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Sachgebiet: Steuerrecht

1681 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 2709
SteuerrechtSteuerrecht
Wann liegt eine Anteilsvereinigung vor?

BFH, Urteil vom 12.03.2014 - II R 51/12

Verkauft ein Kommanditist einer grundbesitzenden GmbH & Co. KG seine Gesellschaftsbeteiligung an den einzigen anderen Kommanditisten und ist die KG die einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH, ist - vorbehaltlich einer Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG - der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllt.*)

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IBRRS 2014, 2637
SteuerrechtSteuerrecht
Optionsausübung zur Umsatzsteuerpflicht trotz formeller Bestandskraft möglich?

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2013 - 16 K 286/12

Zur Frage der Wirksamkeit der Option bei Grundstücksumsätzen nach Eintritt der sogenannten formellen Bestandskraft.*)

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IBRRS 2014, 2634
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Gewährleistungseinbehalt berechtigt zur Steuerberichtigung!

BFH, Urteil vom 24.10.2013 - V R 31/12

Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, ist er bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung berechtigt.*)

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IBRRS 2014, 2530
SteuerrechtSteuerrecht
Schätzungsgrundlage für Jahresrohmiete ist die vereinbarte Miete

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.03.2014 - 14 A 1648/12

1. Bei der Berücksichtigung der für eine Schätzung der üblichen Jahresrohmiete maßgeblichen Umstände kommt grundsätzlich der vereinbarten Miete für ein Objekt die größte Bedeutung zu, da sie regelmäßig am genauesten den Marktpreis widerspiegelt.*)

2. Lässt sich etwa anhand eines Mietspiegels feststellen, dass der vereinbarten Miete ein Ausreißercharakter zukommt, was regelmäßig bei einer Abweichung von mehr als 20 % von der nach dem Mietspiegel üblichen Miete anzunehmen ist, ist dann im Rahmen der Schätzung der Mietspiegel möglichst genau anzuwenden.*)

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IBRRS 2014, 2517
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für Hausanschluss: Steuerbegünstigte Handwerkerleistung!

BFH, Urteil vom 20.03.2014 - VI R 56/12

1. Auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, kann als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG begünstigt sein (entgegen BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 IV C 4-S 2296-b/07/0003:004, 2014/0023765, BStBl I 2014, 75).*)

2. Es muss sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird.*)

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IBRRS 2014, 2344
SteuerrechtSteuerrecht
Umsatzschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden

BFH, Urteil vom 03.07.2014 - V R 2/10

1. Eine Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu den Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG in richtlinienkonformer Auslegung nur zulässig, wenn keine andere --präzisere-- Zurechnung möglich ist.*)

2. Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel.*)

3. Vorsteuerbeträge sind aber dann nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen, wenn eine Gesamtwürdigung ergibt, dass erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume bestehen (Bestätigung und Fortführung des BFH-Urteils vom 07.05.2014 - V R 1/10, DStR 2014, 1162).*)

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IBRRS 2014, 2040
ImmobilienImmobilien
Mieteinkünfte aus zwangsverwalteten Immobilien: Sonstige Masseverbindlichkeiten!

FG Münster, Urteil vom 29.11.2013 - 4 K 3607/10 E

1. Für die Frage, ob eine Steuerforderung Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung ist, kommt es auf den Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Begründung und nicht auf die steuerliche Entstehung oder Fälligkeit an. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem der gesetzliche Besteuerungstatbestand verwirklicht wird.*)

2. Einkommensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen des Insolvenzschuldners und aus Vermietung und Verpachtung, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht werden, sind Masseverbindlichkeiten i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch dann, wenn die vermieteten Grundstücke unter Zwangsverwaltung stehen.*)

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IBRRS 2014, 2105
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz: BRD kann Umsatzsteuer verlangen!

BGH, Urteil vom 18.03.2014 - VI ZR 10/13

1. Die in § 19 Abs. 3 Satz 2 der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (2. AVVFStr) vom 11. Februar 1956 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 38 vom 23. Februar 1956) enthaltene Anweisung, von ersatzpflichtigen Dritten keine Umsatzsteuer zu erheben, wenn Leistungen zur Beseitigung von Schäden, für die Dritte ersatzpflichtig sind, von einem Unternehmer ausgeführt werden, entfaltet nur im Rahmen der Grundsätze über die Selbstbindung der Verwaltung Außenwirkung. Fehlt es an einer entsprechenden tatsächlichen Verwaltungspraxis, kann der ersatzpflichtige Dritte aus der genannten Vorschrift keine Rechte herleiten.*)

