Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1054 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2016
IBRRS 2016, 0821LG Bonn, Urteil vom 30.04.2015 - 15 O 351/14
1. Es handelt sich bei einem WEG-Verwalterkonto um einen typischen Fall eines treuhänderisch angelegten Bankkontos, da der Verwalter gemäß § 27 Abs. 5 Satz 1 WEG verpflichtet ist, eingenommene Gelder von seinem Vermögen gesondert zu halten.
2. Die fremdnützige Treuhand eröffnet bei einer gegen den Treuhänder gerichteten Vollstreckung die Möglichkeit der Drittwiderspruchsklage.
VolltextIBRRS 2016, 0781
AG Görlitz, Beschluss vom 15.12.2015 - 4 K 330/14
Das Finanzamt benötigt zur Zwangsversteigerung aus einer gepfändeten Eigentümergrundschuld einen dinglichen Titel nach § 1147 BGB; ein Duldungsbescheid stellt einen solchen Titel nicht dar.*)
VolltextIBRRS 2016, 0723
AG Hofgeismar, Urteil vom 18.06.2015 - 40 C 243/15
Leben erwachsene Kinder mit dem Mieter zusammen, kann mit einem allein gegen den Mieter gerichteten Räumungstitel regelmäßig auch dann gegen die Kinder vollstreckt werden, wenn diese über ein eigenes Einkommen verfügen und sich wirtschaftlich an der Miete beteiligen. Für eine gegen sie gerichtete einstweilige Verfügung gemäß § 940a Abs. 2 ZPO besteht dann kein Rechtsschutzbedürfnis.*)
VolltextIBRRS 2016, 0707
OLG München, Beschluss vom 10.02.2016 - 34 Wx 337/15
Zur Vollstreckung rückständiger Beitragsforderungen einer bundesunmittelbaren Körperschaft öffentlichen Rechts durch Eintragung von Zwangssicherungshypotheken.*)
VolltextIBRRS 2016, 1207
BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - I ZB 12/15
1. Im Verfahren auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO kann die Anhörung einer Partei in entsprechender Anwendung der §§ 375, 451 ZPO durch einen beauftragten oder ersuchten Richter erfolgen. Dies kommt nicht in Betracht, wenn Gesichtspunkte eine Rolle spielen, die nur aufgrund eines unmittelbaren Eindrucks von der Anhörung zutreffend beurteilt werden können.*)
2. Ein absoluter Ausnahmefall, in dem eine Räumungsvollstreckung wegen einer beim Schuldner bestehenden Gesundheits- oder Suizidgefahr auf unbestimmte Zeit eingestellt wird, wird grundsätzlich nur vorliegen, wenn eine Verringerung des Gesundheitsrisikos oder der Suizidgefahr auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Mitwirkung des Schuldners und staatlicher Stellen in Zukunft ausgeschlossen erscheint.*)
VolltextIBRRS 2016, 0639
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2015 - 3 Wx 151/14
Im Zwangsvollstreckungsverfahren verliert der an sich allein antragsberechtigte Erbbaurechtsinhaber indessen mit der Beschlagnahme seine Befugnis, das Erbbaurecht zu veräußern.
VolltextIBRRS 2016, 0629
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.01.2016 - 11 U 126/13
1. Die ordnungsgemäße Forderungsanmeldung in der Gesamtvollstreckung ist eine Sachurteilsvoraussetzung für die Feststellungsklage gemäß § 11 Abs. 3 GesO.
2. Sachurteilsvoraussetzungen sind der Disposition der Parteien entzogen und vom Amts wegen zu berücksichtigen.
3. Eine unzulässige Klage wird nicht dadurch zulässig, dass die Parteien dies vereinbaren oder ein dahingehendes Vertrauen schaffen.
