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Sachgebiet: Steuerrecht

1681 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 2930
SteuerrechtSteuerrecht
Notarielles Kaufangebot als "gleichstehender Rechtsakt"?

BFH, Urteil vom 19.02.2013 - IX R 32/12

Ein erst nach Ablauf seiner befristeten Unwiderruflichkeit angenommenes, notarielles Kaufangebot stellt keinen "gleichstehenden Rechtsakt" i.S. von § 7h Abs. 1 Satz 3 bzw. § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG dar.*)

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IBRRS 2013, 5600
SteuerrechtSteuerrecht
Text

BFH, Urteil vom 22.08.2013 - V R 18/12

(Ohne)

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IBRRS 2013, 2832
SteuerrechtSteuerrecht
Gartenhütte unterliegt Zweitwohnungssteuerpflicht!

VG Gießen, Urteil vom 13.06.2013 - 8 K 907/12

Eine Gartenhütte, die über eine Strom- und Wasserversorgung sowie eine Küchennische verfügt, unterliegt der Zweitwohnungssteuerpflicht.*)

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IBRRS 2013, 2816
SteuerrechtSteuerrecht
Wann liegt ein unmittelbarer Gesellschafterwechsel vor?

BFH, Urteil vom 16.01.2013 - II R 66/11

1. Ein unmittelbarer Gesellschafterwechsel i.S. des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG liegt auch dann vor, wenn ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter überträgt und dieser Gesellschafter die Beteiligung als Treuhänder für den früheren Gesellschafter hält.*)

2. Überträgt ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personengesellschaft auf seinen Ehegatten, ist die Grunderwerbsteuer in Höhe des Anteils der Ehegatten am Gesellschaftsvermögen nicht zu erheben.*)

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IBRRS 2013, 2793
SteuerrechtSteuerrecht
Teilungsversteigerungskosten als Werbungskosten abzugsfähig?

BFH, Urteil vom 19.03.2013 - IX R 41/12

1. Wer die Auflösung einer Grundstücksgemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen, bislang vermieteten Grundstücks im Wege der Teilungsversteigerung beantragt, kann die damit verbundenen Prozess- und Anwaltskosten nicht deshalb als Werbungskosten absetzen, weil er rein hypothetisch die Möglichkeit hat, das Grundstück im Wege der Versteigerung selbst zu erwerben.*)

2. Wer die Auflösung einer Grundstücksgemeinschaft begehrt und - ohne das Scheidungsverfahren und die damit verbundene vermögensmäßige Auseinandersetzung abzuwarten - sogleich einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellt, weil ihm eine Gemeinschaft mit dem geschiedenen Ehegatten nicht zumutbar erscheint, kann die dadurch entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.*)

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IBRRS 2013, 2770
SteuerrechtSteuerrecht
Abzug von Zivilprozesskosten als Werbungskosten?

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.05.2013 - 9 K 238/12

1. War eine gegen den Veräußerer der zum Zeitpunkt der Klageerhebung vermieteten Immobilie gerichtete Klage im Wesentlichen auf Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises gerichtet, sind die Zivilprozesskosten im Falle des Prozessverlustes nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.*)

2. Für die Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung ist ausreichend, wenn der Steuerpflichtige darlegt, dass seine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht von vornherein aussichtslos und ebenso wenig mutwillig gewesen ist; im Übrigen genügt als genereller Rechtfertigungsgrund für den Abzug das bloße Bestehen des staatlichen Gewaltmonopols (entgegen BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2011 IV C 4-S 2284/07/0031:002, 2011/1025909, BStBl. I 2011, 1286).*)

3. Da die vom BFH gewählte Formulierung weitgehend mit den Tatbestandsvoraussetzungen der Prozesskostenhilfe übereinstimmt, sollten die Rechtsauslegungen des § 114 ZPO hinsichtlich der "hinreichenden Aussicht auf Erfolg" und der "Mutwilligkeit" für die einkommensteuerliche Beurteilung als Argument nutzbar gemacht werden.*)

4. Ist eine zivilrechtliche Klage schlüssig und tritt das Gericht in die Beweisaufnahme ein, schließen diese Umstände eine Mutwilligkeit der Klageerhebung aus.*)

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IBRRS 2013, 2726
SteuerrechtSteuerrecht
Änderungen im Gesellschafterbestand: Grunderwerbsteuer fällig?

