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Sachgebiet: Prozessuales

15777 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 2387
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beweiswürdigung im Bauprozess

BGH, Urteil vom 10.07.2003 - VII ZR 8/02

Zur notwendigen Auseinandersetzung mit sachverständigen Stellungnahmen und Berücksichtigung des Ansehens von Sachverständigen in Bauprozessen.

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IBRRS 2003, 2386
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlerhafte Entscheidung des Einzelrichters statt der Kammer

BGH, Beschluss vom 24.07.2003 - VII ZB 5/03

Läßt der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, die Rechtsbeschwerde zu, so führt die auf die Rechtsbeschwerde von Amts wegen gebotene Aufhebung der Entscheidung zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter.

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IBRRS 2003, 2385
Mit Beitrag
ARGEARGE
Verfahrensrecht - Insolvenz eines BGB-Gesellschafters: Verfahrensaussetzung

BGH, Beschluss vom 24.07.2003 - VII ZR 209/01

Die Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden als Kläger eine notwendige Streitgenossenschaft. Einen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Anspruch können sie nur gemeinsam geltend machen; eine in Bezug auf einzelne klagende Gesellschafter ergehende Entscheidung ist unzulässig. Deshalb muß nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters das Verfahren insgesamt ausgesetzt werden.

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IBRRS 2003, 2374
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung von Reisekosten des Rechtsanwalts

OLG Bremen, Beschluss vom 27.06.2003 - Verg 2/2002

Dem Rechtsanwalt sind für Geschäftsreisen als Reisekosten unter anderem die Fahrtkosten zu erstatten. Der Anwalt darf das für ihn bequemste und zeitlich günstigste Verkehrsmittel wählen. Diese Wahl ist auch für die Erstattungspflicht maßgebend, sofern die Aufwendungen nicht angesichts der Bedeutung des Rechtsstreits missbräuchlich wäre.

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IBRRS 2003, 2361
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung ggü. einzelnen Prozessbeteiligten

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.05.2003 - 10 U 460/02

Es ist begegnet in verfahrensrechtlicher Hinsicht keinen Bedenken, die Berufung einzelner Prozessbeteiligter nach § 522 ZPO zurückzuweisen, bezüglich anderer hingegen in die mündliche Verhandlung einzutreten. § 522 ZPO lässt eine unterschiedliche verfahrensrechtliche Behandlung verschiedener Prozessbeteiligter zu. Dass § 301 ZPO ausdrücklich eine Regelung für den Erlass eines Teilurteils enthält, sich indes eine vergleichbare Regelung in § 522 ZPO nicht findet, steht dem nicht entgegen (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 105/02; vgl. auch zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verfahren nach § 522 ZPO Senatsbeschluss vom 20.2.2003 VersR 2003, 658).*)

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IBRRS 2003, 2354
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfeantrag nach Zulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 25.06.2003 - IV ZR 366/02

Der Bundesgerichtshof ist an eine Entscheidung des Berufungsgerichts, die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, gebunden. Dies hindert den Bundesgerichtshof jedoch nicht, die vom Revisionskläger beantragte Prozeßkostenhilfe wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung zu versagen.

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IBRRS 2003, 2353
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten der Schiedsrichterablehnung nach Verfahrenserledigung

BGH, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZB 57/02

Haben die Parteien eines schiedsgerichtlichen Verfahrens dieses durch Vergleich erledigt, so bewirkt dies auch, wenn sie nichts anderes vereinbart haben, dass die Kosten des Verfahrens der Schiedsrechterablehnung vor dem staatlichen Gericht gegeneinander aufgehoben werden.

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IBRRS 2003, 2350
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Auslegung einer Aufrechnungserklärung im Prozess

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - XII ZR 186/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2003, 2337
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Anforderungen an substanziiertes Bestreiten

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2003 - 13 U 117/02

Die pauschale Rüge gegenüber der Schlussrechnung des Generalunternehmers, es sei nicht geklärt, ob die dort spezifizierten Arbeiten im einzelnen (allesamt) erforderlich waren, ist jedenfalls dann unsubstanziiert und damit im Prozess unbeachtlich, wenn der Beklagte selbst fachkundig ist und zusätzlich einen Architekten beschäftigt.