2. Auch die Bundesrepublik Deutschland kann als Geschädigte die ihr im Rahmen der Schadensbeseitigung tatsächlich angefallene Umsatzsteuer vom Schädiger ersetzt verlangen (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Dass ihr ein Teil des Umsatzsteueraufkommens zufließt, ändert daran nichts.*)

3. Der selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte ist unter dem Gesichtspunkt seiner Obliegenheit zur Schadensminderung (§ 254 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB) auch dann nicht gehalten, Aufträge zur Instandsetzung der beschädigten Sache im Namen des vorsteuerabzugsberechtigten Schädigers zu erteilen, wenn dieser ihm die Abtretung sämtlicher Gewährleistungsansprüche anbietet.*)




IBRRS 2014, 2104
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzug: Steuermehreinnahmen kein Vorteilsausgleich für Mehrbelastung durch Steuererhöhung

BGH, Urteil vom 10.07.2014 - VII ZR 67/13

Hat ein Land gegen einen Werkunternehmer einen Schadensersatzanspruch aus Verzug, weil es eine aufgrund einer zwischenzeitlichen Erhöhung der Umsatzsteuer eingetretene Mehrbelastung nach der vertraglichen Vereinbarung zu tragen hat, stellen die damit verbundenen Steuermehreinnahmen keinen im Wege des Vorteilsausgleichs anzurechnenden Vermögensvorteil dar (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18.03.014 - VI ZR 10/13, und BGH, Urteil vom 14.09.2004 - VI ZR 97/04, NJW 2004, 3557).*

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IBRRS 2014, 2039
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Instandhaltungsrücklage ist für Höhe der Grunderwerbsteuer irrelevant

FG Sachsen, Urteil vom 25.06.2014 - 6 K 193/12

1. Wird eine Eigentumswohnung bei einer Zwangsversteigerung erworben, ist das Meistgebot ohne eine Kürzung um die anteilige Instandhaltungsrücklage als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen.*)

2. Seit der mit Wirkung ab 1.7.2007 erfolgten Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) steht die bereits gebildete Instandhaltungsrücklage in der Rechtsträgerschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht etwa des einzelnen Wohnungseigentümers und kann daher weder bei einem rechtsgeschäftlichen Eigentümerwechsel noch bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung Gegenstand des Erwerbsvorgangs sein.*)

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IBRRS 2014, 2018
SteuerrechtSteuerrecht
Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

BFH, Urteil vom 26.02.2014 - II R 54/12

Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird indiziert, wenn der Veräußerer dem Erwerber vor Abschluss des Kaufvertrags über das Grundstück aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf dem Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot später unverändert oder mit geringen Abweichungen, die den Charakter der Baumaßnahmen nicht verändert haben, annimmt.

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IBRRS 2014, 2017
SteuerrechtSteuerrecht
Wonach richtet sich die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden?

BFH, Urteil vom 07.05.2014 - V R 1/10

1. Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel.*)

2. Vorsteuerbeträge sind aber dann nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen, wenn erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume bestehen.*)

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IBRRS 2014, 2008
SteuerrechtSteuerrecht
Auch vergebliche Aufwendungen sind Werbungskosten!

BFH, Urteil vom 21.11.2013 - IX R 12/12

Auch "vergebliche" Aufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige - nachdem er das Scheitern seiner Investition erkannt hat etwas aufwendet, um sich aus der vertraglichen Verbindung zu lösen und damit die Einkünfteerzielung zu beenden.

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IBRRS 2014, 2009
SteuerrechtSteuerrecht
Einbringung von Grundstück in die Gesellschaft unterliegt der Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 25.09.2013 - II R 2/12

1. Bringen die Gesellschafter einer KG ein ihnen gehörendes Grundstück in die KG ein und wird die KG anschließend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, sind die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer für die Grundstückseinbringung nicht erfüllt.*)

2. Bei der Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft darf auch dann nicht anstelle des Grundbesitzwerts der Buchwert angesetzt werden, wenn die Gesellschaft und das für die Steuerfestsetzung zuständige FA dies vereinbaren.*)

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IBRRS 2014, 1999
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Rechnung nach § 14 UStG: Auftraggeber muss nicht zahlen!

