Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
359 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 3193OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2008 - 4 U 114/08
Der Platzbetreiber ist nicht verpflichtet, eine Böschung, die sich an die mit 16 cm hohen Randsteinen abgegrenzte Parkbucht anschließt, von Hindernissen freizuhalten, um den parkenden Fahrzeugen ein gefahrloses Überfahren der markierten Parkfläche zu ermöglichen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3147
OLG Bamberg, Beschluss vom 07.10.2008 - 5 U 141/08
Wird in einer Baustelle eine Schaltafel ausgelegt, um die Überquerung eines 30 cm tiefen Grabens zu erleichtern, so hat man gegen den Baustellenbertreiber keine Schadensersatzansprüche, wenn man auf ihr ausrutscht weil sie nass ist, sofern zu erkennen ist, dass sie nass und infolge dessen rutschig ist, und der Graben auch ohne diese "Brücke" durchquert werden kann.
VolltextIBRRS 2008, 3146
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.09.2008 - 5 U 141/08
Wird in einer Baustelle eine Schaltafel ausgelegt, um die Überquerung eines 30 cm tiefen Grabens zu erleichtern, so hat man gegen den Baustellenbertreiber keine Schadensersatzansprüche, wenn man auf ihr ausrutscht weil sie nass ist, sofern zu erkennen ist, dass sie nass und infolge dessen rutschig ist, und der Graben auch ohne diese "Brücke" durchquert werden kann.
VolltextIBRRS 2008, 3145
LG Coburg, Urteil vom 18.06.2008 - 12 O 611/07
Wird in einer Baustelle eine Schaltafel ausgelegt, um die Überquerung eines 30 cm tiefen Grabens zu erleichtern, so hat man gegen den Baustellenbertreiber keine Schadensersatzansprüche, wenn man auf ihr ausrutscht weil sie nass ist, sofern zu erkennen ist, dass sie nass und infolge dessen rutschig ist, und der Graben auch ohne diese "Brücke" durchquert werden kann.
VolltextIBRRS 2008, 2935
BGH, Urteil vom 09.09.2008 - VI ZR 279/06
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Fahrten mit einem Quad in einem Erlebnispark.*)
VolltextIBRRS 2008, 2901
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.02.2008 - 18 U 58/07
Die Verkehrssicherungspflicht kann auf einen Dritten übertragen werden; in diesem Fall verringert sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich alleinverantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht.
VolltextIBRRS 2008, 2332
OLG Schleswig, Urteil vom 21.02.2008 - 7 U 28/07
1. Wer Heu frisch eingelagert muss dieses im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht in kurzen Abständen zur Verhinderung einer Selbstentzündung kontrollieren.*)
2. Zu den Vorraussetzungen der Anwendbarkeit des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität.*)
VolltextIBRRS 2008, 1982
BGH, Urteil vom 03.06.2008 - VI ZR 223/07
Zu den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei einer Trampolinanlage.*)
VolltextIBRRS 2008, 1724
OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.04.2008 - 5 W 9/08
Das Organ einer juristischen Person haftet bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht persönlich aus Delikt.*)
VolltextIBRRS 2008, 1279
LG Potsdam, Beschluss vom 29.11.2007 - 3 S 81/07
Der einen Bauzaun errichtende Unternehmer trägt die vollumfassende Verantwortung und damit Verkehrssicherungspflicht für den Bauzaun. Dies gilt auch dann, wenn der Bauzaun durch einen Dritten verändert wird.
VolltextIBRRS 2008, 1278
LG Potsdam, Beschluss vom 21.10.2007 - 3 S 81/07
Der einen Bauzaun errichtende Unternehmer trägt die vollumfassende Verantwortung und damit Verkehrssicherungspflicht für den Bauzaun. Dies gilt auch dann, wenn der Bauzaun durch einen dritten verändert wird.
VolltextIBRRS 2008, 1277
AG Potsdam, Urteil vom 21.03.2007 - 33 C 245/06
Der einen Bauzaun errichtende Unternehmer trägt die vollumfassende Verantwortung und damit Verkehrssicherungspflicht für den Bauzaun. Dies gilt auch dann, wenn der Bauzaun durch einen dritten verändert wird.
VolltextIBRRS 2008, 1057
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2008 - 5 U 101/08
1. Die winterliche Streu- und Räumpflicht des Vermieters ist regelmäßig auf den Zeitraum zwischen dem Einsetzen des allgemeinen Verkehrs am Morgen und dessen Ende in den Abendstunden beschränkt. Wer sich außerhalb dieser Zeiten bewegt, darf eine Verkehrssicherung grundsätzlich nicht erwarten.