BFH, Urteil vom 29.02.2012 - II R 57/09

1. Die Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist auch dann nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbar, wenn der (Alt-)Gesellschafter nach der Übertragung der Anteile weiter mittelbar im vollen Umfang an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt bleibt.*)

2. Die nach § 1 Abs. 2a GrEStG entstandene Grunderwerbsteuer wird nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG insgesamt nicht erhoben, wenn der teils unmittelbar, teils mittelbar über eine Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter der grundbesitzenden Personengesellschaft seine Anteile auf eine andere Personengesellschaft überträgt und er an dieser - zwischengeschalteten - Personengesellschaft unmittelbar allein beteiligt ist.*)

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IBRRS 2013, 2695
SteuerrechtSteuerrecht
Überschuldung liegt vor: Haftet der Steuerbilanzprüfer?

BGH, Urteil vom 06.06.2013 - IX ZR 204/12

1. Erklärt der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege, haftet er der Gesellschaft wegen der Folgen der dadurch bedingten verspäteten Insolvenzantragstellung.*)

2. Der durch eine verspätete Insolvenzantragstellung verursachte Schaden der Gesellschaft bemisst sich nach der Differenz zwischen ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt rechtzeitiger Antragstellung im Vergleich zu ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt des tatsächlich gestellten Antrags.*)

3. Wird der Insolvenzantrag einer GmbH infolge einer fehlerhaften Abschlussprüfung verspätet gestellt, trifft die Gesellschaft mit Rücksicht auf ihre Selbstprüfungspflicht in der Regel ein Mitverschulden an dem dadurch bedingten Insolvenzverschleppungsschaden.*)

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IBRRS 2013, 2680
SteuerrechtSteuerrecht
Schneeräumung öffentlicher Gehwegen: Haushaltsnahe Dienstleistung?

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.08.2012 - 13 K 13287/10

Aufwendungen des Räumpflichtigen für einen Dienstleister, der die öffentlichen Zuwege zum Haus von Schnee und Eis befreit, sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

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IBRRS 2013, 2613
ImmobilienImmobilien
Einbau eines Kachelofens als Modernisierung absetzbar?

FG Sachsen, Urteil vom 23.03.2012 - 3 K 1388/10

1. Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hängt nicht davon ab, ob die handwerkliche Maßnahme der Erhaltung eines vorhandenen Gegenstands dient, oder einen neuen Gegenstand herstellt, indem sie etwas Neues schafft. Der Begriff der "Modernisierung" verlangt auch nicht, dass nach Abschluss einer Modernisierung eine fortschrittlichere handwerklichen Gestaltung als zuvor vorliegen müsste.*)

2. Der nachträgliche Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in ein mit einer Gas-Zentralheizung ausgestattetes Einfamilienhaus stellt eine "Modernisierung" i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG 2009 dar.*)

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IBRRS 2013, 2485
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Vermietungsabsicht bei sanierungsbedürftigen Gebäuden!

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.07.2012 - 10 K 41/12

Ein Gebäude, das jahrelang leer steht und das ohne Sanierung nicht vermietbar ist, lässt darauf schließen, dass keine Vermietungsabsicht besteht.

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IBRRS 2013, 2457
SteuerrechtSteuerrecht
Wiederkehrende Ausbaubeiträge sind verfassungsgemäß!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.02.2012 - 6 B 11492/11

Die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen, die sogenannten Ausbaubeiträge, sind verfassungsgemäß.