BGH, Urteil vom 26.06.2014 - VII ZR 247/13

1. Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten, bis der Leistende ihm die Rechnung erteilt (Anschluss an BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 125/10, GRUR 2012, 711 Rn. 44 - Barmen Live; Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006).*)

2. Ist ernstlich zweifelhaft, ob die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, kann der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG mit gesondert ausgewiesener Steuer nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat (Anschluss an BGH, Urteil vom 10. November 1988 - VII ZR 137/87, NJW 1989, 302, 303; Urteil vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 64/87, BGHZ 103, 284, 291 ff.).*)

3. Einer bestandskräftigen Unterwerfung kommt es im Ergebnis gleich, wenn einer Klage des Leistungsempfängers gegen das für die Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem Leistenden zuständige Finanzamt auf Feststellung, dass der betreffende Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist, durch rechtskräftige Entscheidung stattgegeben wird (vgl. BFHE 183, 288, 294).*)

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IBRRS 2014, 1990
SteuerrechtSteuerrecht
Unterliegt die Veräußerung eines Erbbaurechts unter Fortführung des Pachtvertrags der Umsatzsteuer?

BFH, Urteil vom 19.12.2012 - XI R 38/10

1. Die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen dar.*)

2. Es kommt für die Annahme eines "in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführte[n] Betrieb[s]" i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei richtlinienkonformer Auslegung nicht darauf an, ob bei dem Veräußerer für das übertragene Erbbaurecht mit verpachtetem Gebäude vor der Veräußerung eine eigenständige betriebliche Organisation vorlag.*)

3. Entgegen Abschn. 1.5. Abs. 6 Satz 2 UStAE ist dabei auch nicht maßgeblich, ob "der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften des Unternehmens nach Art eines selbständigen Unternehmens betrieben worden ist und nach außen hin ein selbständiges, in sich abgeschlossenes Wirtschaftsgebilde gewesen ist".*)

4. Eine unrichtige Entscheidung des FG über die Verfahrenskosten ist vom BFH im Revisionsverfahren von Amts wegen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gemäß § 143 Abs. 1 FGO zu berichtigen.*)

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IBRRS 2014, 1913
SteuerrechtSteuerrecht
Aufteilung des Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum ist kein Erwerb!

BFH, Beschluss vom 19.02.2014 - II B 106/13

Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an dem veräußerten Grundstück durch den Veräußerer.*)

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IBRRS 2014, 1911
SteuerrechtSteuerrecht
Bewertungsdifferenzen von 10% sind hinzunehmen!

BFH, Urteil vom 11.12.2013 - II R 22/11

1. Der Wert eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks beträgt das 18,6-fache des nach den vertraglichen Bestimmungen im Besteuerungszeitpunkt zu zahlenden jährlichen Erbbauzinses.

2. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks ist für den Fall zuzulassen, dass andernfalls ein Verstoß gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot vorliegen würde. Das Übermaßverbot ist verletzt, wenn die Folgen einer schematisierenden Belastung extrem über das normale Maß hinausgehen, das der Schematisierung zugrunde liegt.

3. Liegt der Wert des Grundstücks um gut 10 % unter dem vom Finanzamt festgestellten Wert, ist kein Verstoß gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot gegeben. Solche Bewertungsdifferenzen sind hinzunehmen.

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IBRRS 2014, 1893
SteuerrechtSteuerrecht
§ 16 BewG auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar

BFH, Urteil vom 09.04.2014 - II R 48/12

1. Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird.*)

2. § 16 BewG ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzungswert bei der Ermittlung des niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks abgezogen wird.*)

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IBRRS 2014, 1892
SteuerrechtSteuerrecht
Telearbeitsplatz gilt als häusliches Arbeitszimmer!

BFH, Urteil vom 26.02.2014 - VI R 40/12

Auch ein Raum, in dem ein Steuerpflichtiger zuhause einen Telearbeitsplatz unterhält, kann dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen.*)

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IBRRS 2014, 1890
SteuerrechtSteuerrecht
Winterdienst auf öffentlichem Gehweg ist haushaltsnahe Dienstleistung

BFH, Urteil vom 20.03.2014 - VI R 55/12

1. Auch die Inanspruchnahme von Diensten, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund geleistet werden, kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein (entgegen BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 IV C 4-S 2296-b/07/0003:004, 2014/0023765, BStBl I 2014, 75).*)

2. Es muss sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Steuerpflichtige als Eigentümer oder Mieter zur Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh)Wegen verpflichtet ist.*)

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IBRRS 2014, 1863
SteuerrechtSteuerrecht
Vorlage an EuGH: Abziehbare Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Gebäuden

