Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15946 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 2067BGH, Beschluss vom 24.10.2002 - VII ZR 4/00
Prozesskostenhilfe für eine juristische Person (hier: GmbH) kommt nur in Betracht, wenn allgemeine Interessen dies erfordern.
VolltextIBRRS 2002, 2065
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2002 - 12 W 113/02
Kosten für private Rechtsgutachten über inländisches Recht sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig (§ 91 ZPO).*)
VolltextIBRRS 2002, 2063
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZB 11/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 2055
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.03.2002 - 4 U 126/01
1.) Der Pfändungsbeschluss als hoheitlicher Gerichtsakt muss Anordnung und Umfang der Pfändung klar und bestimmt darstellen. Er muss daher insbesondere die zu pfändende Forderung des Schuldners an den Drittschuldner so bestimmt bezeichnen, dass feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist. Die bezeichnete Pfandforderung muss von anderen unterschieden werden können.
2.) Soll eine Forderung gegen den einzelnen, auch persönlich haftenden BGB-Gesellschafter gepfändet werden, so bedarf es - wie im Fall des OHG-Gesellschafters - der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses an ihn.
VolltextIBRRS 2002, 2045
BayObLG, Beschluss vom 17.07.2002 - 1 Z AR 74/02
Zur Frage Bindungswirkung einer Verweisung, wenn bei übereinstimmenden Abgabeanträgen der Parteien nach Abgabe der Sache gemäß § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO verfahren wird.
VolltextIBRRS 2002, 2039
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 W 56/02
1. Entschädigung für Verdienstausfall ist bei selbständigen Gewerbetreibenden immer dann zu gewähren, wenn die Lebensstellung der Partei und ihre regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass etwas versäumt wurde. Im Hinblick darauf bestehen keine Bedenken, einer selbständigen Maklerin, die ihr Büro alleine betreibt, den Höchstsatz von 13,-- € je angefangene Stunde zuzubilligen.*)
2. Für die Teilnahme an dem von einem Sachverständigen anberaumten Besichtigungstermin entsteht keine Beweisgebühr.*)
VolltextIBRRS 2002, 2036
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 W 26/02
Im selbständigen Beweisverfahren findet grundsätzlich keine Kostengrundentscheidung gem. §§ 91 ff. ZPO statt. Sie ist im Hauptsacheverfahren zu treffen.
VolltextIBRRS 2002, 2028
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.06.2002 - 4 U 145/01
Wird mit der Klage eine Restwerklohnforderung geltend gemacht, während mit der Widerklage die Rückzahlung einer auf den Werklohn geleisteten Anzahlung gefordert wird, so ist ein Teilurteil über die Klageforderung unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2002, 2020
BGH, Beschluss vom 08.10.2002 - VI ZB 27/02
Die Wiedereinsetzung bleibt trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Ausgangsgericht unanfechtbar. Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft.*)
VolltextIBRRS 2002, 2019
BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 31/02
Die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO gilt nicht für die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß.*)
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Berufung unzulässig ist, weil es an einer ordnungsgemäßen Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift fehlt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geklärt. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch nicht im Hinblick auf die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien zur Fortbildung des Rechts erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2002, 2018
BGH, Beschluss vom 17.10.2002 - IX ZB 303/02
§ 5 Abs. 6 GKG gilt nicht, wenn die Beschwerde gegen den Kostenansatz unstatthaft ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 2017
BGH, Urteil vom 17.10.2002 - IX ZR 3/01
Hat der Versicherer die Regulierung eines Brandschadens auf dem verwalteten Grundstück abgelehnt, weil der Zwangsverwalter es versäumt hat, einen gefahrerhöhenden Umstand anzuzeigen, und verteidigt sich der Zwangsverwalter gegenüber der aus diesem Grunde erhobenen Schadensersatzklage mit der Behauptung, auch bei rechtzeitiger Anzeige an den Versicherer hätte bei Schadenseintritt kein Versicherungsschutz mehr bestanden, so erhebt er damit nicht den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens, sondern bestreitet den vom Kläger zu beweisenden Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden.*)
VolltextIBRRS 2002, 2016
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZB 271/02
Die Rechtsbeschwerde ist im Kostenansatzverfahren auch dann nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluß zugelassen hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 3177
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2002 - 24 W 29/02
In Beschwerdesachen entscheidet der sog. originäre Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen worden ist. Daran vermag der Umstand, dass die Kammer in voller Besetzung und in der Form eines Beschlusses eine Abhilfe abgelehnt und die Sache dem Senat zur Entscheidung vorgelegt hat, nichts zu ändern.