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IBRRS 2013, 2412
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Sind Mieteinkünfte von "nahen Angehörigen" steuerlich absetzbar?

BFH, Urteil vom 22.01.2013 - IX R 70/10

Besteht zwischen Vermieter und Mieter ein besonderes Verhältnis dergestalt, dass die Grundsätze über "nahe Angehörige" auf dieses übertragbar sind, so können Werbungskostenüberschüsse im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht geltend gemacht werden, sofern das besagte Mietverhältnis nicht durchgeführt wird.

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IBRRS 2013, 2394
SteuerrechtSteuerrecht
Gutachterkosten als erwerbsmindernde Nachlasskosten abzugsfähig?

FG Nürnberg, Urteil vom 22.03.2012 - 4 K 1692/11

Die Kosten eines Gutachtens zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks sind keine erwerbsmindernde Nachlasskosten.

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IBRRS 2013, 2379
ImmobilienImmobilien
Investitionszulagenberechtigung: Für Eigentümer oder den Bauherrn?

BFH, Urteil vom 27.09.2012 - III R 31/09

Die Zulagenberechtigung für nachträgliche Herstellungsarbeiten gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 setzt nicht voraus, dass der Investor zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist. Erforderlich und genügend ist vielmehr, dass der Betreffende die Sanierung als Bauherr auf eigene Rechnung und Gefahr durchführt. Dies ist der Fall, wenn er das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt.*)

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IBRRS 2013, 2279
SteuerrechtSteuerrecht
Einkünfteerzielungsabsicht trotz langjährigem Wohnungsleerstand!

BFH, Urteil vom 11.12.2012 - IX R 68/10

1. Aufwendungen für eine nach Herstellung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.

2. Grundsätzlich steht es dem Steuerpflichtigen frei, die im Einzelfall geeignete Art und Weise der Platzierung des von ihm angebotenen Mietobjekts am Wohnungsmarkt und ihrer Bewerbung selbst zu bestimmen. Die Frage, welche Vermarktungsschritte als erfolgversprechend anzusehen sind, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles; dem Steuerpflichtigen steht insoweit ein inhaltlich angemessener, zeitlich begrenzter Beurteilungsspielraum zu.

3. Auch die Reaktion auf "Mietgesuche" - d.h. die Kontaktaufnahme seitens des Steuerpflichtigen mit etwaigen Mietinteressenten - kann als ernsthafte Vermietungsbemühung anzusehen sein; in diesem Fall sind jedoch an die Nachhaltigkeit solcher Bemühungen erhöhte Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2013, 2234
SteuerrechtSteuerrecht
Erstattung der Kapitalertragsteuer durch Gesellschafter?

BGH, Urteil vom 16.04.2013 - II ZR 118/11

Ob eine Kommanditgesellschaft gegen ihren Kommanditisten einen Anspruch darauf hat, dass er ihr den auf Kapitalerträge der Gesellschaft entfallenden Teil der Kapitalertragsteuer erstattet, der von dem Kapitalertragsschuldner einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag.*)

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IBRRS 2013, 2200
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme

BFH, Urteil vom 22.01.2013 - IX R 13/12

Tritt der Erwerber eines Mietobjekts in einen bestehenden Mietvertrag ein, so wird seine Einkünfteerzielungsabsicht auf der Grundlage der Auslegung dieses Mietvertrags durch den Umgang des Erwerbers mit ihm, insbesondere auch mit einer noch laufenden Befristung und/oder Eigenbedarfsklausel, indiziert.*)

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IBRRS 2013, 2130
SteuerrechtSteuerrecht
Rückübertragung einer Beteiligung: Privates Veräußerungsgeschäft?

FG Münster, Urteil vom 13.12.2012 - 6 K 2989/10

1. Eine Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt trotz der Übertragung einer Beteiligung auf einen Dritten nicht vor, wenn sich das ursprüngliche Anschaffungsgeschäft lediglich in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt hat und die Übertragung in Erfüllung des Rückabwicklungsverhältnisses erfolgt.

