Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15937 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 1338BGH, Beschluss vom 18.03.2003 - VI ZB 68/02
Ein selbständiges Beweisverfahren erledigt sich, wenn das Rechtsschutzziel nicht mehr erreichbar ist (hier: Versetzung des Zeugen ins Ausland). Eine nach der Erledigung eingelegte Rechtsbeschwerde ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2003, 1330
BGH, Beschluss vom 30.04.2003 - III ZR 237/02
Zur Bestimmung des internationalen (Wahl-)Gerichtsstandes des Erfüllungsortes nach Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ.*)
VolltextIBRRS 2003, 1324
OLG Celle, Beschluss vom 17.03.2003 - 6 W 23/03
1. Vergleichen die Parteien sich bezüglich einer eingeklagten Werklohnforderung und bestimmen sie zugleich, dass eine Kostenentscheidung durch das Gericht erfolgen soll, so ist diese in entsprechender Anwendung von § 91a Abs. 1 ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes vorzunehmen. Demgegenüber ist weder auf den sich aus dem Vergleich ergebenden Grad des Obsiegens und Unterliegens noch auf die Zweifelsregelung des § 98 S. 1 ZPO abzustellen.*)
2. Macht der Unternehmer seine Werklohnforderung vorbehaltlos geltend und beantragt der Auftraggeber einschränkungslos Klagabweisung, so sind die Kosten des Rechtsstreits gem. § 92 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. ZPO gegeneinander aufzuheben, wenn der Auftraggeber zur Zahlung lediglich Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung verurteilt wird, und die Mängelbeseitigungskosten einschließlich des Druckzuschlages die Höhe der Werklohnforderung erreichen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1320
OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2003 - 2 U 232/02
1. Es liegt auch dann eine Verrechnung und keine Aufrechnung vor, wenn der Besteller nur Schadensersatz für einzelne Mängel verlangt, die Architektenleistung somit nicht insgesamt zurückweist.*)
2. In diesem Fall ist trotz der Neufassung des § 302 ZPO ein Vorbehaltsurteil nicht zulässig, wenn der Besteller seine Schadensersatzansprüche der Honorarforderung des Architekten entgegenhält.*)
VolltextIBRRS 2003, 1313
BGH, Beschluss vom 10.04.2003 - VII ZB 17/02
Läßt der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, die Rechtsbeschwerde zu, so führt die auf die Rechtsbeschwerde von Amts wegen gebotene Aufhebung der Entscheidung zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
VolltextIBRRS 2003, 1312
BGH, Beschluss vom 10.04.2003 - I ZB 36/02
Beauftragt ein gewerbliches Unternehmen, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt, für die Führung eines Prozesses vor einem auswärtigen Gericht einen am Sitz des Unternehmens ansässigen Rechtsanwalt, sind dessen im Zusammenhang mit der Terminswahrnehmung anfallenden Reisekosten im allgemeinen keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung. Dies gilt grundsätzlich auch für das Verfahren der einstweiligen Verfügung.*)
VolltextIBRRS 2003, 1292
OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.10.2002 - 7 U 109/02
1. Ist der Rechtsweg vor dem angerufenen Gericht nicht eröffnet und erklären die Parteien die Hauptsache für erledigt, so hat das angerufene Gericht über die Kosten zu entscheiden.
2. Bei der Kostenentscheidung ist dann ausschließlich auf die fehlende Zuständigkeit des angerufenen Gerichts abzustellen.
VolltextIBRRS 2003, 1291
LG Aachen, Urteil vom 21.08.2002 - 4 O 239/02
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist für einen Antrag auf Unterlassen hoheitlicher Maßnahmen auch dann nicht gegeben, wenn als Anspruchsgrundlage § 1004 BGB in Frage kommt.
VolltextIBRRS 2003, 1290
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2002 - 8 W 329/02
1. Der Prozessbevollmächtigte ist durch die im Verhältnis zwischen Kläger und Beklagtem ergangene Kostenfestsetzungsentscheidung nicht beschwert. Eine von ihm eingelegte Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist daher unzulässig.