2. Nur wenn der Vermieter es zu vertreten hat, dass auf seinem Gelände zur Nachtzeit vertragsgemäß erheblicher Publikumsverkehr stattfindet, muss er auch für dessen Sicherheit sorgen.
VolltextIBRRS 2008, 0935
BGH, Urteil vom 15.02.2008 - V ZR 17/07
1. Hat ein Haus infolge einer schuldhaft herbeigeführten Vertiefung des Nachbargrundstücks seine Standfestigkeit verloren, umfasst der Schadensersatzanspruch die Kosten der Wiederherstellung der Standfestigkeit.*)
2. Sind hierzu Arbeiten auf dem Nachbargrundstück erforderlich, hängt die Ersatzfähigkeit der Wiederherstellungskosten davon ab, dass der Nachbar der Ausführung der Arbeiten zustimmt.*)
VolltextIBRRS 2008, 0713
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.04.2007 - 23 U 54/06
Es stellt keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten dar, wenn der Arbeitgeber zum Abladen von Baustahlmatten auf der Baustelle mit einem Ladekran einen Lkw-Fahrer allein einteilt und keine weiteren Hilfspersonen hinzuzieht.*)
VolltextIBRRS 2008, 0551
OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2006 - 4 U 78/06
Wird ein Lichtwellenleiterkabel eines Telekommunikationsnetzes beschädigt und kann eine Reparatur durch Einsatz von Muffen und Einspleißen einer Teillänge erfolgen, ist ein Austausch ganzer Kabellängen zur Schadenbeseitigung nicht notwendig. Durch diese Art der Reparatur wird nur eine unwesentliche Signaldämpfung bewirkt, die keine wesentliche Beeinträchtigung der vorgehaltenen Systemreserve zur Folge hat.
VolltextIBRRS 2008, 0528
BGH, Urteil vom 22.01.2008 - VI ZR 126/07
1. Die Übertragung der Streupflicht durch den Vermieter auf einen Dritten dient auch der Sicherung des Zugangs zum Mietobjekt. Die dort wohnhaften Mieter können deshalb in den Schutzbereich des Übertragungsvertrages einbezogen sein.*)
2. Die deliktische Einstandspflicht des mit der Wahrnehmung der Verkehrssicherung Beauftragten besteht auch dann, wenn der Vertrag mit dem Primärverkehrssicherungspflichtigen nicht rechtswirksam zustande gekommen ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 0069
AG Staufen, Urteil vom 22.10.2007 - 2 C 651/05
1. Wird ein bei Bohrarbeiten beschädigtes 20 kV-Mittelspannungskabel durch Heraustrennen und Einfügen eines neuen Teilstücks entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik repariert, so verbleibt nach der Reparatur kein ersatzfähiger technischer Minderwert.
2. Ohne konkrete Darlegung des entstandenen Schadens kann der Eigentümer des beschädigten Kabels keinen pauschalierten Gemeinkostenersatz verlangen.
VolltextOnline seit 2007
IBRRS 2007, 5069OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2007 - 5 U 281/07
1. Die Haftungsbeschränkung des § 106 Abs. 3 SGB VII greift nicht, wenn der Bauleiter des Auftragebers zu Schaden kommt, weil der Subunternehmer bei der Baustelleneinrichtung seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat (hier: unzureichende Sicherung des Unterbaus einer Baustellenleiter).*)
2. Für die Baustellensicherheit ist in erster Linie der Subunternehmer verantwortlich. Den örtlichen Bauleiter des Auftraggebers treffen erst dann eigene Sicherungspflichten, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der Subunternehmer nicht genügend sachkundig oder zuverlässig ist.*)
3. Der Bauleiter des Auftraggebers darf im Allgemeinen darauf vertrauen, dass der erfahrene Subunternehmer die grundlegenden Sicherheitsregeln für die Baustelleneinrichtung beherrscht und beachtet. Besteht ein derartiger Vertrauenstatbestand, trifft den geschädigten Bauleiter in der Regel kein Mitverschulden, wenn er die Einhaltung der Sicherheitserfordernisse nicht selbst überprüft hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 4903
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
1. Grundsätzlich ist derjenige, der zugleich als Bauherr und Bauunternehmer ein Gebäude errichtet umfassend dafür verantwortlich, dass durch das Bauwerk die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, namentlich Rechtsgüter Dritter, nicht gefährdet werden.