2. Ein Veräußerungsgeschäft liegt indes vor, wenn im Rahmen eines im Zivilprozess unterbreiteten Kaufangebots des Beklagten unter Rücknahme der Klage Anteile an einem Immobilienfonds an den Beklagten rückübertragen werden.

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IBRRS 2013, 2108
SteuerrechtSteuerrecht
Eigener Hausstand auch bei Mehrgenerationenhaushalt gegeben!

BFH, Urteil vom 26.07.2012 - VI R 10/12

1. Ein eigener Hausstand wird auch dann unterhalten, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts (mit den Eltern) geführt wird.

2. Der "kleinfamilientypische" Haushalt der Eltern kann sich zu einem wohngemeinschaftsähnlichen, gemeinsamen und mitbestimmten, Mehrgenerationenhaushalt oder gar zum Haushalt des erwachsenen Kindes, in den die Eltern beispielsweise wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit aufgenommen sind, wandeln.

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IBRRS 2013, 2101
SteuerrechtSteuerrecht
Vermietung „unter dem eigenen Dach“: Gewinnerzielungsabsicht?

BFH, Beschluss vom 18.01.2013 - IX B 143/12

Bei einer Ferienwohnung im selbstgenutzten Haus, die ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird, ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen von Vermietungshindernissen - nicht erheblich (um mindestens 25 %) unterschreitet.

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IBRRS 2013, 2078
SteuerrechtSteuerrecht
Doppelte Haushaltsführung: Kosten für Stellplatz/Garage absetzbar!

BFH, Urteil vom 13.11.2012 - VI R 50/11

1. Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein.

2. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG und der (allgemeinen) in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug insoweit nicht entgegen.

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IBRRS 2013, 2059
SteuerrechtSteuerrecht
Nicht realisiertes Vorhaben: (Noch) kein Grundstückshandel!

BFH, Urteil vom 20.11.2012 - IX R 10/11

1. Gewerblicher Grundstückshandel kommt zustande, wenn der Steuerpflichtige eine Anzahl bestimmter Objekte (insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke) kauft oder errichtet und sie in engem zeitlichem Zusammenhang anschließend veräußert. Werden vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren seit Anschaffung bzw. Errichtung mehr als drei Objekte/mindestens vier Objekte veräußert und liegen zwischen den einzelnen Verwertungsmaßnahmen nicht mehr als fünf Jahre, so ist regelmäßig von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen.

2. Trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze können Veräußerungen sich noch im Rahmen privater Vermögensverwaltung halten, wenn eindeutige Anhaltspunkte gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht vorliegen. Steht dagegen aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben oder bebaut worden ist, so kann auch die Veräußerung von weniger als vier Objekten gewerblich sein.

3. Allein die Planung der Errichtung und Veräußerung von vier Objekten rechtfertigt noch nicht die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Planungen nicht hinreichend konkret sind und keine gesicherte baurechtliche Grundlage besitzen.

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IBRRS 2013, 1996
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Finanzamt muss Verwalterabrechnung nicht überprüfen!

FG Bremen, Urteil vom 07.12.2011 - 1 K 50/11

1. Umlagen, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betriebskosten erhebt, gehören zu den Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; es sind keine durchlaufenden Posten.

2. Erklärt der Vermieter versehentlich die Summe aus Kaltmieten und Umlagen in der für den Eintrag der Kaltmiete vorgesehenen Spalte der Anlage V und macht die entsprechenden Betriebskosten nicht als Werbungskosten geltend, so liegt keine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn der Sachbearbeiter die Angaben übernimmt und hierbei ersichtlich davon ausgeht, die Einkünfte seien nach der "Nettomethode" ermittelt worden.

3. Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass der Sachbearbeiter die zutreffenden Beträge durch eine umfassende Überprüfung der der Steuererklärung beigefügten Abrechnung des Grundstücksverwalters hätte ermitteln können.