VolltextIBRRS 2016, 0606
BGH, Beschluss vom 10.02.2016 - VII ZB 56/13
Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gemäß § 709 Satz 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO.*)
IBRRS 2016, 0585
LG Berlin, Beschluss vom 09.02.2016 - 67 S 18/16
Ist der Mieter von Wohnraum erstinstanzlich zur Räumung verurteilt worden, ist das Berufungsgericht zur originären Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO nicht nur in dem Berufungsurteil oder einem die Berufung des Mieters zurückweisenden Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO befugt, sondern auch in einem isolierten Beschluss während des noch laufenden Berufungsverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2016, 0502
LG Stade, Beschluss vom 24.06.2015 - 9 T 46/15
1. Ist die Zwangsverwaltung zum Zeitpunkt des vom Gläubiger dem Gerichtsvollzieher erteilten Vollstreckungsauftrags und der Aufforderung an den Zwangsverwalter zur Abgabe der Vermögensauskunft bereits aufgehoben, hat der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung einzustellen bzw. den Vollstreckungsauftrag abzulehnen.
2. Mit dem Ende des Amtes als Zwangsverwalter ist sein Handeln für den Verwaltungsschuldner nicht mehr möglich; Vollstreckungsschuldner ist dann der Verwaltungsschuldner, nicht der Zwangsverwalter.
VolltextIBRRS 2016, 0490
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.02.2016 - 2-11 T 15/16
Eine standardisierte Mietbescheinigung bestätigt lediglich die aktuell zu zahlende Miete bzw. Nutzungsentschädigung. Sie bringt daher keinen Nachweis für ein fortbestehendes oder neu begründetes Mietverhältnis und auch nicht für einen Vollstreckungsverzicht.
VolltextIBRRS 2016, 0414
AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.11.2015 - 33 M 52/15
Die Erkrankungen des Mieters allein (hier: Alkoholismus, schwere Depression) reichen nicht aus, um die Zwangsräumung zu verhindern. Die bevorstehende Räumung muss diese Erkrankungen verursacht haben oder sie zumindest erheblich verschlimmern.
VolltextIBRRS 2016, 0384
LG Berlin, Urteil vom 07.01.2016 - 67 S 402/15
Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines erstinstanzlichen Urteils, das die Verurteilung des Mieters zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen zum Gegenstand hat, richtet sich nicht nach den § 708 Nr. 7, § 711 ZPO, sondern entweder nach den § 708 Nr. 11, § 711 oder nach § 709 ZPO. Zur Bemessung des Gegenstandes der Verurteilung iSd § 708 Nr. 11 ZPO ist dabei zumindest der Jahresbetrag der zu erwartenden Mieterhöhung zugrunde zu legen.*)
VolltextIBRRS 2016, 0352
LG Münster, Beschluss vom 11.05.2015 - 5 T 58/15
1. Ein Zwangsverwalter kann eine von der Regelvergütung abweichende Vergütung nach Zeitaufwand dann verlangen, wenn die Regelvergütung trotz Ausschöpfens des Höchstrahmens um mehr als 25 Prozent hinter der Vergütung nach Zeitaufwand zurückbleibt.
2. Die Zeitvergütung des Zwangsverwalters ist seitens der Gerichte durch eine bloße Plausibilitätskontrolle zu prüfen.
3. Ein Stundensatz von 75 Euro für den Zwangsverwalter und 35 Euro für dessen Mitarbeiter ist angemessen und nicht zu beanstanden.
VolltextIBRRS 2016, 0467
BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 191/14
Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB.*)
VolltextIBRRS 2016, 2797
BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - V ZB 115/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2016, 0342
BGH, Beschluss vom 14.09.2015 - I ZB 61/15
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung ist nur dann statthaft, wenn der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist.