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IBRRS 2003, 2336
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Einwand fehlender Prüffähigkeit bei Architektenhonorarklage

OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.04.2003 - 4 U 98/02

Behauptet der Beklagte erstmals im Berufungsrechtszug, die Schlussrechnung des klagenden Architekten sei nicht prüffähig, weil ihr keine Kostenermittlungen beigefügt worden seien, so handelt es sich um ein neues Verteidigungsmittel, das nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zugelassen werden kann.*)

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IBRRS 2003, 2326
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architektenhonorar vertragsgemäß abgerechnet?

BGH, Beschluss vom 30.03.2000 - VII ZR 213/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2003, 2324
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2003 - 4 U 158/01

1. Für die Klage gegen einen in Deutschland ansässigen Miteigentümer einer niederländischen Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung rückständigen Wohngelds sind nach Art. 16 Abs. 1 a) EuGVÜ die niederländischen Gerichte international zuständig.*)

2. Die Frage, ob ein in deutscher Sprache verfasstes Schreiben des Wohnungseigentümers an den Bevollmächtigten der Wohnungseigentümergemeinschaft als Anerkenntnis der Forderung zu werten ist, ist mangels einer Rechtswahl nach niederländischem Recht zu beurteilen, dem auch die Wohngeldforderung unterliegt.*)

3. Da ein Anerkenntnis nach niederländischem Recht durch Feststellungsvertrag zustande kommt, liegt kein bindendes Anerkenntnis vor, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft das Ratenzahlungsangebot des Wohnungseigentümers nicht in angemessener Zeit angenommen hat.*)

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IBRRS 2003, 2323
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz wegen falscher Beratung beim Immobilienkauf

OLG Köln, Urteil vom 09.04.2003 - 2 U 5/01

1. Nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet der zwischen einem Anlageinteressenten und einem Anlagevermittler zustande gekommene Auskunftsvertrag den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Dazu bedarf es grundsätzlich vorab der eigenen Information des Anlagevermittlers hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage und der Bonität des Kapitalsuchenden. Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen.

2. Der Grundsatz, dass ein über der Unterschrift stehender Text die Vermutung der Echtheit für sich hat (§ 440 Abs. 2 ZPO), gilt nach allgemeiner Meinung nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass die Urkunde keine äußeren Mängel im Sinne des § 419 ZPO aufweist. Ein äußerer Mangel in diesem Sinne liegt bereits dann vor, wenn das äußere Erscheinungsbild eine Änderung der Urkunde nach Unterzeichnung als möglich erscheinen lässt, sie muss nicht feststehen.

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IBRRS 2003, 2322
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlerhaft bezeichneter Zustellungsadressat

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.05.2003 - 5 U 375/02

Fehler bei der richtigen Bezeichnung des Zustellungsadressaten, die nach § 191 Ziff. 6 ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung auf der Urkunde zu vermerken war, sind unschädlich, solange an der Identität des Adressaten nicht gezweifelt werden kann. Die Wirksamkeit der Zustellung wird durch eine fehlerhafte Bezeichnung des Zustellungsadressaten erst dann tangiert, wenn aufgrund der Umstände unklar bleibt, wer die Sendung erhalten soll.

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IBRRS 2003, 2320
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert bei einseitiger Teil-Erledigung des Klägers

OLG München, Beschluss vom 04.08.2003 - 7 W 1804/03

Bei der einseitigen Teil-Erledigterklärung des Klägers richtet sich der Streitwert ab diesem Zeitpunkt nach dem Wert des verbliebenen Teils der Hauptsache, dem lediglich der Betrag der bis dahin angefallenen, auf den für erledigt erklärten Teil der Hauptsache entfallenden Kosten hinzuzurechnen ist.*)

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IBRRS 2003, 2319
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2003 - 5 W 155/03

Wegen Besorgnis der Befangenheit kann ein Richter gemäß § 42 Abs. 2 ZPO abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der die ablehnende Partei bei vernünftiger Betrachtung befürchten lassen muss, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber und werde deshalb nicht unparteiisch entscheiden. Hierbei stellen Verfahrensfehler oder materiellrechtlich fehlerhafte Entscheidungen grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar.