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IBRRS 2013, 1977
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug: Wie wird der Pro-rata-Satz berechnet?

EuGH, Urteil vom 08.11.2012 - Rs. C-511/10

Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass er es den Mitgliedstaaten erlaubt, zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz wie der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den in Art. 19 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Umsatzschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die herangezogene Methode gewährleistet eine präzisere Bestimmung dieses Pro-rata-Satzes.*)

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IBRRS 2013, 1878
ImmobilienImmobilien
Wann liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor?

BFH, Urteil vom 27.09.2012 - III R 19/11

1. Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich. Dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z.B. die Ankündigung von Zwangsmaßnahmen durch einen Grundpfandgläubiger.*)

2. Die Drei-Objekt-Grenze hat die Bedeutung eines Anscheinsbeweises, der - ohne dass es dafür weiterer Indizien bedarf - den Schluss auf die innere Tatsache des Erwerbs des jeweiligen Grundstücks in bedingter Veräußerungsabsicht zulässt. Ihre Geltungskraft kann im Einzelfall durch den Nachweis eines atypischen Sachverhaltsverlaufs erschüttert werden. Dafür kommen indes grundsätzlich weder die Gründe der Veräußerung noch Absichtserklärungen in Betracht, sondern vornehmlich Gestaltungen des Steuerpflichtigen in zeitlicher Nähe zum Erwerb, die eine Veräußerung innerhalb eines Zeitrahmens von etwa fünf Jahren erschweren oder unwirtschaftlicher machen.*)

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IBRRS 2013, 1877
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten

BFH, Urteil vom 19.02.2013 - IX R 7/10

1. Bei Gewerbeimmobilien ist stets im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.*)

2. Aufwendungen für ein nach Anmietung leerstehendes Gewerbeobjekt können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige --als gewerblicher Zwischenmieter-- die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.*)

3. Ist dem Steuerpflichtigen von Anfang an bekannt oder zeigt sich später aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für ein seit Jahren leerstehendes Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und es deshalb nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige --will er die Aufnahme oder Fortdauer seiner Vermietungsabsicht belegen-- zielgerichtet darauf hinwirken, u.U. auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.*)

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IBRRS 2013, 1794
SteuerrechtSteuerrecht
Stundung später bewilligt: Keine rückwirkende Zahlungsfähigkeit!

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2013 - 7 U 23/11

1. Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit (§ 361 AO) bewirkt, dass die Steuerforderung während der Dauer der Aussetzung nicht beglichen werden muss. Bei der Prüfung der Zahlungsfähigkeit ist diese Forderung daher nicht in Ansatz zu bringen.*)

2. Hat das Finanzamt eine Stundung zunächst abgelehnt, so führt eine spätere Bewilligung derselben mit Wirkung "ab Fälligkeit" nicht dazu, dass der Schuldner "rückwirkend" als zahlungsfähig anzusehen ist. Die Rechtswirkung dieser Anordnung erschöpft sich in der Funktion, die Zahlung von Stundungszinsen - anstelle von Verspätungszuschlägen - zu regeln.*)

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IBRRS 2013, 1675
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Doppelter Höchstbeitrag für Handwerkerleistungen erst ab 2009!

BFH, Urteil vom 18.10.2012 - VI R 65/10

Die durch das WachstumsStG geregelte Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen ist erstmals bei Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegende Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind.*)

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IBRRS 2013, 1665
SteuerrechtSteuerrecht
Untervermietung: Einkünfteerzielungsabsicht trotz Leerstands?

BFH, Urteil vom 22.01.2013 - IX R 19/11

Leerstandszeiten im Rahmen der Untervermietung einzelner Räume innerhalb der eigenen Wohnung des Steuerpflichtigen sind nicht der Eigennutzung, sondern der Vermietungstätigkeit zuzurechnen, wenn ein solcher Raum - als Objekt der Vermietungstätigkeit - nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer steht und feststeht, dass das vorübergehend leer stehende Objekt weiterhin für eine Neuvermietung bereit gehalten wird.*)

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IBRRS 2013, 1624
SteuerrechtSteuerrecht
Honorar für mehrjähriges Mandat: Außerordentliche Einkünfte?