VolltextIBRRS 2016, 0279
BGH, Urteil vom 03.11.2015 - II ZR 446/13
1. Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage der Gesellschaft zu, nicht ihren Gesellschaftern.*)
2. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können - ebenso wie bei einer Personenhandelsgesellschaft (BGH, Urteil vom 08.11. 1965 - II ZR 223/64, BGHZ 44, 229, 231) - unter Wahrung der Gesellschaftsidentität gleichzeitig sämtliche Gesellschafter im Wege der Anteilsübertragung ausgewechselt werden.*)
IBRRS 2016, 0265
BGH, Beschluss vom 02.12.2015 - VII ZB 36/13
Die Bezeichnung einer in Baden-Württemberg ansässigen Drittschuldner "Sparkasse Schwarzwald-Baar, Gerberstraße 45, 78050 Villingen-Schwenningen" ist hinreichend bestimmt. Es bedarf auch für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses keiner Angaben über das zur Vertretung berechtigte Organ und die Mitglieder des Vertretungsorgans.*)
VolltextIBRRS 2016, 0134
VerfG Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2016 - VerfBbg 88/15
Die Gefahr der Obdachlosigkeit begründet für sich allein keinen Anspruch auf Aussetzung einer Zwangsräumung, sondern nur auf Unterbringung.*)
VolltextIBRRS 2016, 0101
LG Hamburg, Beschluss vom 01.07.2015 - 328 T 7/15
1. Gemäß Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 werden sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang IX der Verordnung aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren.
2. Von der Wirkung des Einfrierens ist auch die Verwertung einer Grundschuld erfasst, so dass ein Zwangsversteigerungsverfahren derzeit nicht betrieben werden kann.
VolltextIBRRS 2016, 0118
BGH, Beschluss vom 02.12.2015 - VII ZB 42/14
Schließen Gläubiger und Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung ohne Einverständnis des Drittschuldners eine Ratenzahlungsvereinbarung, in der sich der Gläubiger gegenüber dem Schuldner verpflichtet, die Kontopfändung einstweilen auszusetzen, kommt eine gerichtliche Anordnung gegenüber dem Drittschuldner mit dem Inhalt, dass der Schuldner über die vom Gläubiger durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung vereinbarungsgemäß vorläufig bis zu einem vom Gläubiger erklärten Widerruf oder der Zustellung einer anderweitigen Pfändung eines nachrangigen Gläubigers verfügen kann, nicht in Betracht.*)
VolltextOnline seit 2015
IBRRS 2015, 3337BGH, Beschluss vom 19.11.2015 - V ZB 202/14
Bei der Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten die (noch) im Grundbuch eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter grundsätzlich auch dann in entsprechender Anwendung von § 1148 Satz 1, § 1192 Abs. 1 BGB als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist.
VolltextIBRRS 2015, 3336
BGH, Beschluss vom 19.11.2015 - V ZB 201/14
Bei der Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten die (noch) im Grundbuch eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter grundsätzlich auch dann in entsprechender Anwendung von § 1148 Satz 1, § 1192 Abs. 1 BGB als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist.*)
VolltextIBRRS 2015, 3229
BGH, Beschluss vom 15.10.2015 - V ZB 62/15
1. Eine Vollstreckung ist trotz Vorlage urkundlicher Nachweise im Sinne des § 775 Nr. 4 ZPO fortzusetzen, wenn der Gläubiger eine Befriedigung oder die Stundung der titulierten Forderung bestreitet.*)
2. Der Schuldner muss in diesem Fall seine materiell-rechtlichen Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2015, 3173
LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2015 - 325 T 147/14
Wird ein Vergleich, der der Höhe nach noch nicht bestimmt ist, durch einen weiteren Vergleich konkretisiert, ist er in Verbindung mit dem konkretisierenden Vergleich vollstreckungsfähig.