BFH, Entscheidung vom 05.06.2014 - XI R 31/09

1. Der EuGH hat entschieden, dass Art. 17 Abs. 5 UA. 3 der Richtlinie 77/388/EWG es den Mitgliedstaaten erlaubt, zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz wie der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den in Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehenen Umsatzschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die herangezogene Methode gewährleistet eine präzisere Bestimmung dieses Pro-rata-Satzes (EuGH-Urteil vom 8. November 2012 C-511/10 - BLC Baumarkt, UR 2012, 968, HFR 2013, 79).

a) Müssen bei der Anschaffung oder Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes Eingangsleistungen, deren Bemessungsgrundlage zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören, zur präziseren Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge zunächst den (steuerpflichtigen oder steuerfreien) Verwendungsumsätzen des Gebäudes zugeordnet und lediglich die danach verbliebenen Vorsteuern nach einem Flächen- oder Umsatzschlüssel aufgeteilt werden?

b) Gelten die vom EuGH im Urteil - BLC Baumarkt - (UR 2012, 968, HFR 2013, 79) aufgestellten Grundsätze und die Antwort auf die vorstehende Frage auch für Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung oder Unterhaltung eines gemischt genutzten Gebäudes?

2. Ist Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs auch auf einen Sachverhalt Anwendung findet, bei dem ein Steuerpflichtiger die Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes nach der in Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehenen und nach nationalem Recht zulässigen Umsatzmethode aufgeteilt hat und ein Mitgliedstaat nachträglich während des Berichtigungszeitraums vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel vorschreibt?

3. Falls die vorstehende Frage zu bejahen ist: Verwehren die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes die Anwendung des Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG, wenn der Mitgliedstaat für Fälle der zuvor beschriebenen Art weder ausdrücklich eine Vorsteuerberichtigung anordnet noch eine Übergangsregelung trifft und wenn die vom Steuerpflichtigen angewandte Vorsteueraufteilung nach der Umsatzmethode vom BFH generell als sachgerecht anerkannt worden war?

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IBRRS 2014, 1809
SteuerrechtSteuerrecht
Wohnkanzlei unterliegt der Zweitwohnungssteuerpflicht

VGH Bayern, Beschluss vom 18.02.2014 - 4 ZB 13.2515

Arbeits-, Geschäfts- und Büroräume können gleichzeitig Wohnungen im melderechtlichen Sinne sein, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.*)

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IBRRS 2014, 1796
SteuerrechtSteuerrecht
Fertigteilhaus: Teilentgelte nach Baufortschritt sind Anzahlungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2014 - 7 K 7163/11

1. Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 a UStG erstreckt sich allein auf solche Vorgänge, die sich als einheitliche Lieferung eines bebauten Grundstücks darstellen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Lieferung in die Grundstücksübertragung durch den Eigentümer und die Bebauung durch einen Dritten aufgespalten ist.*)

2. Abnahmen (§ 640 BGB) sind Indiz für den Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Bauwerk, das Gegenstand einer Werklieferung im Sinne des § 3 Abs. 4 UStG ist.*)

3. § 13 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2 UStG stellt einen eigenständigen Besteuerungstatbestand dar, der bei Steuersatzerhöhungen nach Erbringung der Teilleistung und vor Erbringung der Gesamtleistung nicht wie § 13 Abs. 1 a Satz 4 UStG durch § 27 Abs. 1 Satz 2 UStG durchbrochen wird. Diese Differenzierung ist unionsrechtlich unbedenklich.*)

4. Auch bei der Errichtung von Fertigteilhäusern sind die nach Baufortschritt fällig werdenden Kaufpreisanteile als Anzahlungen und nicht als Entgelte für Teilleistungen anzusehen, wenn es an der Vereinbarung von Einzelpreisen für die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses fehlt.*)

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IBRRS 2014, 1751
SteuerrechtSteuerrecht
Vorfälligkeitsentschädigungen sind keine Werbungskosten

BFH, Urteil vom 11.02.2014 - IX R 42/13

Löst ein Steuerpflichtiger seine Darlehensschuld vorzeitig ab, um sein bisher vermietetes Objekt lastenfrei übereignen zu können, kann er die dafür an den Darlehensgeber zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.*)

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IBRRS 2014, 2586
SteuerrechtSteuerrecht
Aussetzen der Vollziehung eines Steuerbescheides

BGH, Urteil vom 22.05.2014 - IX ZR 95/13

1. Setzt die Finanzbehörde die Vollziehung eines Steuerbescheides wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit aus, fordert sie den festgesetzten Betrag für die Dauer der Aussetzung nicht mehr ernsthaft ein.*)

2. Ist eine unstreitige Forderung für eine begrenzte Zeit gestundet oder nicht ernsthaft eingefordert, kann sie bei der Prognose, ob drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, gleichwohl zu berücksichtigen sein (Fortführung von BGH, ZInsO 2013, 76).*)

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IBRRS 2014, 1586
SteuerrechtSteuerrecht
Ingenieurbüro muss Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden!