BFH, Urteil vom 30.01.2013 - III R 84/11

Die Vereinnahmung eines berufsüblichen Honorars für die Bearbeitung eines mehrjährigen Mandats führt bei einem Rechtsanwalt nicht zu außerordentlichen Einkünften i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.*)

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IBRRS 2013, 1480
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verpachtung von Hausboot und Steganlage umsatzsteuerfrei!

EuGH, Urteil vom 15.11.2012 - Rs. C-532/11

1. Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass der Begriff der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken die Verpachtung eines Hausboots einschließlich der dazugehörenden Liegefläche und Steganlage umfasst, das mit nicht leicht zu lösenden Befestigungen, die am Ufer und auf dem Grund eines Flusses angebracht sind, ortsfest gehalten wird, an einem abgegrenzten und identifizierbaren Liegeplatz im Fluss liegt und nach den Bestimmungen des Pachtvertrags ausschließlich zur auf Dauer angelegten Nutzung als Restaurant bzw. Diskothek an diesem Liegeplatz bestimmt ist. Diese Verpachtung stellt eine einheitliche steuerfreie Leistung dar, ohne dass zwischen der Verpachtung des Hausboots und der der Steganlage zu differenzieren wäre.*)

2. Ein solches Hausboot stellt kein Fahrzeug im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388 dar.*)

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IBRRS 2013, 1449
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerlicher Begünstigungsüberhang ist verfassungswidrig!

BFH, Beschluss vom 27.09.2012 - II R 9/11

1. Der BFH hält § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) für verfassungswidrig, weil die in §§ 13a und 13b ErbStG vorgesehenen Steuervergünstigungen nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt sind und einen verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang aufweisen. Die Verfassungsverstöße führen teils für sich allein, teils in ihrer Kumulation zu einer durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung, durch die Steuerpflichtige, die die Vergünstigungen nicht beanspruchen können, in ihrem Recht auf eine gleichmäßige, der Leistungsfähigkeit entsprechende und folgerichtige Besteuerung verletzt werden.*)

2. Die Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II und III im Jahr 2009 ist nicht verfassungswidrig.*)

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IBRRS 2013, 1444
ProzessualesProzessuales
Auch Vergleich in Prozess kann außergewöhnliche Belastung sein!

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2013 - 15 K 2052/12 E

Die Kosten eines Zivilprozesses sind beim Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn die Rechtsverfolgung aus ex ante Sicht hinreichend Aussicht auf Erfolg hatte.

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IBRRS 2013, 1412
SteuerrechtSteuerrecht
Anlageberatung: Steuervorteile auf Schadensersatz anzurechnen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.01.2013 - 19 U 50/12

Bei der Berechnung des Schadens, der durch die Zeichnung des VIP-2-Fonds entstanden ist, sind Steuervorteile schadensmindernd zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2013, 1393
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Ermittlung der üblichen Miete: Nur ausnahmsweie durch Gutachten!

BFH, Beschluss vom 29.01.2013 - II B 111/11

Die Ermittlung der üblichen Miete hat nur ausnahmsweise durch Sachverständigengutachten zu erfolgen, wenn eine Ableitung der üblichen Miete durch unmittelbaren Vergleich mit tatsächlich gezahlten Mieten für vergleichbare vermietete Objekte oder aus Mietspiegelmieten nicht möglich ist.

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IBRRS 2013, 1358
SteuerrechtSteuerrecht
Gemeinde vermietet Stellplätze: Leistung umsatzsteuerpflichtig!