VolltextIBRRS 2015, 3326
BGH, Urteil vom 15.10.2015 - IX ZR 44/15
1. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, mögliche dingliche Rechte Dritter an einem unter Zwangsverwaltung gestellten Grundstück durch Einsichtnahme in das Grundbuch zu ermitteln; diese Pflicht ergibt sich auch nicht aus seiner Verpflichtung zur Erstattung des Erstberichts nach der Inbesitznahme.*)
2. Beruft sich der unmittelbare Besitzer eines unter Verwaltung gestellten Grundstücks erst nach Beginn der Zwangsverwaltung auf das Bestehen dinglicher Rechte, hat der Zwangsverwalter das Vollstreckungsgericht unverzüglich hierüber zu unterrichten.*)
3. Die Nichteinlegung der Erinnerung gegen die Anordnung der unbeschränkten Zwangsverwaltung durch Inhaber dinglicher Rechte kann deren Mitverschulden an dem ihnen durch die Zwangsverwaltung entstehenden Schaden begründen; dasselbe gilt, wenn sie diese Rechte nicht unverzüglich gegenüber dem Zwangsverwalter geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2015, 3058
AG Wiesbaden, Urteil vom 21.05.2015 - 92 C 1677/15
Voraussetzung für den Erlass einer Räumungsverfügung gegen einen Dritten gemäß § 940a Abs. 2 ZPO ist, dass der Dritte Besitzer der Wohnung ist. Nach herrschender Meinung besteht ein selbständiges Besitzrecht weder des minderjährigen noch des volljährigen Kindes eines Mieters.
VolltextIBRRS 2015, 3069
BGH, Beschluss vom 04.11.2015 - VII ZB 22/15
Bietet das Antragsformular gemäß Anlage 2 zu § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV hinsichtlich der Forderungsaufstellung eine vollständige Eintragungsmöglichkeit, ist ausschließlich das vorgegebene Formular zu nutzen.*)
VolltextIBRRS 2015, 3041
OVG Sachsen, Urteil vom 26.06.2015 - 5 A 706/13
Eine verrentete Beitragsschuld ist bei der Zwangsversteigerung höchstens mit der laufenden Rate und den Raten für die beiden zurückliegenden Jahre zum geringsten Gebot anzumelden, wenn ein Grundschuld- oder Hypothekengläubiger die Vollstreckung betreibt. Künftige Raten sind beim geringsten Gebot nicht zu berücksichtigen und erlöschen mithin auch nicht durch den Zuschlag. Für sie haftet der Erwerber mit dem erworbenen Grundstück unabhängig von der Zwangsversteigerung.)*
VolltextIBRRS 2015, 3045
OVG Sachsen, Beschluss vom 18.03.2014 - 5 A 651/12
1. Eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG stellt ein Recht an einem Grundstück dar, das im Rahmen der Zwangsversteigerung des Grundstücks durch den Zuschlag gemäß § 91 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG erlischt, wenn es mangels rechtzeitiger Anmeldung bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde, ohne dass es darauf ankommt, ob die Anmeldung verschuldet oder unverschuldet unterlassen wurde.
2. Die Rechtsprechung, wonach öffentliche Baulasten nach dem Bauordnungsrecht der Länder in der Zwangsversteigerung selbst dann nicht erlöschen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt worden sind, kann nicht auf die gemäß § 24 SächsKAG entstehenden öffentlichen Lasten übertragen werden.
VolltextIBRRS 2015, 2997
KG, Beschluss vom 13.07.2015 - 8 U 15/15
1. Zur Frage eines Selbsthilferechts des Vermieters gemäß § 562b BGB durch Zuparken der Grundstückszufahrt.*)
2. Zur Unpfändbarkeit der Betriebsmittel einer Kfz-Werkstatt gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.*)
3. Auch einfache Büromöbeln und sonstige Werkstatteinrichtungen, die für den Betrieb einer Kfz-Werkstatt unerlässlich sind, dürfen nicht vom Vermieter gepfändet werden.
VolltextIBRRS 2015, 3032
BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - VIII ZR 135/15
Der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über das Bestehen eines Mietverhältnisses mit einem unbestimmten Dauer bemisst sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete.
VolltextIBRRS 2015, 2768
BGH, Beschluss vom 09.09.2015 - VII ZB 17/13
1. Im Erinnerungsverfahren nach § 732 Abs. 1 ZPO ist bei einer von einem Notar erteilten Vollstreckungsklausel der Umfang einer der notariellen Urkunde beigefügten Vollmacht zu prüfen.
2. Bei der Auslegung einer (Vollmachts-)Urkunde ist nicht nur auf den Wortlaut abzustellen. Die gewählten Formulierungen sind vielmehr in ihrem Zusammenhang zu würdigen.