2. Eine Architekten-GbR ist unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit gemäß § 91 ZPO grundsätzlich gehalten, als solche zu klagen, so dass im Verhältnis zum beauftragten Rechtsanwalt nur ein Auftraggeber i.S.d. § 6 BRAGO vorliegt.
VolltextIBRRS 2003, 1283
OLG Hamburg, Beschluss vom 07.05.2003 - 6 U 35/03
Eine mit der Berufungsbegründung vorgelegte neue Schlussrechnung stellt jedenfalls dann ein neues Angriffsmittel im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO dar, wenn darin neues Zahlenmaterial enthalten ist.
VolltextIBRRS 2003, 1282
LG Hamburg, Urteil vom 20.01.2003 - 415 O 158/02
1. Mehrwertsteuer auf die vereinbarte bzw. abzurechnende Vergütung wird nur geschuldet, soweit dem Vergütungsanspruch eine umsatzsteuerbare Leistung zu Grunde liegt.
2. Eine solche Leistung wird aber in den Fällen des § 649 Satz 2 BGB bzw. § 8 Nr. 1 VOB von dem Unternehmer nur insoweit erbracht, als er tatsächlich teilgeleistet hat, nicht, soweit es um den ihm nach Kündigung verbleibenden Anspruch trotz nicht erbrachter Leistungen - abzüglich ersparter Aufwendungen – geht.
3. Soweit der Unternehmer noch keinerlei Leistungen erbracht hat, genügt es, wenn er die vereinbarte Vergütung angibt und hiervon die ersparten Aufwendungen - und ggf. den anderweitigen Erwerb - abzieht. Die Abrechnung muss dem Auftraggeber jedoch die Prüfung ermöglichen, ob der Unternehmer ersparte Kosten auf der Grundlage der konkreten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Kalkulation zutreffend berücksichtigt hat.
4. Die Rechtsprechung und Literatur verlangt im Interesse des Auftraggebers die Offenlegung der Kalkulation, insbesondere auch für einen Pauschalpreisvertrag.
VolltextIBRRS 2003, 1276
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2003 - 4 W 52/02
Für die Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs kommt es auf den Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Ablehnungsgrundes an. Die Parteien sind nicht gehalten, Erkundigungen über die Person des Sachverständigen einzuholen.
VolltextIBRRS 2003, 1271
OLG Jena, Beschluss vom 30.04.2002 - 1 W 200/02
1. Wird ein Antrag auf Gutachtenergänzung nicht innerhalb des im Sinne des § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO angemessenen Zeitraumes gestellt, so ist davon auszugehen, dass das selbständige Beweisverfahren beendet ist.
2. Die Bemessung des "angemessenen Zeitraumes" i.S.d. § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird maßgeblich durch die objektive Schwierigkeit der Beweisfrage und Verständlichkeit des schriftlichen Gutachtens bestimmt.
3. Eine "Schriftsatzverwechselung" und eine damit einhergehende, über einen Zeitraum von 9 1/2 Monaten währenden, Außerachtlassung eines von mehreren gleichgelagerten Verfahren, welches zudem nach Darstellung der Antragstellerin prägnante Unterschiede zu diesen gleichgelagerten Verfahren aufzeigt, stellt eine grobe Nachlässigkeit dar.
VolltextIBRRS 2003, 1270
OLG Celle, Beschluss vom 19.04.2002 - 8 W 509/01
Zu den außergerichtlichen Kosten eines Privatgutachters.