VolltextIBRRS 2002, 1998
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 71/02
a) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) ist die Revision nur in Fällen der Divergenz sowie der Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr zuzulassen. Darüber hinaus werden Rechtsfehler im Einzelfall von diesem Zulassungsgrund auch dann nicht erfaßt, wenn sie offensichtlich oder besonders schwerwiegend sind oder einen Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte enthalten.*)
b) Grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) kann einer Sache zukommen, wenn sie Rechtsfragen aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können, oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren. Darüber hinaus begründen Rechtsfehler im Einzelfall ausnahmsweise dann eine grundsätzliche Bedeutung der Sache, wenn offenkundig ist, daß die angefochtene Entscheidung sich als objektiv willkürlich darstellt oder Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt, und wenn jeweils nicht zweifelhaft erscheint, daß das Bundesverfassungsgericht sie auf eine Verfassungsbeschwerde hin aufheben würde.*)
c) Eine ordnungsgemäße Darlegung (§ 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO) setzt voraus, daß der Beschwerdeführer die Zulassungsgründe, auf die er die Beschwerde stützt, benennt und zu deren Voraussetzungen so substantiiert vorträgt, daß das Revisionsgericht allein anhand der Lektüre der Beschwerdebegründung und des Berufungsurteils die Voraussetzungen der Zulassung prüfen kann.*)
IBRRS 2002, 1997
BGH, Beschluss vom 02.10.2002 - I ZR 15/02
Dem Beklagten kann von einem ausländischen Kläger gem. § 112 Abs. 3 ZPO jedenfalls dann weitere Prozeßkostensicherheit verlangen, wenn er nicht erkennen konnte, daß die in erster Instanz zugesprochene Sicherheit nicht für alle drei Instanz ausreicht. Dies ist auch dann der Fall, wenn in höheren Instanzen die Klage unter neuen rechtlichen Gesichtspunkten verhandelt wird, die erhöhte erstattungsfähige Kosten mit sich bringen.
VolltextIBRRS 2002, 1995
BGH, Beschluss vom 04.09.2002 - VIII ZB 49/02
1. Lehnt das Berufungsgericht eine Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist ab, so ist dagegen die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statthaft.
2. Bei Einreichung einer nicht unterzeichneten Berufungsschrift ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn das - zuverlässige und regelmäßig überwachte - Büropersonal des Prozeßbevollmächtigten allgemein angewiesen ist, ausgehende Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein einer Unterschrift zu überprüfen.
VolltextIBRRS 2002, 1989
BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - IX ZB 39/02
1. § 24 der Zwangsverwalterverordnung ist in der Weise anzuwenden, daß die Regelvergütung des Zwangsverwalters jedenfalls von dem als Jahresmiete oder -pacht eingezogenen Betrag
bis zu 1.500 € 9 v.H.
und von den Beträgen
über 1.500 € bis 3.000 € 8 v.H.,
über 3.000 € bis 4.500 € 7 v.H.,
über 4.500 € 6 v.H.
beträgt. Eine Erhöhung der Vomhundertsätze bleibt zu prüfen.*)
2. Die Mindestvergütung des Zwangsverwalters nach § 24 Abs. 2 ZwVerwVO beträgt 90 €, diejenige nach § 24 Abs. 4 ZwVerwVO 45 €.*)
3. § 25 ZwVerwVO greift nur ein, wenn individuelle, tätigkeitsbezogene Besonderheiten der Geschäftsführung im Einzelfall diese als entweder besonders schwierig oder aufwendig bzw. als ungewöhnlich leicht oder geringfügig erscheinen lassen und deshalb ein Mißverhältnis zur Regelvergütung des § 24 ZwVerwVO entstehen würde.*)
VolltextIBRRS 2002, 1982
BVerwG, Beschluss vom 28.08.2002 - 9 VR 11.02
Das Straßenbauamt, das die Planfeststellung beantragt hat, kann im Streit um den Planfeststellungsbeschluss auch dann nicht nach § 65 VwGO beigeladen werden, wenn die Klage oder der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach dem einschlägigen Landesrecht in Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen die demselben Rechtsträger angehörende Planfeststellungsbehörde selbst zu richten ist (Aufgabe von BVerwGE 52, 226 <231> und 237 <242>).*)
VolltextIBRRS 2002, 1978
BGH, Beschluss vom 07.10.2002 - V ZR 79/01
Grundsätzlich unterliegt der Tatbestand eines Revisionsurteils nicht der Berichtigung nach § 320 ZPO.