2. Bedient sich der als Bauherr und Bauunternehmer am Bau Beteiligte zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben der Mitwirkung Dritter, so treffen ihn Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten.
3. Wird er diesen Pflichten gerecht, kann er grundsätzlich auf eine ordnungsgemäße Erledigung der an Dritte delegierten Aufgaben vertrauen.
4. Anderes gilt aber dann, wenn aus Sicht des Bauherrn und -unternehmers konkrete Anzeichen für Fehlleistungen des mit der Bauausführung betrauten Personals vorliegen oder er selbst Kenntnis von einer Gefahrenquelle erlangt.
VolltextIBRRS 2007, 4435
OLG Schleswig, Urteil vom 05.07.2007 - 11 U 29/07
Treten keine Auffälligkeiten im Belag eines Gehwegs hervor, genügt zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht im Allgemeinen eine sorgfältige Sichtprüfung.*)
VolltextIBRRS 2007, 4411
LG Mainz, Urteil vom 25.06.2007 - 9 O 169/04
1. Ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.
2. Wenn eine Wärmedämmung geringfügig auf das Nachbargrundstück aufgebracht wird, was die Nachbarn wissen, aber im Anschluss 15 Jahre unwidersprochen hinnehmen, so darf sich der Verpflichtete darauf einrichten, dass der Überbau nicht mehr beanstandet wird.
VolltextIBRRS 2007, 4373
OLG Bremen, Urteil vom 01.06.2006 - 2 U 104/05
1. Ein Unternehmen, das mit der Kabelerkundung vor Tiefbauarbeiten beauftragt wurde, haftet dafür, dass die Ortung fehlerfrei ist. Besteht die Gefahr, dass diese durch Störungen im Boden verfälscht ist, muss das Unternehmen darauf hinweisen.
2. Beschädigt ein Bauunternehmen bei Bohrarbeiten in Folge einer solchen fehlerhaften Ortung eine unerkannte Kabeltrasse, muss allein die Erkundungsfirma für die daraus entstehenden Schäden aufkommen.
VolltextIBRRS 2007, 4352
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2006 - 12 U 133/05
Zu den Verkehrssicherungspflichten, die der Betreiber eines Kaufhauses bei regnerischem Wetter für den Eingangsbereiches des Hauses zu beachten hat.
VolltextIBRRS 2007, 4338
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.09.2007 - 19 U 29/07
Es stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn eine bereits im Jahr 1938/39 erbeute Treppe in einem öffentlichen Gebäude nicht nachträglich mit einem Handlauf ausgestattet wird, der über die letzte Stufe hinausführt.
VolltextIBRRS 2007, 4092
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2007 - 5 U 86/06
1. Auch zu einem Zeitpunkt, in dem Glätte noch nicht eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden Stunden, in denen keine Räum- und Streupflicht mehr besteht, zum Auftreten von Glätte kommen wird, bestehen Sicherungspflichten.
2. Allerdings müssen für eine solche vorbeugende Sicherungspflicht hinreichend konkrete Umstände vorliegen, dass an dieser Stelle Glättegefahr besteht; allgemeine Angaben in einem Wetterbericht für ganz Deutschland genügen hierfür nicht.
VolltextIBRRS 2007, 3922
OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2007 - 7 LC 67/05
1. Mit welchen Maßnahmen der Betreiber einer Ölheizung mit einem außerhalb des Hauses unterirdisch liegenden Heizöltank seiner Pflicht zur ständigen Überwachung gemäß § 163 Abs. 2 Satz 1 NWG nachkommt, bestimmt sich auch nach dem Alter und dem sicherheitstechnischen Stand der Anlage.*)
2. Zum Verhältnis der Prüfwerte der BBodSchV für Sickerwasser zu den LAWA-Prüfwerten für Grundwasser.*)
VolltextIBRRS 2007, 3522
KG, Urteil vom 24.10.2006 - 9 U 185/05
Eine Garageneinfahrt, welche auch als Zugangsweg zur Garage genutzt wird, muss nicht im Abstand von wenigen Stunden daraufhin kontrolliert werden, ob Verunreinigungen aufgetreten sind, und nicht täglich gereinigt werden, solange nicht Auffälligkeiten sich zeigen.
