Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15777 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 2029OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2002 - 21 W 25/02
1. Der Antragsgegner kann das Beweisverfahren durch eigene Anträge ergänzen oder ausweiten.
2. Eine neue Begutachtung kann nur unter den Voraussetzungen des § 412 ZPO stattfinden, soweit eine Begutachtung bereits gerichtlich angeordnet worden ist.
3. Auch nach der Anordnung der Begutachtung ist eine Ergänzung des des Beweisbeschlusses um einen Gegenantrag zuzulassen, es sei denn, der Sachverständige muss aufgrund des Beweisbeschlusses ohnehin zu den im Gegenantrag aufgeworfenen Fragen Stellung nehemn.
VolltextIBRRS 2003, 2026
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2003 - 4 W 45/03
Ein Antrag auf Ergänzungsfragen zu einem schriftlichen Gutachten ist auch 3 1/2 Monate nach Zustellung des Gutachtens noch als angemessen anzusehen, wenn mit einem früheren Schriftsatz rechtzeitig angekündigt wurde, dass noch ergänzende Fragen gestellt werden sollen, ohne dass das Landgericht darauf mit Maßnahmen (etwa Setzen einer Frist) oder Hinweisen zur Verfahrensbeschleunigung reagiert hatte.
VolltextIBRRS 2003, 1987
OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2003 - 16 W 33/03
Die Zahlungsklage ist nicht als Hauptsacheklage im Sinne von § 926 ZPO im Einstweiligen Verfügungsverfahren auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB anzusehen, sondern ausschließlich die so genannte Hypothekenklage.
VolltextIBRRS 2003, 1968
BGH, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 203/02
Die Revision kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887) darauf gestützt werden, daß das Gericht des ersten Rechtszuges seine internationale Zuständigkeit zu Unrecht verneint habe (im Anschluß an BGH, Urt. v. 28. November 2002 - III ZR 102/02, ZIP 2003, 685, 686 f).*)
§ 19a ZPO begründet weder eine örtliche noch eine deutsche internationale Zuständigkeit für Klagen des Insolvenzverwalters am Sitz des Insolvenzgerichts.*)
VolltextIBRRS 2003, 1967
BGH, Urteil vom 26.06.2003 - III ZR 245/98
Die Anerkennung des Urteils eines griechischen Gerichts, durch das die Bundesrepublik Deutschland wegen Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht in Griechenland im Zweiten Weltkrieg zur Zahlung von Schadensersatz an verletzte griechische Staatsangehörige verurteilt wurde, ist ausgeschlossen, weil ein solches Urteil dem völkerrechlichen Grundsatz der Staatenimmunität widerspricht.*)
Die "Zurückstellung der Prüfung" der in Art. 5 Abs. 2 des Londoner Schuldenabkommmens bezeichneten Forderungen hat mit dem Inkrafttreten des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) geendet.*)
Nach der im Zweiten Weltkrieg gegebenen Rechtslage standen im Falle von Verletzungen des Kriegsvölkerrechts etwaige Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen fremden Staat nicht einzelnen geschädigten Personen, sondern nur deren Heimatstaat zu.*)
Jedenfalls nach dem Verständnis des deutschen Amtshaftungsrechts in der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs waren dem Staat zurechenbare militärische Handlungen während des Krieges im Ausland von dem Amtshaftungstatbestand des § 839 BGB i.V.m. Art. 131 WRV ausgenommen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1964
BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 21/03
Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsbeschwerde ist - ebenso wie in der Revisionsinstanz - entscheidend auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers abzustellen (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 160).*)
In der Sache selbst hat die Rechtsbeschwerde eine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn nach Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht eine materielle Änderung des Ergebnisses wahrscheinlich oder die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 ZPO geboten ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 1961
BGH, Beschluss vom 25.06.2003 - XII ZB 169/99
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 67 FGG kann von dem Betroffenen nicht angefochten werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 1956
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2003 - 14 W 280/03
Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn sich der sachkundige Gegner für seinen Prozessvortrag sachverständiger Hilfe bedienen musste und schwierige bodenphysikalische Fragen zu beantworten sind, die eine fundierte fachliche Gegendarstellung erfordern.
