an dieser Angemessenheit fehlen./<\/p>/
BauR 1997, 886
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.1997 - 22 W 29/97
//Ein Bauträger kann in einem gegen ihn gerichteten selbständigen
Beweisverfahren den Sachverständigen mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit
ablehnen, wenn der Sachverständige bereits für andere Erwerber des selben Haustyps im
selben Baugebiet als Privatgutachter tätig war./<\/p>/
BauR 1998, 365
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.1997 - 4 U 264/96
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1997, 1071
OLG München, vom 07.02.1996 - 27 W 303/95
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1996, 589