VolltextIBRRS 2007, 3423
OLG Celle, Urteil vom 25.01.2007 - 8 U 161/06
1. In einer Fußgängerzone, die von zahlreichen Passanten benutzt wird und in der sich eine Vielzahl von Geschäften befinden, die die Aufmerksamkeit der Fußgänger auf sich ziehen, sind an die Vermeidung von Stolperfallen erhöhte Anforderungen zu stellen. Hier kann eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen bereits dann in Betracht kommen, wenn der Niveauunterschied 1,5 cm oder mehr beträgt (hier: Sturz einer Passantin über einen Gullydeckel, der 1,8 cm bis 2,2 cm aus dem Pflaster herausragt.*)
2. Auch der Fußgänger wird hierdurch aber nicht der Verpflichtung enthoben, auf eventuelle Unebenheiten zu achten und sich hierauf einzustellen (hier: Mitverschulden von ¼ nach § 254 BGB).*)
VolltextIBRRS 2007, 3382
BGH, Urteil vom 06.02.2007 - VI ZR 274/05
Voraussetzung für die Annahme einer Verkehrssicherungspflicht ist, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit einer Schädigung von Rechtsgütern anderer ergibt (hier: Schaden an einer Brücke durch Brand von unter der Brücke abgestellten, mit Heu beladenen Wagen).*)
VolltextIBRRS 2007, 3085
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2007 - 6 U 141/05
Ein Abwehranspruch des Eigentümers gegen Wasser, das vom Nachbargrundstück eindringt, setzt voraus, dass die Beeinträchtigung nicht ausschließlich auf Naturkräfte - etwa ein natürlich vorhandenes Gefälle - zurückgeht, er kann daher insbesondere dann bestehen, wenn aufgrund baulicher Veränderungen mehr Wasser auf das Grundstück des Beeinträchtigten gelangt, als es ohne die Veränderung der Fall wäre.*)
VolltextIBRRS 2007, 2994
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.09.2005 - 11 U 20/05
1. Ein Bauherr haftet nicht für Unfälle beim Hausbau an einer für alle offenkundigen Gefahrenstelle.
2. Ist eine Terasse nur mit Kunststoffplatten abgedeckt, ist für jeden erkennbar, dass die Terrasse nicht fertig gestellt und ohne festen Belag ist. In diesem Fall ist es die Verantwortung der Betroffenen, sich vorsichtig zu bewegen.
VolltextIBRRS 2007, 2672
BGH, Urteil vom 13.03.2007 - VI ZR 178/05
1. Der mit der Bauleitung beauftragte Architekt kann wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten haften.*)
2. Zwischen dem mit der Bauleitung beauftragten Architekten und einem Bauhandwerker besteht regelmäßig keine gemeinsame Betriebsstätte.*)
VolltextIBRRS 2007, 2446
OLG Naumburg, Urteil vom 20.10.2006 - 10 U 46/06
Dem Unternehmer obliegt als Nebenpflicht zum Werkvertrag die Pflicht, den Besteller vor drohenden Schäden zu bewahren. Schafft er durch seine Arbeit eine Gefahrenquelle, hat er diese zu bewachen und ggfls. abzusichern.*)
VolltextIBRRS 2007, 2273
BGH, Urteil vom 14.12.2006 - III ZR 303/05
1. Beim Betrieb einer gemeindlichen Abwasserkanalisation besteht zwischen der Gemeinde und dem einzelnen Anschlussnehmer ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, das eine Haftung für Erfüllungsgehilfen entsprechend § 278 BGB begründen kann. In den Schutzbereich dieses Schuldverhältnisses ist auch der Mieter des angeschlossenen Grundstücks einbezogen.*)
2. Zur Haftung der Gemeinde für die Verletzung von Schutz- und Obhutspflichten bei Bauarbeiten nahe der Abwasserleitung durch einen von der Gemeinde beauftragten Unternehmer.*)
VolltextIBRRS 2007, 2206
LG Mainz, Urteil vom 18.01.2007 - 4 O 14/06
1. Bei Überlaufen des Abwasserkanals scheidet ein Anspruch gegen die Gemeinde aus § 2 HPflG aus, da die Voraussetzungen der Wirkungshaftung fehlen.
2. Ein Anspruch aus § 839 BGB scheidet in diesen Fällen mangels eines Fehlers oder Verschuldens ebenso aus wie Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis.
VolltextIBRRS 2007, 2198
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2005 - 22 U 81/04
Überwege über Baugruben müssen eine seitliche Absicherung haben.
VolltextIBRRS 2007, 2081
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2007 - 9 W 105/06
Das Eindringen von Kranauslegern von einem großstädtischen Bauvorhaben in den Luftraum eines Nachbargrundstücks stellt keine verbotene Eigenmacht dar und ist vom Nachbarn entschädigungslos hinzunehmen, wenn keine Lasten über das Nachbargrundstück geschwenkt werden und nicht ersichtlich ist, dass der Nachbar den Luftraum über seinem Grundstück während der Inanspruchnahme für eigene Zwecke nutzen will.