VolltextIBRRS 2003, 1253
BGH, Beschluss vom 10.04.2003 - VII ZR 383/02
Zur Organisation der Fristenkontrolle, wenn die Partei durch zwei Prozeßbevollmächtigte vertreten wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 1242
BGH, Beschluss vom 24.04.2003 - III ZB 94/02
Zu den Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils in der Berufungsschrift.*)
VolltextIBRRS 2003, 1214
BGH, Urteil vom 27.03.2003 - IX ZR 399/99
Der Berufungsanwalt verletzt die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten, wenn er die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde als aussichtslos hinstellt, obwohl er deren Erfolgsaussichten nicht sorgfältig geprüft hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 1182
BGH, Beschluss vom 27.03.2003 - V ZR 291/02
a) Zur Darlegung des Zulassungsgrundes des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO genügt nicht die bloße Behauptung einer grundsätzlichen Bedeutung. Die Beschwerdebegründung muß vielmehr insbesondere auf die Klärungsbedürftigkeit einer bestimmten Rechtsfrage und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen.*)
b) Betrifft eine Rechtsfrage, wegen der grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) geltend gemacht wird, auslaufendes Recht, so muß in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde auch dargelegt werden, daß eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungsweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist.*)
c) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) ist die Revision auch dann zuzulassen, wenn das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen. Dies ist namentlich der Fall, wenn das Berufungsurteil auf einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) oder auf einer Verletzung der Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers beruht (Fortführung der Senatsrechtspr., Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZR 16/02, NJW 2002, 3029 u. V ZR 75/02, NJW 2002, 2957; Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002, XI ZR 71/02, NJW 2003, 65).*)
d) Auch für eine Zulassung der Revision zur Wahrung des Vertrauens in die Rechtsprechung kommt es auf die Offensichtlichkeit des Rechtsfehlers nicht an. Soweit in den Gesetzesmaterialien eine Ergebniskorrektur wegen "offensichtlicher Unrichtigkeit" des Berufungsurteils gefordert wird, sind damit Fälle der Willkür angesprochen, bei denen sich die Rechtsauslegung oder Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht so weit von den gesetzlichen Grundlagen entfernt, daß sie unter keinem denkbaren Aspekt mehr vertretbar und in diesem Sinne evident fehlerhaft ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 1180
BGH, Urteil vom 25.03.2003 - VI ZR 175/02
Die Haftung für Schäden des Prozeßgegners, die durch das Einleiten oder Betreiben eines Rechtsstreits verursacht werden, setzt nicht nur voraus, daß die den Rechtsstreit einleitende oder betreibende Partei die materielle Unrichtigkeit ihres Prozeßbegehrens kennt; vielmehr müssen besondere Umstände aus der Art und Weise der Prozeßeinleitung oder -durchführung hinzutreten, die das Vorgehen als sittenwidrig prägen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1177
BGH, Beschluss vom 14.03.2003 - IXa ZB 27/03
Zur Ablehnung eines Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren.*)
VolltextIBRRS 2003, 1170
KG, Beschluss vom 04.09.2002 - 24 U 9/01
Der Streitwert der durchgeführten Nebenintervention bemisst sich nach dem eigenen Interesse der Streithelfer an der Abwehr möglicher Regressansprüche, auch wenn sich die Streithelfer den Anträgen der unterstützten Hauptpartei uneingeschränkt angeschlossen haben.
VolltextIBRRS 2003, 1162
LG Wiesbaden, Beschluss vom 21.03.2003 - 1 O 160/02
Ein Richter in einem Rechtsstreit, in dem ein Bauträger Restwerklohn einklagt, ist befangen, wenn er von diesem Bauträger selbst eine Eigentumswohnung in einem anderen Objekt erworben hat und diese Eigentümergemeinschaft wegen Mängeln ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet hat.
VolltextIBRRS 2003, 1157
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2002 - 1 U 322/01-73
Steht das Vorbringen des Streithelfers zur Angemessenheit der Werklohnforderung und zur Mangelfreiheit des Werkes in Widerspruch zu dem Vorbringen der von ihm unterstützten Prozesspartei, so sind seine Darlegungen nicht zu berücksichtigen.
VolltextIBRRS 2003, 1156
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.01.2002 - 6 Sch 7/01
1. Ein Schiedsgericht ist grundsätzlich an die Interventionswirkung der Streitverkündung in einem staatlichen Vorprozess gebunden.
2. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Schiedsgericht der betroffenen Partei zu dieser Frage rechtliches Gehör gewährt hat.