VolltextIBRRS 2015, 2710
AG Bremen, Urteil vom 30.04.2015 - 5 C 135/15
Angesichts der besonderen Bedeutung der Wohnung und der bei einer Räumung im einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 940a ZPO eintretenden Vorwegnahme der Hauptsache muss die konkrete Gefährdung für Leib oder Leben des Antragsstellers oder Dritter nicht unerheblich sein. Bloße Befürchtungen oder Angst reichen nicht aus. Harmlose Gefährdungen reichen für eine Räumungsverfügung ebenfalls nicht aus, insbesondere, wenn ihr Provokationen durch den Antragssteller vorausgegangen sind.
VolltextIBRRS 2015, 2689
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.03.2015 - 3 U 128/11
Die Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters wirkt jedenfalls in solchen Fällen fort, in denen das Zwangsverwaltungsverfahren nicht wegen Antragsrücknahme (§ 161 Abs. 4 ZVG) oder der vollständigen Befriedigung des Gläubigers (§ 161 Abs. 2 ZVG) aufgehoben wurde, sondern weil das Grundstück in der Zwangsverwaltung zugeschlagen worden ist und der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig befriedigt worden ist.
VolltextIBRRS 2015, 2654
LG Berlin, Beschluss vom 28.05.2015 - 63 T 22/15
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO liegen nicht vor, wenn der Verfügungskläger bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz Kenntnis vom Besitzerwerb des Verfügungsbeklagten hat.
VolltextIBRRS 2015, 2634
OLG München, Beschluss vom 10.09.2015 - 34 Wx 256/15
1. Zum Rechtsschutz bei Eintragung einer Zwangshypothek.*)
2. Zur Wirksamkeit vollstreckbarer Urteilsausfertigungen bei "stark abgeschliffener" Unterschrift der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.*)
VolltextIBRRS 2015, 2633
OLG München, Beschluss vom 09.09.2015 - 34 Wx 260/15
(Fehlende) Voraussetzungen für die Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Titels gegen einen Miterben an einem zum Nachlass der Erbengemeinschaft gehörenden Grundeigentum, wenn die Auseinandersetzung bisher nicht vollzogen ist.*)
VolltextIBRRS 2015, 2635
OLG München, Beschluss vom 08.09.2015 - 34 Wx 237/15
1. Zum Rechtsschutz im Grundbuchverfahren, wenn eine Zwangshypothek aufgrund Ersuchens einer Behörde (Finanzamt) eingetragen worden ist.*)
2. Nach Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Ersuchen des Finanzamts kommt im Beschwerdeverfahren die Anordnung einer Maßnahme nach § 53 Abs. 1 GBO auch dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner belegt, dass ihm schon vor der Antragstellung Vollstreckungsaufschub gewährt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2015, 2569
OLG München, Beschluss vom 06.08.2015 - 9 W 1342/15 Bau
1. Die Gründung einer Gesellschaft, selbst im Ausland, begründet für sich genommen keinen Arrestgrund, weil hierin kein Beseiteschaffen oder Verschleudern des im Inland befindlichen Vermögens gesehen werden kann.
2. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an sich begründet zwar einen Verdacht einer Straftat, jedoch keinen Nachweis.
VolltextIBRRS 2015, 2511
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.08.2015 - 2-11 S 103/15
Ein Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist ist als unzulässig zu verwerfen, wenn er nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Räumungsfrist gestellt wurde.
VolltextIBRRS 2015, 2451
OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2015 - 30 U 155/14
1. Eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO kann auch auf den Wegfall von Nebenkostenvorauszahlungsforderungen durch Eintritt der Abrechnungsreife nach der letzten mündlichen Verhandlung gestützt werden.*)
2. Zur Tilgungsreihenfolge gemäß § 366 Abs. 2, § 367 BGB bei Bestehen mehrerer Vollstreckungstitel.*)
IBRRS 2015, 2443
AG Hanau, Beschluss vom 06.08.2015 - 34 C 223/15
1. Ein Mietaufhebungsvertrag ist als Spiegelbild eines entgeltlichen Mietvertrages zu sehen. Begründet ersterer die entgeltliche Leistung des Vermieters, die Zurverfügungsstellung der Mietsache, hebt der Aufhebungsvertrag diese Pflichten auf.