FG München, Urteil vom 07.04.2014 - 7 K 2790/11

1. Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind Rückstellungen für nach Grund und/oder Höhe ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, sofern wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit besteht oder entstehen wird, sie in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht ist und der Steuerpflichtige in Anspruch genommen wird.

2. Voraussetzung für Bildung einer Rückstellung für drohende Schadensersatzverpflichtungen eines Ingenieurbüros.*)

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IBRRS 2014, 1554
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug bei "Strohmanngeschäften"?

FG Hamburg, Beschluss vom 29.01.2014 - 3 V 259/13

1. Wird ein "Strohmann" in eine Liefer- oder Leistungsbeziehung zwischengeschaltet, sind die "Strohmanngeschäfte" nur dann unbeachtlich, wenn sie lediglich zum Schein abgeschlossen werden, das heißt, wenn die Rechtswirkungen der Geschäfte nach dem Willen der Vertragsparteien unmittelbar zwischen dem "Hintermann" und dem Leistungsempfänger eintreten sollen. Allein die Weisungsgebundenheit des "Strohmanns" gegenüber dem "Hintermann" steht der Unternehmereigenschaft des "Strohmanns" und der Leistungserbringung durch ihn nicht entgegen.*)

2. Da das Umsatzsteuerrecht an tatsächliche Leistungsvorgänge anknüpft und nicht an die zivilrechtliche Wirksamkeit der zugrunde liegenden Verträge, schließt das Fehlen einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung das Vorliegen entsprechender Umsätze nicht aus.*)

3. Für die nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG erforderliche Leistungsbezeichnung in einer Rechnung genügt es, statt der Leistungshandlung den beim Leistungsempfänger eintretenden Erfolg zu beschreiben. Die Angabe bestimmter Arbeiten reicht daher, sofern kein anderer Leistungsgegenstand in Betracht kommt als entweder die Ausführung der beschriebenen Arbeiten oder die Überlassung von Arbeitskräften hierfür.*)

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IBRRS 2014, 1555
SteuerrechtSteuerrecht
Betriebsausgabenabzug nur bei Zusammenhang zwischen Leistung und Betrieb!

FG Hamburg, Beschluss vom 27.02.2014 - 2 V 4/14

Für den Betriebsausgabenabzug belegt allein eine Eingangsrechnung über bezogene Leistungen nicht die betriebliche Veranlassung. Die Leistung muss vom Rechnungsaussteller auch tatsächlich erbracht worden sein.*)

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IBRRS 2014, 1450
SteuerrechtSteuerrecht
Umwandlung von Personen- in Kapitalgesellschaft: Nachträgliche Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 25.09.2013 - II R 17/12

1. Geht ein Grundstück von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand (gegebenenfalls nach § 1 Abs. 2a GrEStG auch nur fiktiv) über, wird bei Identität der Beteiligungsverhältnisse die Steuer nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG nicht erhoben. Vermindert sich die Höhe des Anteils einer im Zeitpunkt des Grundstücksübergangs an der grundstückserwerbenden Gesamthand beteiligten Person innerhalb von fünf Jahren dadurch, dass diese über ihren Anteil zugunsten ihres Ehegatten oder eines Verwandten in gerader Linie oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden i.S. des § 7 Abs. 1 ErbStG verfügt, wirkt sich dies im Hinblick auf § 3 Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 6 GrEStG auf die Nichterhebung der Steuer nicht aus, soweit die begünstigten Personen ihrerseits die Beteiligung an der Gesamthand i.S. von § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG unvermindert über den Zeitraum von fünf Jahren aufrechterhalten.*)

2. Geht die gesamthänderische Mitberechtigung der an der grundstückserwerbenden Gesamthand beteiligten Personen innerhalb von fünf Jahren nach dem (u.U. auch nur fiktiven) Grundstücksübergang durch eine formwechselnde Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft verloren, entfallen die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer rückwirkend.*)