VolltextIBRRS 2007, 1596
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2001 - 3 U 93/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 0611
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.05.2006 - 4 U 175/05-114
1. Die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Sachen ist dem privatrechtlichen Tätigkeitsbereich des öffentlichen Sachherrn zuzurechnen.
2. Es besteht weder nach dem privaten Deliktsrecht noch nach dem öffentlichen Baurecht eine generelle Pflicht des Eigentümers, alte Bauwerke und Einrichtungen an die jeweils geltenden Standards anzupassen.
3. Der Eigentümer eines Gebäudes muss durch geeignete Kontrollen sicherstellen, dass die Korrosion an einem Geländer sofort entdeckt wird.
4. Unter Gebäudeteilen sind solche Sachen zu verstehen, die mit dem Gebäude baulich verbunden sind, also zu dessen Herstellung eingefügt oder an ihm angebracht worden sind.
VolltextIBRRS 2007, 0542
OLG München, Urteil vom 08.11.2006 - 20 U 3168/06
Zur Problematik der Ursächlichkeit von Tiefbauarbeiten für später festgestellte Risse an einem Nachbarhaus.
VolltextIBRRS 2007, 0389
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2007 - 3 U 23/06
1. Eine Grundwasserabsenkung des Bauherrn, die einer Schaffung der Voraussetzungen für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für eine umfangreiche Baumaßnahme dient, wird nicht dadurch zu einem (auch) fremden Geschäft, dass auf Anregung der Unteren Wasserbehörde, die zugleich Grundstücksnachbarin ist, ein aufwendigeres Verfahren gewählt wird, das nicht nur zu einer deutlich geringeren Fördermenge und damit zu einem behutsameren Eingriff in den Grundwasserhaushalt führt, sondern zugleich auch einen möglichen Übertritt von Kontaminierungen (Altlasten) vom Nachbargrundstück auf andere benachbarte Grundstücke verhindert.*)
2. Etwaige Mehrkosten durch das aufwendigere Entwässerungsverfahren kann die Bauherrin von der Grundstücksnachbarin weder aus dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus bereicherungsrechtlichen Grundsätzen beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0151
OLG Jena, Urteil vom 20.12.2006 - 4 U 865/05
1. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kann ein Hauseigentümer nur dann aus einem Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn er eine Rechtspflicht hatte, Vorkehrungen zu treffen, um einen durch Schneesturz entstehenden Schaden abzuwenden.*)
2. Das bedeutet, dass ein Hauseigentümer daher nur bei besonderen Umständen Schutzmaßnahmen gegen die durch Schneesturz (von seinem Hausdach) drohenden Gefahren ergreifen muss.*)
3. Bei der Beurteilung, ob in einer bestimmten Höhenlage (des Thüringer Waldes) Schneefanggitter auf den Hausdächern anzubringen sind, ist auf die örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles abzustellen. Hierbei kann die jeweilige Ortssatzung, die die Erforderlichkeit von Schneeschutzvorrichtungen anordnet oder nicht, ein (wichtiges) Indiz für eine solche Rechtspflicht sein.*)
VolltextIBRRS 2007, 0060
OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2006 - 21 U 43/06
Ein Tiefbauunternehmen hat bei Arbeiten auf einem Privatgrundstück nur dann erhöhte Erkundigungs- und Informationspflichten, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten besondere Anhaltspunkte für ein Vorhandensein von Versorgungsleitungen bestehen.
VolltextIBRRS 2007, 0039
AG Daun, Urteil vom 27.09.2006 - 3 C 343/06
Es stellt keine Verletzung der Verkehrsicherungspflicht dar, wenn die Betonfüße, auf denen ein Bauzaun steht, ca. 30 - 40 cm in den allgemeinen Straßenraum hineinragen.
VolltextOnline seit 2006
IBRRS 2006, 4350OLG München, Urteil vom 30.11.1999 - 9 U 3009/99
1. Für die Frage, ob eine Innentreppe innerhalb einer Wohnung verkehrssicher ist, kommt es nicht darauf an, wie der Benutzer die Treppe begehen könnte, sondern wie er sie als Laie üblicherweise benutzt.