VolltextIBRRS 2003, 1152
BGH, Beschluss vom 28.02.2002 - VII ZB 28/01
1. Der Rechtsanwalt, der einen anderen mit der Einlegung einer Berufung beauftragt, darf sich grundsätzlich darauf verlassen, daß der rechtzeitig abgesandte Auftrag diesen rechtzeitig erreicht und daß er von ihm ausgeführt wird, wenn zwischen beiden im Einzelfall oder allgemein die Absprache besteht, daß der Rechtsmittelanwalt derartige Aufträge annehmen, prüfen und ausführen werde.
2. Wird der Auftrag per Telefax erteilt, genügt für eine Ausgangskontrolle, daß ein vom Faxgerät des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis die ordnungsgemäße Übermittlung belegt und vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird.
VolltextIBRRS 2003, 1151
BGH, Beschluss vom 31.07.2002 - XII ZR 178/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 1150
BGH, Beschluss vom 14.03.2003 - IXa ZB 43/03
1. Auch an die Zulassung des falsch besetzten Beschwerdegerichts ist das Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO gebunden.
2. Der Einzelrichter hat bei Beschwerdesachen, denen er grundsätzliche Bedeutung beimisst, zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen, sonst liegt ein Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters vor.
VolltextIBRRS 2003, 1142
BGH, Urteil vom 20.02.2003 - IX ZR 102/02
Hat der Schuldner ein Grundstück unentgeltlich auf seine Ehefrau übertragen, sich jedoch das Recht vorbehalten, es jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzuverlangen, kann ein Gläubiger dieses Recht des Schuldners jedenfalls zusammen mit dem künftigen oder aufschiebend bedingten und durch eine Vormerkung gesicherten Rückauflassungsanspruch pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1118
BGH, Beschluss vom 27.03.2003 - III ZB 83/02
Die Versäumung des Antrags nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO schließt den Einwand der Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung (§ 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ZPO) für das Schiedsverfahren und für das Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren aus.*)
VolltextIBRRS 2003, 1109
OLG Schleswig, Beschluss vom 24.11.2003 - 16 W 102/03
Die Überprüfung eines möglicherweise mangelhaften Anstriches durch Material- und Laboruntersuchungen ist zulässig, auch wenn der Anstrich schon vier Jahre alt ist. Ein Beweisantrag zur Aufklärung von Verfärbungen bei Malerarbeiten durch Material- und Laboruntersuchungen darf nicht zurück gewiesen werden, weil der Anstrich bereits vier Jahre alt ist.
VolltextIBRRS 2003, 1100
BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01
Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß Telefaxsendungen den Empfänger vollständig und richtig erreichen. Einem Sendebericht mit "OK-Vermerk" kommt nicht der Wert eines Anscheinsbeweises zu.*)
VolltextIBRRS 2003, 1082
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.04.2002 - 1 Verg. 1/02
1. Es ist ein dem Beteiligten zuzurechnendes, einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehendes Organisationsverschulden des Verfahrensbevollmächtigten, wenn er die Telefax-Nummer des Oberlandesgerichts durch eine Kanzleibedienstete bei der Auskunft der Telekom erfragen lässt und das am letzten Tag der Rechtsmittelfrist per Telefax übersandte Beschwerdeschreiben das Oberlandesgericht nicht erreicht, weil die angegebene Nummer unrichtig ist.*)
2. Die Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig kann als Prozessentscheidung ohne mündliche Verhandlung erfolgen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1062
BGH, Urteil vom 13.03.2003 - VII ZR 418/01
Zur bestimmten Angabe des Klagegegenstandes bei einer Teilklage.*)
VolltextIBRRS 2003, 1059
BGH, Urteil vom 27.02.2003 - VII ZR 48/01
Die Zustellung eines Mahnbescheids unterbricht auch dann die Verjährung, wenn zur Zeit der Zustellung, von der Sachbefugnis abgesehen, noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1054
BGH, Urteil vom 18.02.2003 - XI ZR 165/02
a) Zu dem von Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG - u.a. - geschützten Recht am gesprochenen Wort gehört auch die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob der Kommunikationsinhalt einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll.*)