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IBRRS 2014, 1479
SteuerrechtSteuerrecht
Einkünfteerzielungsabsicht: Prüfung bei Einkünften aus Vermietung u. Verpachtung

BFH, Urteil vom 21.01.2014 - IX R 37/12

1. Sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind objektbezogen zu prüfen.*)

2. Ein fortdauernder Veranlassungszusammenhang von (nachträglichen) Schuldzinsen mit früheren Einkünften i.S. des § 21 EStG ist nicht anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige zwar ursprünglich mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt hat, seine Absicht zu einer (weiteren) Einkünfteerzielung jedoch bereits vor der Veräußerung des Immobilienobjekts aus anderen Gründen weggefallen ist.*)

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IBRRS 2014, 1448
SteuerrechtSteuerrecht
Überlassung von Grundstück und Herstellung einer Ausgleichsmaßnahme ist umsatzsteuerpflichtig!

BFH, Urteil vom 28.05.2013 - XI R 32/11

Stellt ein Landwirt auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt dauerhaft und durch die Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert einer Stadt ein Grundstück zu Erfüllung ihrer naturschutzrechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung und stellt er gegen Entgelt eine bestimmte Ausgleichsmaßnahme erstmals her, ist dieser Vorgang - unabhängig davon, wie viele umsatzsteuerrechtliche Leistungen er umfasst - steuerbar und steuerpflichtig; er unterliegt nicht der Besteuerung nach Durchschnittssätzen.*)

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IBRRS 2014, 1444
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Wann kann bei einem Stiftungsgeschäft Grunderwerbsteuer erhoben werden?

BFH, Urteil vom 27.11.2013 - II R 11/12

Ein Stiftungsgeschäft führt erst dann zur Erhebung der Grunderwerbssteuer, wenn der zwischen dem Übertragenden und der Stiftung abgeschlossene Vertrag schuldrechtliche Vereinbarungen über die Grundstücksübertragung sowie zur Auflassung und Eigentumsumschreibung enthält; erst mit diesem steht der Stiftung ein Eigentumsverschaffungsanspruch zu.

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IBRRS 2014, 1437
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SteuerrechtSteuerrecht
Vermietung an nahe stehende Person: Wann ist Mietvertrag unangemessen?

BFH, Urteil vom 09.10.2013 - IX R 2/13

1. Wird nur ein auf einem Grundstück gelegenes Gebäude oder ein Gebäudeteil vermietet oder verpachtet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht nur hierauf. Die Prüfung, ob der Steuerpflichtige durch seine Vermietungstätigkeit langfristig einen Einnahmenüberschuss erzielen will, ist jeweils auf das einzelne Mietobjekt bezogen.*)

2. Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige beabsichtigte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen.*)

3. Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind in der Regel der Besteuerung nicht zu Grunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.*)

4. Mietrechtliche Gestaltungen sind insbesondere dann unangemessen i.S. von § 42 AO, wenn derjenige, der einen Gebäudeteil für eigene Zwecke benötigt, einem anderen daran die wirtschaftliche Verfügungsmacht einräumt, um ihn anschließend wieder zurück zu mieten.*)




IBRRS 2014, 1403
SteuerrechtSteuerrecht
Anforderungen an die Rechnungserstellung bzgl. Umsatzsteuer

BFH, Urteil vom 16.01.2014 - V R 28/13

Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG) können andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wenn das Abrechnungsdokument selbst darauf verweist und diese eindeutig bezeichnet (Bestätigung der Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 10.11.1994 - V R 45/93, BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395, unter II.2.c bb). Die in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen müssen der Rechnung nicht beigefügt sein.*)

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IBRRS 2014, 1402
WohnraummieteWohnraummiete
Berichtigung zu hoch vorgenommener AfA bei Gebäuden

BFH, Urteil vom 21.11.2013 - IX R 12/13

1. Die Berichtigung zu hoch vorgenommener und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbarer AfA ist bei Gebäuden im Privatvermögen in der Weise vorzunehmen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungssätze auf die bisherige Bemessungsgrundlage bis zur vollen Absetzung des noch vorhandenen Restbuchwerts angewendet werden.*)

2. Sind für ein Gebäude in einem Veranlagungszeitraum Sonderabschreibungen vorgenommen worden, bemisst sich nach Ablauf des Begünstigungszeitraums nach § 7a Abs. 9 EStG die Restwertabschreibung bei Gebäuden nach dem nach § 7 Abs. 4 EStG unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer maßgebenden Prozentsatz.*)

3. Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG ist nach Vornahme einer Sonderabschreibung ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2014, 1401
SteuerrechtSteuerrecht
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer

BFH, Urteil vom 16.01.2014 - I R 21/12

Die Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist verfassungsgemäß.