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IBRRS 2003, 2295
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Nachholung einer versäumten Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 09.07.2003 - XII ZB 147/02

Zur Frist, innerhalb derer eine versäumte Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist.*)

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IBRRS 2003, 2287
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revisionszulassung wegen fehlendem Tatbestand?

BGH, Beschluss vom 26.06.2003 - V ZR 441/02

Das Fehlen tatbestandlicher Darstellungen in einem Berufungsurteil begründet - für sich genommen - keinen Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.*)

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IBRRS 2003, 2284
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einreichung einer im Ausland zuzustellenden Klage

BGH, Urteil vom 11.07.2003 - V ZR 414/02

Bei Einreichung einer im Ausland zuzustellenden Klage obliegt es dem Kläger weder, eine besondere Art der Zustellung zu beantragen, noch ohne eine Aufforderung durch das Gericht weitere Exemplare der Klageschrift einzureichen, deren es zur Zustellung im Ausland bedarf.*)

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IBRRS 2003, 2281
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitgenosse nicht als Berufungsbeklagter benannt: Folgen

BGH, Urteil vom 11.07.2003 - V ZR 233/01

a) Wird in der Berufungsschrift ein gegnerischer (einfacher) Streitgenosse als Berufungsbeklagter bezeichnet, der andere dagegen nicht, ist das Rechtsmittel gegenüber dem Nichtbezeichneten unzulässig, wenn Zweifel an seiner Inanspruchnahme als Rechtsmittelbeklagter verbleiben.*)

b) Bei der Prüfung, ob das Rechtsmittel auch gegen einen nicht als Berufungsbeklagten bezeichneten Streitgenossen eingelegt ist, hat das Berufungsgericht, wenn rechtlich beide Möglichkeiten in Frage kommen, nicht darauf abzustellen, welche aus der Sicht des Rechtsmittelklägers die zweckmäßigere ist.*)

c) Eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gerichts zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten schließt nicht das Gebot ein, die Interessen der nachlässigen Partei zu Lasten des Gegners zu wahren; im Zweifel ist derjenigen Auslegung einer prozessualen Erklärung der Vorzug zu geben, die den Belangen der Partei, der kein Normverstoß anzulasten ist, gerecht wird.*)

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IBRRS 2003, 2280
ProzessualesProzessuales
Ab welchem Zeitpunkt ist Vollstreckungsgebühr erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - IXa ZB 146/03

Eine anwaltliche Vollstreckungsgebühr für eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung ist - abgesehen von den Fällen des § 798 ZPO - bereits dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels im Besitz hat und dem Schuldner zuvor ein angemessener Zeitraum zur freiwilligen Erfüllung zur Verfügung stand.*)

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IBRRS 2003, 2279
ProzessualesProzessuales
Pfändungsantrag unübersichtlich?

BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 119/03

Ein nach dem 31. Dezember 2001 gestellter Pfändungsantrag, der in "Rechtsinstrumenten" enthaltene Deutsche-Mark-Beträge in Euro angibt, darf wegen der Währungsangabe nicht als unübersichtlich und nicht nachvollziehbar zurückgewiesen werden.*)

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IBRRS 2003, 2277
ProzessualesProzessuales
Rechtsnachfolge i.S.v. § 145 InsO

BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 228/02

a) Auch ein Prozeßvergleich wirkt regelmäßig nicht schuldumschaffend.*)

b) Die Rechtsnachfolge i.S.v. § 145 InsO setzt voraus, daß der Nachfolger den anfechtbar weggegebenen Gegenstand selbst erlangt; sie scheidet aus, wenn schon dem Ersterwerber die Rückgewähr in Natur vor Eintritt der "Rechtsnachfolge" unmöglich geworden war.*)

c) Der Zahlungsanspruch des Anfechtungsgläubigers stellt in der Insolvenz des Anfechtungsgegners jedenfalls dann nur eine Insolvenzforderung dar, wenn dieser im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung über sein Vermögen lediglich Wertersatz schuldete und eine Gegenleistung für den anfechtbar erlangten Gegenstand selbst nicht unterscheidbar in seinem Vermögen vorhanden ist.*)

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IBRRS 2003, 2275
ProzessualesProzessuales
Wahrung der Anfechtungsfrist

BGH, Urteil vom 10.07.2003 - IX ZR 113/01

Hat der Konkursverwalter innerhalb der Anfechtungsfrist ein Prozeßkostenhilfegesuch verbunden mit einer als Klageentwurf und "bedingte Klage" bezeichneten Klagebegründung eingereicht und wird ihm Prozeßkostenhilfe nach Ablauf der Jahresfrist versagt, so hat er die Anfechtungsfrist nicht gewahrt, wenn er innerhalb der ihm dann noch zustehenden Frist lediglich den Prozeßkostenvorschuß eingezahlt, jedoch nicht schriftsätzlich erklärt hat, daß der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden soll.*)

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IBRRS 2003, 2262
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung über Hilfsantrag

BGH, Urteil vom 03.07.2003 - I ZR 270/01

Über einen Hilfsantrag ist regelmäßig auch zu entscheiden, wenn der Kläger den Hauptantrag für erledigt erklärt und es daraufhin zu keiner Entscheidung im Sinne des Hauptbegehrens kommt.*)

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IBRRS 2003, 2261
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bindungswirkung eines Urteils

BGH, Urteil vom 26.06.2003 - I ZR 269/00

Die Bindungswirkung eines Urteils erstreckt sich auch im Rahmen von sog. "Ausgleichszusammenhängen" oder "(zwingenden) Sinnzusammenhängen" nicht auf präjudizielle Rechtsverhältnisse.*)

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IBRRS 2003, 2259
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Können verauslagte Gerichtskosten festgesetzt werden?

BGH, Beschluss vom 16.07.2003 - XII ZB 193/02

Verauslagte Gerichtskosten können nicht nach § 19 BRAGO festgesetzt werden.*)

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IBRRS 2003, 2241
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fristsetzung im Herausgabeverfahren nach der HintO

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.05.2002 - 11 VA 1/02

Durch § 16 Abs. 1 Hinterlegungsordnung ist der Hinterlegungsstelle das Recht eingeräumt, Beteiligten, welche die Herausgabe nicht bewilligt und die Empfangsberechtigung des die Herausgabe Verlangenden nicht anerkannt haben, eine Frist von mindestens zwei Wochen zu setzen, binnen derer sie die Klageerhebung wegen ihrer Ansprüche nachzuweisen haben.

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IBRRS 2003, 2233
ProzessualesProzessuales
Arbeit & Soziales - Abgrenzung Arbeitsverhältnis / Dienstverhältnis

BGH, Beschluss vom 10.07.2003 - III ZB 91/02

Seit der Neuordnung des Rechtsmittelrechts durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) können trotz des unveränderten Wortlauts des § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG auch die Landgerichte als Beschwerdegerichte im zivilprozessualen Verfahren die (Rechts-)Beschwerde an den Bundesgerichtshof aus den Gründen des § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zulassen.*)

Zur Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem freien Dienstverhältnis bei einem nebenamtlichen Lehrauftrag an einer Betriebswirtschaftlichen Fachschule.*)

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IBRRS 2003, 2223
ProzessualesProzessuales
Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer

BayObLG, Beschluss vom 25.06.2003 - Verg 9/03

Der Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer ist in entsprechender Anwendung des § 12a Abs. 2 GKG (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO) mit 5 % der Brutto-Auftrags- oder Angebotssumme anzunehmen (siehe schon BayObLG Beschluss vom 28.9.2001 Verg 13/01).*)