2. Wird bei der Planung von Innentreppen in mehrfacher Hinsicht gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen (hier: Nichteinhaltung der DIN 18065 bezüglich nutzbarer Treppenbreite und Unterschreitung der Mindestauftrittsbreiten von Treppenstufen) und bestehen deshalb Unfallgefahren, dann liegt ein grob fahrlässiger Planungsfehler vor.
3. Weisen die Treppenanlagen in zahlreichen Wohnungen eines Bauvorhabens den gleichen Mangel auf, dann wird die Verjährung der Gewährleistungsansprüche für das gesamte Bauvorhaben schon durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens gegen die Planer und Unternehmer hinsichtlich einer dieser Wohnungen unterbrochen, wenn sich jedenfalls aus der Antragsbegründung ergibt, dass sich das Verfahren gegen die Antragsgegner wegen grundsätzlicher Meinungsverschiedenheiten über die Verkehrssicherheit der Treppen richtet.
IBRRS 2006, 4238
OLG Koblenz, Urteil vom 12.07.2006 - 1 U 1640/05
Eine überobligatorische Pflichterfüllung bei der Auslegung eines Straßenseitengrabens, der dann auch einen "Jahrhundertniederschlag" ableiten könnte, führt nicht zur Haftung bei/nach einem derartigen Niederschlagsereignis, auch wenn der Graben nicht ausreichend gewartet wurde, wenn bei pflichtgemäßer, kleinerer Dimensionierung des Grabens und ordnungsgemäßer Wartung das anfallende (Jahrhundert-) Wasser nicht ableitbar gewesen wäre und dieses dann auch auf das geschädigte Grundstück schadensverursachend gelangt wäre.*)
VolltextIBRRS 2006, 4180
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2006 - 5 U 134/05
1. Erfolgt die Dachentwässerung eines Reihenhauses über eine Dachrinne, von der das Oberflächenwasser über ein an dem Haus des Nachbarn angebrachtes Fallrohr in die gemeinsame Grundleitung und von dort in die Kanalisation abgeleitet wird, so bildet die für die Dachentwässerung der Reihenhäuser vorgehaltene durchgehende Dachrinne eine funktionale Einheit mit dem für die Entwässerung der angeschlossenen Reihenhäuser bestimmten Rohrleitungssystem. Sie ist als solche jedenfalls als eine ihr zugeordnete Nebeneinrichtung Bestandteil der Anlage.
2. Diese funktionale Zusammengehörigkeit des Rohleitungssystems führt in rechtlicher Konsequenz dazu, dass zwischen den angeschlossenen Hauseigentümern eine Gemeinschaft im Sinne der §§ 741ff BGB besteht, welche ihre Mitglieder in gleicher Weise zum Besitz und zur Nutzung der Entwässerungsleitungen berechtigt.
3. Ergibt sich aus dem Vorgesagten demnach, dass die Gemeinschaftsmitglieder gemäß § 744 BGB gemeinsam über die Nutzung und Instandhaltung des funktional zusammengehörenden Rohrleitungssystems zu befinden haben, so folgt daraus für § 2 HpflG, dass ein jeder von ihnen als Mitinhaber der gesamten Rohrleitungsanlage anzusehen ist.
VolltextIBRRS 2006, 4133
BGH, Urteil vom 26.09.2006 - VI ZR 166/05
Der persönliche Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallerzeugers umfasst regelmäßig nicht den Besitzer eines Grundstücks, der das Grundstück zum Betrieb einer Abfallrecyclinganlage vermietet.*)
VolltextIBRRS 2006, 4114
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2006 - 2 U 126/05
1. Eine Gesamtschuld bewirkt grundsätzlich keine materiell-rechtliche Erstreckung der Rechtskraftwirkung etwa auf die am Prozess nicht beteiligten Gesamtschuldner.
2. Das gegen einen anderen Gesamtschuldner ergangene Urteil hat nicht die Wirkung, dass dem jetzt verklagten Gesamtschuldner irgendwelche Einwendungen, die im Erstprozess mit dem anderen Beklagten erhoben werden konnten, abgeschnitten sind.
3. Übernimmt ein Architekt gefälligkeitshalber die Überwachung eines zu errichtenden Objekts, haftet er angesichts der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer sorgfältigen Bauüberwachung nach denselben Maßstäben wie ein Architekt, der die Aufgabe im Rahmen einer entgeltlichen Beauftragung ausführt. Dies gilt nicht nur in Bezug auf den jeweiligen Bauherrn, sondern - was Verkehrssicherungspflichten anbelangt - auch bezüglich der in diesen Schutzbereich einbezogenen Personen.
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