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IBRRS 2014, 1400
WohnraummieteWohnraummiete
Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

BFH, Urteil vom 08.04.2014 - IX R 45/13

1. Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie grundsätzlich weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.*)

2. Auch auf ein Refinanzierungs- oder Umschuldungsdarlehen gezahlte Schuldzinsen können im Einzelfall durch die (frühere) Einkünfteerzielung veranlasst sein.*)

3. War der Steuerpflichtige an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft beteiligt, ist ihm ein von der Gesellschaft zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines zur Vermietung bestimmten Wohngrundstücks aufgenommenes und ursprünglich durch diese Einkünfteerzielung veranlasstes Darlehen nach der Beendigung der Gesellschaft grundsätzlich in dem Umfang zuzurechnen, in dem ihm vormals auch Einkünfte anteilig zuzurechnen waren.*)

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IBRRS 2014, 1381
SteuerrechtSteuerrecht
Photovoltaikanlage: Sind Gebäudekosten als "Aufwandseinlage" zu berücksichtigen?

BFH, Urteil vom 17.10.2013 - III R 27/12

Wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer im Übrigen privat genutzten Halle betrieben, dann können anteilige Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Wege der sog. Aufwandseinlage bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte des Betriebs "Stromerzeugung" berücksichtigt werden. Insbesondere kommt keine Aufteilung der Gebäudekosten nach dem Verhältnis der jeweils für die Nutzungsüberlassung der Halle und der Dachfläche tatsächlich erzielten oder abstrakt erzielbaren Mieten in Betracht.*)

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IBRRS 2014, 1380
SteuerrechtSteuerrecht
Beteiligung an grundbesitzender GbR: Feststellung von Veräußerungsgewinnen?

BFH, Urteil vom 21.01.2014 - IX R 9/13

Erwirbt ein Steuerpflichtiger eine Beteiligung an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft und veräußert diese zwei Wohnungen innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist nach Beitritt, ist über die Frage, ob er den Einkünftetatbestand des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG verwirklicht hat, nicht im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften zu entscheiden.*)

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IBRRS 2014, 1291
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SteuerrechtSteuerrecht
Steuerschuldnerschaft des Bauträgers nach dem UStG

BFH, Beschluss vom 05.02.2014 - V B 2/14

Der Bauträger ist kein Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er eine von ihm bezogene bauwerksbezogene Werklieferung für steuerfreie Grundstückslieferungen, nicht aber zur Erbringung einer eigenen bauwerksbezogenen Werklieferung verwendet.




IBRRS 2014, 1244
ImmobilienImmobilien
Erbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger im Grunderwerbsteuerrecht

BFH, Urteil vom 12.02.2014 - II R 46/12

1. Vereinigen sich mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Hand einer Erbengemeinschaft, wird diese nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG grunderwerbsteuerrechtlich so behandelt, als habe sie das Grundstück von der Gesellschaft erworben.*)

2. Reicht der vom Grunderwerbsteuerbescheid erfasste Lebenssachverhalt nicht aus, um den Tatbestand, an den das GrEStG die Steuerpflicht knüpft, zu erfüllen, ist der Bescheid rechtswidrig. Der im Bescheid bezeichnete --nicht steuerbare-- Lebenssachverhalt kann nicht durch einen anderen --steuerbaren-- ersetzt werden.*)

3. Sind die Anteile an einer Gesellschaft bereits aufgrund eines vorausgegangenen Rechtsgeschäfts in einer Hand vereinigt, weil das nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Quantum von 95 % der Anteile erfüllt ist, unterliegt der Erwerb der restlichen Anteile nicht zusätzlich der Besteuerung.*)

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IBRRS 2014, 1222
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SteuerrechtSteuerrecht
Wann ist der Leistungsempfänger (hier: Bauträger) Schuldner der Umsatzsteuer?

BFH, Urteil vom 11.12.2013 - XI R 21/11

§ 13b Abs. 2 Satz 2 UStG ist dahingehend einschränkend auszulegen, dass bei Werklieferungen oder sonstigen Leistungen i.S. des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG die Steuerschuldnerschaft nur dann auf den Leistungsempfänger verlagert wird, wenn der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Werklieferung oder sonstige Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet.*)




IBRRS 2014, 1156
SteuerrechtSteuerrecht
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif verfassungswidrig?