VolltextIBRRS 2003, 1938
OLG Dresden, Beschluss vom 02.04.2002 - 11 W 0356/02
Im Werklohnprozess sind Schadensersatzansprüche des Bestellers nur unselbständige Rechnungsposten. Die hilfsweise Aufrechnung mit solchen Ansprüchen erhöht den Streitwert nicht. Rechtskraftfähig über sie entschieden wird nur, wenn das Gericht sie zu Unrecht als selbständige Ansprüche behandelt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1937
OLG Dresden, Beschluss vom 04.04.2002 - 11 W 0029/02
Die falsche Bezeichnung der Beklagten schadet der Klägerin nicht, wenn die wirklich gemeinte Beklagte durch Auslegung zu ermitteln ist und die wirkliche Beklagte die Falschbezeichnung durchschaut (hier waren die verschiedenen Bauabschnitte eines großen Bauvorhabens jeweils rechtlich selbständigen GmbH's zugewiesen worden, die Klägerin hatte eine GmbH verklagt, die für einen anderen Bauabschnitt zuständig gewesen war).*)
VolltextIBRRS 2003, 1931
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2002 - 10 W 102/02
Ein Sachverständiger verliert seinen Entschädigungsanspruch, wenn er die Unverwertbarkeit seines Gutachtens grob fahrlässig herbeiführt. Dieser Vorwurf kann begründet sein, wenn er für einen der Prozessbeteiligten vor der gerichtlichen Beauftragung oder nach der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens tätig wurde.*)
VolltextIBRRS 2003, 1923
OLG Nürnberg, Urteil vom 07.05.2003 - 13 U 615/03
Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Berufungsverfahren unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO grundsätzlich zuzulassen, wenn der neue Sachvortrag unstreitig ist und seine Berücksichtigung eine Sachentscheidung ohne weitere Beweisaufnahme ermöglicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1922
OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.07.2003 - 6 W 2019/03
Der Streitwert einer Klage erhöht sich nicht, wenn neben der Hauptsacheforderung die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek für diese Forderung beantragt wird (gegen OLG München, BauR 2000, 927).*)
VolltextIBRRS 2003, 1886
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2003 - 10 U 883/02
1. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 522 Abs. 2 und 3 ZPO.
2. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO.
VolltextIBRRS 2003, 1878
BGH, Urteil vom 04.06.2003 - VIII ZR 91/02
Hat das Berufungsgericht die Verurteilung des Beklagten hinsichtlich eines Streitgegenstandes alternativ auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt, so kann es die Zulassung der Revision nicht auf eine dieser Anspruchsgrundlagen beschränken.*)
Der Verkäufer eines Gesellschaftsanteils haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen auch für das Fehlverhalten derjenigen für die Gesellschaft tätigen Personen, die durch Buchungsfehler überhöhte Gewinnausweisungen in der zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemachten Gewinn- und Verlustrechnung verursacht haben.*)
VolltextIBRRS 2003, 1877
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.02.2003 - 2 W 2/03
Zu den zumutbaren Anforderungen an den Kläger zur Ermittlung einer zustellungsfähigen Adresse des Beklagten vor Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Klageschrift.*)
VolltextIBRRS 2003, 1876
OLG Celle, Urteil vom 20.03.2003 - 6 U 182/02
Formuliert der Kläger einen Klagantrag in Höhe von 20.000 DM, ergibt die Klagbegründung indessen, dass er mit Rücksicht auf befürchtete Einwände des Beklagten rund 31.000 DM begehrt, dem Beklagten aber denjenigen Betrag der Differenz von rund 11.000 DM belassen will, den dessen Einwände nach dem späteren Urteil des Gerichts nicht erschöpfen, und lassen am Ende berechtigte Klagforderung, berechtigte Einwände sowie die Differenz wegen geleisteter Teilzahlungen, verschiedener Streitgegenstände und Überschneidung der Einwände hinsichtlich dieser Streitgegenstände sich diesem nicht mehr zweifelsfrei zuordnen, gilt:
1. das Begehren ist als von vornherein unbedingt auf die vollen rund 31.000 DM gerichtet aufzufassen verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines vollstreckungsrechtlichen Vertrages, soweit die Verurteilung letzten Endes 20.000 DM Hauptforderung übersteigt, aus diesem Urteil nicht zu vollstrecken;
2. hat das Landgericht nur rund 4.000 DM Einwände für berechtigt gehalten und statt richtigerweise anstatt der rund 27.000 DM nur 20.000 DM zuerkannt, verstößt das Berufungsgericht nicht gegen das Verschlechterungsverbot, wenn es auf die Berufung des Beklagten über die 'vergessenen' rund 7.000 DM mitentscheidet.*)