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IBRRS 2003, 2204
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Lügendetektor auch im Zivilprozess unzulässig

BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - VI ZR 327/02

a) Durch die Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs ist auch für das Zivilverfahren höchstrichterlich geklärt, daß die polygraphische Untersuchung (Lügendetektor) mittels Kontrollfragen und - jedenfalls dann, wenn der Beweisführer zum Zeitpunkt des Tests bereits von den Ermittlungsergebnissen Kenntnis hatte - auch mittels Tatwissenstests ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist.*)

b) Gegenstand einer aussagepsychologischen Begutachtung (Glaubhaftigkeitsgutachten) ist nicht die allgemeine Glaubwürdigkeit des Untersuchten, sondern die Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen. Daher muß ein solches Gutachten nicht eingeholt werden, wenn der Beweisführer die Behauptungen des Prozeßgegners nur bestreitet.*)

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IBRRS 2003, 2203
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anspruch auf sofortige Auszahlung des Sicherungseinbehalts

BGH, Urteil vom 26.06.2003 - VII ZR 281/02

Vortrag zu einer in erster Instanz nicht ausdrücklich erwähnten, von Amts wegen zu prüfenden Anspruchsgrundlage ist kein neues Angriffsmittel in der Berufung, wenn sich deren Voraussetzungen bereits aus dem erstinstanzlichen Vortrag ergeben.*)

Der Auftragnehmer kann die sofortige Auszahlung des Sicherungseinbehalts ohne Nachfrist verlangen, wenn der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto endgültig verweigert hat.*)




IBRRS 2003, 2192
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beginn der Berufungsfrist bei einer Urteilsberichtigung

BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - VI ZB 10/03

Zum Beginn der Berufungsfrist bei einer Urteilsberichtigung gem. § 319 ZPO.*)

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IBRRS 2003, 2191
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verweisung an anderes Gericht

BGH, Beschluss vom 08.07.2003 - X ARZ 138/03

Die durch § 17 a Abs. 4 GVG eröffnete Beschwerdemöglichkeit schließt es auch bei einem schwerwiegenden Rechtsfehler (hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör) grundsätzlich aus, die Begründungwirkung der Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu durchbrechen.*)

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IBRRS 2003, 2190
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Stufenklage: Antrag dritter Stufe

BGH, Urteil vom 03.07.2003 - III ZR 109/02

Bei einer Stufenklage kann der zunächst unbestimmte Antrag dritter Stufe auf Herausgabe von Wertpapieren oder Zahlung des Erlöses oder Leistung von Schadensersatz lauten.*)

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IBRRS 2003, 2183
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsrücknahme/Ersatz der Anwaltskosten

BGH, Beschluss vom 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

Hat eine Partei gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung (nur) zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der Begründungsfrist zurück, so kann die Gegenpartei die zweite Hälfte der anwaltlichen Prozeßgebühr, die durch ihren Antrag auf Zurückweisung der Berufung entstanden ist, nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattet verlangen (Fortführung von BGH, Beschluß vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756).*)

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IBRRS 2003, 2181
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision wegen Unterschrift eines unbeteiligten Richters?

BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - VI ZR 309/02

Ein Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht deshalb vor, weil das Urteil des Berufungs(kollegial)gerichts von einem Richter unterzeichnet ist, der an der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfällung nicht beteiligt war; denn die falsche Unterschrift kann gemäß § 319 ZPO nachträglich durch die richtige ersetzt werden.*)

Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 ZPO (hier: die Ausführungen eines Sachverständigen) nicht in das Protokoll aufgenommen werden müssen, liegen nicht vor, wenn das in dem Rechtsstreit zu erlassende Urteil des Berufungsgerichts der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO unterliegt.*)

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IBRRS 2003, 2179
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - PKH-Entscheidung durch Einzelrichter oder Kammer?