BVerfG, Beschluss vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

1. Ein degressiver Zweitwohnungsteuertarif verletzt das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn dies nicht durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt ist.*)

2. Bei Einlegung von Verfassungsbeschwerden hat regelmäßig die erforderliche Sorgfalt erfüllt, wer einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag von 20 Minuten einkalkuliert. Dieser Sicherheitszuschlag gilt auch für die Faxübersendung nach Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen.*)

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IBRRS 2013, 5328
SteuerrechtSteuerrecht
Erworbenes Grundstück wird bebaut: Einheitlicher Erwerbsgegenstand?

BFH, Urteil vom 27.11.2013 - II R 56/12

Eine umfangreiche Vorplanung seitens der Veräußererseite reicht für sich allein nicht aus um anzunehmen, dass der Erwerber das - im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute oder unsanierte - Grundstück im bebauten oder sanierten Zustand erwirbt. Hinzukommen muss, dass die auf der Veräußererseite handelnden Personen auch zur Veränderung des körperlichen Zustands des Grundstücks verpflichtet sind.*)

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IBRRS 2014, 1049
SteuerrechtSteuerrecht
Veruntreute Instandhaltungsrücklagen sind Werbungskosten!

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.01.2013 - 6 K 1973/10

Zur Geltendmachung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei einer Veruntreuung der Instandhaltungsrücklage.*)

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IBRRS 2014, 1045
SteuerrechtSteuerrecht
Erbbaurecht steuerrechtlich wie Gegenstand zu behandeln!

BVerfG, Beschluss vom 17.09.2013 - 1 BvR 1928/12

1. Erbbaurechte sind Gegenstände i. S. von § 74 AO. Die am Unternehmen wesentlich beteiligte Person muss zugleich Eigentümerin der diesem Unternehmen dienenden Gegenstände sein. Mit seinem ökonomischen Verständnis des Eigentumsbegriffs in § 74 Abs. 1 Satz 1 AO hat sich der BFH nicht in Widerspruch zur gesetzgeberischen Grundentscheidung gesetzt.

2. Eine Auslegung des § 74 Abs. 1 Satz 1 AO durch den BFH (BFHE 238, 16 = NJW-RR 2012, 1428; BFH/NV 2012, 1924 = BeckRS 2012, 96192), nach der ein Erbbaurecht unter den Gegenstandsbegriff in § 74 Abs. 1 Satz 1 AO fallen und unter engen Voraussetzungen ein Haftungsschuldner trotz Personenverschiedenheit zum Eigentümer des Gegenstands in Anspruch genommen werden kann, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

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IBRRS 2014, 0975
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ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Auch bei Zwangsverwaltung: Eigentümer bleibt Steuerschuldner!

VG Bayreuth, Beschluss vom 02.12.2013 - B 4 E 13.806

Auch bei laufender Zwangsverwaltung bleibt er der Eigentümer Steuer- und Abgabeschuldner, sodass auch, wenn die die Zwangsverwaltung aufgehoben wird, dies kein Erlöschen der Grundbesitzabgaben zur Folge hat.

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IBRRS 2014, 1048
SteuerrechtSteuerrecht
Schätzung der Zweitwohnungssteuer nach Vergleichsmiete zulässig!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2013 - 2 S 2116/12

Wenn eine Gemeinde die Einheitswertfeststellung des Finanzamts, die auf der Jahresrohmiete des Jahres 1964 basiert, heranzieht und diese anhand der seither erfolgten Mietpreissteigerungen indexiert, um die Höhe der üblichen Miete für eine eigengenutzte Zweitwohnung zu schätzen, steht dies nicht in Einklang mit einer Satzungsbestimmung, die regelt, dass diese Schätzung in Anlehnung an die Jahresrohmiete vergleichbarer Räume zu erfolgen hat (anders noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.02.1987 - 2 S 543/85 -).(Rn.49).*)

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IBRRS 2014, 0967
SteuerrechtSteuerrecht
Muss ein Steuerberater die Insolvenzreife prüfen?

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 53/13

Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft ein, ohne die Frage nach dem Insolvenzgrund zu beantworten, hat er das Vertretungsorgan darauf hinzuweisen, dass eine verbindliche Klärung nur erreicht werden kann, indem ihm oder einem fachlich geeigneten Dritten ein entsprechender Prüfauftrag erteilt wird.*)

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