VolltextIBRRS 2003, 1875
BGH, Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02
Waren Streitgenossen in einem Prozeß, in welchem ein Streitgenosse obsiegt hat und ein anderer unterlegen ist, durch einen gemeinschaftlichen Anwalt vertreten, so kann der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozeßgegner erstattet verlangen (Aufgabe von BGH, Beschluß vom 12. Februar 1954 - I ZR 106/51, JurBüro 1969, 941).*)
VolltextIBRRS 2003, 1866
BGH, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZR 91/03
§ 545 Abs. 2 ZPO erweitert die Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts hinsichtlich der (örtlichen und sachlichen) Zuständigkeit trotz seines insoweit mißverständlichen Wortlauts gegenüber der früheren Rechtslage (§ 549 Abs. 2 ZPO a.F.) nicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1864
BGH, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZB 71/02
Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2003, 1863
BGH, Urteil vom 23.06.2003 - II ZR 305/01
Bei der Ermittlung ausländischen Rechts darf sich der Tatrichter nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muß unter Ausschöpfung der ihm zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis, insbesondere die ausländische Rechtsprechung, berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1830
BVerwG, Beschluss vom 17.03.1998 - 4 B 25.98
Macht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend, daß die Berufung zu Unrecht als unzulässig zurückgewiesen worden sei, so komme eine Zulassung der Revision nicht in Betracht, wenn die Berufung jedenfalls als unbegründet zurückzuweisen gewesen wäre (§ 144 Abs. 4 VwGO analog).*)
Bundesverfassungsrecht ist nicht verletzt, wenn die Gemeinde als Baugenehmigungsbehörde auch über eigene Bauvorhaben zu entscheiden hat und entscheidet.*)
VolltextIBRRS 2003, 1797
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.07.2003 - 4 W 434/03
Ein Sachverständiger kann vor einer Partei wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn der Verfahrensbevollmächtigte dieser Partei für einen anderen Mandanten einen Rechtsstreit wegen Fehlern im Bereich der Bauüberwachung gegen den Sachverständigen führt.
IBRRS 2003, 1788
OLG München, Beschluss vom 19.05.2003 - 13 U 2149/03
Die Ablehnung der Besorgnis der Befangenheit kann nicht darauf gestützt werden, dass die Partei auf die Rechtslage und nicht nur darauf hingewiesen wird, wie die Rechtslage eventuell sein könnte bzw. in welche Richtung das Gericht tendiert.*)
VolltextIBRRS 2003, 1746
OLG München, Beschluss vom 10.06.2003 - 13 W 1577/03
Der Streitwert des Beweisverfahrens hängt nicht nur allein vom Interesse des Antragstellers ab, sondern auch vom zu erwartenden Streitwert in einem potentiellen Hauptsacheverfahren.
VolltextIBRRS 2003, 1741
BVerwG, Urteil vom 26.02.2003 - 8 C 1.02
1. Einem Urteil, das trotz ausgebliebenen Einverständnisses ohne mündliche Verhandlung ergeht, fehlt jede materiellrechtliche Grundlage (wie BVerwGE 15, 24).*)
2. Ob das Revisionsgericht die Revision ungeachtet des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes zurückweisen darf, wenn die Klage unabänderlich unzulässig ist, bleibt offen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1735
BVerwG, Urteil vom 29.04.1998 - 11 C 6.97
1. Vorsitzender eines Flurbereinigungsgerichts kann - von Vertretungsfällen abgesehen - nur ein statusrechtlicher Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) sein (im Anschluß an Beschluß vom 22. Juli 1964 - BVerwG I ER 401.64 - RdL 1964, 245 und Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG 4 C 18.68 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 4).*)
2. Zur Planvereinbarung im Flurbereinigungsrecht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1734
BVerwG, Beschluss vom 06.05.1998 - 7 B 437.97
Ein statt der Verkündung zuzustellendes Urteil, das erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung beschlossen wurde, beruht auf dem Verstoß gegen § 116 Abs. 2 VwGO. Ob in Einzelfällen Ausnahmen von der Annahme des Beruhens denkbar sind, bleibt offen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1723
OLG Bamberg, Beschluss vom 26.05.2003 - 3 W 67/03
Die bloße Einleitung eines Mahnverfahrens ist nicht der Klageerhebung im Sinne des § 494a Abs. 1 ZPO gleich zu stellen.
