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Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1054 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 1539
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters

OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2009 - 18 U 40/09

1. Mit der Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Antragsrücknahme erlischt die Prozessführungsbefugnis des klagenden Zwangsverwalters für die Fortsetzung eines anhängigen Prozesses nicht, wenn der Zwangsverwalter die Hauptsache für erledigt erklärt, um eine für die Zwangsverwaltung günstige Kostenentscheidung zu erreichen.*)

2. Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil geleistete Sicherheit dient dem Gläubiger nicht als Sicherheit für einen bereits vor dem Vollstreckungsaufschub entstandenen Nutzungsausfallschaden.*)

3. Geht als Sicherheit hinterlegtes Geld in das Eigentum des Fiskus über, erwirbt der sicherungsberechtigte Gläubiger an dem Rückerstattungsanspruch des Schuldners ein Pfandrecht, das (nur) die vom Sicherungszweck umfassten Forderungen des Gläubigers absichert.*)

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IBRRS 2010, 1473
ProzessualesProzessuales
Eidesstattliche Versicherung als sittenwidrige Härte

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - I ZB 36/09

1. Der Schuldner kann seinen Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO auch darauf stützen, dass die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für ihn eine sittenwidrige Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO bedeute.*)

2. Der Umstand, dass dem Schuldner im Falle der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO der Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft droht, rechtfertigt nicht ohne weiteres die Annahme einer mit den guten Sitten unvereinbaren Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO.*)

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IBRRS 2010, 1437
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IV ZR 64/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1343
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Änderung der Vollstreckbarkeit im Verfahren, Auslandsbezug

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 94/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1299
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Annahmeverzug durch Zahlungsverweigerung

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 45/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1240
ProzessualesProzessuales
Übertragung bestimmter Geschäfte auf Rechtspfleger

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZB 111/09

1. Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden.*)

2. Aus den Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes ergibt sich nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstrakt-generellen Maßstab bestimmt sein muss. Die Übertragung bestimmter Geschäfte an den Rechtspfleger durch Anordnung im Einzelfall (ad hoc) ist zulässig.*)

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IBRRS 2010, 1207
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt in die Insolvenzmasse

BGH, Urteil vom 03.12.2009 - IX ZR 189/08

1. Eine nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt im Insolvenzverfahren insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung für pfändbar nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften erklärt wird.*)

2. Die Billigkeitsprüfung, bei der alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls zu würdigen sind, obliegt dem Insolvenzgericht, wenn der Insolvenzverwalter beantragt, bedingt pfändbare Bezüge des Schuldners für pfändbar zu erklären, um sie wie Arbeitseinkommen zur Masse zu ziehen; streiten Insolvenzverwalter und Schuldner um die Massezugehörigkeit von bedingt pfändbaren Einkünften des Schuldners oder ist die Frage der Pfändbarkeit im Rahmen eines Anfechtungsprozesses zu beantworten, muss die Billigkeitsentscheidung vom Prozessgericht getroffen werden.*)

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IBRRS 2010, 1148
ImmobilienImmobilien
Aufhebung des Zuschlagbeschlusses im Beschwerdeweg

BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 106/09

1. Wird nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks der Zuschlagsbeschluss im Beschwerdeweg rechtskräftig aufgehoben und der Zuschlag zugleich einem anderen erteilt, verliert der ursprüngliche Ersteher das Eigentum an den Schuldner rückwirkend zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses; der neue Ersteher wird mit dem Wirksamwerden der Zuschlagserteilung an ihn Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an besteht zwischen dem ursprünglichen Ersteher, der das Grundstück weiterhin benutzt, und dem neuen Ersteher ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.*)

2. Der neue Ersteher hat einen Anspruch auf Nutzungsherausgabe nach § 987 BGB ab dem Zeitpunkt, in welchem dem ursprünglichen Ersteher die im Beschwerdeweg ergangene Zuschlagsentscheidung zustellt worden ist; bis dahin haftet der ursprüngliche Ersteher nach § 988 BGB.*)

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IBRRS 2010, 1139
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 143/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1078
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kostenverteilung im Drittschuldnerprozess

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 79/09

1. Die dem Gläubiger in Vorbereitung eines nicht von vornherein aussichtslosen Drittschuldnerprozesses entstandenen notwendigen Kosten können, soweit sie bei dem Drittschuldner nicht beigetrieben werden können, im Verfahren nach § 788 ZPO festgesetzt werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 57/05, NJW 2006, 1141).*)

2. Ein Anspruch des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO kann nicht daraus abgeleitet werden, dass er die Forderung zu Unrecht nicht anerkennt.*)

3. Anwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Drittschuldner, der nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses die gemäß § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Erklärungen nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist abgibt, ein weiteres Mal zur Abgabe dieser Erklärungen aufgefordert wird, sind nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO festsetzungsfähig (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/04, NJW-RR 2006, 1566).*)

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IBRRS 2010, 1073
ImmobilienImmobilien
Voraussetzungen der Löschung von Rückgewährsvormerkungen

OLG München, Beschluss vom 27.11.2009 - 34 Wx 102/09

1. Zu den Voraussetzungen der Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des Berechtigten.*)

2. Ein auf Klage nach § 767 ZPO ergangenes Urteil, das die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde für unzulässig erklärt, ist kein geeignetes Mittel, die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine Vormerkung zu beweisen, die einen mit dieser Urkunde begründeten Anspruch sichert.*)

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IBRRS 2010, 1066
ImmobilienImmobilien
Teilungsversteigerung: Verfügung über Miteigentum möglich?

BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - V ZB 92/09

Betreibt ein Gläubiger, der den dem Schuldner als Miteigentümer eines Grundstücks zustehenden Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft und auf Teilung sowie Auszahlung des Erlöses gepfändet hat, die Teilungsversteigerung, ist der Schuldner auch dann nicht an einer Verfügung über seinen Miteigentumsanteil gehindert, wenn der gepfändete Anspruch dadurch untergeht.*)

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IBRRS 2010, 1010
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - V ZR 120/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0949
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zwangsverwaltung: Streitwert im Beschwerdeverfahren

OLG München, Beschluss vom 15.07.2009 - 20 W 1804/09

Sofern ein Schuldner gegen die Anordnung einer Zwangsverwaltung Beschwerde einlegt, so bestimmt sich der Streitwert im Beschwerdeverfahren nach dem Jahresbetrag der durch die Zwangsverwaltung entzogenen Mieteinnahmen.

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IBRRS 2010, 0905
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - V ZR 145/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0900
ProzessualesProzessuales
Versäumnisurteil durch Vergleich ersetzt: Kosten

BGH, Beschluss vom 24.02.2010 - XII ZB 147/05

1. Ist ein Versäumnisurteil, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, durch einen Prozessvergleich ersetzt worden, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollstreckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den Vergleichsbetrag beschränkt hätte (im Anschluss an BGH Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03 - NJW-RR 2004, 503).*)

2. Werden in dem Vergleich weitere nicht streitgegenständliche Ansprüche geregelt, setzt die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung allerdings voraus, dass sich feststellen lässt, in welchem Umfang das Versäumnisurteil in der Sache Bestand hat.*)

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IBRRS 2010, 0899
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen: Keine Gebühr!

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - VII ZB 74/09

Für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen fällt keine gesonderte Gebühr nach RVG VV Nr. 3500 an.*)

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IBRRS 2010, 0897
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Titeln

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - VII ZB 3/09

1. § 15 Nr. 3 EGZPO gilt auch für die Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Titeln.*)

2. Eine Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 69 Abs. 1 ThürKO, mit der die Zwangsvollstreckung gegen eine Gemeinde aus einem arbeitsgerichtlichen Titel zugelassen wird, ist nicht vollziehbar, wenn das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO wiederhergestellt hat.*)

3. Ist vor der Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bereits ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergangen, so hat das Vollstreckungsgericht in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen des Schuldners und des Gläubigers zu prüfen, ob diese Maßnahme aufzuheben ist.*)

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IBRRS 2010, 0882
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bestimmtheitsanforderungen an die vollstreckbare Urkunde

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - VII ZB 102/08

Eine 1972 von einem Notar aufgenommene Urkunde, in der sich der Schuldner verpflichtet, an den Gläubiger Unterhalt in Höhe der Bruttobezüge eines ledigen Regierungsrates der Besoldungsgruppe A, letzte Dienstaltersstufe (14) der Saarländischen Besoldungsordnung gemäß Gesetz Nr. 935 zuzüglich Ortszuschlag I. b, Stufe 1 zu zahlen, genügt jedenfalls dann nicht mehr den Bestimmtheitsanforderungen für vollstreckbare Urkunden im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung, wenn die zum Zeitpunkt der Klauselerteilung geltende Besoldungsordnung keinen Ortszuschlag mehr enthält.*)

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IBRRS 2010, 0827
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unterlassungsvertrag: Unbefristete Unterwerfungserklärung

BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07

1. Bei einer auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags gerichteten Unterwerfungserklärung ist in der Regel davon auszugehen, dass der Schuldner sein Angebot unbefristet abgegeben hat mit der Folge, dass es vom Gläubiger jederzeit angenommen werden kann.*)

2. Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags.*)

3. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2010, 0787
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - I ZB 74/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0769
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten der WEG

OLG München, Beschluss vom 13.01.2010 - 34 Wx 117/09

1. Lautet der zugrundeliegende Vollstreckungstitel auf einen anderen Gläubiger als die Wohnungseigentümergemeinschaft, darf zu deren Gunsten eine Zwangshypothek nicht eingetragen werden (im Anschluss an BGH vom 13.9.2001- V ZB 15/01).*)

2. Ist auf Grund mehrerer Vollstreckungstitel, die teils auf die Wohnungseigentümergemeinschaft, teils auf einen anderen Gläubiger lauten, zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft die Zwangshypothek als einheitliche Hypothek an einem Grundstück eingetragen worden, kommt die Eintragung eines Amtswiderspruchs, beschränkt auf die den Dritten ausweisenden Titel, in Betracht.*)

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IBRRS 2010, 0767
ImmobilienImmobilien
Abstraktes Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterverwerfung

BGH, Urteil vom 17.11.2009 - XI ZR 36/09

Das von einem Schuldner in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde abgegebene abstrakte Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der durch die Grundschuld gesicherte Anspruch des Gläubigers verjährt ist. Die Vorschrift des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf ein solches Schuldversprechen analog anwendbar.*)

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IBRRS 2010, 0763
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision: Einstellung der Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - VIII ZR 305/09

§ 719 Abs. 2 ZPO regelt die gegenüber dem Berufungsverfahren (§ 719 Abs. 1 ZPO) strengeren Voraussetzungen für eine Einstellung im Revisionsverfahren, nicht dagegen die Frage, ob die Einstellung, wenn die Voraussetzungen des § 719 Abs. 2 ZPO erfüllt sind, gegen oder ohne Sicherheitsleistung anzuordnen ist. Insoweit gilt für das Revisionsverfahren ebenso wie für das Berufungsverfahren die in § 719 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausgesprochene Verweisung auf die einschränkenden Voraussetzungen des § 707 ZPO, nach denen eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung nur zulässig ist, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist (§ 707 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZR 147/06, WuM 2007, 143.*)

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IBRRS 2010, 0667
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändung von Gegenständen, die der Erwerbstätigkeit dienen

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - VII ZB 16/09

1. Unpfändbar sind auch die Gegenstände des Schuldners, die sein Ehegatte zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt.*)

2. Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit im Sinne des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erforderliche Gegenstände können auch Kraftfahrzeuge sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötigt.*)

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IBRRS 2010, 0661
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangsversteigerung: Vorrecht zur Ablösung einer Forderung

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - V ZB 129/09

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Vorrecht der Zuordnung ihrer Forderungen zu der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in voller Höhe in Anspruch genommen, steht ihr nach der Ablösung der Forderungen dieses Vorrecht in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nicht nochmals zu.*)

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IBRRS 2010, 0653
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - V ZA 20/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0603
ProzessualesProzessuales
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 57/09

1. Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels kommt eine Erledigung der Hauptsache allenfalls in Betracht, wenn sich das erledigende Ereignis erst im Beschwerderechtszug verwirklicht.*)

2. Eine Vollstreckbarerklärung auf der Grundlage der EuGVVO scheidet aus, wenn eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel vorliegt.*)

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IBRRS 2010, 0595
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 07.01.2010 - II ZR 201/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0505
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 8/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0497
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 11/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0495
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZB 65/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0493
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 13/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0482
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 12/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0475
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 17/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0470
WohnraummieteWohnraummiete
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - VIII ZB 84/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0465
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 20/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0461
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 14/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0460
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 7/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0458
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 6/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0456
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 10/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0450
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 9/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0449
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - I ZB 34/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0343
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 50/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0267
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Räumungsschutz wegen Suizidalität

AG Köln, Beschluss vom 25.02.2009 - 288 M 279/09

Die Schuldnerin hat keinen Anspruch auf Räumungsschutz wegen Suizidalität, wenn sie auf Grund einer paranoid-halluzinatorischen Psychose krankheitsbedingt selbst nicht in der Lage ist, notwendige Handlungen vorzunehmen, sich jedoch bereits in psychiatrischer Behandlung befindet und bereits eine Betreuung mit umfassendem Aufgabengebiet angeordnet ist.*)

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IBRRS 2010, 0216
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vollstreckungsgegenklage: Ausschluss/Aufrechnung Kautionsrückzahlung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2009 - 24 U 2/09

Sofern der Mieter es im Vorprozess versäumt hat, gegen die zuerkannte Forderung des Vermieters die Aufrechnung zu erklären, ist er nach Beendigung des Rechtsstreits gehindert, seinen fälligen Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen.

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IBRRS 2010, 0190
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangsvollstreckung: Erleichterungspflicht des Eigentümers?

BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - V ZR 137/09

1. Einen allgemeinen Grundsatz, der den Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung in sein Eigentum zu erleichtern, gibt es nicht; er folgt auch nicht aus Treu und Glauben.

2. Dass die Forderungen, wegen der vollstreckt wird, weniger als 3 % des Verkehrswerts der Eigentumswohnungen bzw. der Miteigentumsanteile betragen sollen, führt zu keiner anderen Beurteilung.

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IBRRS 2010, 0033
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vergütung des Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 88/08

1. Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW- RR 2007, 955).*)

2. Zur Frage, ob eine Klage der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer von neu errichtetem Wohnungseigentum nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf die Obliegenheit, die Kosten der Zwangsvollstreckung niedrig zu halten, auf eine Klage des teilrechtsfähigen Verbandes hätte umgestellt werden müssen.*)

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Online seit 2009

IBRRS 2009, 4067
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unklare Bezeichnung im Vollstreckungstitel: Auslegung

BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - VII ZB 42/08

1. Das Vollstreckungsorgan hat eine unklare Bezeichnung im Vollstreckungstitel nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen. Dabei darf es außerhalb des Titels liegende Umstände grundsätzlich nicht berücksichtigen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335).*)

2. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Titel betrieben wird, der nach Art. 5 ff. EuVTVO als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist.*)




IBRRS 2009, 2770
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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