VolltextIBRRS 2002, 1977
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 107/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1976
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 108/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1975
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 109/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1974
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 111/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1973
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 113/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1972
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 67/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1971
BGH, Urteil vom 25.09.2002 - XII ZR 55/00
Macht der Kläger im Rahmen einer Stufenklage einen Mindestbetrag geltend, weil er die Klageforderung insofern beziffern und begründen zu können meinte, ohne auf eine Auskunft des Beklagten angewiesen zu sein, liegt nur wegen des darüber hinausgehenden Klagebegehrens eine Stufenklage, im übrigen eine bezifferte Teilklage vor.*)
VolltextIBRRS 2002, 1970
BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 419/01
Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sind, daß die Anweisung in Vergessenheit gerät und die konkrete Fristeintragung unterbleibt.*)
VolltextIBRRS 2002, 1964
BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 170/01
Bei Vorlage eines Privatgutachtens kann ein rechtsmißbräuchliches Vorbringen "ins Blaue hinein" nicht schon dann bejaht werden, wenn das Privatgutachten nach tatrichterlicher Einschätzung das Beweismaß verfehlt, das nach § 286 ZPO für die Überzeugung von der Wahrheit einer Behauptung zu fordern ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 1950
BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ZB 11/02
Im Verfahren der Richterablehnung sieht die ZPO eine Rechtsbeschwerde nicht vor. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs kommt auch bei "greifbarer Gesetzwidrigkeit" nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2002, 1941
BGH, Beschluss vom 04.09.2002 - VIII ZB 23/02
a) Die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß ist auch dann zulässig, wenn die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht erreicht ist.*)
b) Weicht das Beschwerdegericht objektiv von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ab und besteht die Gefahr einer Wiederholung, ist der Zulassungsgrund "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" gegeben.*)
VolltextIBRRS 2002, 1936
OLG Hamm, Beschluss vom 18.06.2002 - 26 U 141/01
Hat das Landgericht von der Erhebung notwendiger Beweise abgesehen und ist deshalb im Berufungsverfahren nachträglich ein Sachverständigengutachten einzuholen, können die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens niedergeschlagen werden.
VolltextIBRRS 2002, 1935
OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2002 - 17 W 24/02
Die Vereinbarung eines dem ordentlichen Rechtsweg vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens in einem Architekten-/Ingenieurvertrag schließt die Statthaftigkeit des selbständigen Beweisverfahrens (ZPO §§ 485 ff) vor Einleitung des Schlichtungsverfahrens nicht aus.
VolltextIBRRS 2002, 1934
OLG Rostock, Beschluss vom 28.08.2002 - 1 W 216/99
1. Der Bauunternehmer muss zur Vermeidung von Kostennachteilen vor Einreichung eines Antrags auf Sicherung eines Anspruchs auf Bewilligung einer Bauhandwerkersicherungshypothek den Auftraggeber abmahnen, wenn er annehmen kann und muss, dass er sein Ziel auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme erreicht.
2. Der Bauunternehmer ist gleichfalls verpflichtet, vor Antragstellung die grundsätzliche Zahlungs- bzw. Vergleichsbereitschaft des Auftraggebers zu ermitteln und die Frage einer Bauhandwerkersicherungshypothek mit ihm zu erörtern. Andernfalls hat der Auftraggeber keine Veranlassung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegeben.
VolltextIBRRS 2002, 1897
BGH, Urteil vom 11.09.2002 - XII ZR 219/00
1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Berufungsurteil grundsätzlich aufzuheben, wenn es keinen Tatbestand enthält, weil einem solchen Urteil in der Regel nicht entnommen werden kann, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, so daß diese einer abschließenden Überprüfung in der Revisionsinstanz nicht zugänglich ist.