VolltextIBRRS 2003, 1712
OLG Celle, Urteil vom 19.06.2003 - 4 U 2/03
1. Ist entgegen §§ 279 Abs. 3, 285 Abs. 1 ZPO nach der Beweisaufnahme über deren Ergebnis nicht verhandelt worden, muss das Gericht die mündliche Verhandlung nach § 156 ZPO wiedereröffnen, wenn eine Partei nachträglich neues Vorbringen einführt, mag das auch durch einen nicht nachgelassenen Schriftsatz geschehen.*)
2. 2. Bei einem Haus des Baujahrs 1936, dessen Dach in Holzkonstruktion mit Ziegeleindeckung mit Verstrich errichtet ist, muss der Käufer damit rechnen, dass bei starkem Wind Flugschnee auf den Dachboden gelangen kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Käufer auf teilweise schadhaften Verstrich und auf eine fehlende Wärmedämmung des Daches hingewiesen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 1709
OLG Dresden, Urteil vom 25.07.2002 - 7 U 330/02
Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens können dann gesondert geltend gemacht werden, wenn sie als Aufrechnungsforderung einredeweise geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 1708
OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.08.2002 - 4 W 2348/02
1. Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem (potenziellen) Hauptsachestreitwert; dieser ist auf der Grundlage der Antragsbegründung objektiv zu bewerten.*)
2. Wertangaben des Antragstellers können, sofern sie plausibel erscheinen und solange keine besseren Erkenntnisse vorliegen, für die Wertbemessung übernommen werden.*)
3. Stellt ein Antragsteller, der einen Schaden und die Kosten für dessen Beseitigung festgestellt haben will, von vornherein klar, dass er im späteren Hauptsacheprozess nur einen Teil des zu ermittelnden Aufwandes geltend machen würde, und erscheint diese Erklärung glaubhaft (etwa weil der Beweisantrag auch die Ermittlung von "Sowiesokosten" oder "Abzug neu für alt" mit einschließt), dann vermindert die beabsichtigte Beschränkung der Hauptsacheklage auch den Streitwert des Beweisverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2003, 1707
BayObLG, Beschluss vom 12.08.2002 - 1 Z AR 100/02
Zur Frage der wirksamen Verweisung an ein Amtsgericht in Berlin, wenn die Bezeichnung als "Amtsgericht Berlin" unzutreffend ist, aber sich das gemeinte zuständige Amtsgericht in Berlin leicht und eindeutig durch Auslegung ermitteln lässt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1705
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2002 - 17 Sch 3/01
Zum Einwand der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen*)
IBRRS 2003, 1704
OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.09.2002 - 13 W 2914/02
1. Der streitige Einwand der Abgeltung, von Gewährleistungsansprüchen läßt das Rechtschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht entfallen.*)
2. Gegenanträge im selbständigen Beweisverfahren sind jedenfalls dann zulässig, wenn sie sich innerhalb des den Grund des Verfahrens bildenden Rechtsverhältnisses der Parteien halten, in diesem Rahmen ihr Beweisthema in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit demjenigen des Antragstellers steht und durch die Erweiterung der Beweisaufnahme keine wesentliche Verzögerung eintritt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1701
BGH, Beschluss vom 09.05.2003 - IXa ZB 73/03
Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, sind trotz ihrer materiellen unterhaltsrechtlichen Gleichstellung mit minderjährigen unverheirateten Kindern mit ihren Ansprüchen nicht im Rang von § 850d Abs. 2 Buchst. a ZPO zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1700
BGH, Urteil vom 27.02.2003 - I ZR 58/02
Auch Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ ist i.V. mit Art. 31 Abs. 1 CMR eine die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründende Bestimmung i.S. von Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ.*)
VolltextIBRRS 2003, 1697
BGH, Beschluss vom 28.05.2003 - XII ZB 165/02
Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung nach neuem Recht gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2-4 i.V. mit § 531 Abs. 2 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2003, 1696
BGH, Beschluss vom 13.05.2003 - VI ZB 76/02
Der Zulassungsgrund des § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO ist nicht gegeben, wenn das Berufungsgericht den Vortrag zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags für widersprüchlich erachtet und deshalb den Antrag zurückweist.*)
VolltextIBRRS 2003, 1680
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2002 - 5 U 250/01
Einstweiligen Verfügungen kommt eine (beschränkte) Rechtskraftwirkung zu, die sich darin äußert, dass die Erneuerung eines abgelehnten Gesuchs unzulässig ist, wenn es auf Tatsachen gestützt wird, die bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Erstverfahren entstanden waren.*)
VolltextIBRRS 2003, 1675
OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.11.2002 - 4 W 3038/02
I. Vereinbaren die Parteien in einem ohne Beteiligung des Streithelfers geschlossenen Prozeßvergleich Kostenaufhebung, so sind auf Antrag des Streithelfers die Kosten seiner Nebenintervention zu Hälfte dem Gegner der unterstützten Partei aufzuerlegen; die andere Hälfte trägt der Streithelfer selbst.*)
II. Über diesen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers können die Parteien nicht zu seinen Ungunsten verfügen, - auch nicht dadurch, daß sie im Prozeßvergleich eine Erstattung der Nebeninterventions-Kosten ausdrücklich ausschließen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1674
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2002 - 24 W 45/02
Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO wegen der Vorgreiflichkeit eines Verwaltungsstreitverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2003, 1672
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2002 - 5 W 95/02
1. Eine einstweilige Verfügung ist auch dann wirksam vollzogen, wenn die zugestellte beglaubigte Abschrift statt der Originalunterschrift der Urkundsbeamtin die Angabe "gez. Unterschrift" und statt des Stempelaufdrucks des Landessiegels die Angabe "(L.S.)" trägt.*)
2. Eine Verpflichtung der Gerichte, Abschriften der Originalausfertigung (stets) im Wege der Fotokopie bzw. durch Einscannen zu erstellen, besteht auch in Zeiten moderner Kommunikations- und Vervielfältigungsmittel nicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1651
OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2003 - 8 W 58/03
1. Wird während eines anhängigen selbständigen Beweisverfahrens über das Vermögen des Antragsgegners das Insolvenzverfahren eröffnet, führt dies nicht zur Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens.