b) Der Schutz des Rechts am gesprochenen Wort hängt weder davon ab, ob es sich bei den ausgetauschten Informationen um personale Kommunikationsinhalte oder gar um besonders persönlichkeitssensible Daten handelt, noch kommt es auf die Vereinbarung einer besonderen Vertraulichkeit des Gesprächs an.*)
c) Allein das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, reicht nicht aus, um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts der anderen Prozeßpartei zu rechtfertigen.*)
d) Stellt die Vernehmung eines Zeugen über ein von ihm belauschtes Telefonat einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Gesprächspartners dar, kommt eine Verwertung der Aussage als Beweismittel im zivilgerichtlichen Verfahren nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1053
BGH, Beschluss vom 05.03.2003 - VIII ZR 263/00
Ein Notfristzeugnis hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auch dann auszustellen, wenn unklar ist, ob eine Rechtsmittelfrist zu laufen begonnen hat oder unterbrochen worden ist. In diesem Fall lautet das Zeugnis dahin, daß ein Rechtsmittel "bis heute" oder bis zu einem bestimmten Datum nicht eingelegt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 1051
BGH, Urteil vom 19.02.2003 - VIII ZR 205/02
Finden für ein Berufungsverfahren die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften Anwendung, bedarf es im Berufungsurteil auch dann einer Darstellung des Tatbestandes nach § 543 a.F. ZPO, wenn das Revisionsverfahren nach dem ab 1. Januar 2002 geltenden Prozeßrecht durchzuführen ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 1029
BGH, Beschluss vom 11.03.2003 - XI ZR 190/02
1. Um eine Divergenz ordnungsgemäß darzutun, ist es erforderlich, einen im Berufungsurteil enthaltenen abstrakten Rechtssatz herauszuarbeiten und dessen Abweichung von dem in einer konkret zu bezeichnenden Entscheidung eines höheren oder gleichgeordneten Gerichts aufgestellten aufzuzeigen.
2. Ein einfacher Rechtsanwendungsfehler stellt nur dann einen Zulassungsgrund dar, wenn eine Wiederholung durch dasselbe Gericht oder die Nachahmung durch andere Gerichte zu erwarten ist.
3. Eine kreditgebende Bank hat den Darlehensnehmer nur ausnahmsweise über die Risiken des von ihm beabsichtigten Immobilienkaufs aufzuklären.
VolltextIBRRS 2003, 1028
BGH, Urteil vom 26.02.2003 - VIII ZR 261/02
1. Nach § 543 Abs. 1 ZPO a.F. kann zwar grundsätzlich von der Darstellung des Tatbestandes im Berufungsurteil abgesehen werden. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn gegen das Urteil die Revision stattfindet.
2. Ein mit der Revision angreifbares Berufungsurteil ist grundsätzlich aufzuheben, wenn es keinen Tatbestand enthält. Allerdings kann von einer Aufhebung und Zurückverweisung aus diesem Grunde abgesehen werden, wenn sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung hinreichend deutlich aus den Urteilsgründen ergeben.
VolltextIBRRS 2003, 1020
BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 5/00 3/Str
Bei dem vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren handelt es sich um ein streitiges Verfahren vor einem ordentlichen Gericht; folglich enthält § 321 ZPO die sachgerechte Regelung für die Ergänzung eines lückenhaften Beschlusses. Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift ist damit geboten.
VolltextIBRRS 2003, 0971
BGH, Urteil vom 26.02.2003 - VIII ZR 262/02
Die nach der Neufassung des § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mögliche Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils kann sich nicht auf den Berufungsantrag erstrecken; dieser ist auch nach neuem Recht in das Berufungsurteil aufzunehmen. Das Berufungsurteil muß deshalb, wenn es auf die wörtliche Wiedergabe des Antrages verzichtet, wenigstens erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 0970
BGH, Urteil vom 05.02.2003 - VIII ZR 111/02
Zur Darlegungs- und Beweislast im Rückforderungsprozeß des Kunden eines Energieversorgungsunternehmens.*)
VolltextIBRRS 2003, 0956
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2002 - 4 W 39/02
Die Vorschriften über Aussetzung und Unterbrechung stehen mit Sinn und Zweck des selbständigen Beweisverfahrens nicht in Einklang und sind daher auf diese Verfahren nicht anwendbar.