OLG Celle, Beschluss vom 27.01.2003 - 2 W 1/03

1. Es verstößt gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters, wenn in einer Einzelrichtersache ohne erkennbare Übertragung des Rechtsstreit auf die Kammer eine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht durch den Einzelrichter, sondern durch die Kammer in einer Dreierbesetzung getroffen wird; die Entscheidung des Landgerichts ist in einem solchen Fall aufzuheben und an das Gericht zurückzuverweisen.*)

2. Die Abwälzung der Pflicht zur Einholung einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis auf den Mieter kann einem Formularmietvertrag jedenfalls dann nicht wirksam erfolgen, wenn zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Konzessionserteilung bestimmte bauliche Voraussetzungen gegeben sein müssen.*)

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IBRRS 2003, 2178
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckung eines fehlerhaft zustande gekommenen Beschlusses

BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03

Bei einem Beschluß, aus dem wie bei einer einstweiligen Verfügung die Zwangsvollstreckung stattfindet, muß die Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel unmittelbar aus dem Text der vom Richter unterzeichneten Urschrift selbst ersichtlich sein. Wird in der Urschrift auf einen bestimmten, eindeutig bezeichneten Teil der Akten verwiesen, ist der Beschluß zwar fehlerhaft zustande gekommen, aber gleichwohl wirksam, so daß aus ihm vollstreckt werden kann.

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IBRRS 2003, 2163
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 29.03.2001 - V ZR 61/01

a) Wenn eine Partei erst nach Besserung ihrer finanziellen Lage durch Prozesskostenhilfe gleichzeitig Revision einlegt und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen Versäumung der Revisionsfrist beantragt, ist dem Antrag stattzugeben.

b) Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht ist nur dann möglich, wenn im Berufungsverfahren ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 719 Abs. 2 ZPO gestellt worden ist.

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IBRRS 2003, 2161
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Voraussetzungen "Stillhalteabkommen", Musterprozess abwarten

BGH, Urteil vom 23.04.1998 - III ZR 7/97

Der Senat tritt der Rechtsprechung bei, wonach die Verantwortung für das Betreiben des Prozesses mit der Wirkung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich auch dann auf den Kläger übergeht, wenn das Gericht im Einvernehmen mit den Parteien von einer Terminierung auf unbestimmte Zeit absieht, um den Ausgang eines "Musterprozesses" abzuwarten.*)

Zu den Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens (sog. pactum de non petendo).*)

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IBRRS 2003, 2160
ProzessualesProzessuales
Interessengerechte Auslegung von Willenserklärungen, Rücktritt

BGH, Urteil vom 10.07.1998 - V ZR 360/96

a) Bei der interessengerechten Auslegung ist das Interesse der Parteien zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärungen, nicht zum Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung maßgeblich; eine zwischenzeitlich überholte Rechtsprechung kann daher für den objektiven Wert der abgegebenen Erklärungen bestimmend sein.

b) Das Revisionsgericht prüft, ohne daß es hierzu einer Rüge bedarf, nach, ob das Berufungsgericht bei der Auslegung einer Willenserklärung aus unzutreffender rechtlicher Sicht Tatsachen (Auslegungsstoff) unberücksichtigt gelassen hat, deren Vortrag sich aus dem Inhalt des Sitzungsprotokolls oder dem Tatbestand des Berufungsurteils ergibt.

c) Macht der Verkäufer von einem ihm im Vertrag eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so entfällt sein Anspruch auf Ersatz der Zinsen, die er zufolge des Verzugs des Käufers nicht erwirtschaftet oder nicht erspart hat.

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IBRRS 2003, 2156
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ende der Verjährungsunterbrechung durch Nichtbetreiben?