2. Die Wirkungen der Unterbrechung treten Kraft Gesetzes ein. Stellt das für die Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens zuständige Gericht unzutreffenderweise durch Beschluss die Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens fest, kommt diesem keine Wirkung zu. Es handelt sich nur um eine unverbindliche Meinungsäußerung des Gerichts.
VolltextIBRRS 2003, 1648
OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2002 - 2 W 5/02
1. Gemäß Art. 22 Nr. 1 EuGVVO ist ohne Rücksicht auf den Wohnsitz die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaates der belegenden Sache für Klagen auf Grundbuchberichtigung (Zustimmung zur Löschung der Grundschuld) gegeben.*)
2. Dagegen reicht es nicht aus, dass ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache von der Klage berührt wird oder dass die Klage in einem Zusammenhang mit einer unbeweglichen Sache steht. Die Klage muss vielmehr auf ein dingliches Recht und nicht auf ein persönliches Recht gestützt sein.*)
3. Kreditverträge sind als Dienstleistungsverträge im Sinne von Art. 5 Nr. 1 b) EuGVVO zu qualifizieren, wenn es sich nicht um Verbraucherkredite handelt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1645
OLG Celle, Beschluss vom 29.01.2003 - 5 W 63/02
1. Über Streitwertbeschwerden in selbstständigen Beweisverfahren entscheidet der Einzelrichter als Beschwerdegericht, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde.*)
2. Hat das Gericht den Streitwert eines isoliert geführten selbstständigen Beweisverfahrens nach Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Mängelbeseitigungskosten festgesetzt, sind Einwendungen des Antragsgegners gegen die Höhe des vom Gericht festgesetzten Streitwertes, wonach die Mängelbeseitigung kostengünstiger als vom Sachverständigen geschätzt ausgeführt werden könnte, unbeachtlich. Der Antragsgegner muss vielmehr im Rahmen der Beweisaufnahme einen Antrag stellen, der Sachverständige möge das Gutachten ergänzen oder erläutern.*)
VolltextIBRRS 2003, 1643
BayObLG, Beschluss vom 03.02.2003 - 1 Z AR 6/03
Im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist das Gericht nicht an Parteianträge gebunden.*)
VolltextIBRRS 2003, 1632
BGH, Urteil vom 20.05.2003 - VI ZR 312/02
Zur Haftung eines im Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlich beauftragten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertung gegenüber dem Ersteigerer.*)
VolltextIBRRS 2003, 1619
OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 3/03
1. Keine Zulässigkeitsvoraussetzung des selbstständigen Beweisverfahrens ist die Erfolgsaussicht der möglichen Hauptsache.*)
2. Das rechtliche Interesse an der Beweiserhebung darf nicht mit der Begründung verneint werden, der mögliche Hauptsacheanspruch sei verjährt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1618
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.02.2003 - 2 W 49/02
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zulässig, wenn es sich gegen einen Sachverständigen richtet, der in einem Verfahren zwischen dem jetzigen Antragsteller und einem Dritten ein Gutachten erstattet hat und der jetzige Antragsteller durch einen neuen Sachverständigen den bereits begutachteten Zustand einer Sache erneut begutachten lassen will.*)
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