VolltextIBRRS 2003, 0936
BGH, Urteil vom 13.03.2003 - VII ZR 370/98
Eine Gesellschaft, die unter dem Schutz der im EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit steht, ist berechtigt, ihre vertraglichen Rechte in jedem Mitgliedsstaat geltend zu machen, wenn sie nach der Rechtsordnung des Staates, in dem sie gegründet worden ist und in dem sie nach einer eventuellen Verlegung ihres Verwaltungssitzes in einen anderen Mitgliedsstaat weiterhin ihren satzungsmäßigen Sitz hat, hinsichtlich des geltend gemachten Rechts rechtsfähig ist.*)
IBRRS 2003, 0919
OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2003 - 18 U 93/02
Neues Vorbringen ist in der Berufungsinstanz zuzulassen, wenn es unstreitig bleibt und eine Zurückweisung zu einer evident unrichtigen Entscheidung führen würde.
VolltextIBRRS 2003, 0914
OLG München, Beschluss vom 19.03.2003 - 13 U 4063/02
1. Gemäß § 66 ZPO kann derjenige, der ein rechtliches Interesse daran hat, dass eine Partei obsiegt, dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten. Ein ideales oder wirtschaftliches Interesse genügt nicht.
2. Eine unzulässige Nebenintervention muss sofort gerügt werden, sonst erlischt das Recht gem. § 295 ZPO.
VolltextIBRRS 2003, 0905
OLG Naumburg, Urteil vom 20.08.2002 - 9 U 86/02
Der Mieter kann sich gegenüber dem Zwangsverwalter nicht auf eine mit dem Vermieter im Mietvertrag getroffene Aufrechnungsvereinbarung berufen, die zum Anwendungsbereich von § 566c BGB zu rechnen ist.*)
Dies ergibt sich aus §§ 57b ZVG, der in diesem Zusammenhang auch auf den Zwangsverwalter anzuwenden ist. Zwar könnte der Wortlaut von § 152 Abs. 2 ZVG dafür sprechen, dass ein im Mietvertrag vereinbartes Rechtsgeschäft über den Mietzins gegen den Zwangsverwalter wirkt, weil der Zwangsverwalter den Inhalt des Mietvertrages grundsätzlich gegen sich gelten lassen muss. Die §§ 57b ZVG, § 566c BGB schützen jedoch den Erwerber den Zwangsverwalter auch gegen eine schon im Mietvertrag enthaltene Vorausverfügung. Ist der Mietzins periodisch zu zahlen, so ist zu gewährleisten, dass auch der Zwangsverwalter den Mietzins für die Zeitspanne erhält, während der er die Vermieterpflichten zu erfüllen hat (OLG Rostock OLGR 2000, 214, 216).*)
VolltextIBRRS 2003, 0900
OLG Koblenz, Urteil vom 11.10.2002 - 10 U 1601/01
Wird eine Klage rechtskräftig auch wegen mangelnder Schlüssigkeit der geltend gemachten Werklohnforderung in der Sache abgewiesen, steht der erneut geltend gemachten Werklohnvergütung der Einwand der Rechtskraft entgegen.
VolltextIBRRS 2003, 0890
BGH, Urteil vom 29.01.2003 - VIII ZR 155/02
Zur Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den Vereinigten Staaten von Amerika gegründeten Gesellschaft mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages.*)
VolltextIBRRS 2003, 0885
BGH, Beschluss vom 20.02.2003 - V ZB 60/02
Erkennt der Bevollmächtigte einer Partei, daß er einen Schriftsatz per Telefax nicht mehr fristgerecht an das zuständige Gericht übermitteln kann, steht es der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht entgegen, daß er den Schriftsatz in anderer Weise noch rechtzeitig hätte übermitteln können, sofern die Unmöglichkeit der rechtzeitigen Übermittlung per Telefax ihren Grund in der Sphäre des Gerichts findet.*)
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