BGH, Urteil vom 28.09.1999 - VI ZR 195/98

a) Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verjährungsunterbrechung gemäß § 211 Abs. 2 BGB dadurch endet, daß der Prozeß (hinsichtlich eines bestimmten Teilantrags) nicht weiter betrieben wird.*)

b) Der bei einem Unfallereignis Verletzte kann, auch wenn er einen allgemein auf die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung des beklagten Schädigers gerichteten Klageantrag gestellt und zugesprochen erhalten hat, daneben ein rechtliches Interesse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO für einen auf Ersatz einer bestimmten Schadensposition gerichteten speziellen Feststellungsantrag haben.*)

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IBRRS 2003, 2155
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorliegen eines "triftigen Grundes" zur Untätigkeit

BGH, Urteil vom 12.10.1999 - VI ZR 19/99

§ 211 Abs. 2 BGB ist nur anwendbar, wenn die Parteien ohne triftigen Grund untätig bleiben. Ein "triftiger Grund" ist nicht nur ein rechtlich zwingender Grund, vielmehr kann er auch vorliegen, wenn eine Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits prozeßwirtschaftlich vernünftig erscheint.*)

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IBRRS 2003, 2151
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beendigung der Verjährungsunterbrechung

BGH, Urteil vom 18.10.2000 - XII ZR 85/98

a) Zur Frage der Beendigung der Verjährungsunterbrechung, wenn das Gericht nach Abweisung der Klage gegen einen Streitgenossen das Ruhen des Verfahrens gegen den anderen Streitgenossen anordnet und der Kläger das Verfahren erst nach Beendigung eines Rechtsmittelverfahrens über das Teilurteil aufnimmt.*)

b) Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens stellt kein "Weiterbetreiben" des Prozesses im Sinne von § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB dar.*)

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IBRRS 2003, 2091
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Veränderungssperre rückwirkend in Kraft gesetzt

BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 B 23.01

Wird eine Veränderungssperre unter Verstoß gegen § 215 a Abs. 2 BauGB rückwirkend in Kraft gesetzt, so verhindert dieser Mangel nur das rückwirkende In-Kraft-Treten der Satzung, nicht jedoch ihr In-Kraft-Treten mit Wirkung "ex nunc".*)

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IBRRS 2003, 2086
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren: Aussetzung des Rechtsstreits?

BGH, Beschluss vom 10.07.2003 - VII ZB 32/02

Die Aussetzung eines Rechtsstreits gegen mehrere Beklagte wegen eines anderweitig anhängigen selbständigen Beweisverfahrens kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens deshalb nicht verwertbar ist, weil nicht alle Beklagten an diesem Verfahren beteiligt sind.

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IBRRS 2003, 2038
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweiswürdigung bei erstinstanzlicher Parteivernehmung

BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

Das Landesarbeitsgericht muß die Aussage einer vom Arbeitsgericht nach § 448 ZPO vernommenen Partei in seine Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO einbeziehen, auch wenn es selbst keinen Anlaß für eine solche Parteivernehmung gesehen hätte.*)

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IBRRS 2003, 2036
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit für arbeitsrechtliche Klagen

BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 141/01

Der Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit iSv. Art. 5 Nr. 1 Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen verrichtet, ist der Ort, den der Arbeitnehmer als tatsächlichen Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit gewählt hat oder von dem aus er den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber tatsächlich erfüllt. Dies gilt nicht nur, wenn der Arbeitnehmer in verschiedenen Staaten tätig ist, sondern auch, wenn er ausschließlich in einem Vertragsstaat abwechselnd an verschiedenen Arbeitsorten arbeitet (im Anschluß an EuGH 9. Januar 1997 - Rs. C 383/95 - (Rutten) AP Brüsseler Abkommen Art. 5 Nr. 2).*)

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IBRRS 2003, 2035
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vertretung ohne Vertretungsmacht: Arbeitsgerichte zuständig?

BAG, Beschluss vom 07.04.2003 - 5 AZB 2/03

Nimmt eine Partei des Arbeitsvertrags jemanden als Vertreter ohne Vertretungsmacht auf die Erfüllung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis oder auf Schadensersatz für solche Forderungen in Anspruch (§ 179 BGB), ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Der vollmachtlose Vertreter ist Rechtsnachfolger iSd. § 3 ArbGG.*)

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