2. Von einer Aufhebung kann das Revisionsgericht nur absehen, wenn das Berufungsgericht nur über eine Rechtsfrage entschieden hat, deren Beantwortung die Feststellung eines konkreten Sachverhalts nicht voraussetzt, oder wenn sich der Sach- und Streitstand in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichenden Umfang aus den Entscheidungsgründen ergibt.
VolltextIBRRS 2002, 1895
BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZR 262/02
Eine Partei darf in Ansehung bevorstehender Prozeßkosten keine Vermögensgegenstände verschenken.
VolltextIBRRS 2002, 1894
BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZR 165/96
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Eine "unrichtige Behandlung" im Sinne dieser Vorschrift ist anzunehmen, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen hat und dieser Verstoß offen zutage tritt, oder wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt.
VolltextIBRRS 2002, 1888
BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZB 22/02
Die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren erfordert, daß die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f ZPO).*)
VolltextIBRRS 2002, 1885
BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZB 44/02
Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist (hier: bei einem Anwaltswechsel in der Berufungsinstanz, der stattfindet, wenn die Berufung durch den früheren Prozeßbevollmächtigten vermeintlich längst frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden ist, und sich nachträglich herausstellt, daß die Berufungsschrift nicht unterzeichnet gewesen war).*)
VolltextIBRRS 2002, 1881
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.01.2001 - 12 W 58/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1861
BGH, Urteil vom 17.07.2002 - IV ZR 150/01
Tatrichterliche Pflichten bei einer Beurteilungslücke in dem Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen.
VolltextIBRRS 2002, 1835
BGH, Urteil vom 17.09.2002 - X ZR 225/00
Zur Frage der Berücksichtigung des Vortrages einer Partei.
VolltextIBRRS 2002, 1834
BGH, Beschluss vom 24.09.2002 - VI ZR 80/02
Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels kommt, nicht anders als bei materiellen Rechtsfehlern, nur unter den allgemeinen in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen in Betracht.
VolltextIBRRS 2002, 1833
BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZR 179/02
Die Aufnahme des nach § 239 ZPO unterbrochenen Verfahrens unterliegt als Prozeßhandlung dem Anwaltszwang nach § 78 ZPO.
VolltextIBRRS 2002, 1828
BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02
a) Die von einem zuständigen Gericht ausgesprochene Verweisung ist willkürlich und daher nicht bindend, wenn sie darauf beruht, daß das Gericht eine bereits vor längerer Zeit vorgenommene Gesetzesänderung, mit der gerade solche Verweisungen unterbunden werden sollen, nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (im Anschluß an Sen.Beschl. v. 19.01.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).*)
b) Weist das Gericht die Parteien von sich aus auf eine angebliche, im Gesetz aber nicht vorgesehene Verweisungsmöglichkeit hin, so sind auch der daraufhin vom Kläger gestellte Verweisungsantrag und das Einverständnis des Beklagten mit diesem Antrag nicht geeignet, der rechtswidrigen Verweisung den Willkürcharakter zu nehmen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1796
BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - III ZB 43/02
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn das Ausgangsgericht irrig die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 1717
OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2002 - 9 U 159/00
Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung und Bauleitung des Architekten.*)
VolltextIBRRS 2002, 1681
OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2002 - 7 W 84/02
Die Festsetzung eines dritten Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen nach der Regelung des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO ist nicht zulässig.*)
Der Wortlaut des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO spricht eher für eine Begrenzung der Wiederholung des Ordnungsgeldes auf lediglich ein weiteres Mal. Auch der strafähnliche Charakter des Ordnungsgeldes als Sanktion für den Verstoß des Sachverständigen gegen eine prozessuale Ordnungsvorschrift spricht für eine einschränkende Auslegung (§ 103 Abs. 2 GG, §§ 9, 1 StGB).*)
VolltextIBRRS 2002, 1680
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2002 - 12 W 7/02
1. Die Ablehnung eines Sachverständigen kann auch dadurch begründet sein, daß der Sachverständige auf das Ablehnungsgesuch in einer scharfen und den Prozessbevollmächtigten persönlich abwertenden Weise reagiert.
2. Im Verfahren der Richter- oder Sachverständigenablehnung werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
VolltextIBRRS 2002, 1652
BayObLG, Beschluss vom 21.03.2002 - 1 Z AR 20/02
Der Käufer einer Gebrauchtimmobilie kann die Verkäufer vor dem Gericht, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet, im besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes verklagen.
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