2. § 312 Abs. 2 Nr. 1b BGB geht nicht vor § 312g Abs. 2 Nr. 13 BGB und ist ebenso von der Ausschlussbestimmung des Widerrufsrechts des § 312g Abs. 2 Nr. 13 BGB erfasst.
VolltextIBRRS 2015, 2439
LG Tübingen, Beschluss vom 30.07.2015 - 5T 97/14 und 5T 100/14
Liegt ein Anerkenntnisurteil vor, erfolgt die Verurteilung des Beklagten allein aufgrund seines Anerkenntnisses, nicht aufgrund einer Prüfung der Berechtigung des Anspruchs anhands des Vortrags und der Unterlagen durch einen Richter.
VolltextIBRRS 2015, 2315
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2015 - 5 W 106/15
1. Kommt der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nach, den Gläubiger vom Anspruch eines Dritten freizustellen, kann der Berechtigte zur Selbstvornahme dahin ermächtigt werden, entsprechend § 264 BGB seinerseits den Dritten mit Geldern zu befriedigen, die der Schuldner in entsprechender Anwendung von § 887 Abs. 2 ZPO vorschießen muss.*)
2. Der Einwand, der Anspruch des Dritten sei (teilweise) noch nicht fällig, ist unerheblich, solange der Schuldner hinsichtlich des nicht fälligen Teils keine Sicherheit stellt.*)
VolltextIBRRS 2015, 2219
OLG München, Beschluss vom 09.06.2015 - 34 Wx 157/15
1. Zulässigkeit einer nur mit Verfahrensfehlern begründeten Grundbuchbeschwerde.*)
2. Beinhaltet der Vollstreckungstitel als Gläubigerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne (zweifelsfrei) sämtliche Gesellschafter auszuweisen, eignet sich dieser nicht zur Eintragung einer Zwangshypothek. Weil es häufig absehbar sein dürfte, dass die Behebung des Mangels durch Titelberichtigung im Erkenntnisverfahren in angemessener Frist nicht möglich ist, wird es meist ermessensfehlerfrei sein, nach entsprechender Gehörsgewährung den Eintragungsantrag ohne Zwischenverfügung zurückzuweisen.*)
VolltextIBRRS 2015, 2167
BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - V ZB 160/14
Bei einem Widerspruch gegen den Teilungsplan wird die Monatsfrist gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 ZVG i.V.m. § 878 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur gewahrt, wenn der Widersprechende dem Vollstreckungsgericht innerhalb der Frist die Klageeinreichung (also die Fertigung der Klageschrift und deren Eingang bei Gericht) sowie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zustellung nachweist; als Nachweis der Klageeinreichung reicht es aus, wenn entweder eine mit einem anwaltlichen Beglaubigungsvermerk und der Eingangsbestätigung des Prozessgerichts versehene Kopie der Klageschrift eingereicht oder das genaue Aktenzeichen des Verfahrens mitgeteilt wird.*)
VolltextIBRRS 2015, 2127
BGH, Urteil vom 19.12.2014 - V ZR 82/13
1. Pauschale Unterwerfungserklärungen sind mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unvereinbar.*)
2. Der Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot führt zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung. Sie kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (Titelgegenklage) geltend gemacht werden.*)
3. Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung kann analog § 371 BGB auch verlangt werden, wenn die Unterwerfungserklärung unwirksam und die Zwangsvollstreckung deshalb insgesamt endgültig unzulässig ist.*)
VolltextIBRRS 2015, 2111
BGH, Beschluss vom 24.06.2015 - IV ZR 248/14
Macht der Geschädigte seinen Anspruch nach rechtskräftigem Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, so sind zugleich geltend gemachte Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem Streitwert nicht hinzuzurechnen; sie bleiben als Nebenforderung außer Betracht (Fortführung des Senatsurteils vom 21.01.1976 - IV ZR 123/74).*)
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