BFH, Urteil vom 01.12.2011 - V R 1/11

1. Eine Gemeinde, die nicht auf privatrechtlicher, sondern auf hoheitlicher Grundlage Stellplätze für PKW in einer Tiefgarage gegen Entgelt überlässt, handelt als Unternehmer und erbringt steuerpflichtige Leistungen, wenn ihre Behandlung als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 KStG).*)

2. Eine derartige Wettbewerbsverzerrung liegt auch vor, wenn eine Gemeinde Stellplätze zwar nach §§ 45, 13 StVO öffentlich-rechtlich auf einer öffentlich-rechtlich gewidmeten "Straße" überlässt, es sich hierbei jedoch um Flächen einer Tiefgarage handelt (Änderung der Rechtsprechung).*)

3. Zur Bestimmung des Begriffs der "größeren Wettbewerbsverzerrungen".*)

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IBRRS 2013, 1329
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
KfZ-Steuer für beschlagnahmtes KfZ ist keine Masseverbindlichkeit!

BFH, Urteil vom 01.08.2012 - II R 28/11

Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer für ein Fahrzeug, das als Zubehör bereits vor Insolvenzeröffnung durch Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück beschlagnahmt worden war, ist keine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und daher nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter, sondern gegenüber dem Zwangsverwalter festzusetzen.*)

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IBRRS 2013, 1310
SteuerrechtSteuerrecht
Werbungskostenabzug von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage

BFH, Beschluss vom 08.10.2012 - IX B 131/12

Beiträge zur Instandhaltungsrücklage beim einzelnen Wohnungseigentümer sind erst dann als Werbungskosten absetzbar, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind.

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IBRRS 2013, 1280
SteuerrechtSteuerrecht
Umbau Flach- in Satteldach: Kein sofortiger Werbungskostenabzug!

FG München, Beschluss vom 10.07.2012 - 13 K 3810/09

1. Herstellungskosten sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes (Wirtschaftsguts), seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Übliche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, etwa die bloße Instandsetzung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung, sind in der Regel sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen.

2. Eine Verbesserung von erneuerten Teilen führt allein noch nicht zu Herstellungskosten. Sofern jedoch ein neuer Dachraum geschaffen wird und das Gebäude selbst durch die Erweiterung der Bausubstanz eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit erhält und eine erhebliche Wert- und Wesensveränderung erfährt, liegen regelmäßig Herstellungskosten vor.

3. Einem Haus mit ausbaufähigem Dachgeschoß wird wegen dieser Eigenschaft und der damit verbundenen erweiterten Nutzungsfähigkeit gegenüber einem in Flachdachbauweise errichteten Gebäude ein höherer Wert zugemessen.

4. Wird ein Flachdach in ein Satteldach umgebaut, handelt es sich um eine Erweiterung sowie wesentliche Verbesserung i.S.v. § 255 Abs. 2 HGB, wenn der Dachboden zumindest noch als Abstellraum genutzt werden kann. Daher sind die Aufwendungen nicht als Werbungskosten sofort abziehbar.

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IBRRS 2013, 1267
SteuerrechtSteuerrecht
Abschreibungen in Zusammenhang mit der Errichtung eines Windparks

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2012 - 2 K 196/11

1. Abschreibungen können erst ab dem Zeitpunkt der Anschaffung vorgenommen werden.*)

2. Der Klägerin obliegt die Feststellungslast für den von ihr behaupteten (früheren) Anschaffungszeitpunkt.*)

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IBRRS 2013, 1244
ProzessualesProzessuales
Keine Revision, wenn die Rechtsprechung nicht abweicht!

BGH, Beschluss vom 14.02.2013 - IX ZR 333/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1240
SteuerrechtSteuerrecht
Wertpapierrecht - Wie ist eine GmbH-Beteiligung rückabzuwickeln?

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 445/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1231
ImmobilienImmobilien
Kein Grundsteuererlass für leerstehende Sanierungsobjekte!

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.05.2012 - 5 K 2548/11

Ein Grundsteuererlass wird nicht gewährt für leerstehende Mietshäuser, die zum Zwecke der Sanierung erworben werden und in der Sanierungszeit nicht zur Vermietung stehen. Ebenso hat der steuerpflichtige Grundstückseigentümer eine Rohertragsminderung zu vertreten, die auf seine Entscheidung zurückzuführen ist, ein sanierungsfähiges Gebäude nicht mehr am Markt anzubieten und abzureißen.*)

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IBRRS 2013, 1102
SteuerrechtSteuerrecht
Änderung des Investitionszulagenbescheids bei erhöhten Absetzungen

BFH, Urteil vom 26.07.2012 - III R 72/10

Die Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen des Eintritts des nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 rückwirkenden Ereignisses der "Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen" für die nachträglichen Herstellungsarbeiten ist ab dem Zeitpunkt möglich, in dem das Finanzamt einen Bescheid bekanntgegeben hat, der die erhöhten Absetzungen erstmals steuerlich berücksichtigt.*)

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IBRRS 2013, 1077
SteuerrechtSteuerrecht
Änderung des Investitionszulagenbescheids bei erhöhten Absetzungen

FG Köln, Urteil vom 24.08.2010 - 12 K 1839/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1068
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstückskaufvertrag: Rückgängigmachung durch Vergleich möglich?

FG Berlin, Urteil vom 19.09.2012 - 11 K 11198/09

Schließt der Erwerber von Anteilen an einer Erbengemeinschaft mit dem vorkaufsberechtigten Miterben einen Vergleich, wonach der Vorkaufsberechtigte einen Anspruch auf Übertragung der Erbteile erwirbt, sind die Erbteilskaufverträge nicht i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG als rückgängig gemacht anzusehen, wenn die Vertragsparteien der Erbteilskaufverträge trotz Kenntnis über das bestehende Vorkaufsrecht keine auflösende Bedingung vereinbart haben, sondern den jeweiligen Vertrag uneingeschränkt in Vollzug setzen wollten.

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IBRRS 2013, 0980
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand v. Wohnungen

BFH, Urteil vom 11.12.2012 - IX R 14/12

1. Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.*)

2. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat.*)

3. Im Einzelfall kann ein besonders lang andauernder Leerstand --auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung-- dazu führen, dass eine vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt.*)

4. Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer (fort-)bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast.*)




IBRRS 2013, 0904
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erzeugung von Strom durch BHKW im selbst genutzten Einfamilienhaus

BFH, Urteil vom 12.12.2012 - XI R 3/10

1. Erzeugt der Betreiber eines Blockheizkraftwerks in einem Einfamilienhaus neben Wärme auch Strom, den er teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist, ist er umsatzsteuerrechtlich Unternehmer.*)

2. Hat der Betreiber den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks geltend gemacht, liegt in der Verwendung von Strom und Wärme für den Eigenbedarf eine der Umsatzbesteuerung unterliegende Entnahme. Dies gilt nicht für die aus technischen Gründen nicht zur Heizung nutzbare Abwärme.*)

3. Bemessungsgrundlage der Entnahme von Strom und Wärme für den Eigenbedarf sind die für die Strom- und Wärmeerzeugung mit dem Blockheizkraftwerk angefallenen sog. Selbstkosten nur dann, soweit ein Einkaufspreis für Strom und Wärme nicht zu ermitteln ist.*)

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IBRRS 2013, 0875
SteuerrechtSteuerrecht
Werbungskosten "Vermietung": Nicht wenn Mietobjekt verkauft wird!

BFH, Urteil vom 24.01.2012 - IX R 16/11

Die Kosten für die Entfernung eines alten Öltanks vom Grundstück sind als Werbungskosten der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung dann abzuziehen, wenn sie durch Vermietung oder Verpachtung veranlasst wurden. Das ist nicht der Fall, wenn die Aufwendungen ganz überwiegend durch die nicht steuerbare Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst wurden.

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